Periodengerechte Abgrenzungen



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Periodengerechte Abgrenzungen Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgserfassung: Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Geschäftsjahres überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als Aufwand buchen, würde der Erfolg sowohl des alten als auch des neuen Geschäftsjahres falsch ausgewiesen. Will man den Jahreserfolg zeitraumrichtig ermitteln, ist es erforderlich, Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Ausgabe bzw. Einnahme. transitorische Abgrenzung: ARAP (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten): Ausgabe vor dem Bilanzstichtag, betrifft das folgende Geschäftsjahr. Bsp: Versicherungsprämie im Voraus für ein Jahr. PRAP (Passiver Rechnungsabgrenzungsposten): Einnahme vor dem Bilanzstichtag. Bsp: Pachtzahlung für das folgende Geschäftsjahr geht im Oktober ein. antizipative 1 Abgrenzung: Sonstige Forderung #2690: Einnahme im nächsten Jahr, Ertrag betrifft aber das laufende Jahr. Bsp: Miete für Dezember geht im Januar ein. Sonstige Verbindlichkeit #4890: Ausgabe im nächsten Jahr, Aufwand betrifft das laufende Jahr. Bsp: Umsatzsteuer Dezember wird im Januar gezahlt. Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten: Bsp: Die Lagermiete im Dezember überweisen wir erst im Januar: 1.500,00 Die Dezembermiete ist Aufwand des alten Jahres, die erst im neuen Jahr zu einer Ausgabe führt. Aus Gründen der periodengerechten Erfolgsermittlung ist sie noch in der GuV- Rechnung des alten Jahres zu erfassen und als Sonstige Verbindlichkeit in der Schlussbilanz auszuweisen. Buchungen zum 31.12. 6700 Mietaufwendungen an 4890 Sonstige Verbindlichkeiten 1.500,00 8020 GuV an 6700 Mietaufwendungen 1.500,00 4890 Sonstige Verbindlichkeiten an 8010 Schlussbilanz 1.500,00 6700 Mietaufwendungen 4890 Sonstige Verbindlichkeit 1) 1.500,00 2) 1.500,00 3) 1.500,00 1) 1.500,00 1 Lat. anticipere = vorwegnehmen Seite 1 von 9

8020 GuV-Konto 8010 Schlussbilanz 2) 1.500,00 3) 1.500,00 Buchungen im neuen Jahr Nach Eröffnung des Kontos 4980 ist die Mietausgabe bei Zahlung zu buchen: 8000 Eröffnungsbilanzkonto an 4890 Sonstige Verbindlichkeit 1.500,00 4890 Sonstige Verbindlichkeiten an 2800 Bank 1.500,00 Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten Werden Zahlungen bereits im alten Jahr für Aufwendungen und Erträge des neuen Jahrs geleistet, sind die Aufwands- und Ertragskonten zum Jahresabschluss mithilfe folgender Konten zu berichtigen: 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung 4900 Passive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: Hierunter fallen Aufwendungen, die bereits im abzuschließenden Wirtschaftsjahr im Voraus bezahlt und gebucht wurden, aber entweder zum Teil oder auch ganz wirtschaftlich dem neuen Wirtschaftsjahr zuzurechnen sind, wie z.b. von uns geleistete Vorauszahlungen für Mieten Pacht Steuern (Kfz-Steuer) Versicherungen Zinsen Zum Abschlussstichtag sind die betreffenden Aufwandskonten, durch eine Aktive Rechnungsabgrenzung zu berichtigen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten: Hierunter gehören Erträge, die im abzuschließenden Wirtschaftsjahr bereits als Einnahme gebucht worden sind, aber mit einem Teil auch ganz als Ertrag dem neuen Wirtschaftsjahr zuzuordnen sind. Mithilfe der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die im alten Geschäftsjahr im Voraus gezahlten Aufwendungen und vereinnahmten Erträge über die Schlussbilanz in die Erfolgsrechnung des neuen Jahres übertragen. Man nennt sie deshalb auch transitorische Posten (lat. transire = hinübergehen, Analogie: Transit) Bsp: Wir zahlen die Kfz-Steuer vom 01.11. t0 bis zum 31.10.t1 i.h.v. 360,00 Nur die Kfz-Steuer für die Monate November und Dezember sind dem Jahr t0 zuzurechnen. Die Vorauszahlungen für die Monate Januar Oktober t 1 sind abzugrenzen: Bei Bezahlung: 7030 Kfz-Steuer an 2800 Bank 360,00 Seite 2 von 9

Am 31.12. 2900 ARAP an 7030 Kfz-Steuer 300,00 8010 SBK an 2900 ARAP 300,00 8020 GuV an 7030 Kfz-Steuer 60,00 Zum 01.01. 2900 ARAP an 8000 EBK 300,00 7030 Kfz-Steuer an 2900 ARAP 300,00 Seite 3 von 9

Aufgaben zu ARAP / PRAP A308) Bilden Sie für nachstehende Geschäftsfälle die Buchungssätze a) beim Jahresabschluss zum 31.12., b) nach Eröffnung der Konten im neuen Jahr 1. Die Dezembermiete für Geschäftsräume wird von uns erst im Monat Januar beglichen 2.800,00 2. Ein Mieter in unserem Geschäftshaus zahlt die Miete im Dezember erst im Januar 1.650,00 3. Eine von uns zu zahlende Rechnung für Büromaterial steht am Jahresende noch aus + Umsatzsteuer. Die Rechnung liegt noch nicht vor. 300,00 4. Die vierteljährlichen Zinsen (November Januar) für ein Darlehen werden von uns erst Ende Januar gezahlt 1.500,00 5. Unser Darlehensschuldner zahlt lt. Vertrag Jahreszinsen (Darlehensjahr 01.04. 31.03. am 31.03 des Folgejahres 2.400,00 6. Unser Darlehensschuldner zahlt uns für das 1. Halbjahr 01.07. 31.12. die Zinsen erst im Januar 700,00 7. Der Handelskammerbeitrag für das letzte Quartal Okt - Dez wird erst im Januar gezahlt 1.800,00 8. Für die Lohnwoche vom 28.12. bis 03.01. sind 4.500 Fertigungslöhne zu zahlen (Zahltag 3. Januar). Hiervon entfallen auf den Zeitraum 28.12. 31.12. Im neuen Jahr werden durch die Bank ausgezahlt. Die Lohnsteuer i.h.v. 700,00 wird erst später durch das Finanzamt eingezogen. 2.500,00 3.800,00 9. Die Zinsgutschrift der Bank für die Zeit vom 01.10.-31.12. steht noch aus und wird im Januar eingehen 315,00 10. Die Provision unseres Handelsvertreters für Dezember wird erst im Januar ü- berwiesen, netto + Umsatzsteuer Die Provisionsabrechnung ist am 29.12. erstellt worden. 750,00 A310) 1. Buchen Sie die folgenden Geschäftsvorfälle auf Konten 2. Nehmen Sie danach die zeitliche Abgrenzung zum 31.12. vor. 3. Welche Buchungen ergeben sich im neuen Jahr? 1.1. Die Kfz-Steuer für die Geschäftswagen wird am 01.07. für ein Jahr im Voraus vom Bankkonto überwiesen. 1.2. Am 01. Dezember erhalten wir die Miete für vermietete Geschäftsräume für Dezember, Januar und Februar im Voraus durch Banküberweisung: 4.500 1.3. Für die EDV-Anlage besteht mit dem Lieferanten ein Wartungsvertrag. Am 01.05. wird der Jahresbetrag lt. Rechnung Nr. 345 überwiesen. 1.200 + 228,00 USt = 1.428 1.4. Am 01. Oktober werden die Jahreszinsen für ein gewährtes Darlehen im Voraus auf unser Bankkonto überwiesen: 960,00 1.5. Die Gebäudeversicherung für Geschäftsgebäude wird am 01. November durch die Bank für ein Jahr im Voraus überwiesen: 3.600 1.6. Bankgutschrift der Januarmiete für vermietete Lagerräume am 22.12.: 2.500 Seite 4 von 9

A316) 1. Begründen Sie die Notwendigkeit einer zeitlichen Abgrenzung zwischen Aufwendungen und Erträgen. 2. Nennen Sie die vier Möglichkeiten einer zeitlichen Abgrenzung 3. Bei welcher Art der zeitlichen Abgrenzung liegt der Zahlungsvorgang a) im alten und b) im neuen Jahr? 4. Warum werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten auch als transitorische Posten bezeichnet? A317) Im Metallwerk liegen Ihnen folgende Belege zur Buchung vor. Die zeitliche Abgrenzung ist mit Buchung der Belege vorzunehmen. Seite 5 von 9

Lösungen zu ARAP / PRAP A308) 1. Die Dezembermiete für Geschäftsräume wird von uns erst im Monat Januar beglichen 2.800,00 a) 6700 Mietaufwendungen an 4890 Sonstige Verbindlichkeiten 2.800,00 b) 4890 Sonst. Vbl. an 2800 Bank 2.800,00 2. Ein Mieter in unserem Geschäftshaus zahlt die Miete im Dezember erst im Januar 1.650,00 a) 2690 Sonst. Ford. an 5400 Mieterträge 1.650,00 b) 2800 Bank an 2690 Sonst. Ford. 1.650,00 3. Eine von uns zu zahlende Rechnung für Büromaterial steht am Jahresende noch aus + Umsatzsteuer. Die Rechnung liegt noch nicht vor. 300,00 a) 6800 Büromaterial an 4890 Sonst. Vbl. 300,00 b) 4890 Sonst. Vbl. 300,00 + 2600 Vorsteuer 57,00 an 2800 Bank 357,00 4. Die vierteljährlichen Zinsen (November Januar) für ein Darlehen werden von uns erst Ende Januar gezahlt 1.500,00 a) 7510 Zinsaufwand an 4890 Sonst. Vbl. 1.000,00 b) 4890 Sonst. Vbl. 1.000,00 + 7510 Zinsaufw. 500,00 an 2800 Bank 1.500,00 5. Unser Darlehensschuldner zahlt lt. Vertrag Jahreszinsen (Darlehensjahr 01.04. 31.03. am 31.03 des Folgejahres 2.400,00 a) 2690 Sonst. Ford. an 5710 Zinserträge 1.800,00 b) 2800 Bank 2.400,00 An 2690 Sonst. Ford. 1.800,00 An 5710 Zinserträge 600,00 6. Unser Darlehensschuldner zahlt uns für das 1. Halbjahr 01.07. 31.12. die Zinsen erst im Januar 700,00 a) 2690 Sonst. Ford. an 5710 Zinserträge 700,00 b) 2800 Bank an 2690 Sonst. Ford. 700,00 Seite 6 von 9

7. Der Handelskammerbeitrag für das letzte Quartal Okt - Dez wird erst im Januar gezahlt 1.800,00 a) 6920 Beiträge an 4890 Sonstige Verbindlichkeiten 1.800,00 b) 4890 Sonst. Vbl. an 2800 Bank 1.800,00 8. Für die Lohnwoche vom 28.12. bis 03.01. sind 4.500 Fertigungslöhne zu zahlen (Zahltag 3. Januar). Hiervon entfallen auf den Zeitraum 28.12. 31.12. Im neuen Jahr werden durch die Bank ausgezahlt. Die Lohnsteuer i.h.v. 700,00 wird erst später durch das Finanzamt eingezogen. 2.500,00 3.800,00 a) 6200 Löhne an 4890 Sonstige Verbindlichkeiten 2.500,00 b) 4890 Sonst. Vbl. 2.500,00 + 6200 Löhne 2.000,00 an 2800 Bank 3.800,00 an 4830 Vgl. ggü/ FA 700,00 9. Die Zinsgutschrift der Bank für die Zeit vom 01.10.-31.12. steht noch aus und wird im Januar eingehen 315,00 a) 2690 Sonst. Ford. an 5710 Zinserträge 315,00 b) 2800 Bank an 2690 Sonst. Ford. 315,00 10. Die Provision unseres Handelsvertreters für Dezember wird erst im Januar überwiesen, netto + Umsatzsteuer Die Provisionsabrechnung ist am 29.12. erstellt worden. 750,00 a) 6150 Vertriebsprovisionen 750,00 + 2600 Vorsteuer 142,50 an 4890 Sonst. Vbl. 892,50 b) 4890 Sonst. Vbl. an Bank 892,50 892,50 A310) 1. Buchen Sie die folgenden Geschäftsvorfälle auf Konten 2. Nehmen Sie danach die zeitliche Abgrenzung zum 31.12. vor. 3. Welche Buchungen ergeben sich im neuen Jahr? 1.1. Die Kfz-Steuer für die Geschäftswagen wird am 01.07. für ein Jahr im Voraus vom Bankkonto überwiesen. a) 7030 Kfz-Steuer an 2800 Bank 600,00 b) 2900 ARAP an 7030 Kfz-Steuer 300,00 c) 8010 EBK an 2900 ARAP 300,00 1.2. Am 01. Dezember erhalten wir die Miete für vermietete Geschäftsräume für Dezember, Januar und Februar im Voraus durch Banküberweisung: 4.500 a) 2800 Bank an 5400 Mieterträge 4.500,00 b) 5400 Mieterträge an 4900 PRAP 3.000,00 Seite 7 von 9

c) 4900 PRAP an 8010 EBK 3.000,00 1.3. Für die EDV-Anlage besteht mit dem Lieferanten ein Wartungsvertrag. Am 01.05. wird der Jahresbetrag lt. Rechnung Nr. 345 überwiesen. 1.200 + 228,00 USt = 1.428 a) 6160 Fremdinstandhaltung 1.200 + 2600 Vorsteuer 228 an 2800 Bank 1.428 b) 2900 ARAP an 7030 Kfz-Steuer 400,00 c) 8010 EBK an 2900 ARAP 400,00 1.4. Am 01. Oktober werden die Jahreszinsen für ein gewährtes Darlehen im Voraus auf unser Bankkonto überwiesen: 960,00 a) 2800 Bank an 5710 Zinserträge 960,00 b) 5710 Zinserträge an 4900 PRAP 720,00 c) 4900 PRAP an 8010 EBK 720,00 1.5. Die Gebäudeversicherung für Geschäftsgebäude wird am 01. November durch die Bank für ein Jahr im Voraus überwiesen: 3.600 a) 6900 Versicherungen an 2800 Bank 3.600,00 b) 2900 ARAP an 6900 Versicherungen 3.000,00 c) 8010 EBK an 2900 ARAP 3.000,00 1.6. Bankgutschrift der Januarmiete für vermietete Lagerräume am 22.12.: 2.500 a) 2800 Bank an 5400 Mieterträge 2.500,00 b) 5400 Mieterträge an 4900 PRAP 2.500,00 c) 4900 PRAP an 8010 EBK 2.500,00 A316) 1. Begründen Sie die Notwendigkeit einer zeitlichen Abgrenzung zwischen Aufwendungen und Erträgen. Der Jahreserfolg kann periodengerecht nur durch Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge ermittelt werden, die wirtschaftlich das Geschäftsjahr betreffen, und zwar unabhängig von ihren Ausgaben bzw. Einnahmen 2. Nennen Sie die vier Möglichkeiten einer zeitlichen Abgrenzung a) Sonstige Forderung b) Sonstige Verbindlichkeit c) ARAP d) PRAP 3. Bei welcher Art der zeitlichen Abgrenzung liegt der Zahlungsvorgang a) im alten und b) im neuen Jahr? bei 2a) und 2b) im neuen, bei 2c) und d) im alten Jahr 4. Warum werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten auch als transitorische Posten bezeichnet? Die im alten Jahr geleisteten Vorauszahlungen für Aufwendungen und Erträge des neuen Jahres werden in das neue Jahr hinübergeführt. Seite 8 von 9

A317) Beleg 1 Bank 4.500,00 an Mieterträge 3.000,00 an PRAP 1.500,00 Beleg 2 Kfz-Steuer 400,00 + ARAP 2.000,00 an Bank 2.400,00 Seite 9 von 9