Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache



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Transkript:

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache

Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos Beratung an. Der Pflegedienst Iserlohn stellt für Sie und Ihre Angehörigen ein gutes Angebot an häuslichen Pflegeleistungen zusammen, das heißt: Versorgungspaket. versorgt. Die Pflegeversicherung hilft Menschen die Pflege brauchen. Der persönliche Hilfebedarf wird durch neue Angebote besser Pflege ist, wenn ein Mensch jeden Tag fremde Hilfe braucht. Zum Beispiel Hilfe beim Waschen, Anziehen oder zum Essen. Diesen Mensch nennt der Gesetzgeber pflegebedürftig. Dem behinderten oder pflegebedürftigen Menschen bietet die neue Pflegereform 2008 zum Beispiel folgende Leistungen an: 1. Sachleistung Hier kommt ein Pflegedienst in das Haus von dem Pflegebedürftigen und versorgt ihn.

2. Geldleistung Hier pflegt ein Angehöriger oder Bekannter den Pflegebedürftigen und bekommt dafür einen kleinen Geldbetrag. 3. Kombinationsleistung Hier werden die Sachleistung und die Geldleistung miteinander vermischt. Der Pflegebedürftige kann durch einen Pflegedienst und durch seine Angehörigen gemeinsam versorgt werden. 4. Verhinderungspflege Ist der Angehörige, Bekannte oder Pflegedienst verhindert und kann den Pflegebedürftigen nicht versorgen zahlt die Pflegeversicherung 1.470 Euro im Jahr. Die notwendige Pflege kann mit diesem Geld durch andere Personen, zum Beispiel durch die Mitarbeiter des Pflegedienst Iserlohn erbracht werden. 5. Tagespflege und Nachtpflege Bei der Tagespflege oder bei der Nachtpflege kann der Pflegebedürftige rund um die Uhr gepflegt und betreut werden.

6. Kurzzeitpflege Für einen Zeitraum von höchstens 4 Wochen im Jahr kann der pflegebedürftige Mensch in einer stationären Einrichtung gepflegt und versorgt werden. Die Kurzzeitpflege wird benötigt, wenn für 4 Wochen kein Angehöriger oder Pflegedienst helfen oder pflegen kann. 7. Zusätzliche Betreuungsleistung Bei verschiedenen Behinderungen oder Krankheiten zahlt die Pflegeversicherung jeden Monat einmal Geld. Für dieses Geld kann der Pflegedienst Iserlohn zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen. Dieser zusätzliche Betrag wird bei Einschränkungen in der Alltagskompetenz gezahlt. Hier handelt es sich um den Verlust einer langjährigen Erfahrung. Fähigkeiten und Fertigkeiten aus dem täglichen Leben gehen verloren. Zum Beispiel: Sie vergessen die Körperpflege oder das Anziehen. Für diese Menschen wird ein Betrag von 100 Euro o- der 200 Euro im Monat gezahlt. Dieses Geld erhalten Sie auch ohne Pflegestufe.

8. Vollstationäre Pflege Die vollstationäre Pflege ist für pflegebedürftige Personen, die eine Pflege und Betreuung über eine Zeit von 24 Stunden brauchen. Der Mensch mit Behinderung muss eine Pflegestufe besitzen um diese Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können. Für jede Pflegestufe erhält der Pflegebedürftige einen unterschiedlichen Betrag von Geld im Monat. Auch für Geldleistung, Sachleistung und Kombinationsleistung ist der monatliche Geldbetrag unterschiedlich. Der Pflegedienst Iserlohn informiert und berät gerne über die Höhe der Beträge und über die Art der Leistungen aus der neuen Pflegereform 2008.

Unser Dienst des Pflegedienst Iserlohn steht Ihnen gerne bei der Zusammenstellung, Beratung und Umsetzung eines geeigneten Versorgungspakets zur Seite. Ansprechpartner: Pflegedienst Iserlohn Hagenerstr. 80 58642 Iserlohn Pflegedienstleitung und Beratung: Herr Kutsche E-Mail: Telefon: 0 23 74 / 16 93 23 Mobil: 0173 / 82 41 620 Pflegedienstleitung2008@web.de Copyright: Das Urheberrecht und alle damit verbundenen Rechte für die Broschüre Leistungen Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der Pflegereforrn 2008 -Leichte Sprache- liegen bei Ute Erdmann und Suzana Michel Hinweis: Unsere Ratgeber sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von März 2009. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Fachanwalt für Sozialrecht ein.