auf den Telekommunikationsmärkten Andreas Neumann Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie

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Die Wettbewerbsverhältnisse auf den Telekommunikationsmärkten Andreas Neumann Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie

V e r h a l t e n s k o n t r o l l e d u r c h W e t t b e w e r b? 11 Abs. 1 S. 2 u. 3 TKG: Wirksamer Wettbewerb besteht nicht, wenn ein oder mehrere Unternehmen auf diesem Markt über beträchtliche Marktmacht verfügen. Ein Unternehmen gilt als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, wenn es... eine der Beherrschung gleichkommende Stellung einnimmt, das heißt eine wirtschaftlich starke Stellung, die es ihm gestattet, sich in beträchtlichem Umfang unabhängig von Wettbewerbern und Endnutzern zu verhalten. (EG-Recht: i. d. R. ~ 40 50% Marktanteil) 19 Abs. 2 S. 1 u. Abs. 2 S. 1 GWB: Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es... auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt 1. ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder 2. eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat... Es wird vermutet, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat. Marktmachtanteil aus rechtlicher Sicht nur ein wichtiger Indikator für Wettbewerbsintensität.

E n d n u t z e r m ä r k t e ( 1 ) 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% Marktanteile der Wettbewerber Verbindungsminuten Festnetz (Inland) Verbindungsminuten Festnetz (Ausland) Telefonanschlüsse Festnetz Telefonkanäle Festnetz Breitbandanschlüsse Breitbandanschlüsse (ohne DSL-Weiterverkauf) 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Daten: Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2007 Bundesnetzagentur, Tätigkeitsbericht 2006/2007 Dialog Consult/VATM, Marktanalyse 2008

E n d n u t z e r m ä r k t e ( 2 ) 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% Marktanteile der DTAG Verbindungsminuten Festnetz (Inland) Verbindungsminuten Festnetz (Ausland) Telefonanschlüsse Festnetz Telefonkanäle Festnetz Breitbandanschlüsse Breitbandanschlüsse (inkl. DSL-Weiterverkauf) 50,00% 40,00% Marktmachtschwellen 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Daten: Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2007 Bundesnetzagentur, Tätigkeitsbericht 2006/2007 Dialog Consult/VATM, Marktanalyse 2008

E n d n u t z e r m ä r k t e ( 3 ) 100,00% 90,00% 80,00% Marktanteile (Kunden) T-Mobile Vodafone D2 E-Plus O2 Diensteanbieter (SP) 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% Daten: Bundesnetzagentur, Tätigkeitsbericht 2006/2007 0,00% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

E n d n u t z e r m ä r k t e ( 4 ) Bestandsaufnahme Marktanteilsentwicklung: Kontinuierliche Wettbewerbsbelebung auf allen Festnetz- und Breitbandmärkten. Deutliches Wettbewerbsgeschehen nur auf dem Markt für Auslandsverbindungen, ansonsten nach wie vor wohl in erheblichem Maße von Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Spielräume der DTAG (Grenzfall: Markt für Inlandsverbindungen, vgl. laufendes Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren und dortigen Hinweis auf Umfang des Preiswettbewerbs). Besonders schwach ausgeprägtes Wettbewerbsgeschehen auf den Anschlussmärkten. Wettbewerbsdynamik im Breitbandbereich zuletzt deutlich abgeschwächt. René Obermann bei der Pressekonferenz 3. Quartal 2008: Marktanteil Retail- Breitband stabilisiert bei 46 % seit fünf Quartalen.

E n d n u t z e r m ä r k t e ( 5 ) Bestandsaufnahme im Übrigen: Wettbewerbsentwicklung auf den Anschlussmärkten sehr heterogen: In Städten bestehen z. T. hohe Wettbewerberanteile, im ländlichen Raum dagegen generell sehr niedrige Wettbewerberanteile. Beschränkte Marktstellungen der Wettbewerber: Gerade die Stadtnetzbetreiber ( City Carrier ) sind nur jeweils in einem regional begrenzten Gebiet tätig. DTAG sieht sich insoweit also nicht einer kleinen Zahl bundesweiter Wettbewerber gegenüber, sondern einer großen Zahl nur regional tätiger Wettbewerber (Anteil an Komplettanschlüssen Festnetz ohne IP-Telefonie und Kabelnetze 2007 DTAG: ca. 82,9 %; Arcor: ca. 7,4 %; Hansenet: ca. 3,4 %; Versatel: ca. 1,9 %; EWE TEL: ca. 1,0 %; Netcologne: ca. 1,0 %; M-net: ca. 0,5 %). Bedeutung der Kabelnetzbetreiber für Wettbewerb auf den Breitbandmärkten nimmt weiter deutlich zu (Anteil Internetzugänge über Kabelmodem an Gesamtzahl der Breitbandanschlüsse 2005: ca. 2,2 %; 2006: ca. 3,2 %; 2007: ca. 5 %; 2008: ca. 7,1 %).

E n d n u t z e r m ä r k t e ( 6 ) Bestandsaufnahme im Übrigen: Anreize zur Nutzung bestehender Machtpositionen für Wettbewerbsvorteile in kompetitive(re)n Bereichen (Bündelproblematik): Fazit: Beispiel Call & Surf : Vertrag über Telefon und Breitband mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit Wettbewerbsbehinderung durch übermäßige Kundenbindung oder notwendige Kalkulationsgrundlage? Beispiel René Obermann bei der Pressekonferenz 3. Quartal 2008: 47.000 DSL- Resale-Kunden in Q3 zurückgewonnen ein Beleg für die Attraktivität der Produktbündel, Winback von 154.000 Kunden in den ersten drei Quartalen. Selbst bei ihrer isolierten Betrachtung spricht alles dafür, dass auf der Mehrzahl der Endnutzermärkte nach wie vor kein nachhaltiger (funktionsfähiger) Wettbewerb besteht. Enger Zusammenhang zu fortbestehenden Wettbewerbsproblemen legt Fortbestand sektorspezifischer Regulierung auch auf Endnutzermärkten nahe.

V o r l e i s t u n g s b e r e i c h ( 1 ) 100,00% 90,00% Vorleistungsabhängigkeit der Wettbewerber (1) Erschlossene Hauptverteiler Wertschöpfung eines Wettbewerbers Festnetz/IP 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% Daten: Bundesnetzagentur, Jahresberichte 2004 2007 Bundesnetzagentur, Tätigkeitsberichte 2000/2001, 2002/2003 u. 2004/2005 0,00% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

V o r l e i s t u n g s b e r e i c h ( 2 ) 8 7 6 Vorleistungsabhängigkeit der Wettbewerber (2) Absatz TAL-Vorleistungsprodukte DTAG (in Mio.) Telefonanschlüsse Wettbewerber (in Mio.) DSL-Anschlüsse Wettbewerber (ohne Weiterverkauf) (in Mio.) 5 4 3 2 1 Daten: Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2007 Bundesnetzagentur, Tätigkeitsbericht 2006/2007 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

V o r l e i s t u n g s b e r e i c h ( 3 ) Vorleistungsabhängigkeit der Wettbewerber (3) Quelle: COCOM08-41 final v. 28.11.2008

V o r l e i s t u n g s b e r e i c h ( 4 ) Bestandsaufnahme: Engpass der letzten Meile im Festnetz unverändert monopolistisch in der Hand der DTAG; kaum eigene Wettbewerberinfrastruktur bis zu den Haushalten. Auch infrastrukturbasierter Wettbewerb im Festnetz- und Breitbandbereich beruht fast ausschließlich auf Vorleistungen der DTAG (TAL-Zugang). Infrastrukturwettbewerb auf letzter Meile entsteht zunehmend durch Kabelnetzbetreiber. Wettbewerb allerdings noch auf insgesamt niedrigem Niveau (9/2008: 1,34 Mio. Telefon- und 1,6 Mio. Internetkunden im Kabelnetz vs. 2007: 37 Mio. Telefon- und 18,5 Mio. DSL-Anschlüsse im Festnetz). Wettbewerbspotential zwar zunehmend, aber begrenzt (9/2008: 23 Mio. Haushalte für Kabel-Internet und -Telefon erschlossen; ca. 26 Mio. Wohneinheiten mit Kabelanschluss im oder am Haus). Insgesamt nach wie vor deutlich beschränktes Potential für bundesweiten Infrastrukturwettbewerb.

V o r l e i s t u n g s b e r e i c h ( 5 ) Bestandsaufnahme: DTAG nimmt über Vorleistungen nach wie vor stark an Wettbewerbsentwicklung teil: im Durchschnitt mittlerweile konstant mit etwa 40 %. Dialog Consult/VATM: geringe und sinkende Wertschöpfung der Wettbewerber bei Komplettangeboten im Festnetz/Breitband: Anteil der DTAG-Vorleistungsentgelte eines Vollanschluss-Wettbewerbsunternehmens 2008: 57 % (2007: 51 %). Anteil der DTAG-Vorleistungsentgelte eines Weiterverkauf- Wettbewerbsunternehmens 2008: 97 % (2007: 88 %). Grund: deutliches Sinken der Endnutzerentgelte einerseits bei weitgehend stabilen Vorleistungsentgelten andererseits. Aktuelle Entwicklung: Erhöhung der Zusammenschaltungsentgelte um durchschnittlich 4,4 % (Genehmigung vom 1.12.2008).

E n t w i c k l u n g s t e n d e n z e n Differenzierung Dislozierung Diversifizierung

E n t w i c k l u n g s t e n d e n z e n : D i f f e r e n z i e r u n g ( 1 ) Sachliche und räumliche Differenzierung der Wettbewerbsverhältnisse wird mit zunehmender Wettbewerbsbelebung bedeutsamer. Unterschiedliche Wettbewerbsverhältnisse bei gegenständlich identischen Leistungen? Aktuelles Beispiel: Regionalisierung. Sachliche Differenzierung bereits etablierte Regulierungspraxis: Märkte Nr. 1, 3 (alt) u. 5 (alt): Ausnahme von Endnutzermarktregulierung für Einzelverträge mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mio. Euro (netto). Markt Nr. 18 (alt): Beschränkung der Regulierung der Signallieferungsmärkte auf die Belieferung von Clustern mit bis zu 500 Wohneinheiten.

E n t w i c k l u n g s t e n d e n z e n : D i f f e r e n z i e r u n g ( 2 ) Regionalisierung: Beschränkung des IP-Bitstrom-Zugangs auf Hauptverteiler-/Anschlussbereiche mit geringem Wettbewerb? Konsequenz: Steigende Vorleistungsentgelte für den (weiterhin) regulierten IP-Bitstrom-Zugang durch Wegfall der unterdurchschnittlich kostenintensiven Anschlussbereich im (groß-) städtischen Raum? Konsequenz: Einstellung des IP-Bitstrom-Zugangs durch DTAG, Erhöhung oder Absenkung des Entgelts für den IP-Bitstrom-Zugang in den deregulierten Regionen? Folgen einer Entgeltabsenkung: Entwertung der Infrastrukturinvestitionen von Kabelnetzbetreibern und TAL-Nachfragern? Folgen einer Angebotseinstellung bzw. Entgelterhöhung: Konkurrierende IP-Bitstrom- Zugangsangebote (durch TAL-Nachfrager) oder Nichtverfügbarkeit wettbewerblichen IP-Bitstrom-Zugangs? Erhöhung des Regulierungsaufwands und der Transaktionskosten für bundesweite Angebote wahrscheinlich.

E n t w i c k l u n g s t e n d e n z e n : D i s l o z i e r u n g ( 1 ) Bisheriger Zugangspunkt zur monopolistischen Engpassinfrastruktur verschiebt sich Richtung Teilnehmeranschluss: Glasfaserausbau von den Hauptverteilern (ca. 8 000, bislang erschlossen: ca. 3 300) bis zu den Kabelverzweigern (ca. 300 000) führt zur Vervielfältigung potentieller Zugangspunkte. Ausbaustrategie priorisiert (groß-) städtische Bereiche, erhöht also Ausbaudruck auf infrastrukturbasierte Wettbewerber. Positiv: Impulse für weiteren Infrastrukturaufbau auf der letzten Meile (zunehmende Unabhängigkeit von Vorleistungen der DTAG). Negativ: Möglichkeiten für Infrastrukturaufbau im ländlichen Raum dürften durch Notwendigkeit eines weiteren Netzaufbaus im (groß-) städtischen Bereich weiter minimiert werden (Perpetuierung der Abhängigkeit von Vorleistungen der DTAG). Negativ: Möglichkeiten für räumliche Ausdehnung dürften durch Notwendigkeit weiterer Investitionen in bereits erschlossenen Anschlussbereichen sinken (Perpetuierung der regionalen Beschränkung von Wettbewerbern).

E n t w i c k l u n g s t e n d e n z e n : D i s l o z i e r u n g ( 2 ) Nutzung öffentlichen Straßenraums (Kabelkanäle, Standorte für Kabelverzweiger) gewinnt erheblich an Bedeutung: Bestehende Kabelkanäle und KVz-Standorte der DTAG (aus Monopolzeiten) werden zu einem praktisch relevanten Wettbewerbsvorteil (Wegerechte als knappes Gut). Kommunen können über Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen (KVz-Standorte) Einfluss auf Wettbewerbsentwicklung nehmen. Aktivierung der wegerechtlichen Vorschriften des TKG ( 70)? Schaffung neuer Regeln? Zugang zu entsprechenden Einrichtungen der DTAG nach 21 TKG? (Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur bestätigt durch VG Köln, Urt. v. 23.4.2008 Az. 21 K 2701/07.)

E n t w i c k l u n g s t e n d e n z e n : D i v e r s i f i z i e r u n g Verstetigung der Regulierung (auf Vorleistungsebene) und Weiterentwicklung des Wettbewerbs auf den Endnutzermärkten führen zu neuen Wettbewerbsproblemen. Konsultationsentwurf Ring Mobilfunk GmbH ( Ring ): DTAG fordert für bestimmte Sondernummern Senkung der Zuführungsentgelte durch Ring und kündigt nach Weigerung den Zusammenschaltungsvertrag. Entwurf sah Zuführungsverpflichtung für Ring vor, um dann im Anordnungsverfahren die Zuführungsentgelte überprüfen zu können. Konsequenz 1: Ist evtl. sektorspezifische Regulierung von Nachfragemacht erforderlich? Konsequenz 2: Möglichkeiten und Grenzen der Regulierung von Teilnehmernetzbetreibern rücken verstärkt in den Fokus.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Für weitere Informationen: IRNIK Andreas Neumann Postfach 15 01 61 53040 Bonn Tel.: 02 28 / 8 50 79 97 Fax: 02 28 / 8 50 86 62 an@irnik.de WWW: http://www.irnik.de http://www.tkrecht.de