Position. Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen. Stand: Mai 2013 www.vbw-bayern.de



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Transkript:

Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Stand: Mai 2013 www.vbw-bayern.de

Vorwort X Vorwort Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen! Die Arbeitnehmerüberlassung hat sich in den letzten Jahren als flexibles und für viele Unternehmen unverzichtbares Personalinstrument erwiesen. Zeitarbeitskräfte geben Unternehmen den nötigen Handlungsspielraum für ihre Personalplanung. So können sie schwankende Auftragslagen abfedern, was mit eigenen Arbeitnehmern aufgrund des stark regulierten deutschen Arbeitsrechts häufig nicht möglich ist. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass Zeitarbeit ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument ist. Sie ermöglicht Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt und erweist sich damit als wertvolle Brücke in die Beschäftigung. Für immer mehr Branchen werden von den Tarifpartnern der Zeitarbeit Branchenzuschlagstarifverträge vereinbart. Damit wurden praxisgerechte Lösungen gefunden, die der Gesetzgeber mit einer allgemeinen gesetzlichen Regelung nicht hätte erreichen können. Dennoch hält die Diskussion um tarifliche und betriebliche Regelungen zur Beschränkung von Zeitarbeitseinsätzen unvermindert an. Die positiven Arbeitsmarktwirkungen der Zeitarbeit dürfen jedoch weder durch neue Regulierungen noch durch Rücknahme früherer Arbeitsmarktreformen gefährdet werden. Die Zeitarbeit ist eine wichtige Antriebskraft des Arbeitsmarkts in Deutschland. Wer den Motor Zeitarbeit abwürgen will, riskiert die Erfolge beim Abbau von Arbeitslosigkeit. Dazu darf es nicht kommen. Denn Zeitarbeit nützt allen Beteiligten: den Unternehmen, den Arbeitnehmern und der Gesellschaft. Bertram Brossardt 23. Mai 2013

Inhalt X Inhalt 1 Position der vbw... 1 2 Fakten zur Zeitarbeit... 2 2.1 Zeitarbeit bietet allen Beteiligten Vorteile... 6 2.2 Zeitarbeitskräfte haben sozialen Schutz... 7 2.3 Zeitarbeit führt aus der Arbeitslosigkeit... 7 2.4 Neureglementierungen dürfen den Erfolg nicht gefährden... 8 3 Forderungen der vbw... 9 3.1 Zeitarbeit entspricht europäischem Standard... 9 3.2 Branchenweite Lohnuntergrenze statt obligatorischem Equal Pay... 9 3.3 Keine erneute Begrenzung der maximalen Verleihzeit... 10 3.4 Keine Festlegung von gesetzlichen Höchstquoten und Einsatzzwecken für Zeitarbeitnehmer... 10 3.5 Mitbestimmungserweiterung im Entleihbetrieb wäre praxisfern... 10 3.6 Keine Wiederaufnahme des Synchronisationsverbots... 11 3.7 Vereinfachung des Erlaubnisverfahrens... 11 3.8 Abschaffung überflüssiger statistischer Meldungen... 11 Ansprechpartner / Impressum... 13

Position der vbw 1 1 Position der vbw Zeitarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung Auf einer für Unternehmen und Arbeitnehmer verlässlichen Grundlage leistet Zeitarbeit einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung, insbesondere zur Integration von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie zum flexiblen Personaleinsatz für Unternehmen. Aufgrund dieser positiven Wirkungen muss es das Ziel der Politik sein, Zeitarbeit weiter zu fördern und neue Reglementierungen in Deutschland und der EU abzuwenden. Kernbotschaften zur Zeitarbeit sind für die vbw daher: Zeitarbeit ist ein wichtiger Motor für Wachstum und Beschäftigung in unserer Volkswirtschaft. Zeitarbeit ist eine stabile Brücke für Arbeitssuchende in den Arbeitsmarkt. Wer Zeitarbeit als unerwünscht betrachtet und mit neuen gesetzlichen Restriktionen belegen will, reißt diese Brücke ein. Zeitarbeit ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ein unverzichtbares Personalinstrument geworden, dessen Flexibilität erhalten werden muss. Die Forderungen der vbw lauten: keine Einführung eines gesetzlichen Equal Pay keine Einführung alter Restriktionen keine Festlegung von gesetzlichen Höchstquoten und Einsatzzwecken für Zeitarbeiter keine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Entleiherbetriebsrats Vereinfachung des Erlaubnisverfahrens Abschaffung überflüssiger statistischer Meldungen

Fakten zur Zeitarbeit 2 2 Fakten zur Zeitarbeit Entwicklung, aktuelle Situation und Schlussfolgerungen Zeitarbeit ist mittlerweile zu einem festen Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes geworden. Ihr Anteil an der gesamten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegt seit einiger Zeit konstant bei unter drei Prozent. Dies ist ein vergleichsweise geringer Prozentsatz, der sich jedoch in der gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise bezogen auf die Zahl aller beschäftigter Arbeitnehmer positiv auswirkt. In den letzten zehn Jahren hat sich ihre Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeit verdreifacht, in den letzten 20 Jahren versechsfacht. Nachdem die Anzahl der Beschäftigten in der Zeitarbeit von Juni 2009 bis zum Jahresende 2011 saisonbereinigt tendenziell anstieg, gab es in der ersten Jahreshälfte 2010 besonders deutliche Zunahmen. Danach verloren die Zuwächse der Beschäftigung in der Zeitarbeit an Dynamik. So waren in der ersten Jahreshälfte 2011 noch leichte Zuwächse zu verzeichnen, in der zweiten Jahreshälfte gab es kaum noch Veränderung. Zur moderaten Entwicklung beigetragen hatte auch die Tatsache, dass entleihende Betriebe vermehrt Zeitarbeiter in ihr Stammpersonal übernahmen. Nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit schloss das Jahr 2011 mit einem neuen Beschäftigungshöhepunkt von 809.000 im Dezember. Danach war die Anzahl der Zeitarbeiter rückläufig, was vor allem auf die eingetrübte konjunkturelle Entwicklung in Deutschland zurück zu führen ist. Nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren in der Zeitarbeit im Oktober 2012 bereinigt um saisonale Einflüsse rund 748.000 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Zeitarbeit wirkte dabei als Beschäftigungsbrücke und Chance für Geringqualifizierte: Im ersten Halbjahr 2012 waren knapp zwei Drittel der Zugänge an Zeitarbeitskräften zuvor nicht beschäftigt. Vor allem Arbeitslose kommen dank dem Instrument der Zeitarbeit wieder in ein Erwerbsverhältnis. 64 Prozent der Neuzugänge an Zeitarbeitnehmern waren zuvor arbeitslos, acht Prozent sogar länger als ein Jahr, weitere neun Prozent waren zuvor noch nie beschäftigt. Ein Drittel der im ersten Halbjahr 2012 bundesweit überlassenen Zeitarbeitskräfte sind Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangaben. In Bayern lag der entsprechende Anteil sogar bei knapp 42 Prozent. Auch bei den anderen Berufen dürften noch einige gering Qualifizierte Arbeitnehmer dabei sein.

Fakten zur Zeitarbeit 3 Zeitarbeit trägt außerdem einen Großteil zu unserem wirtschaftlichen Aufschwung bei. Für die Bewältigung der größten konjunkturellen Krise der deutschen Nachkriegsgeschichte in den Jahren 2008 / 2009 war es von großer Bedeutung, dass sich die Wirtschaft schnell wieder wiederholt. Drei Viertel der gesamtwirtschaftlichen Produktion des Jahres 2010 wurde von Unternehmen erwirtschaftet, die Zeitarbeit nutzen. 15 Prozent des deutschen Wirtschaftswachstums in diesem Jahr entfallen rein rechnerisch auf Zeitarbeitnehmer. Folglich hat die Zeitarbeit etwa jeden siebten Euro des Aufschwungs des Jahres 2010 erwirtschaftet. Dies ist eines der Ergebnisse einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zur Zeitarbeit aus dem Mai 2011. Abbildung 1 Beschäftigte in der Zeitarbeit Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik

Fakten zur Zeitarbeit 4 Abbildung 2 Beschäftigte in der Zeitarbeit nach Berufsgruppen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik Das IW hat mit dem BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) den IW-Zeitarbeitsindex entwickelt, der ein aktuelleres Bild ermöglicht. Demnach ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer in Deutschland im Oktober 2012 auf rund 823.000 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vormonat um rund 33.000 Zeitarbeitnehmer oder 3,9 Prozent. Auch im November 2012 ging die Beschäftigung in der Zeitarbeit weiter zurück: Rund 804.000 Arbeitnehmer gingen einer Beschäftigung in der Zeitarbeit nach. Das sind rund 19.000 weniger als im Oktober 2012 und entspricht einem Minus von etwa 2,3 Prozent gegenüber dem Vormonat.

Fakten zur Zeitarbeit 5 Abbildung 3 Entwicklung der Zahl der Zeitarbeitnehmer Quelle: Bundesagentur für Arbeit, BAP-Umfrage, Unternehmensregister, eigene Berechnungen des IW Die Entwicklung der Zeitarbeit in den vergangenen Jahren zeigt deutlich, dass die Branche frühzeitig auf konjunkturelle Veränderungen reagiert und sich daher gut als Frühindikator für die Entwicklung am Arbeitsmarkt eignet. Bis Ende 2005 war in der Zeitarbeit bereits ein Beschäftigungsaufbau zu verzeichnen, während die Beschäftigung insgesamt noch rückläufig war. Dagegen ging die Beschäftigung in der Zeitarbeit bereits in der ersten Jahreshälfte 2008 zurück, der Abbau der Beschäftigung allgemein begann jedoch erst Ende 2008. Seit Jahresanfang 2012 zeigt sich die Zeitarbeit wieder rückläufig, während die Beschäftigung insgesamt weiter wächst. Zu Beginn eines Aufschwungs nutzen die Betriebe zur Deckung des Personalbedarfs (neben der Ausweitung von Überstunden) zunächst verstärkt Zeitarbeit. Die Beschäftigung in der Zeitarbeit wächst. Umgekehrt wird zu Beginn eines Abschwungs zunächst die Inanspruchnahme von Zeitarbeit eingeschränkt (neben einer Rückführung von Arbeitszeitkonten und ggf. der Nutzung von Kurzarbeit). Erst danach erfolgt zumeist die Reduzierung der Stammbelegschaften. Daraus wird deutlich, dass sich Zeitarbeit als Instrument zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes eignet und zu einem dauerhaften Zuwachs der Beschäftigung beiträgt. Aus diesen Entwicklungen lassen sich folgende Aussagen ableiten:

Fakten zur Zeitarbeit 6 Zeitarbeit schafft Arbeitsplätze Zeitarbeit ist kein Massenphänomen Zeitarbeit nutzt Unternehmen, Arbeitnehmern und der Gesellschaft Abbildung 4 Zeitarbeit als Frühindikator am Arbeitsmarkt Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik 2.1 Zeitarbeit bietet allen Beteiligten Vorteile Der Einsatz von Zeitarbeitskräften ist für viele Unternehmen zu einer Notwendigkeit geworden vor allem für die Industrie. Mit dieser Beschäftigungsform können gerade Unternehmen mit stark schwankenden Auftragslagen flexibel und schnell auf sich ändernde Anforderungen reagieren. Nötige Flexibilität ist für die meisten Unternehmen die Hauptmotivation für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern. In einer aktuellen Umfrage der Universität Erlangen-Nürnberg nannten 87 Prozent der befragten Unternehmen das Abfangen von Auftragsspitzen als wichtigstes Motiv. Nur für elf Prozent spielt auch das Kostenmotiv eine Rolle. Eine Studie des IW vom März 2012 hat die kurze Einsatzdauer als Beleg für das Flexibilisierungsargument herausgestellt. 45 Prozent der Betriebe setzen Zeitarbeiter weni-

Fakten zur Zeitarbeit 7 ger als drei Monate ein, weitere 31 Prozent kürzer als sechs Monate. Nur sechs Prozent der Firmen setzen Zeitarbeitskräfte länger als ein Jahr ein. Die Zeitarbeit trägt damit zur Dynamik und Flexibilität des sonst in Deutschland stark verkrusteten Arbeitsmarktes bei. Wo Unternehmen alternativ auf Neueinstellungen verzichten würden, greifen sie dennoch auf Zeitarbeitskräfte zurück. Dies schafft Einsatzmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt, lässt den Unternehmen aber die nötige Luft zum Atmen. 2.2 Zeitarbeitskräfte haben sozialen Schutz Die Zeitarbeitnehmer haben den Vorteil, dass sie am Ende ihres Einsatzes im Kundenbetrieb nicht arbeitslos werden, sondern in einem festen Arbeitsverhältnis mit ihrem Zeitarbeitsunternehmen stehen. Durch dieses Arbeitsverhältnis, durch Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie die flächendeckende Tarifabdeckung der Branche ist der notwendige soziale Schutz gewährleistet. Auch die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung hat sich als Instrument erwiesen, das insbesondere in Krisenzeiten von Unternehmen genutzt werden kann, um Massenentlassungen zu verhindern. Allerdings sollte dieses Instrument nicht missbraucht werden, um Stammarbeitskräfte zu entlassen und sie danach eins zu eins an ihren früheren Arbeitsplätzen als dauerhafte Zeitarbeitskräfte einzusetzen. Die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche haben die Anwendung ihrer Tarifverträge bei missbräuchlicher Nutzung ausgeschlossen. Dieser Schritt belegt eindrucksvoll die Handlungsfähigkeit der Tarifpartner der Zeitarbeit auch bei kritischen Themen, ohne dass der Gesetzgeber eingeschaltet werden muss. 2.3 Zeitarbeit führt aus der Arbeitslosigkeit Für Menschen ohne Arbeit ist Zeitarbeit ein Sprungbrett aus der Arbeitslosigkeit heraus in Beschäftigung. Gerade für Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose, für Jugendliche und Ältere also für die Gruppen, die es besonders schwer am Arbeitsmarkt haben eröffnen sich so Möglichkeiten, in den Arbeitsmarkt zu gelangen. Ungefähr zwei Drittel der Zeitarbeitskräfte kommen aus der Arbeitslosigkeit. Für viele von Ihnen bieten die Einsätze in den Kundenbetrieben ferner die realistische Chance zur Übernahme in eine Festanstellung bei diesem oder anderen Unternehmen (Klebe- und Brückeneffekt). Eine im November 2012 veröffentlichte Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung ergab, dass 18 Prozent aller Kundenbetriebe im Jahr 2008 ehemalige Zeitarbeitskräfte eingestellt haben. Bei einem Vergleich von Arbeitslosen, die eine Zeitarbeitsbeschäftigung aufgenommen haben und solchen, die dies nicht taten, zeigt sich langfristig, dass eine Tätigkeit in der Zeitarbeit die Chance auf eine anderweitige Vollzeitbeschäftigung verbessern kann.

Fakten zur Zeitarbeit 8 Zeitarbeitseinsätze bieten den Arbeitnehmern außerdem vielfältigste Erfahrungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten on the job, die für das weitere Berufsleben wertvoll sind. Einzelne Tarifverträge der Zeitarbeit enthalten konkrete Verhandlungsverpflichtungen über die Vereinbarung tarifgestützter Qualifizierungs- und Weiterbildungsmodelle. In seinem Kurzbericht vom Januar 2013 berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) über seine Untersuchung zu den Beschäftigungswirkungen der Zeitarbeit. Die Studie zeigt eindeutig, dass Zeitarbeit gesamtwirtschaftlich einen spürbaren positiven Beschäftigungseffekt hat. Jeder zweite Job in der Zeitarbeit ist demnach zusätzlich. 2.4 Neureglementierungen dürfen den Erfolg nicht gefährden Vor dem Hintergrund dieser positiven Erscheinungen ist eine erneute Beschränkung der Zeitarbeit arbeitsmarktpolitisch unvertretbar. Deshalb dürfen entsprechende Forderungen aus der Politik und von Gewerkschaften weder auf EU- noch auf Bundesebene aufgegriffen werden. Die Zeitarbeit muss ein flexibles Arbeitsmarktinstrument bleiben.

Forderungen der vbw 9 3 Forderungen der vbw Rahmenbedingungen zukunftsfähig gestalten und erhalten 3.1 Zeitarbeit entspricht europäischem Standard Deutschland hat die EU-Leiharbeitsrichlinie in deutsches Recht umgesetzt. Damit wurden europaweit einheitliche Standards zum Einsatz von Zeitarbeitern festgelegt. Durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird ein Mindestniveau für einen effizienten Schutz der Zeitarbeiter gewährleistet. Auf EU-Ebene besteht daher kein Regelungsbedarf mehr. 3.2 Branchenweite Lohnuntergrenze statt obligatorischem Equal Pay Vor dem Hintergrund der weiteren Öffnung der europäischen Märkte zum 01. Mai 2011 muss die bayerische Wirtschaft die Einführung einheitlicher Lohnuntergrenzen für die Zeitarbeit per Rechtsverordnung über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz akzeptieren. Dies erfolgt aber zu Recht nur auf Antrag der Tarifpartner in Anlehnung an die Zeitarbeitstarife. Die seit 01. Januar 2012 geltende Lohnuntergrenze wurde zum 01. November 2012 von 7,89 Euro auf 8,19 Euro (West) bzw. von 7,01 Euro auf 7,50 Euro angehoben. Die Einführung eines gesetzlichen Equal Pay ohne tarifliche Abweichungsmöglichkeit wäre jedoch kontraproduktiv. Eine solche Regelung wäre ein ungerechtfertigter Eingriff in die Tarifautonomie. Mit gutem Grund kann das gesetzliche Prinzip des Equal Pay und Equal Treatment gemäß 3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2, 3 AÜG durch einen Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche abgelöst werden. Diese Ausnahme soll den Tarifvertragsparteien ermöglichen, die Arbeitsbedingungen selbst zu gestalten. Ein Equal Pay ohne Öffnungsklausel für Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche wäre ordnungspolitisch bedenklich, da es einer staatlich verordneten Entgeltfestsetzung gleichkäme. Vereinbarungen zu tariflichen Modellen über eine Annährung der Vergütung der Zeitarbeitnehmer an die Vergütung vergleichbarer Stammarbeitskräfte obliegen ausschließlich den Tarifpartnern der Zeitarbeitsbranche. Ein gesetzlich verbindliches Equal Pay ohne tarifliche Abweichungsmöglichkeiten wäre auch aus beschäftigungspolitischer Sicht kontraproduktiv. Steigende Personalkosten aufgrund einer verbindlichen Gleichbehandlung ohne jede Abweichungsmöglichkeit würden für Zeitarbeitsunternehmen zu immens steigenden Kostenbelastungen führen, die zum Großteil auf die Kundenunternehmen abgewälzt würden. Diese müssten den Einsatz von Zeitarbeit reduzieren. Eine Studie des IW vom März 2012 hat ergeben, dass über zwei Drittel der Unternehmen die Anzahl der Zeitarbeiter reduzieren würden, wenn Equal Pay eingeführt würde. Die Verlierer wären am Ende die Langzeitarbeitslosen und geringer Qualifizierten, die keinen Eingang in den Arbeitsmarkt mehr finden.

Forderungen der vbw 10 3.3 Keine erneute Begrenzung der maximalen Verleihzeit Seit dem Jahr 2003 gibt es bei uns in Deutschland keine Überlassungshöchstdauer mehr. Diese Liberalisierung war notwendig, um zusätzliche Flexibilität für die Betriebe zu schaffen. Denn nur so ist im Falle von Auftragsspitzen ausreichende Planungssicherheit gewährleistet. Zudem haben sich gesetzliche Höchstdauern für die Beschäftigungsstabilität von Zeitarbeitnehmern als hinderlich erwiesen. Viele von ihnen fielen wieder zurück in die Arbeitslosigkeit. Der Gesetzgeber erklärt in der Gesetzesbegründung zur AÜG-Novelle ausdrücklich, dass die Aufnahme des Merkmals vorübergehend in 1 Abs. 1 AÜG lediglich zur Klarstellung erfolgt ist. Der Begriff in diesem Sinne ist als flexible Zeitkomponente zu verstehen, da insbesondere auf genau definierte Höchstüberlassungsfristen verzichtet wurde. Auch die Zeitarbeitsrichtlinie selbst schließt längerfristige Einsätze nicht aus. Die Befürchtungen, dass einige Entleiher ihre Stammbelegschaft durch Zeitarbeiter substituieren, werden nicht bestätigt. Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beträgt bei rund der Hälfte der Zeitarbeitnehmer die Vertragsdauer zum Verleihunternehmen drei Monate oder weniger. 2011 betrug die durchschnittliche geschätzte Dauer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitnehmerüberlassung 9,4 Monate. Im Durchschnitt über alle anderen Branchen war die Dauer mit 48,5 Monaten fünfmal so lang. Insgesamt können die überwiegend kurzen Einsatzzeiten in der Zeitarbeitsbranche die Befürchtung also nicht unterstützen, dass viele Kundenunternehmen systematisch Stammpersonal durch Zeitarbeitskräfte ersetzen. 3.4 Keine Festlegung von gesetzlichen Höchstquoten und Einsatzzwecken für Zeitarbeitnehmer Zeitarbeit ermöglicht den Kundenunternehmen eine flexible Reaktion auf Personalengpässe. Urlaubs-, Kranken- und Elternzeiten können durch sie überbrückt werden. Zeitarbeitskräfte erfüllen die notwendige Pufferfunktion zum Schwankungsausgleich bei kurzfristigen Auftragsspitzen oder konjunkturbedingten Marktanpassungen. Davon profitiert auch die Stammbelegschaft. Eine Festlegung von gesetzlichen Quoten oder Einsatzzwecken der Zeitarbeiter würde diese Vorteile zunichtemachen. Gerade weil Zeitarbeit eines der wenigen Kapazitätsventile in unserem verkrusteten Arbeitsmarkt darstellt, gibt sie den Unternehmen die nötige Luft zum Atmen. 3.5 Mitbestimmungserweiterung im Entleihbetrieb wäre praxisfern Es besteht kein Anlass, die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Entleihbetrieb auszuweiten. Der Betriebsrat des Entleihbetriebes ist bereits bei der Eingliederung von Zeitarbeitskräften zu beteiligen. Zudem ist er für die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten zuständig, soweit diese an die Eingliederung in den Entleihbe-

Forderungen der vbw 11 trieb anknüpfen, die Art und Weise der Arbeit im Entleihbetrieb betreffen oder wenn es um die dort einzuhaltende Betriebsordnung geht. Ein Mehr an Mitbestimmung ist überhaupt nicht notwendig, da Zeitarbeitskräfte auch während der Tätigkeit für den Entleiher Arbeitnehmer des Verleihbetriebes bleiben. Durchbrechungen, die sich infolge der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 13. März 2013 7 ABR 69/11) ergeben, sind gesetzlich klar zu stellen. Prinzipiell kann zwar die Mitbestimmung des Betriebsrats durch tarifvertragliche Regelungen ausgedehnt werden, jedoch sind nur verfahrenstechnische Erweiterungen erlaubt. Inhaltliche Vorgaben stellen einen unzulässigen Eingriff in die Unternehmerfreiheit dar. Auch die Möglichkeit des Betriebsrats, den Arbeitgebern eine vorläufige Umsetzung eines Personalplans durch Widerspruch zu verwehren, ist eine unzulässige inhaltliche Gestaltung. Die bestehenden Mitbestimmungsregelungen in 99 BetrVG beziehen sich im Übrigen nur auf die Person des Arbeitnehmers, nicht aber auf die Arbeitsbedingungen, den Umfang oder die zeitliche Dauer des Einsatzes. Dementsprechend kann beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern nichts anderes gelten. 3.6 Keine Wiederaufnahme des Synchronisationsverbots Mit dem Wegfall des Verbots der Koppelung von Befristungs- und Überlassungsdauer sind 2003 wesentliche Beschränkungen der Zeitarbeit aufgehoben worden. Diese Flexibilisierung hat zum Boom der Zeitarbeit mit beigetragen. Für die Befristung von Zeitarbeitern gelten im Übrigen die allgemeinen Beschränkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), es erfolgt keine Schlechterstellung gegenüber anderen Arbeitsverhältnissen. 3.7 Vereinfachung des Erlaubnisverfahrens Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleitung überlassen wollen, benötigen eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, 1 AÜG. Das Erlaubnisverfahren gestaltet sich in der Praxis überaus langwierig und kompliziert, was sich negativ auf die Bereitschaft der Arbeitgeber auswirkt, eine Erlaubnis zu beantragen und Arbeitsplätze zu schaffen. Im Interesse einer weiteren Belebung des Arbeitsmarktes, vor allem auch im Hinblick auf die Brückenfunktion der Zeitarbeit, sind bestehende Hemmnisse abzubauen. Zudem sollte die Erlaubnis nicht erst auf ein Jahr befristet und dann auf Antrag verlängert, sondern sofort unbefristet erteilt werden können. Kurzzeitige Überlassungen müssen von der Genehmigungspflicht vollkommen freigestellt werden. 3.8 Abschaffung überflüssiger statistischer Meldungen Nach 8 AÜG hat der Verleiher der Erlaubnisbehörde halbjährlich eine Vielzahl statistischer Meldungen in Bezug auf die Arbeitnehmerüberlassung zu erstatten. Die so ge-

Forderungen der vbw 12 wonnenen Daten sollen der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsmarktbeobachtung dienen. Viele der früheren Bedenken gegenüber der Zeitarbeitsbranche, die seinerzeit zu diesen weit reichenden Meldeanforderungen führten, sind mittlerweile aufgegeben. Deshalb ist es an der Zeit, 8 AÜG grundlegend zu überarbeiten und von überflüssiger Bürokratie zu befreien. Die Meldepflichten müssen insgesamt auf das notwendige Maß eingegrenzt werden. Der Gesetzgeber muss zumindest von halbjährlichen auf jährliche Meldungen übergehen.

Ansprechpartner / Impressum 13 Ansprechpartner Karolina Groll Grundsatzabteilung Recht Telefon 089-551 78-236 Telefax 089-551 78-233 karolina.groll@vbw-bayern.de Impressum Alle Angaben dieser Publikation beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde meist auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Herausgeber: vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Max-Joseph-Straße 5 80333 München www.vbw-bayern.de vbw Mai 2013