SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012



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Transkript:

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 2 Rentenskalen/Aufwertungsfaktoren (9 Seiten) Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte 2

Aufgabe : Fragen betreffend die Organisation 3 Kreuzen Sie bei den nachfolgenden Aussagen an, ob diese zutreffen (richtig) oder nicht (falsch).. Die Revision der Ausgleichskassen erfolgt durch das Bundesamt für Sozialversicherungen..2 Es gibt nur zwei Organisationsformen: Kantonale Ausgleichskasse und die Ausgleichskasse des Bundes..3 Die kantonalen Ausgleichskassen unterhalten in der Regel in jeder Gemeinde eine Zweigstelle..4 Die Zentrale Ausgleichsstelle führt ein zentrales Register aller Rentenbezüger..5 Bevor die Ausgleichskasse eine Verfügung erlässt, erstellt sie einen Vorbescheid..6 Über Beschwerden gegen Verfügungen kantonaler Ausgleichskassen entscheidet das Gericht am Wohnsitz der versicherten Person. Seite 2

Aufgabe 2: Versicherungsunterstellung 6 Bestimmen Sie bei den nachfolgenden Personen die Versicherungsunterstellung in der Schweiz. Kreuzen Sie die richtige Antwort an. 2. Ein Schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Lugano, welcher in Italien für die Gesellschaft Finexpo SA arbeitet. ist obligatorisch versichert ist nicht versichert kann die Versicherung weiterführen kann der freiwilligen Versicherung beitreten 2.2 Ein französischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Frankreich, welcher zu 40% bei der Chemox AG in Basel und zu 60% bei der Malprix SA in Mulhouse F arbeitet. ist obligatorisch versichert ist nicht versichert kann die Versicherung weiterführen kann der freiwilligen Versicherung beitreten 2.3 Ein deutscher Staatsangehöriger, welcher sich in Australien niederlässt, nachdem er während 0 Jahren in der Schweiz gewohnt und gearbeitet hat. ist obligatorisch versichert ist nicht versichert kann die Versicherung weiterführen kann der freiwilligen Versicherung beitreten 2.4 Eine 26-jährige Schweizer Medizinstudentin, welche ihren Wohnsitz in Bern aufgibt und für 2 Jahre in Berlin D studieren will. ist obligatorisch versichert ist nicht versichert kann die Versicherung weiterführen kann der freiwilligen Versicherung beitreten Seite 3

Aufgabe 2: Versicherungsunterstellung (Fortsetzung) 2.5 Ein Schweizer, der in Ägypten für das Internationale Rote Kreuz (IKRK) tätig ist. ist obligatorisch versichert ist nicht versichert kann die Versicherung weiterführen kann der freiwilligen Versicherung beitreten 2.6 Ein selbstständigerwerbender Chinese mit Wohn- und Geschäftssitz in Peking PRC, welcher für 2 Monate in der Schweiz einen Auftrag ausführt. ist obligatorisch versichert ist nicht versichert kann die Versicherung weiterführen kann der freiwilligen Versicherung beitreten Seite 4

Aufgabe 3: Massgebender Lohn 8 Berechnen Sie die Beiträge AHV/IV/EO und ALV folgender Versicherter auf Grundlage derer Lohnbestandteile. 3. Heiri Müller, geb..0.974, Lohnabrechnung August 202 2 Bruttolohn: CHF 5'500.-- Provision: CHF 500.-- Nachtarbeitszuschlag: CHF 300.-- 3.2 Andrea Graf, geb. 7.2.986, Lohnabrechnung September 202 Bruttolohn: CHF 2'000.-- Geschenk Geburt Tochter: CHF 340.-- Kinderzulagen: CHF 240.-- 2 Seite 5

Aufgabe 3: Massgebender Lohn (Fortsetzung) 3.3 Peter Gerber, geb..3.945, Lohnabrechnung Juli 202 Bruttolohn: CHF 2'800.-- Treueprämie: CHF 500.-- Teuerungszulage: CHF 200.-- 2 3.4 Alice Meyer, geb. 6..960, Lohnendabrechnung per Austritt aus dem Unternehmen Ende September 202 Bruttolohn: CHF 5'400.-- Nachzahlung Bruttolohn August: CHF 300.-- Abfindung für vorzeitige Vertragsauflösung: CHF 2'000.-- 2 Seite 6

Aufgabe 4: Beitragsbezug 3 Kreuzen Sie bei den nachfolgenden Aussagen an, ob diese zutreffen (richtig) oder nicht (falsch). 4. Der Arbeitnehmer muss bei einem geringfügigen Lohn von unter CHF 2'300.-- eine Verzichtserklärung unterzeichnen, ansonsten der Arbeitgeber ihm zwingend AHV-Beiträge abzieht. 4.2 Die Arbeitgeber müssen die Lohnbescheinigung der Ausgleichskasse innert 30 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode einreichen. 4.3 Die Ausgleichskassen erheben mit der zweiten Mahnung für eine Beitragszahlung eine Mahngebühr von CHF 20.-- bis CHF 200.--. 4.4 Vergütungszinsen werden nur für nicht geschuldete Beiträge, die von der Ausgleichskasse zurückerstattet werden, ausgerichtet. 4.5 Der Anspruch auf Rückerstattung nicht geschuldeter Beiträge verjährt mit Ablauf eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Beitragspflichtigen, spätestens aber 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die nicht geschuldeten Beiträge bezahlt wurden. 4.6 Beschäftigt ein Arbeitgeber Arbeitnehmer, ohne deren Löhne mit der Ausgleichskasse abzurechnen, so erhebt die Ausgleichskasse einen Zuschlag von 50 % auf den geschuldeten Beiträgen. Seite 7

Aufgabe 5: Berechnung von Beiträgen für Selbstständigerwerbende 5 Sachverhalt: Die Steuerbehörde meldet der Ausgleichskasse am 27.2.202 für Martin Weber folgende Zahlen: Erwerbseinkommen..20 bis 3.2.20: CHF 80'000.-- Eigenkapital per 3.2.20: CHF 474'600.-- Zinsen für Kapital: 2% Auftrag: 5. Berechnen Sie das massgebende Einkommen unter Aufrechnung der persönlichen Beiträge AHV/IV/EO. Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 3 Seite 8

Aufgabe 5: Berechnung von Beiträgen für Selbstständigerwerbende (Fortsetzung) 5.2 Legen Sie die AHV/IV/EO-Beiträge fest unter Berücksichtigung eines Verwaltungskostensatzes von 4%. 2 Seite 9

Aufgabe 6: Berechnung von Beiträgen für Nichterwerbstätige Sachverhalt: 5 Für Hanna Süess, geb. 25.5.964, IV-Rentnerin, werden vom Steueramt folgende Zahlen (für das Jahr 20) gemeldet: IV-Rente: BVG-Rente: Rente einer privaten Versicherung: Vermögen: CHF 23'640. CHF 8'000. CHF 5'000. CHF 56'900. Aufgabe: Berechnen Sie die persönlichen Beiträge AHV/IV/EO für Hanna Süess. Zeigen Sie den Lösungsweg auf. Der Verwaltungskostensatz beträgt 4%. Auszug aus der Beitragstabelle Nichterwerbstätige: 5 Vermögen Beitrag/Jahr Vermögen Beitrag/Jahr 550 000 030 950 000 854 600 000 33 '000 000 957 650 000 236 '050 000 2 060 700 000 339 '00 000 2 63 750 000 442 '50 000 2 266 800 000 545 '200 000 2 369 850 000 648 '250 000 2 472 900 000 75 '300 000 2 575 Seite 0

Aufgabe 6: Berechnung von Beiträgen für Nichterwerbstätige (Fortsetzung) Seite

Aufgabe 7: Fragen betreffend den Rentenbereich 5 Kreuzen Sie bei den nachfolgenden Aussagen an, ob diese zutreffen (richtig) oder nicht (falsch). 7. Die Erziehungsgutschriften müssen jedes Jahr bei der Ausgleichskasse verlangt werden. 7.2 Die Witwen und Witwer, welche eine Altersrente beziehen, haben Anspruch auf einen Rentenzuschlag von 25%. 7.3 Die Betreuungsgutschriften werden ab dem Jahr der Geburt des ersten Kindes bis zum vollendeten 6. Altersjahr des jüngsten Kindes gewährt. 7.4 Die für die Rentenberechnung anwendbaren Aufwertungsfaktoren werden alle zwei Jahre festgelegt. 7.5 Die Summe der beiden Renten eines Ehepaares beträgt höchstens 50% der minimalen Altersrente. 7.6 Eine Frau, welche die Voraussetzungen für eine Witwenrente und für eine Altersrente gleichzeitig erfüllt, erhält die höhere Rente. 7.7 Der Höchstbetrag der Altersrente beträgt das Doppelte der minimalen Altersrente. Seite 2

Aufgabe 7: Fragen betreffend den Rentenbereich (Fortsetzung) 7.8 Grundsätzlich werden die Renten jedes Jahr der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. 7.9 Solange ein Anspruch auf Erziehungsgutschriften besteht, kann für den gleichen Zeitraum keine Betreuungsgutschrift angerechnet werden. 7.0 Altersrentnerinnen und Altersrentner mit Wohnsitz in der Schweiz haben einen Anspruch auf Hilfsmittel. Seite 3

Aufgabe 8: Einkommensteilung Splitting 3 In welchen Situationen wird eine Einkommensteilung vorgenommen? 3 Seite 4

Aufgabe 9: Beitragslücken 3 Nennen Sie drei Möglichkeiten, um allfällige Beitragslücken bei der Berechnung der Altersrente aufzufüllen. 3 Möglichkeit : Möglichkeit 2: Möglichkeit 3: Seite 5

Aufgabe 0: Hinterlassenenrenten 4 Haben die nachfolgend umschriebenen Personen im Jahr 202 Anspruch auf eine Hinterlassenenrente? Begründen Sie Ihre Antwort kurz. 0. Eine 34-jährige Witwe, während 3 Jahren verheiratet, keine Kinder. 0.2 Eine 55-jährige Frau, geschieden, Mutter zweier volljähriger Kinder, verheiratet während 5 Jahren mit ihrem verstorbenen Ex-Ehemann. 0.3 Ein 48-jähriger Witwer, verheiratet seit 22 Jahren, Vater einer am.4.99 geborenen Tochter und eines am 2.7.993 geborenen Sohnes. 0.4 Eine 22-jährige Frau, im Studium, deren Vater gestorben ist. Seite 6

Aufgabe : Berechnung der Altersrente Sachverhalt: 2 Gina Bernardi, geboren 5.9.950, nicht verheiratet, Staatsangehörige von Italien, hat stets in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Weil der Vater ihrer Kinder stets in Italien gelebt und gearbeitet hat, hat sie ihre Töchter Paula, geboren 4.7.980, und Laura, geboren 22.8.988, die an der Universität Genf studiert, alleine erzogen. Gina Bernardi wünscht einen Rentenvorbezug um 2 Jahre und reicht im Juli 202 bei Ihrer Ausgleichskasse ein Gesuch um Altersrente ein. Auf ihrem Individuellen Konto sind folgende Einkommen eingetragen: Jahr Periode AHV-Lohn Jahr Periode AHV-Lohn 968 0-2 6'800.00 990 0-2 42'000.00 969 0-2 7'200.00 99 0-2 43'000.00 970 0-2 8'400.00 992 0-2 45'000.00 97 0-2 8'000.00 993 0-2 46'000.00 972 0-2 9'000.00 994 0-2 47'000.00 973 0-2 20'000.00 995 0-2 47'500.00 974 0-2 2'000.00 996 0-2 48'000.00 975 0-2 22'000.00 997 0-2 48'500.00 976 0-2 23'000.00 998 0-2 48'500.00 977 0-2 24'000.00 999 0-2 52'000.00 978 0-2 25'000.00 2000 0-2 52'500.00 979 0-2 28'000.00 200 0-2 53'000.00 980 0-2 29'000.00 2002 0-2 54'000.00 98 0-2 32'000.00 2003 0-2 55'000.00 982 0-2 33'000.00 2004 0-2 56'000.00 983 0-2 34'000.00 2005 0-2 57'000.00 984 0-2 36'500.00 2006 0-2 58'000.00 985 0-2 38'000.00 2007 0-2 59'000.00 986 0-2 39'000.00 2008 0-2 59'000.00 987 0-2 40'000.00 2009 0-2 59'500.00 988 0-2 40'500.00 200 0-2 60'000.00 989 0-2 42'000.00 20 0-2 62'000.00 Total '738'900.00 Seite 7

Aufgabe : Berechnung der Altersrente (Fortsetzung) Fragen/Aufträge: Berechnen Sie die geschuldeten Leistungen der AHV anhand der beiliegenden Tabellen. Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen.. Welche Jahrgangstabelle ist anwendbar?.2 Welche Beitragsdauer liegt vor?.3 Welche Rentenskala ist anwendbar?.4 Wie hoch ist die Gesamtsumme der Einkommen?.5 Welcher Aufwertungsfaktor ist anwendbar? Seite 8

Aufgabe : Berechnung der Altersrente (Fortsetzung).6 Wie hoch ist der Durchschnitt der aufgewerteten Erwerbseinkommen? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf..7 Wie hoch ist der Durchschnitt der anrechenbaren Erziehungsgutschriften? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. 2.8 Welches ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen?.9 Wie hoch ist je der Betrag der monatlichen Renten von Gina, Paula und Laura? 3 Seite 9

Aufgabe 2: Rentenskalen 2 Welche Rentenskala ist für die Festsetzung des Höchstbetrages der Renten eines Ehepaares anwendbar, wenn der Ehemann in die Rentenskala 38 einzustufen ist und die Ehefrau in die Skala 26? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen. 2 Seite 20

Aufgabe 3: Flexibles Rücktrittsalter Punkt Nennen Sie zwei Sachverhalte, bei welchen ein Rentenaufschub nicht möglich ist. Seite 2