BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011) Ihre 5 Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung oder das KUNDEN- und QUALITÄTs-orientierte Konzept für die betriebliche Altersversorgung (bav) durch unabhängige Vermittler, Firmen und Verbände, das sowohl Arbeitgeber und Entscheider als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte gerne weiterempfehlen Allgemeiner Berufsverband der Selbständigen e.v. (ABS e.v.) Im Ostholz 25-25a, 44879 Bochum Tel.: 0234-47761, Fax: 0234-94693-55 best-intention@b-i.de www.b-i.de
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Kurzeinführung in die bav: Die betriebliche Altersversorgung (bav) ist keine Erfindung des 3. Jahrtausends. Sie existiert in Deutschland vielmehr bereits seit dem 19. Jahrhundert. Firmen wie Krupp, Siemens und BASF gründeten zwischen 1850 und 1880 betriebliche Versorgungswerke. Diese waren Ausdruck der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber, die so ihren Fürsorgegedanken Rechnung trugen. Die betriebliche Altersversorgung erlangt heute, angesichts sinkender Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, eine immer stärkere sozialpolitische Bedeutung, nicht zuletzt durch die seit 2002 geänderten Rechtsgrundlagen.
Rechtliche Aspekte: Schon seit dem 01.01.2002 haben alle Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, auch ohne Arbeitgeberzuschuss) nach 1a, BetrAVG (Betriebsrentengesetz). Der Arbeitnehmer kann bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2011: 220,- mtl.) vom Brutto monatlich steuer- und sozialabgabenfrei in einem geeigneten Altersvorsorgevertrag ansparen. Die Bundesregierung hat sich im Dezember 2007 dazu entschieden, die Sozialversicherungsfreiheit in der betrieblichen Altersversorgung über den Zeitraum von 2008 hinaus unbefristet zu verlängern. Ferner besteht ein Portabilitätsanspruch (dieser gilt für alle Neuzusagen ab 01.01.2005 im Bereich des 3,63 EStG) bei Wechsel des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seiner Aufklärungsund Informationspflicht (gem. 611 BGB) gegenüber seinen Arbeitnehmern nachzukommen. Hieraus wiederum lassen sich Schutz-, Sorgfalts- und Auskunftspflichten ableiten, sowie Schutz vor den Folgen bei Verletzung dieser Pflichten (gem. 242 und 280 BGB).
Diverse Problemstellungen: Der Rechtsanspruch aller Arbeitnehmer auf Gehaltsumwandlung besteht bereits seit dem 01.01.2002. Es gibt eine stark ansteigende Zahl an Hartz-IV-Rentnern. Ferner sind steigende direkte und indirekte Steuern/Abgaben zu beobachten. Fortwährend Neuerungen und rechtliche Problemstellungen (Haftungsrisiko) bilden erhebliche Erschwernisse. Unzählige Anbieter mit Hunderten von Produkten/Tarifen überschwemmen den Markt. Oft handelt es sich dabei um eher unvorteilhafte oder sehr einseitige Angebote, die nicht selten die notwendige Übersicht vermissen lassen. für den Arbeitgeber sind i.d.r. viele Gespräche notwendig, die i.d.r. einen erheblichen Zeitaufwand darstellen. Kaum ein Anbieter nimmt sich die Zeit, mit jedem Mitarbeiter ein individuelles Gespräch zu führen.
Wirre, verwirrende und täuschende Aussagen ( wir sind die Besten ) erleichtern dem Unternehmer/Entscheider keinesfalls die Wahl. i.d.r. fehlt eine individuelle Abstimmung auf die konkrete Situation im eigenen Unternehmen. Ferner werden weitergehende/r Betreuung/Service häufig doch sehr vernachlässigt. Kommt Ihnen das nicht alles sehr bekannt vor?!?
Der Ablauf: Analyse des betrieblichen Status - gemeinsame Festlegung der individuellen Spielregeln Professionelle und einfache Präsentation in überschaubaren Gruppen Individuelle Einzelberatungen durch unabhängige Fachleute mit dem Status eines VersicherungsMaklers, der rechtlich auf Seiten der KUNDEN steht Installation bzw. Vereinfachung des betrieblichen Versorgungswerkes - Service bei neuen und ausscheidenden Mitarbeitern, 1 Ansprechpartner zum Thema bav
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