Berlin, den 30.03.2013



Ähnliche Dokumente
Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen

Stand: / MSGFG/ VIII 403

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich?

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Öffentliches Gesundheitswesen

Strukturierte curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene

Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards

Gesetzliche Grundlagen

Voraussetzungen für die Tätigkeiten von HFP gemäß HygVO der Bundesländer Seite 1 DGKH November 2012

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße Münster

Pflege im Jahr Pflege

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

DGIV-Seminar. Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Dr. med. Max Kaplan, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer

Leitlinie-Qualitätszirkel

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

DECKBLATT. Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Stand der Weiterbildung zum Krankenhaushygieniker und zum Hygienebeauftragten Arzt

Schülerpraktikum Neuenkirchen, November 2015

Zertifizierung der MRSA-Netzwerk- Teilnehmer - ein Beitrag zum Qualitätsmanagement

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M Leichte Sprache

AWO-Qualitätsbericht. stationär

Infektionshygiene in der ambulanten Pflege

Entwurf Stand:

Bessere Hygiene-Standards

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis

micura Pflegedienste München Ost

Herzlich Willkommen bei Jobtour medical. Informationen für Pflege- und Servicekräfte

Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Neue Patientenleitlinie zu Colitis Ulcerosa erschienen

Angehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen.

Ergebnisse der Evaluation der Weiterbildung 1. Befragungsrunde 2009

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

Auswertung des Fragebogens zur Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheits- und Pflegewesen

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Thieme CME. Mit zertifizierter Fortbildung im Internet punkten!

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße Berlin

Update zur regionalen Entwicklung der geförderten Weiterbildung Allgemeinmedizin im ambulanten Versorgungssektor in Deutschland im Jahr 2013

Über den Tellerrand schauen: Möglicher Transfer von aktuellen Projekten aus anderen Ländern nach Köln Beispiel: Institutionelle Früherziehung in Japan

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!

Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO LSA) Vom 26. März 2012

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Kontaktdaten (Pflichtangaben!)

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

1. Protokollnotiz. zur. Vereinbarung zur Umsetzung therapiebegleitender Maßnahmen. zur Prognoseverbesserung bei Typ 2 - Diabetikern

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

Unangeforderte Stellungnahme

Professionelle Dienstleistungen im Gesundheitswesen

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

I. Allgemeine Anmerkungen

Weiterbildungen 2014/15

Projektarbeit REFA-Ingenieur

Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek

Vor- und Nachteile der Kastration

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Qualitätsmanagementsystem der IHK Köln. Überblick 2015

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Die Pflege-Ausbildung

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Gesundheit. Mit struktur

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September Axel Merschky, BP-LWTG

vom Projekt zur Praxis Menschen aus allen Ländern in der Kommune Vielfalt in der Arbeit des Gesundheitsamtes

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009

Praxisbeispiele der Qualifizierungsberater des DGB

Surveillance-Begleitforschungsprojekt des Robert Koch-Instituts: Diagnostik von gleichzeitigen Erkrankungen an HIV/AIDS und Tuberkulose

Neue Aspekte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege

Bewerbungsformular für die 8. Ausschreibungsrunde Förderung ab Schuljahr 2016/17

Qualitätssiegel MRE für Senioren- und Pflegeheime sowie neue Wohnformen

Handbuch für eine kultursensible

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Sächsischer Baustammtisch

Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Initiative Infektionsschutz durch die Länderhygieneverordnungen

Fragebogen ISONORM 9241/110-S

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Auf dem Weg zum eigenen Breitbandnetz: ERSTBERATUNG für Städte und Gemeinden

allensbacher berichte

Auswertung. Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster

Transkript:

Bundesgeschäftstelle BVÖGD c/o Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Hohenzollerndamm 174 10713 Berlin Frau Dr. med. Justina Rozeboom Leiterin Dezernat 1 Fortbildung und Gesundheitsförderung Bundesärztekammer Per E-Mail an: Justina.Rozeboom@baek.de Berlin, den 30.03.2013 Lernziele der Hospitationen und Fallkonferenzen im Rahmen der strukturierten curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene (Stand: 27.02.2013) Sehr geehrte Frau Dr. Rozeboom, vielen Dank für die Zusendung der o. a. Lernziele mit E-Mail vom 27. Februar 2013 und die Weiterleitung der zugehörigen Rückmeldung von Herrn PD Dr. med. H.M. Just am 11. März 2013. Wie in der E-Mail vom 14. März angekündigt, nutzt der BVÖGD gerne die Gelegenheit, hierzu Stellung nehmen zu können. Die von Frau Prof. Herr, Frau Lernziele werden grundsätzlich sehr begrüßt. Dipl. med. Albrecht und Herrn Prof. Exner entwickelten Aus Sicht des BVÖGD ist nur der Umstand klärungsbedürftig, der die Anerkennung der Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen und die praktischen Erfahrungen im Rahmen der curricularen Fortbildung betrifft. Der BVÖGD vertritt hier, wie in den persönlichen Treffen in Berlin bereits ausgeführt, die Auffassung, dass durch die Vorsitzende: Dr. Ute Teichert-Barthel Bundesgeschäftstelle BVÖGD c/o Gesundheitsamt Charlottenburg- Wilmersdorf Hohenzollerndamm 174, 10713 Berlin Bearbeiter: Dr. Jürgen Rissland (Sprecher des e-mail: ute.teichert@bvoegd.de Internet: http://www.aerzte-oegd.de Telefon: (030) 9029-16020 Fax: (030) /9029-16049 Fachausschusses Infektionsschutz)

Weiterbildung und die praktische Erfahrung im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) eine umfangreiche Kenntnis der Infektions- und Krankenhaushygiene erworben wird. Diese sollte sich daher darin widerspiegeln, dass nach der erfolgreichen Teilnahme an der curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene eine gleichwertige Qualifikation wie bei klinischen Fachärzten erworben wird. Nachfolgend werden noch einmal die Gründe für diese Position aufgeführt. Die Weiterbildung zur/m Fachärztin/Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen enthält, im Unterschied zu allen anderen Fachgebieten, verpflichtend einen strukturierten theoretischen Anteil von mindestens 720 Stunden (6 Monate). Die theoretische Weiterbildung umfasst sechs Bereiche (Module), deren Umfang zwischen 96 Stunden und 174 Stunden variiert. Typischerweise wird dabei das Thema Hygiene im Rahmen eines fünfwöchigen Moduls mit insgesamt 174 Stunden abgebildet. Dieses enthält neben einer breit angelegten Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Siedlungs- und Innenraumhygiene, Trinkwasserhygiene, Lebensmittelhygiene, zum Infektionsschutz sowie zur Hygiene öffentlicher Einrichtungen (z. B. medizinische Fragen der Bauleitplanung, Hygienestandards in Gemeinschaftseinrichtungen) auch die speziellen Anforderungen und die Durchführung von Praxis- und Krankenhaushygiene. Darin inbegriffen sind qualitätssichernde Maßnahmen zur Vermeidung nosokomialer Infektionen, ebenso wie die Vermittlung von Kenntnissen zu Prozessen und Sicherungsmaßnahmen bei der Risikobewertung hygienischer Verfahren. Die theoretische Weiterbildung zielt dabei nicht nur auf die Vermittlung von Kenntnissen zu wissenschaftlichen Standards und rechtlichen Normen ab, sondern auch auf Erlernen von praktischen Fähigkeiten durch Übungen und Demonstrationen. Der hohe Anteil von Hygieneinhalten in der theoretischen Weiterbildung entspricht der Bedeutung des Themas in der Alltagsarbeit eines Gesundheitsamtes oder einer sonstigen Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten als Maßnahme des bevölkerungsbezogenen Gesundheitsschutzes ist eine zentrale Aufgabe des ÖGD. Nach einer Schätzung für Baden- Württemberg beanspruchten die mit der Hygiene verbundenen Aufgabengebiete Seuchenhygiene, Gesundheitsschutz, Umwelthygiene und Toxikologie bereits 1989 etwa 41% der Kapazität des öffentlichen Gesundheitsdienstes (1). Dieser Anteil ist mit Einführung des Infektionsschutzgesetzes 2001 und der sich daraus ergebenden neuen Aufgabengebiete (z. B infektionshygienische Überwachung von ambulant operierenden Einrichtungen) sowie 2 / 5

durch die erst kürzlich etablierten medizinischen Hygieneverordnungen auf Landesebene, nach denen dem öffentlichen Gesundheitsdienst die koordinierende Funktion in Netzwerken zur Gesundheitsförderung und Infektionsprävention z. B. bei der Bekämpfung der Weiterverbreitung multiresistenter Erreger zugeschrieben wird, nicht geringer geworden. In diesem Zusammenhang ist auch die zusätzliche Aufgabe zu nennen, an der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen entscheidend mitzuwirken, sei es durch den Aufbau und die Moderation entsprechender Netzwerkstrukturen auf kommunaler Ebene oder durch die Surveillance des Antibiotikaverbrauchs und damit der Förderung des sachgerechten Antibiotikaeinsatzes (2). Zur Infektionsprävention gehört nicht nur die Sicherstellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Trinkwasser und Lebensmitteln, sondern auch die Registrierung von bedeutsamen, neuen und multiresistenten Erregern in der Bevölkerung, eine besondere Berücksichtigung von besonders gefährdeten Personengruppen (z. B. Krankenhauspatienten) sowie das Ergreifen geeigneter und angemessener Interventionsmaßnahmen. Vorbeugender Gesundheitsschutz vor vermeidbaren Infektionen und deren Weiterverbreitung bedarf dabei sowohl einer kontinuierlichen Beobachtung der Situation bzw. Entwicklung vor Ort als auch der Vorgabe und Einhaltung von bestimmten Hygienestandards. Dies gilt insbesondere in infektionsrelevanten Einrichtungen, bei denen durch die Art der durchgeführten Verfahren (z. B. Operationen), die Betreuung von Personen mit gesteigerter Empfänglichkeit gegenüber Infektionserkrankungen (z. B. Pflegeheimbewohner) oder das Vorliegen von übertragungserleichternden Rahmenbedingungen (z. B. Menschenansammlungen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen) ein erhöhtes Risiko für Patienten, Personal und die Gemeinschaft gegeben ist. Diese infektionshygienische Überwachung ist eine originäre Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) in den einzelnen Kommunen. Gesetzliche Grundlagen für die Überwachungstätigkeit bilden - als bundesgesetzliche Regelung das Infektionsschutzgesetz (IfSG) - sowie landesspezifische Gesetze und Regelungen wie z. B. über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Länderhygieneverordnungen. Das Gesundheitsamt fungiert nach diesen Vorgaben nicht nur als überwachende, sondern auch als beratende und betreuende Institution. Die infektionshygienische Überwachung durch den ÖGD ergänzt darin das System der verpflichtenden Eigenmaßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß 135 und 137 Sozialgesetzbuch (SGB) V für die stationäre und ambulante Versorgung im Sinne einer externen Qualitätssicherung und Prozessbegleitung. 3 / 5

Zu den gesetzlich verpflichtend zu prüfenden Einrichtungen gemäß 23 und 36 IfSG (und den verschiedenen Länderhygieneverordnungen) gehören auch die Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren. Die Empfehlungen für die Frequenz einer infektionshygienischen Überwachung von Krankenhäusern mit operativen Einheiten sehen vor dem Hintergrund eines erhöhten Infektionsrisikos einen jährlichen Rhythmus vor (3, 4). Die durchschnittliche Menge an zu begehenden Krankenhäusern in den einzelnen Kommunen beträgt zwar lediglich ca. 2,1 Kliniken pro 100.000 Einwohnern (5), ist jedoch regional unterschiedlich. Zudem summiert sich die Gesamtzahl der infektionshygienisch zu überwachenden Einrichtungen z. B. alleine in Frankfurt/Main auf nahezu 2300 (6). Die bedeutet theoretisch einen Schnitt von über sechs Begehungen pro Tag. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Infektionshygiene sowohl in der theoretischen Weiterbildung als auch in der praktischen Umsetzung einen großen Raum einnimmt. Es ist daher nicht ersichtlich, warum Teilnehmern an der curriculären Fortbildung Krankenhaushygiene aus dem Bereich des ÖGD eine gleichwertige Qualifikation wie bei klinischen Fachärzten nach erfolgreicher Teilnahme nicht gewährt werden sollte. Vielmehr ist aus Sicht des BVÖGD eine Tätigkeit als Fachärztin/Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen ein Garant für eine umfassende Beschäftigung mit dem Themenkomplex Hygiene, der in vergleichbarer Form bei anderen fachärztlichen Weiterbildungen nicht beinhaltet ist. Der BVÖGD bittet daher, dass nach der erfolgreichen Teilnahme an der curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene eine gleichwertige Qualifikation wie bei klinischen Fachärzten erworben wird. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ute Teichert-Barthel, MPH Vorsitzende - 4 / 5

Literatur: 1. Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung Baden-Württemberg (Hg.) (1989): Zukunftsperspektiven des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Stuttgart 2. DART Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (2011). Bundesministerium für Gesundheit, www.bundesgesundheitsministerium.de 3. Rissland J. (2011). Infektionshygienische Überwachung durch Gesundheitsämter - Empfehlungen (nicht nur) für den ÖGD in Rheinland-Pfalz. Gesundheitswesen; 73(11): 737-743 4. Rissland J, Teichert-Barthel U (2012). Konzept zur Hygieneüberwachung in Rheinland-Pfalz warum, wie oft und wer? HygMed; 37 [5]: 190 195 5. www.krankenhaus-report-online.de 6. Heudorf U, Kutzke U, Hofmann H, Otto U (2012). 10 Jahre Infektionsschutzgesetz: Infektionshygienische Überwachung von ambulanten Einrichtungen nach 36 Abs.1 und 2 IfSG - Erfahrungen aus Frankfurt am Main. Gesundheitswesen; 74 - P18 5 / 5