ELACTA Werbe- und Veröffentlichungsrichtlinien



Ähnliche Dokumente
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Nutzung dieser Internetseite

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung

Statuten des Vereins guild42.ch


Freier Mitarbeiter Vertrag

VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Statuten in leichter Sprache

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Vermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Versetzungsregeln in Bayern

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

Gewinnspiel-Bedingungen

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN

Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

3. Füllen Sie bitte die Budget-Tabelle für Ihre geplante Mini Maker Faire aus (ab Seite 6)

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Lehrer: Einschreibemethoden

Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz. Vom 7. Januar 2009

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

INFORMATIONSPFLICHTEN NACH DEM MEDIENGESETZ FÜR -NEWSLETTER

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Deutschland-Check Nr. 35

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai Uhr

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Impulse Inklusion Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Markt Markt Indersdorf

Wie nimmt man am Wettbewerb teil? Ihre Bewerbung richten Sie bitte elektronisch in Dateiform oder schriftlich in Papierform an:

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung

Subventionen im Rahmen der Weiterbildung MAS Nachhaltiges Bauen (MAS, DAS, CAS)

1. Management Summary Methodik der Befragung Vergabe des Awards Angaben der Versicherer... 20

Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz

Vereinbarung über Werbung an öffentlichen Straßen und Plätzen durch Spannbänder in der Stadt Betzdorf

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

70 Prozent gegen Bahnprivatisierung

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

Briefing-Leitfaden. 1. Hier geht s um Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung: Was soll beworben werden?

Wirtschafts- und Sozialkunde - Staudengärtnerei möglich erreicht

Rechnung WAWI01 zu WAWI Version 3.8.6x01

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

GUT. Für die Gemeinschaft ,00 Euro.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG

Online-Abzüge 4.0. Ausgabe 1

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Auftrag zum Fondswechsel

Reglement über den Gebrauch der Kollektivmarke PRAXISPÄDIATER FORUM zertifiziert durch Forum für Praxispädiatrie & Figur

Antrag auf Verleihung des Qualitäts- und Marketingsiegels

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Anmeldeformular für RailBuyer

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Grant Thornton Hungary News. April 2014

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar

Kontaktdaten (Pflichtangaben!)

Transkript:

ELACTA Werbe- und Veröffentlichungsrichtlinien

ELACTA Werbe- und Veröffentlichungsrichtlinien Diese Richtlinien haben für alle Medien, die von ELACTA herausgegeben werden Gültigkeit. Sie betreffen Anzeigen in allen ELACTA Printmedien sowie Teilnahme, Sponsoring und Unterstützung von ELACTA- Konferenzen und anderen ELACTA-Veranstaltungen. ELACTA-Medien sind z.b.: Fachjournal Laktation und Stillen, ELACTA-newsletter, ELACTA-Webseite, ELACTA-Publikationen, Unterlagen zu ELACTA Kongressen oder Workshops, alles was vom ELACTA in schriftlicher oder elektronischer Form veröffentlicht wird. ELACTA fördert die Verbreitung von Information, die für ELACTA-Mitglieder und ihre Klienten nützlich sind. Er versucht aber gleichzeitig jede ausdrückliche oder stillschweigende Bevorzugung von Produkten oder Diensten, die in einem ELACTA-Medium angeboten werden, zu vermeiden. Werbung oder Auflistung in einem ELACTA-Medium bedeutet nicht, dass ELACTA diese Produkte oder Dienste bevorzugt. Keine gegenwärtige oder frühere ELACTA-MitarbeiterIn / RepräsentatIn darf ihre/seine Funktion bei ELACTA dazu benützen, irgendwelche Literatur, Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Sie/er darf dies aber als Privatperson tun. Allgemeine Werberichtlinien Anzeigenkunden in ELACTA-Medien müssen die entsprechenden Richtlinien der ELACTA-Statuten, sowie den Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten und alle daran angeschlossenen WHA- Resolutionen einhalten. A. Einhaltung der ELACTA-Statuten Die ELACTA-Werberichtlinien stimmen mit den entsprechenden Punkten der ELACTA-Statuten überein.. B. Einhaltung des Kodex: 1. Alle ELACTA-Medien müssen den Kodex befolgen. 2. ELACTA investiert nicht in, bzw. akzeptiert keine Unterstützung, Spenden, Inserate oder Sponsoring von Quellen, welche die Richtlinien des Kodex nicht befolgen. 3. ELACTA investiert nicht in, bzw. akzeptiert keine Unterstützung, Spenden, Inserate oder Sponsoring von Quellen, die von der International Baby Food Action Network (IBFAN) als Vermarkter von Produkten, die den Richtlinien des Kodex nicht entsprechen, aufgelistet sind. Alle Quellen, die auf der IBFAN-Code Watchlist (www.ibfan.org) bereits ein Jahr vor dem Ereignis, zu dem die Werbung geplant ist, stehen, sind von der Möglichkeit zur Werbung ausgeschlossen.

4. ELACTA nimmt keine Inserate von Firmen an, die Muttermilchersatzprodukte für Babys unter 6 Monaten, Saugflaschen (ausgenommen als Teil eines Stillhilfsmittels), Schnuller und/oder Flaschensauger herstellen oder in den Handel bringen. C. Keine Bevorzugung eines Produktes oder Dienstleistung 1. Ein Inserat in irgendeinem ELACTA-Medium zu schalten bedeutet nicht, dass ELACTA das Programm, Produkt oder den Dienst besonders befürwortet. 2. In allen ELACTA Medien werden Erklärungen abgegeben, dass die beworbenen Dinge von ELACTA nicht notwendigerweise gutgeheißen werden. 3. Keine gegenwärtige oder frühere ELACTA-MitarbeiterIn/RepräsentatIn darf seine/ihre Funktion bei ELACTA dazu benützen, irgendwelche Literatur, Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Sie/er darf dies aber als Privatperson tun. D. Annahme/Ablehnung einer Werbung 1. Jede/r InserentIn, dessen Unterlagen von ELACTA akzeptiert wird muss bestätigen, dass er/sie - berechtigt ist, die Anzeigeninhalte zu publizieren; - sorgfältig die Anzeigeninhalte geprüft hat; - die Anzeige wahrheitsgemäß und nicht irreführend ist; - die Anzeige kein geistiges Eigentum Dritter verletzt. 2. ELACTA behält sich das Recht vor, eine Werbung zurückzuweisen, deren Inhalt seiner Meinung nach unangemessen ist oder seinen Zwecken zuwiderläuft. Diese Einschränkung betrifft alle Personen, Dinge, Texte, Produkte und das Geschäftsgebaren. 3. Im Fall der Annahme von Werbung durch ELACTA verpflichtet sich der Inserent, ELACTA ohne Beschränkung aus jedweden Ansprüchen, die sich aus dem Inhalt oder dem Gegenstand der Anzeige ergeben, schadlos zu halten. 4. Jede Person oder Rechtspersönlichkeit, die Einspruch gegen diese Werberichtlinien erheben will, kann diese mit ausreichender Dokumentation an den ELACTA-Vorstand richten. Richtlinien für Konferenzen und Veranstaltungen Für Aussteller, Verkäufer, Inserenten und Sponsoren Diese Richtlinien gelten für alle Werbeaktivitäten und materialien (z.b. Ausstellungsmaterialien, Displays, Programminserate, -einlagen, -zugaben, Konferenzpakete oder Produktmuster und kommerziellen Postversand) die von einer Person oder Rechtspersönlichkeit in Zusammenhang mit irgendeiner ELACTA-Konferenz oder einer ELACTA-Veranstaltung produziert werden. A. Zulassung als Aussteller, Verkäufer, Inserent oder Sponsor 1. Aussteller, Verkäufer, Inserenten und Sponsoren, die Produkte und Dienste anbieten, die für ELACTA- Mitglieder und deren Klienten von Interesse sind und mit den ELACTA Werberichtlinien übereinstimmen,

werden für die Anmietung von Ausstellungsraum in der Ausstellungshalle und für Werbung auf Konferenzmaterialien in Betracht gezogen. 2. Alle Verträge mit Ausstellern, Verkäufern, Inserenten und Sponsoren beinhalten den Text der ELACTA- Werberichtlinien. 3. Die Zulassung einer Werbung bedeutet nicht, dass ELACTA das Produkt befürwortet oder unterstützt. 4. ELACTA behält sich ein Einspruchsrecht vor, wenn ein Aussteller, Verkäufer, Inserent oder Sponsor unpassend ist oder den Zielen ELACTAs zuwiderläuft. Dieses Einspruchsrecht beinhaltet Personen, Dinge, Drucksachen, Produkte und Verhalten. 5. Im Fall der Annahme als Aussteller, Verkäufer, Inserent oder Sponsor durch ELACTA, muss sich der Kunde verpflichten, ELACTA ohne Beschränkung aus jedweden Ansprüchen, die sich aus dem Inhalt oder dem Gegenstand seiner Werbung ergeben, schadlos zu halten. B. Dienstleistungen für Aussteller, Verkäufer, Inserenten oder Sponsoren 1. Wenn ein schriftliches Verzeichnis von Ausstellern etc. vorhanden ist, werden Firmennamen, Inserenten, Sponsoren usw. in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. 2. Allen Ausstellern, Verkäufern und Inserenten wird die gleiche Gelegenheit geboten, während der Konferenz genehmigte Veranstaltungen zu sponsern und Zuwendungen zu geben, vorausgesetzt, dass diese mit den ELACTA-Richtlinien übereinstimmen. 3. Sponsoring wird im Rahmen der Sponsorübereinkünfte für das laufende Jahr bestätigt. 4. Wenn während der Konferenz eine Verlosung abgehalten wird, werden Artikel von Standinhabern der Fachausstellung, Inserenten, Sponsoren und anderen zugelassen. Alle Konferenzteilnehmer sind teilnahmeberechtigt. C. Einhaltung der Werberichtlinien Verstößt ein Aussteller, Verkäufer, Inserent oder Sponsor gegen die vorliegenden ELACTA-Werberichtlinien, kann er aufgefordert werden: - sofort die Konferenz- und Ausstellungsräume zu verlassen; - alle ausständigen Beträge, die in Zusammenhang mit der Promotion-Aktivität angefallen sind, zu bezahlen; - sind alle Ansprüche auf bereits bezahlte Gebühren in Zusammenhang mit den Promotion Aktivitäten verwirkt. Alle Firmen und Dienstleistungsbetriebe, die sich in irgendeiner Form an einer ELACTA-Konferenz oder ELACTA- Veranstaltung beteiligen und/oder in einem ELACTA Medium werben, bescheinigen mit einer Unterschrift, dass sie die ELACTA-Richtlinien (insbesondere den internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten) kennen und befolgen. Die Antragsunterlagen müssen vom Werbekunden unterschrieben sein, bevor die Werbevereinbarung bestätigt wird. Datum:... Unterschrift:...

Firmenmäßige Zeichnung (Stempel) Informationen zum internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten 1. Ziel: Das Ziel des Kodex ist der Schutz und die Förderung des Stillens. Mit seiner Hilfe sollen die Vermarktungspraktiken kontrolliert werden, die den Verkauf von künstlicher Säuglingsnahrung vorantreiben. 2. Umfang: In den Anwendungsbereich des Kodex fallen künstliche Milchprodukte für Säuglinge, andere Produkte, die für eine künstliche Säuglingsernährung verwendet werden, sowie Fläschchen und Sauger 3. Werbung: Keine Werbung für diese Produkte in der Öffentlichkeit 4. Proben: Keine Gratisproben an Mütter 5. Schulungspersonal: Kein von den Firmen bezahltes Personal 6. Gesundheitseinrichtungen: Keine Werbung für diese Produkte in Einrichtungen des Gesundheitswesens 7. Medizinisches Personal: Keine Geschenke oder persönliche Proben an Mitglieder des medizinischen Personals 8. Information: Auf jeder Packung mit Säuglingsnahrung sollen die Vorteile des Stillens erklärt und auf die Kosten und Gefahren der künstlichen Säuglingsnahrung hingewiesen werden. 9. Verpackungen: Keine Bilder auf den Packungen, die eine künstliche Säuglingsnahrung idealisieren. Die Verwendung der Bezeichnungen humanisiert oder maternisiert o.ä. ist nicht gestattet. 10. Produkte: Keine Werbung für ungeeignete Produkte, wie gesüßte Kondensmilch oder andere ungeeignete Produkte. Alle Produkte müssen von erster Qualität sein und ein Verbrauchsdatum tragen. Der vollständige Text des internationalen Kodex und der nachfolgenden WHA-Resolutionen sind nachzulesen auf: www.babynahrung.org