Eidgenössisches Departement des Innern EDI Für die Liegenschaftsverwaltungen oder Eigentümer
1 Übersicht 3 2 Einstieg und Erfassen des Formulars 3 3 Meldungen über CSV Upload 11 Im Rahmen der Arbeiten der Registerharmonisierung wurde in Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizerrischer Einwohnerdienste (VSED) und die innerhalb des Qualipools versammelten Vertreter der Liegenschaftsverwaltungen eine nationale technische Lösung für die Meldungen der Liegenschaftsverwaltungen an die Einwohnerkontrolle entwickelt. Die Webanwendung Drittmeldepflicht ermöglicht den Liegenschaftsverwaltungen ihre Umzugsdaten auf eine harmonisierte Weise gemäss Standard ech-0112 den Gemeinden zu übermitteln. Aufgrund dessen erstellten wir diese Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt aufzeigt, wie die Übermittlung Ihrer Umzugsdaten an die Gemeinden durchgeführt werden kann. Für alle Parteien ist die Datenübertragung der Liegenschaftsverwaltungen an die Gemeinden wichtig, denn sie trägt zur Qualität der Daten bei. Zudem zeigt sich eine interessante Möglichkeit, die Daten zwischen den Gemeinde und den Liegenschaftsverwaltungen zu harmonisieren und nicht zuletzt die Nachführung der EWID in den Einwohnerkontrollen zu gewährleisten. Dezember 2012/V0.1 2/16
1 Übersicht Graphik über die zwei Möglichkeiten zur Übermittlung von Ein- und Auszüge der Mieterinnen und Mieter an die politische Gemeinde, in der Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. 2 Einstieg und Erfassen des Formulars 1. Internetadresse System Drittmeldepflicht Dezember 2012/V0.1 3/16
2. Korrekter User auswählen. 1) Eigentümer 2) Liegenschaftsverwaltung 3) Upload via CSV 3. Elektronischer Identitätsnachweis der Person oder Unternehmen 4. Auf der Startseite werden die Informationen über den Zustand der Meldungsmöglichkeiten in den Kantonen oder Gemeinden aufgezeigt. Wenn der Kanton, respektive die Gemeinde aufgeführt ist, können Meldungen über diese Anwendung abgesetzt werden. Dezember 2012/V0.1 4/16
5. 6. Mit diesem Button können neue englische Begriffe gewählt werden falls die vorgeschlagenen Begriffe schwer lesbar sind. Es müssen immer beide Begriffe korrekt geschrieben werden. 7. 8. Die Felder mit * müssen ausgefüllt werden 9. Telefonnummer ohne Leerzeichen eingeben. 10. Dezember 2012/V0.1 5/16
11. 12. Wenn der EGID nicht bekannt ist, Seite überspringen. 13. Die Felder mit * müssen ausgefüllt werden 14. m Die PLZ muss bekannt sein, damit das System den Ort zuweisen kann. Der Strassenname muss nicht zwingend korrekt geschrieben werden. Im Feld Strasse werden dann Strassennamen vorgeschlagen. Dezember 2012/V0.1 6/16
15. 16. Die Angaben über die Wohnungen werden nicht geprüft. Wenn möglich geben Sie bitte so viele Informationen zur Wohnung an; vor allem der EWID und wenn bekannt die amtliche Wohnungsnummer. 17. 18. Beim Zuzug Beim Wegzug Nur das Beginndatum ist obligatorisch und darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen Das Enddatum wird nicht validiert Das Beginn- und Enddatum müssen eingegeben werden Das Beginndatum darf nicht vor Jahr 1900 liegen Das Enddatum kann bis zu fünf Jahre zurück eingegeben werden Dezember 2012/V0.1 7/16
19. Felder mit * ausfüllen; dient zur Identifikation der Person in der EWR. 20. Das Geburtsdatum ist als obligatorisches Feld gekennzeichnet, damit die Person in der EWK-Software automatisch zugewiesen werden kann. 21. 22. Dezember 2012/V0.1 8/16
23. 24. Die Angaben unbedingt nochmals vor dem Verschicken kontrollieren! Eine nachträgliche Korrektur ist nicht mehr möglich. Dezember 2012/V0.1 9/16
25. 26. 27. Geht zurück auf die erste Seite 28. Versandbestätigung der verschickten Meldung. Dezember 2012/V0.1 10/16
29. Es können weitere Meldungen erfasst werden. 3 Meldungen über CSV Upload 1. Korrekter User auswählen 2. 3. Kommentar Privatperson = Eigentümer Vertreter eines Unternehmens oder einer Organisation = Liegenschaftsverwaltung Dezember 2012/V0.1 11/16
4. 5. Mit diesem Button können neue englische Begriffe gewählt werden, falls die vorgeschlagenen Begriffe schwer lesbar sind. Es müssen immer beide Begriffe korrekt eingegeben werden 6. 7. 8. Die CSV-Datei darf nicht aus Excel generiert werden, da die CSV nicht korrekt formatiert wird. Die CSV-Datei muss aus der EWK-Applikation erstellt werden. Das Datum in der CSV-Datei muss dieses Format anzeigen: Jahr-Monat-Tag Dezember 2012/V0.1 12/16
9. 10. 11. Achtung: Die erstellte CSV-Datei kann Fehler enthalten. Bitte korrigieren! Dezember 2012/V0.1 13/16
12. 13. Die Angaben unbedingt nochmals vor dem Verschicken kontrollieren! Eine nachträgliche Korrektur ist nicht mehr möglich. Dezember 2012/V0.1 14/16
14. 15. 16. Geht zurück auf die erste Seite 17. Die Empfangsbestätigungen der Drittmeldungen sind als Anlagen angehängt. Dezember 2012/V0.1 15/16
18. Versandbestätigung der verschickten Meldung. 20. Siehe Schritte 7 14 19. Altes CSV-Datei zuerst über X löschen danach neue Datei übermitteln Dezember 2012/V0.1 16/16