Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen, die Mehrheit der Mitglieder war anwesend und stimmberechtigt. Damit besteht Beschlussfähigkeit.



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Transkript:

Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen, die Mehrheit der Mitglieder war anwesend und stimmberechtigt. Damit besteht Beschlussfähigkeit. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung: 3. 4. 5. 6. Gebiet Windenergie-Anlage Uschertsgrün, ; Öffentliche Auslegung, Abwägung gem. 3Abs. 2 BauGB durch das Ingenieurbüro IVS Kronach; Beratung und Beschluss Bestimmen eines zusätzlichen Verbandsausschussmitgliedes für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe Info Schlosssanierung Herr Edy de Ros, Hof Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach 20 Abs. 2a LadSchlG zum Verkauf von italienischen Speiseeis, Beratung und Beschluss Sonstiges, Bekanntgaben TOP 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2013 Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2013 wurde in der vorgelegten Form genehmigt. Einwendungen wurden keine erhoben. Zahl der Mitglieder Davon anwesend Für den Beschluss Gegen den Beschluss 15 14 14 0 TOP 2: Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Windenergie-Anlage Uschertsgrün,, Öffentliche Auslegung; Abwägung gem. 3 Abs. 2 BauGB durch das Ingenieurbüro IVS, Kronach; Beratung Zu diesem Tagesordnungspunkt erhielt Hans-Werner Schmidt aus Haueisen Rederecht. Er betonte eingangs, dass er nicht nur für die Haueisener und Haidengrüner Bürger spricht, sondern auch für die 550 Bürger aus dem gesamten Stadtgebiet und der Region, die in den von der Bürgerinitiative ausgelegten Unterschriftslisten mit ihrer Unterschrift bekundeten, dass keine Windräder bei uns gebaut werden sollen. Wir sind keine Wutbürger, aber unsere Argumente sollen diskutiert und abgewogen werden, so Herr Schmidt. Er verweist auf die Beschlüsse von den Städten Schwarzenbach a.wald und Helmbrechts, sowie des Marktes Bad Steben, die Windanlagen aus Gründen des Landschaftsschutzes abgelehnt hätten. Auch Schauenstein hat eine so schöne Lage, die nicht durch solche Monsteranlagen kaputt gemacht werden sollte. Er verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des BayVGH vom 24.09.2007. Schützenswert ist eine kleinräumige,, Rathausplatz 1, 95197 Schauenstein

hügelige Landschaft, die abwechslungsreich strukturiert ist durch Feld, Wald und Grünland und dazwischenliegend Siedlungen. Windräder würden hier wegen ihrer Größe einen dominierenden Blickfang bieten. Den Bemühungen, diesem Raum Entwicklungsmöglichkeiten für den Fremdenverkehr zu eröffnen, ständen die Errichtung von Windradanlagen entgegen. Schmidt forderte ein Umweltverträglichkeitsgutachten sowie für das laufende Bauleitverfahren eine Veränderungssperre. Zum Abschluss eröffnete er, dass er heute gegen ein bereits genehmigtes Windrad Klage erhoben habe. Bürgermeister Peter Geiser nahm zu den Ausführungen wie folgt Stellung: Bei einem gemeinsamen Besprechungstermin am 21.01.2013 im Rathaus, bei dem Herr Tepez und Herr Schmidt nochmals ihre Einwände über die Bauleitplanung gegen die geplanten Windenergieanlagen vorbrachten, wurde auf die im Flächennutzungsplan eingetragenen Markierungen für Landschaft- und Naturschutz hingewiesen. Um abschließend zu erfahren, welche Qualität diese Eintragungen haben und damit an den Stadtrat keine falschen Informationen weitergegeben werden, wurde die Untere als auch die Obere Naturschutzbehörde angeschrieben und um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Die Regierung von Oberfranken (Obere Naturschutzbehörde) teilt mit Schreiben vom 13.02.2013 bezüglich Naturschutzrecht; Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich der mit: ns der Regierung von Oberfranken bestehen derzeit keine konkreten Planungen für eine Neuausweisung bzw. Änderung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Gebiet der Stadt Schauenstein. Für eine evtl. Änderung des Landschaftsschutzgebietes Selbitztal mit Nebentälern ist im Übrigen der Landkreis Hof zuständig. Eine weitere telef. Auskunft von Herrn Dr. Scheidler, Reg. v. Oberfranken lautet: Eine Vernetzung bzw. Zusammenschluss des Thronbach- und des Döbrabachtales als Landschafts- und Naturschutzgebiet ist nicht in der Planung und auch nicht vorgesehen. Eine sap-prüfung spezielle artenrechtliche Prüfung ist für das Gebiet nicht notwendig. Ein Umweltverträglichkeitsgutachten wurde ebenso nicht erforderlich. Dies ist auch so mit der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Hof) abgesprochen. Genehmigungsbehörde ist das LRA Hof; dieses ist für alle Überprüfungen bzw. Würdigung der Einwände zuständig. Im vorhandenen Flächennutzungsplan der sind im betreffenden Gebiet Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für die Forstwirtschaft ausgewiesen. Bei Kennzeichnungen und nachrichtlichen Übernahmen ist u.a. die Umgrenzung des Naturparks Frankenwald eingezeichnet; hier wurden auch die Planzeichen N (Naturschutz) und L (Landschaftsschutz) nachrichtlich übernommen. Tatsächlich ausgewiesen wurde in diesem Gebiet jedoch nie ein Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Als Schutzgebiet ist hier lediglich ein 100 m breiter Streifen entlang des Thronbachtales und Döbrabachtales ausgewiesen. Rechtsansprüche ergeben sich auf Grund dieser Eintragungen nicht. Es lässt sich daraus keine Veränderungssperre begründen, die nach Recherche unseres Verwaltungsleiters Gerhard Richter bei einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan nicht statthaft wäre. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet Windenergie-Anlage Uschertsgrün sind auch laut Auskunft des Landratsamtes Hof seitens der keine Verfahrensfehler erkennbar. Laut Auskunft des LRA Hof ist auch in der nächsten Zeit mit der Genehmigung nach 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes der 3 WEA zu rechnen. Hans-Werner Schmidt warf ein, man sollte sich hier gegen das Landratsamt stellen, auch seitens der Regierung würde niemals mehr so geplant. Ein schönes Waldgebiet wird hier völlig kaputt gemacht. Man muss den Mut haben, dies zu vertreten. Zum Abschluss führte Bürgermeister Geiser aus, dass am 8 Juni 2012 im Schützenhaus Schauenstein die öffentliche Vorstellung des Planungsvorhabens im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung und Erörterung der Planentwürfe durch des Ing.-Büro IVS, Kronach stattfand. Eingeladen wurde in das Nebenzimmer des Schützenhauses. Die Veranstaltung wurde jedoch nur von einer geringen Anzahl Bürger besucht. 2

Auch seitens der ÜWG-Schauenstein wurde nochmals am 15. Juni 2012 zu einer Veranstaltung bezgl. WEA in Schauenstein ÜWG diskutiert über Windkraft eingeladen. Hier war ebenfalls nur ein sehr geringer Besuch zu verzeichnen. Stadtrat Christopher Ukatz: Wie bereits oft diskutiert, ist auch er für den Ausstieg aus der Atomenergie, jedoch nicht auf Kosten unserer Natur. Diese Windparkanlagen sind reine Gelddruckanlagen und schlagen für die mit 0,0 zu Buche. Die CSU-Fraktion lehnt daher den Bau der WEA ab. Stadtrat Jürgen Werner: Absolute Priorität hat, dass 100% der Haueisener Bürger gegen diese WEA sind. Wir würden diese Leute teilweise enteignen, wenn wir dem Bau der Windräder zustimmen. Stadträtin Ulla Tögel: Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Alle Einwände wurden zügig an die Genehmigungsbehörde weitergegeben und abgewartet, welches Feedback zurückkommt. Mehr können wir nicht tun. Stadtrat Werner Künzel: Nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes können wir verhindern, dass die WEA auf drei Windräder beschränkt bleibt. Wir haben sonst keinen weiteren Einfluss, nur den Klageweg und der kostet Geld. Matthias Niebler aus Haueisen wird Rederecht eingeräumt: Er bezichtigt die Einwohner aus Haueisen als Menschen zweiter Klasse. Haueisen ist ein reines Wohngebiet. Er versteht nicht, dass Haueisen als Mischgebiet ausgewiesen ist, so dass die Abstandflächen nur 700 m und nicht 1000 m betragen müssen. Er weist auf den Wertverlust ihrer Anwesen hin und bemerkt, dass gesundheitliche Schäden auftreten können. Weiterhin verweist er darauf, dass unabhängig voneinander, vier Personen Schwarzstörche gesehen haben. Da brauche ich keinen Horst, um zu erkennen, dass der Schwarzstorch hier heimisch ist. Ortssprecher Udo Hohenberger verweist in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben des Landesbundes für Vogelschutz, wonach das Schwarzstorchvorkommen seit 1940 protokolliert ist (das Schreiben liegt vor und wird zu den Akten genommen). Die Ausarbeitung des Ingenieurbüros IVS Kronach vom 28.01.2013 über die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Windenergie-Anlage Uschertsgrün der wird als Anlage I dem Protokoll beigefügt. I. Beteiligung der Bürger 1. Claus Ordnung, Selbitz mit Schreiben vom 07.11.2012 Herr Ordnung wendet sich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Schauenstein. Auch wenn Fragen zur Verteilung sowie zur Preisentwicklung immer wieder diskutiert werden, so besteht doch in den Instrumenten der räumlichen Planung, in erster Linie dem Landesentwicklungsprogramm und den Regionalplänen Konsens, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung langfristig gesteigert werden muss. Letztlich gibt es zu dieser Vorgehensweise auch keine Alternativen. Kommunale Gremien setzen diese Vorgaben der Raumplanung in den ihnen zur Verfügung stehenden Planungsinstrumenten, wie Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, um. Unstrittig ist, dass mit der Errichtung von Windenergieanlagen eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes einhergeht. Um diese Beeinträchtigungen zu kompensieren, wurden in den Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, genaue Ausgleichszahlungs-Modalitäten festgesetzt. Diese Ausgleichszahlungen ermöglichen eine Aufwertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild an anderer Stelle. Bezüglich einer möglichen Beeinträchtigung des Tourismus im Frankenwald liegen bislang keine Untersuchungen vor. Vergleichbar ist eine repräsentative Bevölkerungsumfrage des SOKO-Instituts aus dem Jahre 2005 zum Thema Windkraftanlagen und Tourismus durch. 3

Innerhalb dieser Eigenstudie (ohne Auftraggeber) wurden telefonisch 1.997 Personen ab 14 Jahre befragt. Von den Befragten, von denen 98% im letzten Jahr in Deutschland Urlaub gemacht haben, befanden 82%, dass sie keine Störungen im Landschaftsbild bemerkt hätten. Von 13% der Befragten die Störungen empfanden, sahen 25% Windkraftanlagen als Störungen. Damit fühlten sich in der Summe etwa 3,3% der Urlauber in Deutschland von Windkraftanlagen gestört. Außerdem sollten die teilnehmenden Personen bewerten (von 1 stört mich überhaupt nicht bis 6 stört mich sehr stark ), wie stark sie bestimmte Bauten in einem Urlaub in Deutschland in der Landschaft stören würden. Im Ergebnis (d.h. Skala 5 & 6) fühlten sich von den Windkraftanlagen am wenigsten der Befragten (24%) gestört. Die weiteren fünf genannten Bauten, Atom- und Kernkraftwerke (70%), Fabrikschornsteine (49%), Hochhäuser (41%), Sendemaste (31%), Hochspannungsleitungen (29%), wurden von einer größeren Zahl der Befragten als störend in der Landschaft empfunden. Eine weitere Frage beschäftigte sich damit, ob sich die Teilnahme gegen einen Urlaubsort in Deutschland entscheiden würden, weil dort Windkraftanlagen stehen. Die Antworten müssen ebenfalls auf einer Skala von 1 (sicher gegen) bis 6 (sicher nicht gegen) gegeben werden. Es würden sich 85% (Skala 3-6) nicht gegen den Urlaubsort entscheiden. 15% (Skala 1-2) würden sich dagegen entscheiden. Der Stadtrat der nimmt das Schreiben von Claus Ordnung, Selbitz vom 07.11.2012 zur Kenntnis. Abwägung: Mit der vorliegenden Planung werden die Vorgaben der Regionalplanung auf kommunaler Ebene durchgesetzt. Die mit der Umsetzung verbundene Beeinträchtigung des Landschaftsbildes werden durch Ausgleichszahlungen kompensiert, mit denen Maßnahmen zur Aufwertung von Landschaftsbild und Naturhaushalt durchgeführt werden. Die Höhe der Ausgleichszahlungen sind zu erfragen und soll festgelegt werden, in welcher Höhe die Ausgleichszahlungen in das Stadtgebiet Schauenstein einfließen. Signifikante negative Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Tourismus konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Beschluss mit 9 zu 5 Stimmen angenommen! 2. Matthias Niebler, Haueisen und weitere Bürger von Haueisen, Haidengrün und Schauenstein, Schreiben vom 15.11.2012 Die Unterzeichneten Bürger haben Bedenken gegen den Bebauungsplan für das Sondergebiet Windenergie-Anlage Uschertsgrün. Bürger von Haueisen: Gemäß dem Entwurf des Regionalplanes ist mit Windenergieanlagen ein Abstand von 1.000 m zu Wohngebieten einzuhalten. Bei Haueisen handelt es sich jedoch nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes um gemischte Baufläche, für die ein Abstand von 700 m einzuhalten ist. Dieser kann mit der vorliegenden Planung eingehalten werden. Bezüglich Schattenwurf und Lärmschutz wurden entsprechende Gutachten erstellt. Die Ergebnisse dieser Gutachten fließen in die Genehmigung nach BundesImmissionsschutzgesetz ein. Das Lärmschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte während der Tageszeit an allen Immissionspunkten eingehalten werden können. Während der Nachtzeit tritt bei einem Anwesen in Marlesreuth bei maximal zulässiger Leistung der Windenergie-Anlage eine Überschreitung um 1 db auf. Die Beurteilung dieser Überschreitung bleibt der Genehmigungsbehörde vorbehalten. Der Sachverhalt des Einkreisens wird im Zuge des Verfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz überprüft. Zum Punkt Wertverlust wird in den Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgendes ausgeführt: 4

Häufiges Motiv für Widerstände gegen Windkraftanlagen ist die Befürchtung eines Wertverlustes der angrenzenden Grundstücke. Es gibt aber keinen Rechtssatz des Inhalts, dass der Einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung seines Grundstückes bewahrt zu bleiben (BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997, Az. 4 B 195/97). Hierzu hat der BayVGH (Beschluss vom 7. Februar 2011, Az. 22 CS 11.31)ausgeführt: Was den behaupteten Wertverlust des Wohngrundstückes des Antragstellers angeht, ist anerkannt, dass Wertminderungen als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten Immissionschutzrechtlichen Genehmigung nicht für sich genommen einen Maßstab dafür bilden, ob Beeinträchtigungen im Sinn des Rücksichtnahmegebots zumutbar sind oder nicht. Vielmehr kommt ein Abwehranspruch nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist, woran es hier aber nach den obigen Ausführungen voraussichtlich fehlt (vgl. BVerwG Beschluss vom 24.04.1992, Az. 4 B 60/92 und Beschluss vom 13.11.1997, Az. 4 B 195/97). Eine mögliche Beeinträchtigung des Lebensraumes seltener und geschützter Vogelarten wird grundsätzlich bereits auf Ebene der Regionalplanung intensiv geprüft. Bereits vor der Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergie wurden anhand von Daten des Landesamtes für Umwelt sowie der Höheren Naturschutzbehörde Standorte ausgeschlossen, bei denen eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die im Regionalplan ausgewiesenen Vorrangflächen werden bei konkreter Bauabsicht, wie im folgenden Fall, von der Unteren Naturschutzbehörde nochmals im Detail untersucht. Sofern diese Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass geschützte Arten durch das Vorhaben beeinträchtigt werden könnten, wird eine spezielle Prüfung (sap) angeordnet. Dies ist jedoch beim Projekt Windenergieanlage Uschertsgrün nicht der Fall. Frankenwaldverein: Unstrittig ist, dass mit der Errichtung von Windenergieanlagen eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes einhergeht. Ebenso kann eine Störung der Blickbeziehung von der Autobahn zum Döbraberg nicht ausgeschlossen werden. Um diese Beeinträchtigung zu kompensieren, wurden in den Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, genaue Ausgleichszahlungs-Modalitäten festgesetzt. Diese Ausgleichszahlungen ermöglichen eine Aufwertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild an anderer Stelle. Die Wanderwege wurden bei der Planung der Anlagenstandorte berücksichtigt. Standorte wurden verschoben, um eine Beeinträchtigung von Wanderwegen zu minimieren. Eine mögliche Beeinträchtigung des Lebensraumes seltener und geschützter Vogelarten wird grundsätzlich bereits auf Ebene der Regionalplanung intensiv geprüft. Bereits vor der Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergie im Regionalplan wurden anhand von Daten des Landesamtes für Umwelt sowie der Höheren Naturschutzbehörde Standorte ausgeschlossen, bei denen eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete werden bei konkreter Bauabsicht, wie im vorliegenden Fall, von der Unteren Naturschutzbehörde nochmals im Detail untersucht. Sofern diese Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass geschützte Arten durch das Vorhaben beeinträchtigt werden könnten, wird eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) angeordnet. Dies ist jedoch beim Projekt Windenergie-Anlage Uschertsgrün nicht der Fall. Nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörde handelt es sich beim Döbrabachtal auch nicht um ein Brutgebiet des Schwarzstorches. Das Naturschutzgebiet Thronbachtal wird von den Sonderbauflächen für Windenergieanlagen nicht berührt. Grundsätzlich kommt die Errichtung von Windkraft-Anlagen in Naturschutzgebieten nicht infrage. Der Stadtrat der nimmt das Schreiben von Herrn Matthias Niebler, Haueisen und weiterer Bürger von Haueisen, Haidengrün und Schauenstein vom 15.11.2012 zur Kenntnis. Abwägung: 5

Die notwendigen Abstände zu Wohngebäuden können eingehalten werden. Schattenwurf- und Schallimmissionsprognosen wurden vorgelegt. Der Sachverhalt des Einkreisens wird im Zuge des Verfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz überprüft. Nach der Rechtsprechung ist eine gewisse Wertminderung an Grundstücken hinzunehmen, sofern keine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt. Das Vorhaben wirkt sich nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht negativ auf die Lebensräume seltener und geschützter Arten aus. Ein Schreiben des Landesamtes für Vogelschutz ist beigelegt und ist entsprechend zu überprüfen Die mit der Umsetzung des Vorhabens verbundene Beeinträchtigung des Landschaftsbildes werden durch Zahlungen an den Bayerischen Naturschutzfonds kompensiert, mit denen Maßnahmen zur Aufwertung von Landschaftsbild und Naturhaushalt durchgeführt werden. Die Höhe der Ausgleichszahlungen sind zu erfragen und soll festgelegt werden, in welcher Höhe die Ausgleichszahlungen in das Stadtgebiet Schauenstein einfließen. Signifikante negative Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Tourismus konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Die Abstandsflächenregelung Misch- oder Wohngebiet wird nochmals überprüft. Beschluss mit 8 zu 6 Stimmen angenommen! 3. Frau Renate und Herr Davor Tepez, Haueisen 1. Schreiben vom 18.11.2012 Frau und Herr Tepez äußern Bedenken und Anregungen zur Bauleitplanung zur Errichtung von Windrädern zwischen Uschertsgrün und Haueisen Unstrittig ist, dass mit der Errichtung von Windenergieanlagen eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes einhergeht. Um diese Beeinträchtigung zu kompensieren wurden im Winderlass genaue Ausgleichszahlungs-Modalitäten festgesetzt. Diese Ausgleichszahlungen ermöglichen eine Aufwertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild an anderer Stelle. Das Naturschutzgebiet Thronbachtal wird von den Sonderbauflächen für Windenergieanlagen nicht berührt. Grundsätzlich kommt die Errichtung von Windkraft-Anlagen in Naturschutzgebieten nicht infrage. Gemäß dem Entwurf des Regionalplanes ist mit Windenergieanlagen ein Abstand von 1.000 m zu Wohngebieten einzuhalten. Bei Haueisen handelt es sich jedoch nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes um gemischte Baufläche, für die ein Abstand von 700 m einzuhalten ist. Dieser kann mit der vorliegenden Planung eingehalten werden. Bezüglich Schattenwurf und Lärmschutz wurden entsprechende Gutachten erstellt. Die Ergebnisse dieser Gutachten fließen in die Genehmigung nach BundesImmissionsschutzgesetz ein. Das Lärmschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte während der Tageszeit an allen Immissionspunkten eingehalten werden können. Während der Nachtzeit tritt bei einem Anwesen in Marlesreuth bei maximal zulässiger Leistung der Windenergie-Anlage eine Überschreitung um 1 db auf. Die Beurteilung dieser Überschreitung bleibt der Genehmigungsbehörde vorbehalten. Die Wanderwege wurden bei der Planung der Anlagenstandorte berücksichtigt. Standorte wurden verschoben, um eine Beeinträchtigung von Wanderwegen zu minimieren. Bezüglich einer möglichen Beeinträchtigung des Tourismus im Frankenwald liegen bislang keine Untersuchungen vor. Vergleichbar ist eine repräsentative Bevölkerungsumfrage des SOKO-Instituts aus dem Jahre 2005 zum Thema Windkraftanlagen und Tourismus durch. Innerhalb dieser Eigenstudie (ohne Auftraggeber) wurden telefonisch 1.997 Personen ab 14 Jahre befragt. Von den Befragten, von denen 98% im letzten Jahr in Deutschland Urlaub gemacht haben, befanden 82%, dass sie keine Störungen im Landschaftsbild bemerkt hätten. Von 13% der Befragten die Störungen empfanden, sahen 25% Windkraftanlagen als Störungen. Damit fühlten sich in der Summe etwa 3,3% der Urlauber in Deutschland von Windkraftanlagen gestört. Außerdem sollten die 6

teilnehmenden Personen bewerten (von 1 stört mich überhaupt nicht bis 6 stört mich sehr stark ), wie stark sie bestimmte Bauten in einem Urlaub in Deutschland in der Landschaft stören würden. Im Ergebnis (d.h. Skala 5 & 6) fühlten sich von den Windkraftanlagen am wenigsten der Befragten (24%) gestört. Die weiteren fünf genannten Bauten, Atom- und Kernkraftwerke (70%), Fabrikschornsteine (49%), Hochhäuser (41%), Sendemaste (31%), Hochspannungsleitungen (29%), wurden von einer größeren Zahl der Befragten als störend in der Landschaft empfunden. Eine weitere Frage beschäftigte sich damit, ob sich die Teilnahme gegen einen Urlaubsort in Deutschland entscheiden würden, weil dort Windkraftanlagen stehen. Die Antworten müssen ebenfalls auf einer Skala von 1 (sicher gegen) bis 6 (sicher nicht gegen) gegeben werden. Es würden sich 85% (Skala 3-6) nicht gegen den Urlaubsort entscheiden. 15% (Skala 1-2) würden sich dagegen entscheiden. Maßgeblich für die Erlangung des Baurechts für die geplanten Windenergie-Anlagen ist neben den Planungen auf Bebauungsplan-Ebene die Genehmigung nach BundesImmissionschutzgesetz. Im Zuge dieses Verfahrens wird geprüft, ob die Auswirkungen der geplanten Anlagen möglicherweise so gravierend sind, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Bislang wurde eine solche Prüfung von n der Genehmigungsbehörde nicht gefordert. Der Stadtrat der nimmt das Schreiben von Frau Renate und Herrn Davor Tepez, Haueisen vom 18.11.2012 zur Kenntnis. Abwägung: Die mit der Umsetzung des Vorhabens verbundene Beeinträchtigung des Landschaftsbildes werden durch Ausgleichszahlungen kompensiert, mit denen Maßnahmen zur Aufwertung von Landschaftsbild und Naturhaushalt durchgeführt werden. Die Höhe der Ausgleichszahlungen sind zu erfragen und soll festgelegt werden, in welcher Höhe die Ausgleichszahlungen in das Stadtgebiet Schauenstein einfließen. Die notwendigen Abstände zu Wohngebäuden können eingehalten werden. Schattenwurfund Schallimmissionsprognosen wurden vorgelegt. Signifikante negative Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Tourismus konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde von der Genehmigungsbehörde nicht angeordnet. Der Investor wird aufgefordert, ein Umweltverträglichkeitsgutachten erstellen zu lassen. Die Abstandflächenregelung Misch- oder Wohngebiet ist nochmals zu überprüfen. 4. Frau Renate und Herr Davor Tepez, Haueisen 2. Schreiben vom 26.11.2012 Frau und Herr Tepez äußern Bedenken und Anregungen zur Bauleitplanung zur Errichtung von Windrädern zwischen Uschertsgrün und Haueisen Ein Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht erforderlich. Die hat die Äußerungen der Bürger zusammengefasst behandelt, Folgerungen für die Planung gezogen und entsprechend in die Planunterlagen einfließen lassen. Äußerungen, die von Mitarbeitern der Stadtverwaltung gegenüber Frau und Herrn Tepez gemacht wurden, können im Rahmen dieser Abwägung nicht beurteilt werden. Das bei Bauplänen, die auf Initiative eines Investors aufgestellt werden, dieser den Planer vorschlägt und auch honoriert, stellt keine unübliche Vorgehensweise dar. Die hat mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, in dem von der Stadt kein erfolgreicher Ausgang des Verfahrens zugesagt wird. Diese Umstände haben keinerlei Einfluss auf die fachliche Qualität der Planung, die letztlich von der Genehmigungsbehörde zu beurteilen ist. Im Rahmen der Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung geäußerten Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit wurde an keiner Stelle ausgeführt, dass die Errichtungen von Windkraft 7

anlagen keine Beeinträchtigung der Naturlandschaft darstellt und sich die Windräder harmonisch in die Landschaft einfügen, weil sie nicht mit grellen Farben beschichtet sind. Maßgeblich für die Erlangung das Baurechts für die geplante Windenergie-Anlage ist neben den Planungen auf Bebauungsplan-Ebene die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Im Zuge dieses Verfahrens wird überprüft, ob die Auswirkungen der geplanten Anlagen möglicherweise so gravierend sind, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Bislang wurde eine solche Prüfung von n der Genehmigungsbehörde nicht gefordert. Die auf Selbitzer Gebiet vorgesehenen Standorte für Windenergie-Anlagen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanungen. Die Stadt Selbitz wurde im Zuge der Bauleitplanungen als Nachbargemeinde beteiligt. Die wurde im Rahmen des Verfahrens nach BundesImmissionsschutzgesetz für die Selbitzer Anlagen nicht mit eingebunden. Wanderwege wurden bei der Planung der Anlagenstandorte berücksichtigt. Standorte wurden verschoben, um eine Beeinträchtigung von Wanderwegen zu minimieren. Im Übrigen stellt Schauenstein keinen Ausbauschwerpunkt für Fremdenverkehr im Naturpark Frankenwald dar. Die Liste der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde zwischen Stadt Schauenstein und Planungsbüro abgestimmt. Über die Stellungnahmen wurde in öffentlicher Stadtratssitzung Beschluss gefasst. Auch wenn die Akzeptanz der Bevölkerung für Windenergie-Anlagen abnimmt, je näher die Anlagen an den Wohnstandorten der Bevölkerung heranrückt, gibt es bislang keinerlei Hinweis darauf, dass die Errichtung von Windenergie-Anlagen zu einer Entvölkerung von Gebieten führt. Der Stadtrat der nimmt das Schreiben von Renate und Davor Tepez, Haueisen vom 19.11.2012 zur Kenntnis. Abwägung: Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde von der Genehmigungsbehörde nicht angeordnet. Der Investor wird aufgefordert, ein Umweltverträglichkeitsgutachten erstellen zu lassen. Die Anstandsflächenregelung Misch- oder Wohngebiet ist nochmals zu überprüfen. Die Stadt Schauenstein kann im Rahmen ihrer Planungshoheit nur über Windenergie-Anlagen auf ihrem Stadtgebiet beschließen, nicht über Projekte anderer Investoren in Nachbargemeinden. 5. Herr Alexander Schrögel, Uschertsgrün Schreiben vom 19. November 2012 Herr Schrögel äußert drei Anregungen zur vorliegenden Planung Bezüglich Schattenwurf und Lärmschutz wurden entsprechende Gutachten erstellt. Die Ergebnisse dieser Gutachten fließen in die Genehmigung nach Bundes-Immissionschutzgesetz ein. Das Lärmschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte während der Tagzeit an allen Immissionspunkten eingehalten werden können. Während der Nachtzeit tritt bei einem Anwesen in Marlesreuth bei max. zulässiger Leistung der Windenergie-Anlage eine Überschreitung um 1 db auf. Die Beurteilung dieser Überschreitung bleibt der Genehmigungsbehörde vorbehalten. Gemäß dem Entwurf des Regionalplanes ist mit Windenergieanlagen ein Abstand von 1.000 m zu Wohngebieten einzuhalten. Bei Haueisen handelt es sich jedoch nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes um gemischte Baufläche, für die ein Abstand von 700 m einzuhalten ist. Dieser kann mit der vorliegenden Planung eingehalten werden. Zum Punkt Wertverlust wird in den Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen der Bayrischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgendes ausgeführt: 8

Häufiges Motiv für Widerstände gegen Windkraftanlagen ist die Befürchtung eines Wertverlustes der angrenzenden Grundstücke. Es gibt aber keinen Rechtssatz des Inhalts, dass der Einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung seines Grundstückes bewahrt zu bleiben (BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997, Az. 4 B 195/97). Hierzu hat der BayVGH (Beschluss vom 7. Februar 2011, Az. 22 CS 11.31)ausgeführt: Was den behaupteten Wertverlust des Wohngrundstückes des Antragstellers angeht, ist anerkannt, dass Wertminderungen als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht für sich genommen einen Maßstab dafür bilden, ob Beeinträchtigungen im Sinn des Rücksichtnahmegebots zumutbar sind oder nicht. Vielmehr kommt ein Abwehranspruch nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen nach Maßgabe des Rücksichtnahmebegots unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist, woran es hier aber nach den obigen Ausführungen voraussichtlich fehlt (vgl. BVerwG Beschluss vom 24.04.1992, Az. 4 B 60/92 und Beschluss vom 13.11.1997, Az. 4 B 195/97). Der Stadtrat der nimmt das Schreiben von Herrn Alexander Schrögel, Uschertsgrün vom 19.11.2012 zur Kenntnis. Abwägung: Die notwendigen Abstände zu Wohngebäuden können eingehalten werden. Schattenwurf- und Schallimmissionsprognosen wurden vorgelegt. Nach der Rechtsprechung ist eine gewisse Wertminderung an Grundstücken hinzunehmen, sofern keine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt. Die Abstandsregelung Misch- oder Wohngebiet ist nochmals zu überprüfen. Beschluss mit 10 zu 4 Stimmen angenommen! 6. Einsichtnahme in die Unterlagen Es werden Anregungen vorgebracht von Herrn Georg Wirth, Schauenstein, Frau Marianne Wilfert, Schauenstein, Frau Renate und Herr Davor Tepez, Haueisen und G. Rieß, Schauenstein Herr Georg Wirth: In seiner zitierten Email vom 2. Juni 2012 wendet sich Herr Georg Wirth gegen weitere Windräder im Frankenwald und die damit verbundene Zerstörung der Landschaft. Unstrittig ist, dass mit der Errichtung von Windenergieanlagen eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes einhergeht. Um diese Beeinträchtigungen zu kompensieren wurden in den Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen der Bayer. Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft Infrastruktur, Verkehr und Technologie genaue Ausgleichszahlungs-Modalitäten festgesetzt. Diese Ausgleichszahlungen ermöglichen eine Aufwertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild an anderer Stelle. Frau Marianne Wilfert: Grundsätzlich ist festzustellen, dass es Angelegenheiten des Projektanden ist, von welchen zionistischen Investoren er sein Projekt finanzieren lässt. Die hat darauf keine Einflussmöglichkeiten. Die Stadt kann allerdings anregen, dass auch Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger vorgesehen werden. Dies wurde vom Projektanden zugesagt. Frau Renate und Herr Davor Tepez: Der Umweltbericht ist Teil der jeweiligen Begründung von Flächennutzungsplan-Änderung bzw. Bebauungsplan. Dass bei Bauleitplänen, die auf Initiative eines Investors aufgestellt werden, dieser den Planer 9

vorschlägt und auch honoriert, stellt keine unübliche Vorgehensweise dar. Die hat mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, in dem von der Stadt kein erfolgreicher Ausgang des Verfahrens zugesagt wird. Diese Umstände haben keinerlei Einfluss auf die fachliche Qualität der Planung, die letztlich von der Genehmigungsbehörde zu beurteilen ist. G. Rieß: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können durch Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle kompensiert werden. Dies gilt allerdings nicht für individuelle Beeinträchtigungen, wie den Ausblick vom Wohngebäude. Bei allen Verständnis ist jedoch festzustellen, dass ein Recht auf freie Aussicht nicht besteht. Ebenso ist ein gewisser Wertverlust (siehe hierzu auch die Ausführungen zu Punkt 2 und 4 dieser Abwägung) an Gebäuden und Grundstück hinzunehmen, sofern er nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Grundstücks führt. Fragen zu Steuern und Investoren sind nicht Teil von Bebauungsplanverfahren. Der Stadtrat der nimmt die Äußerungen von Herrn Georg Wirth, Frau Marianne Wilfert, Frau Renate und Herrn Davor Tepez und G. Rieß zur Kenntnis. II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 7. Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen Schreiben vom 25.10.2012 Das Bundesaufsichtsamt weist darauf hin, dass durch das Vorhaben der Peiler am Verkehrslandesplatz Hof-Plauen beeinträchtigt werden könnte. Die Angaben des Bundesaufsichtsamtes sollten in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen werden. Vom Vorhabensträger ist im Zuge des Verfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nachgewiesen worden, dass der Betrieb auf dem Verkehrslandeplatz Hof-Plauen durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird. Die luftrechtliche Zustimmung wurde am 09. Januar 2013 vom Luftamt Nordbayern gegenüber der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Hof) erteilt. Der Stadtrat der nimmt die Stellungnahme des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung Langen vom 25.10.2012 zur Kenntnis. Vom Vorhabensträger ist im Zuge der Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nachgewiesen, dass der Betrieb auf dem Verkehrslandeplatz Hof-Plauen durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird. Die luftrechtliche Zustimmung durch das Luftamt Nodbayern wurde am 09. Januar 2013 erteilt. 8. Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg Schreiben vom 02.11.2012 Das Luftamt Nordbayern empfiehlt, die Bauleitplanungen nicht weiter zu verfolgen. Vom Luftamt wird durch das Vorhaben eine Beeinträchtigung der Start- und Landebahnen des Verkehrslandeplatzes Hof-Plauen befürchtet, besonders im Hinblick auf den Instrumentenflugverkehr. 10

Die Ausführungen des Luftamtes wurden an den Investor weitergegeben, der diesen Sachverhalt im Zuge des Immissionsschutzrechtlichen Verfahrens vom Landratsamt Hof prüfen lassen wird. Zwischenzeitlich wurde die luftrechtliche Zustimmung am 09. Januar 2013 vom Luftamt Nordbayern gegenüber der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Hof) erteilt. Der Stadtrat der nimmt die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg vom 02.11.2012 zur Kenntnis. Die Belange des Verkehrslandeplatzes Hof-Plauen werden im Zuge des Immissionsschutzrechtlichen Verfahrens der Einzelstandorte geprüft. Die luftrechtliche Zustimmung durch das Luftamt Nordbayern wurde am 09. Januar 2013 erteilt. 9. Regierung von Oberfranken, Bayreuth Schreiben vom 16.11.2012 Die Regierung von Oberfranken fordert, mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes einen Abstand von 700 m von der Ortslage Uschertsgrün einzuhalten. Sachverhalt: Die Windkraftanlagen-Standorte halten einen Abstand von 700 m von der Ortslage Uschertsgrün ein. Weil jedoch auch die Abstandsflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen sollten, ist eine geringfügige Unterschreitung dieses Abstandes notwendig. Der Stadtrat der nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, Bayreuth vom 16.11.2012 zur Kenntnis. Die Standorte der Windenergieanlage halten einen Abstand von 700 m von der Ortslage Uschertsgrün ein, der Geltungsbereich des Bebauungsplanes unterschreitet diesen Abstand geringfügig, weil auch die Abstandsflächen innerhalb des Bebauungsplanes liegen sollten. 10. Landratsamt Hof 1. Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 16.11.2012 Mit Entwurf und Begründung besteht Einverständnis. Es werden keine öffentlichen Belange berührt, die bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes vom Landratsamt Hof wahrzunehmen wären. 2. Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 16.11.2012 Das Landratsamt fordert eine redaktionelle Änderung. Der Forderung des Landratsamtes sollte nachgekommen werden. Der Stadtrat der nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Hof vom 16.11.2012 zur Kenntnis. Die Änderung der Rechtsgrundlage wird wie vorgetragen durchgeführt. 11

III. Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ohne Einwände 11. e.on Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg Schreiben vom 25.10.2012 12. Wehrbereichsverwaltung Süd, Außenstelle München Schreiben vom 26.10.2012 13. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forst, Bad Steben Schreiben vom 08.11.2012 14. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Münchberg Schreiben vom 12.11.2012 15. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Hof E-Mail vom 12.11.2012 16. Wasserwirtschaftsamt Hof E-Mail vom 13.11.2012 17. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bayreuth Schreiben vom 21.11.2012 18. Stadt Schwarzenbach/Wald Schreiben vom 26.10.2012 19. Stadt Helmbrechts Schreiben vom 05.11.2012 20. Stadt Selbitz Schreiben vom 07.11.2012 IV. Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ohne Äußerung 21. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen 22. E-Werk Schauenstein 23. Kreisjugendring Hof 24. Kreisbrandrat Helmut Wilfert, Berg 25. Abwasserverband Selbitztal 26. Antennengemeinschaft Schauenstein 12

27. e.on Bayern AG, Netzstelle Naila 28. PLEdoc GmbH, Essen 29. Stadt Naila 30. Gemeinde Leupoldsgrün TOP 3: Neubestimmung eines zusätzlichen Verbandsausschussmitgliedes für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün- Weidesgrüner Gruppe Nach Abschluss der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde beim WZV eine Satzungsänderung notwendig und somit musste die Zusammensetzung der Verbandsversammlung neu berechnet werden. Für die ergibt die Neuberechnung einen zusätzlichen Sitz in der Versammlung. Herr Jürgen Wolfrum aus Uschertsgrün würde nach Rücksprache dieses Amt annehmen. Außerdem ist ein Stellvertreter zu benennen. Diese Personen werden vom Stadtrat benannt und bestimmt. Herr Jürgen Wolfrum aus Uschertsgrün wird als neuner Verbandsrat für die Versammlung des WZV bestimmt. Als sein Vertreter wir Herr Alexander Schödel aus Uschertsgrün benannt. TOP 4: Info Schlosssanierung Bürgermeister Peter Geiser führt aus, dass die Arbeiten im Schloss zügig weitergehen. Der Brandschutz in der Wohnung Jilg wurde ausgeführt. Vorbereitungen für den zweiten Fluchtweg wurden getroffen (Durchbruch einer Wand). Weiterhin laufen im Februar/März die Ausschreibungen zu den Gewerken Heizung-, Wasser-, Sanitärarbeiten, Zimmerer- und Holzschutzarbeiten, Außenfassade-, Dachdecker-, Putz- und Maurerarbeiten, so dass ab 2. April mit den größeren Arbeiten losgelegt werden kann. Zweiter Bürgermeister Hermann Fraas fragt nach dem Zeitplan, nachdem kommenden Donnerstag eine Hauptausschusssitzung des Oberfränkischen Feuerwehrmuseums stattfindet und im Museum noch verschiedene Sachen umzuräumen sind. Bauamtsleiter Kurt Neumann konnte darauf erwidern, dass bereits letzte Woche mit Herrn Gerhard Fuchs und Herrn Armin Hofmann ein Ortstermin im Schloss stattfand und diese Bescheid wüssten. TOP 5: Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung nach Straßen und Wegegesetz und eine Ausnahmegenehmigung gemäß 20 Abs.2a Ladenschlussgesetz für das Jahr 2013; Antragsteller Edy de Ros, Hof Herr Edy de Ros aus Hof stellt mit Schreiben vom 21.01.2013 einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung nach dem Straßen- und Wegegesetz und eine Ausnahmegenehmigung gemäß 20 Abs. 2a Ladenschlussgesetz für das Jahr 2013. 13

Er beabsichtigt (wie in jedem Jahr) den Verkauf von italienischem Speiseeis in der Zeit von März bis Oktober zwischen 10.00 Uhr und 21.00 Uhr auf öffentlichen Gemeindestraßen an den Tagen Montag, Mittwoch und Samstag. Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz und gegen die Ausnahmengenehmigung gemäß 20 Abs. 2a des Ladenschlussgesetzes. TOP 6: Sonstiges, Bekanntgaben Wortmeldung Ortssprecher Wolfgang Müller: Nachdem sich Volkmannsgrün für die Anbringung von Hinweistafeln an den Einmündungen ausgesprochen hat, jedoch Bedenken wegen Verkehrsgefährdungen ab der Staatsstraße bestanden, fragt er nach, ob hier schon eine Rückantwort vom Landratsamt vorliegt. Bürgermeister Geiser antwortete, dass seitens des Landratsamtes für die Beschilderung an der Staatsstraße keine Bedenken bestehen. Herr Dittmar wird nun mit der Ausarbeitung und Bestellung der entsprechenden Beschilderungen beginnen. 14