Externe Dienstleistung für die Verbandsgemeinde Daun: Vorlage der Ausschreibungsunterlagen Konzept- und Machbarkeitsstudie zur touristischen (Re-)Inwertsetzung des Pulvermaarumfeldes in Gillenfeld unter Berücksichtigung städtebaulicher Gesichtspunke Teil A: Ausschreibungsbedingungen
Inhaltsverzeichnis 1 RAHMENBEDINGUNG UND ZIEL DER AUSSCHREIBUNG...1 1.1 RAHMENBEDINGUNG...1 1.2 ZIEL DER EXTERNEN DIENSTLEISTUNG...2 2 ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN...2 2.1 AUFTRAGGEBER UND ZUSCHLAG ERTEILENDE STELLE...2 2.2 BESTIMMUNGEN ÜBER DIE AUSFÜHRUNGSFRIST...3 2.3 ABGABEFORMALIEN...3 2.4 VERGÜTUNG...3 2.5 VERTRAGSBESTANDTEILE...4 2.6 SUBUNTERNEHMER...4 2.7 NEBENANGEBOTE...4 2.8 BERICHTIGUNG, ERGÄNZUNG ODER ÄNDERUNG...4 2.9 AUFHEBUNG DER AUSSCHREIBUNG...4 2.10 VERSCHWIEGENHEIT...4 2.11 RÜCKGABE DER UNTERLAGEN...5 2.12 VERÖFFENTLICHUNG...5 2.13 VERHANDLUNGS- UND VERTRAGSSPRACHE...5 2.14 ANERKENNUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN...5 2.15 WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDE ABSPRACHEN...5 2.16 BEWERTUNG DER ANGEBOTE...5 2.17 ZUSCHLAGS- UND BINDEFRIST...5
1 Rahmenbedingung und Ziel der Ausschreibung 1.1 Rahmenbedingung Das Pulvermaar in Gillenfeld gehört zu den attraktivsten Naturpotenzialen der Vulkaneifel. Derzeit gruppieren sich rund um das Maar drei touristisch relevante Nutzungen bzw. Betriebe: das Feriendorf Dr. Fetten, die Badeanstalt der Ortsgemeinde Gillenfeld sowie ein, ebenfalls im Eigentum der Ortsgemeinde stehender, Campingplatz. Ein ausgewiesener Wanderweg verläuft rund um das Pulvermaar. Das touristische Potenzial des Pulvermaares wird mit diesen Nutzungen jedoch noch längst nicht vollends gehoben. Vielmehr bedarf es eines neuen Impulses, der hinsichtlich thematischer Ausrichtung sowie Erlebnis- und Aufenthaltsqualität zu einer Weiterentwicklung führt. Das Pulvermaar soll zu einem touristischen Hotspot für die Vulkaneifel werden, ohne das eigentliche Naturerlebnis zu beeinträchtigen oder die Ökologie zu stören Ausgangspunkt der Überlegungen ist das aufgelassene, ehemalige Feriendorf der Arbeiterwohlfahrt am nordöstlichen Rand des Maares, das seit mehr als einem Jahrzehnt brach liegt und nicht genutzt wird (mit Ausnahme einer Teilnutzung als Wohnmobilstellplatz). Für das in privatem Eigentum befindliche Grundstück besteht ein rechtkräftiger Bebauungsplan für maximal 84 touristische Wohneinheiten, Zentralgebäude und Parkplätze. Weitere Module und Entwicklungsflächen sind vorhanden und sollen in einer ganzheitlichen Entwicklung des Pulvermaarumfeldes mit berücksichtigt werden (ehemaliger Sportplatz der Gemeinde Gillenfeld, Gelände der ehemaligen Firma Möbel May, Sandgrube Tagebau Gillenfeld III). Darüber hinaus gibt es im erweiterten Umfeld weiteres Potential (z.b. villa rustica, Ellscheider Maar). Diese Liegenschaften sollten, genau wie das wenige Kilometer entfernt liegende Industrie- und Gewerbegebiet Gillenfeld/Ellscheid, für das immer mal wieder eine touristische Nutzung (Ferienpark) überlegt wurde, bei Erstellung der Studie mit in Betracht gezogen werden, ohne dass konkrete Überlegungen für eine Nutzung anzustellen sind.. 1
1.2 Ziel der Externen Dienstleistung Um das Pulvermaar unter touristisch-regionalen und städtebaulichen Aspekten zielorientiert in Wert zu setzen ist es notwendig, ein Nutzungskonzept zu entwickeln, planungsrechtliche sowie eigentumsrechtliche Voraussetzungen zu klären und den Standort der Vermarktung zuzuführen. Die Projektentwicklung soll dabei regional abgestimmt erfolgen und insbesondere auch die strategischen Grundlagen der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, des Masterplans Gesundheitslandschaft Vulkaneifel, der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH sowie der LAG Vulkaneifel berücksichtigen. In enger Abstimmung mit dem Auftraggeber werden klare wirtschaftliche und terminliche Ziele erarbeitet. Die touristische Inwertsetzung des Pulvermaarumfeldes soll als profilierendes Projekt für die gesamte Region wirken, zu einer spürbaren und nachhaltigen Erhöhung der touristischen Wertschöpfung beitragen und dadurch zahlreiche Arbeitsplätze sichern sowie neue schaffen. Für die Initiierung dieser Entwicklung ist eine Konzept- und Machbarkeitsstudie zu erstellen. 2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung nach der Vergabeund Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) Die Ausschreibungsunterlagen (Teil A und B) enthalten alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Die Erläuterungen zur Realisierung sind im Pflichtenheft (Teil B) enthalten. Auftraggeber (AG) ist die Verbandsgemeinde Daun. Eine Aufteilung der Arbeitsschritte in Lose ist aufgrund der Komplexität und inhaltlichen Verknüpfung nicht zulässig. Bietergemeinschaften sowie Bieter mit Subunternehmen sind zulässig. 2.1 Auftraggeber und Zuschlag erteilende Stelle Verbandsgemeindeverwaltung Daun Leopoldstraße 29 54550 Daun Ansprechpartner für Fragen in der ausschreibenden Stelle ist: Manfred Hein Leopoldstraße 29 54550 Daun E-Mail: Manfred.Hein@vgv.daun.de 2
2.2 Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Zeitplan ist wie folgt vorgesehen: 20. Juni 2011 Veröffentlichung der Ausschreibung 25. Juni 2011 Anforderung der Ausschreibungsunterlagen bis 18. Juli 2011 bis 26.. Juli 2011 bis 15. August 2011 Angebotsabgabe Vergabesitzung Auftragsvergabe 31.10.2011 Ende der Bindefrist 2.3 Abgabeformalien Die Angebotsfrist endet am 18. Juli 2011 um 15.00 Uhr. Das Angebot ist in schriftlicher Form und als Angebot gekennzeichnet einschließlich sämtlicher Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in doppeltem Umschlag mit jeweils rechtsverbindlicher Unterschrift per Post oder Kurier bei der ausschreibenden Stelle unter folgender Adresse einzureichen: Verbandsgemeindeverwaltung Daun Stichwort: ANGEBOT PULVERMAARUMFELD Leopoldstraße 29 54550 Daun Eine elektronische Angebotsübermittlung wird nicht akzeptiert. Der innere (ebenfalls verschlossene) Umschlag ist mit dem folgenden Vermerk zu versehen: Nicht öffnen: Angebot zur Ausschreibung Konzept- und Machbarkeitsstudie zur touristischen (Re- )Inwertsetzung des Pulvermaarumfeldes in Gillenfeld unter Berücksichtigung städtebaulicher Gesichtspunkte Angebote, die nicht in einem doppeltem Umschlag eingereicht oder verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Anbieter weist im Falle verspäteten Eingehens nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das Angebot ist in zweifacher Ausfertigung mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Antworten, Hinweise und Erläuterungen sind formfrei, aber in möglichst konkreter Form abzufassen. 2.4 Vergütung Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. 3
2.5 Vertragsbestandteile Die Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge festgelegt: die Ausschreibungsunterlagen in Verbindung mit dem Angebot die Bestimmungen nach VOL/B. Bei Widersprüchen gelten die genannten Vertragsbestandteile nacheinander in der angegebenen Reihenfolge. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind dabei ausgeschlossen. 2.6 Subunternehmer Bei Zuschlagserteilung ist der Bieter alleiniger Vertragspartner, er ist für die angebotenen Leistungen allein verantwortlich. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Subunternehmer, so sind diese im Angebot mit den zu leistenden Aufgaben aufzuführen. Der Generalunternehmer hat bei der Ü- bertragung von Teilen der Leistung den Unterauftragnehmer dem Auftraggeber zu benennen. Dem Unterauftragnehmer sind insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. 2.7 Nebenangebote Nebenangebote ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes werden ausgeschlossen. Die von den Verdingungsunterlagen abweichenden Leistungen sind mit entsprechenden und ausführlichen Angaben über Ausführung und Beschaffenheit der Leistung anzugeben. Nebenangebote müssen auf einer gesonderten Anlage als solche gekennzeichnet und unterschrieben werden. 2.8 Berichtigung, Ergänzung oder Änderung Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen können bis zum Abgabetermin (siehe Punkt 2.3) des Angebotes schriftlich vorgenommen werden. Sie sind als solche zu kennzeichnen und schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an die in Kapitel 2.3 genannte Stelle zu senden. 2.9 Aufhebung der Ausschreibung Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird dem Anbieter schriftlich mitgeteilt. 2.10 Verschwiegenheit Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bei der Ausschreibung bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. 2.11 Rückgabe der Unterlagen Wünscht der Bieter im Falle der Nichtberücksichtigung die Rückgabe der ggf. dem Angebot beigefügten ergänzenden Unterlagen, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Ablehnung oder durch entsprechende Hinweise im Angebot zurückzufordern. 4
2.12 Veröffentlichung Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Der Bieter hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter und entsprechende Unterauftragnehmer zu informieren und zu verpflichten. 2.13 Verhandlungs- und Vertragssprache Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 2.14 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen Mit der Abgabe des Angebots werden die vorliegenden Bedingungen der Ausschreibung ausdrücklich anerkannt. 2.15 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig. 2.16 Bewertung der Angebote Die Bewertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage einer Leistungs- und Kostenbewertung. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Bewertungs-(Zuschlags-)kriterien Schlüssigkeit und Aufgabenverständnis [Gewichtung 40 %] Gesamteindruck [Gewichtung 20 %] Preis [Gewichtung 40 %] 2.17 Zuschlags- und Bindefrist Der Zuschlag wird nach der Vergabesitzung erteilt. Danach erfolgt die Auftragsvergabe. Die Gültigkeit des Angebotes (Bindefrist) hat sich bis zum 31. Oktober 2011 zu erstrecken. 5