Mitteilung zur Kenntnisnahme



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Transkript:

17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht

Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/1319

Senatsverwaltung für Inneres und Sport ZS C 2 9(0)223-2144 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert - Drucksachen Nr. Nr. 17/1077 Neu und 17/0996 und - Zwischenbericht - ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 29.08.2013 Folgendes beschlossen: Der Senat von Berlin wird aufgefordert, Leitlinien für einen standardisierten IT- Arbeitsplatz in der Berliner Verwaltung darzustellen und dem Abgeordnetenhaus einen Entwicklungsbericht vorzulegen, der die definierten Standards beschreibt. Dabei sind grundsätzlich offene Standards für die Software vorzusehen, die einen reibungslosen Austausch von Dokumenten unterschiedlicher Plattformen jederzeit gewährleisten. Die Einbindung der Regionalwirtschaft bei dem Erwerb von Hard- und Softwarelösungen ist darzustellen. Dabei ist auch zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie durch eine Auslagerung der Software an eine dem Lande Berlin gehörende Einrichtung nach dem Vorbild sogenannter Government-Clouds die Anzahl der erforderlichen Lizenzen ressourcensparend reduziert werden kann. Bei der Konzeption des standardisierten IT-

Arbeitsplatzes ist zudem auf eine hohe Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit (Green-IT) zu achten. Dem Abgeordnetenhaus von Berlin ist bis zum 15. Oktober 2013 zu berichten. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat zudem auf, die Finanzierung der verfahresunabhängigen Informationstechnik in der Hauptverwaltung grundsätzlich an den Einsatz des standardisierten IT-Arbeitsplatzes zu binden und die hierfür erforderlichen Mittel in zentraler Verantwortung zu bündeln. Hierzu wird berichtet: Die Richtlinien der Regierungspolitik 2011-2016 stellen fest, dass Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen Berlins einen Anspruch auf eine effizient arbeitende und bürgernahe Verwaltung haben und dazu die unterschiedlichen IT- Systeme und IT-Lösungen im Land Berlin zu vereinheitlichen und ein standardisierter IT-Arbeitsplatz zu entwickeln ist. Derzeit werden in der Berliner Verwaltung rd. 74.000 IT-Endgeräte genutzt. Die Ausstattung und Bereitstellung dieser Geräte ist aufgrund der dezentralen Zuständigkeit sehr unterschiedlich. Die vergleichende Betrachtung mit anderen Bundesländern zeigt, dass bis zu 90% der IT-Arbeitsplätze standardisiert werden könnten und in der Bereitstellung eines solchen einheitlichen IT- Arbeitsplatzes für die Berliner Verwaltung ein erhebliches Modernisierungs- und Effizienzsteigerungspotenzial liegt. Gemäß der Zielstellung der Richtlinien der Regierungspolitik ist durch Beschluss des Senats die Senatsverwaltung für Inneres und Sport beauftragt, die technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz zu klären, ein Konzept zur Umsetzung zu erarbeiten und stufenweise für eine flächendeckende Nutzung des Arbeitsplatzes in der Berliner Verwaltung zu sorgen. Dazu hat unter breiter Beteiligung der Verwaltungen, des ITDZ Berlin und unter fachwissenschaftlicher Mitarbeit des Fraunhofer FOKUS-Instituts im September 2012 eine Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufgenommen und auf der Grundlage bestehender IT-Arbeitsplatzkonzepte der Verwaltungen und des ITDZ Berlin sowie ergänzender Anforderungen einen allgemeinen Anforderungskatalog für ei- 2

nen IT-Arbeitsplatz in der Berliner Verwaltung erarbeitet. Der Anforderungskatalog wurde dem Staatssekretärsauschuss zur Verwaltungsmodernisierung sowie dem IT-Koordinierungsgremium (ITK) vorgestellt und danach veröffentlicht. Seit Mitte August 2013 wird unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Justiz sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem ITDZ Berlin und Fraunhofer FOKUS der Berliner IT-Arbeitsplatz auf der Basis des Anforderungskataloges konkretisiert. Die vier Senatsverwaltungen verantworten rd. 2/3 aller Berliner IT-Arbeitsplätze. Um relevante Effizienzgewinne zu erreichen, wird der standardisierte IT- Arbeitsplatz landesweit nicht nur die funktional gleiche Hardware umfassen, sondern auch mit einem identischen Satz von Basisanwendungen, wie beispielsweise Bürokommunikationsprogrammen, ausgestattet sein und mit den gleichen IT-Support-Prozessen unterstützt werden. Der standardisierte IT-Arbeitsplatz wird deshalb nicht nur die zentrale Beschaffung standardisierter Komponenten und Systeme beinhalten sondern auch Standards zur Bereitstellung und Nutzung dieser Komponenten. Der IT- Arbeitsplatz wird standardisierbare IT-Dienste enthalten wie beispielsweise ein Identity- und Accessmanagement, Basisdienste für Netzwerke und Kommunikation, Komponenten zur Informationssicherheit, ein IT-Servicemanagement aber auch Portaldienste und Datenspeicherungsfunktionen. Es sind offene Standards für die Software vorgesehen, die einen reibungslosen Austausch von Dokumenten unterschiedlicher Plattformen gewährleisten können. Bei der Konzeption des standardisierten IT-Arbeitsplatzes wird auf eine hohe Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit geachtet. Bereits der im Internet auf den Webseiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport veröffentlichte Anforderungskatalog zum standardisierten IT- Arbeitsplatzes berücksichtigt dieses Ziel. 3

Die derzeitigen Arbeiten zielen ab auf eine ausreichende Beschreibung aller wichtigen Funktionen, Prozesse und Gremien des standardisierten IT- Arbeitsplatzes, so dass alle Beteiligten konkrete Vereinbarungen treffen können, wer welche Funktionen und Dienstleistungen bei der Bereitstellung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes übernimmt. Dabei gilt es, eine moderne und leistungsfähige Architektur und Organisation aufzubauen, durch die sich längerfristige Entwicklungsperspektiven ergeben. Die fachliche und organisatorische Komplexität des Gesamtvorhabens in der Berliner Verwaltung ist jedoch nicht unerheblich. Darüber hinaus ist ein Konzept für die Integration der IT-Fachverfahren zu entwerfen, die das inhaltliche Rückgrat der Dienstleistungen der Verwaltungen bilden. Es ist notwendig, zukünftig eine stärkere Abstimmung der verschiedenen Verfahrens- und Infrastrukturanforderungen zu erreichen und ein geregeltes Verfahren für deren operative Umsetzung einzuführen. Auch hierbei vereinfacht und erleichtert ein standardisierter IT-Arbeitsplatz die notwendige Abstimmung erheblich, sowohl auf Seiten der IT-Infrastrukturbetreuung als auch auf Seiten der IT-Verfahrensbetreuung. Zukünftig wird die Lauffähigkeit eines neuen IT- Verfahrens auf einem standardisierten IT-Arbeitsplatz nachgewiesen. Die Arbeiten am standardisierten IT-Arbeitsplatz werden ein Gesamtkonzept bilden aus Produkt- und Anforderungskatalog, Prozessbeschreibungen sowie Vereinbarungen über begleitende Dienstleistungen. Dabei werden die Aspekte offene Standards, Einbindung der Regionalwirtschaft beim Erwerb von Hard- und Software und bei Dienstleistungen und auch die Nutzung von Government-Clouds eine wesentliche Rolle spielen, ohne dass es bereits jetzt absehbar erscheint, ob und in welchem Umfang diese Aspekte eine fachlich tragende Rolle im Gesamtkonzept spielen können. Die inhaltliche Definition der anzuwendenden Standards kann erst am Ende des Gesamtprozesses erfolgen. Die derzeitigen Arbeiten zur Standardisierung des IT-Arbeitsplatzes sollen Mitte 2014 abgeschlossen werden. Ziel ist es, dass bei den Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2016/17, die Dezember 2014 beginnen, die Vorgaben für einen standardisierten IT- Arbeitsplatz eine maßgebliche Rolle spielen. 4

Nach Abschluss der Arbeiten wird dem Abgeordnetenhaus erneut berichtet. Berlin, den 16. Oktober 2013 Frank Henkel... Senator für Inneres und Sport 5