Planfeststellung. für den 6-streifigen Ausbau der A57

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Transkript:

Unterlage 19.5.3 Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A57 zwischen der AS Krefeld-Gartenstadt und der AS Krefeld-Oppum von Bau-km 60+500 bis Bau-km 66+580 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie die Anlage der Kompensationsflächen Regierungsbezirk Stadt Gemarkung Kreis Stadt Gemarkung Düsseldorf Kreisfreie Stadt Krefeld Traar, Uerdingen, Verberg, Bockum, Linn, Oppum, Benrad Rhein-Kreis Neuss Meerbusch Ilverich Horst-und Höhlenbaumkartierung bestehend aus 16 Seiten und 2 Karten Aufgestellt: Mönchengladbach, den 29.06.2018 Der Leiter der Projektgruppe BAB gez. Mpasios i. A. (Athanasios Mpasios) Satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit vom bis (einschließlich) in der Stadt/Gemeinde Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. Stadt/Gemeinde (Dienstsiegel)

A 57: 6-streifiger Ausbau zwischen AS Krefeld- Gartenstadt und AS Krefeld Oppum - Horst- und Höhlenbaumkartierung - Auftraggeber Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Niederrhein Breitenbachstraße 90 41065 Mönchengladbach Projektbearbeitung Dipl.-Biologe Stefan Jacob M.Sc. Landschaftsökologie Ute Lüers Aufgestellt: Gelsenkirchen, den 01. Juli 2014 Umweltplanung Angewandte Ökologie Koloniestraße 16 D-45897 Gelsenkirchen Telefon 0209/ 598 07 71 Telefax 0209/ 598 08 60 email info@hamannundschulte.de Home www.hamannundschulte.de

Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung, Aufgabenstellung 3 2 Untersuchungsgebiet und planerische Vorgaben 3 3 Methodik 4 4 Ergebnis 5 5 Konfliktanalyse 5 5.1 Konflikte durch den Verlust von Baumhöhlen als potenzielle Fledermausquartiere 5 5.2 Konflikte durch den Verlust von Baumhöhlen als potenzielle Niststätten planungsrelevanter Vogelarten 6 5.3 Konflikte durch den Verlust von Horsten als potenzielle Brutplätze planungsrelevanter Vogelarten 6 6 Planungshinweise 7 6.1 Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen bei Verlust potenzieller Baumhöhlenquartiere 7 6.2 Maßnahmen zum Schutz planungsrelevanter, Horste oder Höhlen beziehender Vogelarten und weiterer Vogelarten 8 7 Zusammenfassung 9 8 Literatur, Quellen 10 Anhang: Liste der Horst- und Höhlenbäume 11 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1 Liste der Horst- und Höhlenbäume 11 Kartenverzeichnis Nummer Titel Maßstab Format (B x H) Karte 1a Horst- und Höhlenbäume, Nordteil 1 : 5.000 300 x 841 mm Karte 1b Horst- und Höhlenbäume, Südteil 1 : 5.000 300 x 841 mm

Seite 3 1 Einleitung, Aufgabenstellung Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den 6-streifigen Ausbau der BAB 57 zwischen den Anschlussstellen Krefeld-Gartenstadt und Krefeld-Oppum. Dabei sind die artenschutzrechtlichen Belange nach 44 BNatSchG zu berücksichtigen (MUNLV 2010, MWEBWV 2010). Durch das Vorhaben gehen im Eingriffsbereich (Erweiterungsflächen für den neuen Straßenkörper und bauzeitliche Flächeninanspruchnahme) Gehölze verloren. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, die betroffenen Gehölzbestände auf eine mögliche Funktionserfüllung für planungsrelevante Arten nach KIEL (2005) zu überprüfen (s. auch KAISER 2012, MUNLV 2007, MWEBWV 2010). Zu berücksichtigen sind dabei Baumhöhlen und Horste als mögliche Fledermausquartiere bzw. Niststätten planungsrelevanter Vogelarten. Hierzu wurde zunächst eine Horstund Höhlenbaumkartierung durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse werden Aussagen zu möglichen Konflikten durch den Verlust von Gehölzbeständen getroffen und ggf. Maßnahmen dargestellt, durch deren Umsetzung mögliche Verbotstatbestände vermieden werden. 2 Untersuchungsgebiet und planerische Vorgaben Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über einen ca. 6 km langen Abschnitt der BAB 57 auf Krefelder Stadtgebiet. Bei den betroffenen Gehölzbeständen handelt es sich meist um schmale Flächen entlang der Autobahn. Im Bereich der Anschlussstellen Krefeld-Gartenstadt und Krefeld-Zentrum sind auch flächige Bestände betroffen. Die zu überprüfenden Flächen sind in den Karten 1a und 1b dargestellt. Die Gehölze weisen überwiegend geringes bis mittleres Baumholz auf. Ältere Bäume sind nur vereinzelt betroffen. Es handelt sich fast ausschließlich um Laubhölzer. Bei der Konfliktbetrachtung wird davon ausgegangen, dass die Gehölzbestände innerhalb der in den Karten dargestellten Flächen vollständig entfallen. Bei der Konfliktbetrachtung werden folgende mögliche Beeinträchtigungen für Fledermäuse und Vögel berücksichtigt: Direkte Beeinträchtigungen von Fledermäusen in Baumhöhlen oder von Gelegen bzw. nicht flüggen Jungvögeln in Baumhöhlen oder Horsten ( 44, Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG - Töten oder Verletzen von Tieren oder deren Entwicklungsformen) Störungen insbesondere während der Wochenstuben- oder Überwinterungszeit von Fledermäusen oder während der Brutzeit ( 44, Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG - erhebliche Störung während bestimmter Zeiten) Beseitigung von essenziellen Fledermausquartieren oder Brutplätzen ( 44, Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG - Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten)

Seite 4 3 Methodik In den zu überprüfenden Flächen (vgl. Karte 1a und 1b) wurde eine Horst- und Höhlenbaumkartierung durchgeführt. Die Geländebegehungen hierzu erfolgten am 14.01. und 18.01.2014 und somit im unbelaubtem Zustand. Die Suche erfolgte mit Hilfe eines Fernglases. Horste und Baumhöhlen wurden, soweit vom Boden aus möglich, auf Spuren eines (ehemaligen) Besatzes durch Fledermäuse oder Vögel (z. B. Urin-, Kotspuren, Federn) kontrolliert. Es wurden Bäume ab einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von > 30 cm überprüft. Zwar können auch in jüngeren Beständen kleinere Höhlen, Spalten oder Ausfaulungen vorhanden sein, die von einzelnen Fledermäusen als Tagesversteck- oder Balzquartier genutzt werden können. Jedoch sind ältere Gehölzbestände in der Regel höhlenreicher und erst in Bäumen mit einer Stammstärke von > 30 cm erreichen Höhlen eine Größe, in der sie als Wochenstube oder Winterquartier für Fledermäuse oder als Nisthöhle für Großhöhlenbrüter wie Eulen potenziell geeignet sind. Um einen ausreichenden Schutz gegen Frost zu bieten und entsprechend als Winterquartier geeignet zu sein, ist nach SCHOBER & GRIMBERG (1998) eine verbleibende Wandstärke von ca. 10 cm erforderlich. Diese Voraussetzung wird in jüngeren Gehölzen nicht erfüllt. In der Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein (LBV-SH 2011) wird erst ab einem Stammdurchmesser von > 50 cm auf Höhe der Höhle von einer Eignung als Winterquartier ausgegangen. Höhlen in Bäumen mit Stammdurchmessern von weniger als 50 cm bieten in besonders kalten Perioden in der Regel keinen ausreichenden Schutz vor Frost. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass solche Höhlen in milden Wintern durchaus als Winterquartier genutzt werden können. Horste stellen in jüngeren Gehölzbeständen keine potenziellen Niststätten für planungsrelevante, Horste beziehende Vogelarten dar, da die Bestände zu dicht gewachsen sind und für die in Frage kommenden Arten (z. B. Habicht, Mäusebussard, Waldohreule) keinen ausreichend freien Anflug an den Horst bieten. Für den Baumfalken sind Horste in jüngeren Gehölzbeständen zudem aufgrund der geringen Höhe ungeeignet. Die Art bezieht in der Regel hoch gelegene Horste. Es wurden alle vom Boden aus erkennbaren Specht- bzw. Naturhöhlen, Nisthilfen sowie Nester ab Krähenhorstgröße dokumentiert. Folgende Merkmale wurden tabellarisch erfasst: Baum: laufende Nummer, Baumart, Stammdurchmesser in Brusthöhe, bes. Kennzeichen Horste: Durchmesser, Herkunft, Höhe im Baum Höhlen: Größe (Breite x Höhe), Höhe im Baum, Exposition (N,S,W,O), Art (Naturhöhle, Spechthöhle, Kunsthöhle). Die erfassten Bäume wurden mittels GPS eingemessen und ins GIS übertragen. Zum Einsatz kamen GPS-Geräte vom Typ Garmin Oregon300 und Garmin GPSmap 60Cx. Eine Markierung im Gelände erfolgte nicht.

Seite 5 4 Ergebnis Im Plangebiet wurden 39 Höhlenbäume, acht Horstbäume und zwei Bäume, die sowohl mindestens eine Höhle als auch einen Horst aufweisen, aufgenommen. Die dokumentierten Merkmale sind Tabelle 1 im Anhang, die Lage der Bäume ist den Karten 1a und 1b zu entnehmen. Höhlenbäume sind in weiten Teilen des untersuchten Trassenabschnittes vorhanden (überwiegend Ahorn, Eiche, Kirsche). Lediglich im Südteil des Gebietes, im Umfeld der Emil-Schäfer-Straße und nördlich der Rather Straße wurden kaum Höhlenbäume registriert. Bei den Höhlen handelt es sich überwiegend um ausgefaulte Astlöcher, Stammrisse und -höhlen, seltener um Buntspechthöhlen. Es wurden sieben Nisthilfen aufgenommen (v. a. Meisenkästen). Bei den angetroffenen Baumhöhlen ist eine Nutzung als Fledermausquartier nicht auszuschließen. Alle Bäume besitzen Stammdurchmesser von 30 bis ca. 65 cm. Bei Gehölzen dieser Stärke kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Höhlen ganzjährig von Fledermäusen genutzt werden können - also auch während der Überwinterungsphase (vgl. Kapitel 3). Hinweise auf einen Fledermausbesatz (z. B. Kot-, Urinspuren) liegen jedoch nicht vor. Grundsätzlich stellen die meisten Höhlen auch potenzielle Niststätten für in Höhlen oder Nischen brütende Vögel dar. Über fast das gesamte Untersuchungsgebiet verteilt wurden sechs Ahornbäume, zwei Birken und eine Platane mit jeweils einem Horst gefunden. Von Greifvögeln (z. B. Mäusebussard, Habicht) erbaute Horste befinden sich nicht darunter. Es handelt sich um Rabenkrähen- und Elsternester. Diese Horste könnten verschiedenen planungsrelevanten, Horste beziehenden Greifvogel- oder Eulenarten (z. B. Baumfalke, Waldohreule) als Nistplatz dienen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Lebensraumpotenzial für störungsempfindliche Arten aufgrund der Nähe zur Autobahn sehr gering ist. Aktuell liegen keine Hinweise auf eine Nutzung durch Greifvögel vor. 5 Konfliktanalyse 5.1 Konflikte durch den Verlust von Baumhöhlen als potenzielle Fledermausquartiere Durch den Verlust der aufgenommenen Höhlenbäume gehen potenzielle Baumhöhlenquartiere für Fledermäuse verloren. In der näheren Umgebung stehen jedoch weitere potenziell als Fledermausquartier nutzbare Baumhöhlen in ausreichendem Umfang zur Verfügung, auf die bei Bedarf ausgewichen werden kann. Der Verlust einzelner Quartiere ist somit nicht als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen, da die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Da sich die kartierten Baumhöhlen potenziell als Winterquartier eignen, sind Individuenverluste im Rahmen der Fällarbeiten trotz zeitlicher Vorgaben nicht vollständig auszuschließen (Verbotstatbestand: Töten oder Verletzen von Tieren - 44, Abs. 1, Nr. 1

Seite 6 BNatSchG). Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände und erheblicher Beeinträchtigungen potenziell vorkommender Fledermausarten sind die in Kapitel 6.1 aufgeführten Planungshinweise zu beachten. 5.2 Konflikte durch den Verlust von Baumhöhlen als potenzielle Niststätten planungsrelevanter Vogelarten Generell ist festzuhalten, dass aufgrund der hohen Belastung durch den Verkehrslärm bzw. aufgrund der Habitatstruktur der Umgebung (z. B. unzureichende Ausstattung mit geeigneten Nahrungslebensräumen) die Habitateignung für planungsrelevante Höhlenbrüter als gering zu bezeichnen ist. Dennoch kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass planungsrelevante Arten vereinzelt Baumhöhlen im Gebiet als Niststätte nutzen. In der Umgebung stehen potenzielle Baumhöhlenquartiere in ausreichendem Umfang zur Verfügung, auf die bei Bedarf ausgewichen werden kann. Der Verlust einzelner Höhlen ist somit nicht als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen, da die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang erhalten bliebt. Während der Fällarbeiten bzw. des Gehölzrückschnittes könnte es zu Individuenverlusten kommen, wenn die Höhlen zu diesem Zeitpunkt besetzt sind (Verbotstatbestand: Töten oder Verletzen von Tieren - 44, Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG). Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände und erhebliche Beeinträchtigungen potenziell vorkommender, planungsrelevanter, Baumhöhlen beziehender Vogelarten grundsätzlich auszuschließen, sind die in Kapitel 6.2 aufgeführten Planungshinweise zu beachten. 5.3 Konflikte durch den Verlust von Horsten als potenzielle Brutplätze planungsrelevanter Vogelarten Durch das Vorhaben gehen potenzielle Brutplätze Horste beziehender planungsrelevanter Vogelarten verloren. Unter den Horsten befindet sich keine traditionell (regelmäßig) von planungsrelevanten Arten genutzte Niststätte. Somit ist kein essenzieller Brutplatz betroffen. In der näheren Umgebung sind in ausreichendem Umfang Gehölzbestände vorhanden, auf die bei Bedarf zur Anlage eines Horstes ausgewichen werden kann. Zudem ist davon auszugehen, dass in der unmittelbaren Umgebung ausreichend weitere Rabenkrähen- und Elsterhorste als Brutplatzgrundlage zur Verfügung stehen, da beide Arten sehr häufig sind und auch in städtisch geprägten Gehölzbeständen brüten. Der Verlust solcher potenzieller Niststätten (in geringem Umfang) ist nicht als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen, da die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Während der Fällarbeiten bzw. des Gehölzrückschnittes könnte es zu Individuenverlusten kommen, wenn die Horste zu diesem Zeitpunkt besetzt sind (Verbotstatbestand: Töten oder Verletzen von Tieren - 44, Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG). Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände und erheblicher Beeinträchtigungen potenziell vorkommender, planungsrelevanter, Horste beziehender Vogelarten sind die in Kapitel 6.2 aufgeführten Planungshinweise zu beachten.

Seite 7 6 Planungshinweise 6.1 Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen bei Verlust potenzieller Baumhöhlenquartiere Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgeführt, die zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen möglicher Fledermausvorkommen durch die Beseitigung von Baumhöhlen erforderlich sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass alle nachgewiesenen Baumhöhlen prinzipiell ganzjährig von Fledermäusen genutzt werden können. Um grundsätzlich einen Einschlag von Höhlenbäumen in den Wintermonaten unter Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen vornehmen zu können, ist ein Besatz der Höhlen auf geeignete Weise auszuschließen. Hierzu ist folgendermaßen vorzugehen: Alle betroffenen Baumhöhlen sind durch eine sachkundige Person vor der Fällung auf Besatz durch Fledermäuse zu überprüfen (Spurensuche, Ausleuchten, Ausspiegeln). Die Kontrolle ist im Zeitraum von Oktober bis November durchzuführen. Eine mögliche Beeinträchtigung von Fledermäusen ist dann am geringsten, da Wochenstuben bereits aufgelöst wurden, Balzquartiere in der Regel nicht mehr genutzt werden und die Tiere sich aber auch noch nicht im Winterschlaf befinden und auf andere Quartiere in der Umgebung ausweichen können. Kann ein Besatz nach der Kontrolle sicher ausgeschlossen werden, ist der Höhlenbaum unmittelbar im Anschluss an die Besatzkontrolle zu fällen. Alternativ kann die Baumhöhle verschlossen werden (beispielsweise mit Bauschaum), so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. An Bäumen, in denen ein Fledermausbesatz festgestellt wird, ist eine Ausflugkontrolle durchzuführen und die Höhle zu verschließen, nachdem alle Individuen ausgeflogen sind. Alternativ kann der Höhleneingang mit einer Reusenkonstruktion so abgedeckt werden, dass ein Verlassen des Quartiers möglich ist, ein erneuter Bezug der Höhle jedoch verhindert wird. Nachdem das Quartier verlassen wurde, ist die Höhle endgültig zu verschließen. In beiden Fällen ist vor dem Verschließen durch eine erneute Kontrolle (mittels Endoskop, Ausspiegeln) nachzuweisen, dass sich keine Fledermäuse mehr in der Höhle befinden. Zur Anlage von Ersatzquartieren vergleiche Anmerkung am Ende des Kapitels. Bei den Fällarbeiten ist folgendes zu beachten: Die Mitarbeiter der mit den Arbeiten beauftragten Firmen sind auf die Problematik hinzuweisen und darauf einzuweisen, wie versehentlich gefällte Quartierbäume und aufgefundene Fledermäuse zu sichern sind.

Seite 8 Die fachgerechte Versorgung möglicherweise aufgefundener Fledermäuse ist sicherzustellen; hierzu muss eine im Fledermausschutz sachkundige Person während des Gehölzeinschlags kurzfristig erreichbar sein. Anmerkung zum Anbringen von Fledermauskästen Sofern im Rahmen der Baumhöhlenkontrolle genutzte Quartiere nachgewiesen werden (Nachweis eines Besatzes oder Hinweise auf eine Nutzung wie Kot etc.), sollte das Quartierangebot durch Aufhängen von Fledermauskästen (zwei Kästen pro Quartier) im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches gefördert werden. Die Art der zu installierenden Kästen wäre erst im Falle eines Quartiernachweises zu ermitteln und davon abhängig, welche Fledermausart nachgewiesen wird und um welches Quartier es sich handelt (z. B. Wochenstube, Winterquartier). Unter Berücksichtigung der aufgeführten Planungshinweise sind artenschutzrechtliche Konflikte durch den Verlust von Fledermausquartieren oder durch Individuenverluste ausgeschlossen. 6.2 Maßnahmen zum Schutz planungsrelevanter, Horste oder Höhlen beziehender Vogelarten und weiterer Vogelarten Um individuelle Verluste planungsrelevanter, Horste oder Höhlen beziehender Vogelarten durch eine Zerstörung von Nestern oder durch Aufgabe von Bruten infolge baubedingter Störungen während der Fortpflanzungszeit zu vermeiden, ist es erforderlich, die Horst- und Höhlenbäume außerhalb der Brutzeit, also im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar, zu entnehmen. Um Beeinträchtigungen aller weiteren Vogelarten zu vermeiden, hat die Entfernung des gesamten Gehölzbestandes außerhalb der Brutzeit zu erfolgen. Für die Höhlenbäume sind weitere Hinweise zu beachten (vgl. Kapitel 6.1). Aufgrund der vorgesehenen zeitlichen Beschränkungen zur Baufeldfreimachung sind artenschutzrechtliche Konflikte durch Zerstörung genutzter Reproduktionsstätten oder durch Individuenverluste ausgeschlossen.

Seite 9 7 Zusammenfassung Im Rahmen des geplanten 6-streifigen Ausbaus der BAB 57 zwischen den Anschlussstellen Krefeld-Gartenstadt und Krefeld-Oppum wurden die von dem Vorhaben betroffenen Gehölzbestände auf Horste und Baumhöhlen als potenzielle Lebensstätten planungsrelevanter Arten untersucht. Im Rahmen der Horst- und Höhlenbaumerfassung wurden 39 Höhlenbäume, acht Horstbäume und zwei Bäume festgestellt, die sowohl mindestens eine Höhle als auch einen Horst aufweisen. Die Höhlen stellen potenzielle Quartiere für Baumhöhlen beziehende Fledermausarten, die Horste potenzielle Brutstätten für Horste beziehende Greifvögel oder Eulen dar. Das Lebensraumpotenzial für höhlenbrütende planungsrelevante Vogelarten ist sehr gering. Es werden Planungshinweise zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch den Verlust der Horst- und Höhlenbäume gegeben (vgl. Kapitel 6). Unter Beachtung dieser Hinweise treten nach gutachterlicher Einschätzung die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG nicht ein.

Seite 10 8 Literatur, Quellen BNATSCHG (Bundesnaturschutzgesetz): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2542), in Kraft getreten am 01. März 2010, zuletzt geändert am 21.01.2013 (BGBl I Nr. 3 S. 95, 99) in Kraft getreten am 29.01./01.08.2013. KAISER, M. (2012): Erhaltungszustand und Populationsgröße der Planungsrelevanten Arten in NRW; Stand 13.01.2012; Datei: Ampelbewertung planungsrelevante Arten NRW - Ampelbewertung_Planungsrelevante_Arten_13012012.pdf. KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen Heft 1/2005, S. 12-17. LBV-SH (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein) (Hrsg.) (2011): Fledermäuse und Straßenbau. Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein. Kiel, 63 S. + Anhang. MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (Hrsg.) (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Broschüre, Düsseldorf, 257 S. MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV- Artenschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4-616.06.01.17 - in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010. MWEBWV (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. Düsseldorf. SCHOBER, W. & E. GRIMMBERGER (1998): Die Fledermäuse Europas: kennen bestimmen schützen. Stuttgart: Franckh-Kosmos.

A 57: 6-streifiger Ausbau zwischen - Horst- und Höhlenbaumkartierung - Seite 11 Anhang: Liste der Horst- und Höhlenbäume Tabelle 1 Liste der Horst- und Höhlenbäume allgemein: k. A.-keine Angabe; Herkunft:, E-Elster, Rkr-Rabenkrähe; Naturhöhle: AL-Astloch, SA-Stammabbruch, SH-Stammhöhle, SR-Stammriss; Spechthöhle: Bsp-Buntspecht; Kunsthöhle (Nisthilfe): GHK-Großhöhlenkasten, Hot-Hohltaube, Mei-Meise Nummer Baumart Stamm-Ø in Brusthöhe besondere Kennzeichen [cm] 1 Acer campestre 35 ab ca. 1 m Höhe 2-stämmig; 2. Astloch in Stamm mit 20 cm Ø Horst Horst- Ø [cm] B x H [cm] 1.: 2 (Ø) 2.: 4x6 1.: NW 2.: NW Höhle 2 Acer campestre 30 2x4 SW AL 0,5 3 Acer campestre 35 2 (Ø) W SH 1 4 Acer campestre 30 2x3 O SH 1 5 Acer campestre 35 2x25 W SR 2 6 Acer campestre 40 2x40 W SR 2,5 7 Acer campestre 35 2x4 SW AL 2,5 8 Prunus sp. 45 Stamm in 1m Höhe hohl; nach oben hin geschlossen 1.: 5 (Ø) 2.: 3 (Ø) 9 Quercus rubra 30 7x10 NNO SH 6 10 Betula pendula 45 alter, zerfallender Horst 50 Rkr 17 11 Acer pseudoplatanus 40 10 (Ø) SO SH 6 12 Betula pendula 40 6 (Ø) SO AL 3 13 k. A. 50 k. A. SA 15 14 Acer sp. 50 2-stämmig; Stamm hohl; weitere Höhlen (Exposition: N; Höhe: 0,5 m) 1.: 5 (Ø) 2.: 5x25 1.: O 2.: O 1.: NW 2.: N 1.: AL 2.: AL 1.: AL 2.: AL Herkunft Exposition Naturhöhle Spechthöhle Kunsthöhle Höhe im Baum [m] 1.: 0,5 2.: 2 1.: 4 2.: 4 2.: SR 1.: Bsp 1.: 2 2.: 1,5 15 Betula pendula 35 45 Rkr 16 16 k. A. 60 2x150 SW SR 10-12

A 57: 6-streifiger Ausbau zwischen - Horst- und Höhlenbaumkartierung - Seite 12 Nummer Baumart Stamm-Ø in Brusthöhe besondere Kennzeichen [cm] 17 k. A. 50 stehendes Totholz; mit abgebrochenem, am Baum hängenden Ast; Rinde teils abstehend 18 Acer sp. 30 erster Baum ca. 15 m nördlich Lücke in Gehölzstreifen Horst Horst- Ø [cm] B x H [cm] Höhle Herkunft Exposition Naturhöhle Spechthöhle Kunsthöhle 5 (Ø) SO Bsp 7 2x3 N AL 5 19 Acer sp. 55 mehrere Totäste 2 (Ø) O AL 6 20 Fagus sylvatica 30 2 (Ø) O AL 4 21 Acer sp. 55 Nest nicht fertig gebaut 25 E/Rkr 8,5 22 Acer pseudoplatanus 50 ca. 20m nördlich auffälliger Eibe; Totast ohne Rinde mit mehreren kleinen AL und abgebrochener Spitze 2 (Ø) N AL 4 Höhe im Baum [m] 23 Acer pseudoplatanus 40 30 E 2x3 NO AL 7 (Horst) 3 (Höhle) 24 Prunus sp. 45 2x100 O SR 7-8 25 Acer sp. 35 1.: 2 (Ø) 2.: 2x3 26 Quercus rubra 45 vermutlich außerhalb Eingriffsbereich; steht neben Baum Nr. 27; Gehölze in umgebendem Bereich entfernt 27 Acer sp. 40 vermutlich außerhalb Eingriffsbereich; steht neben Baum Nr. 27; Gehölze in umgebendem Bereich entfernt 1.: 2 (Ø) 2.: 2x3 1.: W 2.: W 1.: O 2.: O 1.: AL 2.: AL 2 (Ø) N AL 3 28 Acer pseudoplatanus 55 ab 1,5 m 2-stämmig 5 (Ø) O 5 29 Acer platanoides 40 40 Rkr/E 10 30 Acer pseudoplatanus 45 ab 1,7 m 2-stämmig; mindestens 6 AL 5 (Ø) W bis SW 1.: 5 2.: 7,5 1.: 6 2.: 6 AL 3,5-6

A 57: 6-streifiger Ausbau zwischen - Horst- und Höhlenbaumkartierung - Seite 13 Nummer Baumart Stamm-Ø in Brusthöhe besondere Kennzeichen [cm] Horst Horst- Ø [cm] B x H [cm] Höhle 31 Platanus x hybrida 80 Baum an Straße 35 Rkr 12 Herkunft Exposition Naturhöhle Spechthöhle Kunsthöhle Höhe im Baum [m] 32 Acer pseudoplatanus 65 in Garten nahe Straße 35 E 5x15 W SH 15 (Horst) 0,5 (Höhle) 33 Acer pseudoplatanus 40 westlich Weg 30 E/Rkr 16 34 Populus sp. 45 2x200 NNO SH 4-6 35 Acer pseudoplatanus 45 westlich Weg 5x15 SW SH 8 36 Quercus sp. 45 vermutlich außerhalb Eingriffsbereich; Bügel der Nisthilfe eingewachsen 37 Prunus sp. 25; 45 2-stämmig; Stamm von Höhlenöffnung vermutlich nicht oberwärts hohl 3 (Ø) S Mei 4,5 5 (Ø) N Bsp 2 38 Prunus sp. 50 5 (Ø) N Bsp 7 39 Betula pendula 50 Markierung mit Plättchen: "051/118" 1.: 5 (Ø) 2.: 6 (Ø) 3.:4x7 40 Acer sp. 65 3 (Ø) O Mei 5 41 Alnus sp. 35 5 (Ø) O Hot 5 42 Quercus rubra 40 Markierung mit Plättchen: "051/42" 12x12 O GHK 4 43 Acer sp. 40 Kasten mit Nistmaterial weitgehend ausgefüllt 1.: O 2.: SO 3.: O 1.: AL 2.: AL 3.: AL 5 (Ø) O Hot 4 44 Tilia sp. 50 Markierung mit Plättchen: "051/34" 3 (Ø) O Mei 4 45 Prunus sp. 55 mit abgeplatzter Rinde 20x200 S SR 5-7 46 Tilia sp. 65 3 (Ø) O Mei 4 47 Acer sp. 35; 45 2-stämmig 45 Rkr/E 10 48 Quercus sp. 50 1.: 7 (Ø) 2.: k. A. 49 Acer pseudoplatanus 40 30 E/Rkr 9 1.: W 2.: O 1.: AL 2.: AL 1.: 3 2.:3,5 3.: 4 1.: 5 2.: 5

Überprüfung der Horstbaumkartierung im Jahr 2018 zu Unterlage 19.5.3 Überprüfung der Horstbaumkartierung Die Horstbaumkartierung aus dem Jahr 2014 (HAMANN & SCHULTE 2014) wurde am 19. und 22.03. 2018 überprüft und um weitere Bereiche ergänzt. Die meisten Horste, die im Jahr 2014 festgestellt wurden, konnten 2018 nicht mehr gefunden werden (Nr. 10, 21, 23, 29, 31, 32, 33, 47 in nachstehender Tabelle). Die Ursachen können in Unwettern und zwischenzeitlich erfolgten Baumfällungen liegen. Ein bedeutendes Sturmtief war z.b. ELA am 9.6.2014. Jüngst erfolgten Baumfällungen z. B. nördlich vom Neuenhofenpark (nördl. der AS KR-Gartenstadt / südl. der Uerdinger Straße). Allerdings wurden auch sechs zusätzliche Horste gefunden (Nr. 50-55 in nachstehender Tabelle). Meist handelte es sich dabei um Elsternester. Festgestellt wurden auch 2018 nur Elster- und Krähennester. Horste planungsrelevanter Arten wurden nicht gefunden. Tab. 1: Liste der Horstbäume Nr. Baumart Anmerkung Horst Ø (cm) Horst Bestätigt 2018 10 Betula pendula zerfallender Horst 50 Rkr Nein 15 Betula pendula im Autobahnohr 45 Rkr Ja 21 Acer sp. Nest unfertig 25 E/Rkr Nein 23 Acer pseudoplatanus am Bolzplatz 30 E Nein 29 Acer platanoides 40 Rkr/E Nein 31 Platanus x hybrida Uerdinger Str. 35 Rkr Nein 32 Acer pseudoplatanus in Garten, Fasanenstr. 35 E Nein 33 Acer pseudoplatanus 30 E/Rkr Nein 47 Acer sp. 2-stämmig 45 Rkr/E Nein 49 Acer pseudoplatanus mit Metalldraht 30 E/Rkr Ja, n.b. 50 Ulmus spec. am Gewerbegebiet 45 Rkr. ja, Krähe 51 Alnus glutinosa 45 Rkr ja, 52 Crataegus monogyna am REWE-Markt 35 Elster neu, n.b. 53 Sorbus intermedia 35 Elster Neu, besetzt 54 Acer pseudoplatanus 40 Elster Neu, n.b. 55 Populus tremula Südl. Bergackerweg 45 Rkr ja, neu, n.b. A 57, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Krefeld-Gartenstadt und AS Krefeld-Oppum Seite 1

zu Unterlage 19.5.3 Überprüfung der Horstbaumkartierung Abb. 1: Standort 23, östl. Bolzplatz Abb. 2: Standort 29, südl. Bergstr. Abb. 3: Standort 31, Uerdinger Str. Abb. 4: Standort 32, Fasanenstr. Abb. 5: Standort 33, östl. Gertrudisstr. Abb. 6: Standort 47, Bruchfeld A 57, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Krefeld-Gartenstadt und AS Krefeld-Oppum Seite 2

zu Unterlage 19.5.3 Überprüfung der Horstbaumkartierung Abb. 7: Horst 49, westl. Lohbruchweg Abb. 8: Standort 53 südl. Görlitzer Str. Abb. 9: Standort 54 südl. Rather Straße Abb. 10: Standort 55 südl. Bergackerweg A 57, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Krefeld-Gartenstadt und AS Krefeld-Oppum Seite 3