Die europäische Schuldenkrise

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Transkript:

Die europäische Schuldenkrise Änderung der institutionellen Rahmenbedingungen Sebastian Voll 1

Elemente des EG-Vertrages zur Staatsverschuldung bis 2001 ex-ante ex-post Art. 126 AEUV (ex Art. 104 EGV) Stabilitäts- und Wachstumspakt Regelt Haushaltsüberwachung der Mitgliedsstaaten Ziel: Ausgeglichener Haushalt Überschüsse in guten Zeiten Art. 125 AEUV (ex Art. 103 EGV) Schließt Haftung der Union und Mitgliedsstaaten füreinander aus Ziel: Eigenverantwortliche Haushaltsführung Kurzfristig: 3%-60% Regel, präventive Überwachung Korrektiver Arm: Defizitverfahren 2

Elemente des EG-Vertrages zur Staatsverschuldung 2015 ex-ante ex-post Entwicklung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes Entwicklung der No- Bailout-Klausel Institutionelle Veränderungen 3

Defizitüberwachung im Stabilitäts- und Wachstumspakt 2001 Präventiver Arm Überwachung der Haushalte der EU-Mitglieder durch Kommission Mit Bericht an den ECOFIN-Rat, dieser spricht auf Empfehlung der Kommission Warnung an das Land aus Korrektiver Arm Beschluss des ECOFIN-Rates über Maßnahmen gegen die Mitglieder bis hin zur Geldbuße (Defizitverfahren, wenn >3%) Kritik: Politische Einflussnahme keine automatischen Sanktionen Täter überwachen sich selbst zu lange Fristen zwischen einzelnen Stufen des Prozesses (max. 3,5 Jahre bis zu Sanktionen) politisch Verantwortlichen für ein Defizit unterliegen nicht den Folgen des Verfahrens 4

1950 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 Erinnerung: Hartz-Reformen und Staatsausgaben Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 3.1 vom 06.12.2012; Zinsausgaben 2008-2010: Sachverständigenrat, Ausgaben der Sozialkassen von 1950-1969: Erbsland, Manfred (1996) 1,200,000 1,000,000 800,000 600,000 400,000 200,000 0 Gesamtausgaben inkl. SK und Zinsen, Mill. Euro" Gesamtausgaben ohne SK und Zinsen, Mill. Euro 5

Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes 2011 Änderungen im präventiven Arm Zielsetzung Überprüfung Mitgliedsstaaten setzen sich individuelles Haushaltsziel: strukturelles Defizit, welches zu einem mittelfristig tragfähigen Haushalt führt (Euro-Mitglieder: max. 1% des BIP, Fiskalpakt: 0,5%) Zielsetzung bzw. Annäherung an diese wird vom ECOFIN-Rat überprüft Überwachung Sanktionen, wenn Zielsetzung nicht erreicht und das strukturelle Defizit um 0,5% des BIP (bzw. 0,25% in zwei Folgejahren) größer ausfällt Quasi-automatische Sanktion: nur Ablehnung durch ECOFIN (qual. Mehrheit) möglich 6

Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes 2011 Änderungen im korrektiven Arm HH-Überwachung Maßnahmen- Empfehlung Sanktionen Defizitquote >3% des BIP und nicht rückläufig Schuldenstandsquote >60% des BIP und nicht rückläufig ECOFIN-Rat stellt übermäßiges Defizit fest Kommission erarbeitet Empfehlungen zum Abbau des übermäßigen Defizits Beschluss des ECOFIN mit qual. Mehrheit 3-/6-Monats-Frist, Berichtspflicht des Staates Geldbuße an den ESM, i.d.r. 0,2% max. 0,5% des BIP, und/oder Kürzung EIB-Darlehen wenn: Daten über Defizite und Schulden gefälscht oder falsch ausgewiesen werden empfohlene Maßnahmen nicht umgesetzt werden Land auch sonst untätig bleibt 7

Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes 2011 Bewertung der Reform 2011 Der präventive Arm wurde eindeutig gestärkt: Fokus auf strukturelles Defizit (0,25 bzw. 0.5%), Sanktionen möglich Engere Haushaltsüberwachung durch Kommission Korrektive Arm gestärkt: Aber: schaut nun auch auf den Schuldenstand Fristen entscheidend verkürzt Sanktionen früher möglich, so dass politische Verantwortung zuschreibbar Beschlüsse zu Defizitverfahren Teil des politischen Prozesses Im korrektiven Arm keine (quasi-) automatischen Sanktionen Kaum ein Land hat Schuldenstandsquote <60% alle Länder unterliegen de facto korrektivem Arm Abstimmungsverhalten? 8

Ergänzung des SWP - der europäische Fiskalpakt Kerneigenschaften Implementierung in einer Schuldenbremse in nationalen Gesetzen Reduzierung des Schuldenstandes um 1/20 p.a. wenn >60% ausgeglichener Haushalt = strukturelles Defizit von max. 0,5% des BIP Einrichtung eines automatischen Korrekturmechanismus in jedem Land Kreditvergabe aus ESM nur bei Einhaltung des Fiskalpaktes Verpflichtung, Kommissionsempfehlung zu folgen, wenn Defizitverfahren anhängig ist kann nur durch qualifizierte Mehrheit abgewendet werden Fazit Verstärkung der Regelungen im SWP, insbesondere bei Defizitverfahren Aber: Regelung ist im Rahmen es EU-Rechtes nicht justiziabel und nicht sanktionsbewehrt 9

Ergänzung: Europäische Fonds für strategische Investitionen Kritik an erzwungenen Austeritätspolitik in der Eurozone durch Stabilitäts- und Fiskalpakt Makroökonomisch: Verringerung der Staatsausgaben senkt Wirtschaftsleistung Nachfrage sinkt, Investitionen gehen zurück EU-Kommission unter J.C. Juncker: strategischer Investitionsfonds : bis 2017 insgesamt 315 Mrd. an Investitionen mobilisieren Ziel: langfristige Investitionsprojekte sowie Gründungs- bzw. Risikokapital für kleine und mittlere Unternehmen Umwidmung bestehender Mittel aus EU-Budget: Flexibilitätsreserve des EU-Haushalts, Connecting Europe, Horizon 2020 (8 Mrd. ) Umwidmung von EIB-Kapital (5 Mrd. ) Organisation als Treuhandfonds bei der EIB (Europäische Investitionsbank) Garantien, Co-Finanzierung, Beteiligungs- und Eigenkapital, Verbriefungen 10

Ergänzung: Europäische Fonds für strategische Investitionen Finanzierung- und Hebelung des Fonds 50% Garantie 16 Mrd. EU-Mittel: 8 Mrd. EIB-Mittel: 5 Mrd. EFSI: 21+ Mrd. Zusatzmittel der EU- Staaten Reduktion Maastricht- Schuldenstand öff. + private Gelder Langfristige Inv. 240 Mrd. Infrastruktur, Forschung, Bildung. KM-Unt. 75 Mrd. Anschubfin. Projektkapital, Forschungsfin. private Gelder 11

Elemente des EG-Vertrages zur Staatsverschuldung 2013 ex-ante ex-post Entwicklung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes Entwicklung der No- Bailout-Klausel Institutionelle Veränderungen 12

Der dauerhafte Krisenmechanismus ESM Beschluss am 24. März 2011, Planung seit Dezember 2010: dauerhafter Hilfsfonds, Ablösung des EFSF Konstruktion als internationale Organisation mit (derzeit) ca. 702 Mrd. Stammkapital Finanzhilfen an Staaten in Notsituationen Ausleihvolumen: 500 Mrd. Im Fall von staatlicher Überschuldung : mit Schuldentragfähigkeitsanalyse und Beteiligung der Gläubiger über CAC ab 2013 (Art. 12(3) des ESM- Vertrages) 13

Der dauerhafte Krisenmechanismus ESM ESM 500 Mrd. 80,2 Mrd. eingezahltes Grundkapital (D: 21,7 Mrd. ) Hilfskredite an Euro-Länder de facto: nur ca. 300-350 Mrd. ~420 Mrd. Fremdkapital de facto nur ca. 260 Mrd. 621,7 Mrd. Garantien abrufbares GK (D: 27,07%, d.h. max. 190 Mrd. ) 14

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM (Vorgänger: EFSF rechtlich unterschiedliche Institutionen aber gleiche Aufgaben) Wie funktioniert der ESM? Euro-Mitglied bittet den Vorsitzenden des ESM um Unterstützung Prüfung durch EU-Kommission und EZB Verhandlung über MoU zwischen EU-Kommission, EZB und Mitglied über Bedingungen des Programmes Jedes Mitglied stellt einen Gouverneur Jedes Mitglied hat Stimmrechte entsprechend seinem Anteil am ESM Beschluss über Hilfe an Mitglied muss einstimmig erfolgen 15

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM Was kann der ESM? 1. Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen und an den Euro-Staat zur Budgetfinanzierung weitergeben Ziel: Budgetstabilisierung, lange Laufzeit der Kredite (7-30 Jahre) 2. Kreditlinien aus Vorsichtsgründen gewähren Ziel: beginnende Verunsicherung am Kapitalmarkt eindämmen 3. Staatsanleihen des Staates ankaufen (Primär-/Sekundärmarkt) Ziel: Rückkehr an Kapitalmarkt bzw. Stützung der Renditen 4. Zweckgebundene Kredite an Euro-Staaten zur Refinanzierung ihrer Finanzinstitute Ziel: Wiederaufbau der Finanzinstitute; Finanzmarktstabilisierung 16

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM Bisherige Kreditvergabe (unter EFSF) 1. Griechenland: max. 144 Mrd. abrufbar, derzeit 110.2 Mrd. abgerufen, Laufzeit ca. 30 Jahre 2. Irland: max. 17.7 Mrd. abrufbar, derzeit 12 Mrd. abgerufen, Laufzeit 12.5 Jahre 3. Portugal: max. 26.0 Mrd. abrufbar, derzeit 19 Mrd. abgerufen. Laufzeit 15 Jahre Stand: 22. Januar 2015 Quelle: http://www.efsf.europa.eu/about/operations/index.htm 17

1. Spanien: Kreditvergabe des ESM max. 100 Mrd. bis Dez. 2013; insgesamt 41,3 Mrd. abgerufen; Laufzeit 12.5 Jahre zur Rekapitalisierung der Banken Mit Konditionalität bezüglich der Restrukturierung des spanischen Bankensektors 2. Zypern: Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM max. 9 Mrd. bis Dez. 2016 abrufbar; bis Dez. 2014: 5,7 Mrd. abgerufen; zur Budgetstabilisierung nachdem zypr. Regierung den heimischen Banken geholfen hat Konditionalität bezüglich der Schrumpfung des zypriotischen Bankensektors und makroökonomischer Reformen Stand: 22. Januar 2015; Quelle: http://www.esm.europa.eu/assistance 18

Kritik am ESM Art. 10 (1): Änderung des Grundkapitals Vertrag sieht Möglichkeit der Erhöhung des Grundkapitals (eingezahlter Teil + Garantien) vor Aber: BVerfG Entscheidung Haftungsbegrenzung Art. 15 (1): Aufkauf von Staatsanleihen in Ausnahmefällen [zur Kosteneffizienz] Ankauf der Staatsanleihen am Primärmarkt ist Staatsfinanzierung Neu 22.Januar 2015: EZB kann Anleihen des ESM kaufen Staatsfinanzierung? Art. 16(5): Konditionalität nicht streng genug Auszahlung der Tranchen nach Erhalt des Berichtes der EU- Kommission über Einhaltung der Auflagen und Abstimmung im Gouverneursrat stets politische Entscheidung 19

Elemente des EG-Vertrages zur Staatsverschuldung 2015 ex-ante Reformierter Stabilitätsund Wachstumspakt ex-post No-Bail-Out-Klausel ESM Europäischer Fiskalpakt Fiskalische Stabilitätsunion (?) 20

Abkürzungen AEUV: Arbeitsweise der Europäischen Union Verträge BIP: Bruttoinlandsprodukt CAC: Collective Action Clause ESM: European Stability Mechanism EFSF: European Financial Stability Facility EFSI: Europäische Fonds für strategische Investitionen EG-Verträge: Europäische Gemeinschaft EIB: Europäische Investitionsbank KM-Unt: Kleine und Mittlere Unternehmen MoU: Memorandum of Understanding SWP: Stabilitäts- und Wachstumspakt 21