Volksbank Bigge-Lenne eg



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In der heutigen Ausgabe unseres SEPA-Newsletters informieren wir Sie damit über nachfolgende Themen:

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Transkript:

Themen dieser Ausgabe auf einen Blick: 1) Die SEPA-Firmen-Lastschrift 2) Inhaltsverzeichnis der bisherigen Newsletter Die im letzten Newsletter vorgestellte SEPA-Basis-Lastschrift ist insbesondere für das Bezahlen durch Verbraucher geeignet. Größtmöglicher Verbraucherschutz ist hier gegeben. So kann der Zahlungspflichtige innerhalb von acht Wochen nach der Kontobelastung eine Erstattung des Betrages verlangen. Dies ist bei Geschäften zwischen Unternehmen nicht immer zielführend, steht doch hier neben einem zügigen Liquiditätszufluss insbesondere die frühe Finalität einer Zahlung im Vordergrund des Interesses. Um diesem Bedürfnis zu begegnen, gibt es die SEPA-Firmen-Lastschrift, die angelehnt ist an den in Deutschland genutzten Abbuchungsauftrag, jedoch vom Gesetzgeber nur für Nicht-Verbraucher (also Unternehmen) zugelassen ist. Eine Übersicht der Nutzungsmöglichkeiten finden Sie im Newsletter Nr. 2 auf Seite 3. 1) SEPA-Firmen-Lastschrift für den europaweiten Forderungseinzug bei Unternehmen Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die Unterschiede zwischen dem deutschen Abbuchungsauftrag und der SEPA-Firmen-Lastschrift: Abb. 1: Gegenüberstellung Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren

Eine wesentliche Voraussetzung für den Einzug von Geldern mittels SEPA-Firmen-Lastschrift ist die Vorlage eines gültigen Mandats. Hierin erklärt der Zahlungspflichtige der kein Verbraucher sein darf den Verzicht auf seinen Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung der Lastschrift. Vor dem ersten Lastschrifteinzug muss der Zahlungspflichtige seiner Bank eine Kopie des Mandates einreichen. Die Bank ist nicht berechtigt, eine SEPA-Firmen-Lastschrift ohne Vorlage einer gültigen Mandatskopie einzulösen. Zahlungspflichtiger 2b. Mandat 1. Mandatseinholung 2. Mandat 3. Vorabinformation Zahlungsempfänger 6. Belastungsbuchung 6b. Mandatsprüfung 4. transaktions- und mandatsbezogene Daten Clearing & Verrechnung Bank des Zahlungspflichtigen 5. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungsempfängers Abb. 2: 4-Ecken-Modell Die bisherigen Abbuchungsaufträge sind nicht für die SEPA-Firmen-Lastschrift verwendbar, es müssen also neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandate eingeholt werden. Eine Umdeutung, wie bei der Einzugsermächtigung, ist nicht möglich. Die jeweils gültigen Mandatstexte finden Sie auf der Internetseite des EPC: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=the_sepa_direct_debit_mandate Wie im Newsletter Nr. 5 bereits erwähnt, ist der Mandatstext zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) zu verfassen. Hinweis aus der Leserschaft: Wir werden unsere grenzüberschreitenden Mandate 3-sprachig (Sprache des Zahlungspflichtigen, Englisch und Deutsch) erstellen, um zu erreichen, dass die Verwendung dieser Mandate intern zu keinen Problemen führt.

Berücksichtigen Sie bei grenzüberschreitendem Lastschrifteinzug bitte Folgendes: Nicht jede Bank bietet das SEPA-Firmenlastschrift-Verfahren an. Über den Link http://epc.cbnet.info/content/adherence_database wählen Sie das Datenformat (XML, CSV oder PDF) aus. Die aufgerufene Tabelle enthält in alphabetischer Reihenfolge (Ländersortierung) die Banken, die SEPA-Firmen-Lastschriften verarbeiten können. Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Geschäftspartner auf, um in Erfahrung zu bringen, mit welcher Bank eine Geschäftsbeziehung besteht. Bei positiver Rückmeldung kann ein Mandatsaustausch erfolgen.

Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift gelten folgende Einreichungsfristen: Erst-, Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tag* vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen => daher Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET-Tage* vor Fälligkeit * Bei TARGET-Tagen handelt es sich um europaweite Bankarbeitstage. Die Erreichbarkeit der Banken erhöht sich dadurch, dass neben Samstagen und Sonntagen lediglich 6 einheitliche Feiertage existieren: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Wichtig: Prüfen Sie unbedingt zeitnah, ob von Ihnen Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern getroffen wurden und entscheiden Sie, wie damit zukünftig umgegangen wird. Kommt die Nutzung der SEPA-Basis-Lastschrift in Frage oder sind alternative Zahlungsmethoden wie z. B. die Akzeptanz von Kreditkarten denkbar? Wir beraten Sie gerne. In der Anlage zu diesem Newsletter stellen wir Ihnen als aktivem Nutzer (Einreicher) des Abbuchungsauftragsverfahrens gerne zwei Musteranschreiben zur Verfügung, mit denen Sie die neuen SEPA-Basis- bzw. SEPA-Firmen-Lastschriftmandate einholen können. Bevor Sie als Zahlungspflichtiger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat unterzeichnen, beachten Sie die hiermit verbundenen Risiken. Das Mandat enthält keinerlei Betragsbeschränkung (analog zum heute genutzten Abbuchungsauftrag)! In diesem und dem vorherigen Newsletter haben wir Ihnen die Funktionsweisen der SEPA-Basis- Lastschrift und der SEPA-Firmen-Lastschrift erläutert. Wesentliche Merkmale sind Ihnen bereits aus den seit langem genutzten Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftrags-Verfahren bekannt. Man hat sich bei beiden neuen Verfahren eng an die deutschen Gegebenheiten gehalten dies ist auch ein Verdienst der Volks- und Raiffeisenbanken, die ihren Einfluss über entsprechende Gremien genutzt haben. Wir freuen uns weiterhin über Ihr Feedback! Ihr Firmenkunden-Team der

2) Inhalte der bisherigen SEPA-Newsletter Ausgabe 01/2012 Gültigkeitsbereich der SEPA (Länderübersicht) Zusammenhang SEPA / PSD (Payment Service Directive) Welche Länder und welche Währungen fallen unter die PSD? Ausgabe 02/2012 Welche Zahlungen sind von der PSD betroffen? Umsetzung der PSD in die nationale Gesetzgebung Wertstellung und Verfügbarkeit von Geldbeträgen Umdeutungslösung bei Einzugsermächtigungen Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Anhang: Musterbrief für die Ankündigung der Umdeutungslösung Ausgabe 03/2012 Unterschied Richtlinien / Verordnungen Ausführungsfristen / Laufzeiten Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen Welche Bereiche in einem Unternehmen sind von SEPA betroffen? Verabschiedung der EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro im Europäischen Parlament am 14.02.2012 Sonderregelung für das elektronische Lastschriftverfahren / Übergangsregelung für Verbraucher IBAN / BIC Ausgabe 04/2012 SEPA-Überweisung (SCT) Glossar Ausgabe 05/2012 SEPA-Lastschriftverfahren: Die Neuerungen (Gläubiger-ID, SEPA-Lastschriftmandate, Due Date, Pre-Notification) Ausgabe 06/2012 SEPA-Lastschriftverfahren Umdeutungslösung Glossar Anhang: Musterbrief für die Umdeutung Einzugsermächtigung SEPA-Basislastschrift-Mandat