Nationaler Messplan Rehabilitation (Modul 2 und Modul 3) Verfahrens-Handbuch. Beta-Version für die Schulungen, 10/2012, Vinciane Vouets



Ähnliche Dokumente
Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Verordnung über die Weiterbildung

Allgemeine Informationen Grundlage für die Spitalsuchmaschine und die Darstellung der Leistungsdaten pro Standort auf

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Intrinsisch motivierte Mitarbeiter als Erfolgsfaktor für das Ideenmanagement: Eine empirische Untersuchung

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

Vertrag über die praktische Ausbildung

Auswertung. Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

Surveillance-Begleitforschungsprojekt des Robert Koch-Instituts: Diagnostik von gleichzeitigen Erkrankungen an HIV/AIDS und Tuberkulose

Stand 15. Oktober Fragen und Antworten

IMPLEMENTIERUNG VON GOOD PRACTICE ZUR REDUZIERUNG VON MEDIKATIONSFEHLERN IN SPITÄLERN

Erfolg durch Delegation

Trainerschulung ANQ Qualitätsmessung Psychiatrie

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Anleitung Administration Spitex-Organisationen

Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick

REHA-KORE-ZH. auf Basis Integriertes Tarifmodell Kostenträgerrechnung (ITAR_K ) CH V 5.0 von H+ Die Spitäler der Schweiz

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

AKH-DER-P-5.3. Gültig ab: Version:1.0.1 Seite 1 von 5

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

Personal- und Qualitätsentwicklung

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Hochschule Ravensburg-Weingarten. Technik Wirtschaft Sozialwesen. Projektarbeit

Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen

Verordnung von Maßnahmen der Physiotherapeutischen und. Podologischen Therapie Muster 13

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

teamsync Kurzanleitung

Befragung zum Migrationshintergrund

104 WebUntis -Dokumentation

Für Menschen in einer psychischen Krise in der zweiten Lebenshälfte. Alterspsychiatrie (U3) Psychiatrie

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Statuten des Vereins guild42.ch

Erfolgreiche ITIL Assessments mit CMMI bei führender internationaler Bank

Nachhaltiges Gesundheitssystem

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Thun, 27. April Pressekonferenz VPSB

PULMONALE REHABILITATION Professionelle Richtlinien verstehen

Elternzeit Was ist das?

Pflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden?

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner

Einwilligungserklärung

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Fragebogen zur Erhebung der Situation altgewordener psychisch erkrankter Menschen in den Angeboten der Sozialpsychiatrie in Mecklenburg-Vorpommern

Anleitung Scharbefragung

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul Business/IT-Alignment , 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U.

Langfristige Genehmigungen

Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007

Personalverleih im IT-Bereich

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

vom 15. Januar 1991 (ABl S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

Angehörigenarbeit konkret

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Das neue Reisekostenrecht 2014

II. Zum Jugendbegleiter-Programm

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Im Fragebogen wird häufiger nach pflegenden Angehörigen gefragt. Wir verstehen in diesem Kontext unter pflegenden Angehörigen Personen, die

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Nationaler Messplan Rehabilitation (Modul 2 und Modul 3): Verfahrens-Handbuch

Qualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

Auswertung KundInnenbefragung

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

Das digitale Klassenund Notizbuch

ERGEBNISBERICHT DER LEHRVERANSTALTUNGS- EVALUATION. Software-Qualitätsmanagement. Sommersemester 2014 Dozent/Dozentin: Gräbe

Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Nutzung dieser Internetseite

Transkript:

Nationaler Messplan Rehabilitation (Modul 2 und Modul 3) Verfahrens-Handbuch Beta-Version für die Schulungen, 10/2012, Vinciane Vouets Die Beta-Version wird mit der Genehmigung der Vertreter der SAR, SGNR, SGPR und SW!SS REHA im Qualitätsausschuss Rehabilitation des ANQ für die Schulungen verwendet. Die Verabschiedung des Handbuchs erfolgt am 16. November 2012 durch den Qualitätsausschuss Rehabilitation. Die verabschiedete Version des Handbuchs wird umgehend durch die Geschäftsstelle des ANQs bereitgestellt.

Verfahrens-Handbuch Rehabilitation / Beta-Version für die Schulungen, 10/2012

Verfahrens-Handbuch Rehabilitation / Beta-Version für die Schulungen, 10/2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 ANQ und Nationale Qualitätsmessungen in der Rehabilitation... 1 1.2 Der Reha-Messplan im Überblick... 1 1.2.1 Modul 1: Patientenzufriedenheitsbefragung... 1 1.2.2 Module 2 und 3: Bereichsspezifische Messungen... 2 1.3 Datenqualität... 3 1.4 Das Verfahrens-Handbuch... 4 1.5 Das Daten-Handbuch... 5 1.6 Die Initial-Schulungen... 6 1.7 Aufgaben der Kliniken... 7 1.7.1 Klinikinterne Projektleitung... 7 1.7.2 Aufgaben im Modul 1... 7 1.7.3 Aufgaben im Modul 2 und 3... 7 1.8 Kontaktstelle... 8 2 Allgemeine Verfahrensregeln zu den Messungen mit den Instrumenten in Modul 2 und 3... 9 2.1 Patientenkollektiv und Falldefinition... 9 2.2 Richtlinien zur Wahl der Instrumente für die Eintritts- und Austrittsmessung in den Rehabilitationskliniken... 10 2.2.1 Richtlinien für Patienten mit muskuloskelettalem Rehabilitationsbedarf... 10 2.2.2 Richtlinien für Patienten mit neurologischem Rehabilitationsbedarf... 10 2.2.3 Richtlinien für Patienten mit kardiologischem Rehabilitationsbedarf... 10 2.2.4 Richtlinien für Patienten mit pulmonalem Rehabilitationsbedarf... 11 2.2.5 Richtlinien für Patienten mit anderem Rehabilitationsbedarf... 11 2.2.6 Erhebung von Zusatzdaten... 11 2.3 Dispensgesuch... 11 2.4 Erfassungszeitpunkte und Beobachtungsperiode... 12 2.5 Ausschlussgründe (Drop-out)... 12 2.6 Messung bei Verlegung, Urlaub und administrativem Fallwechsel... 13 2.7 Abbruchgründe... 13 2.8 Durchführung der Tests bzw. Ausfüllen der Fragebogen durch die Behandelnden... 14 i

Verfahrens-Handbuch Rehabilitation / Beta-Version für die Schulungen, 10/2012 2.9 Abgabe der Fragebogen an die Patienten durch die Behandelnden... 15 2.9.1 Instruktion des Patienten bei der Eintrittsbefragung... 16 2.9.2 Instruktion des Patienten bei der Austrittsbefragung... 16 3 Dokumentation der Partizipationsziele und der Zielerreichung... 18 3.1 Vorbemerkungen... 18 3.2 ANQ-Richtlinien für die praktische Durchführung der Dokumentation der Partizipationsziele und der Zielerreichung... 18 3.3 Vom ANQ genehmigte Formulare für die Zieldokumentation... 19 3.3.1 Deutsche Fassung... 20 3.3.2 Französische Fassung... 21 3.3.3 Italienische Fassung... 23 4 Functional Independence Measure (FIM)... 25 4.1 Vorbemerkungen... 25 4.2 ANQ-Richtlinien für die praktische Durchführung der FIM... 25 4.3 Vom ANQ genehmigte Fragebogen... 26 4.3.1 Deutsche Fassung... 27 4.3.2 Französische Fassung... 28 4.3.3 Italienische Fassung... 29 5 Erweiterter Barthel-Index (EBI)... 31 5.1 Vorbemerkungen... 31 5.2 ANQ-Richtlinien für die praktische Durchführung des EBI... 31 5.3 Vom ANQ genehmigte Fragebogen... 32 5.3.1 Deutsche Fassung... 33 5.3.2 Französische Fassung... 37 5.3.3 Italienische Fassung... 42 6 Health Assessment Questionnaire (HAQ)... 45 6.1 Vorbemerkungen... 45 6.2 ANQ-Richtlinien für die praktische Durchführung des HAQ... 45 6.3 Vom ANQ genehmigte Fragebogen... 46 6.3.1 Deutsche Fassung... 46 6.3.2 Französische Fassung... 49 6.3.3 Italienische Fassung... 51 7 6-Minuten-Gehtest... 54 7.1 Vorbemerkungen... 54 ii

Verfahrens-Handbuch Rehabilitation / Beta-Version für die Schulungen, 10/2012 7.2 ANQ-Richtlinien für die praktische Durchführung des 6-Minuten-Gehtests... 54 7.3 Vom ANQ genehmigte Formulare... 55 7.3.1 Deutsche Fassung... 55 7.3.2 Französische Fassung... 56 7.3.3 Italienische Fassung... 56 8 Fahrrad-Ergometrie... 57 8.1 Vorbemerkungen... 57 8.2 ANQ-Richtlinien für die praktische Durchführung der Fahrrad-Ergometrie... 57 8.3 Vom ANQ genehmigte Formulare... 58 8.3.1 Deutsche Fassung... 58 8.3.2 Französische Fassung... 58 8.3.3 Italienische Fassung... 58 9 MacNew Heart... 60 9.1 Vorbemerkungen... 60 9.2 ANQ-Richtlinien für die praktische Durchführung des MacNew Heart... 60 9.3 Vom ANQ genehmigte Fragebogen... 60 9.3.1 Deutsche Fassung... 60 9.3.2 Französische Fassung... 68 9.3.3 Italienische Fassung... 75 10 Feeling-Thermometer... 84 10.1 Vorbemerkungen... 84 10.2 ANQ-Richtlinien für die praktische Durchführung des Feeling- Thermometers... 84 10.3 Vom ANQ genehmigte Fragebogen... 84 10.3.1 Deutsche Fassung... 84 10.3.2 Französische Fassung... 85 10.3.3 Italienische Fassung... 85 11 Chronic Respiratory Questionnaire (CRQ)... 86 11.1 Vorbemerkungen... 86 11.2 ANQ-Richtlinien für die praktische Durchführung des CRQ... 86 11.3 Vom ANQ genehmigte Fragebogen... 87 11.3.1 Deutsche Fassung... 87 11.3.2 Französische Fassung... 93 11.3.3 Italienische Fassung... 99 iii

Verfahrens-Handbuch Rehabilitation / Beta-Version für die Schulungen, 10/2012 12 Cumulative Illness Rating Scale (CIRS)... 106 12.1 Vorbemerkungen... 106 12.2 ANQ-Richtlinien für die praktische Durchführung des CIRS... 106 12.3 Vom ANQ genehmigte Fragebogen... 106 12.3.1 Deutsche Fassung... 107 12.3.2 Französische Fassung (noch nicht genehmigt(noch nicht genehmigt))... 108 12.3.3 Italienische Fassung... 109 iv

Verfahrens-Handbuch Rehabilitation / Beta-Version für die Schulungen, 10/2012 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Nationaler Messplan für die Rehabilitation 2013 2014 (ohne Modul 1)... 3 Tabelle 2: Formular für den Ausschluss des Patienten aus den Outcome-Messungen ( Drop-out )... 13 Tabelle 3: Formular für Abbruchgründe bei Patienten-Fragebogen (HAQ, MacNew Heart, CRQ, Feeling-Thermometer)... 14 Tabelle 4: Formular für die Erfassung des wichtigsten Partizipationsziels... 20 Tabelle 5: Formular für die Beurteilung der Zielerreichung... 21 Tabelle 6: Formular für die Erfassung des Partizipationsziels... 21 Tabelle 7: Formular für die Beurteilung der Zielerreichung... 22 Tabelle 8: Formular für die Erfassung des Partizipationsziels... 23 Tabelle 9: Formular für die Beurteilung der Zielerreichung... 24 Tabelle 10: Formular FIM (deutsche Fassung)... 27 Tabelle 11: Formular FIM (französische Fassung)... 28 Tabelle 12: Formular FIM (italienische Fassung)... 29 Tabelle 13: Formular EBI (deutsche Fassung)... 33 Tabelle 14: Formular EBI (französische Fassung)... 37 Tabelle 15: Formular EBI (italienische Fassung)... 42 Tabelle 16: HAQ (deutsche Fassung)... 46 Tabelle 17: HAQ (französische Fassung)... 49 Tabelle 18: HAQ (italienische Fassung)... 51 Tabelle 19: Formular für den 6-Minuten-Gehtest (deutsche Fassung)... 55 Tabelle 20: Formular für den 6-Minuten-Gehtest (französische Fassung)... 56 Tabelle 21: Formular für den 6-Minuten-Gehtest (italienische Fassung)... 56 Tabelle 22: Formular für die Fahrrad-Ergometrie (deutsche Fassung)... 58 Tabelle 23: Formular für die Fahrrad-Ergometrie (französische Fassung)... 58 Tabelle 24: Formular für die Fahrrad-Ergometrie (italienische Fassung)... 58 Tabelle 25: MacNew Heart-Patientenbogen (deutsche Fassung)... 60 Tabelle 26: MacNew Heart-Patientenbogen (französische Fassung)... 68 Tabelle 27: MacNew Heart-Patientenbogen (italienische Fassung)... 75 Tabelle 28: Feeling-Thermometer-Patientenbogen (deutsche Fassung)... 84 Tabelle 29: Feeling-Thermometer-Patientenbogen (französische Fassung)... 85 Tabelle 30: Feeling-Thermometer-Patientenbogen (italienische Fassung)... 85 Tabelle 31: CRQ-Patientenbogen (deutsche Fassung)... 87 Tabelle 32: CRQ-Patientenbogen (französische Fassung)... 93 Tabelle 33: CRQ-Patientenbogen (italienische Fassung)... 99 Tabelle 34: CIRS-Formular (deutsche Fassung)... 107 Tabelle 35: CIRS-Formular (französische Fassung)... 108 Tabelle 36: CIRS-Formular (italienische Fassung)... 109 v

Verfahrens-Handbuch Rehabilitation / Beta-Version für die Schulungen, 10/2012

Einleitung 1 Einleitung 1.1 ANQ und Nationale Qualitätsmessungen in der Rehabilitation Der Zweck des ANQ ist die Koordination und Durchführung von Qualitätsmessungen auf nationaler Ebene in der stationären Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie: Der ANQ gibt den Spitälern und Kliniken die gesamtschweizerisch durchzuführenden Qualitätsmessungen in Form von Messplänen vor. Er koordiniert deren Umsetzung von der Datenerhebung über die Auswertung, das Verfassen der Berichte bis hin zur Veröffentlichung der Ergebnisse für eine breite Öffentlichkeit. Mit der Dokumentation der Qualität (Vergleich mit nationalen Referenzwerten) wird ein Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbesserung geleistet (Statuten des ANQ vom 24. November 2009). Der nationale Messplan Rehabilitation kommt in der stationären Rehabilitation zur Anwendung. Der Nationale Messplan Rehabilitation (einschliesslich Umsetzungskonzept) sowie die Finanzierung wurden vom ANQ erarbeitet und von seinen Partnern (H+ - die Spitäler Schweiz, die Versicherer und die Kantone) genehmigt. Die Durchführung dieser Messungen ist für alle Kliniken, die dem Nationalen Qualitätsvertrag beigetretenen sind, obligatorisch. 1.2 Der Reha-Messplan im Überblick Der Messplan umfasst insgesamt 10 Instrumente und ist in drei Module gegliedert: Modul 1: Nationale Patientenzufriedenheitsbefragung Rehabilitation (Kurzfragebogen) Modul 2: Muskuloskelettale und neurologische Rehabilitation (Dokumentation der Ziele und Zielerreichung, Erweiterter Barthel-Index, Functional Independence Measure, Health Assessment Questionnaire) Modul 3: Kardiale und pulmonale Rehabilitation (6-Minuten-Gehtest, Fahrrad-Ergometrie, MacNew Heart, Feeling-Thermometer, Chronic Respiratory Questionnaire) Der gegenwärtige Messplan enthält ein übergreifendes und zwei organspezifische Module. Der Vorstand des ANQ hat in einer Absichtserklärung 1 im September erklärt, dass mittelfristig eine Erweiterung des Messplans mit nicht-organspezifischen Modulen geprüft und auf die diesbezügliche Erweiterung des Messplans Rehabilitation hingearbeitet wird. Dabei sollen die Ergebnisse aus der Entwicklung des von H+ lancierten Definitionspapieres DefReha" 2 angemessen berücksichtigt werden. Bis zur Aufnahme von weiteren Modulen in den Messplan Rehabilitation regelt das Verfahrens- Handbuch des ANQ zu den Messungen in der Rehabilitation, die Anwendung der Instrumente in Einrichtungen mit nicht-organspezifischem Leistungsangebot (zum Beispiel Centre de traitements et de réadaptation, CTR), im Sinne einer Übergangslösung. 1.2.1 Modul 1: Patientenzufriedenheitsbefragung Modul 1 umfasst die nationale Patientenzufriedenheitsbefragung mit fünf Fragen: Bei den ersten zwei Fragen wird die allgemeine Zufriedenheit mit der Rehabilitationsbehandlung erfasst. Anhand zwei weiterer Fragen beurteilen die Patienten die Verständlichkeit der Information der 1 siehe www.anq.ch 2 H+ (2012, noch nicht publiziert): Rehabilitation: Spezialbereiche und Definitionen. Ein- und Ausschlusskriterien für die organ- und nichtorganspezifischen Rehabilitationsarten. 1

Einleitung Ärztinnen und Ärzte sowie die Betreuung durch das therapeutische Fachpersonal, das Pflegefachpersonal und den Sozialdienst während des Aufenthalts. Schliesslich beurteilen die Patienten, ob sie sich in der Rehabilitationsklinik respekt- und würdevoll behandelt fühlten. Dank der allgemeinen Gültigkeit der Fragen sollte eine klinikspezifische Auswertung ohne Differenzierung nach Rehabilitationsbereichen möglich sein. Befragt werden alle im April und Mai austretenden Patienten (Periodenmessung). Neben der schriftlichen Befragung soll unter gewissen Bedingungen auch die telefonische oder online Befragung möglich sein. Die Befragung wird mit einer Kombination aus zentralen und dezentralen Instituten abgewickelt. Die Hauptaufgaben des zentralen Messinstituts sind die Koordination der Abwicklung der Befragungen in den einzelnen Rehabilitationskliniken gemeinsam mit den dezentralen Instituten, die Einrichtung der zentralen Datenbank, die Auswertung und Berichterstellung. Für die Abwicklung der Messung in den Rehabilitationskliniken sind die dezentralen Messinstitute zuständig. Diese werden jeweils von den Rehabilitationskliniken selber bestimmt. Die dezentralen Messinstitute wickeln die Befragung in Zusammenarbeit mit den Spitälern nach den Vorgaben des zentralen Messinstituts ab. Sie stellen den Spitälern die Fragebogen und entsprechende Begleitschreiben bereit, verarbeiteten die retournierten Fragebogen und sind für den Datentransfer an das zuständige zentrale Messinstitut verantwortlich. 1.2.2 Module 2 und 3: Bereichsspezifische Messungen Bei den Messungen in Modul 2 und Modul 3 handelt es sich um eine Vollerhebung und die Daten werden bei sämtlichen Patienten erhoben. Die Messungen bzw. Befragungen erfolgen jeweils bei Ein- und Austritt. Aus Tabelle 1 geht hervor, dass ein Teil der Instrumente als Fremdbeurteilung eingesetzt wird: die praktische Durchführung bzw. das Ausfüllen des Fragebogens erfolgt durch das medizinisch oder therapeutische Personal. Bei den anderen Messungen handelt es sich um Selbstbeurteilungen: die Fragebogen werden durch die Patienten ausgefüllt. 2

Einleitung Tabelle 1: Nationaler Messplan für die Rehabilitation 2013 2014 (ohne Modul 1) Module Patienten Zeitpunkt Typ Modul 2: Allgemeine Messung, mit Obligatorium Partizipationsziele (HZ) und Zielerreichung (ZE) gemäss ICF-Ansatz DG-m DG-n Diagnosespezifische Messung, mit Obligatorium bei muskuloskelettalen Patienten und Wahlpflicht bei neurologischen Patienten Functional Independence Measure (FIM) DG-n E / A FB oder Erweiterter Barthel-Index (EBI) E / A Health Assessment Questionnaire (HAQ) DG-m E / A SB Modul 3: Allgemeine Messungen, mit Wahlpflicht (Wahl abhängig vom Gesundheitszustand) 6-Minuten-Gehtest DG-k; DG-p E / A FB Fahrrad-Ergometrie DG-k; DG-p E / A FB Diagnosespezifische Messungen, obligatorisch bei den gegebenen Diagnosen MacNew Heart DG-k-spez E / A SB Feeling-Thermometer DG-p E / A SB Chronic Respiratory Questionnaire (CRQ) DG-p-spez E / A SB Legende: DG-m=Diagnosegruppe muskuloskelettale Patienten; DG-n=Diagnosegruppe neurologische Patienten; DG-k=Diagnosegruppe kardiale Patienten; DG-p=Diagnosegruppe pulmonale Patienten; DGk-spez=Patienten mit Hauptzuweisungsgrund: Bypass mit Klappenersatz sowie andere kombinierte kardiovaskulärer Operation (kombiniertes Implantieren oder Transplantieren von Herzschrittmachern, Defibrillatoren, Bypässen, Herzklappenersatz, Stents oder eines anderen Ersatzes, vgl. ICD Z95) oder Herzinsuffizienz mit einer Ejektionsfraktion EF<40%. DG-p-spez=Patienten mit Hauptzuweisungsgrund COPD I-IV; E=Eintritt; A=Austritt; SB=Selbstbeurteilung; FB=Fremdbeurteilung. FB 1.3 Datenqualität Eine hohe Datenqualität ist eine zentrale Voraussetzung für verlässliche Aussagen und die Akzeptanz einer transparenten Darstellung von vergleichenden und klinikspezifischen Ergebnissen. Folgende Massnahmen des ANQ fördern eine hohe Datenqualität: Vorgabe von Instrumenten, welche mehrheitlich von Behandelnden ausgefüllt werden. Dies gewährleistet einen hohen Rücklauf und vollständige Angaben auch bei Patienten mit Migrationshintergrund oder bei Patienten, die den Fragebogen nicht selber ausfüllen können. Standardisierung des Erhebungsprozesses in den Kliniken anhand von Vorgaben und Richtlinien. Diese sind in den Handbüchern festgehalten. Das Daten-Handbuch enthält Spezifikationen zu Daten, Datenlogistik und Prüflogik 3 ; das Verfahrens-Handbuch die Verfahrensregeln und die Instrumentenbeschreibungen. Initial-Schulung, welche sich jeweils an von den Kliniken delegierte Behandelnde richten. Im Anschluss an die Initial-Schulung geben die Behandelnden das Wissen innerhalb der Klinik weiter ( train-the-trainers -Konzept). 3 Die rudimentäre Prüflogik umfasst in erster Linie Einzelfeldtests (vollständige Angaben, gültige Werte) sowie bis zu einem gewissen Mass auch Kreuztests zur Plausibilisierung der Angaben. 3

Einleitung Zweistufige Prüfung der Datenqualität mit Rückkoppelung: Der ANQ gibt den Kliniken vor, dass die Daten soweit möglich elektronisch erhoben und die Eingaben rudimentär geprüft werden (Prüflogik, manuelle Prüfung). Die Datenqualität wird erneut durch das Auswertungsinstitut systematisch geprüft. Es erstellt auch einen Datenqualitätsbericht. Bei nicht ausreichender Datenqualität (statistische Auffälligkeiten) werden die Kliniken über die Mängel informiert und erhalten Empfehlungen zur Verbesserung der Datenqualität. Die Kliniken sind vertraglich verpflichtet (Qualitätsvertrag), die Vorgaben des ANQ zu implementieren. Sie sind für die Datenqualität der Datenlieferung verantwortlich. Ein hoher Rücklauf liegt im Interesse der Kliniken. Ziel ist der Einschluss aller Patienten in die Qualitätsmessungen, das Erzielen einer möglichst hohen Teilnahmequote (bzw. möglichst weniger Ausschlüsse bzw. Drop-outs 4 und Abbrüche) und möglichst vollständiger und plausibler Datensätze (gegebenenfalls durch manuelle Datenprüfung). Der ANQ erwartet, dass bei den Tests und Behandelnden- Fragebogen eine Einschlussquote von mindestens 90% erreicht wird. Bei den Patienten- Fragebogen (Modul 2 und Modul 3) erwartet der ANQ eine Einschlussquote von mindestens 70%. 1.4 Das Verfahrens-Handbuch Das Verfahrens-Handbuch richtet sich an die Behandelnden sowie an anderes Klinikpersonal, welches die Patientinnen und Patienten informiert, motiviert und beim Ausfüllen qualitätsbezogener Fragebogen unterstützt. Das Verfahrens-Handbuch bildet die inhaltliche Grundlage für die geplanten Initial-Schulungen der Behandelnden. Darüber hinaus soll es in den Kliniken als Grundlage für die klinikinternen Schulungen verwendet werden und bei Fragen als Nachschlagewerk dienen. Das Verfahrens-Handbuch soll sicherstellen, dass die Behandelnden (und anderes Klinikpersonal) aller Schweizer Rehabilitationskliniken das exakt gleiche Instrument verwenden, die Instrumente auf die exakt gleiche Weise anwenden (z.b. Instruktion der Patientinnen und Patienten bei der Abgabe von Patienten-Fragebogen wie HAQ, MacNew Heart und CRQ; Anwendung der Fragebogen EBI und FIM durch die Behandelnden; Ablaufprotokoll des 6-Minuten- Gehtests oder der Fahrrad-Ergometrie) und sich an exakte zeitliche Vorgaben zur Durchführung der Befragungen und Tests halten. Das Verfahrens-Handbuch zu den Modulen 2 und 3 wurde vom ANQ unter Einbezug der Autoren der Buchreihe Assessments in der Rehabilitation (Band 1 bis 3) sowie der Verantwortlichen des ST-Reha-Projekts 5 erstellt 6. 4 Als Drop-out wird ein Patient bezeichnet, welcher sich im Rahmen der externen Qualitätsmessungen des ANQ einer Messung / Befragung unterziehen sollte, diese aber entgegen der Planung nicht erfolgt und zwar unabhängig davon, aus welchem Grund die Messung / Befragung nicht stattfand. 5 ST-Reha ist die Kurzbezeichnung des Projekts Schweizerisches Tarifsystem Rehabilitation. Seit 2004 bearbeiten H+ und die Medizinaltarifkommission UVG (MTK) das Tarifprojekt im Bereich der stationären Rehabilitation. Es bezweckt die Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen und der neuen Spitalfinanzierung (Leistungsfinanzierung). Im Jahr 2009 konnte als Meilenstein ein Patientenklassifikationssystem (PCS) für die neurologische und muskuloskelettale Rehabilitation entwickelt werden, das anhand des Schweregrads einer Erkrankung die Behandlungskosten schätzt. Gegenwärtig wird im Rahmen einer Pilotphase das PCS probeweise in Kliniken eingeführt. (vgl. http://www.hplus.ch/de/tarife_preise/andere_stationaere_tarife/st_reha/). 4

Einleitung Das Verfahrens-Handbuch umfasst die Richtlinien und Vorgaben der 9 in Module 2 und 3 verwendeten Instrumente des Nationalen Messplans Rehabilitation. Darüber hinaus enthält es auch Richtlinien und Vorgaben für die Verwendung der Cumulative Illness Rating Scale (CIRS). Die Daten aus dem CIRS werden zusammen mit anderen Zusatzdaten für die Auswertung benötigt (vgl. Abschnitt 1.5). Das Verfahrens-Handbuch des ANQ bildet auch die Grundlage für die Anwendung der Instrumente im ST-Reha-Projekt. ST-Reha-Kliniken erhalten von den entsprechenden Verantwortlichen zusätzliche Instruktionen zur Anwendung der Instrumente für die Entwicklung der Tarifstruktur. 1.5 Das Daten-Handbuch Das Daten-Handbuch richtet sich an die klinikinternen Projektleitenden und IT-Verantwortlichen in den Kliniken, welche die technischen Voraussetzungen für die Integration der Qualitätsmessungen in die Behandlungs-, Qualitätsmanagement- und Führungsprozesse erarbeiten. Es wird vom Auswertungsinstitut der Charité Universitätsmedizin Berlin (Abteilung für Versorgungssystemforschung und Grundlagen in der Qualitätssicherung, VQR) in Zusammenarbeit mit dem ANQ erstellt. Es enthält zum einen die Vorgaben bezüglich Datenlieferung (Inhalt, Format und Periodizität). Hierzu gehört auch die Beachtung einer datenschutzkonformen Übermittlung der Daten. Festgelegt sind dort auch die Spezifikationen der zu erhebenden Daten (Variablenliste, Wertebereich, Ausprägungen und Definition von fehlenden Werten) zuhanden der Kliniken bzw. Systemanbieter. Dabei werden die entsprechenden Vorgaben laufender Projekte (ST-Reha- Projekt) und bestehender Datensammlungen (BFS) berücksichtigt. Das Daten-Handbuch umfasst die Definitionen der Daten aus den 9 Instrumenten der Module 2 und 3 des Nationalen Messplans Rehabilitation (einschliesslich Fallidentifikationsnummer, Messzeitpunkt, Abbruchgründe etc.) als auch derjenigen Daten, welche für die Auswertung (einschliesslich Risikoadjustierung) benötigt werden (vgl. Daten-Handbuch): Daten aus der Medizinischen Statistik des BFS (Minimales Datenset) Daten der Cumulative Illness Rating Scale (CIRS) Weitere Daten Neben der Spezifikationen der zu erhebenden Daten und der Datenlieferung ist im Datenhandbuch eine Prüflogik definiert, welche die Kliniken bei der Eingabe der Daten vor fehlenden Angaben (Vollständigkeit des Datensatzes) und offensichtlichen Fehleingaben (Validität der Angaben) schützt. Das Daten-Handbuch des ANQ bildet auch die Grundlage für die Spezifikation der Daten, welche für die ST-Reha-Projekte verwendet werden. ST-Reha-Kliniken erhalten von den entsprechenden Verantwortlichen zusätzliche Angaben zu den Spezifikationen und den Datenlieferungsmodalitäten. 6 Gilbert Büsching, Hansjörg Lüthi, Detlef Marks, Peter Oesch, Stefan Schädler sowie für das ST- Rehabilitation-Projekt Markus Tschanz und Jan Kool. 5

Einleitung 1.6 Die Initial-Schulungen Die Schulung der Behandelnden (Ärztinnen und Ärzte, Fachtherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflegefachkräfte) der rund 60 Rehabilitationskliniken der deutschen, französischen und italienischen Schweiz erfolgt auf Basis eines train-the-trainers -Konzepts. Nach diesem Konzept bildet eine Expertengruppe (bzw. Lehrpersonen) die Behandelnden im Rahmen der Initialschulung zu Trainern aus. Den Trainern sollen in erster Linie die Verfahrensregeln vermittelt werden; über instrumentenspezifische Kenntnisse und praktische Erfahrung sollten sie bereits vor Kursbeginn verfügen, ebenso wie über rudimentäre methodisch-didaktische Grundlagen für die anschliessenden klinikinternen Schulungen. Nach dem Besuch der Initialschulung sind die Trainer befähigt, die Anwendung der Instrumente im Rahmen klinikinterner Veranstaltungen zu schulen und an eine Vielzahl von Anwendern weiterzugeben. Das auf Multiplikation ausgerichtete Konzept bietet die Möglichkeit, innert verhältnismässig kurzer Zeit viele Personen auszubilden (siehe Abbildung 1). Drei bis vier Initial-Schulungen in Kombination mit klinikinternen Schulungen ermöglichen dem ANQ bis zu 6 000 Behandelnde zu schulen. Abbildung 1: Schulungskonzept train-the-trainers Zur Abrundung der Initialschulungen plant der ANQ eine Webplattform mit den Schulungsunterlagen, moderierten Diskussionsforen und frequently asked questions (FAQ, Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen und ihrer Antworten zur Entlastung der Foren) an. Basierend auf diesen Erfahrungen und auf den Ergebnissen der Datenqualitätsberichte des Auswertungsinstituts werden bei Bedarf Folgeschulungen für die Trainer angeboten. 6

Einleitung 1.7 Aufgaben der Kliniken Für die Integration der ANQ-Messungen und deren Ergebnisse in die klinischen Behandlungs-, Qualitätsmanagement- und Führungsprozesse sind die Kliniken zuständig. Der nachhaltigen Implementierung von Verbesserungsprozessen besonders förderlich ist ein auf allen Hierarchiestufen der Klinik vorliegendes Bekenntnis zur Qualität sowie zur Notwendigkeit von entsprechenden Massnahmen dies schliesst eine Bereitstellung notwendiger Ressourcen mit ein. 1.7.1 Klinikinterne Projektleitung Der ANQ empfiehlt den Kliniken eine Projektleitung zu bestimmen und diese mit der internen Koordination der Qualitätsmessungen aus den Modulen 1 bis 3 zu beauftragen. Die Teilnahme an Angeboten des ANQ (Initial-Schulungen, Folgeschulungen, Workshops), das Selbststudium der vom ANQ bereitgestellten Projektunterlagen (Verfahrens-Handbuch, Daten-Handbuch), die Organisation von internen Schulungen und Abklärungen gehören genauso zum Aufgabenprofil wie die Kommunikation mit dem Klinikpersonal und Dritten (z.b. ANQ, Auswertungsinstitut, IT- Firmen). Die designierte Projektleitung sollte vertraut sein mit der Klinik und mit Fragen des Qualitätsmanagements und darüber hinaus ein gewisses Bekenntnis zu Anliegen des Qualitätsmanagement bringen. Die längerfristige Verfügbarkeit passender zeitlicher Ressourcen ist für eine erfolgreiche Erfüllung dieser Aufgaben wichtig. 1.7.2 Aufgaben im Modul 1 Die Kliniken werden im Winter 2012/2013 vom ANQ über die organisatorischen und methodischen Rahmenbedingungen der Patientenzufriedenheitsbefragung informiert. Der klinikinternen Projektleitung obliegt dann die Klärung organisatorischer Fragen innerhalb der Kliniken gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Befragungsinstitut. Die Durchführung der Befragung erfolgt im April und Mai 2013. Ihre Ergebnisse liegen voraussichtlich im Sommer 2013 vor. Diese in die internen Prozesse (Behandlungs-, Qualitätsmanagement- und Führungsprozesse) einfliessen zu lassen, ist wiederum Aufgabe der klinikinternen Projektkoordination. 1.7.3 Aufgaben im Modul 2 und 3 Bezüglich der Qualitätsmessungen in Modul 2 und 3 sind folgende klinikinternen Aufgaben zu koordinieren: Bestimmung einer klinikinternen Projektleitung Anpassung der technischen Voraussetzungen (KIS, Spezialsoftware) für die Datenerfassung nach den Vorgaben des ANQ Anpassung der organisatorischen Voraussetzungen (Behandlungsprozesse) für die Datenerfassung nach den Vorgaben des ANQ Bestimmung einer Klinikvertretung bestehend aus Q-Beauftragten, Ärztinnen oder Ärzten, Therapeutinnen oder Therapeuten, welche an den Initial-Schulungen des ANQ ( train-the-trainers ) teilnimmt Teilnahme der Klinikdelegation an den Initial-Schulungen des ANQ und allfälligen Folgeschulungen 7

Einleitung Organisation und Durchführung von klinikinternen Schulungen der Behandelnden in der Anwendung der Instrumente Kontinuierliche Organisation und Durchführung von klinikinternen Schulungen zur Ausbildung von neuem Personal sowie zur Förderung der standardisierten Anwendung der Instrumente und Beurteilung (Validität und Interrater-Reliabilität) Datenerhebung nach den Vorgaben des ANQ Elektronische Übermittlung der Daten an das Auswertungsinstitut Charité Universitätsmedizin Berlin (Abteilung Versorgungssystemforschung und Grundlagen der Qualitätssicherung in der Rehabilitation) nach den Vorgaben des ANQ Integration von Ergebnissen (Datenqualitätsberichte und andere Ergebnisberichte) in interne Prozesse (Behandlungs-, Qualitätsmanagement- und Führungsprozesse): z.b. Institutionalisierung von regelmässigen Diskussion von Prozessoptimierungen und Ergebnissen, Teilnahme an klinikübergreifenden Diskussionen (Foren/Workshops) Abklärungen und Beantworten von Anfragen Dritter (ANQ, Auswertungsinstitut Charité Universitätsmedizin Berlin, IT-Firmen) Allgemeine Kommunikation nach innen (interne Kontaktstelle) und aussen. 1.8 Kontaktstelle Die klinikinterne Projektleitung (Q-Beauftragte) fungiert als erste Kontaktstelle für alle internen Anfragen. Sie sammelt und beantwortet die Fragen der Behandelnden. Dabei steht ihnen die Kontaktstelle des ANQ zur Verfügung für Fragen, welche mithilfe der Handbücher und Webseite nicht geklärt werden konnten. 8

Allgemeine Verfahrensregeln zu den Messungen mit den Instrumenten in Modul 2 und 3 2 Allgemeine Verfahrensregeln zu den Messungen mit den Instrumenten in Modul 2 und 3 2.1 Patientenkollektiv und Falldefinition Einbezogen in die Messungen werden alle Personen, welche stationär behandelt werden (Vollerhebung). Dabei erfassen die Kliniken jeden am 1. Januar 2013 oder später in die Rehabilitationsklinik für einen stationären Aufenthalt eingetreten Patienten, unabhängig seines geplanten Austrittsdatums und unabhängig anderer Merkmale wie zum Beispiel Alter, Diagnose, Versicherungsstatus, Herkunft oder dem Vorliegen einer Mehrfachhospitalisierung. 7 Zur Abgrenzung von ambulanten und stationären Fällen orientiert sich der ANQ an der Verordnung über die Kostenermittlung und Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime (VKL) (Schweizerischer Bundesrat 2002). Danach gelten als stationäre Behandlung Aufenthalte zur Untersuchung, Behandlung und Pflege im Spital von mindestens 24 Stunden. Bei einem kürzeren Aufenthalt gilt dieser dann als stationärer Aufenthalt, wenn der Patient verstirbt, während einer Nacht ein Bett belegt (Mitternachtszensus-Regel) oder in ein anderes Spital überwiesen wird. Aufenthalte in Nacht- oder Tageskliniken werden nicht in die Messungen einbezogen. Die Eingrenzung des Patientenkollektivs ist unabhängig von der spezifischen Diagnose bzw. des Alters des Patienten; sie erfolgt über Merkmale der Rehabilitationsklinik (Rehabilitationsangebot und verwendete Assessments). Einbezogen werden Einrichtungen mit einem kantonalen Leistungsauftrag für Rehabilitation, unabhängig ob für ein organspezifisches oder nichtorganspezifisches Rehabilitationsangebot. 8 In Bezug auf die Messpflicht spielen Fallzahlen und das Vorliegen von weiteren Leistungsaufträgen keine Rolle. Kliniken mit ausschliesslich pädiatrischem Rehabilitationsangebot unterliegen vorläufig keinerlei ANQ-Messpflicht; aus formalen Gründen (nationaler Qualitätsvertrag) müssen sie ein Dispensgesuch einreichen. 7 Für die Auswertung orientiert sich der ANQ an die Falltypologie des BFS. Jeder erfasste stationäre Fall ist anhand seiner Ein- und Austrittsdaten gekennzeichnet. Die häufigsten Fälle, die sogenannten A- Fälle, weisen ein Austrittsdatum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Messjahres aus. Hierfür können per Ende des Messjahres Behandlungsdauer und Ergebniswerte berechnet werden. Die B-Fälle, Patienten, welche im Laufe des Messjahres eintreten, deren Behandlung bis zum 31. Dezember desselben Jahres aber nicht abgeschlossen ist, werden für die Auswertung nicht berücksichtigt. Ihre Aufenthaltsdauer sowie Ergebniswerte können nicht berechnet werden. Die BFS-Falltypologie kennt ausserdem C-Fälle (Langzeitpatienten/-patientinnen). Hier liegt das Eintrittsdatum vor dem 1. Januar des Messjahres und die Behandlung geht über den 31. Dezember des Messjahres hinaus. Diese Patienten werden in der BFS-Statistik mit einer Aufenthaltsdauer von 365 Tage erfasst. Sie werden aber für die Auswertungen des ANQ nicht berücksichtigt, da keine Ergebniswerte berechnet werden können. 8 Die Kategorien des BFS können nicht als Kriterium für den Einschluss der Klinik in die Messungen verwendet werden, weil sie eine für die Zwecke der Qualitätsmessungen ungeeignete Typologie für Rehabilitationskliniken bzw. Aktivitätstypen verwenden. Die Erfassung und Einteilung der Betriebe für die Medizinische Statistik der Krankenhäuser fusst auf der Systematik der wirtschaftlichen Aktivitäten, die für die amtliche Statistik der Schweiz und der EU-Länder verbindlich ist. Die Einteilung nach Kategorien erfolgt nachträglich aufgrund einer hierarchischen Typologie, welche dem Betriebszweck und dem Hauptangebot an Leistungen Rechnung trägt. Diese Typologie weist keinen Zusammenhang mit kantonalen Typologien, Spitallisten oder Leistungsaufträge auf (vergleiche BFS (2005): Detailkonzept zur Medizinischen Statistik der Krankenhäuser). In der Krankenhausstatistik werden die medizinischen Leistungen bzw. Kostenstellen im Bereich der Geriatrie und subakuten Pflege (M900) mit den medizinischen Leistungen im Bereich der Rehabilitation und physikalische Medizin (M950) zusammengefasst zum Aktivitätstyp Rehabilitation / Geriatrie (vergleiche BFS (Periode 2010): Detailkonzept zur Krankenhausstatistik). 9

Allgemeine Verfahrensregeln zu den Messungen mit den Instrumenten in Modul 2 und 3 2.2 Richtlinien zur Wahl der Instrumente für die Eintritts- und Austrittsmessung in den Rehabilitationskliniken Die Wahl der Instrumente aus dem vorliegenden Nationalen Messplan Rehabilitation richtet sich nach Richtlinien des ANQs. Diese stellen sicher, dass in ähnlichen Situationen bezogen auf Merkmale des Patienten (Indikation gemäss Kostengutsprache) die gleichen Instrumente angewendet werden. Die Richtlinien tragen grundsätzlichen Erkenntnissen aus der Erarbeitung des von H+ lancierten Definitionspapieres DefReha 9 Rechnung. Das Definitionspapier wird voraussichtlich Ende 2012 den Facharztgesellschaften sowie verschiedenen Gremien von H+ zur Vernehmlassung zugestellt. 2.2.1 Richtlinien für Patienten mit muskuloskelettalem Rehabilitationsbedarf Bei Patienten mit einer Indikation für muskuloskelettale Rehabilitation (bzw. entsprechende Kostengutsprache) werden Partizipationsziele und Zielerreichung dokumentiert und zusätzlich der Health Assessment Questionnaire (HAQ) ausgefüllt. 2.2.2 Richtlinien für Patienten mit neurologischem Rehabilitationsbedarf Bei Patienten mit einer Indikation für neurologische Rehabilitation (bzw. entsprechende Kostengutsprache) werden Partizipationsziele und Zielerreichung dokumentiert. Zusätzlich kommt die Functional Independence Measure (FIM) oder der Erweiterte Barthel-Index (EBI) zur Anwendung. Die Kliniken haben die Pflicht, für alle Patienten mit neurologischem Rehabilitationsbedarf entweder ausschliesslich den FIM oder ausschliesslich den EBI anzuwenden. 2.2.3 Richtlinien für Patienten mit kardiologischem Rehabilitationsbedarf Bei Patienten mit einer Indikation für kardiologische Rehabilitation (bzw. entsprechende Kostengutsprache) werden je nach Gesundheitszustand des Patienten der 6-Minuten-Gehtest oder eine Fahrrad-Ergometrie durchgeführt. Dabei orientiert sich die fallführende Person an der folgenden Richtlinien-Kaskade: a. Wenn es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt, ist bei Eintritt eine Fahrrad-Ergometrie dem 6-Minuten-Gehtest vorzuziehen. Die Fahrrad-Ergometrie ist bei Austritt zu wiederholen. b. Wenn gestützt auf dem Gesundheitszustand des Patienten eine Fahrrad- Ergometrie nicht möglich erscheint, dann erfolgt bei Eintritt ein 6-Minuten- Gehtest; dieser wird bei Austritt wiederholt. c. Wenn der Gesundheitszustand des Patienten es nicht zulässt, bei Eintritt einen 6-Minuten-Gehtest durchzuführen, entfällt die Messung. Bei Austritt erfolgt dann zwingend ein 6-Minuten-Gehtest. Bei Bypass mit Klappenersatz oder bei einer anderen kombinierten kardiovaskulären Operation (kombiniertes Implantieren oder Transplantieren von Herzschrittmachern, Defibrillatoren, Bypässen, Herzklappenersatz, Stents oder eines anderen Ersatzes 10, vgl. ICD Z95) oder bei einer Herzinsuffizienz mit einer Ejektionsfraktion EF<40% ist zusätzlich bei Ein- und Austritt der Fragebogen MacNew Heart anzuwenden. 9 Vgl. Fussnote 2 10 Zum Beispiel Klappe und Bypass, Bypass und Stent, Bypass und ICD (implanted cardiac defibrillator), Bypass und Aneurysmektomie etc. 10

Allgemeine Verfahrensregeln zu den Messungen mit den Instrumenten in Modul 2 und 3 2.2.4 Richtlinien für Patienten mit pulmonalem Rehabilitationsbedarf Bei Patienten mit einer Indikation für pulmonale Rehabilitation (bzw. entsprechende Kostengutsprache) werden je nach Gesundheitszustand des Patienten der 6-Minuten-Gehtest oder eine Fahrrad-Ergometrie durchgeführt. Dabei orientiert sich die fallführende Person an der folgenden Richtlinien-Kaskade: a. Wenn es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt, ist bei Eintritt eine Fahrrad-Ergometrie dem 6-Minuten-Gehtest vorzuziehen. Die Fahrrad-Ergometrie ist bei Austritt zu wiederholen. b. Wenn gestützt auf dem Gesundheitszustand des Patienten eine Fahrrad- Ergometrie nicht möglich erscheint, dann erfolgt bei Eintritt ein 6-Minuten- Gehtest; dieser wird bei Austritt wiederholt. c. Wenn der Gesundheitszustand des Patienten es nicht zulässt, bei Eintritt einen 6-Minuten-Gehtest durchzuführen, entfällt die Messung. Bei Austritt erfolgt dann zwingend ein 6-Minuten-Gehtest. Zusätzlich werden bei allen pulmonalen Patienten der Feeling-Thermometer eingesetzt. Wenn eine chronisch obstruktive Lungenkrankheit (ICD J44) mit einem Schweregrad zwischen 1 und 4 (COPD I-IV) den Hauptzuweisungsgrund bildet, ist darüber hinaus bei Ein- und Austritt der Fragebogen Chronic Respiratory Questionnaire (CRQ) anzuwenden. 2.2.5 Richtlinien für Patienten mit anderem Rehabilitationsbedarf Bei Patienten mit einer anderen Rehabilitations-Indikation (zum Beispiel mit einer geriatrischen, internistischen oder onkologischen Rehabilitation) werden Partizipationsziele und Zielerreichung dokumentiert. Zusätzlich kommt die FIM, der EBI oder der HAQ zur Anwendung. Die Kliniken haben die Pflicht, für alle Patienten derselben Rehabilitations-Indikation entweder ausschliesslich den FIM, ausschliesslich den EBI oder ausschliesslich den HAQ anzuwenden (nur ein von den drei genannten Instrumenten). 2.2.6 Erhebung von Zusatzdaten Vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass neben den oben erwähnten Instrumenten auch der CIRS bei Ein- und Austritt anzuwenden ist und zwar bei jedem Patienten. Schliesslich erheben die Kliniken neben den Daten zu den Messinstrumenten Zusatzdaten (vgl. Abschnitt 1.5 bzw. Daten-Handbuch). 2.3 Dispensgesuch Kann ein Leistungserbringer aus objektiven Gründen die Messungen nicht durchführen, kann er gestützt auf den nationalen Qualitätsvertrag (Abschnitt III, Absatz 4), ein begründetes schriftliches Dispensgesuch an den ANQ stellen. In diesem ist darzulegen, aus welchen Gründen eine oder mehrere der vorgegebenen Messungen nicht durchgeführt werden können und welche alternativen Messungen umgesetzt werden. Der Vorstand des ANQ beurteilt das Gesuch abschliessend und beantwortet es schriftlich. Es besteht im ANQ ein Konsens, dass grundsätzlich die Instrumente aus dem vorliegendem Messplan gebraucht werden sollen auch ausserhalb der designierten Bereiche der spezialisierten organspezifischen muskuloskelettalen, neurologischen, kardiologischen und pulmonalen 11

Allgemeine Verfahrensregeln zu den Messungen mit den Instrumenten in Modul 2 und 3 Rehabilitation. Dispensen werden nur in Ausnahmefällen und mit grosser Zurückhaltung genehmigt (vgl. Abschnitt 2.1). 2.4 Erfassungszeitpunkte und Beobachtungsperiode Die Durchführung der Ein- und Austrittmessungen (FIM, EBI, HAQ; 6-Minuten-Gehtest, Fahrrad-Ergometrie, MacNew Heart, Feeling-Thermometer, CRQ; CIRS) erfolgen grundsätzlich möglichst zeitnah beim effektiven Klinikeintritt resp. Klinikaustritt. Die Eintrittsmessung hat grundsätzlich innerhalb von drei Arbeitstagen nach Klinikeintritt zu erfolgen (Eintrittstag miteingerechnet). Die Austrittsmessung erfolgt analog frühestens drei Arbeitstage vor Klinikaustritt (Austrittstag miteingerechnet). Den Messergebnissen liegen aber unterschiedliche Beobachtungsperioden zugrunde: Die Angaben der Patienten im HAQ, MacNew Heart, Feeling-Thermometer und CRQ basieren auf eine dreitägige Beobachtungsperiode. Der Festlegung des Behandlungsziels und der Beantwortung der Fragen aus FIM bzw. EBI durch die Behandelnden liegen ebenfalls die Beobachtungen der letzten drei Tage zugrunde (Fremdbeurteilung). Die Ergebnisse des 6- Minuten-Gehtests, der Fahrrad-Ergometrie der Beurteilung der Zielerreichung sowie des CIRS stellen dagegen eine Momentaufnahme der Patienten bzw. der Patienten zum gegebenen Zeitpunkt dar (Ein- bzw. Austrittsmessung). Beobachtungsperiode Rückblick auf 3 Tage: FIM, EBI, HAQ, Behandlungsziel, Mac New Heart, CRQ, Feeling Thermometer. Beobachtungsperiode Rückblick auf 3 Tage: FIM, EBI, HAQ, Behandlungsziel, Mac New Heart, CRQ, Feeling Thermometer; Zielerreichung.MacNew Momentaufnahme: 6 Minuten Gehtest, Momentaufnahme: 6 Minuten Gehtest, Fahrrad Ergometrie. 5 4 3 2 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 1 2 3 4 5 Tage vor Eintritt Eintritt Behandlung (21 Tage) nach Austritt Abbildung 2: Erfassungszeitpunkte und Beobachtungsperioden Für die Zwecke der nationalen Qualitätssicherung wurden die Erfassungszeitpunkte und die Beobachtungsperioden der verschiedenen Instrumente an die Rahmenbedingungen der Messungen in den Rehabilitationskliniken (Eintritts- und Austrittsmessung bei unterschiedlich langer Behandlungsdauer) angepasst und vereinheitlicht. 2.5 Ausschlussgründe (Drop-out) Die Durchführung der Tests (6-Minuten-Gehtest, Fahrrad-Ergometrie) bzw. das Ausfüllen der Behandelnden-Fragebogen (Festlegung des Partizipationsziels, Beurteilung der Zielerreichung, FIM, EBI, CIRS) und der Patienten-Fragebogen ist grundsätzlich bei allen Patienten vorgese- 12

Allgemeine Verfahrensregeln zu den Messungen mit den Instrumenten in Modul 2 und 3 hen. Die Ein- und Austrittsmessungen müssen also zwingend durchgeführt werden. Einzig in drei Fällen ist ein Ausschluss des Patienten aus den Messungen berechtigt: a. Die Behandlung wird noch vor der Eintrittsmessung abgebrochen (unvorgesehener Abbruch / Todesfall). b. Der Austritt erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt. Aufgrund der kurzen Aufenthaltszeit wird auf eine Austrittsmessung verzichtet. c. Der Patient ist unvorgesehen nach einem mindestens sieben-tägigen Aufenthalt ausgetreten (Abbruch der Behandlung, Todesfall). Die Tests, die den Behandelnden-Fragebogen zugrundeliegenden Beobachtungen und die Beurteilung der Zielerreichung können nicht (valide) durchgeführt werden. Liegen die Ergebnisse einer Verlaufsmessung vor, welche in der Austrittsperiode erfolgt ist (also innerhalb von drei Tagen vor Abbruch bzw. Todesfall), werden deren Ergebnisse als Austrittsmessung dokumentiert. Führt einer der oben genannten Gründe zum Ausschluss, ist keine weitere Messung bzw. keine Befragung des Patienten mehr möglich ( Drop-out ). Es sind folgende Daten über den Ausschluss zu erheben (Tabelle 2): Tabelle 2: Formular für den Ausschluss des Patienten aus den Outcome-Messungen ( Drop-out ) Grund für den Ausschluss [Einfachnennung] und Datumsangabe Unvorgesehener Abbruch der Behandlung noch vor der Eintrittsmessung (einschliesslich Todesfall) Austritt innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt (einschliesslich Todesfall) Unvorgesehener Abbruch der Behandlung nach einem mindestens 7-tägigen Aufenthalt (einschliesslich Todesfall). Datum: bitte spezifizieren 2.6 Messung bei Verlegung, Urlaub und administrativem Fallwechsel Bei einer Verlegung von einer Station auf die andere innerhalb derselben Einrichtung erfolgen keine Aus- bzw. Eintrittsmessungen. Auch bei einem Urlaub erfolgt keine Aus- bzw. Eintrittsmessung, sofern gemäss der abrechnungsbezogenen Regelung der Klinik kein Fall abgeschlossen bzw. neuer Fall eröffnet wird. Wird hingegen eine Abwesenheit von der Klinik als Austritt (Fallabschluss und Neueröffnung) gehandhabt, so sind Austrittsmessungen unter Berücksichtigung allfälliger Ausschlussgründe (vgl. Abschnitt 2.5) vorzunehmen. Bei einem rein administrativen Fallwechsel (z.b. aufgrund eines Wechsels des Kostenträgers) wird keine Aus- bzw. Eintrittsmessung durchgeführt. 2.7 Abbruchgründe Abbruchgründe sind spezifisch für die Messung und haben anders als Ausschlussgründe keinen Ausschluss des Patienten aus dem Messprogramm zur Folge. Kann eine Messung aus 13

Allgemeine Verfahrensregeln zu den Messungen mit den Instrumenten in Modul 2 und 3 einem messspezifischen Grund nicht durchgeführt werden oder wird aus medizinischen Gründen darauf verzichtet, sind trotzdem allfällige weitere Eintrittsmessungen bzw. die Austrittsmessungen durchzuführen. Gleiches gilt für ein Versäumnis: Hat eine Klinik eine Eintrittsmessung versäumt, sind allfällige weitere Eintrittsmessungen bzw. die Austrittsmessungen grundsätzlich durchzuführen. Abbruchgründe können bei Leistungstests und Patienten-Fragebogen geltend gemacht werden, jedoch nicht bei den Behandelnden-Fragebogen (Dokumentation des Ziels und der Zielerreichung, FIM und EBI). Bei den Leistungstests (6-Minuten-Gehtest, Fahrrad-Ergometrie) sind messspezifische Abbruchgründe bei den entsprechenden Formularen integriert. Die Angabe eines Abbruchgrundes erfolgt bei jedem Patienten-Fragebogen separat. Folgende Abbruchgründe stehen zur Wahl (Tabelle 3): Tabelle 3: Formular für Abbruchgründe bei Patienten-Fragebogen (HAQ, MacNew Heart, CRQ, Feeling-Thermometer) Abbruchgründe [Einfachnennung] Ablehnung durch den Patienten, trotz Motivation und Unterstützung Nicht-ausreichende Sprachkompetenzen Der Patient ist zu schwer krank für eine Selbstbeurteilung Andere, bitte spezifizieren: (z.b. Versäumnis seitens der Klinik) 2.8 Durchführung der Tests bzw. Ausfüllen der Fragebogen durch die Behandelnden Die Richtlinien in diesem Abschnitt gelten für den 6-Minuten-Gehtest, die Fahrrad-Ergometrie (beides sind Tests) sowie die Behandelnden-Fragebogen Functional Independence Measure (FIM) und Erweiterter Barthel-Index (EBI). Die Dokumentation des Partizipationsziels und des Zielerreichungsgrads wird wie ein Behandelnden-Fragebogen gehandhabt, wobei insbesondere bei Festlegung des Behandlungsziels (Partizipationsziel) und bei der Beurteilung des Zielerreichungsgrad der Sichtweise des Patienten grosses Gewicht beigemessen werden soll. Der ANQ stellt die Fragebogen den Kliniken in drei Sprachversionen (D, F, I) zur Verfügung. Die Kliniken können die Sprachversion wählen. Die Anweisungen zur praktischen Durchführung und die drei Sprachversionen der Fragebogen liegen im vorliegenden Verfahrens-Handbuch vor. Für die Durchführung der Tests bzw. das Ausfüllen der Behandelnden-Fragebogen, Dateneingabe und Datenqualität ist eine im Behandlungsprozess integrierte Person also eine fallführende Person verantwortlich. Je nach Klinikorganisation kann das die Ärztin bzw. Arzt, eine Therapeutin bzw. ein Therapeut oder eine Pflegefachperson sein. Die Durchführung der Tests bzw. das Ausfüllen der Fragebogen durch Personen, welche nicht weiter in den Behandlungsprozess integriert sind, ist aus Gründen der Datenqualität zu vermeiden. Unabhängig von der Art der Datenerfassung (Papier, elektronisch im KIS oder in Spezialsoftware) hat die Klinik sicherzustellen, dass die Daten aus den Tests bzw. Fragebogen dem richtigen Patienten zugeordnet und mit den anderen medizinischen Daten verknüpft werden können (Barcode, eindeutige Fallnummer). 14

Allgemeine Verfahrensregeln zu den Messungen mit den Instrumenten in Modul 2 und 3 Bei Tests und Behandelnden-Fragebogen empfiehlt der ANQ aus Gründen der Datenqualität die elektronische Eingabe der Antworten (KIS, Spezialsoftware) mit einer zeitgleichen Prüfung der Eingaben. Durch die elektronische Datenerfassung entfallen das nachträgliche Übertragen der Testergebnisse bzw. Antworten in ein elektronisches System (Scannen, manuelle Dateneingabe), das Kontrollieren der Eingaben auf Vollständigkeit, die Vervollständigung und die Plausibilisierung der Antworten. Der ANQ rät davon ab, Daten aus den Tests und Behandelnden-Fragebogen erst auf Papier zu erfassen und dann in ein elektronisches System zu übertragen. Die erhobenen Daten werden nach den Vorgaben des ANQ elektronisch an das Auswertungsinstitut übermittelt. 2.9 Abgabe der Fragebogen an die Patienten durch die Behandelnden Die Richtlinien in diesem Abschnitt gelten für den Health Assessment Questionnaire (HAQ), den MacNew Heart, den Feeling-Thermometer und den Chronic Respiratory Questionnaire (CRQ). Der ANQ stellt den Fragebogen den Kliniken in drei Sprachen zur Verfügung (D, F, I). Die Kliniken können die Sprachversion in Abhängigkeit der Sprachkenntnisse des Patienten wählen. Die drei Sprachversionen der Fragebogen sind in den entsprechenden instrumentenspezifischen Abschnitten beschrieben. Die fallführende Person ist verantwortlich für die korrekte Abgabe der Fragebogen, die Instruktion bzw. Motivation und gegebenenfalls das Mahnen der Patienten, das Einsammeln der Patienten-Fragebogen, die Dateneingabe und die Datenqualität (Prüfung der Vollständigkeit und der Plausibilität). Aus Gründen der Datenqualität ist zu vermeiden, dass diese Vorgänge durch Personen erfolgen, welche nicht weiter in den Behandlungsprozess integriert sind. Das selbständige Ausfüllen durch den Patienten wird vom ANQ ausdrücklich erwünscht; das Ausfüllen des Fragebogens mit Unterstützung der Behandelnden ist erlaubt. Es ist sicherzustellen, dass auf die Beantwortung der Fragen keine Einflussnahme erfolgt. Unabhängig von der Befragungsart (paper-pencil-befragung, online Befragung) hat die Klinik sicherzustellen, dass der Fragebogen dem richtigen Patienten zugeordnet wird und mit den anderen medizinischen Daten verknüpft werden kann (Barcode, eindeutige Fallnummer). Zu beachten ist zudem, dass von Patienten unbeantwortete Fragen nicht einfach leer gelassen, sondern als missing kodiert werden. Hinweise hierzu finden Sie im Daten-Handbuch. Der ANQ empfiehlt aus Gründen der Datenqualität, die elektronische Eingabe der Antworten in klinikeigene Eingabegeräte (Tablet, Computer) ernsthaft zu prüfen. Mit einer direkten elektronischen Dateneingabe (gekoppelt mit einer rudimentären Prüflogik) entfallen das nachträgliche Übertragen der Antworten in ein elektronisches System (Scannen, manuelle Dateneingabe) und das Kontrollieren der Eingaben auf Vollständigkeit. Wird die Durchführung der Befragung mit einer Papierversion vorgezogen, ist die fallführende Person dafür zuständig, dass die Eingaben unmittelbar nach der Abgabe des Fragebogens also zeitnah auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft werden. Bei fehlendem Rücklauf oder unzureichender Datenqualität sind die Angaben in Rücksprache mit dem Patienten zu vervollständigen. Die erhobenen Daten werden in jedem Fall nach den Vorgaben des ANQ elektronisch an das Auswertungsinstitut übermittelt. Grundsätzlich soll bei allen Patienten unabhängig von Diagnose oder Sprachkenntnissen versucht werden, sie zum Ausfüllen des Fragebogens (HAQ, MacNew Heart, Feeling- 15