Mustervortrag Erläuterungen Der Weg ins Studium
Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an alle, die sich in der Anfangsphase eines Studiums befinden oder planen, eines aufzunehmen. Einige Folien richten sich speziell an Personen, die ohne klassischen Hochschulzugang ein Studium aufnehmen möchten. Entsprechend kann der Foliensatz bei einer Eingrenzung der Zielgruppe gekürzt werden. Bitte beachtet dabei, dass ein Vortrag auf keinen Fall länger als 45 Minuten dauern sollte. Mit dem Vortrag soll nicht nur eine Dienstleistung erbracht werden, vielmehr sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Gefühl dafür bekommen, wofür Gewerkschaften stehen und welche Bedeutung sie auch für ihr eigenes (Arbeits-)Leben haben. Versucht, die Teilnehmer/innen dazu zu bringen, aktiv für ihre Interessen einzutreten und das mit gewerkschaftlicher Unterstützung. Im Folgenden findet ihr Erläuterungen zu einigen Folien der Präsentation. Außerdem solltet ihr die Inhalte der Broschüre Studium. BAföG. Job kennen. Folie 4: Hinzu kommen je nach Bundesland allgemeine Studiengebühren, Langzeitstudiengebühren und Verwaltungskosten. 2
Folie 6: 1610 BGB: (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Düsseldorfer Tabelle: Der Mindestunterhalt eines unterhaltsbedürftigen Kindes bemisst sich neben seiner Lebensstellung im Übrigen zusätzlich nach seinem Alter. Da das Steuerrecht eine Differenzierung der Höhe des Existenzminimums nach Altersstufen nicht vorsieht, war dies für die Bestimmung des Mindestunterhaltes nachzuholen. Um eine Regelungsvorgabe zu schaffen, wurde eine Tabelle, die sogenannte Düsseldorfer Tabelle erstellt. Zwar entfaltet diese Tabelle keine Gesetzeskraft, dennoch bildet sie die allgemeingültige bundeseinheitliche Richtlinie für die Unterhaltsbemessung. Die Düsseldorfer Tabelle wird nach Bedarf in unregelmäßigen Zeitabständen den wirtschaftlichen und/oder steuerlichen Gegebenheiten angepasst. Folie 8: Höchstgrenze der Einkünfte: Als Einkommen gelten auch Renten, Stipendien und der Teil des BAföG, der als Zuschuss gezahlt wird. Definition Werbungskosten: Aufwendungen oder Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, z. B. Kosten für Fachliteratur, Bürobedarf, Gewerkschaftsbeiträge und vieles mehr. 3
Folie 9: Einkommensgrenze: Bei höherem Einkommen wird das BAföG entsprechend gekürzt. Mit eigenen Kindern gibt es höhere Freibeträge. Vermögensgrenze: Bei mehr als 5.200 Euro muss das Vermögen zunächst aufgebraucht werden, um BAföG zu bekommen. Ein BAföG-Antrag sollte auf jeden Fall gestellt werden. Selbst eine Ablehnung kann später bei anderen Ämtern (z. B. fürs Wohngeld) hilfreich sein. Außerdem steht auf dem Bescheid, wie viel Unterhalt die Eltern mindestens zahlen müssten eine gute Argumentationshilfe. Folie 11: Ein Stipendium ist nicht nur etwas für Streber/innen! Neben guten Noten ist oft politisches oder soziales Engagement gefragt. Die Bewerbungsverfahren sind sehr unterschiedlich. Folie 16: Ein Minijob (auch 400-Euro-Job genannt) muss vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin angemeldet werden. Kurzfristige Beschäftigung: auf bis zu zwei Monate/50 Tage befristet Ist beides nicht zutreffend, handelt es sich um ein reguläres studentisches Beschäftigungsverhältnis. Bei freier/selbstständiger Arbeit muss man sich um die Abführung aller anfallenden Abgaben selbst kümmern. Dies ist kein Beschäftigungsverhältnis im eigentlichen Sinne. 4
Folie 17: Definition Werbungskosten: So werden Aufwendungen oder Ausgaben bezeichnet, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, z. B. Kosten für Fachliteratur, Bürobedarf, Gewerkschaftsbeiträge und vieles mehr. Voraussichtlich wird der Werbungskostenpauschbetrag zum 1. Januar 2011 auf 1.000 Euro angehoben. Bitte korrigiert die Folie entsprechend. Folie 20: Die beschriebenen Regelungen und Beiträge gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für diejenigen, die sich am Anfang des Studiums für eine private Krankenversicherung entscheiden, gelten diese nicht. Bitte informiert euch bei eurer Krankenversicherung. Studentische Kranken- und Pflegeversicherung: Kinderlose Studierende ab 23 Jahren zahlen den höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Ab Sommersemester 2011 steigt der Beitragssatz für die Krankenversicherung auf voraussichtlich 64,77 Euro, in der Pflegeversicherung auf 11,94 Euro bzw. 13,13 Euro. 5
Folie 24: Name und Anschrift bei Rechtsstreiten wichtig in größeren Unternehmen: Wo sitzt die zuständige Personalabteilung? Arbeitsort Arbeitsort bei mehreren Betriebsstätten sehr wichtig Tätigkeitsbeschreibung möglichst präzise wichtig für korrekte tarifliche Eingruppierung Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes kann bei Verweis auf einen Tarifvertrag knapper ausfallen Kündigungsfrist Eine kurze Kündigungsfrist kann gerade bei Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern von Vorteil sein, wenn sie sich kurzfristig weiterentwickeln möchten. Verweis auf den Tarifvertrag eindeutige Benennung des geltenden Tarifvertrags Zusatz in der jeweils gültigen Fassung Damit besteht ein Anspruch auf die erzielten Tariferhöhungen Nur mit starken Gewerkschaften sind gute Tarifverträge durchzusetzen! Starke Gewerkschaften brauchen viele Mitglieder, die hinter den Forderungen stehen. 6
Folie 28: Werktage: Montag bis Samstag Arbeitstage: Montag bis Freitag Folie 29: Arbeitgeber/innen wenden Tarifverträge häufig auf alle Beschäftigten an, um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keinen zusätzlichen Anreiz zu geben, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Rechtlich einklagbar bleiben die tariflichen Leistungen aber nur für die Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Gewerkschaft. Und: Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto bessere Tarifverträge kann sie durchsetzen! 7