GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

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Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Objekt: Bebauungsplan Familienwohnpark Neuhausen Pforzheimer Straße Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung Pforzheimer Straße 20 75242 Neuhausen Auftrags-Nr.: 17-150/21 Datum: 04.10.2017 Bearbeiter: J. Drumm, B.Eng. Telefon (0 71 81) 9 39 87 0 Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109 Telefax (0 71 81) 9 39 87 50 für Akustik und Bauphysik mbh Messstelle für Geräusche nach BImSchG email: info@g-m-gmbh.de Werderstraße 42 73614 Schorndorf Zert. Prüfstelle Gebäudeluftdichtheit Internet: www.g-m-gmbh.de

Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung... 3 2 Normen, Vorschriften und Unterlagen... 4 2.1 Normen und Vorschriften... 4 2.2 Verwendete Unterlagen... 5 3 Plangebiet... 5 4 Anforderungen... 7 4.1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005, Teil1... 7 4.2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV... 8 4.3 Beurteilungszeiten nach TA Lärm... 9 4.4 Anforderungen gemäß DIN 4109... 10 5 Immissionsorte... 11 6 Berechnungsgrundlagen... 12 7 Verkehrslärm... 13 7.1 Geräuschemissionen... 13 7.2 Berechnungsergebnisse und Beurteilung nach DIN 18005... 13 8 Gewerbe... 16 8.1 Geräuschimmissionen... 16 8.2 Berechnungsergebnisse und Beurteilung nach TA-Lärm... 16 9 Maßgeblicher Außenlärmpegel... 18 10 Erforderliche Schallschutzmaßnahmen... 19 11 Qualität der Prognose... 20 12 Zusammenfassung... 21 2/21

1 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeine Neuhausen im Enzkreis plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Familienwohnpark Neuhausen - Pforzheimer Straße in Neuhausen. Das Plangebiet befindet sich im direkten Einwirkungsbereich der Geräusche aus dem Straßenverkehrs auf der Pforzheimer Straße und aus dem Betrieb einer Motorradwerkstatt. Auftragsgemäß sind die Geräuschimmissionen durch das tägliche Verkehrsaufkommen auf der Pforzheimer Straße und der westlich liegenden Motorradwerkstatt zu untersuchen. Die Ausweisung des Plangebiets soll als allgemeines Wohngebiet erfolgen. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung sowie daraus resultierende Anforderungen werden im vorliegenden Gutachten aufgeführt und beurteilt. 3/21

2 Normen, Vorschriften und Unterlagen 2.1 Normen und Vorschriften Zur Beurteilung wurden folgende Normen und Vorschriften herangezogen: /1/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 16. Juni 1990 (mit Änderung vom 19. September 2006) /2/ DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Ausgabe Oktober 1999 /3/ DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juli 2002 /4/ Beiblatt 1 zu DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe Mai 1987 /5/ VDI 2714 Schallausbreitung im Freien, Ausgabe Januar 1988 /6/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, Ausgabe März 1997 /7/ Richtlinie für Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990 /8/ DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - Beiblatt 2 Ausgabe November 1989 /9/ TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Stand 1. November 1998 4/21

2.2 Verwendete Unterlagen Folgende Unterlagen wurden zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt: /A/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan, M. 1:500, 10.04.2017, Gerhardt - Freie Stadtplaner und Architekten DWB SRL, Karlsruhe /B/ Architektenpläne, M. 1:100, 19.10.2016, Freier Architekt Dipl. - Ing. W. Brecht, Neulingen-Bauschlott 3 Plangebiet Abbildung 1: Plangebiet des Bebauungsplans "Familienwohnpark Neuhausen - Pforzheimer Straße" Hellblau dargestellt ist das Plangebiet. 5/21

Abbildung 2: Luftbild (Quelle Google Maps) Pforzheimer Straße Motorradwerkstatt Plangebiet Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Neuhausen im Enzkreis. Die Pforzheimer Straße verläuft nördlich unmittelbar des Plangebiets. Westlich vom Plangebiet befindet sich eine Motorradwerkstatt. 6/21

4 Anforderungen Die Beurteilungspegel werden nach den entsprechenden Regelwerken, Normen und Richtlinien für die vorliegende Geräuschart (Straßenlärm und Gewerbelärm) berechnet und beurteilt. 4.1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005, Teil1 Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen in der Regel folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart der betreffenden Baufläche verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen. Folgende Werte sollen eingehalten werden: a) Bei Gewerbegebieten (GE): tags (6 00 22 00 Uhr): 65 db(a) nachts (22 00 6 00 Uhr): 55 bzw. 50 db(a) b) Bei Mischgebieten (MI): tags (6 00 22 00 Uhr): 60 db(a) nachts (22 00 6 00 Uhr): 50 bzw. 45 db(a) c) Bei allg. Wohngebieten (WA): tags (6 00 22 00 Uhr): 55 db(a) nachts (22 00 6 00 Uhr): 45 bzw. 40 db(a) d) Bei reinen Wohngebieten (WR): tags (6 00 22 00 Uhr): 50 db(a) nachts (22 00 6 00 Uhr): 40 bzw. 35 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten, der höhere ist für die Beurteilung von Verkehrsgeräuschen heranzuziehen. 7/21

4.2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV 2 der 16. BImSchV /1/ führt aus: Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Für die Immissionsorte gelten gemäß 16. BImSchV die folgenden Immissionsgrenzwerte: a) in Gewerbegebieten: tags (6 00 22 00 Uhr): 69 db(a) (GE) nachts (22 00 6 00 Uhr): 59 db(a) b) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten: tags (6 00 22 00 Uhr): 64 db(a) (MI) nachts (22 00 6 00 Uhr): 54 db(a) c) in allgemeinen Wohngebieten: tags (6 00 22 00 Uhr): 59 db(a) (WA) nachts (22 00 6 00 Uhr): 49 db(a) d) in reinen Wohngebieten: tags (6 00 22 00 Uhr): 59 db(a) (WR) nachts (22 00 6 00 Uhr): 49 db(a) Die Immissionsgrenzwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden und während der Nacht für eine Beurteilungszeit von 8 Stunden. Ein Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird gemäß /1/ nicht in Ansatz gebracht. 8/21

4.3 Beurteilungszeiten nach TA Lärm Nach TA Lärm wird die Tag- bzw. Nachtzeit folgendermaßen definiert: 1. tags 6 00 22 00 Uhr Beurteilungszeit 16 Stunden 2. nachts 22 00 6 00 Uhr Beurteilungszeit 1 Stunde (lauteste volle Nachtstunde) Zuschläge für Tagzeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeiten) 1. an Werktagen 6 00 7 00 Uhr, 20 00 22 00 Uhr 2. an Sonn- und Feiertagen 6 00 9 00 Uhr, 13 00 15 00 Uhr, 20 00 22 00 Uhr. Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeitzuschläge) werden in Mischgebieten bzw. in Gewerbegebieten nach TA Lärm nicht in Ansatz gebracht. Für reine und allgemeine Wohngebiete wird ein Zuschlag von + 6 db(a) in diesen Zeiten berücksichtigt. 9/21

4.4 Anforderungen gemäß DIN 4109 Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 /8/ gegenüber Außenlärm werden verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel zuzuordnen sind. Die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind zudem abhängig von der Raumnutzung sowie von der Raumgeometrie und den Flächenverhältnissen von Außenwand und Fenstern. Die Einteilung der Lärmpegelbereiche wird in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1: Auszug aus DIN 4109, Tabelle 8 Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume 1) und ähnliches 1 I bis 55 35 30-2 II 56 bis 60 35 30 30 3 III 61 bis 65 40 35 30 4 IV 66 bis 70 45 40 35 5 V 71 bis 75 50 45 40 6 VI 76 bis 80 2) 2) 2) 50 45 7 VII > 80 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile gelten nur für Aufenthaltsräume (Schlafräume, Wohnräume, Kinderzimmer, Arbeits- und Esszimmer etc.). Ggf. müssen auch Küchen (Wohnküchen, offene Grundrissgestaltung) als Aufenthaltsräume angesehen werden. Die Anforderungen gelten nicht für Nebenräume wie Bäder und WCs, Treppenräume, Abstellräume, Lagerräume etc. 10/21

5 Immissionsorte In nachfolgender Darstellung sind die Immissionspunkte markiert, für die in 4 m Höhe der Beurteilungspegel berechnet wird. Die Immissionsorte IO 1 - IO 3 befinden sich an der Fassade der geplanten Gebäude direkt neben der Pforzheimer Straße. Immissionsort IO 4 befindet sich an der Fassade des geplanten Gebäudes direkt gegenüber der Motorradwerkstatt. Für alle Immissionsorte ist eine Gebietseinstufung als allg. Wohngebiet (WA) festgelegt. Abbildung 3: Plangebiet mit Immissionspunkten IO1 IO2 IO3 Pforzheimer Straße IO4 11/21

6 Berechnungsgrundlagen Die Ermittlung der Beurteilungspegel an den Immissionspunkten erfolgt mit Hilfe des Computerprogramms CADNA/A (Version 2017). Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Planunterlagen wurde ein Geländemodell mit der Lage der Schallquellen entwickelt. Die Geländehöhen wurden bei der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt. Es wird für jede Schallquelle der Schalldruckpegel am Immissionsort entsprechend dem in der DIN ISO 9613-2 angegebenen Berechnungsverfahren ermittelt. Bei mehreren Schallquellen werden die Schallpegel am Immissionsort für jede Quelle getrennt ermittelt und energetisch addiert. Die Berechnungsansätze nach DIN ISO 9613-2 gelten für Punktschallquellen. Flächen- und Linienschallquellen sind entsprechend den Anforderungen dieser Richtlinie in genügend kleine Teilschallquellen zu unterteilen. Entsprechend dem Berechnungsverfahren der DIN ISO 9613-2 bzw. VDI 2714 werden aus dem Schalleistungspegel, dem Richtwirkungsmaß und dem Raumwinkelmaß die Geräuschemissionen der einzelnen Schallquellen ermittelt. Die Ausbreitungsverluste werden durch Abstandsmaß, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung und Einflüsse auf dem Ausbreitungsweg beschrieben. Der Schalldruckpegel am Immissionsort ergibt sich aus den Geräuschemissionen der Schallquellen abzüglich der Ausbreitungsverluste. Hieraus ergeben sich die Geräuschbelastungen an den Immissionspunkten. Die Berechnung erfolgte, soweit möglich, frequenzabhängig in Oktavbändern. Die Geräuschemissionen des Straßenverkehrs werden anhand des Berechnungsverfahrens der RLS-90 /7/ ermittelt. In die Berechnung der Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs gehen verschiedene Parameter ein. Dabei hängen die Immissionen im Wesentlichen von dem Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort ab. Zusätzlich können sie durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten) verstärkt bzw. durch Abschirmung (z. B. durch Gebäude) vermindert werden. Es wird keine Bewuchs- und Bebauungsdämpfung, keine Seitenbeugung an Hindernissen und keine meteorologische Korrektur berücksichtigt 12/21

7 Verkehrslärm 7.1 Geräuschemissionen Die für die Berechnung der Geräuschemissionen der Pforzheimer Straße erforderlichen Angaben zum Verkehrsaufkommen stammen von der Internetpräsenz der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg. Nachfolgend werden die in die schalltechnischen Untersuchungen eingegangenen Verkehrsdaten dargestellt. Tabelle 2: Eingangsdaten für die Emissionsberechnung der B29 Eingangsgröße DTV (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) im Jahr 2025 (einschließlich 5 % Steigerung) tags angesetzter Wert 3443 Kfz/24h nachts Lkw-Anteil p 2,4 % 2,4 % Zulässige Höchstgeschwindigkeit v max,pkw Zulässige Höchstgeschwindigkeit v max,lkw Zuschlag für Straßenoberfläche v max,pkw = 50 km/h v max,lkw = 50 km/h D StrO = 0 db(a) (nicht geriffelter Gussasphalt) Zuschlag für Steigung/Gefälle g D Stg = 0 db(a) (g 5 %) Zuschlag für Mehrfachreflexion D refl D refl = 0 db(a) Die Geräuschemissionen des Straßenverkehrslärms wurden nach RLS 90 /7/ berechnet. 7.2 Berechnungsergebnisse und Beurteilung nach DIN 18005 Tabelle 3: Immissionsorte Immissionsort tags (6 00 22 00 Uhr) db(a) nachts (22 00 6 00 Uhr) Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Immissionsrichtwert IO 1 62,2 55 53,4 40/45 1) IO 2 62,1 55 53,3 40/45 1) IO 3 62,0 55 53,3 40/45 1) 13/21

Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 7.1 beschriebenen Geräuschemissionen ergeben sich die in den nachfolgenden Tabellen angegebenen Beurteilungspegel an dem geplanten Bebauungsplangebiet im Zeitbereich tags (Tabelle 3) und nachts (Tabelle 4). Tabelle 4: Geräuschimmission durch den Straßenverkehr tags Beurteilungspegel tags Orientierungswert DIN 18005 Immissionsgrenz werte 16. BImSchV db(a) allgemeines Wohngebiet 55 59 14/21

Tabelle 5: Geräuschimmission durch den Straßenverkehr nachts Beurteilungspegel tags DIN 18005 Orientierungswert Immissionsgrenz werte 16. BImSchV db(a) allgemeines Wohngebiet 45/40 1) 49 1) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Wert für die Nachtzeit ist für die Beurteilung von Verkehrslärm heranzuziehen Beurteilung: Unter den im Gutachten aufgeführten Annahmen wird prognostiziert, dass sowohl tags als auch nachts die Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet gemäß DIN 18005 /4/ und die Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV /1/ im Einwirkungsbereich der Pforzheimer Straße auf das geplante Bebauungsplangebiete überschritten werden. 15/21

8 Gewerbe 8.1 Geräuschimmissionen Tabelle 6: Schallquellen im Inneren der Werkstatt Schallquelle Taktmaximalpegel Innenpegel Einwirkzeit Trennschleifer Arbeiten mit dem Hammer Hebebühne Ausbeularbeiten 95 db (A) 99,3 db (A) 78 db (A) 87 db (A) 100 db (A) 480 min Tabelle 7: Werkstatt Bauteile Material Schalldämmung Einwirkzeit Außenwand Dach Leichtbeton- Hohlblock 175mm Holzdach mit Streifen 115mm 40 db 27 db 480 min 8.2 Berechnungsergebnisse und Beurteilung nach TA-Lärm In unmittelbarer Nähe des Plangebietes befindet sich eine Motorradwerkstatt. Durch den Betrieb ist in der Umgebung mit Schallimmissionen zu rechnen. Die nachfolgend dargestellten Annahmen zu Geräuschemissionen gehen in die Prognoseberechnung ein und dienen der Ermittlung der Beurteilungspegel, welche mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm /9/ verglichen und beurteilt werden. Die Angaben zum Betriebsumfang basieren auf Erkenntnissen aus einem Ortstermin 16/21

Tabelle 8: Geräuschimmission durch die Motorradwerkstatt tags Beurteilungspegel tags Beurteilungspegel Immissionsrichtwerte nach TA- Lärm db(a) allgemeines Wohngebiet 51,9 55 Tabelle 9: Immissionsort Immissionsort tags (6 00 22 00 Uhr) Beurteilungspegel Immissionsrichtwert db(a) IO 4 51,9 55 Beurteilung: Unter den im Gutachten aufgeführten Annahmen wird prognostiziert, dass die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm /9/ im Einwirkungsbereich der Motorradwerkstatt auf des geplanten Bebauungsplangebietes eingehalten werden. 17/21

9 Maßgeblicher Außenlärmpegel Der Beurteilungspegel für den Verkehr auf der Pforzheimer Straße wurde anhand der Vorgaben der RLS-90 /7/ berechnet. Gemäß DIN 4109 /8/ wurde für die Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels der Beurteilungspegel für den Zeitbereich tags verwendet und ein Zuschlag von 3 db vergeben. Über die zu untersuchenden Fassaden des Gebäudes wurde eine Gebäudelärmkarte erstellt. Die Lärmpegelbereiche sind hierbei farblich gemäß dem entsprechenden Lärmpegelbereich nach DIN 4109 /8/ gekennzeichnet. Nachfolgend ist die Gebäudelärmkarte dargestellt. Abbildung 4: Gebäudelärmkarte - Maßgeblicher Außenlärmpegel in db(a) 18/21

10 Erforderliche Schallschutzmaßnahmen Die Anforderungen der DIN 4109 /8/an die Luftschalldämmung der Außenbauteile beziehen sich auf die raumweise Betrachtung der resultierenden Schalldämmung der Außenbauteile. Die Dimensionierung der Schallschutzmaßnahmen wird anhand des Lärmpegelbereichs in Abhängigkeit der Raumart nach DIN 4109 /8/ durchgeführt. Hierbei sind die in Tabelle 1 dargestellten Schallschutzanforderungen einzuhalten. Aufgrund dessen, dass bei dem hier untersuchten Gebäude zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Grundrissplanung vorliegt, werden im Folgenden die Lärmpegelbereiche sowie das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß der jeweiligen Fassaden sowie des Dachs dargestellt. Tabelle 10: Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche und erforderliche resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - Haus 1 Bauteil maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereich Anforderung an die resultierende Luftschalldämmung gemäß DIN 4109 [db(a)] erf. R w,res [db] Fassade Nord 66 IV 40 Fassade Süd 56 II 30 Fassade West 63 III 35 Fassade Ost 63 III 35 Die resultierenden Schalldämm-Maße erf. R w,res sind fassadenweise unter Berücksichtigung aller Bestandteile der Außenbauteile (Außenwand, Dach, Fenster, Rollladenkasten, Lüftungseinrichtungen, Sonnenschutzvorrichtungen usw.) einzuhalten. Werden aktive Maßnahmen, z. B. in Form von der Lärmquelle zugewandten Vorbauten, getroffen, so bewirkt dies tendenziell eine Verringerung der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile. 19/21

Es ist zu empfehlen, Maßnahmen in Form von geeigneter Grundrissgestaltung zu treffen, d. h. eine Orientierung der schutzbedürftigen Räume an den der Lärmquelle abgewandten Fassaden. Sofern die Anforderungen nicht durch geeignete Grundrissgestaltung erfüllt werden können, werden in schutzbedürftigen Räumen (insbesondere Kinder- und Schlafzimmer) schallgedämmte mechanische Lüftungseinrichtungen erforderlich. Gegebenenfalls ist der notwendige Luftwechsel bei geschlossenem Fenster durch die Erstellung eines Lüftungskonzeptes zu gewährleisten. Weiterhin ist zu beachten, dass beim Einsatz eines Wärmedämm-Verbundsystems dieses keinen negativen Einfluss auf die Schalldämmung der Bauteile aufweisen darf. Dies ist ggf. vom Hersteller durch ein Prüfzeugnis bzw. eine bauaufsichtliche Zulassung zu belegen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist der auf den Einzelfall abgestimmte und raumweise betrachtete Nachweis zum Schallschutz gegen Außenlärm gemäß DIN 4109 /8/ zu führen und die Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind entsprechend zu dimensionieren. 11 Qualität der Prognose Aus dem Vergleich mit ähnlichen Prognosen und der Standardabweichung der einzelnen Lärmemittenten lässt sich die Genauigkeit der Prognose auf ca. ± 2 db(a) abgeschätzt, wobei die Prognose häufiger etwas höhere Beurteilungspegel geliefert hat, als später durch Kontrollmessungen bei Regelbetrieb der Anlage am Immissionsort messtechnisch ermittelt werden konnte. Die Geräuschquellen der angesetzten Lärmquellen sind mit Hilfe qualifizierter und veröffentlichter Lärmstudien und aktueller eigener Messungen berücksichtigt worden und tragen so zu einer relativ hohen Qualität der Eingangsdaten für die Schallausbreitungsberechnung bei.die Berechnung erfolgte, soweit als möglich, frequenzabhängig in Oktavbändern. 20/21

12 Zusammenfassung Die Gemeine Neuhausen im Enzkreis plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Familienwohnpark Neuhausen - Pforzheimer Straße in Neuhausen. Das Plangebiet befindet sich im direkten Einwirkungsbereich der Pforzheimer Straße und einer Motorradwerkstatt. Die Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV /1/ werden am Tag und in der Nacht an allen Immissionsorten überschritten. Durch die Nichteinhaltung der Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV /1/ sind auch die städtebaulichen Orientierungswerte nach DIN 18005 /4/ nicht eingehalten und unter zugrundelegen des Verkehrsaufkommens auf der Pforzheimer Straße sind besonderen Schallschutzmaßnahmen zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) erforderlich. Die durch die Werkstatt verursachten Immissionen auf das Plangebiet werden nach den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm /9/ eingehalten. J.Drumm Sachbearbeiter D. Merkle Messstellenleitung Dieses Gutachten umfasst 21 Seiten. Die Vervielfältigung und/oder die Veröffentlichung dieses Schriftsatzes - auch auszugsweise - ist nur nach Zustimmung des Verfassers zulässig. 21/21