Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert*

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Transkript:

Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert* Der*gesetzliche*Mindestlohn* *ein*überblick* Inhalt* 1* Einführung* 2* Regelungen*zum*Mindestlohn* 2.1RechtlicheGrundlagen 2.2Tarifverträge 3* Der*gesetzliche*Mindestlohn* 3.1AnspruchsberechtigtePersonen 3.2Vergütung 3.3Besonderheit:Trinkgelder 3.4LohnsteuerrechtlicheGrundlohnermittlung 3.5SozialversicherungsrechtlicheMindestlohnerJ mittlung 3.6MindestlohnberechnungbeieinemfestenMoJ natsgehalt 4* Besonderheiten*bei*bestimmten*ArbeitnehF mern* 4.1Langzeitarbeitslose 4.2Saisonarbeiter 4.3Zeitungszusteller 4.4Jugendliche 4.5Praktikanten 5* Abdingbarkeit* 6* Fälligkeit* 7* Unternehmerhaftung* 8* Aufzeichnungspflichten* 9* Kontrolle*

Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert 1* Einführung* MitdemMindestlohngesetz(MiLoG)hatderGesetzgeJ ber die Einführung eines flächendeckenden gesetzlij chen Mindestlohns beschlossen. Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 pro ArJ beitsstunde.dergesetzlichemindestlohnsetzteinefesj te Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf. Eine Übergangsregelung vereinfacht zwar den ÜberJ gangzum Mindestlohnfürbestimmte Branchen,deren LöhnenochunterdemNiveauvon8,50 liegendürfen. Trotzdem birgt das MiLoG noch erhebliche Risiken vorallemfürsiealsarbeitgeber.imfolgendensollein ÜberblicküberwichtigeEinzelheitendesGesetzesgeJ gebenwerden. In 22 von 28 EUJMitgliedstaatengiltbereitseinbranchenJ übergreifender gesetzlicher Mindestlohn. Ausnahmen sind Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.IndenmeistendieserLänderherrschtjedocheine wesentlich höhere Bindung durch Tarifverträge, als dies zurzeitindeutschlandderfallist.mit8,50 liegtdiehöhe desdeutschenmindestlohnsimeuropäischenvergleichim oberenmittelfeld. 2* Regelungen*zum*Mindestlohn* 2.1* Rechtliche*Grundlagen* Außerhalb des MiLoG können auf Basis des ArbeitF nehmerfentsendegesetzes (AEntG) und des ArbeitF nehmerüberlassungsgesetzeszusätzlichverbindliche branchenbezogene Mindestlöhne ausgehandelt werj den. Diese Gesetze bilden die Grundlage für die vom gesetzlichen Mindestlohn abweichenden Tarifverträge innerhalb eines Übergangszeitraums bis Ende 2017. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz, das bisher die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten für einige Wirtschaftszweigeermöglichte,wurdeaufgehoben. 2.2* Tarifverträge* FüreinigeBranchenexistiertenbereitsvorderEinfühJ rung des gesetzlichen Mindestlohns tarifvertragliche Mindestlöhne. Diese wurden nach dem AEntG für allj gemeinverbindlicherklärt. Die meisten Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse unter einen solchen branchenbezogenen MindestlohnJ tarifvertrag fallen, erhielten zwar schon früher einen Mindestlohn von mehr als 8,50, doch sehen einige Mindestlohntarife auch einen geringeren Mindestlohn als der aktuelle gesetzliche Mindestlohn vor. Aufgrund dessen gelten für Arbeitnehmer der folgenden BranJ chen auch nach Einführung des gesetzlichen MindestJ lohns bis spätestens 2017 Lohnuntergrenzen, die unj terhalb des im Jahr 2017 geltenden gesetzlichen MinJ destlohnsliegenkönnen: Fleischverarbeitung* Oktober2015bisNovember2016 8,60 Dezember2016bisDezember2017 8,75 Landwirtschaft*(unterste*Lohngruppe*der*landwirtF schaftlichen*saisonarbeiter)* bisdezember2015(west) 7,40 bisdezember2015(ost) 7,20 JanuarbisDezember2016(West) 8,00 JanuarbisDezember2016(Ost) 7,90 Januar2017bisOktober2017(bundeseinheitlich) 8,60 abnovember2017(bundeseinheitlich) 9,10 Wäschereidienstleistungen*im*ObjektkundengeF schäft* Januar2015bisJuni2016(West) 8,50 Januar2015bisJuni2016(Ost) 8,00 Juli2016bisSeptember2017(bundeseinheitlich) 8,75 TextilF*und*Bekleidungsindustrie* Januar2015bisDezember2016(West) 8,50 Januar2015bisDezember2015(Ost) 7,50 Januar2016bisOktober2016(Ost) 8,25 November2016bisDezember2016(Ost) 8,75 Bestehende tarifliche Regelungen haben bis Ende 2016 Vorrang vor dem MiLoG. Für das Jahr 2017 könnte es durch die sogenannte Mindestlohnkommission eine AnheJ bungdesgesetzlichenmindestlohnsaufeinenbetragüber 8,50 geben.dasgesetzsiehtab2017allezweijahreeij neanpassungdesmindestlohnsvor. Zugleich gelten gemäß der bis Ende 2017 verlängerten Übergangsfrist die branchenbezogenen MindestlohntarifJ verträge im Jahr 2017 weiter. Allerdings müssen diese eij nenlohnvonmindestens8,50 vorsehen.dasbedeutet, dass die branchenbezogenen Mindestlöhne im Jahr 2017 nur dann den gesetzlichen (vermutlich über 8,50 liegenj den)mindestlohnunterschreitendürfen, wenn sie mindesj tens8,50 betragen. Der tarifvertragliche Mindestlohn in der Landwirtschaft bej trägt ab Januar 2017 8,60. Sollte die MindestlohnkomJ mission beschließen, den gesetzlichen Mindestlohn ab 2017 auf 8,75 anzuheben, hat der tarifvertragliche MinJ destlohn noch für 2017 Vorrang, da er mindestens 8,50 beträgt.ab2018gibteskeineausnahmenmehr. DergesetzlicheMindestlohn einüberblick Seite2von8

Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert 3* Der*gesetzliche*Mindestlohn* 3.1* Anspruchsberechtigte*Personen* DergesetzlicheAnspruchaufMindestlohngilt abgej sehenvonwenigenausnahmen grundsätzlichfüralle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer* über* 18* Jahre. ErbetrifftauchausländischeBeschäftigte,wennsiein Deutschland arbeiten unabhängig davon, ob sie bei einem inj oder ausländischen Unternehmen angestellt sind. Für Personen unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Diese Ausnahme zielt auf eine nachhaltige Integration junger Menschen in den Arbeitsmarktab. Auszubildende erhalten ebenfalls keinen Mindestlohn. Ihre Entlohnung wird weiterhin durch das BerufsbilJ dungsgesetz(bbig)geregelt. Da die echte ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeinnütj zigenvereinoderineinemanderenzusammenhangkeine ArbeitimSinnediesesGesetzesdarstellt,erhaltenPersoJ nen,dieeinehrenamtinnehaben,keinenmindestlohn.eine ehrenamtlichetätigkeitimsinnedesmilogliegtvor,wenn sie nicht von der Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung,sondernvondemWillengeprägtist,sichfür das Gemeinwohl einzusetzen. Auch AmateurJ und VerJ tragssportler fallen nicht unter den Arbeitnehmerbegriff, wenn* ihre* ehrenamtliche* sportliche* Betätigung* und* nicht*die*finanzielle*gegenleistungimvordergrundsteht. 3.2* Vergütung* MitdemMindestlohnistdersteuerpflichtigeBruttolohn pro Arbeitsstunde (Grundlohn) gemeint. Jede ArbeitsF stundekostetsiealsarbeitgebervor*sozialversichef rungsanteilenmindestens8,50. Für den Fall, dass keine Arbeitszeit oder kein festes Monatsgehaltvereinbartist,mussdieMonatsvergütung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitszeit in deneffektivenbruttostundenlohnumgerechnetwerden. DasMiLoGenthältkeineausdrücklicheRegelungdazu, welche vertraglichen bzw. tatsächlich geleisteten VerJ gütungsarten und Jelemente für den Mindestlohn herj anzuziehensind.dereuropäischegerichtshof(eugh) beschäftigte sich in der Vergangenheit mit der möglij chenanrechnung*variabler*vergütungsbestandteile im Zusammenhang mit Lohnzahlungen auf den MinJ destlohnnachdemaentg. DasGerichtbefand,dassvariableVergütungsbestandJ teiledannangerechnetwerdenkönnen,wennsieeine GegenleistungfürdiereguläreTätigkeitdesArbeitnehJ mersdarstellen.diesistebenfallsaufdenmindestlohn anwendbar.dahergiltfolgendes: DergesetzlicheMindestlohn einüberblick Für die Anrechenbarkeit von Leistungen auf MindestJ lohnansprüche kommt es darauf an, ob die anrechenj barenvergütungsbestandteilefunktional*gleichwertig mitdemzweckdesmindestlohnssind,beispielsweise Betriebstreuezulagen, Kinderzulagen, gegebenenfalls tarifliche Einmalzahlungen wie UrJ laubsj oder Weihnachtsgeld (allerdings nur für den Fälligkeitszeitraum,indemdiesegezahltwerden). Nach dem MiLoG muss der Mindestlohn spätestens am letztenbankarbeitstagdesmonatsgezahltwerden,derauf denmonatfolgt,indemdiearbeitsleistungerbrachtwurde (siehe Punkt 5). Wird also im Dezember Weihnachtsgeld ausgezahlt,istdiesesauf*den*mindestlohn*im*november anrechenbar,nichtjedochaufdieanderenmonate. Laut Bundesarbeitsministerium können Einmalzahlungen, die klar vorhersehbar sind (z.b. Weihnachtsgeld), auch über das gesamte Jahr zu jeweils einem Zwölftel auf die monatlichenabrechnungenverteiltwerden.voraussetzung isthierjedoch,dassdieseanteileauchspätestensamenj dedesfolgemonatsausgezahltwerden. Nicht*anrechenbarsindhingegenVergütungsbestandJ teile,dieeinenganzanderenzweckverfolgenundanj deren Bindungen unterfallen. Dazu gehören beispielsj weise VermögenswirksameLeistungen, BeiträgezurbetrieblichenAltersversorgung, Aufwandsentschädigungen, Wechselschichtzulagen, Schmutzzulagen, Überstundenzuschläge, Nachtschichtzuschläge, SonnJundFeiertagszuschläge, Gefahrenzulagen, Akkordprämienoder Qualitätsprämien. Herr Kramer arbeitet als Lagerarbeiter und erhält einen GrundlohninHöhevon8,00.Zusätzlicherhälterfürseine WechselschichttätigkeiteinepauschalemonatlicheSchichtJ zulageinhöhevon200. Lösung* SchichtzulagenwerdenbeiderBerechnungderVergütung nicht berücksichtigt. Obwohl Herr Kramer einen durchj schnittlichen Stundenlohn von 9,25 (8,00 Grundlohn + 1,25 SchichtzulageproStunde)erhält,bleibtdieSchichtJ zulage bei der Mindestlohnberechnung unberücksichtigt. Herr Kramer hat demzufolge einen zusätzlichen Anspruch Seite3von8

Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert auf 0,50 Stundenlohn (Differenz von 8,00 bisherigem Grundlohnzu8,50 Mindestlohn). Da das Gesetz keine eindeutigen Regelungen trifft, werdenkünftigdiegerichteüberdiesefrageentscheij den müssen. Auch die ersten im Jahr 2015 dazu erj gangenen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen sind nicht ganz eindeutig. Insbesondere ist unklar, ob und unterwelchenvoraussetzungenbeispielsweisezusätzj lichesurlaubsjoderweihnachtsgeldodereinejährliche Sonderzahlung in die Mindestlohnberechnung einfliej ßen dürfen. Eine Entscheidung des BundesarbeitsgeJ richtsdazustehtnochaus. DiefürdieMindestlohnkontrollezuständigeBundeszollverJ waltung hat sich dieser Sichtweise des EuGH inzwischen weitgehendangeschlossen.ausnahmengeltenlediglichfür KostundLogisbeiSaisonarbeitskräften.WeitereInformatiJ onenfindensieunterwww.zoll.de Fachthemen Arbeit Mindestarbeitsbedingungen. ZuvielenEinzelfragenisteinerechtssichereBewertung derzeitsolangenichtmöglich,bisdiegerichtefürkläj runggesorgthaben.dieskanndauernundfürsieals Arbeitgeber spätestens dann zum Problem werden, wenndiebetriebsprüfungdurchdiedeutscherentenj versicherung Bund bzw. die Zollverwaltung bei Ihnen ansteht.klageneinzelnerarbeitnehmersindauchnoch nach Jahren möglich, da das MiLoG vertragliche AusJ schlussfristeneinschränkt. FürArbeitgeberistesratsam,sovieleGehaltsbestandteile wiemöglichalsfixvergütungvereinbartwerden.außerdem solltenleistungen,dienichtzumfixgehaltgehören,immer mit einer Zweckbestimmung verbunden werden, damit sie aufjedenfallaufdenmindestlohnanrechenbarsind. 3.3* Besonderheit:*Trinkgelder* Vor allem im Gastronomiebereich stellen Trinkgelder einen wesentlichen Einnahmefaktor dar. Ein Trinkgeld istnacheinerdefinitiondergewerbeordnungeingeldj betrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung demarbeitnehmerzusätzlichzueinerdemarbeitgeber geschuldetenleistungzahlt.trinkgelderdürfensieals Arbeitgeber daher nicht auf den gesetzlichen MindestJ lohnanrechnen. 3.4* Lohnsteuerrechtliche*GrundlohnF ermittlung* Der steuerpflichtige Bruttolohn pro Stunde kann auf zwei Wegen ermittelt werden. Zum einen können Sie mit Ihrem Mitarbeiter eine unmittelbare Festlegung im Arbeitsvertragvornehmen. Der Arbeitnehmer Herr Müller erhält einen Stundenlohn von8,50. MöglichistauchdieUmrechnungeinesMonatsgehalts IhresMitarbeitersindenStundenlohn.HierfürsindeiniJ gerechenschrittenotwendig: FrauMeierarbeitetalsSachbearbeiterinineinerSpedition. IhrBruttolohnsetztsichzusammenaus: Festgehalt 2.500 Fahrtkostenzuschuss 100 BetrieblicheAltersvorsorge Entgeltumwandlung 100 SonnJ/Feiertagszuschläge 200 Gesamtbruttolohn* 2.700* * Steuerbruttolohn* 2.400* * FürdielohnsteuerlicheBerechnungdesGrundlohnsistalJ lein der Steuerbruttolohn von 2.400 maßgeblich. Die steuerfreien Vergütungselemente (wie FahrtkostenzuJ schuss,sonnjundfeiertagszuschläge)bleibenaußenvor. Im Steuerrecht wird die betriebliche Altersvorsorge angej rechnet, so dass sich ein maßgeblicher* Grundlohn von 2.500 ergibt.dassteuerrechtenthälteineeindeutigedej finition,wiemanvoneinemmonatsgehaltdieumrechnung auf einen Stundenlohn vornimmt. Ausgehend von einem ArbeitsvertragmiteinerregelmäßigenwöchentlichenStunJ denzahl von 40Stunden ist die Monatsstundenzahl zu erj mitteln. Im Steuerrecht gilt, dass ein Monat im Durchschnitt 4,35Wochen umfasst. Es ergibt sich somit folgende BeJ rechnung: MaßgeblicherBruttolohn 2.500 Regelmäßigewöchentliche Arbeitszeit Monatsarbeitszeit (Wochenarbeitszeitx4,35) 40Stunden 174Stunden Grundlohn 14,37 Lösung* Der Steuerbruttolohn von Frau Meier beträgt mit 14,37 deutlichmehralsdergesetzlichemindestlohn.eineanpasj sungandengesetzlichenmindestlohnistdahernichtnotj wendig. DergesetzlicheMindestlohn einüberblick Seite4von8

Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert 3.5* Sozialversicherungsrechtliche* Mindestlohnermittlung* ImGegensatzzumSteuerrechtwerdendieSozialversiJ cherungsbeiträge nach dem sogenanntenanspruchsf prinzip berechnet. Daraus folgt, dass der SozialversiJ cherungsprüferdiebeitragsgrundlagenichtdanachbej wertet, was der Arbeitnehmer tatsächlich bekommt, sondern nach seinem Lohnanspruch, der nunmehr mindestens 8,50 betragen muss. Schon im Hinblick aufdiebetriebsprüfungistdieeinhaltungdermindestj lohnpflicht zu beachten. Welche Konsequenzen eine Nichtbeachtung für Sie als Arbeitgeber künftig haben kann,zeigtdasfolgendebeispiel: FrauSchulzarbeitetseitvielenJahren40StundenproWoJ che als Kellnerin in der Gaststätte von Herrn Sorglos. Sie erhälteinenbruttoarbeitslohnvon7,00.nacheinführung des neuen gesetzlichen Mindestlohns traut sich Frau Schulz nicht, diesen bei Herrn Sorglos einzufordern. Sie arbeitetdeshalbauchimjahr2015weiterhinfürihrenalten Arbeitslohn von 7,00. Das bedeutet, dass Frau Schulz weiterhinihrenaltenmonatlichenbruttolohnerhält: Bruttolohn(174Stundenx7,00 ) 1.218 Anfang 2016 erscheint der Rentenversicherungsprüfer in der Gaststätte von Herrn Sorglos. Er wird bei seiner PrüJ fung den geltenden Mindestlohn von 8,50 für die BeiJ tragsberechnungenmitrückwirkungfürdasjahr2015zuj grundelegen. DarausergibtsichfolgendeBerechnung: GesetzlicherMindestlohn (174Stundenx8,50 ) 1.479 TatsächlicherBruttolohn 1.218 Differenz* 261* * Lösung* AlsArbeitgebermussHerrSorglosnunsowohldenArbeitJ nehmerjalsauchdenarbeitgeberanteilnachzahlen: Gesamtdifferenzfür2015 (12Monatex261 ) 3.132,00 davon20%arbeitgeberanteil 626,40 davon20%arbeitnehmeranteil +626,40 Gesamtnachzahlung* 1.252,80* EinbesonderesNachzahlungsrisikobirgtfürSiealsArJ beitgeberauchdereinsatzvonminijjobbern. HerrWeberarbeitet seit vielen Jahren als geringfügigbej schäftigter in einem Kiosk. Er bezieht einen BruttoarbeitsJ stundenlohn von 6,00. Jeden Monat bekommt er genau 450. Auch Herr Weber fordert nach Einführung des gej setzlichen Mindestlohns keine entsprechende Entlohnung, sondernarbeitet2015weiterhinfür6,00 prostunde. Bruttolohn(75Stundenx6,00 ) 450,00 Ausgehendvon75MonatsstundenberechnetderRentenJ versicherungsprüferfür2015: GesetzlicherMindestlohn (75Stundenx8,50 ) 637,50 TatsächlicherBruttolohn 450,00 Differenz* 187,50* * Lösung* Zu den Konsequenzen gehört, dass Herr Weber rückwirj kendsozialversicherungspflichtigwird.dienichtbeachtung dergesetzlichenmindestlohnanforderungenbei*der*lohnf steuer hat für den Arbeitgeber von Herrn Weber keine Konsequenzen.DerGrundliegtdarin,dassdieLohnsteuer demzuflussprinzipunterliegtunddahernurausdemtatj sächlichgeflossenenentgeltberechnetwird. 3.6* Mindestlohnberechnung*bei*einem* festen*monatsgehalt* Das MiLoG enthält keine konkreten Vorgaben dazu, wann ein festes Monatsgehalt den Anforderungen an dengesetzlichenmindestlohngenügt.bevoreinzelfraj gen zum Mindestlohn gerichtlich geklärt sind, ist von vereinfachendenberechnungenwiebeiderlohnsteuerj lichenmindestlohnermittlung(siehepunkt3.4)eherabj zuraten. Denn der Gesetzgeber stellt beim Lohn einj deutigaufdiestundeundbeimfälligkeitszeitraumeinj deutigaufdenmonatab. HerrSchmitzarbeitet40StundenproWoche.SeinArbeitJ geberhatnachdersteuerlichenberechnungsmethodeden Monatslohnermittelt(4,35Wochenx40Stundenx8,50 = 1.479 ) und auf 1.500 aufgerundet. Aufgrund von WoJ chenenden und Feiertagen kann die tatsächliche Anzahl derarbeitstagejedochvonmonatzumonatvariieren. Februar*(20*Arbeitstage)* 1.500 /20Tage/8Stunden 9,38 Ergebnis:DerStundenlohnliegtimFebruardeutlichüber demgesetzlichenmindestlohn. Juli*(23*Arbeitstage)* 1.500 /23Tage/8Stunden 8,15 Ergebnis:DerStundenlohnliegtimJuliunterdemgesetzJ lichenmindestlohn. AuchwenndasBundesarbeitsministeriumsuggeriert,dass beieiner40jstundenjwocheeinverstetigtesmonatsgehalt DergesetzlicheMindestlohn einüberblick Seite5von8

Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert von 1.473 ausreicht, so handelt es sich dabei nicht um eine rechtsverbindliche Auslegung des Gesetzes. Als ArJ beitgebersolltensiealsoprüfen,obessichlohnt,voneij nemfestenmonatsgehaltaufeinegehaltsabrechnungauf Basis des Stundenlohns umzustellen. Dies kann aber mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand verbunden sein. Alternativ müssten Sie bei einer 40JStundenJWoche einen Monatslohn von mindestens 1.564 zahlen, um auch in Monaten mit 23 Arbeitstagen den Anforderungen des MiLoGgerechtzuwerden. 4* Besonderheiten*bei*bestimmF ten*arbeitnehmern* 4.1* Langzeitarbeitslose* BeiLangzeitarbeitslosenkannindenerstensechsMoJ natenderbeschäftigungvommindestlohnabgewichen werden. Betroffen sind Personen, die unmittelbar vor der Beschäftigung* ein Jahr oder länger arbeitslos gej wesensind. Zum01.06.2016wirddieBundesregierungdieseRegelung aufdenprüfstandstellen. 4.2* Saisonarbeiter* Die bereits vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung wurde von 50 auf 70Tage ausgedehnt. Diese Regelung ist befristet, daj her wird ab dem 01.01.2019 die 50JTageJRegelung wieder eingesetzt. Sie beeinflusst die Höhe des MinJ destlohnsnicht. 4.3* Zeitungszusteller* Das MiLoG sieht eine stufenweise Einführung für ZeiJ tungszusteller vor. Seit dem 01.01.2015 erhalten sie mindestens75%,abdem01.01.2016mindestens85% des geltenden Mindestlohns. Vom 01.01. bis zum 31.12.2017 sind es dann 8,50. Ab dem 01.01.2018 bekommenauchsiedenmindestlohnohneeinschränj kung. 4.4* Jugendliche* Jugendlicheunter18JahrenohneabgeschlosseneBeJ rufsausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen. Das soll verhindern, dass sich Schulabgänger aus fij nanziellen Gründen gegen eine Ausbildung entscheij den. 4.5* Praktikanten* Auch Praktikanten haben einen Anspruch auf Zahlung desmindestlohns.derpraktikantmusseingestelltworj den sein, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, FäJ higkeitenoderberuflicheerfahrungenzuerwerben,ohj ne dass es sich um eine systematische BerufsausbilJ dunghandelt.auchfüreinorientierungspraktikumoder ein ausbildungsj bzw. studienbegleitendes Praktikum vonmehralsdreimonatengiltabdemerstentagder BeschäftigungderMindestlohn. Wenn Sie einen Praktikanten einstellen, müssen Sie die wesentlichen Vertragsbedingungen unverzüglich nach AbJ schlussdespraktikumsvertrags,spätestensvoraufnahme derpraktikantentätigkeitschriftlichniederlegen,unterzeichj nen und dem Praktikanten aushändigen. Aufzunehmen sindmindestens: dernameunddieanschriftdervertragsparteien, die mit dem Praktikum verfolgten LernJ und AusbilJ dungsziele, BeginnundDauerdesPraktikums, DauerderregelmäßigentäglichenPraktikumszeit, ZahlungundHöhederVergütung, DauerdesUrlaubs. VomAnspruchaufMindestlohnausgeschlossensind: Pflichtpraktika, die verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer AusbildungsJ ordnung oder einer hochschulrechtlichen BestimJ munggeleistetwerden. Freiwillige*Praktika,dienichtlängeralsdreiMonaJ te dauern, wenn sie der Berufsorientierung dienen oder ausbildungsj bzw. studienbegleitend geleistet werden. Sonstige*PraktikaimRahmeneinerEinstiegsqualiJ fizierung nach dem SGB III und Maßnahmen einer BerufsausbildungsvorbereitungnachdemBBiG. 5* Abdingbarkeit* NebendentarifvertraglichenSonderregelungendarfder Mindestlohn nicht unterschritten werden. VereinbarunJ gen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausj schließen, sind insoweit unwirksam. Ein Arbeitnehmer kannaufdenanspruchaufmindestlohnnurdurchgej richtlichenvergleichverzichten. 6* Fälligkeit* Der Mindestlohn ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der vertraglichvereinbartenfälligkeitzuzahlen.nachdem MiLoG muss der Arbeitgeber jedoch spätestens am letztenbankarbeitstagdesmonats,deraufdenmonat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, den Lohngezahlthaben selbstwennimarbeitsvertragein späterer Zeitpunkt vereinbart sein sollte. Wenn diese Fristnichtbeachtetwird,drohenBußgelder. AbweichendvondergrundsätzlichenRegelungmüssen Arbeitsstunden, die auf ein durch Arbeitsvertrag, BeJ triebsvereinbarung oder Tarifvertrag vereinbartes ArF DergesetzlicheMindestlohn einüberblick Seite6von8

Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert beitszeitkonto gebucht werden, spätestens innerhalb vonzwölfkalendermonatennachihrererfassungdurch bezahltefreizeitgewährungoderzahlungdesmindestj lohns ausgeglichen werden. Endet das ArbeitsverhältJ nis,mussderausgleichbinneneinesmonatsnachverj tragsendeerfolgen.dieüberdievertraglichearbeitszeit hinausgehendenstundenaufdemarbeitszeitkontodürj fenmonatlichnichtmehralsdiehälftedervertraglichen Arbeitszeit betragen. Auf Langzeitarbeitskonten sind diesebeschränkungennichtübertragbar. ArbeitgebernimNiedriglohnsektor,derenEntgeltenichterJ heblichüberdemmindestlohnliegen,istdringendanzuraj ten,diezeitkontenständeihrerarbeitnehmerregelmäßigzu überprüfen,damitdermindestlohntrotzmehrarbeitgewährt wird. DieseRegelungengeltennicht,wennIhrMitarbeiterein verstetigtesmonatlichesarbeitsentgelterhält,dasüber demgesetzlichenmindestlohnliegt.unter verstetigtem Arbeitsentgelt versteht man das Entgelt, das auf der Basis einer vorgegebenen Stundenzahl unabhängig vonderanzahldertatsächlichgeleistetenarbeitsstunj den bei gleichzeitiger Verrechnung von PlusJ oder MiJ nusstundenaufeinemarbeitszeitkontogezahltwird. Hierbeikannesjedoch selbstbeieinhaltungderverj traglich vereinbarten festen täglichen oder wöchentlij chenarbeitszeit alleinaufgrundderunterschiedlichen Anzahl von Arbeitstagen in den verschiedenen KalenJ dermonaten dazu kommen, dass der Stundenlohn in einem Monat über und in einem anderen Monat unter demmindestlohnliegt. Es wurde mit einem Arbeitnehmer eine wöchentliche ArJ beitszeit von 40 Arbeitsstunden an fünf Arbeitstagen und ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.473,33 brutto verj einbart. Dieses monatliche Arbeitsentgelt wird unabhängig vondentatsächlichenarbeitstagenineinemmonatgezahlt. WennderFebruarnur20Arbeitstagemit160ArbeitsstunJ den und der Juli dagegen 23 Arbeitstage mit 184 ArbeitsJ stunden hat, liegt der Lohn des Arbeitnehmers (unter der Voraussetzung, das keine Mehrarbeit in diesen Monaten durch den Arbeitnehmer geleistet wurde) im Februar über demgesetzlichenmindestlohn(1.473,33 /160Stunden= 9,21 /Stunde), während er im Juli unter der MindestlohnJ grenzeliegt(1.473,33 /184Stunden=8,01 /Stunde). Wenn ein Arbeitnehmer jedoch im Durchschnitt eines ZwölfmonatszeitraumseinEntgeltinHöhedesgesetzJ lichen Mindestlohns erhält, bleibt es bei diesem MitarJ beiter bei der bisherigen Flexibilität der zumeist durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelten Arbeitszeitkonten. 7* Unternehmerhaftung* Beauftragen Sie einen anderen Unternehmer mit der ErbringungvonWerkJoderDienstleistungen,haftenSie für die Verpflichtungen dieses Unternehmers zur ZahJ lungdesmindestlohnswieeinbürge,deraufdieeinrej de der Vorausklage verzichtet hat. Die Haftung erj streckt sich auch auf Nachunternehmer oder vom UnJ ternehmer oder Nachunternehmer beauftragte VerleiJ her. Als Auftraggeber haften Sie unabhängig davon, obihnendiemindestlohnverstößedesbeauftragtenunj ternehmens bekannt waren oder ob Sie diese hätten kennen können wie ein selbstschuldnerischer Bürge für das nach den Mindestlohnvorschriften geschuldete NettoentgeltdereingesetztenArbeitnehmerund die Beiträge zu den sogenannten Gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, beispielsj weise Lohnausgleichskassen, ZusatzversorgungsJ kassenoderurlaubskassen. NichterfasstsindhingegendiedemMindestentgeltzuJ zuordnendensteuernundsozialangaben. DaSiealsUnternehmerselbstdannhaften,wennSiekeine Kenntnis vom Fehlverhalten Ihrer Vertragspartner haben oder haben können, ist bei der Auswahl Ihrer VertragsJ partner besondere Vorsicht geboten. Denn Sie können in derpraxiskaumkontrollieren,obihrsubjodernachunterj nehmer den gesetzlichen Mindestlohn auch tatsächlich zahlt. Um Ihr Haftungsrisiko zu mindern, können Sie sich beij spielsweise von Ihrem Vertragspartner vertraglich zusij chern lassen, dass der Mindestlohn gezahlt wird. BesonJ ders riskant wird es, wenn Ihre direkten Vertragspartner wiederumnachunternehmeneinschalten,umihrenauftrag auszuführen. Sie sollten in solchen Fällen beispielsweise vertraglich vereinbaren, dass Ihnen ein MitbestimmungsJ recht bei der Auswahl der Nachunternehmer eingeräumt wird. 8* Aufzeichnungspflichten* UmdenAnforderungendesgesetzlichenMindestlohns zu entsprechen, müssen Arbeitgeber einige AufzeichJ nungspflichtenerfüllen. Geringfügig*Beschäftigte*(MiniFJobber)* AlsArbeitgebervongeringfügigBeschäftigtensindSie verpflichtet,beginn,endeunddauerderarbeitszeiten dervonihnenangestelltengeringfügigbeschäftigtenzu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen müssen innerj halb einer Woche nach Erbringung der Arbeitsleistung erfolgenundindenlohnunterlagendesarbeitnehmers zweijahrelangaufbewahrtwerden.dieformderaufj zeichnungistdabeinichtvorgeschrieben. DergesetzlicheMindestlohn einüberblick Seite7von8

Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert FürMinijobberin Privathaushalten (imsog.haushaltsj scheckverfahren) gelten diese Aufzeichnungspflichten jedochnicht dochauchhiergiltdergesetzlicheminj destlohn. Risikobranchen*nach*dem*Schwarzarbeitsgesetz* IndenBranchen: Baugewerbe, GaststättenJundBeherbergungsgewerbe, Gebäudereinigung, Personenbeförderungsgewerbe, SpeditionsJ,TransportJundLogistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft, Fleischwirtschaftund Messebau bestehtdieaufzeichnungspflicht,wiesiefürgeringfügig Beschäftigtegilt,sogarfüralle*Beschäftigten.Vonden Aufzeichnungspflichten sind Arbeitgeber in diesen Branchenjedochausgenommen,wenndieverstetigten monatlichen Arbeitsentgelte der Beschäftigten über 2.958 bruttoliegen. Liegen ihre verstetigten Bruttomonatsentgelte über 2.000,undwardiesauchnachweislichindenvorheJ rigen zwölf Monaten der Fall, entfallen die AufzeichJ nungspflichtenebenfalls. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich bei Fragen an die MindestlohnFHotline wenden, die von Montag bis Donnerstagvon8bis20Uhrunter030*60280028erreichJ barist. Nahe*Angehörige* Auch für nahe Angehörige sind die AufzeichnungsF pflichten*gelockert:werdennaheangehörigegeringj fügigoderindeno.g.branchenbeschäftigt,istderarj beitgebervonderaufzeichnungspflichtbefreit. Ausschließlich*mobile*Tätigkeiten* Arbeitnehmer, die ausschließlich mobilen Tätigkeiten nachgehen und ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantj wortlicheinteilen(z.b.zeitungszusteller),sindvonden striktenaufzeichnungspflichtenausgenommen.beidiej senarbeitnehmerngenügtesbereits,wenndietägliche Arbeitsdaueraufgezeichnetwird. 9* Kontrolle* Die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns liegt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der BundesJ zollverwaltung, die schon vor Einführung des gesetzlij chenmindestlohnsbereitsdieeinhaltungdertariflichen Branchenmindestlöhne kontrolliert hatte. Je nach SchwereeinesVerstoßesgegendasMiLoGreichendie möglichen Sanktionen von Bußgeldern bis hin zum AusschlussdesAuftraggebersvonderVergabeöffentJ licheraufträge. DergesetzlicheMindestlohn einüberblick Die Kanzlei Neunzig & Riegert steht Ihnen gerne für weitere FragenzurVerfügung. Rechtsstand:November2015 Alle Informationen und Angaben in diesem MandantenJ Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. SieerfolgenjedochohneGewähr.DieseInformationkanneiJ neindividuelleberatungimeinzelfallnichtersetzen. Seite8von8