Finanzplanung für private Haushalte



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Transkript:

Abschlussprüfung zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 4. Session 4. - 5. November 2010 / 17. - 18. November 2010 Finanzplanung für private Haushalte Schriftliche Klausur vom 5. November 2010 Hauptexperten: Urs Büchler und Marcel Quidort Kandidatendossier Prüfungsmodus Prüfungsdauer schriftliche Klausur 180 Minuten Punktemaximum: 100 Erlaubte Hilfsmittel: Open-book. Es dürfen sämtliche Unterlagen sowohl in Papierals auch elektronischer Form benutzt werden; bei Gebrauch von Computern (Laptop) liegt das Risiko von Stromunterbrüchen ausschliesslich beim Kandidaten. Der Zugriff aufs Internet sowie jegliche Kommunikation zwischen den Kandidaten oder mit Dritten ist verboten. - Die Lösungen müssen jedenfalls handschriftlich auf Papier festgehalten und abgegeben werden. Kandidatennummer Erstkorrektur:... Zweitkorrektur:... Erreichte Punkte: Seite 1 von 11

Hinweise zur schriftlichen Klausur Hinweise zur schriftlichen Klausur Die schriftliche Prüfung zum Prüfungsteil Finanzplanung für private Haushalte findet als klassische schriftliche Fallbearbeitung statt. Es werden eine oder mehrere Fallstudien und Sachverhalte auf praxisbezogene Art bearbeitet. Geprüft werden mehrere Themenkreise. Dabei stehen sowohl das Fach- und Faktenwissen als auch die Fähigkeiten zur vernetzten und gesamtheitlichen Anwendung im Fokus. Ihre Lösungen zur Realisierung der von Ihren Kunden geäusserten Ziele und Wünsche müssen aus finanzplanerischer, anlage- und vorsorgetechnischer sowie steuerlicher und rechtlicher Sicht sinnvoll und argumentativ transparent nachvollziehbar sein. Es ist wichtig, dass Sie Ihren gewählten Lösungsansatz auch in der weiteren Abfolge der Planungsschritte konsequent weiterverfolgen. Falls Sie Annahmen treffen, stellen Sie diese transparent dar. Resultate/Lösungen sowie Berechnungen müssen nachvollziehbar sein. Korrigiert und bewertet werden nur Lösungen auf den abgegebenen Aufgabenblättern sowie auf allenfalls zusätzlich verwendeten Beiblättern. Die Lösungen sind auf die abgegebenen offiziellen Prüfungsbogen zu schreiben. Falls Sie zusätzliche Blätter verwenden, schreiben Sie bitte Ihre Kandidatennummer sowie die Aufgabe, zu welcher das Blatt gehört, an den oberen Rand jedes Blattes. Als zusätzliche Blätter dürfen nur Blankoblätter (leer, liniert oder kariert) verwendet werden; Vor- und Ausdrucke, Formulare u.ä. sind nicht zugelassen und werden nicht bewertet. Bitte verwenden Sie Kugelschreiber oder dünne Filzstifte; die Verwendung von Bleistiften ist nicht zulässig. Eine deutliche und gut lesbare Schrift sowie klare Darstellungen vereinfachen die Korrektur wesentlich und verringern die Gefahr von Fehlinterpretationen Ihrer Lösungen. In den Prüfungsaufgaben finden Sie zu einzelnen Frageblöcken Abschlussbemerkungen. Diese haben nicht den Zweck, Ihnen den richtigen Ansatz zu suggerieren, sondern sollen eine einheitliche Korrektur und faire Bewertung erleichtern. Die Hinweise sind so zu interpretieren, wie wenn der Kunde trotz aller rationalen Argumente manchmal dennoch eine andere Meinung vertritt oder einen anderen Entscheid fällt. Um Folgefehler in Berechnungen zu vermeiden, gilt diese Regelung: Bei gewissen Teilaufgaben sind spezielle Bemerkungen und Vorgaben mit dem untenstehenden Abschnittszeichen aufgeführt. Solche Vorgaben sind für die nachfolgenden Berechnungen/Aufgaben zu berücksichtigen. Die Bemerkungen/Vorgaben haben jedoch keine Bedeutung für die vorherigen Aufgaben. Sie dürfen daher nicht als Hinweis auf das korrekte Resultat vorheriger Berechnungen interpretiert werden, sondern dienen lediglich dem Zweck, Folgefehler zu vermeiden. Hilfsmittel Open-book. Es dürfen sämtliche Unterlagen sowohl in Papier- als auch elektronischer Form benutzt werden; bei Gebrauch von Computern (Laptop) wird ein Stromanschluss zur Verfügung gestellt; das Risiko von Stromunterbrüchen liegt jedoch ausschliesslich beim Kandidaten. Die Lösungen müssen jedenfalls handschriftlich auf Papier festgehalten und abgegeben werden. Falls in Aufgaben auf spezifische kantonale Regelungen Bezug genommen wird, wird der massgebende Kanton in der Aufgabe festgehalten und die entsprechenden kantonalen Rechtstexte und Wegleitungen werden der Aufgabe beigelegt. Der Zugriff aufs Internet sowie jegliche Kommunikation zwischen den Kandidaten oder mit Dritten ist verboten. Ein Verstoss gegen dieses Verbot hat den sofortigen Ausschluss von der Prüfung zur Folge! Sie dürfen den Prüfungsraum während der Prüfung nur in Begleitung einer Aufsichtsperson verlassen. Seite 2 von 11

Inhalt 1. AUSGANGSLAGE ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZU DEN BERECHNUNGEN BEILAGEN 1 12 ZUR 1. AUSGANGSLAGE I. STEUERN II. WOHNEIGENTUM III. VORSORGE 2. AUSGANGSLAGE (10 JAHRE SPÄTER) BEILAGEN 13 16 ZUR 2. AUSGANGSLAGE IV. GÜTERRECHT V. PENSIONSPLANUNG Seite 3 von 11

1. AUSGANGSLAGE Kundensituation Andreas Berger, geb. 15.05.1965, und Susanne Berger-Schmidt, geb. 22.03.1967, sind seit 13 Jahren verheiratet. Sie haben eine Tochter Lea Berger, geb. 05.08.1998. Die Familie wohnt in einer Mietwohnung in Biel (BE). Die Miete beträgt monatlich CHF 2'500.00 plus Nebenkosten CHF 200.00 plus Garage CHF 150.00. Andreas Berger ist seit dem 1. März 2000 Abteilungsleiter bei der Uhrenmanufaktur Watch World SA in Biel. Sein Jahresgehalt (13 Monatslöhne) beträgt CHF 121'550.00 brutto. Die Kinderzulagen betragen CHF 230.00 pro Monat. Susanne Berger arbeitet als Teilzeitsekretärin (20 % Pensum) im Ausbildungszentrum des Schweizerischen Uhrenhersteller Verbands. Sie erhält ein Jahresgehalt (12 Monatslöhne) von CHF 15 000 brutto. Der Lohn ist nicht BVG-versichert. Das Ehepaar Berger hat bis heute weder einen Ehevertrag noch einen Erbvertrag unterzeichnet und auch keine Testamente erstellt. Vor zwei Jahren verstarb der Vater von Andreas Berger und vermachte ihm einen Geldbetrag von CHF 35'000.00. Die Mutter lebt noch. Die Eltern von Susanne Berger leben beide noch in St. Gallen. Beide Ehegatten sind reformiert. Vermögen Gemäss beiliegender Vermögensübersicht Vorsorge Gemäss beiliegendem Auszug aus dem Arbeitsvertrag von Andreas Berger Vorsorgeausweis der PAX Vorsorgereglement der PAX Police der Swisscanto Immobilien keine Steuersätze Steuersatz Kanton Faktor 3.060 Steuersatz Gemeinde Faktor 1.530 Konfession reformiert Faktor 0.230 Steuerbares Einkommen Kanton / Gemeinde CHF 80 100 Steuerbares Einkommen Bund CHF 88 500 Steuerbares Vermögen CHF 205 000 Seite 4 von 11

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZU DEN BERECHNUNGEN Steuerberechnungen Wenn nicht anders verlangt, kann bei der Auszahlung von Vorsorgeleistungen mit einem Pauschalsteuersatz von 10 % gerechnet werden. Renditeannahmen Sparbücher: 1.0% p.a. Berufliche Vorsorge obligatorischer Teil: 2.0% p.a. Berufliche Vorsorge überobligatorischer Teil: 2.0% p.a. Säule 3a Bankanlagen: 2.0% p.a Umwandlungsfaktoren für Rentenberechnungen Säule 3b Kapitalleistungen sind mit 4 % zu verrenten. Umwandlungsfaktoren für Rentenberechnungen Säule 2a / 2b Kapitalleistungen sind mit 4 % zu verrenten. Teuerung / Inflation Ausgabenbudget exkl. Steuern und Hypothekarzinsen 1.0% p.a. AHV-Altersrenten 0.5% p.a. BEILAGEN ZUR 1. AUSGANGSLAGE 1. Vermögensausweis per 1. November 2010 1 Seite 2. Bankdepot per 1. November 2010 1 Seite 3. Auszug aus dem Arbeitsvertrag von Andreas Berger 1 Seite 4. Vorsorgeausweis der PK von Andreas Berger 2 Seiten 5. Auszug aus dem Reglement der Pensionskasse von Andreas Berger 9 Seiten 6. Vorsorgeplan BusinessConfort MIX-I der PAX 1 Seite 7. Police der Swisscanto 2 Seiten 8. Factsheet Swisscanto Portfolio Fund Balanced 1 Seite 9. Rententabelle AHV/IV 1 Seite 10. Auszug aus der Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung 7 Seiten 11. Tabelle Berechnung direkte Bundessteuer Prae-Tarif 1 Seite 12. Auszug aus dem Steuergesetz des Kantons Bern 1 Seite Seite 5 von 11

I. PRÜFUNGSAUFGABE STEUERN Steuerberechnungen PUNKTE 15 Herr Andreas Berger möchte von Ihnen einige Einkommens- und Steuerberechnungen erstellt haben. 1. Aufgabe: Einkommen 5 Punkte Berechnen Sie für Andreas Berger und Susanne Berger die Nettojahreslohneinkommen. UVG 1.146% / Krankentaggeld 0.690% / alle übrigen Abzüge gemäss Gesetz und/oder Beilagen. Genauigkeit auf CHF 1 gerundet. 2. Aufgabe: Steuern 10 Punkte Berechnen Sie die Einkommens- und Vermögenssteuern. Berechnen Sie den Grenzsteuersatz. Erklären Sie die Bedeutung des Grenzsteuersatzes und seines Einsatzes in der Finanzplanung. II. PRÜFUNGSAUFGABE WOHNEIGENTUM Erwerb einer Eigentumswohnung PUNKTE 31 Die Familie Berger beabsichtigt eine neu erstellte Eigentumswohnung in Biel zu kaufen. Vergangene Woche besichtigten sie eine Wohnung, welche ihren Ansprüchen und Vorstellungen entspricht. Nachfolgend einige Daten zur Wohnung: Kaufpreis (inkl. Garagenplatz) CHF 850'000.00 Eigenmietwert CHF 32'500.00 Steuerwert CHF 680'000.00 3. Aufgabe: Finanzierung 12 Punkte Erstellen Sie ein Finanzierungskonzept (Eigenkapital / Fremdkapital) zum Kauf der neuen Eigentumswohnung. Die Kunden wünschen, dass das Freizügigkeitskonto von Susanne Berger und das Säule 3a-Konto von Andreas Berger aufgelöst und als Eigenmittel eingesetzt werden sollen. Zeigen Sie die Mittelherkunft der übrigen Eigenmittel auf. Berechnen Sie die Steuer des WEF-Bezuges genau. Welche Hypothekarmodelle empfehlen Sie dem Ehepaar Berger auf Basis ihrer Bedürfnisse, finanziellen Situation und in Anbetracht der aktuellen Zinskonditionen? Begründen Sie Ihre Antwort! Seite 6 von 11

4. Aufgabe: Kostenübersicht 14 Punkte Erstellen Sie eine Übersicht der aktuellen Kosten für die neue Eigentumswohnung. Verwenden Sie die derzeit aktuellen Hypothekarzinssätze des von Ihnen in Aufgabe 3 gewählten Hypothekenmodells. Wie beurteilen Sie die langfristige Tragbarkeit der Wohnung für das Ehepaar Berger? Erstellen Sie einen Vergleich Miete versus Wohneigentum nach Steuern. Rechnen Sie mit einem Grenzsteuersatz von 29%. Für diese Berechnung kann beim Kanton, Gemeinde, Kirche und Bund von den gleichen Daten ausgegangen werden. Steuerbares Einkommen ohne Wohneigentum CHF 80'100. Abzüge und Zuschläge Bund und Kanton gleich. Steuerbares Vermögen ohne Wohneigentum CHF 205'000. Welche Folgerungen ziehen Sie aus diesem Vergleich für Ihre Empfehlungen? 5. Aufgabe: Bauhandwerkerpfandrecht 5 Punkte Erklären Sie, was das Bauhandwerkerpfandrecht ist. Wer ist zur Eintragung berechtigt? Welche Fristen sind zu beachten? III. PRÜFUNGSAUFGABE VORSORGE 1. Vorsorgeanalyse PUNKTE 25 Im Zusammenhang mit dem Kauf der Eigentumswohnung bittet Sie Andreas Berger, eine umfassende Vorsorgeanalyse bei Invalidität von Andreas Berger durch Unfall und Krankheit und Tod durch Krankheit zu erstellen. Aus der Analyse sollen die kurz-, mittel- und langfristigen Rentenleistungen aufgezeigt werden. In der 1. Säule kann mit den Maximalrenten gerechnet werden. 6. Aufgabe: Invalidität durch Unfall und Krankheit von Andreas Berger 12 Punkte Erstellen Sie eine Analyse der kurz-, mittel- und langfristigen Invalidenrenten Bedarf: kurzfristig 100% / mittel- und langfristig 80% des Bruttolohneinkommens. Tabellarische Darstellung mit Zahlen, keine Grafik verlangt. 7. Aufgabe: Tod durch Krankheit von Andreas Berger 6 Punkte Erstellen Sie eine Analyse der Renten an die Hinterbliebenen Bedarf: 70% des Bruttolohneinkommens. Eine Analyse des Todesfalles infolge Unfalls wurde kürzlich erstellt und es wurden keine Lücken festgestellt. Tabellarische Darstellung mit Zahlen, keine Grafik verlangt. Seite 7 von 11

8. Aufgabe: Vorsorgekonzept 5 Punkte Erstellen Sie ein Vorsorgekonzept, um eventuelle Lücken aus den von Ihnen erstellten Analysen zu decken und zeigen Sie Lösungen zur Deckung allfälliger Lücken auf und Begründen Sie Ihre Auswahl. 9. Aufgabe: WEF Bezug 2 Punkte Welche Auswirkungen hat ein WEF-Bezug (Wohneigentumsförderung) ab dem Freizügigkeitskonto von Susanne Berger auf die Deckung bei Invalidität und Todesfall? Seite 8 von 11

2. AUSGANGSLAGE 10 JAHRE SPÄTER Kundensituation Das Ehepaar Berger lebt nun seit 10 Jahren in der Eigentumswohnung. Tochter Lea lebt mit ihrem Freund in Bern und ist bei einer Privatbank als Kundenberaterin angestellt. Die Eltern von Susanne Berger sind vor 5 Jahren verstorben. Sie erbte von ihnen einen Sparkonto von CHF 200'560.00. Das Geld wurde ins gemeinsame Depot überführt. Andreas und Susanne Berger verstehen sich seit über einem Jahr nicht mehr. Die letzten Gespräche ergaben, dass sie sich scheiden lassen. In diesem Zusammenhang stellt Ihnen Herr Andreas Berger einige Fragen, welche Sie ihm beantworten möchten. Vermögen Gemäss beiliegendem Vermögensausweis per 1. November 2020 (10 Jahre später) Vorsorge Vorsorgeausweis der PAX Vorsorgereglement der PAX Police der Swisscanto Immobilien Eigentumswohnung Biel Verkehrswert CHF 950'000.00 Eigenmietwert CHF 32'500.00 Steuerwert CHF 680'000.00 Hypothek; variabel; 4.0% CHF 650'000.00 Grundbucheintrag zu je 50% auf Andreas und Susanne Berger BEILAGEN ZUR 2. AUSGANGSLAGE 13. Budget Andreas Berger 1 Seite 14. Vermögensausweis per 1. November 2020 (10 Jahre später) 1 Seite 15. Bankdepot per 1. November 2020 (10 Jahre später) 1 Seite 16. Vorsorgeausweis der PK von Andreas Berger per 1.1.2020 2 Seiten Seite 9 von 11

IV. PRÜFUNGSAUFGABE GÜTERRECHT Güterrechtliche Auseinandersetzung PUNKTE 11 Andreas Berger stellt Ihnen ein paar Fragen bezüglich seiner verbleibenden Vermögenswerte nach einer Scheidung. 10. Aufgabe: Güterrechtliche Auseinandersetzung 11 Punkte Zeigen Sie die güterrechtliche Auseinandersetzung im Scheidungsfall auf. Auf den Erbschaften fand kein Wertzuwachs statt. Der Ehemann möchte die Eigentumswohnung behalten. Welche Mittel stehen Herr Berger zur Auszahlung an seine Frau zur Verfügung? Welche Vermögenswerte verbleiben Herr Berger nach der Scheidung? V. PRÜFUNGSAUFGABE PENSIONSPLANUNG Pensionsplanung Andreas Berger PUNKTE 18 Nachdem die Scheidung vollzogen wurde und die güterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen wurde, möchte Andreas Berger von Ihnen einige Fragen bezüglich seiner Pensionierung beantwortet haben. 11. Aufgabe: Pensionsplanung Andreas Berger 18 Punkte Gemäss Scheidungsurteil muss Andreas Berger seiner Ex-Ehefrau den ihr rechtlich zustehenden Teil an seinem Pensionskassenvermögen auf eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen und bis zum Erreichen seines ordentlichen Rentenalters monatliche Alimente von CHF 1'000.00 zahlen. Die übrigen Auslagen und Lohneinkommen entnehmen Sie aus dem beiliegenden Budget. Herr Berger rechnet mit einer jährlichen Inflation von 1% auf den Lebenshaltungskosten. Aufgaben a) Herr Berger möchte von Ihnen wissen, welchen Betrag er von seinem Pensionskassenkapital an seine Ex-Frau überweisen muss. b) Herr Berger möchte von Ihnen eine Aufstellung haben, aus welcher ersichtlich ist, mit welchen Vermögenswerten Kapital und Renten, aus der 1., 2. und 3. Säule er mit Alter 65 rechnen kann. c) Herr Berger möchte von steuerlichen Optimierungsmassnahmen profitieren. Zeigen Sie ihm konkrete Möglichkeiten auf und berechnen Sie die Auswirkungen auf die Leistungen im Alter und die Steuern. d) Sollte Herr Berger mit seinen Renten die budgetierten Ausgaben mit Alter 65 nicht finanzieren können, bittet er Sie um Berechnung des nötigen Kapitals, um diese Lücke zu finanzieren. e) Nebst den berechneten Beträgen zeigen Sie die Lösungswege auf und begründen Sie die von Ihnen gewählten Lösungen. Seite 10 von 11

Rahmenbedingungen Steuern auf Kapitalleistungen aus Vorsorgegeldern sind mit 10% zu berücksichtigen. In der 1. Säule kann auch nach dem Splitting mit der Maximalrente gerechnet werden. In der 2. Säule kann mit einem Zinssatz von 2% p.a. für den obligatorischen und überobligatorischen Teil gerechnet werden. Der gleiche Zinssatz gilt für die Säule 3a. Für die Rentenberechnung aus der 3. Säule kann mit einem Umwandlungsfaktor von 4% gerechnet werden. Das verbleibende Vermögen nach der Scheidung beträgt: Bankkonten CHF 24'226 / Immobilie CHF 950'000 (Verkehrswert) / Schulden CHF 650'000 (Hypothek). Die jährliche Inflation bei den Lebenshaltungskosten beträgt 1%. Die Bemerkungen/Vorgaben haben jedoch keine Bedeutung für die vorherigen Aufgaben. Sie dürfen daher nicht als Hinweis auf das korrekte Resultat vorheriger Berechnungen interpretiert werden, sondern dienen lediglich dem Zweck, Folgefehler zu vermeiden. Seite 11 von 11