Foto: I. Maas. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn



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Transkript:

Foto: I. Maas Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn Mittwoch, 02. September 2009 01 10

Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Bekanntmachungsblättern Schönkirchener Nachrichten, Nachrichten aus Mönkeberg und Heikendorfer Anzeiger, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Unterrichtung im Sinne der Amtsordnung! Bekanntgabe der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse Es finden voraussichtlich im Monat Januar keine Ausschusssitzungen statt. Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2010 öffentlich bekannt gemacht. Während der Dienstzeit kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und den Budgetplan mit Anlagen nehmen. Haushaltssatzung des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 18 der Amtsordnung in Verbindung mit 95 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 03.12.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 1. im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf............... 4.565.300 EUR Gesamtbetrag der Aufwändungen auf............... 4.565.300 EUR einem Jahresüberschuss von.. 0 EUR einem Jahresfehlbetrag von.... 0 EUR 2. und im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf............... 4.365.900 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf............... 4.295.900 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf................ 400.000 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf................ 447.000 EUR festgesetzt. 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf.... 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf......... 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) auf..................... 0 EUR 1

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 65,64 Stellen 3 Die Deckungslücke des Amtes von 3.500.100 wird durch die Erhebung einer Amtsumlage finanziert. Die Umverteilung erfolgt je zur Hälfte nach den Steuerkraftzahlen zuzüglich Gemeindeschlüsselzuweisungen, abzüglich Finanzausgleichsumlage sowie der Einwohnerzahl der Gemeinden. Es werden festgesetzt: 1. der Umlagesatz für die Amtsumlage nach Steuerkraftzahlen, Gemeindeschlüsselzuweisungen und Finanzausgleichsumlage auf........ 9,00 % 2. der Umlagesatz für die Amtsumlage nach Einwohnerzahlen je Einwohner auf..................... 95,71 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche überund außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach 18 Amtsordnung in Verbindung mit 95 d Abs. 1 oder 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Amtsdirektor ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten. 5 Für die gemäß 1 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO- Doppik als Plananlage erstellte Übersicht über die nach 20 Abs 1 und 2 GemHVO- Doppik gebildeten Budgets gelten die nachstehenden Budgetregeln. Diese sind Bestandteil der Haushaltssatzung. Heikendorf, 04.12.2009 Amtsdirektor gez.koops Budgetregeln des Amtes Schrevenborn als Haushaltsvermerke zum Ergebnis- und Finanzplan 1. Grundlagen der Budgetierung 20 GemHVO-Doppik in Verbindung mit 22 und 23 GemHVO-Doppik und 5 der Haushaltssatzung. 2. Begriffsbestimmungen Zur besseren Lesbarkeit wird bei der Personenbenennung die männliche Form verwendet, sie gilt gleichermaßen für Mitarbeiterinnen. 2.1 Disponibilität: pflichtig / festgelegt die Aufgabe muss aufgrund von Gesetzen, Verordnungen etc. durch geführt werden, die Höhe des Ansatzes ist festgelegt pflichtig / disponibel die Aufgabe muss aufgrund von Gesetzen, Verordnungen etc. durch geführt werden, die Höhe des Ansatzes ist nicht festgelegt freiwillig / festgelegt die Aufgabe ist zwar freiwillig, der Haushaltsansatz jedoch nicht disponibel, da die Mittel aufgrund vertraglicher o. ä. Verpflichtungen, Mitgliedschaften und eigener Richtlinien festgelegt sind freiwillig / disponibel die Aufgabe ist freiwillig, der Haushaltsansatz ist disponibel. 2.2 Gesamtbudget umfasst alle Budgetansätze. Verantwortlich: Amtsdirektor (in den Grenzen der Hauptsatzung) 2.3 Fachbereichsbudget weist die Summe aller diesem Fachbereich zugeordneten Fachdienstbudgets aus, mit Ausnahme der allgemeinen Finanzierungsmittel (Produktbereich 6). Verantwortlich: Fachbereichsleitung. 2.4 Fachdienstbudget weist die Summe aller diesem Fachdienst zugeordneten Planungsstellen aus. Verantwortlich: Fachdienstleitung. 2

2.5 Umfassende Ressourcenkompetenz Der Budgetverantwortliche bewirtschaftet eigenverantwortlich die Ansätze der Planungsstellen, die im Budget aufgeführt und nicht vorabdotiert sind. 2.6 Vorabdotierungen Erträge und Aufwändungen sowie die dazugehörigen Einzahlungen und Auszahlungen, die durch Gesetze, Verordnungen, Verträge usw. festgelegt sind und daher nicht zum Budget mit umfassender Ressourcenkompetenz gehören. 3. Deckungsfähigkeiten (Ergänzung zum 5 der Haushaltssatzung) 3.1 ( 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik) Alle Aufwendungen eines Budgets und die dazu gehörenden Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sind gegenseitig deckungsfähig. Soweit Mehraufwändungen nicht innerhalb der jeweiligen Budgets gedeckt werden können, ist ein Verfahren gemäß 95 d GO (überplanmäßige Aufwändungen und Auszahlungen) durchzuführen. Zur Deckung ist zunächst eine andere Planungsstelle im Fachbereichsbudget heranzuziehen. Bei gesetzlichen Leistungen werden Mehraufwändungen und Mehrauszahlungen oder Minderaufwändungen und Minderauszahlungen aus allgemeinen Deckungsmitteln bestritten bzw. diesen zugeführt. 3.2 ( 22 Abs. 2 GemHVO-Doppik) Alle Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. 3.3 ( 22 Abs. 3 GemHVO-Doppik) Bei ausgeglichenem Ergebnisplan können zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets und die dazu gehörigen Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des entsprechenden Budgets für einseitig deckungsfähig erklärt werden. 3.4 Mehrerträge und Mehreinzahlungen ( 21 Abs. 2 GemHVO-Doppik) Mehrerträge können bei ausgeglichenem Haushalt bis zu 50 % für Mehraufwändungen im jeweiligen Budget verwendet werden. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Die Mehraufwändungen oder Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige Aufwändungen oder Auszahlungen. 4. Berichtswesen Dem Amtsschuss und dem Finanzausschuss ist zu berichten über: a) die Entwicklung der Budgets und b) die Bildung sowie Verwendung der Ermächtigungen einschließlich deren Auflösung. I. Festsetzung der Grundsteuern in der Gemeinde Schönkirchen für das Kalenderjahr 2010 Die Hebesätze der Grundsteuer A und B haben sich gegenüber dem Kalenderjahr 2009 nicht verändert. Daher ist eine generelle Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2010 nicht erforderlich. Für die Grundstücke, deren Grundsteuermessbetrag sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht verändert hat, wird die Grundsteuer gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz für das Kalenderjahr 2010 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Grundsteuer ist gemäß 28 Grundsteuergesetz wie folgt fällig: 1. Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November je zu einem Viertel der Jahressteuer, soweit nicht Nr. 2., Nr. 3. oder Nr. 4. Anwendung finden. 2. Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 nicht übersteigt. 3. Am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 nicht übersteigt. 4. Wenn von der Möglichkeit der Jahreszahlung gemäß 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht worden ist, wird die Jahressteuer zum 1. Juli fällig. 3

Bei Neufestsetzungen oder Änderungen der Grundsteuermessbeträge ergehen Abgabenveranlagungsbescheide oder Abgabenänderungsbescheide zum gegebenen Zeitpunkt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen dieselben Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. II.Geltung der Bescheide über die Hundesteuern und deren Fälligkeiten für das Kalenderjahr 2010 In den in vorherigen Kalenderjahren zugestellten Abgabenbescheiden wird darauf hingewiesen, dass die für das laufende Jahr festgesetzten Abgaben auch für Folgejahre Gültigkeit haben, bis durch eine eintretende Änderung ein neuer Abgabenbescheid erteilt wird. Gemäß 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird bestimmt, dass die Hundesteuern in der gleichen Höhe für das Kalenderjahr 2010 gelten, sofern nicht aufgrund von Änderungen neue Bescheide zu erlassen sind. Die Hundesteuern werden aufgrund der Satzung der Gemeinde Schönkirchen erhoben und sind solange zu den bekannten Fälligkeitsterminen zu entrichten, die sich aus dem zuletzt zugestellten Abgabenbescheid ergeben, bis durch eine Änderung ein neuer Bescheid zu erlassen ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Abgabenfestsetzung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf oder Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, 24232 Schönkirchen einzulegen. Heikendorf, 01. Januar 2010 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez.koops Zusätzlicher Hinweis: Sofern Sie eine Abrufermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung der Steuern automatisch zum Tage der Fälligkeit. Ansonsten sind Zahlungen ausschließlich an das Amt Schrevenborn auf eines der nachstehend aufgeführten Bankkonten zu leisten. Förde Sparkasse 100 214 444 BLZ 210 501 70 HypoVereinsbank 613 624 535 BLZ 200 300 00 Kieler Volksbank eg 599 000 08 BLZ 210 900 07 Berichtigung zur Bekanntmachung aus Dezember 2009: Änderung des Bankeinzugsverfahrens In der o.g. Bekanntmachung wurde mitgeteilt, dass die bisher erteilten Einzugsermächtigungen mit Ablauf des 31.12.2009 ihre Gültigkeit verlieren. Diese Aussage war falsch. Das richtige Ablaufdatum steht erst fest, sobald alle Geldinstitute die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen haben. Durch das Amt Schrevenborn werden weiterhin für die amtsangehörigen Gemeinden die Grundsteuer A+B, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühr, Gewerbesteuer, Mieten- und Pachten, Kindergartenentgelte und Beiträge für die Offenen Ganztagsschulen per Lastschrifteinzugsverfahren abgerufen. Bei der BIC handelt es sich um die internationale Bankleitzahl und bei der IBAN um die internationale Kontonummer. Diese können Sie Ihrem Kontoauszug entnehmen. Es erfolgt keine Einziehung von Forderungen durch ausländische Konten! Das Amt Schrevenborn unterhält nur Konten bei Geldinstituten in der Bundesrepublik Deutschland. 4

Die nationalen Instrumente Einzugsermächtigung werden in der nahen Zukunft eingestellt und durch das SEPA-Lastschriftmandat Europaweit vereinheitlicht. Weitere Informationen können Sie der Internetseite Ihres Geldinstitutes entnehmen. Vielen Dank für die Unterstützung einer frühzeitigen Umstellung auf das zukünftige Einziehungsverfahren. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen die Finanzbuchhaltung unter der Telefonnummer 0431/2409-220 zur Verfügung. Der Amtsbetriebshof gibt den Haushaltsplan für das Jahr 2010 bekannt: Der Amtsausschuss beschließt am 03.12. 2009 einstimmig die Haushaltsatzung 2010 für den Amtsbetriebshof Schrevenborn in der vorliegenden Fassung. a) Der Ergebnisplan schließt mit 1.513.800 als Gesamtbetrag der Erträge, 1.521.800 als Gesamtbetrag der Aufwändungen und 8.000 als Jahresfehlbetrag ab. b) Der Finanzplan schließt mit 1.458.000 als Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 1.378.600 als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 500 als Einzahlung aus Investitionstätigkeit und 84.500 als Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab. c) Der Höchstbetrag der Kassenkredite schließt mit 200.000 ab. d) Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 24,0. gez. Koops Werkleiter Ihr Steuerberater in Schönkirchen Ihr Partner für: Torsten Stuhlert Steuerberater steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung Finanzbuchhaltung / Lohnbuchhaltung Jahresabschlüsse Steuererklärungen aller Art (auch Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner) Profitieren Sie von meiner langjährigen Berufserfahrung im steuerberatenden Beruf. Als besonderen Service biete ich Ihnen meine Beratung auch in Ihrem Betrieb bzw. zu Hause an. Prandtlstraße 1a, 24232 Schönkirchen Termine nach Vereinbarung Telefon: 04 31/ 888 28 64 Telefax: 04 31/ 888 28 65 5

6 Amtliche Mitteilungen Amt Schrevenborn Niederschrift 8. Öffentliche Sitzung des Amtsausschusses Sitzungstermin: Donnerstag, 03.12.2009 Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr Ort, Raum: Rathaus Heikendorf, Ratssaal Anwesend sind: Herr Jensen, Eckhard - Bürgermeister, Amtsvorsteher Herr Lutzebäck, Peter - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Jans, Klaus - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Bellstedt, Kai - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Schulz, Heino - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Pape, Holger - Bürgermeister, Mitglied Amtsausschuss Herr Dümpelmann, Ludwig - Gemeindevertreter, Vertreter für: Herrn Dr. Thies, Claus - Gemeindevertreter Herr Spitz, Thure - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Bartels, Olaf - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Grotelüschen, Henning - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Peters, Rolf-Werner - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Wiedemann, Joachim - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Orth, Alexander - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Frau Wohlert, Elke - Gemeindevertreterin, Mitglied Amtsausschuss Herr Heinze, Jens - Bürgermeister, Mitglied Amtsausschuss Frau Mersmann, Hildegard - Gemeindevertreterin, Mitglied Amtsausschuss Frau Hamann-Wilke, Andrea - Gemeindevertreterin, Mitglied Amtsausschuss Herr Dr. Jans, Wolfgang - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Oelkers, Hans-Jürgen - Amt Schrevenborn, Protokollführer Herr Koops, Michael - Amt Schrevenborn, Amtsdirektor Entschuldigt fehlen: Herr Prien, Hans - Gemeindevertreter Herr Zimprich, Peter - Gemeindevertreter Herr Dr. Thies, Claus - Gemeindevertreter Besondere Vorkommnisse: keine Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben: Eckhard Jensen Amtsvorsteher Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladungen frist- und formgerecht ergangen sind. Der Amtsausschuss ist beschlussfähig. Gegen den Protokollführer bestehen keine Bedenken. Tagesordnung: 1 Einwohnerfragestunde 2 Mitteilungen 3 Beratung und Beschlussfassung über Erwerb und Einführung des elektronischen Rats- und Bürgerinformationssystems sowie die Einrichtung von Bürger- Terminals 4 Beschluss über die Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Funktionalreform 5 Beratung und Beschluss über die Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Amt Schrevenborn zur Durchführung des Radwegeprojektes Heikendorf / Schönkirchen an der Kreisstraße 52 6 Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm des Amtes Schrevenborn für den Finanzplanungszeitraum bis 2013

7 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Budgetplan des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2010 8 Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan für den Amtsbetriebshof Schrevenborn, Haushaltsjahr 2010 9 Anfragen Protokoll: Zu 1 Einwohnerfragestunde Vorlage: AA/0283/2009 Es werden keine Anfragen gestellt. Zu 2 Mitteilungen Vorlage: AA/0284/2009 1. Mit dem Ausscheiden von Herrn Siegfried Berger, CDU, aus der Gemeindevertretung Heikendorf ist auch sein Ausscheiden als Stellvertreter von Herrn Joachim Wiedemann, CDU, im Amtsausschuss verbunden. Als Nachfolger für die persönliche Vertretung von Herrn Wiedemann hat die Gemeindevertretung Heikendorf in ihrer Sitzung am 11.11.2009 Herrn Hans-Herbert Pohl gewählt. 2. Herr André Pfeifer, CDU-Fraktion Schönkirchen, hat sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt, sodass damit auch sein Ausscheiden als Stellvertreter von Herrn Hans Prien im Amtsausschuss verbunden ist. Die Wahl des Nachfolgers von Herrn Pfeifer erfolgt in der Sitzung der Gemeindevertretung Schönkirchen am 17. Dezember 2009. Zu 3 Beratung und Beschlussfassung über Erwerb und Einführung des elektronischen Rats- und Bürgerinformationssystems sowie die Einrichtung von Bürger-Terminals Vorlage: AA/0280/2009 Beschluss Amtsausschuss Der Amtsausschuss beschließt den Erwerb eines Rats- und Bürgerinformationssystems und die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 29.000 Euro zzgl. der Wartungs- und Pflegekosten im Haushalt 2010 bereitzustellen. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 4 Beschluss über die Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Funktionalreform Vorlage: AA/0282/2009 Beschluss Amtsausschuss Der Amtsausschuss stimmt einer Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Plön auf die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter des Kreises Plön zu. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 5 Beratung und Beschluss über die Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Amt Schrevenborn zur Durchführung des Radwegeprojektes Heikendorf/ Schönkirchen an der Kreisstraße 52 Vorlage: AA/0286/2009 Beschluss Der Amtsausschuss beschließt, zur Umsetzung des vorstehenden Radwegeprojektes dem Abschluss der Vereinbarung, die als Anlage diesem Beschluss beigefügt ist, zuzustimmen. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 6 Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm des Amtes Schrevenborn für den Finanzplanungszeitraum bis 2013 Vorlage: AA/0276/2009 7

Beschluss Amtsausschuss Das Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum bis 2013 wird in der vom Finanz- und Werkausschuss vorgelegten Fassung lt. beigefügter Liste beschlossen. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 7 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Budgetplan des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2010 Vorlage: AA/0274/2009 8 Beschluss Amtsausschuss Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird mit dem Budgetplan 2010, seinen Bestandteilen und Anlagen, wie vom Finanz- und Werkausschuss vorgelegt, lt. beigefügter Listen beschlossen. a) Der Ergebnisplan schließt ab mit 4.565.300 als Gesamtbetrag der Erträge, 4.565.300 als Gesamtbetrag der Aufwändungen und 0 als Jahresergebnis. b) Der Finanzplan schließt ab mit 4.365.900 als Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 4.295.900 als Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 400.000 als Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- u. Finanzierungstätigkeit, 447.000 als Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- u. Finanzierungstätigkeit. c) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 0 d) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0 e) Der Stellenplan schließt ab mit 65,64 ausgewiesenen Stellen. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 8 Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan für den Amtsbetriebshof Schrevenborn, Haushaltsjahr 2010 Vorlage: AA/0272/2009 Beschluss Amtsausschuss Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung 2010 für den Amtsbetriebshof Schrevenborn in der vorliegenden Fassung. a) Der Ergebnisplan schließt ab mit 1.513.800 als Gesamtbetrag der Erträge, 1.521.800 als Gesamtbetrag der Aufwendungen und 8.000 als Jahresfehlbetrag b) Der Finanzplan schließt ab mit 1.458.000 als Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 1.378.600 als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 500 als Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und 84.500 als Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. c) Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird mit 200.000 festgelegt. d) Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 24,00. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 9 Anfragen Vorlage: AA/0285/2009 Es werden folgende Anfragen gestellt: 1. Anfrage: Herr Peters: Wappen für das Amt Schrevenborn

HAUS SCHWENTINEBLICK Pflegeheim, Schönkirchener Straße 65 69, 24149 Kiel TEL 04 31 218 40-0 FAX 04 31 218 40-29 E-MAIL hs@stadtkloster.de INTERNET www.stadtkloster.de EINRICHTUNGSLEITUNG Frau Walburga Herter 9

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schönkirchen Öffentliche Ausschusssitzungen Unterrichtung im Sinne der Gemeindeordnung! Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung werden durch Aushang im Gemeindebüro mit dem Tag der Einladung zur Sitzung bekannt gegeben! Es finden im Januar keine Sitzungen statt. Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung von zwei Wegeflächen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönkirchen hat in ihrer Sitzung am 30.09.2009 beschlossen, zwei Wege einzuziehen: Diese Wegeflächen liegen im Außenbereich der Gemeinde Schönkirchen am Augsbarg, Flurstück 18/2 der Flur 2, Gemarkung Schönkirchen, in einer Größe von 2.094 qm und Länge von ca. 397 m, sowie Flurstück 96/61 der Flur 2, Gemarkung Schönkirchen, in einer Größe von 1.299 qm und Länge von ca. 203 m. Die Einziehung der Wegeflächen soll nach 8 Abs. 1, Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig- Holstein vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) in der zur Zeit gültigen Fassung erfolgen. In der Zeit vom 28.12.2009 bis 27.01. 2010 kann der Plan über die einzuziehenden Flächen im Fachbereich 3 Bauamt des Amtes Schrevenborn, Zimmer 1.32, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Schönkirchen, den 01.12.2009 Gemeinde Schönkirchen Der Bürgermeister gez. Jensen SIEGFRIED VISSEL Heinrich-Wöhlk-Straße 15 24232 Schönkirchen Telefon: (0 43 48) 5 33 Telefax: (0 43 48) 10 23 Abbruch und Erdbau Stahlbeton-Kernbohrungen Stahlbeton-Sägearbeiten Kanalisation Pflasterarbeiten Containervermietung Asbestsanierung und -entsorgung 10

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Aufruf zur Verkehrssituation im Ort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, warum muss es eigentlich erst so weit kommen? Diese Frage habe ich mir gestellt, nachdem ich eine Email von einer Mutter erhalten habe, die sich mit der zunehmenden Disziplinlosigkeit im Straßenverkehr beschäftigt. Ich teile die Sorge der Mutter, weil sie auch Situationen anspricht, die nicht nur mich auch im Hinblick auf den morgendlichen Straßenverkehr vor Schulbeginn im Augustental seit Jahren beschäftigt. Das Verhalten derjenigen Angehörigen, die ihre Kinder in die Schule fahren sprengt zum Teil die menschliche Vorstellungskraft. Trotz der neu geschaffenen optimalen Halte- und Parkmöglichkeiten am Augustental, werden diese ständig ignoriert. Stattdessen werden die Kinder erheblich dadurch gefährdet, dass man sie an unübersichtlichen Stellen auch direkt auf der Straße aus den Autos aussteigen lässt. Alle Bemühungen der Schulleitung, der Polizei das verkehrsgefährdende Verhalten zu ändern, sind leider bisher fehlgeschlagen. Möge deshalb die nachfolgende Email der besorgten Mutter endlich dazu beitragen, dass sich das Verhalten derjenigen, die morgens ihre Kinder zur Schule fahren, verkehrswidrig in der Anschützstraße parken und sich immer noch verantwortungslos verhalten, zukünftig ändert: 12 Amtliche Mitteilungen der Gemeinde Schönkirchen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jensen, als Mutter von zwei Kindern, fahre ich täglich zweimal die Stecke Prandtlstraße, Anschützstraße, Kätnersredder, Augustental und bin mittlerweile soweit, mein Kind aus dem Kindergarten abzumelden, da ein gefahrloses Fahren zum Kindergarten IKO an der Schule im Augustental nicht mehr möglich ist. Ich bin eine umsichtige und gute Autofahrerin aber was sich hier in dem Bereich abspielt, ist nicht mehr zu tolerieren, verkehrswidrig und in hohem Maße gefährlich. Nicht zuletzt durch die drei Bäckereien, (zwei in der Anschützstraße, eine Augustental) aber auch vorwiegend durch Falschparker rechts an unübersichtlichen Kurven, direkt vor Ampeln und an Kreuzungen kommt es fast täglich zu Beinahe-Unfällen. Gestern ist mir sogar ein Fahrradfahrer hinten in das Auto gefahren. Ein gefahrloses Abbiegen z. B. aus dem Kätnersredder in die Anschützstraße ist auch kaum möglich, da die Straße dort überhaupt nicht einsehbar ist und die Sicht direkt an der Kreuzung auch noch erschwert wird durch die dort an der Ladenzeile teilweise auch abrupt haltende Fahrzeuge, die auch oft unvermittelt noch die Türen aufreißen und man dann auch nicht mehr ausweichen kann, wenn Gegenverkehr kommt den man nicht kommen sehen kann, da die Straßen viele Biegungen haben und Kurven. Die Fußgängerampel kurz dahinter kann nicht mehr beachtet werden, da diese sogar oft bis zum Anschlag mit zugeparkt ist. Laut StVo ist auch an unübersichtlichen Stellen und vor Ampeln, an Kreuzungen das Parken und Halten verboten, ohne dass es eines extra Verbotschildes bedarf. Das wird hier aber überall völlig rücksichtslos gemacht. Es sind sogar reguläre Parkplätze meist frei auch bei den Bäckern, die die Leute aber zu faul sind zu nutzen. Auch die Bewohner der Anschützsiedlung parken lieber rechts einfach an der Straße, als einmal über die Straße zu gehen, wo die Parkplätze sind. Auch hinter den Häusern auf Seiten des Sportplatzes sind Parkmöglichkeiten, die oft nicht genutzt werden, weil man dort wenige Meter gehen müsste. Unfassbar! Mir fehlt dafür jegliches Verständnis und ich bin, genauso wie viele Anwohner hier, völlig entnervt und schon morgens verärgert, ständig diese Rücksichtslosigkeiten dulden zu müssen, auf eigenes Risiko auszuweichen, zu überholen, blockiert zu werden. Auch im

Kätnersredder wird vorwiegend gern in den uneinsehbaren Kurven geparkt rechts und direkt auch vor der Einmündung in das Augustental sogar von Baufahrzeugen und der Post / DHL. Kann man da nicht endlich etwas unternehmen, bitte? Eckhard Jensen Bürgermeister 4 7 13

Die Gemeindebücherei zieht um! Das neue Gebäude im Augustental ist soweit fertig gestellt und die Bücherei kann ihre neuen Räumlichkeiten beziehen. Die Bücherei wird daher im Januar 2010 geschlossen bleiben und ihre Pforten mit der Neueröffnung im Februar 2010 für alle Interessierten öffnen. Nähere Informationen zur Eröffnung erscheinen in der Februarausgabe. Schönkirchener Nachrichten Anzeigentelefon: Tel./Fax: 04 31-71 40 20 Tel.: 04 31-7 09 87 63 Gartengestaltung Björn Lenschau Pflaster- und Natursteinarbeiten Privatgartenbetreuung Baum- und Gehölzpflege Mühlenstraße 14 a 24232 Schönkirchen Tel.: 0 43 48 / 91 08 54 Fax: 0 43 48 / 91 92 801 Mobil: 0171/8 53 36 79 14

Mitteilungen der Schulen Schönkirchen Liebe Schönkirchnerinnen, liebe Schönkirchner, wir hoffen, dass Sie ein gutes Weihnachtsfest und einen ruhigen Jahreswechsel erlebt haben. Der Alltag hat uns wieder, wir beginnen mit der VHS-Arbeit. Unser Programm für das Frühjahrsemester 2010 finden Sie im Mittelteil dieser Schönkirchener Nachrichten veröffentlicht. Die Verbundprogramme der Volkshochschulen des Kreises liegen bei den Banken und Verkaufsstellen aus. Das Frühjahrsemester beginnt in der Woche vom 18. bis zum 22. Januar 2010. Anmeldungen werden wie folgt erbeten: Schriftlich per Post, Augustental 29, 24232 Schönkirchen, per Fax (04348-916611) oder per E-mail: info@vhs-schoenkirchen.de, telefonisch: 04348-916610 (täglich 9.00 bis 12.00 Uhr außer Mittwoch). Sie können sich auch direkt im Internet auf unserer Seite: www.vhs-schoenk irchen.de anmelden. Anmeldungen werden nicht bestätigt, wir hoffen, dass Sie unser Angebot wieder gut annehmen. Noch ein Hinweis für unsere Kleinkinder und ihre Eltern. Wir haben wieder den Kistenkasper mit Horst Illiger im Hörn-Huus zu Besuch. Er kommt mit einem neuen Abenteuer am Sonnabend, 16. Januar 2010 um 15.00 Uhr. Der Eintritt beträgt 3,00, wir freuen uns auf die Kinder. Jürgen H. Waldner Leiter der VHS 15

Beratung ist unser Markenzeichen. Besuchen Sie unsere Sprechstunde vor Ort am Donnerstag, den 28. Januar 2010, Sozialstation Steinbergskamp in Schönkirchen von 17.00 bis 18.00 Uhr Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kiel Sophienblatt 3 24103 Kiel Telefon 04 31/66 36-123 Internet: www.haus-und-grund-kiel.de E-Mail: info@haus-und-grund-kiel.de Service & Innovation mit modernster Messtechnik Schönkirchener Str. 109 t 04 31-20 38 19 24149 KIEL DORFSTR. 110, 24222 SCHWENTINENTAL 16

B. SEIT 1907 Blumenfachgeschäft Kätnersredder 58 t Kiel (04 31)20 28 24 www.blumen-kistenmacher.de Große Auswahl an Topf- und Schnittblumen! Wir fertigen für Sie floristische Arbeiten für jeden Anlass. Mo.-Fr. 8.00-18.00, Sa. 8.00-13.00 Uhr, Sonntagsverkauf von 10.00-12.00 Uhr, P direkt am Haus Tischlerei Mühlenstedt Ihr Meisterbetrieb für Möbelanfertigung Fenster Türen Inhaber Norbert Rost Innenausbau Kunststoffbearbeitung Fertigparkett Treppen Treppen Rolladenbau Rolladenbau Reparaturen 24232 Schönkirchen, Mönkeberger Weg 2a Telefon (0 43 48) 364 Ihr Reisepartner in Schönkirchen 17

Freunde der Kirchenmusik Förderverein im Kirchspiel Schönkirchen Piano meets Vibes Jens Schliecker (Schönkirchen-Oppendorf) und Nils Rohwer, ausgezeichnet u.a. mit dem Norddeutschen Kulturpreis 2009, erzeugen mit eigenen Kompositionen auf Marimba- / Vibraphon und Piano eine besondere Klagwelt. Sonntag, 24. Januar 2010, 17.00 Uhr, Marienkirche Schönkirchen Eintritt 12,00 Euro Volkshochschule Schönkirchen - VHS für Kinder - Der Kistenkasper spielt Er kommt mit einem neuen Abenteuer Sonnabend, 16. Januar 2010 um 15.00 Uhr Hörn-Huus am Dorfteich Der Eintritt beträgt 3,00 Euro Das Team des KKS wünscht den Schönkirchnerinnen und Schönkirchnern alles Gute für das Jahr 2010. 18

Ihre AWO in Schönkirchen. Unsere Einrichtungen: AWO Ortsverein Schönkirchen e.v. Telefon: 0431-2091-290 Sprechzeiten: Montag: 17.00 bis 18.00 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 11.00 bis 12.00 Uhr Sonntag: 14.00 bis 16.00 Uhr im Sonntagscafé Anmeldungen zu Veranstaltungen werden in dieser Zeit gerne entgegengenommen AWO Kreisverband Plön e.v. Schönberger Landstraße 67 Verwaltung: 04348/9173-16 Familienbildungsstätte Probstei: 04348/9173-11 Ferienfahrten für Kinder und Jugendliche: 04348/9173-16 Kinderförderfonds im Kreis Plön: 04348/9173-16 www.awo-ploen.de oder www.awo-fbs.de AWO Schleswig-Holstein ggmbh - Region Mittelholstein/Nordverbund Schönberger Landstraße 67 Geschäftsstelle: 04348/9173-0 Psychiatrische Dienste: 04348/9173-18 Kinderhaus Schönkirchen: 04348/1764 Offene Ganztagsschule: 04348/959144 Familien- und Schwangerschaftskonfliktberatung: 04348/9173-21 Krebsberatung: 04348/9173-23 Eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes neues Jahr 2010 wünschen Ihnen der Vorstand sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt im Kreis Plön. AWO Schleswig-Holstein ggmbh - Unternehmensbereich Pflege AWO Service- und Wohnzentrum Schönkirchen Steinbergskamp 2 Verwaltung: 0431/2091-203 Kurzeitpflege/Tagespflege Essen auf Rädern und Mittagstisch Begegnungsstätte: 0431-2091-266 (Montag bis Freitag von 10.00 12.00 Uhr) email: servicecentrum-schoenkirchen@awo-sh.de AWO Pflegedienste Probstei Steinbergskamp 2 Verwaltung: 0431/2091-103 Gemeindeschwestern Servicehaus: 0431/2091-105 (AB) Gemeindeschwestern Außendienst: 0431/2091-104 (AB) Handy: in dringenden Fällen: 0160/4707509 email: pflegedienste-probstei@awo-pflege-sh.de www.awo-sh.de Bei allen Veranstaltungen und Fahrten ist die Haftung von Seiten der AWO ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen und Fahrten geschieht auf eigenes Risiko und eigene Haftung. Veranstaltungen des Ortsvereins im JANUAR 2010 03.01. Sonntagscafé 14.00-16.00 Uhr 04.01. Senioren-Gymnastik 14.30 Uhr 05.01. Senioren-Club 14.00 Uhr 05.01. Skat für jedermann 14.00 Uhr 05.01. Singen für jedermann 18.00 Uhr 06.01. Bastelnachmittag 14.00 Uhr 07.01. Seniorenclub 14.00 Uhr 07.01. Skat für jedermann 14.00 Uhr 07.01. Bridge 14.30 Uhr 08.01. Bingo-Nachmittag 14.00 Uhr 09.01. Spieliothek 10.00-11.00 Uhr 10.01. Sonntagscafé 14.00-16.00 Uhr 12.01. Seniorenclub 14.00 Uhr 12.01. Skat für jedermann 14.00 Uhr 13.01. Wandertag, Treffpunkt Sozialstation 13.00 Uhr 14.01. Seniorenclub 14.00 Uhr 14.01. Skat für jedermann 14.00 Uhr 14.01. Bridge 14.30 Uhr 16.01. Spieliothek 10.00-11.00 Uhr 17.01. Sonntagscafé 14.00-16.00 Uhr 18.01. Senioren-Gymnastik 14.30 Uhr 19.01. Seniorenclub 14.00 Uhr 19

19.01. Skat für jedermann 14.00 Uhr 19.01. Singen für jedermann 18.00 Uhr 20.01. Bastelnachmittag 14.00 Uhr 21.01. Seniorenclub 14.00 Uhr 21.01. Skat für jedermann 14.00 Uhr 21.01. Bridge 14.30 Uhr 23.01. Spieliothek 10.00-11.00 Uhr 24.01. Sonntagscafé 14.00-16.00 Uhr 25.01. Senioren-Gymnastik 14.30 Uhr 25.01. Handarbeitsgruppe 14.00 Uhr 26.01. Senioren-Club 14.00 Uhr 26.01. Skat für jedermann 14.00 Uhr 28.01. Seniorenclub 14.00 Uhr 28.01. Skat für jedermann 14.00 Uhr 28.01. Bridge 14.30 Uhr 29.01. Bingo-Nachmittag 14.00 Uhr 30.01. Spieliothek 10.00-11.00 Uhr 31.01. Sonntagscafé 14.00-16.00 Uhr Wandertag Liebe Wanderfreunde, wir begrüßen Sie im neuen Jahr und hoffen, dass wir mit Ihnen viele schöne Touren unternehmen können. Am Mittwoch, 13. Januar 2010 wandern wir in der Umgebung und trinken außerhalb Kaffee. Treffpunkt: 13.00 Uhr Sozialstation Am Mittwoch, 10. Februar 2010 unternehmen wir eine Buswandertour an die Eider mit anschließendem Kaffeetrinken im Antik-Café Loop. Wie immer melden Sie sich bitte während der Bürostunden oder bei den HelferInnen an. Bis bald Ihr Wanderteam Walking Treffpunkt unserer Gruppen: Jeden Montag Gruppe II 9.00-10.00 Uhr Jeden Montag Gruppe III 10.15-11.15 Uhr Jeden Donnerstag Gruppe I 9.00-10.00 Uhr Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Ansprechpartnerin: Hannelore Fojut, Tel. 04348/7472 Ein gesundes und friedvolles neues Jahr 2010 wünscht Ihnen der AWO Ortsverein Schönkirchen e.v. AWO Service- und Wohnzentrum Schönkirchen Café Memory Hier die Termine für den Monat Januar 2010: Montag der 04., der 11., der 18., und der 25. Januar 2010 von 14.30 bis 17.30 Uhr in der Begegnungsstätte im Steinbergskamp 2. Bei weiteren Fragen können Sie sich an Herrn Kindinger, Tel. 0431-209101, wenden. Neue Gäste sind herzlich willkommen! Kaffeenachmittag mit Modenschau im AWO Servicehaus Am Freitag, 22.01.2010 findet ab 14.30 Uhr in Kooperation mit Renates Modediele aus Kiel ein gemütlicher Kaffeenachmittag mit Modenschau in der Begegnungsstätte des AWO Service- und Wohnzentrums statt. Das Kaffeegedeck (Kaffee und selbstgebackener Kuchen) kostet 3. Voranmeldung inkl. Vorkasse erforderlich (bei Frau Thams im AWO Servicehaus - Steinbergskamp 2, Büro 23, Tel.: 0431-2091222), Anmeldezeiten vom 11. 20.01.2010 (außer dienstags) in der Zeit von 13-15 Uhr. Café Memory (eine anerkannte Betreuungsgruppe nach SGB XI 45) sucht Interessierte, die ehrenamtlich ein- bis zweimal monatlich im Café Memory mithelfen wollen. Wer Lust hat und gerne mit netten Senioren und Seniorinnen einen vergnüglichen Montag-Nachmittag verbringen möchte, kann sich melden bei Reinhard Kindinger (0431-2091101) Neues Angebot im AWO Service- und Wohnzentrum: Ab 14.01.2010 immer donnerstags in der Zeit von 16.15 17.00 Uhr findet im Gymnastikraum (Steinbergskamp 2, Schönkirchen) in Kooperation mit dem TSC Rot-Gold Schönkirchen e. V. der Kurs Tanzen im Sitzen statt. Aufgrund der begrenzten TeilnehmerInnenzahl ist eine Voranmeldung unbedingt erforderlich. Die Kursgebühr beträgt pro Person 1,00. 20

Anmeldungen telefonisch bei Frau Thams unter 0431-2091222 (evtl. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen). Angebote der Familienbildungsstätte Kleinkindgruppe 12 18 Monate FBS Schönkirchen Montags am Vormittag (6 x 1,5 Stunden) rufen Sie uns an. Kleinkindgruppe ab 18 Monaten FBS Schönkirchen Montags am Vormittag (6 x 1,5 Stunden) rufen Sie uns an. Kleinkindgruppe 12-18 Monaten FBS Schönkirchen Donnerstags am Vormittag (6 x 1,5 Stunden) rufen Sie uns an. Kleinkindgruppe ab 18 Monaten FBS Schönkirchen Donnerstags am Vormittag (6 x 1,5 Stunden) rufen Sie uns an. Das,Kreuz ` mit dem Kreuz Präventive Wirbelsäulengymnastik! - Aula der Schule Augustental, Schönkirchen ab Donnerstag, 07.01.2010, 9.00 10:00 Uhr (20 x 1 Stunde) Pilates für Männer und Frauen - Aula der Schule, Augustental, Schönkirchen ab Donnerstag, 07.01.2010, 10:00 11:00 Uhr (20 x 1 Stunde) Pilates am Abend für Männer und Frauen - Kinderhaus Schönkirchen, Kätnersredder ab Dienstag, 12.01.2010, 18.45 19.45 Uhr (10 x 1 Stunde) Krabbelgruppe für die Kleinsten ab 6 Monaten - AWO-Familienbildungsstätte Singen, Fingerspiele, Gymnastik. ab Freitag, 08.01.2010 (6 x 1 Std.) Gymnastik für Säuglinge - 3-6 Monate - AWO-Familienbildungsstätte ab Freitag, 08.01. 2010 (6 x 1 Std.) Türkische Küche - Schulküche Schönkirchen, Augustental ab Dienstag, 12.01.2010, 18:00 21:00 Uhr (alle 4 Wochen) Geburtsvorbereitung - AWO-Sozialstation, Steinbergskamp 2, Schönkirchen ab Mittwoch 13.01.2010 18:30-20:00 (8 x 1,5 Stunden) Es gelten besondere Zahlungsbedingungen für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse! Bitte mitbringen: Decke, Kissen und rutschfeste Socken Geburtsvorbereitung für Fortgeschrittene - AWO-Sozialstation, Steinbergskamp 2, Schönkirchen voraussichtlich dienstags abends, Termine nach Bedarf!!! Es gelten besondere Zahlungsbedingungen für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse! Bitte mitbringen: Decke, Kissen und rutschfeste Socken Rückbildung - Kurse am Abend AWO-Sozialstation, Steinbergskamp 2, Schönkirchen ab Mittwoch 13.01.2010 20.15 21.30 (8 x 1,25 Stunden) Es gelten besondere Zahlungsbedingungen für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse! Bitte mitbringen: Decke, Kissen und rutschfeste Socken Lernen kann man lernen mit schlauen Strategien! - AWO-Familienbildungsstätte Dienstag 19.01.2010, 20:00 22:00 Uhr Das Phänomen der Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) - AWO-Familienbildungsstätte Dienstag 26.01.2010, 20:00 22:00 Uhr Eine schriftliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Dies geht natürlich auch per E-Mail an: familienbildungsstaette@awo-sh.de Sie finden die Kursangebote und den Anmeldebogen demnächst auch unter www.awo-fbs 21

Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche margrit.schlapkohl@awo-sh.de Das neue Programm für 2010 ist da. Hörnum/Sylt für Kinder von 9 bis 13 Jahren vom 12.07. bis 26.07.2010 Tageserholung in Wendtorf für Kinder von 6 bis 9 Jahren vom 12.07. bis 23.07.2010 mit dem Bus ab Preetz über Raisdorf, Klausdorf, Schönkirchen, Mönkeberg, Heikendorf, Laboe nach Wendtorf Kanutour in Schweden für die Altersgruppen 13/14 Jahre und 15/17 Jahre vom 6.08. bis 21.08.2010 Weiterhin bieten wir selbstverständlich auch wieder Sprachreisen nach Bexhillon Sea für die Altersgruppe 11 bis 13 Jahren und 14 bis 17 Jahren vom 16.07. bis 01.08.2010 St. Malo 14 bis 17 Jahre vom 16.07. bis 01.08.2010 sowie Flugreisen für 14- bis 17-Jährige nach Barcelona und Malta (Termine auf Anfrage) an. Rufen Sie uns an und wir schicken Ihnen die Unterlagen zu: 04348/917316. ACHTUNG! Ab 04.01.2010 neue Öffnungszeiten: Werktags 8-13 + 14-16.30, samstags 8-12 und nach Vereinbarung Sie wünschen ein Inserat? Tel./Fax: 04 31-71 40 20 22

TSG Concordia Schönkirchen von 1911 e. V. INFORMATION Ab dem 02.01.2010 wird das Sportheim am Friesenplatz in der Anschützsiedlung Friesenheim genannt von einer neuen Pächterin aus Schönkirchen (Petra Hinrichsen) betrieben. Es ist geplant und mit dem Vorstand abgesprochen, dass das Friesenheim in Zukunft täglich ab 17:00 Uhr geöffnet ist, an Sonn- und Feiertagen ab 10:00 Uhr. Nach Umstellung der Uhr Ende März wird der Trainingsbetrieb für alle Mannschaften auf dem Friesenplatz wieder voll aufgenommen. Das Friesenheim ist dann ab 13:00 Uhr bzw. 14:00 Uhr, je nach Trainingsbetrieb, geöffnet. Wie auch im Sportheim im Augustental können dann nach Absprache Jubiläen, Geburtstage, Hochzeiten und andere Veranstaltungen durchgeführt werden. Wir bedanken uns auf diesem Wege beim Team Lemburg für die geleistete Arbeit und den Einsatz auch im Friesenheim. Beide Sportheime sind nicht nur für Sportler da, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und allen Bürgern zur Verfügung. Gegen einen geringen Obolus können die Sportheime angemietet werden. Die Bewirtung erfolgt aber ausschließlich durch die Wirtsleute. Dies betrifft aber nur den Getränkeverkauf. MÄDCHENFUSSBALL Am 02.09.2006 nahm die erste C-Juniorinnen-Mannschaft offiziell den Spielbetrieb auf und gewann ihr erstes Heimspiel gegen die SG Giekau/Selent mit 1:0. Seitdem sind drei Jahre vergangen und die Mädchenfußballabteilung ist auf insgesamt 48 aktive Spielerinnen herangewachsen. Die drei zurzeit gemeldeten Mannschaften spielen in der: A-Juniorinnen Schleswig- Holstein Liga Nord (Jahrgänge 91-94), also auf höchster Landesebene. B-Juniorinnen Weibliche A-Jugend 23

FRÜHJAHRPROGRAMM 2010 Schönkirchen L 2.05.01 KULTUR - GESTALTEN Aquarellmalen am Vormittag Mo, ab 18. Jan. 10, 9.30-11.30 (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 45,80 Leitung: Elfie Wallenborn. L 2.05.02 Zeichnen am Vormittag Mi, ab 20. Jan. 10, 9.30-11.30 (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 45,80 Leitung: Elfie Wallenborn. L 2.05.03 TRAU DICH - Experimentelle Malerei, die Spaß macht Sa, 20. Feb. und Sa, 20. März, 14.00-18.00 Ort: Schule F 003; Gebühr: 18,60,- + 6 Material Mitzubringen: altes Frotteetuch und Malhemd Leitung: Rosita Sengpiehl-Zepfel. L 2.06.01 Aufbaukeramik, Glasieren Mi, ab 20. Jan. 10, 15.00-18.00 (5x) Ort: Schule; Gebühr: 48,60 Leitung: Ingrid Kobs. L 2.12.01 Ikebana - Blumenarrangements im Frühling Di, 9. März 10, 18.00-19.30 (3x) Ort: Schule; Gebühr: 12,- Materialkosten: 5 bitte bei der Kursleiterin zahlen. Leitung: Elke Lohmeyer. L 2.13.01 Patchwork: Baghello + Trip around the world Sa, 13. Feb. 10, 13.30-18.45 Ort: Schule F 204; Gebühr: 13,80 Vorbesprechung am 05.02.10, 18.00 Uhr, Frau Hill, Seebrooksberg 9, Schwentinental / OT Klausdorf, Tel. 0431-790132 Leitung: Marianne Hill. L 2.13.02 Patchwork: Drunkhard s Path ohne Rundungen Sa, 20. März 10, 13.30-18.45 Ort: Schule F 204; Gebühr: 13,80 Vorbesprechung am 12.03.10, 18.00 Uhr, weiteres s. 2.13.01 Leitung: Marianne Hill. L 2.13.03 Patchwork: Viele kleine Geschenke Sa, 15. Mai 10, 13.30-18.45 Ort: Schule F 204; Gebühr: 13,80 Vorbesprechung am 07.05.10, weiteres s. 2.13.01 Leitung: Marianne Hill. L 2.14.01 Schneidern für Anfängerinnen und Fortgeschrittene Di, ab 19. Jan. 10, 18.00-21.00/1. Infoabend 19.00-20.00 (8x) Ort: Schule F 204; Gebühr: 65,40 Information bei der Leiterin unter 0431-202048 Leitung: Birgid Bätge-Holtvoeth.

GESUNDHEIT - BEWEGUNG - ERNÄHRUNG L 3.01.01 Qi Gong für Anfänger und Fortgeschrittene Mo, ab 18. Jan. 10, 18.00-19.30 (10x) Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 46,60 Leitung: Marita Kähler Die Dozentin ist Lehrerin der Deutschen Qi Gong Gesellschaft L 3.01.03 Tai Chi Eine meditative Bewegungskunst aus China, die Beweglichkeit, Konzentration und Motorik fördert. Di, ab 19. Jan. 10, 18.30-20.00 (10x) Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 46,60 Leitung: Wulf Grauert. L 3.01.04 Tai Chi für Anfänger Mi, ab 20. Jan. 10, 18.30-20.00 (10x) Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 46,60 Leitung: Wulf Grauert. L 3.01.05 Auf dem Klangteppich reisen I Sa, 13. Feb. 10, 15.00-17.15 Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 9,20 Leitung: Marita Kähler. L 3.01.06 Yoga, Rückenschule und progressive Muskelentspannung Sa, 20. Feb. 10, 15.00-17.15 Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 9,20 Leitung: Marita Kähler. L 3.01.07 Frühlingsduft & frischer Rauch Sa, 3. April 10, 15.00-17.15 Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 9,20 Leitung: Marita Kähler. L 3.01.08 Auf dem Klangteppich reisen II Sa, 8. Mai 10, 15.00-17.15 Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 9,20 Leitung: Marita Kähler. L 3.02.02 Gesundheitsorientiertes Körpertraining für Frauen Do, ab 7. Jan. 10, 20.15-22.00 (26x) Ort: Schule Aula; Gebühr: 50,- Leitung: Marleen Prien-Jüttner. L 3.04.01 Homöopathische Hausapotheke Mo, ab 18. Jan. 10, 19.00-20.30 (2x) Ort: Schule R 203; Gebühr: 11,40 Leitung: Heike Rath. L 3.04.02 Shiatsu Einführungskurs In Japan entwickelte Form der Körpertherapie, die aus der traditionellen chinesischen Massage (Tuina) hervorgegangen ist. Sa, 20. März 10, 10.00-17.00 Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 22,40 Leitung: Maritta Kuhr-Paulsen. L 4.03.01 SPRACHEN Dänisch A 2.4 Do, ab 21. Jan. 10, 19.45-21.15 (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 34,60 Leitung: Katharina Unckel L 4.03.02 Dänisch B 2.4 Do, ab 21. Jan. 10, 18.00-19.30 (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 34,60 Leitung: Katharina Unckel L 4.06.01 Englisch A 1.2 Mo, ab 18. Jan. 10, 18.00-19.30 (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 34,60 Leitung: Bärbel Lubert Lehrbuch: Fairway L 4.06.03 Englisch A 1.4 Mo, ab 18. Jan. 10, 19.30-21.00 (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 34,60 Leitung: Lars Blöhdorn Lehrbuch: First Choice, A1 Fast

L 4.06.06 Englisch A 2.4 Di, ab 19. Jan. 10, 19.00-20.30 (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 34,60 Leitung: Bärbel Lubert Lehrbuch: Fairway 3 L 4.22.02 Spanisch A 1.2 Mi, ab 20. Jan. 10, 19.30-21.00 (10x) Ort: Schule Videoraum; Gebühr: 34,60 Leitung: Silvana Jordan ARBEIT - BERUF - EDV L 5.01.01 55plus - Windows, Word und Internet Mi, ab 3. Feb. 10, 17.30-19.00 (8x) Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 44,20 Leitung: Wolfgang Zepfel. L 5.01.02 Computergrundlagen + Internet- und E-Mail-Schnupperstunde Keine Computerkenntnisse und -fertigkeiten erforderlich. Do, ab 25. Feb. 10, 13.45-16.00 (5x) Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 41,60 ; Leitung: Monika Marx-Stölting. L 5.01.03 Rund ums Digitale Foto Sa, 15. Mai 10, 9.00-17.00 Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 28,60 Leitung: Wolfgang Zepfel. L 5.01.04 Computergrundlagen + Internet- und E-Mail-Schnupperstunde Do, ab 25. Feb. 10, 16.30-18.45 (5x) Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 41,60 Leitung: Monika Marx-Stölting. L 5.01.07 Computer Club Für erfahrene Computeranwender, alle Termine siehe Internet Beginn: Mi, ab 20. Jan. 10, 18.30-20.30 (11x); Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 50,- Leitung: Lars Blöhdorn. L 5.01.01 SENIORENBILDUNG 55plus - Windows, Word und Internet Mi, ab 3. Feb. 10, 17.30-19.00 (8x) Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 44,20 Leitung: Wolfgang Zepfel. L 5.01.02 Spurensuche Termine bitte beim VHS-Leiter erfragen Ort: Hörn-Huus VHS FÜR KINDER L 8.06.01 Experimentelle Malerei - Malen mit Mutti,Papa,Omi oder Opa Sa, 26. Juni und Sa, 24. Juli, 14.00-18.00 Ort: Schule F 003; Gebühr: 18,60 + 6 Material Bitte mitbringen: altes Frotteetuch und Malhemd Leitung: Rosita Sengpiehl-Zepfel. L 9.02.01 Der Kistenkasper Sa, 16. Jan. 2010, 15.00-16.30 Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 3,- Leitung: Horst Illiger. VORTRÄGE - EINZELVERANSTALTUNGEN - REISEN L 9.01.01 Filmvorführung Schnee von Gestern Schneewinter 1978/79 ergänzt mit Lichtbildern aus Schönkirchen und Flüggendorf. So, 24. Jan. 10, 16.00-17.30 Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 4,- ; Leitung: Jürgen H. Waldner. L 9.01.02 Spurensuche in Schönkirchen Lichtbildervortrag VHS und KLV Fr, 26. Feb. 10, 19.00-20.30 Ort: Schmidt-Haus Gebühr: Kein Eintritt, Spende für das Schmidt-Haus erbeten Leitung: Hanns Vorreiter / Jürgen H. Waldner.

L 9.02.02 Ausstellung 450 Jahre Alte Gilde Schönkirchen Eröffnung 27.05.10, 20.00 Uhr; bis 30.05.10 Täglich 10.00 bis 16.00 Uhr Ort: Hörn-Huus; Gebühr: Gebührenfrei Organisation: Steffen F. Schott / Jürgen H. Waldner L 02.03 Studienfahrt nach Prag; mit Tagesfahrt nach Karlsbad. Termin: 29.08 bis 03.09.10; Bitte Reiseunterlagen bitte anfordern. Weitere Info s im Internet: www.vhs-schoenkirchen.de Leitung: Jürgen H. Waldner / Peter Zimprich UNSER NEUES BUCH ZUR SPURENSUCHE REGULARIEN (KURZFASSUNG) Anmeldung: Schriftlich per Post, Augustental 29, 24232 Schönkirchen per Fax (04348-916611) oder per E-mail: info@vhs-schoenkirchen.de, telefonisch: 04348-916610 (9.00 bis 12.00 Uhr außer mittwochs). Anmeldungen werden nicht bestätigt, falls ein Kurs ausfällt, werden Sie benachrichtigt. Zahlung: Die KursleiterInnen verteilen am 1. und 2. Kursabend vorbereitete Überweisungsträger, die Sie dann ausfüllen und an Ihre Bank weitergeben. Die Gebühren werden nach der zweiten Kursusstunde fällig. Konto der Gemeindekasse: Förde-Sparkasse, Konto 100 214 444, BLZ 210 501 70. Ermäßigung: Für Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzen, Schüler und Studenten ermäßigt sich die Gebühr um 50 % pro Kursus. Die VHS-Leitung kann den Anteil von Schüler an VHS-Kursen begrenzen. Ermäßigungen sind bei der Anmeldung zu beantragen. Sonstiges: Unser neues Buch zur Spurensuche mit 101 Seiten, 131 bisher nicht veröffentlichten historischen Bildern und Dokumenten zum Preis von 6,- beim: - Probsteier Weinhaus, Dorfstraße - Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße - Sekretariat, Schulzentrum, Augustental Rückgängig machen von Anmeldungen schriftlich oder mündlich an die VHS-Verwaltung bis zum 1. Kurstermin. Bei Wochenendveranstaltungen bis 1 Woche vor Beginn. Erfolgt keine diesbezügliche Abmeldung ist die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten. Mindestteilnehmerzahl: In der Regel 8, bei EDV-Kursen mindestens 10. Bei weniger Teilnehmern ist eine Umlage in Absprache mit der VHS-Leitung zulässig.