SCHULBEHÖRDE BETRIEBSKONZEPT PROJEKT GENERATIONEN IM KLASSENZIMMER DER SCHULE NEUHAUSEN AM RHEINFALL Ziele und Abgrenzungen Die Aufgaben der Senioren im Kindergarten und in der Schule sind vielfältig und bestehen im Wesentlichen in der Unterstützung, Begleitung und Betreuung einzelner Kinder oder Kindergruppen. Der Einbezug der älteren Menschen bezweckt eine Bereicherung des Unterrichts, wobei der Austausch zwischen den Generationen ebenso zentral ist. Die Erteilung des Unterrichts sowie die Führung der Klasse bleiben immer in der Verantwortung der Fachperson. (KindergärtnerIn, Klassenlehrperson) Lehrpersonen, die sich aktuell in einem Förderprogramm befinden oder überfordert sind, dürfen keine Senioren in ihrem Unterricht einsetzen. Trägerschaft Die Zusammenarbeit zwischen der Pro Senectute Kanton Schaffhausen und der Schule Neuhausen ist in der Zusammenarbeitsvereinbarung geregelt. Koordinationsstelle Die Koordinationsstelle wird in gemeinsamer Trägerschaft von Pro Senectute Kanton Schaffhausen und der Schule Neuhausen geführt. Die personelle Führung obliegt Pro Senectute Kanton Schaffhausen. Aufgaben der Koordinationsstelle Die Koordinationsstelle macht das Angebot mit geeigneten Mitteln und Medien publik und rekrutiert somit Senioren. Senioren, die sich im Kindergarten und/oder in der Schule engagieren möchten, melden sich bei der Koordinationsstelle, wo ihre Daten erfasst werden. Nach einer Einführung und Information über die Rahmenbedingungen werden sie an eine Lehrperson vermittelt. 1
Antrag von Lehrpersonen zur Teilnahme am Projekt/Angebot Lehrpersonen, die mit einem Senior zusammenarbeiten möchten, stellen Antrag an die Schulleitung. Nach erfolgter Bewilligung durch diese werden die Lehrpersonen von der Schulleitung über das Angebot und die Bedingungen informiert. Anschliessend wird den Lehrpersonen ein Senior vermittelt. Die Koordinationsstelle ist für die Information der Rahmenbedingungen seitens der Pro Senectute Kanton Schaffhausen zuständig. Probezeit Jede Zusammenarbeit beginnt mit einer Probezeit von drei bis vier Einsätzen. Senioren sowie Lehrpersonen finden heraus, ob die Partnerschaft ihren Vorstellungen entspricht und ob sie eine Zusammenarbeit vereinbaren möchten. Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Senioren Mit dem Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung bestätigen Lehrpersonen sowie Senioren, dass sie die Rahmenbedingungen akzeptieren und auf dieser Grundlage zusammen arbeiten wollen. Die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Senioren wird längstens bis Ende des jeweiligen Schuljahres abgeschlossen, oder für einzelne Projekte und Anlässe. Dauert die Zusammenarbeit im darauffolgenden Schuljahr an, wird eine neue Arbeitsvereinbarung getroffen. Beendigung der Zusammenarbeit Auf Wunsch der Lehrperson oder des Seniors kann die Zusammenarbeit vorzeitig aufgelöst werden. Die Kündigungsfrist während des Schuljahres beträgt für Lehrpersonen und Senioren zwei Wochen. Die Koordinationsstelle muss umgehend benachrichtigt werden. Organisation und Durchführung der Erfahrungsaustausch-Treffen Der Erfahrungsaustausch für Senioren findet halbjährlich statt. Er wird im Stil einer Intervision geführt. Nebst der verantwortlichen Person für die Koordinationsstelle wird auch die zuständige Mitarbeiterin der Pro Senectute für das Projekt Generationen im Klassenzimmer anwesend sein. Sie hat auch die Leitung des Erfahrungsaustausches inne. Anlaufstelle für Lehrpersonen und Senioren bei Fragen, Konflikten Die Zusammenarbeit soll Freude bereiten und den Alltag von Senioren, Kindern und Lehrpersonen bereichern. Sollten Konflikte zwischen Senioren sowie Lehrpersonen auftreten, die sie nicht bilateral lösen können, wird die Schulleitung zur Schlichtung, Klärung und Lösungsfindung beigezogen. 2
Sicherstellung des Weiterbildungsangebotes für Senioren Pro Senectute Kanton Schaffhausen bietet allen Freiwilligen die Möglichkeit, an kostenlosen Weiterbildungen teilzunehmen. In diesem Rahmen werden auch Angebote mit schulspezifischen Themen gemacht. Ebenso bietet sich die Möglichkeit, sich gratis an Kursen der kantonalen Lehrerweiterbildung einzuschreiben. Sozialzeitausweis Den Freiwilligen kann der Sozialzeitausweis abgegeben werden, welcher von der Pro Senectute ausgestellt wird. Nach Beendigung eines Engagements von mindestens 100 Stunden kann den Freiwilligen das Zertifikat für freiwillig/ehrenamtlich geleistete Arbeit an der Schule Neuhausen zugunsten der Bildung der Neuhauser Schuljugend ausgehändigt werden. Sicherstellung der Information zwischen allen Beteiligten Die Koordinationsstelle pflegt den Kontakt mit den Senioren in Einführungsund Informationsveranstaltungen, ebenso bei den Erfahrungsaustauschtreffen. Die Koordinationsstelle pflegt den Kontakt mit den Lehrpersonen an Einführungs-und Informationsveranstaltungen. Die Pro Senectute informiert die Senioren mindestens einmal jährlich in Form eines Rapportes. Mindestens einmal pro Jahr wird ein Austausch zwischen Pro Senectute und der Schule Neuhausen organisiert. Sicherstellung der Administration Pro Senectute Kanton Schaffhausen pflegt die zentrale Datenbank und das Mutationswesen. Öffentlichkeitsarbeit Der Auftritt in der Öffentlichkeit wird zwischen Pro Senectute Kanton Schaffhausen und der Schule Neuhausen abgesprochen. Voraussetzungen für Senioren Bei den Freiwilligen werden keine pädagogischen Fachkenntnisse vorausgesetzt. Erwünscht sind Freude am Umgang mit Kindern, Lebenserfahrung, Geduld, Humor, Toleranz und Offenheit. Anerkennung und Wertschätzung Als Anerkennung für ihr freiwilliges Engagement erhalten die Senioren nebst dem kostenlosen Weiterbildungsangebot der Pro Senectute Kanton Schaffhausen und demjenigen der kantonalen Lehrerweiterbildung auch fachliche Begleitung, die Zeitlupe und das Viva intern. (Personalzeitung der Pro Senectute Kanton Schaffhausen) Ebenso können sie an Erfahrungsaustauschrunden sowie am Mitarbeitertag teilnehmen. Nach 3
Beendigung eines Engagements kann auf Wunsch der Sozialzeit-Ausweis ausgestellt werden. Versicherung Verunfallen Senioren während eines Arbeitseinsatzes in der Schule gilt Folgendes: Als freiwillige und unentgeltlich tätige Helferinnen und Helfer im Dienste der Schule Neuhausen sind die Senioren im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) vom 20. März 1981 nicht versichert. Die Heilungskosten bei Unfällen sind daher grundsätzlich von der Grundversicherung (obligatorische Kranken- Unfallversicherung) zu tragen. Die freiwilligen Senioren sind während ihres Einsatzes gegen Haftpflichtansprüche versichert. Für diese Versicherung ist die Pro Senectute zuständig. Spesen Freiwilligenarbeit ist grundsätzlich unbezahlte Arbeit. Die Einsätze der Senioren finden, wenn immer möglich, innerhalb des eigenen Wohnquartiers statt. Er werden deshalb keine Reisespesen bezahlt. Spesen, die aus der praktischen Tätigkeit der Senioren entstehen (Schulreisen, Exkursionen, ) werden nach Absprache mit der Lehrperson von der Schule getragen. Verbindlichkeit Senioren sowie Lehrpersonen halten sich an die getroffenen Vereinbarungen. Diskretion und Schweigepflicht Freiwillige der Pro Senectute Kanton Schaffhausen unterstehen in Bezug auf ihren Einsatz an der Schule Neuhausen der Schweigepflicht. Diese bleibt auch nach Abschluss der Freiwilligenarbeit bestehen. Sie gilt nicht gegenüber der Fachperson der Pro Senectute Kanton Schaffhausen und gilt nicht gegenüber der zuständigen Lehrperson. Zusätzlich zur Schweigepflicht dürfen die Senioren keine Fragen stellen bezüglich der familiären Situation der Kinder oder anderen Themen, die im Rahmen ihres Einsatzes an sie heran getragen werden. Der Kontakt mit den Kindern findet in der Schule und im öffentlichen Raum statt. Teilnahme an den Erfahrungsaustausch-Treffen Die Teilnahme der Senioren an den halbjährlich stattfindenden Austauschtreffen wird vorausgesetzt. Dauer des Einsatzes In der Regel beträgt der Einsatz eines Seniors maximal vier Lektionen pro Woche. 4
Abgrenzungen Senioren helfen nicht in Klassen, in denen eigene Enkelkinder sind. Senioren wirken nicht in Klassen mit, in denen eigene Kinder oder Enkelkinder unterrichten. Ehemalige Lehrpersonen lassen nach der Pensionierung mindestens drei Jahre verstreichen, bis sie als Senior in eine Schule gehen. Ort des Einsatzes In der Regel leisten die Senioren ihre Einsätze in ihrer eigenen Wohngemeinde. Über Ausnahmen entscheidet die Koordinationsstelle zusammen mit der Schulleitung. Qualität und Controlling Die zentralen Anliegen des Angebots sind die Pflege der Beziehung zwischen den Generationen und die Entlastung der Lehrpersonen. Die Qualitätsmerkmale von Beziehungen sind: Zufriedenheit, Stimmung Vertrauen, Offenheit, Toleranz Es ist im Rahmen des Angebots Generationen im Schulzimmer nicht möglich, die Beziehungs-Zufriedenheit der Kinder zu messen. Man kann sich aber darauf verlassen, dass Kinder ihrer Unzufriedenheit Ausdruck geben und dass die pädagogisch geschulte Lehrperson die Qualität der Beziehung zwischen dem Schulkind und dem Senior wahrnimmt und folgerichtige Konsequenzen einleitet. Zusätzlich kann man sich auf die Reaktionen der Senioren verlassen. Aufgrund ihrer Lebenserfahrung, ihrem eigenen Bedürfnis nach Wertschätzung, Anerkennung und Beziehung werden sie zu erkennen geben, ob sie mit der Beziehungsqualität zufrieden sind. Bei mangelnder Qualität sind folgende Reaktionen zu erwarten: Kinder drücken ihre Unzufriedenheit gegenüber Lehrpersonen aus. Senioren oder Lehrpersonen wünschen sich neue Partner. Senioren erzählen davon im Erfahrungsaustausch-Treffen. Eltern schalten sich ein. Die Koordinationsstelle und/oder die Schulleitung wird von einer Drittperson informiert. Qualitätssichernde und qualitätsentwickelnde Massnahmen In den Erfahrungsausaustausch-Treffen werden die Senioren nötigenfalls auf die Rahmenbedingungen hingewiesen und um deren Einhaltung gebeten. Die Form der Intervision ermöglicht, Unstimmigkeiten und Konflikte herauszuhören, zu thematisieren und Lösungen zu erarbeiten. 5
Die Schulleitung führt ein Gespräch mit den Beteiligten, wo gemeinsam nach Lösungen gesucht wird. Nach Bedarf nimmt auch der Verantwortliche der Koordinationsstelle daran teil. Dabei wird vor allem auf die Einhaltung der Rahmenbedingungen hingewirkt. Die Zusammenarbeit kann aufgelöst oder neu zusammengesetzt werden. Einhaltung von Pflichten Wer im Angebot Generationen im Schulzimmer mitmachen will, muss sich zu Eigenschaften, Rechten und Pflichten bekennen, wie sie oben beschrieben sind. Es kann erwartet werden, dass dies zu einer selbstgesteuerten Vorselektion der Beteiligten führt und damit Auswirkungen auf die Qualität des Angebots hat. Anerkennung und Wertschätzung der Freiwilligenarbeit Obwohl Freiwilligenarbeit unbezahlte Arbeit ist, erwarten wir gute Qualität. Anerkennung und Wertschätzung der freiwillig und kostenlos erbrachten Leistungen führen zu einer positiven emotionalen Bindung an Pro Senectute Kanton Schaffhausen und die Schule Neuhausen. Es ist daher mit Engagement und qualitativ hochstehenden Leistungen zu rechnen. Schulleitung Sowohl auf dem Formular Anmeldung der Lehrpersonen, als auch auf dem Formular Zusammenarbeitsvereinbarung Lehrperson-Senior, ist die Unterschrift der Schulleitung erforderlich. Leistungen der Pro Senectute Kanton Schaffhausen Koordinationsstelle (Peter Klenke) Rekrutierung von Senioren Einführungen Öffentlichkeitsarbeit Begleitung der Koordinationsstelle Organisation Erfahrungsaustausch, Organisation Weiterbildung ( zwei Mal jährlich) Abgabe Sozialzeit-Ausweis Versicherung Anerkennung der Freiwilligenarbeit (Pro Senectute MA-Tag, Personalzeitung) Pro Senior wird pro Jahr seitens der Gemeinden Fr. 230.- an die Pro Senectute entrichtet. Darin beinhaltet sind alle oben beschriebenen Leistungen. 6
Antrag an die Schulbehörde Ausgangslage Seit zweieinhalb Jahren werden an der Primarschule Neuhausen Senioren im Bereich Hausaufgabenhilfe eingesetzt. Dabei haben wir mit diesen Personen durchwegs gute Erfahrungen gemacht. Sie sind kompetent, zuverlässig und engagiert. Die Senioren dienen nicht nur als wertvolle Unterstützung der Verantwortlichen im Bereich Hausaufgabenhilfe, nein, auch das Aufeinandertreffen von Jung und Alt - der Kontakt zwischen verschiedenen Generationen - wirkt sich bereichernd, vor allem aber beruhigend im Unterricht für alle Beteiligten aus. Die Senioren arbeiten ehrenamtlich und werden uns von der Pro Senectute Kanton Schaffhausen vermittelt. Da sich der Sozialindex - 110 Schüler generieren in Neuhausen eine Vollzeitstelle im Bereich Schulische Heilpädagogik wohl erst in zwei bis drei Jahren ändert, die Zusammensetzung unserer Schüler aber zunehmend heterogener wird, stelle ich den Antrag, dass Senioren künftig auch im regulären Unterricht eingesetzt werden können und dies nicht nur in der Primarschule sondern auch falls gewünscht im Kindergarten, in der Oberstufe und in der Werkklasse. Antrag an die Schulbehörde 1. DIE SCHULBEHÖRDE NEUHAUSEN IST BEREIT, SENIOREN FÜR EINE VERSUCHSPHASE VON 12 MONATEN AUCH IM REGULÄREN UNTERRICHT EINZUSETZEN. 2. DIE VERSUCHSPHASE BEGINNT AB SCHULJAHR 2011/2012. 3. DIE SCHULBEHÖRDE NEUHAUSEN IST BEREIT, DIE KOMPETENZEN, ZWECKS EINSETZUNG DIESER SENIOREN AN DEN SCHULLEITER/ DIE SCHULLEITERIN ZU DELEGIEREN. 4. DIE SCHULBEHÖRDE NEUHAUSEN IST BEREIT, SENIOREN BIS MAXIMAL VIER LEKTIONEN PRO WOCHE EINZUSETZEN. GENEHMIGUNG: DAS KONZEPT WURDE VON DER SCHULBEHÖRDE AM 21.06.2011 FÜR DIE VERSUCHSPHASE VON EINEM JAHR GENEHMIGT. 7
Generationen im Klassenzimmer/ Leistungsvereinbarung ab Schuljahr 2011/2012 Vertragspartner Pro Senectute Kanton Schaffhausen, Vorstadt 54, 8201 Schaffhausen (nachfolgend PSSH) Schule Neuhausen Zweck Die Leistungsvereinbarung zwischen der Schule Neuhausen und der PSSH dient dem Zweck, die Organisation des Angebotes zu klären sowie dessen Finanzierung zu regeln. Organisation / Trägerschaft Schule Neuhausen Pro Senectute Kanton Schaffhausen Aufgaben Trägerschaft Die Trägerschaft gewährleistet, wenn genügend Freiwillige vorhanden, die Umsetzung des Betriebskonzepts Generationen im Klassenzimmer, der Schule Neuhausen. Mindestens einmal im Jahr treffen sich die an der Trägerschaft beteiligten Organisationen. Jede Organisation bestimmt eine Vertretung für diese Treffen. Finanzierung Für die Vermittlung inkl. Begleitung der Seniorinnen und Senioren stellt PSSH jährlich nach Ende des Schuljahres CHF 230.- pro Person (exkl. MWSt) der Schule Neuhausen in Rechnung. Schlussbestimmungen Ergänzungen und Änderungen der Leistungsvereinbarung sind mindestens sechs Monate im Voraus schriftlich zu kommunizieren und bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner. Das Betriebskonzept Generationen im Klassenzimmer» der Schule Neuhausen ist integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung. Ort, Datum Schule Neuhausen Pro Senectute Kanton Schaffhausen Ruedi Meier, Schulpräsident Heinz Albicker, Präsident Patrick Strasser, Schulreferent Lotti Winzeler, Geschäftsführerin 8