Immissionstechnische Untersuchung Nr. 5273/10-01 zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

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Transkript:

Dipl.-Ing. Peter Mutard Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz mbh Hauptstraße 42 82008 Unterhaching www.pmi-ing.de info@pmi-ing.de Telefon: 089-60 60 69-0 Telefax: 089 60 20 45 Immissionstechnische Untersuchung Nr. 5273/10-01 zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 30.08.2011 Projekt Bebauungsplan Nr. 162 mit integrierter Grünordnung GE Zeppelinstraße / Schleißheimer Straße Garching Prüfstelle des VMPA für die Güteprüfung des Schallschutzes im Hochbau nach DIN 4109 Auftraggeber SwissLife AG Niederlassung für Deutschland v.d. SwissLife Asset Management GmbH Berliner Straße 85 80805 München Mess-Stelle 26, 28 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen Geschäftsführer: Dipl.-Ing.(FH) Steffen Mayser Dipl.-Ing.(FH) Marcus Bauer München HRB 988 IdNr DE 129 328 149 Postgiroamt München Kto. 281 673 800 BLZ 700 100 80 HypoVereinsbank München Kto. 6460 414 278 BLZ 700 202 70

VORABZUG INHALTSVERZEICHNIS I. AUFGABENSTELLUNG... 3 II. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN UND ANFORDERUNGEN... 4 1. Verwendete Regelwerke... 4 2. Bearbeitungsunterlagen... 5 3. Anforderungen... 5 III. THEORETISCHE GRUNDLAGEN... 10 1. Schallimmissionen durch Straßenverkehr... 10 2. Schallimmissionen durch gewerbliche Anlagen... 11 IV. IMMISSIONEN, DIE VOM PLANUNGSGEBIET AUSGEHEN... 12 1. Berechnungsspezifische Randbedingungen... 12 2. Berechnungsergebnisse für den Gewerbelärm, Beurteilung... 13 3. Spitzenpegelbetrachtung... 15 4. Zusätzlicher Verkehr auf öffentlichen Straßen... 16 V. IMMISSIONEN, DIE AUF DAS PLANGEBIET EINWIRKEN... 17 1. Randbedingungen Straßenverkehrslärm... 17 2. Randbedingungen Gewerbelärm... 17 3. Berechnungsergebnisse Verkehrslärm/Beurteilung... 19 4. Berechnungsergebnisse Gewerbelärm / Beurteilung... 20 VI. VORSCHLÄGE FÜR DIE BEGRÜNDUNG DES BEBAUUNGSPLANS... 21 VII. VORSCHLÄGE FÜR TEXTLICHE FESTSETZUNGEN IM BEBAUUNGSPLAN... 23 Diese Untersuchung umfasst 23 Seiten und folgende Anlagen: 1. Lageplan 2. Immissionen, die vom Planungsgebiet ausgehen (Gewerbelärm) 3. Immissionen, die aufs Planungsgebiet einwirken (Verkehrslärm) 4. Immissionen, die aufs Planungsgebiet einwirken (Gewerbelärm) 5. Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 6. Emissionsdaten 7. Geometriedaten -2-

VORABZUG I. AUFGABENSTELLUNG Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 162 GE Zeppelinstraße / Schleißheimer Straße wurden wir von der SwissLife AG Niederlassung für Deutschland beauftragt, eine immissionstechnische Verträglichkeitsuntersuchung vorzunehmen. Ein Lageplan der Situation ist der Anlage 1.1 zu entnehmen. Wie aus dem Lageplan hervorgeht, befinden sich im Umfeld des Planungsgebiets Gebäude unterschiedlicher Schutzwürdigkeit. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Gewerbegebiete (Immissionsorte IO 1 7, 9, 10). Nordöstlich des Planungsgebiets befindet sich eine Kleingartenanlage (IO 8), die hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit wie ein Allgemeines Wohngebiet betrachtet wird. Des Weiteren befindet sich ca. 600 m östlich des Planungsgebiets ein Allgemeines Wohngebiet östlich und teilweise westlich des Keltenwegs. Ziel der Untersuchung ist es zum einen, die vom Planungsgebiet ausgehenden Lärmimmissionen zu erfassen und die Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete aufzuzeigen. Die ermittelten Beurteilungspegel aufgrund der geplanten Nutzung werden mit den Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 bzw. den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm verglichen und beurteilt. Zum anderen werden die Lärmimmissionen, die auf das Planungsgebiet einwirken, untersucht. Wie dem Lageplan in Anlage 1 zu entnehmen ist, befinden sich insbesondere südlich und östlich des Planungsgebiets stark befahrene Straßen, durch die es zu erhöhten Verkehrslärmimmissionen an den entsprechenden Fassaden der geplanten Baukörper kommt. Des Weiteren befinden sich rund um das Planungsgebiet bestehende Gewerbegebiete, durch deren Betrieb Lärmimmissionen auf die geplanten Gebäude einwirken. Somit ist zu unterscheinden zwischen den Immissionen durch Gewerbelärm der umliegenden Gebiete, und dem Verkehrslärm, der von den Straßen südlich und östlich des Bauvorhabens hervorgerufen wird. Die auf das Planungsgebiet einwirkenden Immissionen werden anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 beurteilt; die Gewerbelärmimmissionen zusätzlich anhand der Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm. Anhand der ermittelten Untersuchungsergebnisse werden Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan sowie für die Begründung des Bebauungsplans erarbeitet. -3-

VORABZUG II. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN UND ANFORDERUNGEN 1. Verwendete Regelwerke Im Wesentlichen sind die allgemein zu berücksichtigenden Anforderungen und Definitionen in folgenden technischen Regelwerken enthalten: DIN 4109 Ausgabe November 1989 Schallschutz im Hochbau DIN 18005 Beibl. 1 Ausgabe Mai 1987 Schallschutz im Städtebau 16. BImSchV 12.06.1990 Verkehrslärmschutzverordnung TA-Lärm 26.08.1998 6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz DIN ISO 9613-2 Entwurf September 1997 Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien RLS-90 Ausgabe 1990 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Lkw-Studie 16.05.95 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen Lkw-Studie 2005 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie "Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Parkplatzlärmstudie 2006 6. Auflage Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen" vom Bay. Landesamt für Umweltschutz -4-

VORABZUG 2. Bearbeitungsunterlagen Zur Bearbeitung der Aufgabenstellung wurden folgende Unterlagen herangezogen: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 162 mit integrierter Grünordnung GE Zeppelinstraße / Schleißheimer Straße, Stand 17.08.2011, von Landschaftsarchitekten Mahl Gebhard Konzepte Verkehrsentwicklung Garching, Teil 1: Belastung des Straßennetzes, Untersuchung von Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak, 17.01.2010 Angaben über die Frequentierung des Ladehofs der Fa. SwissLife, erhalten mit E-Mail vom 12.08.2011 von SwissLife AG, Bereich strat. Logistik Bebauungspläne Nr. 119 D, 119 E und 133, Internetangebot der Stadt Garching, Stand 2011-08 Schalltechnische Untersuchung 3416.0/2008-AS zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 133, IB Kottermair, Stand 29.05.2008 3. Anforderungen DIN 18005 In Bayern ist für die Bauleitplanung die DIN 18005 eingeführt. Sie enthält neben Berechnungsverfahren im Beiblatt 1 auch schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Der folgenden Tabelle sind die Orientierungswerte gemäß DIN 18005, Teil 1, für die unterschiedlichen Nutzungsgebiete zu entnehmen. Orientierungswerte in db(a) tags 6.00 22.00 Uhr nachts 22.00 6.00 Uhr bei reinen Wohngebieten (WR, Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten 40 bzw. 35 1) bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten 55 45 bzw. 40 1) in Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55 bei besonderen Wohngebieten (WB) 60 45 bzw. 40 1) bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) 60 bzw. 45 1) bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten 65 55 bzw. 1) (GE) bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis 65 35 bis 65 1) 1) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06.00 22.00 Uhr und nachts von 22.00 06.00 Uhr zugrundezulegen. -5-

VORABZUG Die Anforderungen an passive Schallschutzmaßnahmen sind in der DIN 4109, Ausgabe 11.89, Abschnitt 5 Schutz gegen Außenlärm; Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen geregelt. Als weitere Erkenntnisquelle für die Dimensionierung der erforderlichen Schalldämmung der Außenbauteile kann die VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen herangezogen werden. In der DIN 18005 wird angemerkt, dass bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ein ungestörter Schlaf, selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster, häufig nicht mehr möglich ist. Da sich die ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile häufig nur bei geschlossenen Fenstern erzielen lässt, müssen insbesondere für Schlaf- und Kinderzimmer Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden, um auch in der Nacht eine unzumutbaren Beeinträchtigung durch die Lärmeinwirkung von außen zu vermeiden und um die Anforderung an die Lufthygiene im Raum erfüllen zu können. Außerdem sind in der DIN 18005 folgende Hinweise enthalten: Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen z.b. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange ü- berwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. -6-

VORABZUG TA-Lärm Für die Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen ist zunächst grundsätzlich ebenfalls die DIN 18005 heranzuziehen. Die Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1, entsprechen im Wesentlichen den Immissionsrichtwerten gemäß TA- Lärm. Der wesentliche Unterschied der o.a. Beurteilungsgrundlagen besteht darin, dass im Gegensatz zur DIN 18005 nach TA-Lärm die lauteste Nachtstunde in der Zeit 22.00 6.00 Uhr als Beurteilungszeitraum Nacht heranzuziehen ist. Des Weiteren sind gem. TA-Lärm zusätzlich Ruhezeitzuschläge für die erhöhte Störwirkung von Geräuschen aus gewerblichen Nutzungen zu berücksichtigen. Um zu einem späteren Zeitpunkt den sich aus den schärferen Anforderungen gemäß TA- Lärm ergebenden, möglichen Lärmkonflikt bereits im Rahmen der Bauleitplanung absichern zu können, werden die von dem Planungsgebiet ausgehenden Lärmemissionen, die auf die Umgebung einwirken, nach der TA-Lärm beurteilt. Gemäß TA-Lärm sind, abhängig von der schutzbedürftigen Nutzung, folgende Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten einzuhalten: Immissionsort Immissionsrichtwert [db(a)] tags (06.00-22.00 Uhr) nachts (22.00-06.00 Uhr) Reines Wohngebiet (WR) 35 Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 40 Mischgebiet / Kerngebiet (MI / MK) 60 45 Gewerbegebiet (GE) 65 Die o.a. Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Summe aller auf einen Immissionsort einwirkenden Geräuschemissionen gewerblicher Schallquellen. Geräuschimmissionen anderer Arten von Schallquellen (z.b. Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen) sind getrennt zu beurteilen. Des Weiteren handelt es sich bei den o.a. Immissionsrichtwerten, die mit dem berechneten Beurteilungspegel verglichen werden, um zeitlich gemittelte Schallpegel. Aufgrund besonderer Verhältnisse kann die Nachtzeit bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde ( lauteste Nachtstunde ) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. -7-

VORABZUG Für folgende Zeiten ist ein Ruhezeitzuschlag von 6 db anzusetzen: an Werktagen: Sonn- und Feiertagen: 06.00 07.00 Uhr 20.00 22.00 Uhr 06.00 09.00 Uhr 13.00 15.00 Uhr 20.00 22.00 Uhr Für Immissionsorte in Misch-, Dorf- und Kerngebieten sowie Gewerbe- und Industriegebieten ist dieser Zuschlag nicht zu berücksichtigen. In der TA Lärm sind noch folgende besondere Regelungen und Hinweise enthalten: 1. Spitzenpegelkriterium Neben der Einhaltung der Mittelungspegel muss gemäß TA Lärm sichergestellt werden, dass einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags um nicht mehr als 30 db, nachts um nicht mehr als 20 db, überschreiten (Spitzenpegelkriterium). 2. Seltene Ereignisse Des Weiteren ist sicherzustellen, dass für seltene Ereignisse, die an nicht mehr als 10 Kalendertagen im Jahr auftreten, ein Beurteilungspegel am Tag von 70 db(a) und in der Nacht von 55 db(a) nicht überschritten wird. 3. Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 0 m von dem Betriebsgrundstück sollen in Kur-, Wohn- und Mischgebieten durch organisatorische Maßnahmen so weit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitgehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 zu berechnen. -8-

VORABZUG 4. Gemengelagen Wenn gewerblich genutzte Gebiete und Wohngebiete aneinander grenzen, können die Immissionsrichtwerte für die Wohngebiete auf einen Zwischenwert der für die aneinander grenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. Für die Höhe des Zwischenwertes ist die konkrete Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets maßgebend. Wesentliche Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebiets durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch die Gewerbe- und Industriebetriebe andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde. -9-

VORABZUG III. THEORETISCHE GRUNDLAGEN Ziel der Untersuchung ist es, sämtliche immissionswirksamen Schallquellen zu erfassen und ihre Auswirkungen aufzuzeigen. Die zu berücksichtigenden Schallimmissionen lassen sich wie folgt untergliedern: Schallimmissionen durch Straßenverkehr Schallimmissionen durch Gewerbelärm Nachfolgend wird auf die getrennt voneinander durchgeführten Immissionsberechnungen der o.a. Immissionsanteile im Einzelnen näher eingegangen. 1. Schallimmissionen durch Straßenverkehr Für die Berechnung der von den Straßenwegen auf die zu untersuchenden Gebiete einwirkenden Schallimmissionen wurde die Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 herangezogen. Hierbei wird der Beurteilungspegel im Wesentlichen durch die stündliche Verkehrsstärke der einzelnen Straßen bestimmt. Als weiterer Einflussfaktor ist hierbei die zulässige Höchstgeschwindigkeit und der Lkw-Anteil am Gesamt-Verkehrsaufkommen zu nennen. Als weitere Parameter müssen für die Ermittlung des zu erwartenden Beurteilungspegels am jeweiligen Immissionsort folgende Randbedingungen berücksichtigt werden: Steigung und Gefälle im Gelände Art der Straßenoberfläche erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen Einfluss von Reflexionen (Einzelreflexionen, Mehrfachreflexionen) an angrenzenden Gebäuden Einfluss des Abstandes und der Luftabsorption zwischen Emissions- und Immissionsort Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung Pegeländerungen durch topographische Gegebenheiten (z.b. Abschirmung des Emissionsorts durch vorgelagerte Gebäude) Unter Berücksichtigung der o.a. Parameter wird der zu erwartende Beurteilungspegel am jeweiligen Immissionsort rechnerisch ermittelt. -10-

VORABZUG 2. Schallimmissionen durch gewerbliche Anlagen Bei der Berücksichtigung der Immissionen durch die bestehenden Gewerbebetriebe wurden anhand einer Ausbreitungsberechnung gem. DIN EN ISO 9613-2 die Beurteilungspegel an den kritischen Immissionsorten rechnerisch ermittelt. Hierbei gilt folgender Zusammenhang: L L C K K K D - A - A - A - A - A + D r = W - met + T + I + R + W misc div atm gr bar T wobei bedeuten: L r Beurteilungspegel am Immissionsort L W Schall-Leistungspegel der Schallquelle Cmet meteorologische Korrektur gem. DIN ISO 9613-2 KT Tonhaltigkeitszuschlag gem. TA-Lärm KI Impulszuschlag gem. TA-Lärm KR Ruhezeitzuschlag gem. TA-Lärm DW Raumwinkel-Korrektur gem. o.a. Tabelle Amisc Dämpfung verschiedener Effekte (Bewuchs-, Industrie- Adiv Ausbreitungsdämpfung bei kugelförmiger Abstrahlung: Aatm Dämpfung durch Luftabsorption: Agr Bodendämpfung: Abar Abschirmungsdämpfung: Zeitkorrektur: D T Die o.a. Formel gilt für Punktschallquellen. Flächen- und Linienschallquellen werden von der verwendeten Immissionsschutz-Software je nach Abstand zum Immissionsort in kleinere Teilflächen bzw. abschnitte unterteilt, die rechnerisch wieder wie Punktschallquellen behandelt werden. Der Teilbeurteilungspegel einer Quelle am jeweiligen Immissionsort wird ermittelt, indem die Berechnungsergebnisse für alle Teilflächen bzw. abschnitte energetisch (= logarithmisch) addiert werden. -11-

VORABZUG IV. IMMISSIONEN, DIE VOM PLANUNGSGEBIET AUSGEHEN 1. Berechnungsspezifische Randbedingungen Im Zusammenhang mit dem Betrieb der geplanten Bürogebäude sind folgende immissionswirksamen Schallquellen zu berücksichtigen: Schallimmissionen durch Parkplatzlärm Schallimmissionen durch Lkw-Anlieferung Schallimmissionen durch haus- und betriebstechnische Anlagen Nachfolgend wird auf die einzelnen Immissionsanteile näher eingegangen: 1.1. Schallimmissionen durch Parkplatzlärm Die geplante Tiefgarage des Bauvorhabens verfügt über ca. 384 Pkw-Stellplätze. Die Einfahrt zur Tiefgarage erfolgt an der Westseite des westlichen Gebäudes von Süden her, die Ausfahrt im Norden des Grundstücks in Richtung Osten. Unter Berücksichtigung der Annahme, dass pro Tag pro Stellplatz je 2 An- und Abfahrten von Pkw stattfinden, ergibt sich für die Ein- und Ausfahrt (Linienschallquelle) ein längenbezogener Schallleistungspegel von jeweils L w = 64,5 db(a) während des Tagzeitraums (6.00 22.00 Uhr). Für den Nachtzeitraum (22.00 6.00 Uhr) wurde von insgesamt Parkbewegungen pro Stunde ausgegangen, so dass sich ein längenbezogener Schallleistungspegel von L w = 61,7 db(a) jeweils für die Einfahrt und die Ausfahrt ergibt. Von den Toröffnungen der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage (je 5,00 x 2,) wird gemäß Parkplatzlärmstudie unter Berücksichtigung der o.a. Ansätze jeweils ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L w = 77,8 db(a) tagsüber und L w = 75,0 db(a) nachts abgestrahlt. Im Freibereich um das Gebäude sind ca. 30 Stellplätze für Besucher geplant. Hierbei wurde von einer durchschnittlichen Verweilzeit von ca. 2 h ausgegangen, so dass sich während des Tagzeitraums (6.00 22.00 Uhr) eine Bewegungshäufigkeit von 8 Bew. (Stpl. x 16 h) ergibt. Für den Nachtzeitraum wurde eine Bewegungshäufigkeit von 5/h angenommen. Unter Berücksichtigung des zusammengefassten Verfahrens gem. Parkplatzlärmstudie ergibt sich für die Stellflächen im Freien somit ein Schallleistungspegel von L w = 82,1 db(a) tagsüber / 77,3 db(a) nachts. 1.2. Schallimmissionen durch Lkw-Anlieferung Wie der Zusammenstellung der SwissLife Deutschland GmbH vom 12.08.2011 zu entnehmen ist, erfolgen an einem vergleichbaren Gebäude im Bestand pro Tag zwischen 0 und 7 Lkw-Anlieferungen. Der Mittelwert beträgt hierbei 3,4 Lkw/24 h, wobei eine Anlieferung auf den Nachtzeitraum entfällt (Frühanlieferung vor 6.00 Uhr). Es wurde daher für den Tagzeitraum mit einer Frequentierung von 3 Lkw/16 h während des Tagzeitraums und 1 Lkw/h während der lautesten Nachtstunde gerechnet. Bei den Anlieferungen am Tag werden in der Regel nicht mehr als 5 Paletten, bei den Nachtanlieferungen max. 2 Paletten angeliefert. -12-

VORABZUG Unter Berücksichtigung der o.a. Randbedingungen ergeben sich folgende Emissionsansätze für die einzelnen Schallquellen gemäß Lkw-Studie: Ein- und Ausfahrt der Lkw: Halten/Starten der Lkw: Rangieren L w = 55,7 db(a) tags L w = 63,0 db(a) nachts L w = 79,7 db(a) tags L w = 87,0 db(a) nachts L w = 99,0 db(a); Einwirkzeit 6 min tags, 2 min nachts 1.3. Schallimmissionen durch haus- und betriebstechnische Schallquellen Für die haus- und betriebstechnischen Schallquellen auf dem Dach der Gebäude wurde von einem Schallleistungspegel von L w = 90 db(a) tags/nachts pro Gebäude ausgegangen. Die Lage der untersuchten Schallquellen ist im Lageplan in Anlage 1.2 dargestellt. Die angesetzten Schallleistungspegel und Einwirkzeiten sowie die Geometriedaten der Punktschallquellen sind der Anlage 6.1 zu entnehmen. Die Geometriedaten der Linien- und Flächenschallquellen sind in Anlage 7 dokumentiert. 2. Berechnungsergebnisse für den Gewerbelärm, Beurteilung Unter Berücksichtigung der in Kap. III angegebenen theoretischen Grundlagen sowie der Randbedingungen aus dem vorangegangenen Abschnitt wurde mit Hilfe des Immissionsschutzprogramms Cadna/A für Windows, Version 4.1.137, eine Immissionsberechnung für die zu untersuchenden Immissionsorte (IO) durchgeführt. Die rechnerisch ermittelten Gesamt-Beurteilungspegel für die einzelnen, untersuchten Immissionsorte können der Anlage 2.1 entnommen werden. Diese Pegel werden durch logarithmische Addition der Teil-Beurteilungspegel aller Schallemittenten, die mit dem Betrieb des geplanten Gebäudes in Verbindung stehen, ermittelt. Die Teil-Beurteilungspegel für jeden Emittenten an den untersuchten Immissionsorten können der Anlage 2.2 entnommen werden. Aufgrund der großen Datenmenge wurde dem Gutachten die Berechnung selbst nicht beigefügt. Aus Gründen der Übersicht werden die Ergebnisse in der folgenden Tabelle nochmals zusammengefasst und beurteilt: -13-

VORABZUG Gebietseinstufung Immissionsort ber. Beurteilungspegel [db(a)] tags nachts (06.00- (22.00-22.00 Uhr) 06.00 Uhr) Immissionsrichtwert 1) [db(a)] tags nachts (06.00- (22.00-22.00 Uhr) 06.00 Uhr) Beurteilung tags nachts IO 1 GE 35.7 25.9 65 erfüllt erfüllt IO 2 GE 38.2 27.9 65 erfüllt erfüllt IO 3 GE 45.6 39.0 65 erfüllt erfüllt IO 4 GE 26.8 25.3 65 erfüllt erfüllt IO 5 GE 18.3 19.4 65 erfüllt erfüllt IO 6 GE 20.5 21.6 65 erfüllt erfüllt IO 7 GE 49.4.2 65 erfüllt nicht erfüllt IO 8 WA 26.5 27.2 55 40 erfüllt erfüllt IO 9 GE 33.7 36.1 65 erfüllt erfüllt IO 10 GE 24.6 26.4 65 erfüllt erfüllt IO 11 WR 25.0 25.7 55 40 erfüllt erfüllt Wie der o.a. Tabelle zu entnehmen ist, werden die Immissionsrichtwerte der TA- Lärm, die im Wesentlichen den Orientierungswerten des Beiblatts 1 zu DIN 18005 entsprechen, an allen Immissionsorten mit Ausnahme des IO 7 sowohl während des Tagzeitraums (6.00 22.00 Uhr) als auch in der Nacht (22.00 6.00 Uhr) eingehalten und um mindestens 10 db unterschritten. Somit ist sichergestellt, dass es durch den zusätzlichen Lärm der zu beurteilenden Anlage auch dann nicht zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte kommt, falls diese bereits im Bestand ausgeschöpft sein sollten. Am Immissionsort IO 7 liegt während des Nachtzeitraums eine geringfügige Überschreitung des Immissionsrichtwerts um ca. 0,2 db vor. Da davon auszugehen ist, dass sich im Bereich dieses Immissionsorts keine Aufenthaltsräume von Wohnungen befinden, führt der festgestellte Beurteilungspegel jedoch nicht zu einem immissionstechnischen Konflikt. Im Zusammenhang mit den o.a. Beurteilungspegeln ist anzumerken, dass die Lage der Immissionsorte anhand der angetroffenen Situation, Stand August 2011, festgelegt wurde. Auf dem Gelände des GE 5 (siehe Anlage 1.1) befindet sich derzeit ein befestigter Parkplatz, die theoretisch mögliche westliche Baugrenze des GE 5 ist somit nicht als Immissionsort zu berücksichtigen. Der IO 9 wurde daher an der östlichen Fassade des GE 6 angesetzt, die in Bezug auf die geplante Bebauung am ungünstigsten gelegen ist. -14-

VORABZUG 3. Spitzenpegelbetrachtung Neben der Ermittlung des Beurteilungspegels wurde im Rahmen der Berechnungen zusätzlich das Spitzenpegelkriterium gem. TA-Lärm überprüft. Gemäß TA-Lärm gilt auch dann der Immissionsrichtwert als überschritten, wenn kurzzeitige Spitzenpegel den Immissionsrichtwert um mehr als 30 db(a) am Tag und 20 db(a) in der Nacht überschreiten. Somit darf durch kurzzeitige Einzelereignisse der Wirkpegel an den kritischen Immissionsorten folgende Werte nicht überschreiten: Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebeit 85 db(a) tags/60 db(a) nachts 95 db(a) tags/70 db(a) nachts Kurzzeitige Spitzenpegel sind insbesondere im Bereich der Anlieferung gegeben. Gemäß Lkw-Studie ist hierfür mit einem Schall-Leistungspegel von L w = 122 db(a) zu rechnen. Wie die Berechnungen ergeben haben, ist unter Berücksichtigung des o.a. Schallleistungspegels mit folgenden Maximalpegeln an den kritischen Immissionsorten zu rechnen: im Allgemeinen Wohngebiet (IO 8) im Allgemeinen Wohngebiet (IO 11) im Gewerbegebiet (IO 7) im Gewerbegebiet (IO 9) im Gewerbegebiet (restliche IOs) L AF,max = ca. 55 db(a) L AF,max = ca. 55 db(a) L AF,max = ca. 78 db(a) L AF,max = ca. 64 db(a) L AF,max 54 db(a) Die zulässigen Maximalpegel werden somit während des Tagzeitraums an allen Immissionsorten eingehalten. Während des Nachtzeitraums wird der zulässige Maximalpegel von 60 db(a) im Allgemeinen Wohngebiet eingehalten, im Gewerbegebiet (IO 7) nicht eingehalten. Da sich am IO 7 keine Wohnungen befinden, ist diese rechnerische Überschreitung nicht von Bedeutung. An allen übrigen Immissionsorten wird der zulässige Maximalpegel auch nachts eingehalten. -15-

VORABZUG 4. Zusätzlicher Verkehr auf öffentlichen Straßen Gemäß TA-Lärm ist zu prüfen, inwieweit der Emissionspegel auf den öffentlichen Straßen durch den zusätzlichen Verkehr, der durch das Bauvorhaben ausgelöst wird, um 3 db oder mehr erhöht wird. Im kritischen Fall ist hierfür eine Erhöhung des Verkehrs auf das 1,6-fache erforderlich. Hierdurch würde sich eine Pegelerhöhung von 2,1 db (aufgerundet 3 db) ergeben. Wie der Verkehrsuntersuchung von Prof. Dr.-Ing. Kurzak zu entnehmen ist, beträgt der durchschnittliche tägliche Gesamtverkehr auf der Schleißheimer Straße mindestens ca. 15.600, auf der Zeppelinstraße ca. 4.400 Kfz/Tag gegeben. Um das o.a. Kriterium der TA-Lärm zu erfüllen, müsste sich somit der Verkehr auf der Schleißeheimer Straße um mindestens 9.400, auf der Zeppelinstraße um 2.600 Fahrzeugbewegungen/24 h erhöhen. Da nicht davon auszugehen ist, dass das Bauvorhaben einen Mehrverkehr dieser Größenordnung auslöst, sind somit zusätzliche organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen durch den Verkehrslärm gemäß TA-Lärm nicht erforderlich. -16-

VORABZUG V. IMMISSIONEN, DIE AUF DAS PLANGEBIET EINWIRKEN 1. Randbedingungen Straßenverkehrslärm Für die Ermittlung der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehrslärm wurden die Ansätze aus der Untersuchung Verkehrsentwicklung Garching, Teil 1: Belastung des Straßennetzes, von Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak, Stand 17.01.2010, zugrundegelegt. Durch Anrechnung eines Prognosezuschlags von 14,2 % gemäß RAS-Q 96 wurde die zu erwartende Steigerung des Verkehrsaufkommens bis 2030 berücksichtigt. Die Höhe des Verkehrsaufkommens, der Lkw-Anteil sowie die angesetzte, zulässige Höchstgeschwindigkeit kann den Emissionsdaten in Anlage 6.2 entnommen werden. Die Lage der einzelnen Straßen ist in Form von Koordinaten in Anlage 7 dargestellt. Aus Gründen der Übersicht sind in der folgenden Tabelle die angesetzten Verkehrszahlen nochmals zusammengefasst: Prognose 2030 Straße DTV [Kfz/24h] Lkw-Anteil tags/nachts [%] zul. Höchstgeschwindigkeit [km/h] Schleißheimer Straße (B 471), westlich Zeppelinstr. 17.800 14,9/29,8 60 Schleißheimer Straße (B 471), östlich Zeppelinstr. 20.800 15,7/31,4 60 Zeppelinstr. Nord 4.700 22,5/45,0 Zeppelinstr. West 3.100 23,0/13,8 Zeppelinstr. Süd 5.000 25,2/,3 Daimlerstraße 5.0 25,0/15,0 Außerdem ist an der Kreuzung Schleißheimer Straße / Zeppelinstraße eine Ampelanlage vorhanden. Um die Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge, die zu zusätzlichen Schallemissionen führen, erfassen zu können, wurden für die entsprechenden Straßen in Abhängigkeit von der Entfernung von der Ampel gemäß RLS 90 höhere Emissionspegel berücksichtigt. 2. Randbedingungen Gewerbelärm Im Zuge der Untersuchung der Lärmsituation wurden auch die Immissionen berücksichtigt, die durch bestehende und zukünftig mögliche gewerbliche Anlagen auf das Planungsgebiet einwirken. Hierbei ist zum einen das Gewerbegebiet Business- Campus (B-Plan Nr. 133) zu nennen, das sich östlich des Planungsgebiets befindet, zum anderen die Immissionen des bestehenden Gewerbegebiets, das sich nördlich, westlich und südlich des Planungsgebiets befindet (B-Plan Nr. 119 D und 119 E). Die Emissionen des Gewerbegebiets Business Campus wurden entsprechend den immissionstechnischen Auflagen im Bebauungsplan Nr. 133 angesetzt. Diesem sind zulässige, flächenbezogene Schallleistungspegel bzw. Emissionskontingente -17-

VORABZUG zu entnehmen, die beim Betrieb der Anlagen auf den einzelnen Teilflächen des Bebauungsplans nicht überschritten werden dürfen. Diese betragen: Name L wa Tag L wa Nacht GE 1.1 55 GE 1.2 58 52 GE 1.3 63 47 GE 1.4 61 45 GE 2 65 GE 3 65 49 GE 4 62 47 GE 5 62 48 GE 6 63 48 GE 7 60 45 GE 8 64 SO 1 65 SO 2 69 56 Hinsichtlich der Emissionen der Gebiete nördlich, westlich und südlich des Planungsgebiets, die sich im Gültigkeitsbereich der Bebauungspläne Nr. 119 D und 119 E befinden, sind den entsprechenden Bebauungsplänen keine Anforderungen an einzuhaltende, flächenbezogene Schallleistungspegel zu entnehmen. Es findet sich lediglich folgender Passus im Satzungstext beider Bebauungspläne: 15 Immissionsschutz 15.1 Für alle innerhalb des Planungsgebiets zur Ausführung kommenden gewerblichen Nutzungen ist zum jeweiligen Bauantrag oder Antrag auf Nutzungsänderung ein Schallschutzgutachten vorzulegen, das unter Berücksichtigung sämtlicher im Einwirkungsbereich liegenden Anlagen und Betriebe die Einhaltung der gem. TA Lärm und VDI 2058, Blatt 1, zulässigen Immissionsrichtwerte und maßgeblichen Spitzenschallpegel nachweist. Ausnahmen hiervon sind mit Zustimmung der Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt möglich. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 wurde vom IB Kottermair mit Datum 29.05.2008 ein Lärmschutzgutachten (3416.0/2008-AS) erstellt, welches auch die Immissionen durch bestehende Gewerbegebiete einbezieht. Diesem ist zu entnehmen, dass für das Gewerbegebiet Hochbrück, d.h. die Flächen westlich der Zeppelinstraße, ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L w = 65 / db(a) tags/nachts angesetzt wurde. Es wurde daher davon ausgegangen, dass dieser Ansatz auch für das zu untersuchende Vorhaben aufrechterhalten werden kann. -18-

VORABZUG 3. Berechnungsergebnisse Verkehrslärm/Beurteilung Unter Berücksichtigung der in Kap. III angegebenen theoretischen Grundlagen sowie der in Kap. IV dokumentierten Randbedingungen; wurde mit Hilfe des Immissionsschutzprogramms CADNA/A für Windows, Version 4.1.137, eine Immissionsberechnung für das zu untersuchende Planungsgebiet durchgeführt. Hierbei wurden die vorgesehenen Gebäude mit ihrer Kubatur entsprechend dem Bebauungsplan- Entwurf vom 12.08.2011 berücksichtigt. In Abhängigkeit des Beurteilungszeitraums können die ermittelten Beurteilungspegel für Verkehrslärm, die sich unter Berücksichtigung der Randbedingungen gemäß Kapitel III ergeben, der Anlage 3 entnommen werden. Wie der Darstellung in Anlage 3 zu entnehmen ist, wird der Orientierungswert für den Tagzeitraum in Gewerbegebieten, der gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 65 db(a) tagsüber beträgt, an den Südfassaden zur Schleißheimer Straße, an der Ostfassade zur Zeppelinstraße sowie im südlichen Teil der Ost- und Westfassade des westlichen Gebäudekörpers überschritten. Auch der Immissionsgrenzwert der 16. BimSchV für Gewerbegebiet, der für den Tagzeitraum 69 db(a) beträgt, wird in weiten Teilen dieser Fassaden überschritten. Es sind daher zumindest an den lärmexponierten Fassaden passive Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster erforderlich. Die Festlegung der Schalldämmung erfolgt gemäß DIN 4109, Tabelle 8. Die Anforderungen an das erforderliche Schalldämm-Maß der Außenbauteile richtet sich nach dem vorliegenden maßgeblichen Außenlärmpegel vor der Fassade, der gemäß DIN 4109, Tab. 8, einem Lärmpegelbereich zugeordnet wird. Der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt sich aus dem berechneten Beurteilungspegel tags unter Berücksichtigung eines Zuschlags von 3 db(a). Unter Berücksichtigung der berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel ergeben sich folgende Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109, die auch der Übersicht in Anlage 5 zu entnehmen sind: westlicher Gebäudekörper Südfassade des Südflügels: LPB V Westfassade des Westflügels LPB IV Nordfassade des Nordflügels LPB IV 1) Ostfassade des Ostflügels, südlicher Teil LPB IV Fassaden zum Innenhof und übrige Fassadenbereiche keine Anforderung -19-

VORABZUG östlicher Gebäudekörper Südfassade des Südflügels LPB V Ostfassade des Ostflügels LPB V Nordostfassade des Ostflügels2) LPB IV Nordfassade des Nordflügels LPB IV1) Nord- und Südfassade des 35 m hohen Gebäudekörpers LPB IV übrige Fassaden keine Anforderung 1) Auf die Nordfassaden der Gebäudekörper wirken keine nennenswerten Verkehrslärm-Immissionen ein. Der Lärmpegelbereich ergibt sich aufgrund des Anlagenlärms durch die umliegende gewerbliche Nutzung. 2) Nordfassade des dreieckigen Gebäudeteils an der Ostseite des Gebäudes In Bereichen, in denen tagsüber ein Beurteilungspegel von 65 db(a) bzw. nachts von 60 db(a) überschritten wird, dürfen keine Aufenthaltsräume von Wohnungen angeordnet werden. Dies ist im Zusammenhang mit evtl. Wohnungen von Betriebsleitern, Hausmeistern usw. zu berücksichtigen. Alternativ ist eine Anordnung von Aufenthaltsräumen hinter vorgesetzten, unbeheizten und nicht schutzwürdigen Räumen möglich, falls hierdurch sichergestellt wird, dass vor der Fassade des eigentlichen Aufenthaltsraumes ein Beurteilungspegel von 65 db(a) tagsüber bzw. 60 db(a) nachts eingehalten wird. Des Weiteren ist zu beachten, dass in Bereichen mit einem nächtlichen Außenlärmpegel von 45 db(a) und mehr ein Schlafen mit geöffnetem bzw. gekipptem Fenster gemäß DIN 18005 oft nicht mehr möglich ist. Sollen in diesen Bereichen Fenster von Schlaf- oder Kinderzimmern angeordnet werden, sind diese mit schalldämmenden Lüftungseinrichtungen auszustatten, durch die der Schallschutz der Fenster nicht verschlechtert werden darf. Grundsätzlich ist zu empfehlen, Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern nur in Bereichen anzuordnen, in denen nachts ein Beurteilungspegel von 45 db(a) eingehalten wird (z.b. Innenhöfe der Gebäude). 4. Berechnungsergebnisse Gewerbelärm / Beurteilung Die ermittelten Beurteilungspegel für den Gewerbelärm, der von außen auf die geplanten Gebäude einwirkt, sind der Anlage 4 zu entnehmen. Hierbei ist jeweils der Pegel im ungünstigsten Geschoss, d.h. in dem Geschoss mit dem höchsten berechneten Beurteilungspegel im jeweiligen Fassadenbereich, dargestellt. Wie aus der Darstellung in Anlage 4 hervorgeht, werden unter Berücksichtigung der Emissionsansätze gemäß Kap. IV für die umliegenden Gewerbegebiete die zulässigen Immissionsrichtwerte von 65 db(a) tagsüber und db(a) nachts an allen Fassaden der geplanten Gebäude eingehalten. -20-

VORABZUG VI. VORSCHLÄGE FÜR DIE BEGRÜNDUNG DES BEBAUUNGSPLANS Nach Verwirklichung des Bebauungsplans Nr. 162 Schleißheimer Straße / Zeppelinstraße werden durch die geplante Nutzung der Gebäude Lärmimmissionen auf die umliegende Bebauung einwirken. Diese wurden im Zuge einer Prognoseberechnung untersucht. Hierbei wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung die Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm an den umliegenden Immissionsorten mit schutzwürdiger Nutzung im Wesentlichen eingehalten werden. Am Gebäude unmittelbar nördlich des Planungsgebiets liegt eine Überschreitung des Immissionsrichtwerts für den Nachtzeitraum vor. Da sich im Bereich dieses Gebäudes jedoch keine Wohnungen befinden und somit nachts keine höhere Schutzwürdigkeit vorliegt, ist diese Überschreitung für die Beurteilung der Lärmimmissionen nicht von Bedeutung. Insgesamt kommt es damit aufgrund der geplanten Nutzung nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm. Des Weiteren wurde untersucht, in wieweit Lärmimissionen durch Verkehrslärm und Anlagenlärm auf die geplante Bebauung einwirken. Hierbei wurde festgestellt, dass insbesondere an den lärmexponierten Fassaden zur Schleißheimer Straße (B 471) und Zeppelinstraße (B 11) die Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 für Gewerbegebiet, die tagsüber 65 db(a) und nachts db(a) betragen, überschritten werden. Bei der Planung der Gebäude sind daher passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen mit dem Ziel, im gesamten Planungsgebiet gesunde (Wohn- und) Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind anhand der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 festzulegen. Dabei sind die ermittelten Freifeld-Außenlärmpegel am Tag gemäß Anlage 3 an den Fassaden des Gebäudes zugrundezulegen, wobei sich der maßgebliche Außenlärmpegel aus diesen Freifeld-Außenlärmpegeln vor der Fassade durch Addition von 3 db ermittelt. Unter Berücksichtigung des Bebauungsplan-Entwurfs vom 12.08.2011 ergeben sich folgende Lärmpegelbereiche in den einzelnen Fassadenbereichen: westlicher Gebäudekörper Südfassade des Südflügels: LPB V Westfassade des Westflügels LPB IV Nordfassade des Nordflügels LPB IV 1) Ostfassade des Ostflügels, südlicher Teil LPB IV Fassaden zum Innenhof und übrige Fassadenbereiche keine Anforderung -21-

VORABZUG östlicher Gebäudekörper Südfassade des Südflügels LPB V Ostfassade des Ostflügels LPB V Nordostfassade des Ostflügels2) LPB IV Nordfassade des Nordflügels LPB IV1) Nord- und Südfassade des 35 m hohen Gebäudekörpers LPB IV übrige Fassaden keine Anforderung Bei der Planung von Wohnungen für Betriebsleiter, Hausmeister usw. ist zu beachten, dass Fenster von Aufenthaltsräumen nur in Bereichen angeordnet werden dürfen, in denen ein Beurteilungspegel von 65 db(a) tagsüber bzw. 60 db(a) nachts nicht überschritten wird. Alternativ ist die Anordnung derartiger Aufenthaltsräume hinter unbeheizten, nicht schutzwürdigen Vorräumen möglich, sofern vor dem Fenster des eigentlichen Aufenthaltsraumes die o.a. Richtwerte eingehalten werden. Werden Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern in Bereichen angeordnet, in denen nachts ein Beurteilungspegel von 45 db(a) und mehr vorliegt, sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen erforderlich. Neben den Immissionen durch Verkehrslärm wurden auch die Immissionen durch Anlagenlärm der umliegenden Gewerbegebiete untersucht. Hierbei wurden die Immissionen des Gewerbegebiets Business Campus entsprechend der immissionstechnischen Auflagen im Bebauungsplan Nr. 133 berücksichtigt, in dessen Gültigkeitsbereich sich dieses Gebiet befindet. Die Immissionen des bestehenden Gewerbegebiets Hochbrück wurden entsprechend dem Immissionsgutachten 3416.0/2008-AS des IB Kottermair vom 29.05.2008 berücksichtigt, wobei von einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von L w = 65 db(a) tagsüber und L w = db(a) nachts ausgegangen wurde. Unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen wurde ermittelt, dass die Immissionsrichtwerte für Gewerbegebiet gemäß TA- Lärm, die den Orientierungswerten des Beiblatts 1 zur DIN 18005 entsprechen, an allen Fassaden der geplanten Gebäude eingehalten werden. -22-

VORABZUG VII. VORSCHLÄGE FÜR TEXTLICHE FESTSETZUNGEN IM BEBAUUNGSPLAN Die im Gutachten Nr. 5695/11-1 der PMI GmbH vom 30.08.2011 genannten Anlieferungshäufigkeiten dürfen nicht wesentlich überschritten werden. Für die haus- und betriebstechnischen Anlagen auf dem Dach des Gebäudes ist ein Schallleistungspegel von L w = 90 db(a) tags/nachts pro Gebäude einzuhalten. Abweichungen hiervon sind möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Immissionen der haus- und betriebstechnischen Anlagen nicht dazu führen, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten in der Umgebung überschritten werden. Im Ausnahmefall zulässige Wohnungen von Betriebsleitern sind so zu planen, dass Fenster von Aufenthaltsräumen nur in Bereichen angeordnet werden, in denen ein Außenlärmpegel durch Verkehrslärm von 65 db(a) tagsüber und 60 db(a) nachts nicht überschritten wird. Alternativ ist eine Anordnung der Aufenthalträume hinter geschlossenen, unbeheizten und nicht schutzwürdigen Vorräumen möglich, wenn sichergestellt wird, dass in diesen Vorräumen die o.a. Pegel nicht überschritten werden. Auf eine ausreichende Belüftung der Aufenthaltsräume und insbesondere der Schlafräume von Wohnungen ist zu achten. Werden Fenster von Schlaf- oder Kinderzimmern in Bereichen angeordnet, in denen nachts ein Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von db(a) überschritten wird, sind diese mit schalldämmenden Lüftungseinrichtungen auszustatten, durch die die Schalldämmung der Fenster nicht verschlechtert werden darf. Projektbearbeiter Dipl.-Ing.(FH) A. Blickhan -23-

-200-1 -100-0 100 1 200 2 300 3 400 4 0 5 600 6 700 7 800 8 900 Anlage 1.1 Lageplan M 1 : 4.000 IO 8 GE 1.1 IO 5 GE 1.2 "Business Campus" GE 1.3 IO 6 IO 4 IO 7 GE 5 GE 8 GE 7 GE 2 GE 1.4 IO 3 IO 9 SO 2 GE 6 GE 3 IO 11 SO 1 IO 10 IO 2 IO 1 GE 4-200 -1-100 - 0 100 1 200 2 300 3 400 4 0 5 600 6 700 7 800 8 900

Anlieferung Parkplätze Einfahrt TG Ausfahrt TG Parkplätze -70-70 -60-60 - - -40-40 -30-30 -20-20 -10-10 0 0 10 10 20 20 30 30 40 40 60 60 70 70 80 80 90 90 100 100 110 110 120 120 130 130 140 140 1 1 160 160 170 170 180 180 190 190 200 200 210 210 Anlage 1.2 Lageplan der Schallquellen geplante Nutzung

Anlage 2.1 Immissionsberechnung Gesamtergebnisse

Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IO 1 35.7 25.9 65.0.0 GE Industrie 4.00 r 73.09-384.93 4.00 IO 2 38.2 27.9 65.0.0 GE Industrie 4.00 r -27.88-379.32 4.00 IO 3 45.6 39.0 65.0.0 GE Industrie 4.00 r -30.98-268.90 4.00 IO 4 26.8 25.3 65.0.0 GE Industrie 4.00 r -101.10-146.11 4.00 IO 5 18.3 19.4 65.0.0 GE Industrie 4.00 r -91.21-41.49 4.00 IO 6 20.5 21.6 65.0.0 GE Industrie 4.00 r 77.02-120.66 4.00 IO 7 49.4.2 65.0.0 GE Industrie 4.00 r 110.55-223.85 4.00 IO 8 26.5 27.2 55.0 40.0 WA Industrie 4.00 r 3.67 51.49 4.00 IO 9 33.7 36.1 65.0.0 GE Industrie 4.00 r 366.47-229.55 4.00 IO 10 24.6 26.4 65.0.0 GE Industrie 4.00 r 603.61-348.02 4.00 IO 11 25.0 25.7 55.0 40.0 WA Industrie 4.00 r 776.05-249.08 4.00

Anlage 2.2 Immissionsberechnung Teilbeurteilungspegel

Quelle Teilpegel Tag Bezeichnung M. ID IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6 IO 7 IO 8 IO 9 IO 10 IO 11 Lkw Halten/Starten 5.6 1.9 14.5 6.7 3.5 5.3 35.2 14.0 21.0 11.2 12.5 Lkw Be-/Entladung 16.6 12.4 14.2 17.8 14.7 16.4 46.1 25.2 32.2 22.2 23.6 Tor TG West 5.3 25.5 33.2 1.7-1.7 0.7 2.4-10.2-7.2-10.9-11.5 Tor TG Nord 5.1 3.4 17.7 18.4 0.8 2.3 33.1-3.5 8.8 9.0 6.8 Rangieren Post 30.4 22.0-2.8-10.8-10.9-9.8-1.4-14.9-11.0 1.9-11.0 Halten/Starten Post 32.3 24.8 0.2-7.8-9.1-5.2 1.3-10.1-8.6-0.1-10.1 Lkw Ein-/Ausfahrt 17.4 28.8 40.5 18.5 4.9 6.0 36.3 9.0 16.9 9.8 7.7 Einfahrt TG von Süden 25.6 36.2 35.8 5.2 4.1 4.5 4.2 0.9-5.4 3.0-9.7 Ausfahrt TG nach Osten 12.0 15.7 19.9 19.6 9.8 11.5 44.6 17.4 25.4 17.0 15.6 Lkw Post 21.9 14.3-10.3-18.3-19.5-15.3-9.2-22.5-19.1-8.2-21.9 Lkw Rangieren 2.6-1.3 7.9 12.0 0.1 2.7 32.6 9.0 18.2 8.4 7.5 Parkplätze ebenerdig 17.3 27.8 42.7 20.5 7.3 7.8 37.5 7.5 16.8 11.1 11.0 Dachgeräte Geb. West 18.3 21.5 26.9 15.0 8.4 12.3 21.3 5.5 6.9 0.8-0.2 Dachgeräte Geb. Ost 22.8 16.8 14.2 11.1 7.1 12.3 23.9 8.4 13.5 10.6 7.4

Quelle Teilpegel Nacht Bezeichnung M. ID IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6 IO 7 IO 8 IO 9 IO 10 IO 11 Lkw Halten/Starten 6.9 3.2 15.8 8.0 4.8 6.6 36.5 13.4 22.3 12.5 11.9 Lkw Be-/Entladung 19.9 15.7 17.5 21.1 18.0 19.7 49.4 26.6 35.5 25.5 24.9 Tor TG West 2.5 22.7 30.4-1.1-4.5-2.1-0.4-15.0-10.0-13.7-16.2 Tor TG Nord 2.3 0.6 14.9 15.6-2.0-0.5 30.3-8.2 6.0 6.2 2.1 Rangieren Post Halten/Starten Post Lkw Ein-/Ausfahrt Einfahrt TG von Süden Ausfahrt TG nach Osten Lkw Post Lkw Rangieren 9.9 6.0 15.1 19.3 7.4 10.0 39.9 16.2 25.5 15.7 14.7 Parkplätze ebenerdig 12.5 23.0 37.9 15.7 2.5 3.0 32.7 0.8 12.0 6.3 4.3 Dachgeräte Geb. West 18.3 21.5 26.9 15.0 8.4 12.3 21.3 5.5 6.9 0.8-0.2 Dachgeräte Geb. Ost 22.8 16.8 14.2 11.1 7.1 12.3 23.9 8.4 13.5 10.6 7.4

-40-30 -20-10 0 10 20 30 40 60 70 80 90 100 110 120 130 140 1 160 170 180 190 Anlage 3 Seite 1 57 57 51 51 51 51 52 Beurteilungspegel Verkehrslärm Tag (6.00-22.00 Uhr) ungünstigstes Geschoss 66 65 64 70 62 61 60 70 59 58 7065 49 51 70 51 51 51 51 70 51 49 49 49 70 51 51 51 51 51 70 51 51 51 7065 67 63 60 58 57 55 54 54 53 64 70 63 70 51 52 53 70 70 7065 70 57 57 56 57 56 55 70 53 56 71 54 55 48 53 53 53 53 71 55 5651 48 49 49 55 49 49 54 71 55 49 5752 54 7367 72 56 51 48 54 54 57 73 52 52 48 64 71 58 71 52 59 51 52 55 61 6863 67 68 71 70 68 52 52 70 61 6863 66 7166 66 68 67 70 62 67 67 64 68 68-40 -30-20 -10 0 10 20 30 40 60 70 80 90 100 110 120 130 140 1 160 170 180 190... <= 40 40 <... <= 45 45 <... <= <... <= 55 55 <... <= 59 59 <... <= 65 65 <... <= 70 70 <...

-40-30 -20-10 0 10 20 30 40 60 70 80 90 100 110 120 130 140 1 160 170 180 190 Anlage 3 Seite 2 52 52 46 46 46 46 46 Beurteilungspegel Verkehrslärm Nacht (22.00-6.00 Uhr) ungünstigstes Geschoss 61 60 59 65 57 56 55 65 54 53 7065 44 46 65 46 46 45 45 65 45 43 43 44 65 46 46 46 46 46 65 46 46 46 7065 62 58 55 53 52 49 49 48 59 65 58 65 46 44 44 47 47 65 65 7065 65 52 52 51 52 65 48 51 66 49 42 48 48 48 48 66 5651 42 44 44 43 44 49 66 43 45 5752 49 7367 67 51 45 43 49 48 52 67 47 47 43 59 66 53 65 45 47 54 46 47 51 56 6863 62 63 66 65 63 46 46 65 56 6863 62 7166 61 63 62 65 57 62 62 59 63 63-40 -30-20 -10 0 10 20 30 40 60 70 80 90 100 110 120 130 140 1 160 170 180 190... <= 40 40 <... <= 45 45 <... <= <... <= 55 55 <... <= 59 59 <... <= 65 65 <... <= 70 70 <...

-40-30 -20-10 0 10 20 30 40 60 70 80 90 100 110 120 130 140 1 160 170 180 190 Anlage 4 Seite 1 65 65 65 64 64 64 63 Gewerbelärm, der auf das Planungsgebiet einwirkt Tag (6.00-22.00 Uhr) 65 59 65 65 65 58 57 56 62 61 60 62 6248 62 62 62 62 61 61 6247 61 61 60 60 65 60 55 65 56 60 55 64 64 64 63 63 65 63 63 63 63 56 57 58 60 60 63 60 63 55 54 58 57 57 56 55 6348 63 63 63 62 53 52 52 51 54 53 52 51 62 62 62 62 6045 6247 51 51 61 57 56 57 53 56 57 58 58 57 58 58 59 58 5844 53 58 5844 54 54 54 58-40 -30-20 -10 0 10 20 30 40 60 70 80 90 100 110 120 130 140 1 160 170 180 190

-40-30 -20-10 0 10 20 30 40 60 70 80 90 100 110 120 130 140 1 160 170 180 190 Anlage 4 Seite 2 49 49 49 48 Gewerbelärm, der auf das Planungsgebiet einwirkt Nacht (22.00-6.00 Uhr) 65 44 43 42 42 47 46 45 48 6248 47 47 47 47 46 46 6247 46 46 46 46 45 41 41 45 41 49 49 49 48 48 65 48 48 48 48 41 42 43 45 45 48 45 48 40 39 43 42 42 41 40 6348 48 48 48 47 38 37 37 36 39 38 37 37 47 47 47 47 6045 6247 36 36 46 42 42 42 40 42 42 44 43 42 43 44 44 43 5844 40 44 5844 40 40 40 44-40 -30-20 -10 0 10 20 30 40 60 70 80 90 100 110 120 130 140 1 160 170 180 190

-40-30 -20-10 0 10 20 30 40 60 70 80 90 100 110 120 130 140 1 160 170 180 190 Anlage 5 Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109-40 -30-20 -10 0 10 20 30 40 60 70 80 90 100 110 120 130 140 1 160 170 180 190 keine Anforderung LPB III LPB IV LPB V

Anlage 6.1 Emissionsdaten gewerbliche Schallquellen DIN ISO 9613

Anlage 6.2 Emissionsdaten Straßen

Dipl.-Ing. Peter Mutard Anlage 6.2 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz mbh Seite 1 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90 BV: Swiss Life Garching Ort: Garching Strasse: B 471 westlich Zeppelinstr. Komm. Nr.: 5695/11 Straßengattung nach Tab.3 RLS 90 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 90 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % 0 [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 60 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 60 [km/h] durchschnittliche Verkehrsstärke in KFZ/24h täglich 15600 [Kfz/24h] durchschnittliche Lkw-Stärke in Lkw/24h täglich 2520 [Kfz/24h] Prognosezuschlag für des Jahr 2030 14.16 [%] DTV Prognose für das Jahr 2030 17809 [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr 2030 2877 [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 16.15 [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0.060 0.011 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h 1069 196 Lkw in Lkw/h 214 39 Lkw Anteil p in % 14.9 29.8 L (25) m = 37,3+10lg ( M ( 1+ 0,082 x p )) 71.1 65.6 L PKW = 27,7+10lg (1 + (0,02 * V PKW )³) 32.1 32.1 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 45.3 45.3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ) 0.0 0.0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -2.7-2.2 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ) 0.0 0.0 Emissionspegel L m,e in db(a) 68.4 63.4 T:\DATEN\5600 bis 5699\5695 ma SLD SwissLife\Immissionsschutz\LmE Straße 2011-08-26.xls Stand: 30.08.2011

Dipl.-Ing. Peter Mutard Anlage 6.2 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz mbh Seite 2 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90 BV: Swiss Life Garching Ort: Garching Strasse: B 471 östlich Zeppelinstr. Komm. Nr.: 5695/11 Straßengattung nach Tab.3 RLS 90 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 90 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % 0 [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 60 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 60 [km/h] durchschnittliche Verkehrsstärke in KFZ/24h täglich 18200 [Kfz/24h] durchschnittliche Lkw-Stärke in Lkw/24h täglich 3100 [Kfz/24h] Prognosezuschlag für des Jahr 2030 14.16 [%] DTV Prognose für das Jahr 2030 20777 [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr 2030 3539 [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 17.03 [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0.060 0.011 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h 1247 229 Lkw in Lkw/h 249 46 Lkw Anteil p in % 15.7 31.4 L (25) m = 37,3+10lg ( M ( 1+ 0,082 x p )) 71.9 66.4 L PKW = 27,7+10lg (1 + (0,02 * V PKW )³) 32.1 32.1 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 45.3 45.3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ) 0.0 0.0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -2.6-2.1 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ) 0.0 0.0 Emissionspegel L m,e in db(a) 69.2 64.3 T:\DATEN\5600 bis 5699\5695 ma SLD SwissLife\Immissionsschutz\LmE Straße 2011-08-26.xls Stand: 30.08.2011