Rente mit 67 nein danke! Wie ein früherer Ausstieg aus dem Arbeitsleben gelingen kann



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Transkript:

Biallo & Team (www.biallo.de) Redaktions-Service für regionale Tageszeitungen Horst Biallo Helga Riedel Caroline Benzel Max Geißler Fritz Himmel Annette Jäger Marcus Preu Sandra Petrowitz Peter Weißenberg Rolf Winkel (Autor dieses Themas) Gesamtseitenzahl 6 (1 Min = 0,62 EUR) Infos zum techn. Anbieter NEXTID gibt es unter Tel. 01805393938 Rente mit 67 nein danke! Wie ein früherer Ausstieg aus dem Arbeitsleben gelingen kann Wer heute 50 oder jünger ist, wird vielfach bis 67 arbeiten müssen. Denn ab dem Jahrgang 1964 liegt das reguläre Rentenalter (in dem die Regelaltersrente bezogen werden kann) bei 67 Jahren. Ein weiterer Anstieg des Rentenalters ist nicht auszuschließen. Diejenigen, die sich ein derart langes Arbeiten nicht vorstellen können, müssen rechtzeitig die Weichen stellen, um vorzeitig aus dem Arbeitsleben in die Rente ausscheiden zu können. Zwar ist dies auch in Zukunft für viele Versicherte bereits mit 6n möglich. Denn in diesem Alter gibt es nach wie vor die Altersrente für langjährig Versicherte (nicht zu verwechseln mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auf die weiter unter eingegangen wird). Doch diese Rente wird meist nur sehr niedrig ausfallen. Denn zum einen ist hier mit Rentenabschlägen von bis zu 14,4 Prozent zu rechnen. Zum anderen fehlen hier schlicht Versicherungsjahre, die ansonsten rentensteigernd wirken. Im Folgenden zeigen wir deshalb mögliche Lösungen auf, die diesen Nachteil vermeiden bzw. zumindest teilweise ausgleichen. Dabei stellen wir vor allem drei Lösungsansätze vor: Das Sammeln von Versicherungsjahren, um mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen zu können, das Verlängern ( Strecken ) des Arbeitslebens durch das Ansparen von Lohnbestandteilen auf einem Langzeitkonto, das gezielte (private) Ansparen, um Rentenabschläge, die bei einem vorzeitigen Renteneintritt ansonsten in Kauf zu nehmen wären, auszugleichen. 1. Sammeln von Versicherungsjahren für den Renteneintritt mit 65 Jahren Die Rente mit 65 ist noch längst nicht Vergangenheit. Sozusagen als Bonbon für besonders treue Kunden bietet die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin eine Rente mit 65 ohne Abschläge an: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Durch Paragraf 38 SGB VI wurde diese Altersrente 2012 für Versicherte mit außerordentlich langjähriger Berufstätigkeit und entsprechend langer Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Nach 45 Versicherungsjahren können diese mit 65 Jahren in Rente gehen. Für Rentenversicherte kommt es damit mehr denn je darauf an, Versicherungsjahre zu sammeln und Lücken auf dem Rentenkonto zu vermeiden. Wichtig: Zeiten der Pflege und der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr werden mitgezählt, wenn es darum geht, auf 45 Versicherungsjahre zu kommen, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder (Hoch-)Schulausbildung dagegen nicht. Vorzeitig kann diese Rente nicht in Anspruch genommen werden. Sie ermöglicht es aber, mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen. Vor allem für Arbeitslose und für Studenten, aber auch für Personen, die vor dem 65. Lebensjahr bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und die, die für diese Rente erforderlichen 45 Versicherungsjahre fast erreicht haben, kann die Aufnahme eines Minijobs bares Geld wert sein. Denn Zeiten,

2 in denen die Betroffenen eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt haben, werden hier als ganz normale Versicherungsjahre anerkannt. Voll zählen diese Zeiten allerdings nur, wenn Betroffene auf die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigung verzichtet haben (gilt für Minijobs, die 2012 bereits bestanden) bzw. für ab 2013 neu begonnene Minijobs die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht abgewählt haben. Die Betroffenen müssen also die Beiträge zur Rentenversicherung, die ansonsten nur der Arbeitgeber zahlt, aufstocken. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II ist dieses Aufstocken von Versicherungsbeiträgen in für sie grundsätzlich erlaubten Minijobs letztlich sogar kostenfrei. Die Versicherungsbeiträge, die die Betroffenen zahlen, mindern deren anrechenbares Einkommen. Anders ausgedrückt: Sinkt das Einkommen durch die Versicherungsbeiträge, so fällt das Arbeitslosengeld II oder die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I entsprechend höher aus. 2. Verlängern des Arbeitslebens durch Ansparen von Lohnbestandteilen auf einem Langzeitkonto So funktioniert das Modell: Arbeitnehmer verzichten auf die Auszahlung von Teilen ihrer Arbeitszeit, ihrer Überstunden oder auch auf Urlaubstage oder Prämien. Die nicht ausgezahlten Bruttobezüge verbucht der Arbeitgeber auf einem Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonto. Die Betroffenen können die Guthaben später für eine längere Auszeit, für die Weiterbildung oder für einen frühzeitigen Eintritt in den Ruhestand nutzen. Einen Rechtsanspruch auf die Einrichtung solcher Konten gibt es nicht es sei denn, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung regelt dies. Konzerne wie VW, Siemens, die Deutsche Bank, Daimler, BMW, SAP und HP haben die Chancen dieses Modells schon vor Jahren erkannt. Für die Unternehmen hat dabei die Mitarbeiterbindung, die mit einem solchen Sparkonzept verbunden ist, eine entscheidende Bedeutung. Inzwischen ziehen immer mehr auch kleinere Firmen nach. Besonders weit verbreitet ist das Modell in der Chemieindustrie. In mehr als jedem dritten Chemie-Unternehmen können die Beschäftigten Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten nutzen. Eingebracht werden hier nicht nur Sparbeiträge der Mitarbeiter, auch die Unternehmen können dazu Zuschüsse geben: vor allem aus dem sogenannten Demografiefonds, in den in diesem Jahr je Chemie-Mitarbeiter 526,35 Euro fließen. Zwei Bespiele, wie das funktionieren kann: Beispiel AlzChem AG: 2010 wurde das Modell auf unseren Druck hin eingeführt, erklärt Karl Held, Betriebsratsvorsitzender der AlzChem AG im oberbayerischen Trostberg. Alle Arbeitnehmer sollten die Chance haben, etwas zu tun, um vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können und das kann über ein Langzeitkonto funktionieren. Bei dem Chemieunternehmen können Arbeitnehmer bis zu zehn Urlaubstage pro Jahr sowie bis zu zehn Tage Altersfreizeit und maximal zehn Prozent ihres Arbeitsentgelts ansparen. Den nicht ausgezahlten Teil der Bruttobezüge verbucht der Arbeitgeber auf einem Lebensarbeitszeitkonto. Hierfür fallen dann zunächst auch noch keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Diese müssen erst später in der Entnahmephase gezahlt werden. Wer zehn Jahre lang den höchstmöglichen Betrag anspart, kann sich etwa zwei Jahre früher mit seinen alten Bezügen aus dem Arbeitsleben verabschieden. In diesen beiden Jahren läuft das sozialversicherte Arbeitsverhältnis weiter finanziert aus dem Langzeitkonto. Um das Ansparen attraktiv zu machen, beteiligt sich der Arbeitgeber daran mit 250 Euro pro Jahr sofern die Beschäftigten den Mindestbetrag von 20 Euro pro Monat einzahlen. Beispiel Fresenius: Hier bieten viele, aber nicht alle Gesellschaften des Konzerns Langzeitkonten an. Wo dies der Fall ist, werden für

3 alle (Tarif-)Arbeitnehmer mit unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverträgen automatisch solche Konten angelegt auch wenn die Beschäftigten selbst gar keinen Sparbetrag leisten. Die Mittel des Demografiefonds fließen hier komplett in die Langzeitkonten. Fresenius schießt unterschiedlich viel hinzu je nach Alter der Arbeitnehmer. Für Jüngere, die noch mehr Zeit zum Ansparen haben, wird weniger eingezahlt, für Ältere mehr. Darüber hinaus gibt es noch eine attraktive Schlussförderung, wenn das angesparte Wertguthaben für eine Freistellung von 20 Monaten oder mehr ausreicht. Beispielsweise können die Betroffenen sich dann für 25 Monate bei Weiterzahlung ihres Gehalts vom Job freistellen lassen, obwohl ihr Guthaben eigentlich nur 20 Monate hergibt. Das Langzeitkonto kann übrigens bei Fresenius anders als bei der AlzChem nicht nur für einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand, sondern auch für Weiterbildung oder eine Pflegezeit genutzt werden. Nettolohneffekt: Wer sich auf ein Ansparmodell einlässt, hat aktuell natürlich weniger auf seinem Konto. Der Netto-Lohn-Abschlag ist allerdings aufgrund der Steuerprogression häufig geringer als vermutet. Tipp: Wie hoch Ihr neues Nettogehalt ist, wenn Sie etwa auf die Auszahlung der Vergütung eines Teils Ihrer Arbeitszeit verzichten, erfahren Sie durch den Gehaltsoptimierungs- Rechner auf www.biallo.de. Einfaches Beispiel: Wer von einem Gehalt von monatlich brutto 3.600 Euro zehn Prozent auf einem Langzeitkonto einbringt, hat monatlich nur Netto-Einbußen in Höhe von 7,9 Prozent (netto: 1.976 gegenüber 2.145 Euro). Achtung: Was Arbeitnehmer mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen beachten sollten: In der Auszahlungsphase ist das komplette angesparte Wertguthaben beitragspflichtig (bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung). Dies gilt auch dann, wenn das angesparte Guthaben ganz oder teilweise aus Arbeitseinkommen besteht, das eigentlich gar nicht beitragspflichtig war bzw. ist, weil es oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag. Dies entschied der für das gesamte Beitragsrecht aller Sozialversicherungszweige zuständige 12. Senat des Bundessozialgerichts am 20. März 2013 (Az.: B 12 KR 5/11 R). Das mindert die Attraktivität von Langzeitkonten für Arbeitnehmer mit besonders hohen Einkünften. Für diese sind allerdings Langzeitkonten ggf. dann interessant, wenn sie bislang privat krankenversichert waren und über eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nachdenken: Wenn durch Einparken von Einkommensbestandteilen das aktuelle Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt, werden die Betroffenen soweit sie nicht bereits 55 Jahre oder älter sind wieder versicherungspflichtig. Rechtslage: In der Chemieindustrie ist die Einrichtung von Langzeitkonten tariflich geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch hierauf gibt es nicht. Der Gesetzgeber hat jedoch die Rahmenbedingungen geschaffen, um diese Konten einzurichten und zwar durch das sogenannte Flexi-Gesetz von 1998. Hierdurch wurde die Einrichtung von Wertguthaben und deren Entnahme in einer längeren arbeitsfreien Zeit sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Das sozialversicherte Beschäftigungsverhältnis kann so in einer Freistellungsphase ( Auszeit ) erhalten bleiben. Sicherheit: Die angesparten Lohnbestandteile der Arbeitnehmer müssen so angelegt werden, dass in jedem Fall eine Geldzurück-Garantie während der geplanten Freistellung besteht. Die Wertguthaben sind gegen Insolvenz gesichert. Langzeitkonto Wette auf Gesundheit: Bei der Krankenversicherung kann das Ansparen von Lohn oder Arbeitszeit auf einem Langzeitkonto gravierende Folgen haben vor allem beim Krankengeldanspruch (bzw. beim Anspruch auf Krankentagegeld für privat Versicherte). Was passiert, wenn Sie in der Ansparphase krank werden? Wer voll arbeitet, aber anders als seine Kollegen nicht den vollen Lohn kassiert, weil er Arbeitszeit (oder bestimmte Lohnbestandteile) anspart, ist auch bei längerer Krankheit schlechter als seine Kollegen gestellt. Das Krankengeld bemisst sich nämlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt. Grundlage für des-

4 sen Bemessung ist nach Paragraf 47 Absatz 1 SGB V das regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Für den Fall, dass Wertguthaben angespart werden, regelt das fünfte Sozialgesetzbuch ausdrücklich, dass für die Berechnung des Regelentgelts das im Bemessungszeitraum der Beitragsberechnung zugrundeliegende und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt maßgebend ist. Bei zwei Drittel Einkommen gibt es also auch nur rund zwei Drittel Krankengeld und nur eine 2/3 Entgeltfortzahlung. Wichtig ist dabei allerdings auch: In der sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeit muss der Arbeitgeber die angesparten Gehaltsbestandteile weiterhin dem Langzeitkonto gutschreiben. Auch wer später in seiner Auszeit also etwa in der Zeit nach dem Ausstieg aus dem Job zwischen dem 60. und dem 63. Lebensjahr krank wird, hat Pech gehabt. Die angesparte Zeit bzw. die angesparten Lohnbestandteile werden nämlich im Grundsatz in Krankheitszeiten weiter aufgebraucht. Eine Krankmeldung nützt dem Langzeiturlauber oder demjenigen, der sein Guthaben für einen Vorruhestand nutzt, nichts. Denn: In der Auszeit besteht weder Anspruch auf Lohnfortzahlung noch auf Krankengeld. Letzteres ist in Paragraf 49 Absatz 1 Nr. 6 SGB IV geregelt. Wenn es ganz hart kommt, wird die angesparte Arbeitszeit also voll im Krankenhaus verbraucht. Die geschilderte Regelung gilt, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts anderes vereinbart ist. Natürlich sind andere Regelungen möglich einzelvertraglich, in Betriebsvereinbarungen und in Tarifverträgen. Die Chemie-Regelung sieht beispielsweise folgendes vor: Erkrankt der Arbeitnehmer während des festgelegten Freistellungszeitraumes, wird die Entnahme aus dem Langzeitkonto unterbrochen, wenn die Freistellung für Qualifizierungszwecke erfolgt. In den anderen Fällen wird das angesparte Guthaben bzw. die Arbeitszeit weiter verbraucht. Fazit: Generell ist mit dem Ansparen von Lebensarbeitszeit auf einem Langzeitkonto eine Wette auf Gesundheit verbunden. Gewinnen kann hierbei letztlich nur, wer sowohl in der Anspar- als auch in der Entnahmephase im Wesentlichen arbeitsfähig bleibt. Arbeitnehmern, die gesundheitlich angeschlagen sind, ist vom Ansparen von Arbeitszeit oder Lohnbestandteilen auf Langzeitkonten abzuraten. Jobwechsel: Bei einem Arbeitgeberwechsel steht den Arbeitnehmern der Teil des Guthabens zu, der auf ihren eigenen Beiträgen beruht. Sie können eine Übertragung des Wertguthabens auf den neuen Arbeitgeber verlangen (wenn dieser mitspielt). Alternativ dazu können größere Wertguthaben auch auf Konten der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen werden. Arbeitnehmer können sich das Guthaben aber auch auszahlen lassen. Bei einem solchen Störfall werden dann aber sofort Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fällig. Tipp: Wer ohnehin mit einem Jobwechsel liebäugelt oder die Zukunft des Unternehmens, in dem er tätig ist, negativ sieht, sollte sich nicht für das Ansparen von Arbeitszeit auf einem Langzeitkonto entscheiden. 3. Ansparen für den Ausgleich von Rentenversicherungsabschlägen Mit 63 können gesetzlich Rentenversicherte, die 35 Versicherungsjahre nachweisen können, die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten. Dabei müssen sie allerdings Rentenabschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge können jedoch durch Einmalzahlungen (ggf. auch durch ratenweise Zahlungen) ausgeglichen werden. Um diese Abschläge auszugleichen, können Rentenversicherte langfristig ein Vermögen ansparen. Steuerlich interessante Lösungen gibt es dabei im Zusammenhang mit einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Details zum Rentenabschlag und zu dessen Ausgleich: Gehen wir vom Beispiel eines derzeit (2013) 51-Jährigen aus. Bei einem Renteneintritt mit 63 im Jahr 2025 würden für ihn die Rentenabschläge 13,2 Prozent betragen. Denn das reguläre Renteneintrittsalter liegt dann für ihn bei 66 Jahren und

5 acht Monaten. Bei einem Renteneintritt mit 63 würde die Rente damit insgesamt 44 Monate zu früh in Anspruch genommen. Ab 2027 betragen die Abschläge für die ab 6n gezahlte vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte 14,4 Prozent. Doch die Abschläge können durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden (geregelt in Paragraf 187a SGB VI). Im Einzelfall kann sich dies lohnen. Um diese Abschläge, die lebenslang gelten, auszugleichen, genügt es, der Deutschen Rentenversicherung gegenüber zu erklären, dass man eine geminderte Rente beansprucht und entstehende Rentenabschläge durch eine Beitragszahlung ausgleichen möchte. Die Rentenversicherung rechnet daraufhin aus, in welchem Umfang genau Rentenabschläge anfallen und welcher Betrag zum Wiederauffüllen aufzuwenden wäre. Die Abschläge müssen nicht voll ausgeglichen werden. Auch ein teilweiser Ausgleich ist möglich. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Ratenzahlung (wodurch sich allerdings der Ausgleichsbetrag erhöht). Die Höhe des Ausgleichsbetrags hängt von der Höhe der Abschläge und der Rentenhöhe ab. Derzeit müsste ein Versicherter mit einem Rentenanspruch von 1.400 Euro brutto rund 25.000 Euro an die Rentenkasse zahlen, wenn er zwei Jahre vor Erreichen seines regulären Rentenalters in Ruhestand tritt. So würde ein Rentenabschlag in Höhe von 7,2 Prozent, also eine Rentenminderung um 100,80 Euro im Monat vermieden. Damit müssten die Betroffenen rund 20 Jahre Rente beziehen, um die Einmalzahlung herauszubekommen. Bei einer Rentenhöhe von... brutto Die Höhe der derzeit anfallenden Abschlagszahlungen Notwendige Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen 2013 und um... Jahre beträgt der vorgezogenem monatliche Rentenbeginn Rentenabschlag vermeiden 500 Euro 1 Jahr (3,6 Prozent) (7,2 Prozent) (10,8 Prozent) 750 Euro 1 Jahr 1.000 Euro 1 Jahr 1.250 Euro 1 Jahr 1.500 Euro 1 Jahr Quelle: Deutsche Rentenversicherung in Bayern 18 Euro 36 Euro 54 Euro 27 Euro 54 Euro 81 Euro 36 Euro 72 Euro 108 Euro 45 Euro 90 Euro 135 Euro 54 Euro 108 Euro 162 Euro So viel kostet es, den Abschlag zu 4.284 Euro 8.899 Euro 13.888 Euro 6.425 Euro 13.349 Euro 20.831 Euro 8.567 Euro 17.799 Euro 27.775 Euro 10.709 Euro 22.248 Euro 34.719 Euro 12.851 Euro 26.698 Euro 41.663 Euro Um die Rentenabschläge auszugleichen, können gesetzlich Rentenversicherte langfristig ansparen. Dabei kann sich für sie ggf. der Abschluss einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht anbieten. Generell wird inzwischen vielfach vom Abschluss solcher Versicherungen abgeraten. Diese sind unflexibel, bringen keine hohen Renditen und sind längst nicht mehr ein Wundermittel zur Vermeidung von Steuern, da auch bei Verträgen, die mindestens zwölf Jahre laufen, die Hälfte der erwirtschafteten Erträge versteuert werden muss (gilt bei Rentenversicherungen, wenn das Kapitalwahlrecht in Anspruch genommen wird). Vorteilhaft kann es allerdings sein, wenn die Renten- oder Lebensversicherung punktgenau zu dem Zeitpunkt abläuft, an dem der Betroffene vorzeitig in Altersrente geht und Rentenabschläge ausgleichen möchte.

6 Hintergrund: Die gesetzliche Rentenversicherung gehört zur sogenannten Basisversorgung im Alter. Die Beiträge dazu können bis maximal 20.000 Euro (Ehepaare: 40. 000 Euro; vorgesehen ist eine Erhöhung dieser Beträge um 20 Prozent) pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einmalzahlungen. Bei Einzahlungen ab 2025 erkennt das Finanzamt die volle Einmalzahlung als absetzbar an. Dies führt de facto dazu, dass die Auszahlung aus der Kapitallebensversicherung bzw. die Kapitalisierung der Rentenversicherung steuerfrei bleibt. Tipp: Der Abschluss einer privaten Rentenoder Kapitallebensversicherung ist trotz dieser möglichen Steuervorteile nur dann ratsam, wenn ein möglicher Versicherungsnehmer davon ausgeht, dass er den Vertrag mit einiger Sicherheit durchhalten kann. Denn Kündigungen, aber auch Beitragsfreistellungen machen solche Verträge unrentabel und führen zum Teil sogar dazu, dass effektiv Verluste erwirtschaftet werden. 4. Alternativen zum vorzeitigen Renteneintritt erwägen Die Abschläge für einen vorzeitigen Renteneintritt können Sie zwar ausgleichen. In jedem Fall sollten Sie aber auch Alternativen zum vorzeitigen Renteneintritt im Auge haben. Einige Beispiele: Arbeitslosengeld I: Wenn Sie mit 63 Ihren Job verlieren, haben Sie genau wie jüngere Erwerbslose Anspruch auf Arbeitslosgeld I. Wenn Ihre Anspruchsdauer so lange reicht, wird dieses maximal bis zum regulären Renteneintrittsalter gezahlt. Derzeit haben ältere Arbeitslose vielfach 24 Monate lang Anspruch auf diese Versicherungsleistung. Sie fällt oft deutlich höher aus als die Rente. Zudem erhöht die Zeit des Bezugs von ALG I die spätere Rente und vermindert Abschläge. Krankengeld: Wenn Sie als älterer Arbeitnehmer krank sind, ist für Sie, die Krankenund nicht die Rentenversicherung zuständig jedenfalls so lange Sie noch keine volle Altersrente beziehen. Arbeitsunfähige Ältere haben genau wie Jüngere Anspruch auf Krankengeld und zwar auf maximal 78 Wochen. Für Kranke lohnt es sich daher meist, zunächst Krankengeld und erst später Rente zu beziehen. Denn das Krankengeld ist in der Regel deutlich höher als die Altersrente. Außerdem: Zeiten mit Krankengeld sind für die Rente fast so viel wert wie normale beitragspflichtige Beschäftigungszeiten. Auch sie stocken also die spätere Rente auf und reduzieren Abschläge. Schwerbehinderten-Anerkennung: Etliche ältere Beschäftigte mit starken gesundheitlichen Handicaps haben beim Versorgungsamt noch keinen Antrag auf eine Schwerbehinderten-Anerkennung gestellt. Dabei ist gerade für sie diese Anerkennung ein Schutzschirm gegen eine mögliche Entlassung und vorzeitige Verrentung. Zudem fallen bei der Schwerbehinderten-Rente nur niedrigere Abschläge an.