Preis- und Leistungsverzeichnis. der. Raiffeisenbank Rosenstein eg



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Transkript:

Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Rosenstein eg Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Stand 01. August 2015 Seite 1

Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 3 1.1 Allgemeine Entgelte 3 1.2 Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto und Firmenkonto 4 3.1 Kontoführung 4 3.2 Kontoauszug 4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 5 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 5 4.2 Lastschriftverkehr 6 4.3 Barauszahlung 7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 8 4.5 Überweisungsverkehr 10 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 15 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 16 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 16 5.1 Allgemein 16 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 17 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 17 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 17 5.5 Reiseschecks 18 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 18 6 Kredite 18 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 18 6.2 Avale 19 7 Auskünfte 19 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 20 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 21 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 21 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 22 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 24 10 Sonstiges 24 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 25 Seite 2

1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 5,00 EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) 1 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 2 Zinssätze für Einlagen Die aktuell gültigen Zinssätze für Einlagen entnehmen Sie bitte unserem Preisaushang, der im Servicebereich unsere Bank zur Einsicht aushängt. 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. Seite 3

3 Kontoführung 3.1 Privatkonto Produkt EUR im Quartal Variante 1, Classic-Modell : inkl. alle Buchungsposten, bis zu 2 GAA- Karten, 15,00 Daueraufträge, SB-Kontoauszüge Variante 2, Online Modell : alle Buchungen sind vom Kunden selbst zu erfassen, bis zu 2 GAA-Karten, Daueraufträge, SB-Kontoauszüge 7,50 Für beleghafte Vorgänge werden pro Vorgang 0,51 EUR berechnet (Wird nur berechnet wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden). Variante 3: Sondervereinbarung in Individualabsprache 75,00-225,00 Barabhebungen am Geldausgabeautomat und an der Kasse sind entgeltfrei. 3.1.1 Firmenkonto 3.2 Kontoauszug Produkt EUR Business-Konto Grundentgelt p. Quartal 7,50 Buchungspostentgelt 0,30 Entgelt für Sammelüberweisungen 0,15 Entgelt für DTA/KST-Überweisungen 0,10 Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Service 0,50 Pro VR-BankCard/VR-ServiceCard p. Jahr 5,50 durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 Hinweis (2,3) : Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 30 Tagen nicht abgerufener Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 4 nur Auslagen, soweit gesetzlich zulässig. Hinweis (4) : Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 Hinweis (5) : Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 5,00 EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 4/Stunde 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Ausgabe von rolliertem Kleingeld an Nichtkunden pro Rolle (ausgeschlossen: Vereine u. ä.) 1,00 EUR Wechseln von Kleingeld (ausgenommen Kleinbeträge) 1 % 5,00 EUR An-und Verkäufe von Sorten / Edelmetallen aus EWU-Ländern (Im Bankbestand vorhanden) 2,50 EUR An-und Verkäufe von Sorten / Edelmetallen andere Währung ( nicht im Bankbestand vorhanden) 5 Seite 4

Versandkosten je PIN/TAN-Bogen Mobile TAN Nutzung wird nach 20 freien SMS, ein Entgelt pro weiterer SMS berechnet TAN-Generator 1,00 EUR 0,10 EUR 1 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank 6 Raiffeisenbank Rosenstein eg Bahnhofstraße 2 73540 Heubach Telefon: 07173/1809-0 Telefax: 07173/1809-400 Internet: www.raiffeisenbank-rosenstein.com Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister 8 Amtsgericht Ulm GnR 700025 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - gesetzliche Feiertage in Baden Württemberg 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite 5

4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Lastschrifteinlösung 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung von Abbuchungsaufträgen Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 1 3,50 EUR 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 3,50 EUR 4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.3.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.3.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 1 3,50 EUR Seite 6

4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Service am bankeigenen Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/ VR-ServiceCard mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatz 2,50 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2,00 % vom Umsatz 2,50 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Service am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 9 und den EWR-Staaten 10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt 1,00 % vom Umsatz 2,50 EUR 1,00 % vom Umsatz 2,50 EUR 1,00 % vom Umsatz 2,50 EUR 1,00 % vom Umsatz 2,50 EUR 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 7

mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Service am Geldautomaten - im Inland 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz 5,00 EUR 2,50 EUR - im Ausland 3,00 % vom Umsatz entfällt 5,00 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr (für jede weitere Karte über die Kontoführungsvarianten hinaus) 1 - Ersatzkarte 14 1 Auslandseinsatz 15 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 16 und der EWR-Staaten 17 1,00 % vom Umsatz 0,77 EUR max. 5 4.4.1.2 VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr( für jede weitere Karte über die Kontoführungsvarianten hinaus) 1 - Ersatzkarte 18 1 4.4.2 GeldKarte (entfällt da keine GeldKarten von unserm Institut ausgegeben wurden) 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 19 1 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 1 - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 1 zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa, (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig). - bei Versendung weltweit, (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig). - bei Versendung per Kurier 2 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 16 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 17 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 19 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Seite 8

Auslandseinsatz 20 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 21 und der EWR-Staaten 22 1,00 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden, Preis auf Nachfrage - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden, Preis auf Nachfrage - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 23 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 24 2,50 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 25 5,00 EUR 4.4.3.1 ClassicCard / BasicCard /(MasterCard oder Visa) pro Jahr 2 Zusatzkarte pro Jahr 2 4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 6 Zusatzkarte pro Jahr 6 4.4.3.3 ReiseCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 4 Zusatzkarte pro Jahr 4 4.4.3.4 ShoppingCard (MasterCard oder Visa) 4.4.4 Kartensperre pro Jahr 4 Zusatzkarte pro Jahr 4 Kartensperre auf Veranlassung des Kunden (Wird nicht berechnet, wenn der Kunde die Kartensperre durch Anzeige des Verlusts, des Diebstahls, der missbräuchlichen Verwendung oder der sonstigen nicht autorisierten Nutzung der Karte veranlasst) 7,50 EUR 4.4.5 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: 20 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 21 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 22 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 9

Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 26 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 27 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen 13.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 29 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenfernübertragung (DFÜ), Datenträgeraustausch (DTA). 29 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenfernübertragung (DFÜ), Datenträgeraustausch (DTA). Seite 10

4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung und 3.1.1 Firmenkonto ). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 0,30 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 2 20,00EUR zzgl. 0,25 1,00 EUR zzgl. 0,25 1,00 EUR 25,00EUR zzgl. 0,25 1,00EUR zzgl. 0,25 1,00 EUR 25,00EUR zzgl. 0,25 1,00EUR zusätzlich zusätzlich Überweisung mit IBAN/BIC 0,30 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC 0,30 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 2 2 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister SEPA 0,30 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 2 2 * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** z.b. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. Seite 11

4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung und Überweisungen ins Ausland Zielland Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Eiligstatus 0 1 0 1 bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Deutschland Unbegrenzt 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR Kanada Liechtenstein Polen Schweiz Tschechien USA Bei der Erfüllung aller Voraussetzungen für eine TIPANET- Zahlung Unterschiedliche Betragsobergrenzen zzgl. Auslagen 7,50 EUR 7,50 EUR 1,00 EUR zzgl. Auslagen 1,00 EUR zzgl. Auslagen Keine TIPANET- Zahlung möglich Unbegrenzt 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR zzgl. Auslagen zzgl. Auslagen Sonstige Länder Unbegrenzt 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR zzgl. Auslagen zzgl. Auslage 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 3,50 EUR 5 Seite 12

Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 5 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung und 3.1.1 Firmenkonto ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl unbegrenzt 0,30 EUR in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister unbegrenzt 0,30 EUR Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaats lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister unbegrenzt 1 unbegrenzt unbegrenzt 0,30 EUR 0,30 EUR 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 30 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 31 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 32 ) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 30 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 31 Z.B. US-Dollar. 32 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 13

4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zieland/Währung Überweisungs- Betrag Konventionelle Abwicklung. Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Übrige Länder bis zu EUR EUR EUR Unbegrenzt Unbegrenzt 0,00 Preis auf Nachfrage 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/ Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 5 3,50 EUR 5 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Seite 14

Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Schweiz/Euro mit IBAN/BIC unbegrenzt 0,00 Schweizer Franken unbegrenzt 1,50 1 1,00 EUR Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten Anbzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. Seite 15

4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit x Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. å Bei Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuches, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdienstverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches. (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl.EU L 226 vom 09.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder 4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR 1 1 Seite 16

Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 5,00 EUR Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck in Euro: mindestens in Fremdwährung:, mindestens 1 zzgl. : 0,25, mindestens 1,00 EUR 5.2.2 per Bankscheck in Euro:, mindestens 10,00EUR in Fremdwährung:, mindestens 1 zzgl. : 0,25, mindestens 1,00 EUR Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro:, mindestens 1 in Fremdwährung:, mindestens 1 zzgl. : 0, 25, mindestens 1,00 EUR Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.4.1 Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 33 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung 2 Arbeitstage am Tag der Belastung 33 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. Seite 17

5.4.2 Bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Barauszahlung von Euro-Reiseschecks mindestens Rücknahme von Euro-Reiseschecks mindestens auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks 0,15 %, Pro Scheck 1 EUR insgesamt mindestens 5,00 EUR Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks 0,15 %, Pro Scheck 1 EUR insgesamt mindestens 5,00 EUR Rücknahme und Barauszahlung von Fremdwährungsreiseschecks sind zzgl. 0,25 min. 1,00 EUR Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Hinweis: Diese Auswahl wurde bereits vorstehend unter Ziffer 4.6 getroffen. 5.7 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Für Versendung von Schecks werden 5,00 EUR (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) verrechnet. 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.1.1 bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung manuell (Zinsbescheinigungen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist. zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 34 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung manuell (Bescheinigungen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Verlängerung von befristeten Darlehen 1 4/Stunde 1 4/Stunde 2 Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 0,2 % vom Darlehenswert 10 Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto 35 15 Seite 18

6.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren soweit gesetzlich zulässig) 5,00 EUR 5,00 EUR Austausch von Sicherheiten auf Wunsch des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 4/Stunde Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (je Sicherheit, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht 75,00 EUR 1 Erteilung/Abwicklung von Treuhandaufträgen: Notarielle Kaufverträge Verkäufer 0,10 % bis 1,00 % je Aufwand 5 Übernahme von Treuhandhaftungen gegenüber: BSH und Hypothekenbanken des Verbundes 0,10 % einmalig 5 Andere Bausparkassen und Hypothekenbanken 0,20 % einmalig 75,00 EUR Übernahme von Prozessbürgschaften und Zwangsversteigerungen 1,00 % einmalig 5 6.2 Avale Bearbeitungsentgelt je Bürgschaftsurkunde Provision gegenüber der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG 0,50 % Provision gegenüber anderen Bausparkassen 1,25 % Provision für Sonstige 2,00 % Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. 34 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 35 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. 6.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bearbeitungsentgelt für gewerbliche Kredite 1,0 % vom Darlehensbetrag 7 Auskünfte ( im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 2 2 2 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Seite 19

8 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe von 22,61 EUR bis 44,03 EUR Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt), Preis auf Nachfrage Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Seite 20