Erstellung von Jahresrechnungen. auf einen Blick. Zusammenfassung. Risiken und Unsicherheiten. Ermessensentscheide und Schätzungen

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Transkript:

Erstellung von Jahresrechnungen Wichtiges auf einen Blick Die Anforderungen an die Erstellung einer Jahresrechnung werden überwiegend bestimmt durch den Gesetzgeber, die Rechnungslegungsstandards und die Regulatoren. Dabei kommt dem Ausweis von Informationen und der Offenlegung bestimmter Sachverhalte in der Jahresrechnung eine wichtige Rolle zu. Allzu leicht verliert man sich jedoch in den zahlreichen Detailbestimmungen zur Offenlegung. Umso wichtiger ist es, den Blick für das Gesamtbild zu behalten. Im Folgenden haben wir einige der Themen zusammengefasst, die nach unserer Erfahrung aufgrund der Durchsicht und Prüfung von IFRS-Jahresrechnungen von hoher Relevanz sind viel diskutierte Punkte im Rahmen der Erstellung von Jahres- und Halbjahresberichten, betrachtet aus der Vogelperspektive. Zusammenfassung Die im Folgenden aufgeführten Themen setzen die Leitplanken der Offenlegung in der IFRS-Jahresrechnung und zeigen die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die finanzielle Berichterstattung. Risiken und Unsicherheiten Sind die Hauptrisiken und -unsicherheiten des Geschäfts hinreichend bekannt? Oftmals werden zu viele Risiken identifiziert (gelegentlich auch zu wenige), jedoch ohne ausreichendes Hintergrundwissen, um die Risiken tatsächlich verstehen zu können. Welche Zusammenhänge existieren? Erhöhen oder vermindern sich die Risiken? Wie wahrscheinlich ist es, dass sich die Risiken auf das Geschäft niederschlagen? Ermessensentscheide und Schätzungen Jahresrechnungen beinhalten von der Geschäftsleitung getroffene Ermessensentscheide und Schätzungen zum Beispiel hinsichtlich Steuern, Pensionsverpflichtungen, Wertbeeinträchtigungen, Rückstellungen und Zeitwertmodellen. Werden diese angemessen offengelegt? Offenlegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Sind die Erläuterungen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausreichend, inklusive der Angaben zu möglichen Wertbeeinträchtigungen des Goodwill, zum Finanzierungsbedarf und zur Einhaltung von Finanzierungsverträgen, sofern relevant? Besteht Klarheit darüber, inwiefern die aktuelle Wirtschaftslage/Kreditkrise das Unternehmen beeinflusst? Wird die Frage der Liquidität angemessen berücksichtigt? Vollständigkeit der Angaben Wurden die zwischen der Geschäftsleitung und der Revisionsstelle diskutierten wichtigen Themen und Feststellungen bei der Offenlegung berücksichtigt? Stimmen die im Corporate-Governance-Teil des Geschäftsberichts enthaltenen Aussagen mit denjenigen in der Jahresrechnung überein?

Viel diskutierte Punkte Im Folgenden führen wir Problemstellungen und Themen auf, die bei der Durchsicht von IFRS-Jahres- und Halbjahresberichten durch PwC wiederholt thematisiert worden sind. Regulatoren betonen regelmässig, wie entscheidend es ist, über eine angemessene und transparente Offenlegung in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld zu verfügen. Ausserdem haben verschiedene Regulatoren hervorgehoben, dass sie auf die Einhaltung gewisser Offenlegungsbestimmungen ein besonderes Augenmerk richten werden (vgl. SIX Rundschreiben Nr. 2 zu IFRS vom 30. September 2009). Offenlegung von Wertbeeinträchtigungen (IAS 36) Die Geschäftsleitung hat für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit/CGU) oder Gruppe von CGUs, die über Goodwill oder immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer verfügt, folgende Angaben zu machen, auch wenn keine Wertbeeinträchtigung vorliegt: Der der Einheit zugerechnete Buchwert des Goodwill. Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Die Grundlagen für die Bestimmung des Marktwerts. Beschreibung des von der Geschäftsleitung verwendeten Ansatzes und der getroffenen Annahmen. Offenlegung des Diskontierungssatzes vor Steuern (statt nach Steuern), wenn der Nutzwert als Grundlage dient. Falls sich die Annahmen, auf denen die Berechnung des Marktwerts basiert, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verändern werden und so bewirken, dass der Buchwert den Marktwert übersteigt, ist Folgendes anzugeben: Der Betrag, um welchen der Marktwert den Buchwert übersteigt. Der den Annahmen zugewiesene Wert. Der Betrag, um den die Annahmen ändern müssten, um das Ergebnis zu verändern. Sollte kein weiterer Spielraum vorhanden sein (beispielsweise weil eine Wertbeeinträchtigung bereits verbucht wurde), braucht es eine Erklärung dahin gehend, dass bedeutende negative Verschiebungen in den Annahmen weitere Wertbeeinträchtigungen auslösen könnten.

Anwendung der Bestimmungen zur Offenlegung von Finanzinstrumenten (IFRS 7) Sicherstellung der vollständigen Offenlegung der Bewertung von Investitionen und der Einhaltung der Bestimmungen von IFRS 7 hinsichtlich der Bewertungsmodelle. Bei Nicht-Finanzgesellschaften sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Liquiditätsnachweis und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Kreditrisikonachweis auszuweisen. Sicherstellung der Offenlegung der Kreditqualität von Finanzanlagen. Sicherstellung der Offenlegung von überfälligen, aber nicht gefährdeten Forderungen. Offenlegung zum Kapitalmanagement (IAS 1, überarbeitet) Zum Kapitalmanagement ist eine Offenlegung notwendig. Festzulegen ist, an welcher Stelle diese Offenlegung in der Jahresrechnung erfolgt. Die Bestimmungen zur Offenlegung nach IAS 1 sind in der Jahresrechnung selbst umzusetzen und nicht ausserhalb der Jahresrechnung an anderer Stelle im Geschäftsbericht (es sei denn, es werden angemessene Querverweise angebracht). Wurden dem Unternehmen Mindestkapitalanforderungen von Dritten auferlegt? Falls gewisse finanzielle Verbindlichkeiten Teil der Definition des Kapitalbegriffs sind, so ist eine Offenlegung der (Nicht-)Einhaltung solcher Mindestkapitalanforderungen erforderlich. Zusammenfassung der quantitativen Angaben über das von der Gruppe bewirtschaftete Kapital. Offenlegung von Unternehmenszusammenschlüssen und Goodwill (IFRS 3) Sicherstellen des Ausweises von Unternehmenserwerben und der Allokation von Goodwill. Sicherstellen, dass Pro-forma-Werte der Erlöse und Gewinne offengelegt werden, so als ob die Akquisition zu Beginn des Geschäftsjahrs getätigt worden wäre. Falls vorläufige Zeitwerte des vergangenen Geschäftsjahrs im Berichtsjahr endgültig bestimmt worden sind, ist eine ausführliche Offenlegung zu diesen Zeitwertanpassungen notwendig. Die Vergleichszahlen sind aufgrund dessen ebenfalls anzupassen, einschliesslich allfälliger, im Rahmen der Erstkonsolidierung vorgenommener zusätzlicher Abschreibungen.

Segmentinformationen (IFRS 8) Sicherstellen, dass textliche Erläuterungen ausserhalb der Jahresrechnung (z.b. in den Passagen zur Geschäftsentwicklung im Geschäftsbericht) mit der Offenlegung gemäss IFRS 8 in der Jahresrechnung übereinstimmen. Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen (IAS 1, überarbeitet) Sicherstellen, dass die von der Geschäftsleitung angestellten kritischen Schätzungen und Ermessensentscheide durch die Offenlegung vollständig abgedeckt werden. Sensitivitätsanalyse der Veränderungen der kritischen Schätzungen und Annahmen ist offenzulegen. Mustervorlagen und Beispiele für Offenlegungen können nicht ohne notwendige Anpassungen auf die individuellen Umstände des Unternehmens verwendet werden. Eine mangelhafte oder unvollständige Offenlegung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der nach lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Jahresrechnung der Muttergesellschaft ist zu vermeiden. Sicherstellen einer korrekten Offenlegung der Grundlagen der Umsatzrealisierung, insbesondere wenn mehr als ein wesentlicher Umsatztreiber vorhanden ist. Nicht zutreffende Bestimmungen sind zu löschen. Auswirkungen des überarbeiten IAS 1 auf die Hauptbestandteile der Jahresrechnung Werden beide Komponenten des Gesamtergebnisses ausgewiesen? Ist der Steuereffekt auf Positionen der Gesamtergebnisrechnung im Anhang zur Jahresrechnung ausgewiesen? Falls relevant, wurde eine dritte Bilanz samt Anhang offengelegt, die alle Vorjahresanpassungen enthält? Offenlegung von nicht durch die Rechnungslegungsstandards verlangten Informationen Nicht durch die Rechnungslegungsstandards verlangte, aber trotzdem offengelegte Informationen sollten in keinem Missverhältnis stehen zu den von den Rechnungslegungsstandards geforderten Informationen (insbesondere im aktuellen Umfeld. Es existieren Beispiele, in denen die nicht durch die Rechnungslegungsstandards verlangten Angaben, den gleichen Sachverhalt betreffend, zu einem völlig anderen Bild führen zum Beispiel wird ein zweistelliges Wachstum zu einem zweistelligen Rückgang in einem nach den Rechnungslegungsstandards verlangten Format).

Offenlegung neuer, noch nicht angewendeter Standards (IAS 8) Die Geschäftsleitung sollte Angaben zu den noch nicht angewendeten neuen Standards offenlegen. Es scheinen dabei in der Praxis gewisse Unklarheiten darüber zu bestehen, was genau unter dem Titel Noch nicht angewandte Standards offenzulegen ist. Es ist sicherzustellen, dass die Liste der Standards und Interpretation, die für das aktuelle Jahr und zukünftige Jahre gelten, vollständig und korrekt angegeben wird. Zwischenberichterstattung Häufig ausgelassene oder nicht sachgerecht dargestellte Positionen nach IAS 34 sind: Hauptrisiken und -unsicherheiten für die verbleibenden sechs Monate. Name und Funktion der Personen, die die Verantwortlichkeitsbestätigung hinsichtlich der Einhaltung von IAS 34 abgeben. Neue Rechnungslegungsstandards, Ergänzungen und Interpretationen. Grundlagen der Erstellung der Jahresrechnung (sollte z.b. auf IAS 34 und IFRS verweisen). Sachverhalte, die aufgrund ihrer Art, ihrem Umfang oder ihrer Häufigkeit ungewöhnlich sind. Offenlegung zu Unternehmenszusammenschlüssen; häufig werden diejenigen übersehen, die nach dem Bilanzstichtag des Zwischenberichts stattfinden. Während der Berichtsperiode erworbenes oder veräussertes Anlagevermögen. Wesentliche Änderungen von Schätzungen beispielsweise in Bezug auf Rückstellungen, Pensionsverpflichtungen und Wertbeeinträchtigungen. Erläuterung saisonbedingter Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit. Buchungen in der Gesamtergebnisrechnung. PwC kann Sie unterstützen Für eine Analyse der Auswirkungen dieser Themen auf Ihr Unternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Stefan Räbsamen Leiter Corporate Governance +41 58 792 26 22 stefan.raebsamen@ch.pwc.com Peter Eberli Leiter IFRS +41 58 792 28 38 peter.eberli@ch.pwc.com Dr. Michael Abresch IFRS Conversions +41 58 792 21 20 michael.j.abresch@ch.pwc.com 2010. All rights reserved. refers to Schweiz AG or, as the context requires, the global network or other member firms of the network, each of which is a separate legal entity.