Rechtssicherheit + Compliance Rechtspositionen in Russland sichern und durchsetzen



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Transkript:

Rechtssicherheit + Compliance Rechtspositionen in Russland sichern und durchsetzen Wegweiser Jahreskonferenz Recht in Russland, Berlin, 10. Oktober 2013 Prof. Dr. Rainer Wedde Alexander Bezborodov, LL.M.

Seite 2 Agenda Rechtsdurchsetzung Gerichtsstandsvereinbarung Staatliche Gerichte/ Schiedsgerichte Vollstreckung Compliance Russland und Indizes Inhalt und Ziel von Compliance Praktische Umsetzung Zusammenfassung, Diskussion

Seite 3 Lohnt sich das Thema überhaupt? Warum? - Wer sich auf Russland geschäftlich einlässt, sollte auch die Regeln der Rechtsdurchsetzung kennen Wann? - Kenntnis der Regeln ist nicht erst bei Streit, sondern schon vor Vertragsabschluss wichtig Was muss ich wissen? Nicht alle Details, aber die wichtigsten Fallstricke Was kann ich tun? Risiken lassen sich durch Organisation und Vorbereitung minimieren (Compliance)

Anspruchsdurchsetzung Page 4

Seite 5 Anspruchsdurchsetzung Sachverhaltsanalyse Weiterführung der Geschäftsbeziehungen Rechtsdurchsetzung Sachverhaltsanalyse Vertragsneugestaltung (Restrukturierung) Exit Sicherung bestehender Forderungen Gegebenenfalls Verbesserung der Beweislage

Seite 6 Anspruchsdurchsetzung Strategiewahl Außergerichtliche Verfahren Mediation Streitbeilegung Gerichtliche Verfahren Forderungsabtretung

Seite 7 Anspruchsdurchsetzung Gerichtsstandsvereinbarung Anspruchsdurchsetzung beginnt bei der Vertragsverhandlung Gerichtsstandsvereinbarung ist wichtig, wird aber oft nicht wichtig genommen Stets von der Vollstreckung aus denken Möglichkeiten in internationalen Verträgen Deutsches (staatliches) Gericht Russisches (staatliches) Gericht Gericht eines dritten Staats Schiedsgericht

Seite 8 Anspruchsdurchsetzung Gerichtssystem der RF Oberstes Wirtschaftsgericht der RF Oberster Gerichtshof der RF Verfassungsgericht Föderale Wirtschaftsgerichte der Kreise Präsidium des Wirtschaftsgerichtes für Geistiges Eigentum Oberste Gerichtshöfe der Subjekte der RF Wirtschaftsberufungsgerichte Bezirksgerichte Wirtschaftsgerichte der Subjekte der RF Wirtschaftsgericht für Geistiges Eigentum Friedensrichter Verfassungsgerichte der Subjekte der RF

Seite 9 Anspruchsdurchsetzung Wirtschaftsgericht Geringe Kosten Überlastung des Gerichtes Kurze Fristen Einstweilige Verfügung Manchmal nicht hinreichende Kompetenz der Richter Korruption?

Seite 10 Anspruchsdurchsetzung Beweise Schriftliche Beweise Sachliche Beweise Zeugenaussage Gutachten Parteiengutachten Gerichtsgutachten Elektronische Beweise E-Mails SAP-Auszüge, etc.

Anspruchsdurchsetzung Elektronische Verfahren Seite 11

Seite 12 Anspruchsdurchsetzung Ausschließliche Zuständigkeit Ausschließliche Zuständigkeit Staatlicher Wirtschaftsgerichte Insolvenzverfahren Streit mit ausl. Unternehmen wg. Immobilie in Russland Reputation Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten Streitigkeiten mit dem Staat Anfechtungen staatlicher Registrierungen Gründung, Reorganisation von Gesellschaften

Seite 13 Anspruchsdurchsetzung Alternative Schiedsgericht Schiedsgerichte (Beispiele) SCC (Stockholm) FIAC (Frankfurt) WIS (Wien) Arbitrage bei MCCI (Moskau) IHSG/ MKAS (Moskau) andere

Seite 14 Anspruchsdurchsetzung Schiedsgericht Vertraulichkeit Hohe Kosten Unabhängigkeit Lange Verfahrensdauer Kompetenz der Schiedsrichter Notwendigkeit eines Anerkennungsverfahrens

Seite 15 Anspruchsdurchsetzung Vollstreckung Urteil (im Erkenntnisverfahren ) reicht nur bei freiwilliger Umsetzung Falls Weigerung => Vollstreckung Erster Schritt Anerkennung, notwendig bei Entscheidung eines ausländischen staatlichen Gerichts Schiedsspruch eines internationalen Schiedsgerichts Dann erst Vollstreckung

Seite 16 Anspruchsdurchsetzung Anerkennung Anerkennung zwischen Deutschland und Russland Kein (bilaterales oder internationales) Abkommen Daher Anerkennung nur auf Grundlage der Gegenseitigkeit Zuständig sind die Wirtschaftsgerichte Derzeit ablehnende Entscheidungen von beiden Seiten Aktuelle Entscheidung des LG Augsburg vom 09.07.2013 (allerdings nur in einem CMR-Verfahren) Derzeit daher Zuständigkeit staatlicher Gerichte nicht zu empfehlen

Seite 17 Anspruchsdurchsetzung Vollstreckungsverfahren Antrag bei dem staatlichen Gericht Voraussetzungen Ablehnungsgründe Vollstreckungstitel Dann erst Vollstreckung Zuständig sind die Gerichtsvollzieher Praktische Erfahrungen Vorsicht bei Frist, Vollstreckung nur innerhalb von drei Jahren ab Rechtskraft

Seite 18 Anspruchsdurchsetzung Insolvenz Antrag bei staatlichem Gericht Insolvenz und gesicherte Forderungen Insolvenz Voraussetzungen Haftung von Geschäftsführer bzw. Gesellschafter

Seite 19 Anspruchsdurchsetzung Befriedigung Masseforderungen ( laufende Forderungen ) werden vorab befriedigt Befriedigung erfolgt in 4 Rängen 1. Rang: Verfahrenskosten (Vergütung des Insolvenzverwalters) 2. Rang: Arbeitnehmerforderungen 3. Rang: Kommunale Abgaben und Betriebskosten 4. Rang: Im Insolvenzverfahren begründete Forderungen

Seite 20 Anspruchsdurchsetzung Befriedigung Gläubigerforderungen werden in 3 Rängen befriedigt 1. Rang: Schadensersatzansprüche wegen Gesundheits- und Körperverletzungen 2. Rang: Arbeitnehmer- oder Honorarforderungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind 3. Rang: Übrige Gläubiger Vorsicht: Pfandrecht ist nicht vollständig insolvenzfest (Befriedigung nur mit 70% (80%) des Wertes)

Seite 21 Anspruchsdurchsetzung Zusammenfassung Vollstreckung möglich Russisches staatliches Gericht Gläubiger (in Russland) Wird nicht anerkannt Nicht vollstreckbar Deutsches staatliches Gericht Schiedsgericht Anerkennungsverfahren Vollstreckung möglich (ordre public)

Seite 22 Anspruchsdurchsetzung Fazit Rechtsdurchsetzung ist möglich Rechtsdurchsetzung erfordert Zeit und Geld Je früher die Planung, desto besser später die Chancen Schiedsklausel in der Regel vorteilhaft Verfahren vor russischen Gerichten schnell und günstig

Compliance Page 23

Seite 24 Investitionen in Russland = Investitionen in einem Hochrisikoland? Russland und Indizes

Seite 25 CPI / Korruptionswahrnehmungsindex 2012 180 160 140 120 100 80 Russland 60 40 20 0 200120022003200420052006200720082009201020112012

Seite 26 CPI / Korruptionswahrnehmungsindex 2012 1. Dänemark 90 13. Deutschland 79 19. USA 73 41. Polen 58 54. Tschechien 49 69. Brasilien 43 72. Italien 42 80. China 39 94. Indien 36 123. Weißrussland 31 133. Russland 28 174. Somalia 8

Seite 27 CPI / Korruptionswahrnehmungsindex 2012 Thema Korruption 27

Seite 28 Doing Business Report 2013 (IFC, World Bank) Rank Brasilien Russland Indien China 2013 130 112 132 91 2012 126 120 132 91 Deutschland 20 19 Belarusia 58 69 Kazahstan Armenia 49 32 47 55

Doing Business Report 2013 (IFC, World Bank) Seite 29

Seite 30 Doing Business Report 2013 (IFC, World Bank) Enforcing contracts Brasilien Russland Indien China 2013 116 11 184 19 2012 118 13 182 16 Deutschland 5 8 Belarus 13 14 Kasachstan Armenien 28 92 27 91

Doing Business Report 2013 (IFC, World Bank) Seite 31

Seite 32 Inhalt und Ziel von Compliance Compliance "to comply with " - Grundsatz der Einhaltung von Geboten Unternehmen müssen sich im Einklang mit dem gelt. Recht bewegen Compliance erfasst auch die Frage, wie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in einem Unternehmen sichergestellt werden kann Compliance erfasst die Thematiken Risiko(früh)erkennung und Risikominimierung Compliance und Corporate Governance

Seite 33 Inhalt und Ziel von Compliance Compliance in Russland zunehmend von Bedeutung Erstmals russische Vorschriften mit Pflichten (Änderungen im Gesetz zur Korruptionsbekämpfung zum 01.01.2013) Auswirkungen der Regelungen in der Heimat Ausbau der Strafbarkeit Verstärkte Kontrollen Compliance Regeln im Unternehmen Compliance Officer im Unternehmen

Seite 34 Inhalt und Ziel von Compliance Beachtung gesetzlicher und anderer normativer Bestimmungen Zivilrecht Interne Richtlinien Arbeits-, Migrationsrecht etc. Regulatory (z.b. Lizenzen, Produktsicherheit) Normative Bestimmungen Wettbewerbs-, Kartellrecht Strafrecht Steuerrecht Devisenrecht Zollrecht

Seite 35 Inhalt und Ziel von Compliance Betroffene Behörden ROSPOTREB- NADZOR Gerichte FMS / Immigrationsbehörden etc. Föderaler Antimonopoldienst Unternehmen ROSTECHNADZOR Staatsanwaltschaft Steuerbehörden FD für Finanz- und Budgetkontrolle Zolldienst

Seite 36 Das Risikopotential bei Rechtsverstößen in Russland Reputation: Gefährdung des Unternehmens durch negative Presseberichte Werteverfall für die Gesellschafter Eingreifen von Aufsichtsbehörden Vergabesperre, "Blacklisting", Betriebsstilllegung Unternehmenskrise, Gefährdung der Arbeitsplätze Schadensersatzforderungen durch Kunden, Verbraucher, Wettbewerber, Staat Bußgelder, "Pfändung" von Bankkonten, einstweilige Verfügungen gegen Geschäftsaktivitäten Geldstrafen für Management und Unternehmen Investment in "Verteidigung" anstatt in das Geschäft Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Bedrohung der beruflichen Existenz für Organmitglieder, Mitarbeiter

Seite 37 Warum Compliance? - Beispiele der Haftung Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit ohne Lizenz: Unternehmen administrative Haftung (Geldstrafe oder Einstellung der Tätigkeit für bis zu 90 Tagen, Konfiszierung von Waren) Geschäftsführung strafrechtliche Haftung (Geldstrafe oder Freiheitsentzug) Nichtzahlung von Steuern und Gebühren: Unternehmen steuerliche Haftung (Geldstrafe und Verzugszinsen) Geschäftsführung und Arbeitnehmer des Unternehmens (Hauptbuchhalter) strafrechtliche Haftung (Geldstrafe oder Freiheitsentzug) Koordinierung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Distributoren: Unternehmen bis zu 15 % des Betrages der Einkünfte aus einem Warenabsatz mit Rechtsverletzung (mindestens RUB 100 000) Geschäftsführung und Arbeitnehmer des Unternehmens Geldstrafen von RUB 20 000 bis 50 000 oder Disqualifikation für die Dauer von bis zu 3 Jahren

Seite 38 Wie viel Compliance(-Maßnahmen) braucht ein Unternehmen? Wirkung des internen Exportkontrollprogramms Risiko von Exportkontrollverstößen Optimaler Bereich Aufwand und Umfang Exportkontroll-Compliance Quelle: eigene Darstellung

Seite 39 Fallbeispiele: Der Versuch einer Sensibilisierung Verkauf nach Russland über eine Offshore-Gesellschaft, d.h Lieferung erfolgt nach Russland, Vertrag mit Offshore, Zahlung von Offshore Verkauf an russische Distributoren, die an staatlichen Ausschreibungen teilnehmen Sie kommen morgen ins Büro: Die StA ist bereits vor Ort und hat gleich Pressevertreter und TV mitgebracht Einschaltung von "speziellen" Service-Providern Clara Zetkin und Compliance: Was schenkt man zum Frauentag? George Orwell und Compliance: Was darf ein Unternehmer prüfen? Whistleblowing: Alles sicher?

Seite 40 Wenn es konkret wird: Auf das Wesentliche konzentrieren Löse ich mit der konkreten Handlung / Unterlassung das Problem? Hilft die konkrete Handlung / Unterlassung meinem Unternehmen? Ist die konkrete Handlung / Unterlassung rechtmäßig? Bin ich bereit, für die konkrete Handlung / Unterlassung die persönliche Verantwortung zu übernehmen? ("Zeitungstest")

Seite 41 Kontrolle als Schlüssel zum Erfolg? - Risikoanalyse, Commitment, Kommunikation, Organisation, Dokumentation Unternehmensführung ("Tone from the top", "Walk the talk") Vorbeugung - Kommunikation - Trainings: Regelmäßige Schulungen des Personals vor Ort in russ. Sprache - Interne Unternehmenspolitik, Richtlinien - Spezifische Tools für spezifische Risiken Ermittlung - Interne Organisation - Untersuchungen - Reviews - Kontrollen Reaktion - Rechtsfolgen bei Verstößen - Ständige Prüfung der Effektivität des Organisationsschemas Risikoanalyse Commitment Kommunikation Organisation Dokumentation

Seite 42 Compliance Fazit Compliance erfordert Zeit, Mühe und Geld Compliance kann Geschäfte verhindern Compliance erfordert oft einen Kulturwandel im Unternehmen Compliance wird aber langfristigen (nachhaltigen) Erfolg bringen

Ihre Referenten

Seite 44 BEITEN BURKHARDT weltweit Brüssel Berlin St. Petersburg Moskau mehr als 265 Juristen und Steuerberater in unseren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt a.m., Kiew, Moskau, München, Nürnberg, Peking, Shanghai, Sankt Petersburg Kiew Zusammenarbeit mit führenden Rechtsanwaltskanzleien in den USA und Großbritannien Düsseldorf Frankfurt Nürnberg München Peking Shanghai bei der rechtlichen Begleitung grenzüberschreitender Projekte können sich unsere Mandanten auf unsere tiefgehenden Kenntnisse der örtlichen Geschäftspraktiken und der Besonderheiten des internationalen Geschäftsverkehrs verlassen

Seite 45 BEITEN BURKHARDT in der GUS seit 1992 die erste und größte Repräsentanz einer deutschen Rechtsanwaltsgesellschaft in Moskau seit 1996 vertreten in Sankt Petersburg als eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien in der nord-westlichen Region Russlands seit 2004 in Kiew BEITEN BURKHARDT wird nach einer Bewertung durch die Fachzeitschrift Juriditscheskaja praktika als Internationale Rechtsanwaltskanzlei des Jahres 2007 ausgezeichnet

Seite 46 Kontakt Alexander Bezborodov, Diplom-Jurist, LL.M. Partner Turchaninov per. 6/2 119034 Moskau, Russland Tel.: + 7 495 232 96 35 Fax: + 7 495 232 96 33 Alexander.Bezborodov@bblaw.com Beratungsschwerpunkte Beilegung von Streitigkeiten, Führung von Prozessen vor staatlichen und Schiedsgerichten, Internationales Privatrecht, Außenwirtschaftsrecht, Massenmedien, Zivilrecht Karriere Krasnojarsker staatliche Universität, juristische Fakultät,1998-2004; Universität Passau (BRD), LL.M., 2006-2007; Haarmann Hemmelrath & Partner, 2005-2006; CMS Hasche Sigle, 2006-2008; BEITEN BURKHARDT, seit 2008 Sprachen Russisch, Deutsch, Englisch

Seite 47 Kontakt Prof. Dr. Rainer Wedde, Maître en droit Counsel Beratungsschwerpunkte Arbeitsrecht, Gesellschafts-/Handelsrecht Turchaninov per., 6/2, 119034 Moskau, Russland Tel.: +7 495 2329635 Fax: +7 495 2329633 Rainer.Wedde@bblaw.com Karriere Sprachen Universitäten Tübingen, Aix-en-Provence, Dresden, Freiburg, Kiel, seit 2007 Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule RheinMain Russisch, Deutsch, Englisch, Französisch

Seite 48 Hinweis Diese Präsentation dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht als abschließende Darstellung der darin enthaltenen rechtlichen und steuerrechtlichen Themen anzusehen. Diese Präsentation ist unter keinen Umständen als rechtliche oder steuerrechtliche Beratung durch die BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbh zu verstehen. Zu den angesprochenen Fragen sollte im Einzelfall detaillierter rechtlicher oder steuerrechtlicher Rat eingeholt werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Viel Erfolg in Russland!