Konvergieren IFRS und US-GAAP? Erfahrungen aus dem Übergang von US-GAAP auf IFRS



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Transkript:

V Vorwort Viele deutsche Unternehmen erstellen schon seit Jahren IFRS- oder US-GAAP-Konzernabschlüsse und haben so Erfahrungen mit internationalen Rechnungslegungsstandards gesammelt. Seit 2005 sind nunmehr alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS aufzustellen; für manche besteht eine Übergangsfrist bis 2007. Sowohl die Umstellung von nationalen Standards auf IFRS als auch die laufende Anpassung an Änderungen der Standards haben erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und das Controlling der Unternehmen. Vor diesem Hintergrund nahm sich die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. im Rahmen des 59. Deutschen Betriebswirtschafter-Tags des Themas IFRS in Rechnungswesen und Controlling an. Das IASB erhebt den Anspruch, hochwertige, verständliche und durchsetzbare globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln und sie mit nationalen Standards zu konvergieren. Das herausragende Projekt zur Konvergenz von IFRS und US-GAAP war zwar bisher mehr auf die Vereinheitlichung von Detailregeln als von substanziellen Unterschieden gerichtet, strebt aber neuerdings gravierende konzeptionelle Änderungen an, wie zum Beispiel bei der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, der stärkeren Fair Value-Bewertung und der Ertragsrealisierung. Letztlich bilden die IFRS derzeit keinesfalls eine für Unternehmen kalkulierbare stabile Plattform, sondern werden ständig modifiziert und erweitert. Darüber hinaus zeigt es sich, dass sogar bei erfolgreicher Konvergenz keine vollständige Vergleichbarkeit der Informationen erreicht wird, wenn die Standards zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstmals angewandt werden. Dies wird zum Beispiel bei der Korridor-Methode im Rahmen der Bewertung von Pensionsrückstellungen deutlich. Die Anerkennung der IFRS auch für den US-amerikanischen Kapitalmarkt hat die zuständige Börsenaufsichtsbehörde SEC jedoch an bestimmte Bedingungen und insbesondere die Konvergenz von IFRS und US-GAAP gekoppelt. Neben Absichtserklärungen fehlen bislang allerdings verbindliche Zusagen. Dieser Prozess geht vielen betroffenen Unternehmen zu langsam und ist aus ihrer Sicht mit vielen wenn und aber verbunden. Mit einer Anerkennung ist darüber hinaus die Frage der Durchsetzung der IFRS verknüpft. Deutschland errichtete erst kürzlich die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die sich wie viele ausländische Institutionen mit der Anwendung und Auslegung von internationalen Rechnungslegungsstandards befasst. Inwieweit dies eine Konvergenz der Auslegung fördert, wird die Zukunft zeigen. Die IFRS strahlen auch auf das Rechnungswesen nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen aus. Mögliche Konsequenzen treten im Bereich des Gesellschaftsrechts und des Insolvenzrechts auf: Nach IFRS werden das Eigenkapital und der Gewinn in einer anderen Höhe als nach HGB ausgewiesen. Daraus ergeben sich unmittelbar Fragen nach der

VI Vorwort Kapitalerhaltung und der Ausschüttungsbemessung. Ein weiterer Bereich ist das Steuerrecht: Wie weit wäre es vorstellbar, IFRS als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung zu verwenden, und welche Effekte hätte dies? Diese Fragen gewinnen zusätzlich an Brisanz, wenn das Projekt des IASB zur Entwicklung internationaler Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen (SMEs) erfolgreich zu Ende gebracht wird, das für solche Unternehmen vereinfachte Standards sowohl in Bilanzierung und Bewertung als auch in den Angaben bringen soll. Das Controlling ist von der Hinwendung auf internationale Rechnungslegungsstandards ebenfalls massiv betroffen. Zum einen streben viele Unternehmen eine Harmonisierung von externer und interner Berichterstattung an unterschiedliche Zahlenwerke erzeugen regelmäßig Verständnisschwierigkeiten in der Kommunikation nach innen und nach außen. Zum anderen wird das Controlling stärker als Lieferant von Daten und Konzepten für die Rechnungslegung in die Pflicht genommen, wie zum Beispiel bei Methoden und Daten für die Unternehmensbewertung im Rahmen der Fair Value-Ermittlung und des Impairment-Tests. Die verstärkte Hinwendung der internationalen Rechnungslegung zur Fair Value-Bewertung lässt Fragen der Auswirkungen auf die Auswahl aussagekräftiger Erfolgsgrößen und auf die Performancemessung entstehen. Bei der Goodwillbilanzierung stellt die jährliche Durchführung von Impairment-Tests eine große Herausforderung für das Controlling dar. Das Verbot einer planmäßigen Abschreibung hat auch Folgewirkungen auf die Beteiligungssteuerung. Darüber hinaus werden in der internationalen Rechnungslegung viele intern generierte immaterielle Werte bilanziell nach wie vor gar nicht oder nicht hinreichend erfasst, sondern als Aufwand unmittelbar ergebniswirksam. Selbst wenn dieses Vorgehen für Zwecke der externen Berichterstattung legitim erscheinen mag, ist es für die Steuerung immaterieller Werte, zum Beispiel von Marken, vielfach ungeeignet. In solchen Fällen sind der Konvergenz von externer und interner Berichterstattung Grenzen gesetzt. Im vorliegenden Band werden die auf dem 59. Deutschen Betriebswirtschafter-Tag präsentierten Beiträge der Referenten aus Wirtschaftswissenschaft und -praxis zu diesen wichtigen und aktuellen Themen der Rechnungslegung und des Controlling zusammengefasst. Wir danken allen Referenten für ihre engagierte Mitwirkung an der Tagung und für die rasche Zurverfügungstellung ihrer Vortragsmanuskripte. Besonderer Dank gilt ferner der Vorbereitungskommission und den übrigen Mitgliedern des Vorstands der Schmalenbach-Gesellschaft, Herrn Dipl.-Kfm. Tobias Schwinger, der die Herausgeberarbeit redaktionell unterstützt hat, sowie Frau Dr. Maria Engels und Frau Simone Bender, die als Geschäftsführerinnen der Schmalenbach-Gesellschaft mit ihren Damen für die gute Organisation des Kongresses gesorgt haben. Clemens Börsig Frankfurt am Main Alfred Wagenhofer Graz Januar 2006

3 Heinz-Joachim Neubürger Konvergieren IFRS und US-GAAP? Erfahrungen aus dem Übergang von US-GAAP auf IFRS 1 Einführung 2 Unternehmensstruktur und Stand der Unternehmensrechnung bei Siemens 3 Einführung der International Financial Reporting Standards bei Siemens 4 Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB 4.1 Existierende Hürden in der Standardsetzung des FASB sowie des IASB 4.2 Unterschiede im rechtlichen und regulatorischen Umfeld 4.3 Existenzberechtigung unterschiedlicher Boards (FASB und IASB) und Interpretationsgremien (zum Beispiel EITF/SEC und IFRIC) 5 Thesen zur künftigen (konvergenten) Entwicklung der internationalen Rechnungslegung Heinz-Joachim Neubürger, Mitglied des Vorstands, Siemens AG, München. Der Vortrag wurde in abgewandelter Form in englischer Sprache gehalten.

4 H.-J. Neubürger 1 Einführung IAS werden zum globalen Standard der Konzernrechnungslegung 1 so lautete eine der zehn Thesen, die im Rahmen des 54. Betriebswirtschafter-Tags vor nunmehr fünf Jahren vom Arbeitskreis Externe Unternehmensrechnung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. zur Diskussion gestellt wurden. 2 Einen großen Schritt zur Realisierung dieses Zukunftsbildes stellte seitdem das In-Kraft-Treten der EU-Verordnung 1606/2002 dar, die mit der Verpflichtung zur IAS/IFRS-Konzernrechnungslegung 3 für kapitalmarktorientierte europäische Unternehmen ab 2005/2007 nunmehr das gesetzliche Fundament für die damals prophezeite Vereinheitlichung der europäischen Konzernrechnungslegung auf Basis der IFRS bildet. Dass die Entwicklung der IFRS hin zum globalen Rechnungslegungsstandard (noch) nicht abgeschlossen ist, zeigt das für IFRS-Bilanzierer nach wie vor bestehende Erfordernis, im Falle eines Listings an der New York Stock Exchange (NYSE) zumindest im Rahmen einer Überleitungsrechnung US-GAAP-Finanzinformationen bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund widmet sich der folgende Beitrag den (Erfolgs-)Aussichten, die einem künftigen Voranschreiten der Konvergenz von US-GAAP und IFRS hin zu einem einheitlichen globalen Rechnungslegungsstandard beschieden sind. Aus der Perspektive von Siemens als einem europäischen Unternehmen, das bis dato unter anderem vor dem Hintergrund seiner Notierung an der NYSE nach US-GAAP bilanziert und nunmehr auf IFRS umstellen muss, finden dabei insbesondere die ersten praktischen Erfahrungen aus der IFRS-Einführung Berücksichtigung. 2 Unternehmensstruktur und Stand der Unternehmensrechnung bei Siemens Die Komplexität, die mit einer Umstellung der Bilanzierungsstandards sowie deren laufenden parallelen Berücksichtigungen für einen global agierenden Konzern einhergeht, wird insbesondere bei einer Betrachtung der Organisationsstruktur von Siemens deutlich. 1 2 3 Arbeitskreis Externe Unternehmensrechnung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (2001), S. 160. Vgl. Arbeitskreis Externe Unternehmensrechnung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (2001), S. 160 f. Die ab 2003 vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten Standards werden als International Financial Reporting Standards (IFRS) bezeichnet, während die bis zu diesem Zeitpunkt verlautbarten und weiterhin geltenden International Accounting Standards (IAS) ihre Bezeichnung beibehalten. Im Folgenden findet die übergeordnete Bezeichnung IFRS Verwendung.

Konvergieren IFRS und US-GAAP? 5 Diese trägt vor allem dem internationalen Geschäft des Konzerns Rechnung die globale Ausrichtung der Unternehmensaktivitäten hat lange Tradition im Hause Siemens und wird auch in Zukunft essentiell für die weitere Unternehmensentwicklung sein. Losgelöst von der gesellschaftsrechtlichen Betrachtung der mehr als 900 In- und Auslandsgesellschaften ist unsere Organisation nach Bereichen strukturiert, die ausgerichtet an den jeweiligen (internationalen) Marktgegebenheiten verantwortlich für die gesamte Wertschöpfungskette der angebotenen Produkte, Systeme oder Dienstleistungen sowie für die finanzielle Performance sind. Innerhalb eines jeden Bereichs bilden die Geschäftsgebiete die höchste Berichterstattungsebene. Entsprechend ihrer globalen Ausrichtung sind unsere Bereiche und Geschäftsgebiete verantwortlich für ihr weltweites Geschäft und damit auch für ihre Weltzahlen. Parallel haben wir uns durch die Matrixorganisation in den Regionen mit den dort ansässigen Regionalgesellschaften dem Grundsatz all business is local verpflichtet und diesen operativen Einheiten dementsprechend bereichsübergreifende Geschäftsverantwortung in den Regionen übertragen. 4 Organisatorische Struktur: Gesellschaftsrechtliche Struktur: Reportingebenen 14 Bereiche: 12 operatives Geschäft 2 Finanzgeschäft > 150 Geschäftsgebiete (incl. Pseudo-GG) > 300 Geschäftsfelder Siemens AG Com SBS PG......... SFS SRE GG 1... GG... > 900 Inlands- u. Auslandsgesellschaften Com SBS PG......... SFS SRE GG 1... GG... Teilkonzerne (Osram, SBT) Bereiche und Geschäftsgebiete mit Weltverantwortung Operative Einheiten mit bereichsübergreifender Geschäftsverantwortung in den Regionen Matrixorganisation Abb. 1: Organisationsstruktur bei Siemens Unsere Organisationsstruktur sowie die globalen, in verschiedene Arbeitsgebiete diversifizierten Geschäftsaktivitäten verdeutlichen unmittelbar die hohe Komplexität, die im 4 Vgl. Neubürger/Sen (2001), S. 1040 f.

6 H.-J. Neubürger Rahmen der Abbildung dieser Geschäftsaktivitäten im Rechnungswesen bewältigt werden muss. Aber auch die Weiterentwicklung der externen Rechnungslegung selbst war in den vergangenen Jahren von einer zunehmenden Internationalisierung gekennzeichnet. Zumindest aus Sicht eines HGB-Bilanzierers stieg mit der Umstellung der eigenen Konzernrechnungslegung auf internationale Rechnungslegungsnormen ob US-GAAP oder IFRS die Komplexität im Bereich der Bilanzierung und externen Finanzberichterstattung erheblich. Bei Siemens bildete die Internationalisierung der Rechnungslegung einen zentralen Schritt zur Vorbereitung für den Börsengang an die NYSE im Frühjahr 2001. Bereits 1997 fiel die Entscheidung, US-GAAP als führenden Rechnungslegungsstandard zu implementieren, die zum 1. Oktober 2000 umgesetzt wurde. Seitdem erfolgt die Erstellung unseres Konzernabschlusses bottom-up auf Basis von US-GAAP. Durch die Siemens-weite Verankerung unseres Konzernberichterstattungsstandards stellen wir eine hohe Qualität unserer Finanzberichterstattung sicher. Gleichermaßen bildet die konzernweit einheitliche, an internationalen Standards ausgerichtete Bilanzierung die Grundlage für eine konsequente Vereinheitlichung der externen Finanzpublizität und internen Steuerungsgrößen 5 ein wesentlicher Grund für die konzernweite Akzeptanz und schnelle Verinnerlichung von US-GAAP als der primären Reporting- und Controlling-Sprache bei Siemens. Von der Möglichkeit, bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) jährlich anstelle eines vollständig auf US-GAAP basierenden Konzernabschlusses einen Finanzbericht nach HGB mit ergänzender Eigenkapital- und Ergebnis-Überleitung auf US-GAAP einzureichen, haben wir daher bewusst keinen Gebrauch gemacht. 3 Einführung der International Financial Reporting Standards bei Siemens Um den EU-Anforderungen zur IFRS-Konzernrechnungslegung zu genügen, wird Siemens die Konzernrechnungslegung auf IFRS umstellen und damit US-GAAP als primären Konzernrechnungslegungsstandard ablösen. Dies hat konsequenterweise zur Folge, dass der im Zusammenhang mit dem US-Listing geforderten Bereitstellung von US- GAAP-Finanzinformationen künftig durch Erstellung einer Überleitungsrechnung von IFRS auf US-GAAP Rechnung getragen und 5 Vgl. zum Steuerungs- und Incentivierungskonzept im Hause Siemens auf Basis des aus der Logik des Economic Value Added (EVA) abgeleiteten Geschäftswertbeitrags (GWB) Neubürger (2002), S. 173 ff.

Konvergieren IFRS und US-GAAP? 7 auch die interne Steuerung und Incentivierung in Zukunft auf IFRS basieren wird. Aus technischer Sicht wird die Erfassung von US-GAAP-Finanzinformationen für die Überleitungsrechnung jener Systematik folgen, die ausgehend von US-GAAP bereits heute eingesetzt wird, um beispielsweise für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage auf Einzelabschlussebene Abschlüsse nach den jeweiligen lokalen Rechnungslegungsnormen zu erstellen. Der Zeitrahmen für die IFRS-Einführung im Hause Siemens sieht vor diesem Hintergrund vor, dass wir erstmals für das Geschäftsjahr 2006 zusätzlich zu US-GAAP einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen und veröffentlichen werden. Obgleich Siemens als US-gelistetem Unternehmen mit vollständiger US-GAAP-Berichterstattung prinzipiell offen steht, den ersten IFRS-Abschluss erst zum 30.09.2008 zu veröffentlichen, verzichten wir somit auf die Nutzung dieser über das Bilanzrechtsreformgesetz in deutsches Recht übernommenen EU-Übergangserleichterung. Als early IFRS adopter und unter Berücksichtigung unseres abweichenden Geschäftsjahres gleichsam normaler 2005-IFRS-Anwender zum 30.09.2006 sichern wir uns stattdessen für den IFRS-Einführungsprozess soweit möglich die vom IASB zugesicherte stabile Plattform anzuwendender Standards, die durch die calm period des Standardsetters bis 2005 gewährleistet werden soll. Der IFRS-Abschluss für das Geschäftsjahr 2006 (inklusive der gemäß IFRS 1 geforderten Überleitungsrechnungen als Anhangsangabe) bildet den Ausgangspunkt für die künftige primäre IFRS-Finanzberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2007, die mit dem IFRS-Quartalsbericht für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2007 zum 31.12.2006 beginnt. Ab dem Konzernabschluss zum 30.09.2007 wird die jährliche IFRS-Finanzberichterstattung künftig um eine entsprechende Überleitungsrechnung von IFRS auf US-GAAP ergänzt, um die im Zusammenhang mit dem US-Listing geforderte Bereitstellung von US-GAAP-Finanzinformationen sicherzustellen. Abbildung 2 liefert einen Überblick über wesentliche Projektaktivitäten bei Siemens im Rahmen der IFRS-Einführung. Die Umstellung der Konzernrechnungslegung von US-GAAP auf IFRS steht dabei voll und ganz im Zeichen der übergeordneten Zielsetzung, die bislang bestehende stabile Rechnungswesenstruktur bei Siemens weiterhin aufrechtzuerhalten und diese auch für eine erfolgreiche Umstellung zu nutzen. Damit einher geht das vorrangige Bestreben ausgehend von US-GAAP die Zahl erforderlicher IFRS-Anpassungssachverhalte so gering wie möglich zu halten, um auch den Aufwand der IFRS-Einführung zu minimieren.

8 H.-J. Neubürger SOA Project US-GAAP Business as Usual Consolidated statements according to US-GAAP Conversion from US-GAAP to IFRS IFRS Policies & Accounting Guidelines Consolidation of delta accounts Reporting / Controlling according to US-GAAP Budget Forecast I/2006 to to IFRS IFRS 6 Data runs, plus 3 for Adjustments Communication, Training and Help Desk Parallel support for US-GAAP and IFRS policies and guidelines Concept / Adjustment IT & processes Esprit and local systems Consolidated statements according to US-GAAP Reporting / Controlling according to IFRS IT processes support IFRS as leading accounting Ready for Publication of first IFRS consolidated financial statements IFRS Business as Usual 9/2004 12/2004 3/2005 6/2005 9/2005 12/2005 3/2006 6/2006 9/2006 12/2006 3/2007 Abb. 2: Projektaktivitäten zur IFRS-Einführung Diesen Grundprinzipien und -forderungen folgend setzte unsere Analyse potenziell von US-GAAP abweichender IFRS-Bilanzierungsvorschriften an der Siemens US-GAAP- Konzernbilanzrichtlinie an. Die aus dem Abgleich unserer internen Vorgaben zur US- GAAP-Bilanzierung mit den relevanten IFRS zunächst identifizierten potenziellen Divergenzen wurden weiterhin in grundsätzlich unüberbrückbare sowie überbrückbare US-GAAP/IFRS-Differenzen unterschieden. Neben Wesentlichkeitserwägungen trug auch die Analyse bestehender expliziter Bilanzierungswahlrechte unter US-GAAP und IFRS sowie offen stehender Interpretationsspielräume bei der jeweiligen Standardauslegung dazu bei, eine weitergehende Klassifizierung der identifizierten Differenzen vorzunehmen: Klasse A: aus Konzern-/Bereichssicht wesentlich und für die IFRS-Eröffnungsbilanz relevant Klasse B: aus Konzern-/Bereichssicht derzeit unwesentlich Klasse C: Anpassung der bisherigen US-GAAP-Bilanzierung an IFRS möglich Klasse D: Interpretation der IFRS im Sinne von US-GAAP möglich Diese systematische Abstufung in unüberbrückbare (Klasse A und B) sowie überbrückbare (Klasse C und D) Unterschiede führte zunächst zu einer Reduktion der absoluten Anzahl relevanter und damit weitergehend zu analysierender Divergenzen um mehr als 50 %. Ebenso ermöglichte dieses Vorgehen eine auf der Kategorisierung aufbauende,

Konvergieren IFRS und US-GAAP? 9 differenzierte Evaluierung und Vorbereitung der Maßnahmen, die zur Abbildung relevanter Unterschiede erforderlich sind. Im Mittelpunkt standen dabei vor allem weitergehende Analysen und Implementierungsschritte für die unüberbrückbaren Divergenzen. Während die wesentlichen Unterschiede (Klasse A) dabei bereits im Hinblick auf die Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz zu berücksichtigen sind, galt es, die Klasse B- Differenzen hinsichtlich erforderlicher Arbeitsschritte zur gegebenenfalls notwendigen Berücksichtigung in den Folgeperioden zu analysieren. Demgegenüber kann sich nach Anpassung unserer Bilanzierung für die Klasse C-Differenzen die künftige Behandlung der überbrückbaren Unterschiede auf ein Monitoring eventueller Standardänderungen beschränken, die dann unter Umständen eine neue Beurteilung bzw. Klassifizierung erforderlich machen würden. Abbildung 3 zeigt eine Auswahl identifizierter Klasse A-Differenzen, die im Zuge der Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz zu berücksichtigen sind. Zur Abschätzung des notwendigen Implementierungsaufwands erfolgte zusätzlich eine Einstufung auf einer Skala, deren Endpunkte durch die zentrale oder dezentrale Erfassbarkeit der Unterschiede sowie die Häufigkeit der den einzelnen Differenzen zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle bestimmt werden. Ansatz und Bewertung Entwicklungskosten Sale and Leaseback Zusammengesetzte Finanzinstrumente (Convertible) Kumulierte Umrechnungsdifferenzen ( fresh start ) Pensionsbilanzierung ( fresh start ) Sonstige Rückstellungen Abzinsung/Zinssatz Personalrückstellungen - Altersteilzeit Fair Value von Beteiligungen an nicht-börsennotierten Gesellschaften Ausweis Master Netting Agreements Latente Steuern kurz-/langfristig Anteile im Fremdbesitz zentral/ selten dezentral/ häufig Abb. 3: Ausgewählte US-GAAP/IFRS-Differenzen mit Relevanz für die IFRS-Eröffnungsbilanz Insgesamt hat die Analyse potenzieller US-GAAP/IFRS-Abweichungen deutlich gezeigt, dass die bisherige US-GAAP-Bilanzierung von Siemens weitgehend IFRS-konform ist und damit auch künftig eine qualitativ hochwertige, an den Informationsbedürfnissen der Bilanzadressaten ausgerichtete Finanzberichterstattung gewährleistet sein wird. Auf Basis des gegenwärtigen Regelungsstands gehen wir davon aus, dass die

10 H.-J. Neubürger Anzahl von US-GAAP/IFRS-Unterschieden mit strukturellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss gering sein wird und im Wesentlichen die Themengebiete Aktivierung von Entwicklungskosten, zusammengesetzte Finanzinstrumente sowie die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung des fresh start -Ansatzes gemäß IFRS 1 betrifft. Wir erwarten daher aus der Anwendung der IFRS nur begrenzte Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit und Stetigkeit der Finanzberichterstattung. Auch in anderen Bereichen sehen wir verglichen mit unseren Erfahrungen aus der konzernweiten Implementierung von US-GAAP der vergangenen Jahre die Umstellung von US-GAAP auf IFRS als weitgehend unproblematisch an. So wird der Übergang auf IFRS als primären Konzernrechnungslegungsstandard beispielsweise dadurch wesentlich unterstützt, dass wir bereits in den letzten Jahren systemtechnische und prozessbezogene Abläufe durch harmonisierte ERP-Verfahren effizienter gestaltet und Shared Accounting Service Center im Bereich der Rechnungslegung etabliert haben. Während also die Bilanzadressaten durch US-GAAP- wie auch durch IFRS-Abschlüsse gleichermaßen qualitativ hochwertige entscheidungsnützliche Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhalten, erfordert die bislang fehlende Anerkennung von IFRS-Abschlüssen durch die SEC künftig dennoch die parallele Abbildung von IFRS (als führendem Standard) und US-GAAP (für die erforderliche Überleitungsrechnung). 6 In dieser Hinsicht ist die Tatsache einer weitgehenden Konformität unserer gegenwärtigen US-GAAP-Bilanzierung mit IFRS nicht weiter hilfreich: Obgleich in ihrer Anzahl überschaubar sowie mitunter im Wortlaut und bei rein theoretischer Betrachtung vielfach allein auf divergente Detailregelungen beschränkt, ist die Abbildung existierender Unterschiede bei Vorliegen entsprechender Geschäftsvorfälle unabdingbar. Weit reichende praktische Umsetzungsprobleme sind zwangsläufige Konsequenz dieser unzeitgemäßen Anforderung einer parallelen US-GAAP-/IFRS-Berichterstattung. Die Einschränkung der SEC-Anforderung auf eine US-GAAP-Überleitungsrechnung wirkt dabei nur vordergründig erleichternd, da hinter der Ermittlung dieser vermeintlichen Zusatzinformation die Implementierung bzw. Aufrechterhaltung einer zusätzlichen Rechnungssystematik in technischer und fachlicher Hinsicht erforderlich ist. Die Komplexität des Rechnungswesens wird dabei in zweierlei Hinsicht deutlich erhöht. Systemseitig ist eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen, die ein solches dual accounting gewährleistet. Daneben sind im Hinblick auf die Datensammlung und -verarbeitung zusätzliche Arbeitsprozesse erforderlich. Die entsprechenden System- und Prozessanpassungen sind dabei nicht nur einmalig mit der Einführung von IFRS mit entsprechendem Aufwand verbunden, vielmehr resultieren aus der künftigen parallelen IFRS- und US-GAAP-Abbildung laufende Mehraufwendungen, die 6 Davon unbenommen ist die auch weiterhin bestehende Pflicht zur Rechnungslegung nach lokalen handels- und/oder steuerrechtlichen Normen im Einzelabschluss für Zwecke der Besteuerung oder Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns.

Konvergieren IFRS und US-GAAP? 11 beispielsweise für die Sammlung und Verarbeitung größerer Datenvolumina oder die Prüfung umfangreicherer Finanzinformationen durch den Abschlussprüfer anfallen. In zeitlicher Hinsicht steht dieses dual accounting -Erfordernis und die aus Unternehmenssicht resultierende Doppelbelastung den berechtigten Erwartungen der Financial Community bezüglich der möglichst stichtagsnahen Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Finanzinformationen diametral entgegen. Sowohl die Bewältigung der system- wie auch der prozessseitigen Mehrbelastung bindet dabei zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen. Neben dem absolut höheren Bedarf an Personal steigen selbstverständlich auch die Know-how-Anforderungen an die Mitarbeiter. Weltweite Schulungsmaßnahmen sind erforderlich, um neben dem grundsätzlichen Aufbau eines erforderlichen IFRS-Wissensstands insbesondere die für Siemens relevanten US-GAAP/IFRS-Unterschiede konzernweit zu vermitteln. Mehraufwendungen resultieren darüber hinaus auch aufgrund der fortzusetzenden Bereitstellung von US-GAAP-Informationen. Schon vor dem Hintergrund des strengen SEC-Enforcements ist in diesem Zusammenhang stets zu gewährleisten, dass das bestehende hohe US-GAAP-Knowhow aufrechterhalten wird, um künftig eine qualitativ ebenso hochwertige US-GAAP-Überleitung wie primäre IFRS-Konzernrechnungslegung sicherzustellen. Dieser aus dem zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcenbedarf hervorgehende Mehraufwand steht in keinem vertretbaren Verhältnis zu einem nicht erkennbaren zusätzlichen Informationsnutzen für den Adressaten und Nutzer der veröffentlichten Finanzinformationen wenn dieser angesichts der prinzipiellen konzeptionellen Übereinstimmung von US-GAAP und IFRS bei der Analyse des betriebswirtschaftlichen Hintergrunds vorhandener Überleitungsposten, die aus einer zumeist nur im Detail unterschiedlichen rechnungslegungsbezogenen Einschätzung des identischen wirtschaftlichen Sachverhalts begründet sind, nicht sogar verunsichert wird. Für Siemens stellt diese Doppelbelastung in jedem Falle wie für alle US-gelisteten europäischen Unternehmen einen signifikanten Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu amerikanischen Peers dar, die ohne entsprechende Zusatzbelastungen und lediglich mit der Bereitstellung ihres ohnehin zu erstellenden US-GAAP-Abschlusses den europäischen Kapitalmarkt nutzen können. 4 Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB Vor diesem Hintergrund wird die elementare Bedeutung weiterer zeitnaher Fortschritte im Bereich der Konvergenz zwischen US-GAAP und IFRS, insbesondere aber auch hinsichtlich der SEC-Anerkennung von IFRS-Abschlüssen für global agierende europäische Unternehmen umso deutlicher. Betrachtet man jedoch den gegenwärtigen Stand der Konvergenzbestrebungen, zeigt sich schnell, dass eine vollständige Konvergenz im Sinne eines einheitlichen weltweiten