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Landratsamt Regen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)- Landratsamt Regen, Poschetsriederstraße 16, 94209 Regen BRK Kreisverband Regen Osserstr. 2 94209 Regen Sachbearbeiter: Alexander Gmach Zimmer Nr.: 127a Telefon: 09921 601-127 Fax: 09921 601-100 E-Mail: AGmach@lra.landkreis-regen.de Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen / Unsere Nachricht vom Datum 12-414 03.02.2016 Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: BRK Kreisverband Regen Osserstr. 2 94209 Regen www.brk-regen.de Geprüfte Einrichtung: BRK Seniorenzentrum Zellertal Senioren- und Pflegeheim Pointwiese 4 94256 Drachselsried www.seniorenzentrum-zellertal.de In der Einrichtung wurde am 03.11.2015 von 07.45 Uhr bis 15.00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Dienstgebäude Regen Telefon Fax Internet Konto Hauptsitz Poschetsrieder Straße 16 94209 Regen 09921 601-0 09921 601-100 www.landkreis-regen.de Sparkasse Regen Nr. 2030 BLZ 741 514 50 Postfach 12 20 94202 Regen Poststelle@lra.landkreis-regen.de IBAN: DE15 7415 1450 0000 002030 Gesundheitsamt Guntherstraße 12 94209 Regen 09921 601-420 09921 601-450 www.arberland.de SWIFT-BIC: BYLADEM1REG Veterinäramt/Verbraucherschutz Bergstraße 10 94209 Regen 09921 601-403 09921 601-400

2 Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Pflege und Dokumentation Umgang mit Freiheit einschränkenden Maßnahmen Arzneimittel Hygiene Verpflegung Soziale Betreuung Qualitätsmanagement Personal Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Pflegeeinrichtung Angebotene Plätze: 52 davon Beschützende Plätze: Keine davon Plätze für Rüstige: Keine (gemäß Vergütungsvereinbarung) Belegte Plätze: 52 Einzelzimmerquote: 86,96 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 55,52 % Anzahl der Auszubildenden Pflege- und Betreuungskräfte in der Einrichtung: 2 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] In der Einrichtung wird ein umfangreiches und vielseitiges Beschäftigungsprogramm vorgehalten, u.a. Walkinggruppe, Frühstücksbuffet wie im Hotel, Modenschau usw. Durch vier Betreuungskräfte ist die individuelle Tagesstruktur der Bewohner/Bewohnerinnen sichergestellt. Der Materialbestand wurde um einen Kickerkasten erweitert, für Einkaufsfahrten und Ausflüge kann ein neuer Kleinbus genutzt werden. Die Einrichtungsleitung plant für 2016 einen Angehörigenabend durchzuführen.

3 In der Einrichtung herrschte eine sehr freundliche, angenehme Atmosphäre. Die Mitarbeiter gaben bereitwillig Auskunft und waren sehr gut informiert über die von ihnen zu pflegenden Bewohnerinnen/Bewohner. Die befragten Bewohnerinnen/Bewohner äußerten sich sehr zufrieden mit der pflegerischen Versorgung und dem Essen. Der beobachtete Umgang einer Pflegekraft mit einer Person während der Essenseingabe war ausgesprochen liebevoll und fürsorglich. Die Bewohnerin/der Bewohner bestimmte die Geschwindigkeit, die Maßnahme erfolgte auf Augenhöhe. Im Rahmen der Eigenüberwachung werden nachweislich regelmäßig Hygienebegehungen durchgeführt. Die Einrichtung nimmt an den Sitzungen der einrichtungsübergreifenden Hygienekommission des BRK Regen teil. Qualität und Quantität der Mahlzeiten: Es gab keine Beanstandungen durch die Bewohner. Die eigene Begutachtung des Mittagessens ergab weiterhin eine sehr gute Qualität. Die Einrichtung wird von engagierten ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt. In der Einrichtung existiert ein aktiver Heimbeirat. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Im Bereich Verpflegung und Mahlzeiten wird auf eine gleichbleibende gute Qualität geachtet. Die Einrichtung beschäftigt sich kritisch mit dem Thema Hygiene und setzt entsprechende Verbesserungsmaßnahmen gezielt um. Die Einrichtung befindet sich im Bereich Hygiene auf einem hohen Niveau. Die Personalausstattung der Einrichtung ist weiterhin auf einem hohen Niveau. II.3 Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Es wird empfohlen, die sich in Gebrauch befindlichen Wechseldruckmatratzen regelmäßig gemäß Herstellerangaben auf die korrekte Einstellung zu überprüfen. Bei einer begutachteten Person fiel auf, dass die erst kürzlich angepassten Kompressionsstrümpfe ca. eine Handbreit unter dem Knie endeten und sich dort Einschnürungen gebildet hatten. Es ließ sich nicht zweifelsfrei klären, ob die Strümpfe von der Pflegehilfskraft unkorrekt angezogen wurden oder die pflegebedürftige Person sie selbst nach unten gezogen hatte. Es wird empfohlen, den einwandfreien Sitz der Strümpfe mehrmals täglich zu überprüfen (keine Einschnürungen, Fal-

4 ten) und das Pflegepersonal dahingehend zu schulen. Ein Pflegestandard Kompressionsstrümpfe anziehen konnte vorgelegt werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Kompressionsstrümpfe im Liegen bei entstauten Venen angezogen werden. Es wird empfohlen, die Biografiebögen mit den eruierten Bewohnerinformationen und eigenen Beobachtungen zu ergänzen. Auf die Ausführungen und Feststellungen im medizinischen und infektionshygienischen Gutachten des Gesundheitsamtes wird besonders hingewiesen. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt. [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Der Träger der Einrichtung hat der Veröffentlichung des Prüfberichtes einschließlich der Qualitätsempfehlungen nach Nr. II.3 auf der Homepage des Landkreises Regen zugestimmt.

5 VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 110165, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 110165, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Gmach FQA In Abdruck: Überprüfte Einrichtung Regierung Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern, Ressort Pflege Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Prüfdienst der privaten Krankenversicherungen