Effekte der ökologischen Steuerreform Berlin, 16.11.04 Peter Westenberger, Bahn-Umwelt-Zentrum



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Transkript:

Effekte der ökologischen Steuerreform Berlin, 16.11.04 Peter Westenberger, Bahn-Umwelt-Zentrum 1

PKW-Verkehrsleistungsrückgänge bedeuten leider nicht zwingend Zuwächse bei den Bahnen Entwicklung der Verkehrsleistungen im Regionalverkehr Angaben in Milliarden Personen-Kilometer 50 40 1,3 39,1 1,5 36,7 1,7* 37,9 30 20 2001 2002 2003 DB Regio Wettbewerber * vorläufig 2

Verkehrte Welt in der Klimapolitik Bereits 2002 hatte die Bahn ihr erstes Minderungsziel von 25 % für den spezifischen CO 2 -Ausstoß erreicht. Insgesamt müssen rund 220 Mio. jährlich für die verschiedenen Klimaschutzinstrumente, d.h. Ökosteuer, Förderung der Kraft- Wärme-Kopplung und der erneuerbaren Energien von der aufgebracht werden. Inklusive Mineralölsteuer beträgt die Belastung sogar 380 Mio. pro Jahr. Der Emissionshandel wird die Kosten weiter steigen lassen. 3

Die Energie-Intensität der Bahn ist höher als in fast allen Bereich des Produzierenden Gewerbes Energiekosten/Umsatz Papier/Pappe Aluminium Zement Railion DB Regio DB Fernverkehr 0 5 10 15 20 25 30 35 Energieintensität bei der Bahn und in der Industrie Stromkosten/Bruttowertschöpfung Industrie alle Angaben in % Energiekosten/ Umsatz Bahn Stromkosten/ Bruttowertschöpfung in % in % DB Gesellschaften Railion AG 9,1 16,1 DB Fernverkehr AG 8,9 31,1 DB Regio AG 8,6 21,0 Andere Wirtschaftszweige Herstellung von Zement 13,1 16,7 Erzeugung/Bearbeitung von Aluminium 5,0 15,5 Herstellung von Papier/Pappe 6,3 10,8 Die Anteile der Energiekosten am Umsatz sind bei der Bahn im Güterverkehr und Personenverkehr höher als bei der Herstellung von Papier oder Aluminium. Auch die Anteile der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung liegen mit Ausnahme der besonders energieintensiven Zementherstellung höher als in der Industrie. Anders als im produzierenden Gewerbe wurden bei der Bahn zwar nominal niedrigere Steuersätze (seit 2004 = 56 %) eingeführt, auf eine Deckelung der Belastung jedoch verzichtet. Die Bahn ist der größte Ökosteuerzahler des Landes geworden. Die Energieintensitäten der Industrie wurden durch das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) im Auftrag des BMU in April 2003 ermittelt; Angaben der DB basieren auf Daten aus 2003. 4

Unterschiedliche Anlastung von Energiesteuern und Klimaschutzinstrumenten verzerrt den Wettbewerb Mineralölsteuer Ökosteuer Erneuerbare-Energien- Gesetz Gesetz zur Kraft- Wärme-Kopplung Emissionshandel (ab 2005) 5

Die Passivität des Gesetzgebers bei der Kerosinbesteuerung ist nicht nachvollziehbar Im EU-Vergleich wird die Bahn in Deutschland mit den höchsten Energiesteuern belegt. Die EU-Energiesteuer-Richtlinie vom 27.10.2003 0 6 Steuervorteil - 25 EUR für den Fluggast pro Strecke Berlin ermöglicht eine Befreiung von der Energiebesteuerung für den Schienenverkehr. Sie ermöglicht explizit auch die Besteuerung von Flugbenzin im inländischen und - unter der Bedingung einer bilateralen Einigung - auch des grenzüberschreitenden Luftverkehrs innerhalb der Gemeinschaft. Der Flugverkehr profitiert anhaltend von der Mineralölsteuer- und Ökosteuerbefreiung München Die Mindereinnahmen des Staates belaufen sich auf 373 Mio. p.a. (lt. Subventionsbericht 2002). 6

Fazit Die Bahn hat sich durchgängig für das Prinzip einer ökologischen Steuerreform ausgesprochen. Sie hat jedoch auf die wettbewerbsverzerrenden Webfehler 6 hingewiesen, wodurch die maßgeblichen Umwelteigenschaften 0 der Verkehrsträger durch die Besteuerung nicht sachgerecht abgebildet werden und zu wenige verkehrspolitische Anreize gesetzt werden. Die kontinuierliche Erhöhung der Ökosteuer-Belastung sowie die additive Einführung weiterer strombezogener Klimaschutzinstrumente gefährdet die Akzeptanz der Ökosteuer bei der Bahn und wirkt verkehrspolitisch kontraproduktiv. 7

Vorschlag: bahnspezifische Weiterentwicklung auf der Basis des DB-Klimaschutzprogramms 2020 10% Folge des Atomausstiegs - 25% 5% 0% Auslastungssteigerung + 10% = - 13% - 15% Klima plus = - 25% - 5% - 10% - 15% - 20% - 25% Effizientere Technik - 12% Arbeitspaket I Zugesagte spezifische CO 2 -Minderung - 10% Bisher nicht spezifizierte Maßnahmen Arbeitspaket II Bei wesentlicher Steuer- Entlastung Angestrebte spezifische CO 2 -Minderung 8