Salesline Consulting Aktuell Februar 2007 Unternehmensberatung Hauptsitz Karl-Marx Str. 119 15745 Wildau Fon 03375. 213010 Fax 03375. 217006 info@salesline-consulting.com Digitale Steuerprüfung: Die größten Fallstricke NL Königsbrück Weißbacher Str. 23 01936 Königsbrück Fon 035795. 30126 Fax 035795. 31920 mail@salesline-consulting.com Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik "Recht & Steuern". Deutsche forschen gut, aber in den falschen Branchen ("Wirtschaft & Politik"). Außerdem: Mitarbeiter vergeuden ihre Pausenzeiten, statt sich gezielt von der Arbeit zu erholen. WIRTSCHAFT & POLITIK Studie: Deutsche forschen gut, aber auf den falschen Feldern In den traditionellen Technologien wie Automobil- oder Maschinenbau hält Deutschland weltweit Spitzenpositionen, hinkt aber in wachstumsstarken Zukunftsbranchen hinterher. Zu diesem Ergebnis kommt die Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) nach einer Auswertung von mehr als 700.000 Patentmeldungen in den vergangenen Jahren, wie die Tageszeitung Die Welt berichtet. Vorne liege Deutschland in Anwendungstechnologien wie der Automobil-, Maschinenbau-, Umwelt-, Chemie-, Energie- oder Bautechnologie. Hier zähle das Land zu den größten Patentanmeldern weltweit. Zurück liege Deutschland im weltweiten Vergleich in wachstumsstarken Forschungsfeldern wie der Unterhaltungselektronik, der Computertechnologie oder der medizinischen Biotechnologie. Je rasanter die Entwicklung auf einem Forschungsfeld ist, umso schwächer sei die deutsche Position, warnte BCG-Geschäftsführer Peter Strüven. Aus einigen Forschungsfeldern wie Mikroelektronik habe sich Deutschland nahezu verabschiedet. Die deutschen Paradedisziplinen Vorzeigedisziplin der Deutschen ist der Automobilbau, so die Studie. Hier führten deutsche Hersteller auf allen zentralen Gebieten wie Antrieb, Steuerung, Materialien und Sicherheit. Eine dominierende Position habe BCG auch bei erneuerbaren Energien wie Wind- und Wasserkraft oder Biomasse festgestellt. "Dies spiegelt den Erfolg staatlicher Förderpolitik", hieß es.
INVESTIEREN & FINANZIEREN Studie: Private Equity wirbt um frisches (Gründer-)Kapital 55 von 75 deutschen Private-Equity-Häusern wollen im laufenden Jahr neue Mittel bei Investoren einwerben. Über 60 Prozent dieser Mittel sind für Firmen in der Gründungsphase reserviert. Das geht aus einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hervor. Insgesamt wollen die Beteiligungs-Unternehmen demnach ein Fondsvolumen von 5,7 Milliarden Euro erzielen. Davon entfallen 3,1 Milliarden Euro auf 29 Häuser, die Unternehmen in frühen Phasen finanzieren. Weitere 2,6 Milliarden Euro werden von 16 im klassischen Private-Equity-Bereich aktiven Gesellschaften angepeilt. Deutsches Steuerrecht erschwert Private Equity Zu den größten Hindernissen für Beteiligungs-Gesellschaften zählen der Studie zufolge die unvorteilhaften steuerrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Zudem gebe es nach Angaben vieler Beteiligungs-Gesellschaften noch immer Vorbehalte seitens der Investoren gegenüber dem Private-Equity-Standort Deutschland. Auch aus diesen Gründen sei hierzulande das zur Verfügung stehende Kapital von Investoren "nicht üppig". Die deutsche Branche stehe in hartem Wettbewerb mit ausländischer Konkurrenz. FINANZIERUNG LIMITED??? Die Frage der richtigen Rechtsform ist immer wieder eine Frage im Rahmen einer Finanzierung. Dabei kommen derzeit immer häufiger Rechtsformen zum Einsatz, die nicht aus der deutschen Jurisdiktion kommen, aber in Deutschland tätig werden. Die Frage der Limited nach englischem Recht ist hierbei von vorrangiger Bedeutung, da diese bei jeder dritten Gründung derzeit bei uns zur Förderung angefragt wird. Um nicht in den Bereich der Hurra-Schreier oder Absolut-Verneiner sortiert zu werden vorab der Hinweis auf die Impuls Ausgabe (KfW Magazin für Berater) aus dem Jahr 2005 zu dem Thema. Als Finanzierungsberater stellen wir immer wieder fest, dass die Haupteinschränkung hinsichtlich dieser Rechtsform im Rahmen der Finanzierung bei der Frage der Beitreibung der Forderung gegen eine Limited liegt. Aus eigener Erfahrung kennen wir den erschwerten Weg eines internationalen Mahnbescheides. Wir in unserem Hause haben von unserer Geschäftsleitung die Vorgabe bekommen, dass bei Limiteds, die in Deutschland aktiv sind, immer Vorkasse genommen werden muss. Das ist eine Reaktion auf den erheblichen Zusatzaufwand im Falle von rechtlichen Streitigkeiten. Banken sehen die Problematik mittlerweile auch und gehen Kredite nur noch ein, wenn eine
Gesamtschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter bzw. der handelnden Personen gegeben wird. Das ist eine wesentliche Verschlechterung gegenüber einer deutschen GmbH oder Aktiengesellschaft. Üblicher Weise werden die Sicherheiten aus der Investition nach den Beleihungskriterien der Geldgeber ermittelt und danach wird berechnet, wie groß die rechnerische Deckungslücke (mit Sicherheiten) ist. Die Differenz wird üblicher Weise mit zusätzlichen Sicherheiten abgedeckt, blanko vom Geldgeber übernommen oder durch quotale Bürgschaften der Gesellschafter (jeder haftet mit dem gleichen Anteil an der Sicherheitenlücke, wie sein Anteil an der Gesellschaft ist) unterlegt. Die Erfahrung in der Finanzierung mit ausländischen Rechtsformen lässt sich auf eine Aussage beschränken: Wenn kein besonderer positiver Grund für die ausländische Rechtsform vorliegt, führt dies im Rahmen der Finanzierung direkt zu einer Verschlechterung der Ausgangsbasis in der Finanzierung! Ein positiver Grund kann bspw. ein internationaler Geschäftsansatz mit Hauptkonkurrenten in einem bestimmten Land ein. Bringt das Unternehmen nun eine geschützte Leistung (bspw. mit Patent geschützt) auf den Markt, kann eine Klage gegen die Verletzung des Schutzrechtes im Land des Hauptkonkurrenten Sinn machen, bspw. wegen der Arretierung von Vermögen im Falle eines Schadensersatzanspruches. Ähnliches gilt für höhere Schadensersatzansprüche bspw. bei Klagen in den USA. Der Ruf der ausländischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist sicher schlechter als dies sein müsste. Immer noch gelten genau die Gründe, die für solche Rechtsformen vorgetragen werden, wie schnell, kaum Eigenmittel, einfache Verwaltung, genau gegen die Rechtsform. Die negative Auslegung ist schlecht vorbereitet (schnell), ohne finanzielle Ressourcen (kaum Eigenmittel) und schlecht organisiert (einfache Verwaltung). Nun sehen wir uns als Subventionslotsen nicht in der Position über die Rechtsform für ein Unternehmen zu entscheiden. So tragen wir nur vor, was wir in der Finanzierung erleben. Nur wer 25.000 Euro hat, kann eine deutsche GmbH gründen bzw. wer 50.000 Euro hat kann eine deutsche Aktiengesellschaft gründen. Es ist viel einfacher in der Finanzierung, wenn Sie mit einer inländischen Rechtsform antreten und die regionalen Gepflogenheiten der dort ansässigen ordentlichen Kaufleute und Unternehmen anwenden. Das ist nicht typisch deutsch, sondern gilt auch in anderen Ländern. Die Rechtsform spielt nur keine Rolle, wenn die Hauptgesellschafter überregional bekannt sind und über jeden Zweifel der Bonität erhaben sind. Vielleicht nehmen Sie bei der nächsten Planung unsere Erfahrung in der Finanzierung mit auf den Zettel zur Bewertung der Rechtsform und vielleicht gründen Sie erst, wenn die Ziele (auch in der Finanzierung) festgelegt sind. Mit der Limited haben Sie in Deutschland i.d.r. die volle persönliche Haftung. Sollten Sie für Ihr Unternehmen planen die persönliche Haftung zu reduzieren, so ist dies mit öffentlichen Fördermitteln und einer ordentlichen Sicherheitenbewertung bzw. der Auswahl der richtigen Kapitalgeber möglich, aber nicht mit einer Limited, jedenfalls nicht im Moment.
STRATEGIE & MANAGEMENT Studie: Pausenzeiten werden oft vergeudet Fast 90 Prozent der deutschen Beschäftigten machen neben der Mittagspause bis zu sechs weitere Pausen, ohne sich dabei von der Arbeit zu erholen. Das ergab eine Studie des Getränkeherstellers Klix, für die 1.000 Beschäftigte in Deutschland befragt wurden, wie das Personalmagazin berichtet. Die 40 Minuten Extra-Pause pro Tag nutzen demnach weniger als 40 Prozent zur gezielten Erholung. Mehr als die Hälfte aller Befragten tun dies der Studie zufolge nicht. Sie würden konzentrierter und effektiver arbeiten, wenn sie häufiger Pausen machen. Fehlende Angebote zur Erholung In vielen Unternehmen fehlten außerdem Angebote zur sinnvollen Pausengestaltung: 75 Prozent der Berufstätigen gaben an, ihr Unternehmen biete weder eine kostenlose Pausenverpflegung noch Entspannungsmöglichkeiten, Bewegungsprogramm oder Ruheräume. Dementsprechend verbringt fast die Hälfte der Befragten ihre Pause am eigenen Arbeitsplatz oder dem eines Kollegen, so die Studie. RECHT & STEUERN Digitale Steuerprüfung: Die größten Fallstricke Viele Unternehmen sind noch nicht auf die elektronische Steuerprüfung vorbereitet. Doch wer den Anforderungen der "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) nicht entspricht, muss mit steuerlichen Nachteilen rechnen. So können die Prüfer beispielsweise hohe Schätzwerte heranziehen, wenn entsprechende Daten nicht zur Verfügung stehen, wie das P.T. Magazin berichtet. Eine optimale Vorbereitung erfordert demnach eine frühzeitige Abstimmung zwischen Geschäftsleitung, Steuerberatung und IT-Managern. Die größten Fallstricke Dem Magazin zufolge sind folgendes die größten Fallstricke einer digitalen Steuerprüfung: 1. Schlechter Datenzugriff Falsch abgespeicherte, fehlerhafte oder gelöschte Dateien gefährden die Beweiskraft ganzer Geschäftsvorgänge. Nur wer vorab Regeln zur digitalen Dokumentenablage in der eigenen Firma definiert, garantiert einen steuersicheren Belegzugriff. 2. Mangelnde Sachlichkeit Elektronische Geschäftskorrespondenz verführt zu einem eher lockeren Umgangston. Wie Papierbelege sollten sich digitale Daten auf eine sachliche Darstellung konzentrieren und nicht
leichtfertig Vertrauliches verraten. 3. Übermäßige Transparenz Der Betriebsprüfer darf alle Daten verwerten, die ihm zugänglich sind. Nicht prüfungsrelevante Dokumente wie Personalunterlagen oder Auftragsbücher sollten durch spezielle Zugriffsrechte geschützt werden. 4. Zweifelhafte Beweiskraft Dateien alleine erzielen noch keine Belegkraft, da nachträgliche Veränderungen nicht auszuschließen sind. Daher muss auch der gesamte Verfahrensprozess revisionssicher dokumentiert werden. Urteil: Anwälte dürfen mit Billighonoraren werben Rechtsanwälte handeln nicht wettbewerbswidrig, wenn sie ihre Kunden zu einem Pauschalpreis von 20 Euro beraten. Ein derartiges Niedrighonorar verstoße nicht gegen die Vorschriften des Rechtsvergütungsgesetzes (RVG). Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 2 U 134/06), wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet. Der konkrete Fall Die Richter hoben der FTD zufolge damit ein Urteil des Landgerichts Ravensburg auf, das die entsprechenden Werbeanzeigen eines Rechtsanwalts als unlauter eingestuft hatte, weil sie zu einem ruinösen Preiswettbewerb führen würden. Das Oberlandesgericht sah diese Gefahr nicht. Der Gesetzgeber habe mit dem RVG die außergerichtliche Anwaltsberatung deregulieren wollen und deswegen Mindestgebühren abgeschafft. Januar 2007