Allgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten



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Allgemeine Erläuterungen zu den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten

Allgemeine Erläuterungen Haushaltsplan 2015/2016 Gliederung Die Darstellung des Haushaltsplans konzentriert sich auf die Produktbereiche, während die Produktgruppen in der Regel nur noch dort aufgeführt werden, wo es gemäß Anlage 26 VwV Produkt- und Kontenrahmen erforderlich ist. Es werden vier Schlüsselpositionen mit höchster Steuerungsrelevanz ausgewiesen: Es handelt sich dabei um die Produktgruppen 1112-110 Steuerungsunterstützung/Controlling im Teilhaushalt 1100 Personal und Organisation, 3650-500 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Teilhaushalt 5000 Soziales und Jugend, 1124-880 Gebäudemanagement, Technisches Immobilienmanagement im Teilhaushalt 8800 Hochbau und Gebäudewirtschaft und das Produkt 1.660.54.10.01 Betrieb und Unterhaltung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen im Teilhaushalt 6600 Tiefbau. Jeder Teilhaushalt besteht aus folgenden Komponenten: - Allgemeine Erläuterungen zum Teilhaushalt (Deckblatt) - Zahlenteil gesamter Teilhaushalt - Ggf. Erläuterungen zum Zahlenteil gesamter Teilhaushalt - Sind Schlüsselposition vorhanden (siehe oben): Ziele, Maßnahmen zur Zielerreichung und Kennzahlen der Schlüsselposition - Sofern Schlüsselposition vorhanden: Zahlenteil der Schlüsselposition - Sofern Schlüsselposition vorhanden: Erläuterungen zum Zahlenteil der Schlüsselposition - Ziele, Maßnahmen zur Zielerreichung und Kennzahlen des Produktbereichs - Zahlenteil der jeweils den Teilhaushalten zugehörigen Produktbereiche - Erläuterungen zum Zahlenteil der Produktbereiche Produktgruppen werden in der Regel in dem Umfang dargestellt, wie er gemäß Anlage 26 der VwV Produkt- und Kontenrahmen erforderlich ist. Die dort als verbindlich aufgeführten und die weiteren dargestellten Produktgruppen werden dann mit folgenden Bestandteilen abgebildet: - Operative Ziele, Maßnahmen zur Zielerreichung und Kennzahlen der Produktgruppen - Zahlenteil der jeweils den Teilhaushalten zugehörigen Produktgruppen - Erläuterungen zum Zahlenteil der Produktgruppen - Zahlenteil investiver Finanzhaushalt - Ggf. Erläuterungen zum Zahlenteil - Maßnahmenplan des investiven Finanzhaushalts - Erläuterungen zum Maßnahmenplan des investiven Finanzhaushalts Ausnahmen hiervon bestehen für die Teilhaushalte 5000 Soziales und Jugend sowie 7000 Abfallwirtschaft (siehe Erläuterung zum einzelnen Teilhaushalt). Die Gliederung der Produktbereiche und Produktgruppen wird durch den Kommunalen Produktplan Baden- Württemberg vorgegeben. Die Produktbereiche werden in Form einer 2-stelligen Zahl dargestellt. Die Produktgruppen werden durch eine 4-stellige Zahl verkörpert, wobei die beiden ersten Ziffern für den Produktbereich stehen; die beiden folgenden Ziffern sind eine laufende Nummerierung, die die einzelnen Produktgruppen unterscheidet. In der Darstellung der Stadt Karlsruhe wird an diese 4-stellige Bezeichnung nochmals eine 3-stellige Zahl mit einem Bindestrich angehängt. Darin ist der Teilhaushalt verschlüsselt. Dies ist insofern notwendig, als eine Produktgruppe in mehreren Teilhaushalten vorkommen kann. Beispiel Gliederung Produktgruppe 1112-200: 11 : Produktbereich Innere Verwaltung 1112 : Produktgruppe Steuerungsunterstützung/Controlling 1112-200 : Produktgruppe Steuerungsunterstützung/Controlling im Teilhaushalt 2000 (= Fachbereich Finanzen) 54

Haushaltsplan 2015/2016 Allgemeine Erläuterungen Gliederung der investiven Projekte In der Regel werden die investiven Projekte durch eine 7-stellige Ziffer dargestellt. Die erste Stelle ist immer eine 7; dies dient der Abgrenzung gegenüber den konsumtiven Produkten. Danach folgt eine 6-stellige Ziffer, die in den ersten beiden Stellen den Teilhaushalt widerspiegelt. In den folgenden vier Stellen erfolgt eine ämterspezifische Verschlüsselung; im einfachsten Fall sind die Projekte fortlaufend nummeriert. Erläuterung Teilfinanzhaushalt Abweichungen zwischen der Ergebnissen des Teilfinanzhaushalts und den investiven Projekten: Die Ergebnisse des Teilfinanzhaushalts (Summe der investiven Ein- und Auszahlungen pro Teilhaushalt) können von den aufsummierten Ergebnissen der investiven Projekte abweichen. Dies ist zum einen darin begründet, dass der Teilfinanzhaushalt auf dem SAP-Modul Public Sector Management (PSM) beruht, in dem als Ergebnis das kassenmäßige Ist ausgewiesen wird. Die investiven Projekte hingegen beruhen auf dem SAP-Modul Projektsystem (PS), in dem die Ergebnisse auf der Soll-Stellung beruhen. Zwischen Soll-Stellung und kassenmäßigem Ist besteht in Folge eines zeitlichen Abstandes naturgemäß eine Differenz. Hinzu kommt, dass Umbuchungen im Projektsystem bisher nicht in die Finanzrechnung fortgeschrieben werden. Deckungsfähigkeiten Nachfolgend werden die im Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe verwendeten Deckungsfähigkeiten näher erläutert. Gegenseitige Deckungsfähigkeit Wenigeraufwendungen/-auszahlungen können für Mehraufwendungen/-auszahlungen an anderer Stelle verwendet werden. Einseitige Deckungsfähigkeit Wenigerauszahlungen des Ergebnishaushaltes können für Mehrauszahlungen des investiven Finanzhaushaltes verwendet werden. Unechte Deckungsfähigkeit Mehrerträge/-einzahlungen können für Mehraufwendungen/-auszahlungen verwendet werden. a) Vertikale Deckungsfähigkeiten (Deckungsfähigkeiten innerhalb des Teilhaushaltes) Grundsätzlich gilt, dass alle Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Teilhaushalt gehören, gegenseitig deckungsfähig sind (sogenanntes Globalbudget; Teilhaushalt als Bewirtschaftungseinheit). Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeilen 11 und 12), die ausschließlich untereinander deckungsfähig sind, die planmäßigen Abschreibungen (Zeile 14), die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Zeile 15), die Transferaufwendungen (Zeile 16) sowie die Aufwendungen für interne Leistungen (Zeile 24). Ausgenommen von der Deckungsfähigkeit sind außerdem die Ansätze für vorabdotierte Aufwendungen. Diese erhalten auf Grund ihrer politischen oder wirtschaftlichen Bedeutung ein eigenes Teilbudget. In den Erläuterungen zu den Produktbereichen beziehungsweise -gruppen beziehungsweise den Schlüsselpositionen wird auf vorabdotierte Einzelmaßnahmen besonders hingewiesen. Alle Transferaufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Teilhaushalt gehören, sind gegenseitig deckungsfähig (sogenanntes Transferkostenbudget). In das Transferkostenbudget nicht mit einbezogen sind die Transferaufwendungen für Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse. Alle Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen der Kontengruppe 45 sind gegenseitig deckungsfähig. Im Teilhaushalt 5000 werden außerdem alle Aufwendungen der Kontenarten 433*, 4459* und 446* zu einem Sozial- und Jugendhilfebudget zusammen gefasst. Die Aufwendungen sind gegenseitig deckungsfähig. Sie sind nicht gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Sach- und Transferaufwendungen. Nähere Erläuterungen hierzu befinden sich im Teilhaushalt 5000. Erträge aus Spenden werden mit den entsprechenden Aufwendungen aus Spenden für unecht deckungsfähig erklärt. Einzahlungen aus Spenden werden mit den entsprechenden Auszahlungen aus Spenden für unecht deckungsfähig erklärt. 55

Allgemeine Erläuterungen Haushaltsplan 2015/2016 Zahlungswirksame Aufwendungen des Sachkostenbudgets (Zeilen 13 und 17) werden zugunsten von Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen im Teilfinanzhaushalt desselben Teilhaushalts für einseitig deckungsfähig erklärt. Alle Auszahlungen innerhalb eines investiven Projekts sind gegenseitig deckungsfähig. Die investiven Projekte sind untereinander nicht gegenseitig deckungsfähig. Eine Ausnahme hiervon gilt für Auszahlungen investiver Straßenbaumaßnahmen im Teilhaushalt 6600 Tiefbau beziehungsweise für die Auszahlungen der Kanalbaumaßnahmen im Teilhaushalt 7400 Stadtentwässerung. Diese sind dort explizit erläutert. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit für diese Maßnahmen erstreckt sich auch auf die Verpflichtungsermächtigungen (VE). Verantwortlich für Koordination, Abwicklung und Fördermittelanforderung dieses Auszahlungsbudgets Sanierungsmittel ist das Stadtplanungsamt. Eine weitere Ausnahme gilt für THH 3700. Dort sind die Ansätze der Projekte 7.370012 Neubau Integrierte Leitstelle inklusive Kampfmittelbeseitigung und 7.370021 Neubau Hauptfeuerwache gegenseitig deckungsfähig. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit sind auch die Verpflichtungsermächtigungen (VE) umfasst. b) Horizontale Deckungsfähigkeiten (Teilhaushaltsübergreifende Deckungsfähigkeiten) Personal- und Versorgungsaufwendungen werden über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sind über alle Teilhaushalte hinweg einseitig deckungsfähig mit den Aufwendungen aus planmäßigen Abschreibungen. Erträge aus internen Leistungsverrechnungen und Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen werden über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig und unecht deckungsfähig erklärt. Alle Auszahlungen, die Sanierungsgebiete berühren, sind über die beteiligten Teilhaushalte 6100 (Stadtplanung), 6600 (Tiefbau), 6700 (Gartenbau) und 8800 (Hochbau) hinweg gegenseitig deckungsfähig. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit für die Maßnahmen der Sanierungsgebiete erstreckt sich auch auf die Verpflichtungsermächtigungen (VE). Die Aufwendungen für Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse in den Teilhaushalten 2000 (1.200.57.50.01.02 und 1.200.57.50.03.01), 4000 (1.400.42.10.02.04) und 4100 (1.410.28.10.01.03) werden über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie sind nicht Bestandteil des Transferkostenbudgets der jeweiligen Dienststelle. Für die Beschaffung von Fahrzeugen besteht beim Teilhaushalt 7000 ein zentraler Ansatz. Für Fahrzeug-Beschaffungen anderer Teilhaushalte erfolgt eine Planumsetzung vom Teilhaushalt 7000 zu den betreffenden Teilhaushalten. Nicht einbezogen sind Fahrzeugbeschaffungen des Teilhaushaltes 3700 Feuerwehr. Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden beziehungsweise den Abbruch von Gebäuden besteht ein zentraler Ansatz beim Teilhaushalt 6200 Liegenschaften. Soweit Grundstücke oder Gebäude erworben oder abgebrochen beziehungsweise Maßnahmen durchgeführt werden, die andere Teilhaushalte betreffen, erfolgt eine Umsetzung des anteiligen Planansatzes zu diesen Teilhaushalten. Für Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt im Rahmen des Programms Zukunftssicherung Innenstadt besteht ein zentraler Ansatz beim Teilhaushalt 8000. Für Maßnahmen anderer Teilhaushalte erfolgt eine Planumsetzung vom Teilhaushalt 8000 zu den betreffenden Teilhaushalten. Kalkulatorische Zinsen: In den Teilergebnishaushalten sind keine kalkulatorischen Zinsen enthalten. Dadurch entsteht insbesondere bei den Teilhaushalten mit voller Kostendeckung der Eindruck einer Überdeckung, die gebührenrechtlich jedoch nicht gegeben ist. Grundlage der Gebührenkalkulation ist seit 2007 nicht mehr der Haushaltsplan, sondern die Kostenrechnung. 56

Haushaltsplan 2015/2016 Allgemeine Erläuterungen Produktbereich 11: Eine besondere Bedeutung hat der Produktbereich 11. Dort sind im Wesentlichen die Produkte aufgeführt, die als sogenannte Interne Produkte der Internen Leistungsverrechnung dienen. Die meisten Teilhaushalte erbringen Interne Leistungen und führen deshalb auch sehr häufig eine Produktgruppe aus dem Produktbereich 11 in ihrem Teilhaushalt. Sofern im Produktbereich 11 nur Ansätze geringen Umfangs vorgesehen sind und die dort abgebildeten Produkte auch nicht die Hauptaufgabe des Teilhaushalts berühren, wird in der Regel aus Vereinfachungsgründen auf deren Darstellung im Teilhaushalt verzichtet. Berechnung einwohnerbezogener Kennzahlen Bei der Berechnung von Pro-Kopf-Kennzahlen für die Jahre 2013-2016 wurden als Einwohnerzahl 297.309 (Stand 30. Juni 2013 Statistisches Landesamt) zugrunde gelegt. 57