Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin 10702 Berlin (Postanschrift) Empfänger gem. Verteiler GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) IPV 42 Bearbeiter(in) Frau Hötger Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin Zimmer 1060 Telefon (030) 9012-6195 interne Vorwahl (912) Vermittlung (030) 90-0 Fax (030) 9012-3102 E-Mail Adresse b.hoetger@lvwa.verwalt-berlin.de (email-adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum 21.08.2003 IPV Rundschreiben Nr. 21/2003 Betr.: Änderungen zur Abrechnungsperiode 09/2003 (Tarif) sowie weitere Hinweise für Besoldung und Stellenwirtschaft Übersicht der Themenkomplexe Betrifft Autor 1 Allgemeines 1.1 Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (Anwendungs-TV Land Berlin) (Berliner TF Fr. Grotke Tarifregelungen) 1.1.1 Hinweistext auf den Vergütungs- und Lohnnachweisen TF Fr. Grotke 1.1.2 Beilage zu den Vergütungs- und Lohnnachweisen TF Fr. Rührmund 2 Personaladministration und Zeitwirtschaft 2.1 Einrichtung neuer Krankenkassenschlüssel im ÄD 09/2003 TF Fr. Grotke 2.2 Angaben zur Arbeitszeit im Infotyp 0007 Sollarbeitszeit und Infotyp 0008 Basisbezüge BS/TF Fr. Schwierkus 3 Abrechnungssachbearbeitung 3. 1 Beilage zu den Vergütungs- und Lohnnachweisen TF Fr. Hötger 3. 2 Anschriftenänderung - AOK Sachsen-Anhalt - TF Fr. Grotke 3. 3 Anschriftenänderung - AOK Niedersachsen - TF Fr. Grotke 3. 4 Änderung der Bankverbindung - AOK Brandenburg - TF Fr. Grotke Verkehrsverbindungen: U-Bahn Fehrbelliner Platz Bus 101, 104, 115 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Sprechzeiten: Zahlungen bitte bargeldlos Montag, Dienstag und Freitag an die Landeshauptkasse von 9-12 Uhr Berlin und nach Vereinbarung Intranet: http://www.lvwa.verwalt-berlin.de T-Online:*Berlin# Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Bank Berliner Sparkasse Landeszentralbank Kontonummer 58-100 9 919 260 800 0 990 007 600 10 001 520 Bankleitzahl 100 100 10 100 200 00 100 500 00 100 000 00
- 2-1 Allgemeines 1.1 Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (Anwendungs-TV Land Berlin) (Berliner Tarifregelungen) 1.1.1 Hinweistext auf den Vergütungs- und Lohnnachweisen Im IPV-Rundschreiben Nr.: 20/2003 vom 07.08.2003 haben wir angekündigt, dass allen Beschäftigten wegen der Umsetzung der Berliner Tarifregelungen ein Hinweistext auf den Vergütungs-/Lohnnachweisen ausgedruckt wird. a) Wir können Ihnen nun mitteilen, dass der - in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres - nachstehend aufgeführte Hinweistext auf den Vergütungs-/Lohnnachweisen für den Monat September 2003 ausgegeben wird und zwar bei allen Tarif-Fällen, bei denen in der Zeit vom 01. Januar 2003 bis einschließlich 31. August 2003 an mindestens einem Tag der Status der Beschäftigung ungleich '0' lautet; davon ausgenommen sind alle Fälle der Mitarbeiterkreise 7D Angest. Lehrkräfte bzw. 7E Angest. Lehrkr. m.g.. Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter, mit Wirkung vom 1. August 2003 ist der zwischen dem Land Berlin und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes geschlossene Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (Anwendungs-TV Land Berlin) vom 31. Juli 2003 in Kraft getreten. Über den Inhalt des Tarifvertrages wurde bereits mit Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres vom 1. August 2003 informiert. Soweit sich danach u. a. ab 1. August 2003 eine Absenkung der Bezüge bzw. die ggf. hälftige Zahlung bei Aufstiegen in die nächste Lebensaltersstufe/Stufe bzw. Lohnstufe ergibt, lässt sich die Verrechnung der danach zu viel gezahlten Bezüge ebenso wie die Nachzahlung aus den Tarifverträgen vom 31. Januar 2003 frühestens mit den Bezügen für den Monat Oktober 2003 realisieren. Insofern erhalten Sie Ihre Bezüge für die Monate August und September 2003 in ungekürzter Höhe unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Das gleiche gilt für die Arbeitnehmer, die dem VBL-Abrechnungsverband Ost zuzuordnen sind und ab 1. Januar 2003 einen Arbeitnehmerbeitrag von 0,2 v. H. zu entrichten haben. Mit freundlichem Gruß Ihr Personalservice b) In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres wird bei allen Tarif-Fällen, bei denen der Mitarbeiterkreis 7D oder 7E vorliegt und in der Zeit vom 01. Januar 2003 bis einschl. 31. August 2003 an mindestens einem Tag der Status der Beschäftigung ungleich '0' lautet, auf dem Vergütungsnachweis für den Monat September 2003 folgender Hinweistext ausgedruckt: Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter, mit Inkrafttreten des Tarifvertrages zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (Anwendungs-TV Land Berlin) wurde für die Arbeitnehmer des Landes Berlin u. a. die Umsetzung der auf Bundesebene vereinbarten Vergütungserhöhungen vom 31. Januar 2003 vereinbart. Von der SR 2 l I BAT/BAT-O erfasste Lehrkräfte des Landes Berlin sind von diesem Tarifvertrag nicht erfasst. Aus technischen Gründen ist es leider unvermeidlich, auch den nicht erfassten Personenkreis rückwirkend ab 1. Januar 2003 die Vergütungserhöhung in Höhe von 2,4 v.h. aus- bzw. nachzuzahlen, obwohl diese Erhöhung den Lehrkräften nicht zusteht.
- 3 - Die Auszahlung bzw. rückwirkende Nachzahlung erfolgt im Monat Oktober 2003 und ggf. noch im Monat November 2003. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die dadurch entstandene Überzahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung steht. Mit freundlichem Gruß Ihr Personalservice Anmerkung: Des weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass bei einigen wenigen Personalfällen u.u. beide vorstehende Hinweise auf dem Vergütungsnachweis ausgedruckt werden, wenn in der Zeit vom 01.01.2003 bis einschl. 31.08.2003 bei dem Personalfall ein Wechsel des Mitarbeiterkreises innerhalb der Mitarbeitergruppe (z.b. Mitarbeitergruppe 7A wird 7D oder umgekehrt) stattgefunden hat. Von Ihnen in der Zeit vom 19.08.2003 bis 28.08.2003 vorgenommene Änderungen, die zum Druck eines Hinweises auf dem Vergütungs-/Lohnnachweis führen bzw. den Druck eines Hinweises auf dem Vergütungs-/Lohnnachweis ausschließen würden, konnten diesbezüglich nicht mehr berücksichtigt werden. 1.1.2 Beilage zu den Vergütungs- und Lohnnachweisen Den Vergütungs- und Lohnnachweisen für den Monat September 2003 wird eine Beilage (Flyer) der Senatsverwaltung für Inneres beigefügt. Mit diesem Flyer erhalten die Beschäftigten erste Informationen zu dem sich auf Grundlage des geänderten 36 BAT / BAT/O ergebenden Zahltagwechsels (s. Abrechnungssachbearbeitung Tz. 3.1). Der Flyer wird folgenden Text enthalten: Mitarbeiterinformation zur Umsetzung des Berliner Anwendungs-Tarifvertrages vom 31. Juli 2003 Änderung des Zahltages für Ihre Bezüge ab Dezember 2003 Hinweis: Die folgenden Informationen gelten für alle Arbeitnehmer/-innen, die vom Berliner Anwendungs-Tarifvertrag vom 31. Juli 2003 erfasst werden, ausgenommen Lehrkräfte, die von SR 2 l I BAT / BAT-O erfasst sind! Mit dem Berliner Anwendungs-Tarifvertrag vom 31. Juli 2003 wurden die Tarifverträge vom 31. Januar 2003, mit denen das "Potsdamer Ergebnis vom 9. Januar 2003 umgesetzt worden ist insbesondere also die Vergütungs-/Lohntarifverträge und die Änderungstarifverträge zum BAT / BAT-O bzw. BMT-G / BMT-G-O, übernommen. Er gilt für Arbeiter/-innen und Angestellte sowie für die in der Berufsausbildung stehenden Personen des Landes Berlin mit Ausnahme der angestellten Lehrer/-innen ( 1 Anwendungs-Tarifvertrag).
- 4 - Daher gilt die Neufassung des 36 BAT / BAT-O bzw. 26 a BMT-G / BMT-G-O, wonach der Zahltag für die Vergütungen und Löhne vom 15. eines Monats auf den letzten Tag des laufenden Monats verlegt wurde. Das Land Berlin wird den Zahltag für die vom Berliner Anwendungs- Tarifvertrag erfassten Arbeitnehmer/-innen ab Dezember 2003 verlegen. Durch die Verlegung des Fälligkeitstermins werden die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge erst im Folgemonat fällig. Damit können noch im laufenden Haushaltsjahr spürbare Einsparungen zur weiteren Haushaltskonsolidierung verwirklicht werden, so dass Einsparungen nicht an anderer Stelle des Tarifergebnisses von Potsdam, dann voll zu Lasten der Arbeitnehmer, vorgenommen werden mussten. Nachteile entstehen durch die spätere Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für Sie nicht. Die Zuwendung 2003 wird mit den regulären November-Bezügen am 14.11.2003 ausgezahlt. Diese Umstellung bedeutet für Sie, dass Sie im Dezember 2003 Ihre Vergütungs- oder Lohnzahlung für den Monat Dezember 2003 am 30.12.2003 anstatt am 15.12.2003 erhalten, der Zahltag für Ihre Vergütung / Ihren Lohn zukünftig immer am letzten Tag des Monats sein wird. Bitte stellen Sie bei der Regelung Ihrer finanziellen Angelegenheiten ab Dezember 2003 auf diesen neuen Termin ab. 2 Personaladministration und Zeitwirtschaft 2.1 Einrichtung neuer Krankenkassenschlüssel im ÄD 09/2003 2.1.1 Ab Gültigkeitsdatum 01.08.2003 wurde für die BKK AHLMANN der Krankenkassenschlüssel 'BKK 421' eingerichtet. Folgende Werte sind zu diesem Schlüssel hinterlegt: Bezeichnung der Krankenkasse BKK AHLMANN Anschrift der Krankenkasse Vorwerksallee 24782 Büdelsdorf Anschrift für die Beitragsnachweise BKK AHLMANN/ARGE GSV e.v. Postfach 700106 22001 Hamburg Betriebsnummer der Krankenkasse 139 657 09 Beitragssätze allgemein 12,1 % erhöht 15,1 % ermäßigt 10,6 % Bankverbindung SEB AG, Kiel Konto-Nr.: 1 057 280 000 BLZ: 210 101 11
- 5-2.1.2 Ab Gültigkeitsdatum 01.08.2003 wurde für die DGT DIREK- TIKK:GesundheitsTechnik der Krankenkassenschlüssel 'BKK 422' eingerichtet. Folgende Werte sind zu diesem Schlüssel hinterlegt: Bezeichnung der Krankenkasse DGT DIREKTIKK: GesundheitsTechnik Anschrift der Krankenkasse Königsweg 38 24114 Kiel Betriebsnummer der Krankenkasse 379 125 80 Beitragssätze allgemein erhöht ermäßigt Bankverbindung 12,9 % 16,0 % 11,7% SEB AG Konto-Nr.: 182 350 95 00 BLZ: 200 101 11 Der Transport der vorstehenden Krankenkassenschlüssel in das Produktivsystem ist am 14.08.2003 erfolgt. 2.2 Angaben zur Arbeitszeit im Infotyp 0007 Sollarbeitszeit und Infotyp 0008 Basisbezüge Aus gegebenem Anlass bitten wir um Beachtung folgender Hinweise: Die Angaben zur Arbeitszeit im Infotyp 0008 Basisbezüge (Felder Arbeitszeit und ggf. Stunden/ Monat) sind zahlungsrelevant. Werden hier nicht zutreffende Werte eingegeben, kann es zu Fehlzahlungen kommen. Ebenso ist darauf zu achten, dass die im Infotyp 0008 Basisbezüge gepflegten Werte zur Arbeitszeit mit den Angaben zu den entsprechenden Feldern im Infotyp 0007 Sollarbeitszeit übereinstimmen. Genauere Ausführungen sind den Beschreibungen zu den Infotypen 0007 Sollarbeitszeit und 0008 Basisbezüge im IPV - Anwenderhandbuch zu entnehmen. 3 Abrechnungssachbearbeitung 3.1 Beilage zu den Vergütungs- und Lohnnachweisen Bezugnehmend auf die Ausführungen zu Tz. 1.1.2 (Flyer der Senatsverwaltung für Inneres) ist es erforderlich, für jeden Personalfall einen Vergütungs- / Lohnnachweis zu erstellen. Dazu ist im Berichtsbaum Tarif Monatliche Aktivitäten Teil 3 Datenausgaben Änderungsdienst Entgeltnachweis alle PersFälle Vergütungs-/Lohnnachweise für alle Personalfälle die Druckdatei anzustoßen.
- 6-3.2 Anschriftenänderung - AOK Sachsen Anhalt - Der AOK-Bundesverband hat mit Schreiben vom 06.08.2003 mitgeteilt, dass sich die Anschrift der AOK Sachsen-Anhalt (Schlüssel 'AOK 338') geändert hat. Ab sofort lautet die neue Anschrift: AOK Sachsen-Anhalt/SVB, Schillerstrasse 14, 06667 Weißenfels 3.3 Anschriftenänderung - AOK Niedersachsen - Der AOK-Bundesverband hat mit Schreiben vom 21.07.2003 mitgeteilt, dass sich die Anschrift der AOK Niedersachsen (Schlüssel 'AOK 342') geändert hat. Ab sofort lautet die neue Anschrift: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover 3.4 Änderung der Bankverbindung - AOK Brandenburg - Der AOK-Bundesverband hat mit Schreiben vom 21.07.2003 mitgeteilt, dass sich die Bankverbindung der AOK Brandenburg (Schlüssel 'AOK 071') geändert hat. Ab sofort lautet die neue Bankverbindung: Dresdner Bank Potsdam, Bankleitzahl: 160 800 00, Kontonummer: 0175 444 000 Im Auftrag Rührmund Beglaubigt Hötger
Verteiler für das IPV Rundschreiben Nr.: 21/2003 An die Bezirksämter von Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf SE Pers 410, Friedrichshain-Kreuzberg PS-L, PS-Ansy, PS 37, Mitte PersAL, Pers 300, Pers 320, Neukölln SEP-FB Pers III, Treptow-Köpenick P, PIPV Reinickendorf PS L, Dir BA, PS 36, PS-ASB, Steglitz-Zehlendorf PS L, PS 2, PS 216, PS 15, Tempelhof-Schöneberg Pers IPV, PA III 1, Marzahn-Hellersdorf HPV L, PB 5, HPVL 3, Pankow PA L, PA 5, PA ABR 1, PA 52-ASB, Lichtenberg PS F, PAS 1, PAS, Spandau PA I, PA II ABR, PA II ASB, An die Senatsverwaltungen für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz ZS B, ZS D14, ZS B16, Inneres ZD Pers Ltr, SE Pers Kr., QF 34, Wirtschaft, Arbeit und Frauen IA 3, IA 37, Finanzen ZB 3, Z D 2, Z B 22, Stadtentwicklung SP 01, SP B 15, SP A, Justiz JVwA - AL -, I B 3, JVwA B II 1, JVwA - B I 1 -, Wissenschaft, Forschung und Kultur SE B, SE B 15, SE B 22, Bildung, Jugend und Sport SE P Ltr, SE P Vw, SE P C 11, SE C ASB1, An weitere Behörden Berliner Feuerwehr PS L, FI ORG, PS 33, PS ASB, Landesverwaltungsamt Berlin SB BL, II E, II E 5, SB Fin 2, Landespolizeiverwaltungsamt LPVA I B 4, LPVA I B 43, LPVA I B 44, Oberfinanzdirektion Berlin ST 28, ST 277d, ST 277, Rechnungshof von Berlin PA Verw 13, Hochschule für Musik "Hanns Eisler" I, Hochschule für Schaupielkunst Büroleitung, Kunsthochschule Berlin-Weißensee Büroleitung, Landeseinwohneramt Berlin P/F L, P/F 1 Lo, P/F1 Ne, nachrichtlich an Landesbetrieb für Informationstechnik GB VI 3 Senatsverwaltung für Inneres QA 1 Hauptpersonalrat SSC Intern AG Betreuung IPV 140, IPV 141, IPV 143 AG Fachorganisation IPV 40/41/42/43, IPV 44/45/46, IPV 47/48/49, IPV 410/420 TP Stellenwirtschaft IPV 6 ZASB