Eigentumsordnung und soziale Marktwirtschaft Schild, Hans-Jürgen



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www.ssoar.info Eigentumsordnung und soziale Marktwirtschaft Schild, Hans-Jürgen Veröffentlichungsversion / Published Version Zeitschriftenartikel / journal article Zur Verfügung gestellt in Kooperation mit / provided in cooperation with: GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften Empfohlene Zitierung / Suggested Citation: Schild, Hans-Jürgen: Eigentumsordnung und soziale Marktwirtschaft. In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis 18 (1995), 1, pp. 78-81. URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-39611 Nutzungsbedingungen: Dieser Text wird unter einer Deposit-Lizenz (Keine Weiterverbreitung - keine Bearbeitung) zur Verfügung gestellt. Gewährt wird ein nicht exklusives, nicht übertragbares, persönliches und beschränktes Recht auf Nutzung dieses Dokuments. Dieses Dokument ist ausschließlich für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Auf sämtlichen Kopien dieses Dokuments müssen alle Urheberrechtshinweise und sonstigen Hinweise auf gesetzlichen Schutz beibehalten werden. Sie dürfen dieses Dokument nicht in irgendeiner Weise abändern, noch dürfen Sie dieses Dokument für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, aufführen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Mit der Verwendung dieses Dokuments erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Terms of use: This document is made available under Deposit Licence (No Redistribution - no modifications). We grant a non-exclusive, nontransferable, individual and limited right to using this document. This document is solely intended for your personal, noncommercial use. All of the copies of this documents must retain all copyright information and other information regarding legal protection. You are not allowed to alter this document in any way, to copy it for public or commercial purposes, to exhibit the document in public, to perform, distribute or otherwise use the document in public. By using this particular document, you accept the above-stated conditions of use.

78 DISKUSSION Eigentumsordnung und soziale Marktwirtschaft Hans-Jürgen Schild Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeitder Staatsbürgerwird heute im wesentlichen am zu versteuernden Arbeitseinkommen gemessen. Die Verteilung des Eigentums in der Gesellschaft spielt demgegenüber in der politischen Diskussion keine Rolle. Die Tatsache, daß kaum etwas über die reale Vermögensverteilung bekannt ist, läßt hier ein gesellschaftspolitisches Tabu vermuten. In diesem Aufsatz wird die Auffassung vertreten, daß es an der Zeit ist, mehr als bisher über die Eigentumsordnung in unserem Lande zu sprechen. Den Schutz des Eigentums haben sich alle dem Grundgesetz verpflichteten Parteien auf die Fahne geschrieben. Bei genauem Hinsehen sind allerdings unterschiedliche Akzente zu erkennen: Sozialdemokraten betonen programmatisch gewöhnlich die Sozialbindung, Konservative eher die freie Verfügbarkeit des Eigentums. Die praktische Politik aber verzichtet weitgehend aufsolche Differenzen: Das bürgerliche Eigentum scheint auf die Fiktion eines vorstaatliche, von der Staatsform unabhängigen Privatbesitzes gegründet zu sein. Die Behandlung der Eigentumsfrage im Zuge der deutschen Vereinigung unterstrich dies erneut: Der Staat soll die Kontinuität eines quasi autonomen Eigentums sogar über Zeiträume garantieren, in denen es seiner faktischen Zuständigkeit und damit seinem Schutz entzogen war. Unsere Verfassung kennt an sich kein völlig unabhängiges Eigentum: Wenn von der Sozialbindung die Rede ist, dann handelt es sich jedoch nicht nur um eine Verfassungsnorm,sondern auch um die BeschreibungeineshistorischenSachverhaltes. Wir können heute private Eigentumsrechte nur im Rahmen der staatlich geschlitzten Rechtsordnung befriedigend ausüben. Wir können über die Verwendung unseres Eigentums nur im Rahmen der vom Staat definieren Verkehrsformen frei verfügen. Unser Eigentum behält nur dann seinen Wert, wenn der Staat die dafür notwendigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahrnenbedingungen sicherstellt. Die Beeinträchtigung des inneren oder äußeren Friedens wurde die Verfügbarkeit und damit den Wert des Eigentums zweifellos mindern. Privateigentum setzt also ein Staatswesens voraus, das seinen Schutz rechtlich garantiert und faktisch auch durchsetzen kann. Demnach sollte es eigentlich auch angemessen zur Aufrechterhaltung dieses Staatswesen und seiner gesellschaftlichen Grundlagen beitragen. Tatsächlich aber werden die staatlichenund sozialenleistungen seitjahren immer weniger durch Vermögensabgaben finanziert. Weil stattdes Kapitals

DISKUSSION 79 der Produktionsfaktor Arbeit zunehmend belastet wurde, entstand eine für Wirtschaft und Gesellschaft schädliche ökonomische Schieflage, die unter anderem als Massenarbeitslosigkeit sichtbar wird. Wie ist es in einer demokratischen Gesellschaft überhaupt möglich, daß das Eigentum seinen Finanzierungsbeitrag einseitig kürzen kann? Offenbar kommt hier Macht ins Spiel, die letzten Endes auf Eigentums-Konzentration beruht: Diese vom politischen System nicht legitimierte Macht treibt den Akkumulations-Prozeß weiter voran. Trotz Tabuisierung der Besitzverhältnisse in unserer Gesellschaft ist es doch offensichtlich, daß die Kluft zwischen Besitzendenund Besitzlosenimmer größer wird. Der ökonomische Strukturwandel der kommenden Jahren setzt eine Kapitalbildung voraus, die aber öffnet Spielräume, die die soziale Kluft in unserer Gesellschaft weiter vertiefen können. Die fortschreitende Konzentration großer Vermögen in den Händen weniger bringt mit großer Wahrscheinlichkeiteine neue Klassengesellschafthervor. Die relativ kleine Bevölkerungsgruppe, deren Kapitalerträge höher sind als ihr Beitrag zur Bedienung privater oder öffentlicher Schulden, wird eine immer größeren Anteil des gesellschaftlichen Vermögens an sich bringen. Eine zweite Gruppe wird auch künftig imstande sein, dank relativ hoher Arbeitseinkommen auskömmlich zu leben. Eine wachsende Gruppe mit steigender Abhängigkeit von staatlichem Transfer aber wird das Nachkriegs Modell der "nivellierten Mittelstandsgesellschaft" endgültig scheitern lassen. Die Ausgrenzung nicht hinreichend produktiver Arbeitskräfte bringt sicher keine Revolution, wohl aber einen Schwelbrand sozialer Konflikte hervor - Amerika zeigt, wohin die Reise geht. Soll eine derartige - auch volkswirtschaftlich ineffizierente - Entwicklung vermieden werden, muß eine auf breite Streuung abzielende Eigentumspolitik in Angriff genommen werden. Berufen kann man sich dabei auf den ursprünglichen Entwurf der sozialen Marktwirtschaft, der mit seiner Ablehnung des Kollektivismus und jeglicher Konzentration in der Wirtschaft auch eine breite Streuung des Eigentums nahelegt. Heinz Lampert: "Durcheine Vermögenskonzentrationaberund durch die Vermögenslosigkeit breiter Schichten wird eine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in Frage gestellt". Verstanden werden muß, daß Eigentum mit seiner Größenordnung auch seinen Charakter verändert. Heute steht f"ür viele sozial-ökologische Projekte kein Kapital zu Verfügung. Wenn das Volksvermögenvielen gehört, dient esnicht mehr marktwidrigen Machtspielen einer Minderheit, sondern ökonomischer Selbstbestimmung der Mehrheit: Es wird dort eingesetzt, wo es den meisten konkreten Nutzen bringt, es erweitert den Handlungsspielraum vieler einzelner und kann, weil es keine Sonderinteressen gegen die Allgemeinheitverfolgt, auch zur Zukunftssicherungder Gesellschaftherangezogen werden. Wie aber läßt sichdas Ziel der Eigentumsstreuungerreichen, ohne den Kapitalbedarfder Wirtschaft im Strukturwandel zu gefährden? Der Mißerfolg der Zinsabschlag-

80 DISKUSSION steuer bestätigtja nur die These von der Macht des Eigentums in unserer Gesellschaft, das sich eher als der Produktionsfaktor Arbeit jeglicher Abgabenbelastung entziehen kann: Kapital ist beweglich. Es findet in einer relativ offenen Weltwirtschaft immer Wege, um dorthin zu gelangen, wo die höchsten Erträge und die niedrigsten Abzüge winken. Einzelstaatliche Zwangsmaßnahmen gegen das Kapital sind deshalb stets problematisch. Vermögensstreuung wäre am einfachsten zu haben durch eine Politik, die den Aufbau vieler neuer Vermögen fördert. Vermögensbildung, die - zumindest kurzfristig - immer auch Konsumverzicht voraussetzt, müßte vom Staat und von den Tarifpartnern stärker als bisher unterstützt werden. Die Feststellung Heinz Lamperts zu Beginn der 70er Jahre, zu einer gleichmäßigen Vermögensverteilung hätten alle bisherigenmaßnahmen kaum beigetragen, dürfte auch heute noch gültig sein. Neue Ideen sind notwendig: Förderung der Selbständigkeit, Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen (Investivlöhne), Erleichterung der Bildung von Wohneigentum, neue Formen von Sparverträgen - eine entschiedene Eigentumspolitik wird viele verschiedenen, auf unterschiedliche individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Wege beschreiten. Auch Genossenschaftenund Fondslösungen können - wenn dezentral organisiert - in bestimmten Bereichen die Eigentumsbildung sinnvoll fördern. Eine solche Politik könnte künftige Verteilungskämpfe entschärfen und ihnen eine wirtschaftlich vernünftige Richtung weisen. Allerdings müßte das auch steuerpolitisch flankiert werden - etwa durch eine progressive Vermögenssteuer: Arbeitseinkommen, die der Vermögensbildung dienen, dürfen nicht wie die Erträge großer, bereits vorhandenen Vermögen besteuert werden. Überhaupt wäre zu prüfen, wie die Vermögensverteilung in der Gesellschaft durch andere politische Ziele und bestehende Regelungen in anderen Politikbereichen beeinflußt werden: Unübersichtliche Steuergesetzetwa öffnen nur den Reichen Steuer Oasen. Eine zinstreibende Staatsverschuldungkommtden Besitzendenentgegen. Hohe Zinsen und hohe Steuern belasten vor allem jene, die von ihrer Arbeitskraft leben. Sie leiden unter hohen Mieten, wachsenden Sozialabgaben und einer hohen Zinsbelastung des Staatshaushaltes. Der aufseine wichtigsten Aufgaben beschränkte"schlanke Staat" würde vor allem den Produktionsfaktor Arbeit entlasten. Mehr staatliche Effizienz verlangt nicht den Abbau, sondern den Umbau des Sozialstaates. Die Sozialpolitiker müssen einsehen, daß im Endeffekt nicht jede Art von Sozialpolitik denen zugute kommt, denen sie eigentlich helfen soll. Manchmal wird versucht, die ungerechte Eigentumsordnung in unserem Lande durch den Hinweis auf erworbene Renten- oder Pensionsansprüche zu relativieren. Tatsächlich aber bilden die dem Umlageprinzip verschriebenen Versorungskassenkein wirkliches Vermögen. Der sogenannte "Generationenvertrag" stellt lediglich einen Wechsel auf die Zukunft aus, den nachfolgenden Generationen unter bevölkerungs-, entwicklungs- und umweltpolitisch erschwerten Bedingungen einzulösen haben. Die

DISKUSSION 81 Last der künftigen Sorge für die Alten trifft dann wiederum vor allem jene, die nur von ihrer inzwischen noch stärker belasteten Arbeit leben. Der "Generationenvertrag" der Rentenversicherung ist durch die veränderte AltersstrukturderGesellschaftaufDauer in der bisherigen Form nicht aufrechtzuerhalten. Eine Weile noch kannjener Konsens tragen, der sich im Interesse der Konfliktvermeidung aufdie Ausbeutung der Zukunft verständigt hat. Wenn sich die Politik nicht ändert, wenn das Kapital nicht im gleichen Maße wie die Arbeit zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben herangezogen wird, dann sind erhebliche Schwierigkeiten in Politik und Wirtschaft zu erwarten, dann werden die Konflikte zwischen Besitzenden und Besitzlosen wieder an Schärfe zunehmen. Dem könnte die effektive Förderung einer breiten Eigentumsbildung begegnen. Eine solche Politikwürde einen vernünftigen Ausgleich zwischenfreiheitund Solidarität in unserer Gesellschaft befördern und das Konfliktpotential der Zukunftsprobleme soweit begrenzen, daß es handhabbar bleibt. Dipl.-Soz. Hans-Jürgen Schild Bergwinkel 4a D-21075 Hamburg