Steuertipps für Neugründer/innen. Mag. Martina Schrittwieser

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Transkript:

Steuertipps für Neugründer/innen Mag. Martina Schrittwieser

Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) Begünstigungen im Sinne des NEUFÖG für Neugründer (keine vergleichbare Tätigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre) Betriebsübertragung Begünstigungen Gebühren bei Gewerbeanmeldung Firmenbuch Eintragungsgebühr Bei Neugründung: Lohnnebenkosten Formular: Neufö2

Steuerrecht und Rechtsform Einkommensteuer unterliegen Einzelunternehmer Gesellschafter von Personengesellschaften (OG, KG, ) Körperschaftsteuer unterliegen Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)

Erste Schritte als Unternehmer Meldepflicht beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung formlose Meldung Detailinformationen notwendig Übermittlung mittels folgenden Formularen (Fragebogen zur Betriebseröffnung) Verf 15 für Kapitalgesellschaften Verf 16 für Personengesellschaften Verf 24 für natürliche Personen Tipp: Falls noch nicht vorhanden, gleich FinanzOnline-Zugang beantragen

Fragebogen zur Betriebseröffnung - Stolpersteine erforderliche Angaben Voraussichtlicher Gewinn des Eröffnungsjahres und des Folgejahres relevant für die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen Gut planen, damit kein Finanzierungsengpass entsteht Voraussichtlicher Umsatz des Eröffnungsjahres und des Folgejahres relevant für die Entscheidung ob Umsatzsteuerpflichtig oder nicht (Kleinunternehmerregelung) Option auf Regelbesteuerung immer vorhanden (Vorsicht: 5 Jahre Bindung)

Steuerpflicht - aber wann? Einkommensteuer ab 11.000 EUR Jahreseinkommen Umsatzsteuer < 30.000 EUR Jahresnettoumsatz Kleinunternehmerregelung > 30.000 EUR Jahresnettoumsatz Umsatzsteuerpflicht

Steuererklärungspflicht aber wann? 1. Aufforderung durch das Finanzamt 2. gewerbliche Einkünfte und Gewinnermittlung mittels doppelter Buchhaltung 3. keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte; aber ein Einkommen von mehr als 11.000,00 4. lohnsteuerpflichtige Einkünfte; Gesamteinkommen von mehr als 12.000,00, wobei nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte mehr als 730,00 vorhanden sind

Termine für die Jahressteuererklärung Papierform ODER FinanzOnline (zwingend, wenn Internetzugang vorhanden und Vorjahresumsatz über 30.000,00) 1.1. 30.4. spätestens in Papierform 30.6. spätestens über FinanzOnline 31.12.

Einkommensteuer Besteuert wird das Einkommen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn/Verlust) 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = Einkommen

Einkommensteuertarif

Beispiel steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2018 beträgt: EUR 35.000 11.000 x 0% = 0 7.000 x 25% = 1.750 13.000 x 35% = 4.550 4.000 x 42% = 1.680 Einkommen 35.000 7.980 Einkommensteuer Durschnittsteuersatz: (7.980/35.000)*100= 22,8%

Wie kann der Gewinn ermittelt werden? Aus dem Umsatz abzüglich eines fixen Prozentsatzes (= steuerliche Pauschalierung) Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (= vollständige Einnahmen/Ausgaben-Rechnung) Betriebsvermögensvergleich bzw. doppelte Buchhaltung

steuerliche Pauschalierung - Basispauschalierung Keine vollständige Aufzeichnungspflicht der Betriebsausgaben Pauschalbetrag als fiktive Betriebsausgabe absetzbar

Basispauschalierung Nettoumsatz (Betriebseinnahmen) -12% bzw. 6% des Nettoumsatzes* -Wareneinkauf -Löhne/Fremdlöhne -SV-Beiträge steuerlicher Gewinn zusätzlich abziehbare Ausgaben * damit sind alle Betriebsausgaben abpauschaliert

notwendige Aufzeichnungen des E/A-Rechners 1. Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben 2. Kassabuch (ACHTUNG seit 1.1.2016 Registrierkassenpflicht und Einzelaufzeichnungspflicht) und Bankbuch (Kontoauszüge) 4. Wareneingangsbuch 5. Anlageverzeichnis 6. Lohnkonten 7. Umsatzsteuerliche Aufzeichnungen

15.000 pro Jahr und Betrieb, davon mehr als 7.500 Barumsatz Registrierkassenpflicht Barumsatz: Bargeld, Bankomat-/Kreditkartenzahlungen, Annahme von Barschecks, Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen usw. Beginn: Ab dem erstmaligen Überschreiten der Grenzen mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums Beleg- und Einzelaufzeichnungspflicht gilt unabhängig immer https://www.wko.at/service/steuern/registrierkassenpflicht

Barumsatzverordnung Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht 1. kalte Hände Regelung bei Jahresumsatz unter 30.000,00 2. Warenausgaben-und Dienstleistungsautomaten 3. keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld (webshop) 4. Hütten, Vereinskantinen, Buschenschank 5. Vereinsfeste mobile Umsätze (Nacherfassung) https://www.wko.at/service/steuern/registrierkassenpflicht

Betriebseinnahmen alle zugeflossenen Einnahmen, die durch den Betrieb veranlasst sind z.b.: Erlöse Warenverkauf, Erlöse Dienstleistungen, Erlöse Verkauf von Anlagegütern, Provisionen usw. KEINE Betriebseinnahme: AMS-Gelder, endbesteuerte Kapitalerträge (=Habenzinsen Bankkonto), Privateinlagen ergebniswirksam (Gewinn/Verlust beeinflussend) zum Zeitpunkt der tatsächlichen Bezahlung ( Zuflussprinzip )

alle betrieblich veranlassten Ausgaben Betriebsausgaben ergebniswirksam (Gewinn/Verlust beeinflussend) zum Zeitpunkt der tatsächlichen Bezahlung ( Abflussprinzip ) Nachweis durch Rechnungen

Abschreibung (Afa) Anlagevermögen = Gegenstände, die auf Dauer dem Betrieb dienen sollen Anschaffungskosten sind nicht sofort als Betriebsausgabe absetzbar (=Ausnahme vom Abflussprinzip ) Anschaffungskosten auf (geschätzte) betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aufteilen Abschreibung (AfA) = Betriebsausgabe ACHTUNG: Bei Anschaffung in der 2. Jahreshälfte (Halbjahresabschreibung) Anlageverzeichnis muss geführt werden AUSNAHME: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) = Anschaffungswert unter EUR 400 (netto, bei Kleinunternehmer brutto) sofort Betriebsausgabe, keine Aufteilung auf die Nutzungsdauer notwendig

PKW I Ausgewählte Betriebsausgaben KFZ: Kilometergeld oder tatsächliche Kosten Entscheidend ist das Ausmaß der betrieblichen Nutzung Nutzung weniger als 50% betrieblich KFZ Nutzung mehr als 50% betrieblich Privatvermögen Betriebsvermögen Betriebsausgabe: km-geld oder Betriebsausgabe: tatsächliche anteilige Kosten Betriebsausgabe: Abschreibung KFZ, tatsächliche Kosten (abzüglich Privatanteil)

Ausgewählte Betriebsausgaben KFZ: Kilometergeld Fahrtenbuch führen (nicht Excel) Überwiegend private Nutzung des KFZ (unter 50% betriebl. Nutzung) 0,42 pro Kilometer alle Kosten damit abgedeckt (z.b. Treibstoff, Instandhaltung, Maut Parkscheine, lfd. Verschleiß, Mitgliedsbeitrag bei Autofahrerclubs usw.)!tipp! Vergleichsrechnung (Kilometergeld versus anteilige tatsächliche Kosten) Belege sammeln

Ausgewählte Betriebsausgaben Muster Fahrtenbuch

Ausgewählte Betriebsausgaben Reisekosten, Diäten Abzugsfähige Reisekosten Taggeld im Inland: 26,40/Tag Nächtigungsgeld im Inland: 15,00/Nacht oder tatsächliche Kosten (Hotelrechnung) Was ist eine steuerlich anerkannte Reise: nicht innerhalb von Wien und mehr als 25 km von Betriebsstandort entfernt (Wegstrecke) und Reisedauer mehr als 3 Stunden Abzugsfähige Fahrtkosten Kilometergeld (Fahrtenbuch), Bahntickets, Flugtickets, Taxirechnungen

Voraussetzungen Ausgewählte Betriebsausgaben Arbeitszimmer im Wohnungsverband I Mittelpunkt der Tätigkeit muss das Arbeitszimmer sein (z.b. Gutachter, Heimbuchhalter, Teleworker, nicht für Vertreter, Kleintransporteur) getrennter Raum (fixe Wände, Tür) keine Dinge der privaten Lebensführung (z.b. Kleiderschrank, Fernseher usw.)

Ausgewählte Betriebsausgaben Arbeitszimmer im Wohnungsverband II Ausgaben izm Arbeitszimmer absetzen: anteilige Miete anteilige Betriebskosten (z.b. Beheizung, Beleuchtung) anteilige AfA bei Eigentumsobjekten anteilige Finanzierungskosten (Zinsen) Kosten für Einrichtungsgegenstände

Gewinnfreibetrag (GFB) 13% vom Gewinn Fiktive Betriebsausgabe ( Steuerzuckerl ) reduziert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer Max. 13% vom Gewinn GRUNDFREIBETRAG: bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,00 ohne Investitionserfordernis, bei EAR und bei Basispauschalierung möglich wird bei der Steuererklärung automatisch vom Finanzamt berücksichtigt INVESTITIONSBEDINGTER GEWINNFREIBETRAG: Max. in Höhe der Anschaffungskosten von begünstigten Wirtschaftsgütern, nur bei EAR

investitionsbedingter Gewinnfreibetrag - Investitionsmöglichkeiten Voraussetzung der getätigten Investitionen neu (nicht gebraucht) abnutzbar (z.b. keine Grundstücke) körperlich (d.h. keine Lizenzen) Nutzungsdauer mindestens 4 Jahre bestimmte Wertpapiere Führung eines Verzeichnisses oder Kennzeichnung im Anlageverzeichnis Nicht möglich für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sind: PKW und Kombi, GWG, gebrauchte Wirtschaftsgüter

Gewinn: 50.000 BMGl Grundfreibetrag: 30.000 BMGl invest.bed.gfb: 20.000 Gewinnfreibetrag - Beispiel Gewinn 50.000 13% Grundfreibetrag = - 3.900 13% invest.bed.gfb = - 2.600* Zu versteuernder Gewinn 43.500 *Anschaffungskosten Anlagevermögen mind. EUR 2.600 mit mind. 4-jähriger Nutzungsdauer zusätzlich jährliche Afa: EUR 650 oder Anschaffung von Wohnbauanleihen i.h.v. mind. EUR 2.600 (4 Jahre Behaltefrist)

Behandlung von Verlusten in der E/A-Rechnung 1. Verluste werden mit anderen positiven Einkünften vorrangig verrechnet 2. verbleibende Verluste werden für Jahre mit Gewinnen mitgenommen und gegengerechnet (Verlustvortrag) Findet keine Berücksichtigung bei Berechnung der SVA, weil Sonderausgabe! Für SVA sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit und/oder die Einkünfte aus Gewerbebetrieb relevant

Umsatzsteuer Was unterliegt der Umsatzsteuer? Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt Eigenverbrauch Einfuhr Innergemeinschaftlicher Erwerb

Funktionsweise der Umsatzsteuer Bezug von Waren und Dienstleistungen Unternehmer Verkauf von Waren und Dienstleistungen Unternehmer bezahlt Umsatzsteuer und kann diese als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Umsatzsteuer - Vorsteuer = Zahllast/Gutschrift geg. Finanzamt Unternehmer hebt Umsatzsteuer ein und führt diese ans Finanzamt ab

Kleinunternehmerregelung Wer ist Kleinunternehmer? Jahresnettoumsatz 30.000 Folgen: keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, kein Vorsteuerabzug, keine Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung Jedoch immer ein Wahlrecht (Formular U12) Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung volle Steuerpflicht: USt dafür aber Vorsteuerabzug möglich Vorsicht: 5 Jahre Bindung, erst dann Widerruf möglich Wie entscheide ich mich? Kunden sind Unternehmer? Kunden sind Private? hohe Investitionen?

Berechnung und Fälligkeit der Umsatzsteuer Umsatzsteuer = Selbstbemessungsabgabe Eingehobene Umsatzsteuer bezahlter Umsatzsteuer (=Vorsteuer ) = Zahllast/Gutschrift gegenüber Finanzamt Fälligkeit der Umsatzsteuervoranmeldung Umsatz < 100.000/Jahr Berechnung und Bezahlung quartalsweise jeweils am 15. Tag des zweitfolgenden Monats nach Quartalsende (15.5., 15.8.,15.11.,15.2.) Umsatz > 100.000/Jahr Berechnung und Bezahlung monatlich, jeweils am 15. Tag des zweitfolgenden Monats (Beispiel: USt für Jänner --> Abrechnung am 15.03.)

Rechnung gem. Umsatzsteuergesetz Rechnung ab EUR 400,- (inkl. USt) 1. Verkäufer 2. Käufer 3. Menge/Bezeichnung d. Ware/Leistung 4. Tag/Zeitraum d. Lieferung od. Leistung 5. Entgelt ohne Ust 6. Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung 7. Steuerbetrag 8. Ausstellungsdatum 9. Fortlaufende Nummer 10. UID-Nummer des Verkäufers 11. UID-Nummer des Empfängers (Rechnungsbetrag > EUR 10.000) Rechnung unter EUR 400,- (inkl. USt) 1. Verkäufer 3. Menge od. Bezeichnung d. Ware od. d. Leistung 4. Tag d. Lieferung od. Leistung 5. Endbetrag (inkl. USt) 6. Steuersatz 7.. 8. Ausstellungsdatum 35

Umsatzsteuer bei Tätigkeiten über die Grenze!Komplexes Regelwerk! Warenbewegung EU: innergemeinschaftliche Lieferung - Unterschied ob Kunde ein Unternehmer oder Privatperson (Versandhandelsregelung) ist Drittland: Export EU: innergemeinschaftlicher Erwerb (auch für Kleinunternehmer relevant) Drittland: Import (auch für Kleinunternehmer relevant) Dienstleistung (für EU und Drittland gleich) Reverse Charge System Übergang der Steuerschuld Unterschied ob Kunde Unternehmer oder Privatperson ist

www.wko.at/wien www.wko.at/wien/epu www.wifiwien.at www.bmf.gv.at Weitere Informationen Fragen bzgl. Arbeitsrecht, Wirtschafts- & Gewerberecht, steuerliche Angelegenheiten: Wirtschaftskammer Wien: 01/514 50 1050 foerderungen@wkw.at gründerservice@wkw.at Wichtig: geförderte Unternehmensberatung am WIFI Wien