Arbeitsgemeinschaft Kindeswohl Vorstellung einer Vernetzung...und deren Folgen Pia Manjgo Kinderchirurgin Kinderkrankenhaus St. Marien Landshut
...ein erster Schritt Kinderschutzteam Handlungsanweisungen Dokumentationsschema Fortbildungen für Assistenzärzte und Pflegekräfte Kontakt zu JA
Gründung der AG Kindeswohl 1. Treffen der AG im Mai 2007 Vorstellung der Personen und ihrer jeweiligen Arbeitsbereiche Darstellung der jeweiligen Problemzonen im Kinderschutz und in der Arbeit mit anderen Institutionen Konkrete Ansprechpartner mit Erreichbarkeiten Absprachen über Vorgehensweisen im Akutfall
Medizinischer, diagnostischer Bereich Kinderkrankenhaus SPZ Niedergelassene Kinderärzte Rechtsmedizin München Kinder- und Jugendpsychiater Gynäkologen
Bereich Jugendamt, Polizei, Familiengericht Stadt- und Kreisjugendamt Landshut Angrenzende Jugendämter Kripo Landshut Staatsanwaltschaft Familiengericht Rechtsanwalt KOKIs
Beratender und therapeutischer Bereich Erziehungsberatungsstellen Frauenhäuser Schwangerenberatungen Kinderschutzbund Hebammen
Beratungsstellen und Arbeitskreise Landshuter Offensive gegen Gewalt: LOG Landshuter Interventionsstelle bei häuslicher und sexualisierter Gewalt: LIS Netzwerk gegen sexuelle Gewalt Beratungslehrer Kinderheim Harl.e.kin...
Primäre Ziele der AG Zusammenarbeit überwiegend miteinander bekannter Personen aus verschiedensten Arbeitsbereichen regelmäßige Treffen der AG Öffentlichkeitsarbeit interne und externe interdisziplinäre Fortbildungen
Arbeitsweise Treffen etwa 1 x im Quartal Bearbeitung konkreter Themen in kleinen Arbeitsgruppen Symposien: bisher 2007 und 2009 mit Teilnehmern aus allen beteiligten Berufsgruppen
Seit 2008: Frühe Hilfen Aufgrund von Beobachtungen in den ersten 24 Stunden nach Geburt des Kindes kann ziemlich genau vorausgesagt werden, welche Familien besonders anfällig dafür sind, dass es in ihnen zu Kindesmisshandlungen kommt. In 4 von 5 derartigen Fällen ist es möglich, solchen Familien gezielt zu helfen. Kempe & Kempe, Child abuse
Prävention Verringertes Risiko für Kindeswohlgefährdung Allgemein wachsende Erziehungskompetenzen Förderung der kindlichen Entwicklung
Auswirkungen der frühen Hilfen auf die AG Sehr viel mehr Berufsgruppen beteiligt Interessante Einblicke in andere Bereiche Regelmäßiger Austausch, begonnen wegen früher Hilfen, geht auf anderen Gebieten weiter Persönliche Kontakte Flyer: Niemals schütteln Ideen für weitere Aktivitäten, z. B. Netzwerk für Frauen mit postpartalen Problemen
Aktuell: Fachtag für Kindertagesstätten Vorträge und workshops Dabei sind: JA, Kinderkrankenhaus, Kripo, KOKIs, Erziehungsberatungsstelle, psychosozialer Dienst, Menschenskinder e.v., SPZ, BKH, SPFH Von der AG Kindeswohl entwickelt und durchgeführt
Resumée Die Abklärung einer vermuteten Misshandlung und die weitere Betreuung eines gefährdeten Kindes brauchen interdisziplinäre Zusammenarbeit Unsere Arbeit in der Klinik hat sich seit Gründung der AG deutlich verbessert Aus einem kleinen Anfang ist mittlerweile eine kompetente Arbeitsgruppe entstanden, die ihre Aktivitäten zum Schutz der Kinder kontinuierlich verbessert und ausweitet aller Anfang ist...
Motivation Zeit Gleichgesinnte
Bundeskinderschutzgesetz Information der Eltern über örtliche Leistungsangebote Aufbau flächendeckend verbindlicher Strukturen der Zusammenarbeit und gegenseitigen Information Netzwerk auf der Ebene der örtlichen Träger Familienhebammen
Rahmenbedingungen Netzwerk Kooperationsbeziehung der Fachstellen und Akteure im Kinderschutz zur bestmöglichen Realisierung eines präventiven und intervenierenden Kinderschutzes Keine Ermächtigung zur Übermittlung von Daten Schwerpunkt liegt auf Verfestigung und Verknüpfung bestehender Strukturen Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern als Unterstützung und Lotsen
Gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Kindes 1. Situation erörtern 2. auf Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken (Pflicht zur Information der Eltern) 3. dabei Anspruch auf Beratung (anonym durch ISO Fachkraft) 4. wenn 1-3 erfolglos und z. B. Arzt hält Tätigwerden des JA für erforderlich um Gefährdung abzuwenden: Befugnis JA zu informieren Rechtmäßigkeit erst nach Interessenabwägung (Schutz des Kindes Geheimhaltung der Information) Betroffene sind vorab zu informieren, außer der wirksame Schutz des Kindes ist gefährdet
alte Rechtslage Das Rechtsgebot der ärztlichen Schweigepflicht nach 203 StGB ist i. S. einer Güterabwägung gegenüber dem gefährdeten Kindeswohl abzuwägen Der 34 StGB erlaubt diese Abwägung i. S. eines rechtfertigenden Notstandes, wenn sie gründlich und gewissenhaft erfolgt Eine Verpflichtung zur Anzeige gem. 138 StGB besteht jedoch nicht, der Arzt hat ein Zeugnisverweigerungsrecht
Jahrestagung AG KIM 11./12.5.2012 in Halle 3./4.5.2013 in Landshut Danke
Grundlagen Fachwissen Im Amerika mittlerweile als Spezialisierung anerkannt Fachbücher Medizinische Diagnostik, Kassel Kindergynäkologische Intensivkurse Tagungen, z. B. KIM, regionale Veranstaltungen Internet, z. B. kindesmisshandlung.de AG-KIM.de