Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S)

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Transkript:

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 29. Mai 2012 Tel.: 361-7893 (Herr Koch) 361-10859 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/149 (S) D e p u t a t i o n s v o r l a g e für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 14.06.2012 Bebauungsplan 1277 für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen - südlich der Bahnstrecke Bremen-Vegesack Bremen-Hbf. - Alter Kirchweg - Auf dem Pasch - Ferdinand-Dreier-Weg - An Knoops Park Bearbeitungsstand: 02.05.2012 (Planaufstellungsbeschluss) I A S a c h d a r s t e l l u n g Problem Das Plangebiet ist durch eine historisch gewachsene Einfamilienhausbebauung aus der Zeit von 1900 2000 geprägt. Das Gebiet ist bisher nicht überplant, so dass Neubauvorhaben nach 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt werden müssen. Durch die attraktive Lage des Plangebietes zum Ortskern Lesum mit seinen zahlreichen Infrastruktur- und Einzelhandelseinrichtungen, zur S-Bahn und zu Knoops Park ist in den letzten Jahren eine vermehrte Nachfrage nach Wohnraum in diesem Ortsteil zu verzeichnen. Aufgrund der demographischen Entwicklung besteht aktuell eine hohe Nachfrage nach barrierefreiem Geschosswohnungsbau. Aufgrund des hier vorhandenen relativ hohen Bodenpreises gerät der überwiegend durch eine Einfamilienhausbebauung geprägte Immobilienbestand zunehmend unter Verwertungsdruck. In mehreren Fällen der jüngeren Vergangenheit wurden alte, nicht modernisierte Gebäude abgerissen und durch größere Neubauten mit mehreren Wohneinheiten ersetzt.

2 Einige Neubauvorhaben (realisierte und geplante) haben daher zu einer massiven Kritik in der Nachbarschaft geführt. In der Folge bildete sich u.a. die Bürgerinitiative Lesumer Perspektive, die die grundsätzliche Erhaltung der bestehenden Bebauungsstruktur fordert. Ein wesentliches Ziel der BI ist es, eine massive, überdimensionierte Bebauung in Lesum zu verhindern, um so das bisherige Ortsbild langfristig zu erhalten. Die expliziten planungsrechtlichen Forderungen dieser Initiative sind als Anlage beigefügt. Auch der Beirat Burglesum sieht mit Blick auf die bisherige und zukünftige Entwicklung planungsrechtlichen Handlungsbedarf und das Bauamt Bremen-Nord aufgefordert, für die Bereiche, die bisher nach 34 BauGB beurteilt werden müssen, Bebauungspläne aufzustellen (Beschluss siehe Anlage). Damit soll ein rechtlich klarerer Beurteilungsrahmen für Neu- und Umbaumaßnahmen geschaffen werden. B B 1 B 2 B 3 Lösung Aufstellung eines Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Entwicklung und Zustand Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Lesum und hat eine Größe von ca. 19,8 ha. Es befindet sich westlich des Zentrums Lesum zwischen südlich der Bahnstrecke Bremen-Vegesack Bremen-Hbf. und den Straßen Alter Kirchweg, Auf dem Pasch, Ferdinand-Dreier-Weg und An Knoops Park. Es ist überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt. Die Bebauungsstruktur ist überwiegend durch eine Einfamilienhausbebauung geprägt, in Teilbereichen durch eine Reihenhaus- bzw. Doppelhausbebauung sowie eine villenartige Bebauung mit großen Gärten. Es sind Gebäude aus allen Zeitepochen seit 1900 vorhanden, teilweise auch erhaltenswerte bzw. denkmalwürdige sowie ein denkmalgeschütztes (Lesmonastr. 3). Bis zum 30.09.1991 galt für diesen Bereich von Burglesum der Staffelbau- und Gewerbeplan 245, der hier an den öffentlichen Strassen die Baustaffeln 2a und 2b festsetzte. Danach waren Gebäude mit 2 Geschossen, mit 50m bzw. 25m Länge, in der offenen Bauweise zulässig, die teilweise auch als Mehrfamilienhäuser realisiert wurden. Das Gebiet wird über die Lesmonastrasse an die Hauptverkehrsstrassen angebunden; hier verlaufen auch die Buslinien 94, 95 mit einer Haltestelle Auf dem Pasch. Im Nordwesten des Plangebietes liegt der S-Bahnhaltepunkt Bremen- Lesum sowie der Haltepunkt der Buslinien 90 und 91/92. Geltendes Planungsrecht Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Derzeit gibt es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden nach 34 BauGB beurteilt. Planungsziele Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele verfolgt: - Sicherung der bestehenden Bebauungs- und Freiraumstruktur

3 - Angemessene Schaffung von Neu- und Umbaumöglichkeiten unter dem städtebaulichen Leitbild der Innenentwicklung und zeitgemäßen Wohnraumversorgung - Langfristige Erhaltung der historischen und erhaltenswerten Gebäude zur Wahrung der Siedlungsstruktur - Sicherung des ortsbildprägenden Baumbestandes und von Grünstrukturen - Berücksichtigung der Lärmbelastung durch die Bahntrasse - Planungsrechtliche Sicherung der ggf. notwendigen Ausgleichsmaßnahmen. B 4 C D D 1 D 2 E Erfordernis der Planaufstellung Die Planaufstellung ist erforderlich, um die städtebauliche Weiterentwicklung unter Beachtung des gewachsenen Orts- und Straßenbildes zu sichern. Die Neuaufstellung soll der einheitlichen Anwendung des Planungsrechts nach dem Baugesetzbuch dienen. Umweltprüfung / Umweltbericht Im Bauleitplanverfahren wird eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, bewertet und in einem Umweltbericht dargestellt. Eventuell erforderliche Gutachten werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden beauftragt. Finanzielle Auswirkungen / Gender-Prüfung Finanzielle Auswirkungen Die der Stadtgemeinde Bremen mit der Realisierung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten und Einnahmen werden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange überschlägig ermittelt und der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie in der Vorlage zur öffentlichen Auslegung mitgeteilt. Der Beirat hat im Rahmen der Vorstellung des BBN-Arbeitsprogrammes 2012/2013 für Burglesum sein prioritäres Interesse an dieser Planung zum Ausdruck gebracht. Da die Vergabe der notwendigen Planungsleistungen bislang nicht über entsprechende Haushaltsansätze gedeckt ist, würde das BBN seine Kapazitätsplanung anteilig darauf abstellen. Gender-Prüfung Der Planentwurf wird im weiteren Verfahren hinsichtlich der Gender-Aspekte geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie im Rahmen der weiteren Beschlussfassung zu diesem Bauleitplanentwurf unterrichtet. Energetische Aspekte Das Plangebiet ist bereits überwiegend bebaut, teilweise mit erhaltenswerter Bausubstanz.

4 Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, in wieweit der Gebäudebestand energetisch optimiert werden kann und wie evtl. Neubauten energetisch besser ausgerichtet werden können ohne das das bestehende Siedlungsbild gestört wird. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie im Rahmen der weiteren Beschlussfassung zu diesem Bauleitplanentwurf unterrichtet. F G H Öffentliche Sicherheit und Ordnung Der Planentwurf wird im weiteren Verfahren hinsichtlich der Sicherheitsaspekte geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie im Rahmen der weiteren Beschlussfassung zu diesem Bauleitplanentwurf unterrichtet. Barrierefreiheit Der Planentwurf wird im weiteren Verfahren hinsichtlich der Aspekte der Barrierefreiheit geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie im Rahmen der weiteren Beschlussfassung zu diesem Bauleitplanentwurf unterrichtet. Abstimmung Der Beirat Burglesum hat in seiner Sitzung am 17.1.2012 beschlossen, dass SUBV, vertreten durch das Bauamt Bremen-Nord, insbesondere für diesen Bereich umgehend einen Bebauungsplan aufstellen soll (Beschluss siehe Anlage). Durch diesen Planaufstellungsbeschluss wird dieser Forderung entsprochen. Die Deputationsvorlage soll nach dessen Versendung an das Ortsamt in einer der nächsten Sprecherausschusssitzungen des Beirates Burglesum, voraussichtlich am 23.05.2012, vorgestellt und diskutiert werden. Parallel dazu hat das Ortsamt Burglesum zu einem Runden Tisch mit der Bürgerinitiative Lesumer Perspektive und der Beiratssprecherin am 14.05.2012 eingeladen, in dem u.a. die Planungsziele des Bebauungsplanes diskutiert werden sollen. Über das Ergebnis wird der Deputation mündlich Bericht erstattet. I I B e s c h l u s s v o r s c h l a g Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie fasst den Beschluss, dass für das im Übersichtsplan bezeichnete Gebiet in Bremen Burglesum zwischen südlich der Bahnstrecke Bremen-Vegesack Bremen-Hbf., Alter Kirchweg, Auf dem Pasch, Ferdinand-Dreier-Weg und An Knoops Park ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1277). Die Planung soll im Grundsatz die in der Deputationsvorlage enthaltenen Ziele und Zwecke verfolgen. Anlagen: - Antrag und Beschluss des Beirates Burglesum vom 17.01.2012 - Anschreiben und Forderungskatalog der BI Lesumer Perspektive - Übersichtsplan

Anlage 1 zum PAB BP 1277 - R -

Anlage 2 zum PAB BP 1277 - R -

FREIE HANSESTADT BREMEN (STADTGEMEINDE) BEBAUUNGSPLAN 1277 zwischen - - Alter Kirchweg - Auf dem Pasch - Ferdinand-Dreier-Weg - An Knoops Park Ausschnitt aus dem Stadtplan M.1:10000 Bauamt Bremen-Nord Bremen, den...... Amtsleiter Stadtentwicklung und Energie bei ihrem Planaufstellungsbeschluss vom... vorgelegen. Bebauungsplanes Bremen, den...... Vorsitzende/r... Sprecher/in vom... ( Bearbeitungsstand : 02.05.2012 ) Bearbeitet : Koch Gezeichnet: Haake 02.05.2012 Bebauungsplan 1277

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