Die Häufigkeit der Lese-Rechtschreib-Störung und der Rechenstörung liegt bei rund 5 % der Bevölkerung.



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MERKBLATT Umgang mit Lese-Rechtschreib-Störungen und Rechenstörungen an den Volksschulen Dieses Merkblatt richtet sich an Schulleitungen und Lehrpersonen. Es bezweckt die Unterstützung von Lernenden, die von einer Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung betroffen sind. 1. Begriffsklärung Der Begriff Legasthenie ist seit den 80er-Jahren in der pädagogischen und psychologischen Literatur mehr und mehr durch den Begriff der Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) ersetzt worden. Dyslexie ist ein international gebräuchliches Synonym für LRS, wörtlich bedeutet es Leseschwäche. Die Begriffe Rechenstörung (RS) Dyskalkulie und Rechenschwäche werden in der Literatur meistens synonym verwendet, um eine allgemeine Beeinträchtigung der Rechenfertigkeiten zu bezeichnen. 2. Symptomatik Die Häufigkeit der Lese-Rechtschreib-Störung und der Rechenstörung liegt bei rund 5 % der Bevölkerung. 2.1 Lese-Rechtschreib-Störungen Rechtschreibprobleme sind gekennzeichnet durch eines oder mehrere der folgenden Merkmale: Hohe Fehlerzahl beim Schreiben von Buchstaben, Wörtern, Sätzen und ganzen Texten, sowie beim Abschreiben und selbständigen Verfassen von Texten. Fehlerinkonstanz: trotz eingehendem Üben werden Wörter verschieden fehlerhaft geschrieben Leseprobleme sind gekennzeichnet durch eines oder mehrere der folgenden Merkmale: Geringe Lesegeschwindigkeit (wesentlichstes Merkmal) und Leseflussstörung Schwierigkeiten, Buchstaben korrekt zu benennen und das Alphabet aufzusagen Startschwierigkeiten beim Vorlesen, langes Zögern oder Verlieren der Zeile im Text Auslassen, Ersetzen, Vertauschen oder Hinzufügen von Wörtern oder Wortteilen Ersetzen von Wörtern durch ein in der Bedeutung ähnliches Wort Eingeschränktes Leseverständnis: Unfähigkeit, Gelesenes wiederzugeben, aus Texten Zusammenhänge zu erkennen und Schlussfolgerungen zu ziehen. Grundsätzlich kann vor allem die hohe Fehlerquantität als Leitsymptom für die LRS betrachtet werden. G:\DVS-GSAdr\Public\2009\2009030\Merkblatt LRS RS\2015 1/6

Die immer noch häufig vertretene Meinung, dass sich die LRS auswachse und dass sich mit Einsetzen der Pubertät die Schwierigkeiten deutlich verringern, kann durch Längsschnittstudien nicht bestätigt werden. Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sind sehr entwicklungsstabil. 2.2 Rechenstörung Zentral für die Definition der Rechenstörung (Dyskalkulie) in der Internationalen Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (ICD-10) ist eine unerwartete und eindeutige Beeinträchtigung der Entwicklung der Rechenleistung. Diese Schwierigkeit fällt üblicherweise in den ersten Schuljahren auf, wenn der Erwerb der Grundrechenarten im Vordergrund steht. Eine Rechenstörung ist durch eines oder mehrere der folgenden Merkmale gekennzeichnet: Schwierigkeiten im Bereich der Zählfunktionen Schwierigkeiten beim Erwerb des arabischen Zahlencodes (Zahlendreher, z.b. 57 fünfundsiebzig) Deutliche Beeinträchtigung von Aufbau und Abruf des arithmetischen Faktenwissens: Der Übergang vom zählenden Rechnen zum direkten Abruf von arithmetischen Fakten aus dem Gedächtnis gelingt nicht. Beeinträchtigung des Wissens und des Verständnisses für mathematische Prozeduren Wenn sich Probleme im Fach Mathematik erst im Jugendalter entwickeln, liegt meistens keine Rechenstörung vor. 3. Ursachen und Entstehung 3.1 Lese- Rechtschreib-Störung Das Zusammenwirken verschiedener Faktoren kann die Entwicklung einer Lese-Rechtschreib- Störung begünstigen: genetische Disposition, Störungen der auditiven und visuellen Wahrnehmung, des Lernens, des Gedächtnisses, der Einfluss von Umweltfaktoren (z. B. Familie, Schule) Graphik aus www.aerzteblatt.de 3.2 Rechenstörung Das Hirn ist von Geburt an mit einem speziellen System für die Verarbeitung von Mengen und Zahlen ausgestattet. Einfache Fähigkeiten wie das Erkennen von Mengenunterschieden bilden den Ausgangspunkt für die Entwicklung eines für die Verarbeitung von Zahlen und Mengen zuständigen neuronalen Netzwerkes. Kinder mit einer Rechenstörung weisen deutliche Defizite in diesem System auf. Noch wenig bekannt ist hingegen der genaue Stellenwert von Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Lese- Rechtschreibstörungen, Rechenstörungen - Merkblatt 2/6

Gedächtnisschwierigkeiten, Aufmerksamkeitsproblemen, visuellen Verarbeitungsschwierigkeiten, emotionalen Problemen (z. B. Ängste) usw. bei der Entwicklung einer Rechenstörung. Lernende mit einer RS können mit fachlicher Unterstützung ein besseres Verständnis für Zahlen und Mengen entwickeln und spezielle Lösungsstrategien erarbeiten, die ihre Defizite zum Teil ausgleichen. Sie haben länger, bis sie eine Aufgabe verstanden haben und ihre Lösungsstrategien sind zeitaufwändig. Visuell-räumliche Fähigkeiten sind häufig beeinträchtigt. 4. Diagnosestellung Die Diagnose einer Lese-Rechtschreib-Störung oder einer Rechenstörung wird meist in der Primarschule gestellt. Eine LRS oder RS kann in verschiedenen Schweregraden auftreten. Die Diagnosestellung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Schulpsychologischen Dienst (SPD) in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen (Logopädischer Dienst, Kinder und Jugendpsychiatrischer Dienst usw.). Für die Diagnosestellung ist wichtig, dass die erbrachten Leistungen im Bereich Lesen und/oder Schreiben oder Mathematik deutlich unter der Leistungsfähigkeit liegen, die auf Grund der Intelligenz, des Alters und der Beschulung zu erwarten sind. Die Lese-Rechtschreib-Störung oder die Rechenstörung wird schriftlich bestätigt und ist beim Übertritt in die Sekundarschule durch den SPD zu überprüfen. 5. Vorgehen Früherkennung Lernstörungen, die zu einer LRS oder RS führen können, treten auf allen Stufen der kindlichen Entwicklung auf, nicht erst in der Schule. Sie zeigen sich u.a. als Wahrnehmungsstörungen im taktilen, visuellen, auditiven Bereich und als Spracherwerbsstörungen. Die Sprachentwicklung und das Erlernen der Kulturtechniken sind beeinträchtigt. Abklärung Werden durch die Lehrpersonen oder Eltern Lernstörungen festgestellt, wird die IF-Lehrperson, bzw. Schulische Heilpädagogin oder die Logopädin zur Beratung beigezogen. Im Einverständnis mit den Eltern wird das Kind durch die Integrative Förderung (IF), bzw. Logopädie unterstützt. Erweist sich die Lernstörung trotz Unterstützung als hartnäckig oder liegt ein Verdacht auf eine LRS oder RS vor, wird im Einverständnis mit den Eltern eine Schulpsychologische Abklärung vorgenommen. Schriftliche Bestätigung Stellt der Schulpsychologische Dienst (SPD) eine LRS/RS fest, bestätigt er die Diagnose schriftlich und nimmt Stellung zu möglichen Massnahmen des Nachteilsausgleichs. 6. Schulische Unterstützungsmassnahmen A) Unterstützungsmassnahmen im Unterricht Alle Lernenden haben ein Anrecht auf einen gut strukturierten, differenzierten Unterricht, der alle Sinne anspricht. Lernende mit einer LRS sind besonders darauf angewiesen. Auf Grund der ursächlichen Wahrnehmungsstörung sowie allfälliger motorischer oder Konzentrations-Defizite bedeutet für sie Lesen, Schreiben und/oder Rechtschreiben in der Muttersprache wie in allen Fremdsprachen immer eine erhöhte Anstrengung. Durch die Berücksichtigung aller Fertigkeiten (Hörverstehen, Gespräche führen, Lesen und Schreiben) können die individuellen Stärken besonders beachtet werden. Eine LRS kann die Leistung in allen Schulfächern Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Lese- Rechtschreibstörungen, Rechenstörungen - Merkblatt 3/6

beeinflussen. Lernende mit einer LRS brauchen deutlich mehr Zeit, um Fragen zu lesen und die Problemstellung zu erfassen, Informationen aus Texten aufzunehmen und diese zu verarbeiten, bevor sie eine Lösung erarbeiten können. Lernende, die eine LRS und/oder eine RS haben, werden durch die Integrative Förderung, bzw. Logopädie unterstützt. Sie benötigen in den von der LRS oder RS betroffenen Fächern individuelle Anpassungen im Unterricht. B) Nachteilsausgleich bei Prüfungen Der SPD prüft bei diagnostiziertem LRS/RS auch einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Im Kanton Luzern gelten als Nachteilsausgleich notwendige Anpassungen von Prüfungen, die behinderungsbedingte Nachteile der betroffenen Lernenden ausgleichen. Die Lehrplanziele werden in qualitativer Hinsicht beibehalten und nicht nach unten angepasst. Es werden lediglich formale Prüfungsanpassungen vorgenommen. In folgenden Fächern sind Anpassungen sinnvoll: Bei einer LRS Primarschule: Deutsch, Französisch, Englisch, Textaufgaben Mathematik, Mensch und Umwelt Bei einer RS Primarschule: Mathematik Bei einer LRS Sekundarschule: Deutsch, Französisch, Englisch, Geschichte, Geografie, Naturlehre, Textaufgaben Mathematik Bei einer RS Sekundarschule: Mathematik, Naturlehre C) Individuelle Lernziele Sofern die Lernziele nicht erreicht werden, kann eine LRS oder RS zu einer Anpassung der Lernziele führen. Da beim Nachteilsausgleich die Lehrplanziele in qualitativer Hinsicht beibehalten werden, schliessen individuelle Lernziele einen Nachteilsausgleich (B) aus. Übertritt in die Sekundarschule Durch das Festsetzen von Individuellen Lernzielen ist ein individueller Übertritt in die Sekundarschule gegeben, d.h. mit den Beteiligten wird eine angepasste Lösung erarbeitet. Lernende mit einer vom Schulpsychologischen Dienst diagnostizierten LRS oder RS können auf Entscheid der Schulleitung durch die IF-Lehrperson weiter unterstützt werden, auch wenn sie das Niveau A oder B besuchen. Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Lese- Rechtschreibstörungen, Rechenstörungen - Merkblatt 4/6

Mögliche Massnahmen eine Übersicht Es ist in jedem Einzelfall sorgfältig abzuklären, welche Massnahmen sinnvoll und angemessen sind. Es kommen nicht alle Massnahmen gleichzeitig zur Anwendung. Die Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. A Unterstützungsmassnahmen im Unterricht A 1 Gut strukturierter, multisensorischer Unterricht unter Berücksichtigung aller Lernkanäle (visuell, auditiv, taktil, kinästhetisch). Für alle Lernenden Phonologie, Wortschatz, Orthographie und Grammatik werden strukturiert und in kleinen Schritten vermittelt. Die korrekte Aussprache neuer Vokabeln soll durch gezielte und wiederholte Artikulationsübungen trainiert und immer wieder kontrolliert werden. Lesefreundlich gestaltete Arbeitsblätter. A 2 Spezifische Unterstützung durch die Integrative Förderung. Bei Spracherwerbsstörungen Unterstützung durch die Logopädie. A 3 Unterstützung durch mediale Hilfen (PC, Tonband, DVD, Taschenrechner.) Hilfsmittel wie Duden, Wörterbücher, Lexika, Atlas, PC stehen zur Verfügung. A 4 Dem Alter und Lernstand angemessene Aufgaben, deren Komplexität dem Alter und den Lernzielen entsprechen. B Nachteilsausgleich bei Prüfungen Für Lernende mit LRS oder RS B 1 Recht auf Verständnisklärung. Vorlesen lassen von komplexen Aufgaben. B 2 Mehr mündliche Leistungsnachweise Die Zahl der Leistungsnachweise für alle Lernenden gleich halten. B 3 Genügend Zeit für die Beantwortung der Fragen in mündlichen und schriftlichen Lernzielüberprüfungen gewähren. B 4 Textvereinfachung bei schriftlichen Prüfungen B 5 Zur Verfügung stellen von Arbeitsinstrumenten (Taschenrechner, PC, etc.) Für Lernende mit Individuellen Lernzielen C Individuelle Lernziele C 1 Individuelle Lernziele in den Sprachfächern Deutsch, Englisch oder Französisch. Die Beurteilung erfolgt in einem Lernbericht. C 2 Individuelle Lernziele im Fach Mathematik. Luzern, Mai 2015 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Lese- Rechtschreibstörungen, Rechenstörungen - Merkblatt 5/6

Quellen Merkblatt zum Umgang mit Lese-Rechtschreibstörungen (LRS) und Rechenstörungen (RS) an Berufsfachschulen (Sekundarstufe II), Schulberatung für Berufsbildung und Gymnasien Kanton Luzern Richtlinien für die öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt zur Leistungserhebung und Leistungsbewertung bei attestierten Lernstörungen, Sprachstörungen und Behinderungen, August 2009 Dienststelle Volksschulbildung. Integrative Förderung Kindergarten und Primarstufe, Umsetzungshilfe, August 2010 Dienststelle Volksschulbildung Weisung Nachteilsausgleich vom 15. Januar 2015 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule vom 12. April 2011 (SRL 406) Verordnung über die Schuldienste vom 21. Dezember 1999 (SRL 408) www.verband-dyslexie.ch Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Lese- Rechtschreibstörungen, Rechenstörungen - Merkblatt 6/6