Heute. Normen zum Thema Ergonomie. Ergonomie. Motivation. Normen. Ergonomische Normen. Normungsorganisationen. Normen vs. Gesetzliche Regelungen



Ähnliche Dokumente
Verordnung zur Umsetzung von EG- Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz * )

Digital und barrierefrei

Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz

Erkenntnisse zur Bildschirmarbeit außerhalb von Büros Bettina Lafrenz

Neues Themenheft zum Behindertengleichstellungsgesetz

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Anforderungen an ekiosk-systeme aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen

Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien

Bildschirmarbeitsplatz

Investive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen

Arbeitsschutz an Bildverstärker-Arbeitsplätzen

Arbeitsschutz-Check. Alle Prüf- und Dokumentationspflichten sicher erfüllen. Bearbeitet von WEKA

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Gesund arbeiten am PC Testen Sie Ihren Arbeitsplatz

Checkliste zur Ergonomie...

Überblick Vorlesung. Arbeitswissenschaften SS 2009 Vorlesung vom Feedback und Fragen zur letzten Vorlesung. Körpermaße

Fragebogen ISONORM 9241/110-S

Bürostuhl richtig einstellen

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Barrierefreie Webseiten erstellen mit TYPO3

Usability ohne Maus und ohne Bildschirm

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Warum Tables doof und Divs viel besser sind

Fragebogen zur Diplomarbeit von Thomas Friedrich

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen

Digitale Barrierefreiheit für Unternehmen. Version 1.0 Bonn, März 2016

Einheitliche Europäische Akte (EG-Vertrag), Artikel 118a. Bildschirmarbeit. Die Belastungen. Muskelinaktivität: Muskelschwund Krampfadern

8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8.

Was ist das Budget für Arbeit?

Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft

Leitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

1 Gesetzliche Grundlagen für Möbelbeschaffungen

Tagung für Betriebsräte in Lüneburg Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen Lüneburg

Usability Engineering

Statuten in leichter Sprache

Ergonomie in der Praxis

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Kapitel: 8. Interaktion im Semantic Web Ergonomie nach ISO

Betriebliche Gestaltungsfelder

Ausgewählte Normen für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Stand: 07/12

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Büroarbeitsplätze. Unterweisungs-Kurzgespräch 16

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom

Barrierefreier Zugang zu Softwarelösungen für Nachschlagewerke

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten:

4. Die Grundsätze der Dialoggestaltung aus DIN EN ISO

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Vision für Mac BENUTZERHANDBUCH

Bildschirmarbeit gesetzliche Grundlagen

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Gesund leben auch beim

Nicht über uns ohne uns

Staatliche Regelungen des Arbeitsschutzes für Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen

Anwendung der DIN EN ISO 9241 bei der Erstellung und Bewertung von Software

2.1 Sicherheits-Zonen ActiveX-Steuerelemente Skripting Verschiedenes Erweitert... 9

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Anlage: Elektronischer Fragebogen

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/ L Lentzweiler. G.D.

Erklärung zu den Internet-Seiten von

Software-Ergonomie am Beispiel von Webdesign

Ergonomie im Büro. Ihrer Gesundheit zuliebe

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Systemeinstellungen im Internet Explorer für WEB-KAT

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Einfach surfen? Internet-Zugang für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Gabriela Antener

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ÖNorm EN in der Praxis

Wie Sie mit einer Website tausend Geräte bespielen und das auch tun sollten

FIT IM BÜRO. Übungsprogramm für Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV

Was macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns.

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

Beschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck

EINIGE ERGEBNISSE IM DETAIL

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit. Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005

E-Learning für Alle mit und ohne Behinderung

World Usability Day 2012 in Stuttgart. Christian Richter

Fotobedingungen. Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl

Drucken von Webseiten Eine Anleitung, Version 1.0

Kompetenzinventar im Prozess der Berufswegeplanung Teilhabe am Arbeitsleben für junge Menschen mit einer Behinderung. Allgemeiner Arbeitsmarkt

Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden. Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

GEVITAS Farben-Reaktionstest

WdF Manager Monitoring Büroarbeitsplätze 2014

Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April Uhr im Hause

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Transkript:

t.jung@fhtw-berlin.de Heute Normen zum Thema Ergonomie Thomas Jung Normen vs. Gesetzliche Regelungen Ergonomie Bildschirmarbeitsplatzverordnung Praktische Umsetzung Behindertengleichstellunggesetz Barrierefreiheit Vorgaben für Web-Design Motivation Geräte sind offensichtlicher Teil der Mensch-Maschine-Schnittstelle Normen und Gesetze schützen unsere Gesundheit Müssen in Unternehmen umgesetzt werden Kosten Normen Definieren Standards Sind freiwillige Übereinkünfte Erlangen Relevanz durch Gesetze Regeln in Deutschland zu über 80 % technische Details von Produkten oder Verfahren Neuerdings auch zum Thema Ergonomie Ergonomische Normen lassen Spielräume für die Vielfalt individueller Bedingungen Stellen den Stand der Technik und der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse dar Auch für Managementsysteme, z. B.: Betriebliches Qualitätsmanagement Organisatorische Arbeitsgestaltung Normungsorganisationen Deutsche Institut für Normung (DIN) International International Electrotechnical Commission (IEC) International Standardization Organization (ISO) ITU, IAEA, ILO, WHO,... Europäisch Europäische Kommission für Normung (CEN) Europäisches Elektrotechnisches Normungskomitee (CENELEC) Europäisches Institut für Normung im Bereich der Telekommunikation (ETSI)

Deutsche Institut für Normung (DIN) Seit 1975 per Vertrag mit der Bundesregierung die herausgehobene Normungsorganisation in Deutschland Verpflichtet, europäische Normen zu übernehmen Internationale Normen (ISO) gelten in Deutschland nur bei Übernahme durch DIN Privatrechtliche Organisation mit 5000 Mitgliedern Normung/ Einflüsse Gesetzliche Regelungen Arbeitsstättenverordnung (BGBl. I 1975 S. 729, 1996 S. 1841) regelt Lüftung, Raumtemperaturen, Beleuchtung, Bodenbeläge, Fenster, Wände, Lärmschutz, Brandschutz, Rettungswege, Sanitäre Einrichtungen Bildschirmarbeitsverordnung orientiert sich an DIN EN ISO 9241 Gefährdungsanalyse, Arbeitsablauf, Arbeitsplatz, Pausen, Beleuchtung, Lärmbelastung, Monitor, Tastatur,... Behindertengleichstellungsgesetz orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines 1.0 des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999 Stichwort: Barrierefreiheit Bildschirmarbeitsplatzverordnung Pflicht zur Beurteilung der Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen durch den Arbeitgeber Pausen bei Bildschirmarbeit im Arbeitsablauf Angebot von Augenuntersuchungen Arbeitsmittel müssen ergonomisch sein Geeignete Software, anzupassen an Anforderungen Keine Vorrichtung zur Kontrolle ohne Wissen des Arbeitnehmers Betriebsrat!!! Betriebsrat Demokratische Verfassung gilt auch in Betrieben Betriebsverfassungsgesetz Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch Betriebsrat Gewerkschaften vertreten Arbeitnehmerinteressen Wahl eines BR ab 5 Mitarbeitern vorgesehen Rechte des Betriebsrats Informationsrecht Mitwirkungsrecht Mitbestimmungsrecht bei Initiativrecht Einstellungen, Kündigungen, Einrichtung neuer Technologien, Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätzen,... Kurze Geschichte der Mitbestimmung 1918 Gründung von Arbeiter- und Soldatenräten 1920 Betriebsrätegesetz Betriebsrat unterstützt Unternehmensleitung Keine Demokratische Mitbestimmung 1935 Nazis führen statt dessen Führerprinzip ein 1945 Verabschiedung eines Betriebsrätegesetzes in einigen (west-) deutschen Ländern 1952 Erstes Betriebsverfassungsgesetz (BRD) Negierte Unterschied zwischen Unternehmer- und Arbeitnehmerinteressen 1972 Heutiges Betriebsverfassungsgesetz

Pausen Kurzpausen sind bei Bildschirmarbeit gesetzlich vorgeschrieben Besser Mischarbeit (Bildschirmtätigkeiten < 50%) Kurzpausen erhöhen Leistungsfähigkeit und müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden Zeit Beeinträchtigung Regeneration 4Std. Sehschärfeminderung, Farbsinnstörung 15-35 Min 3Std. Sehschärfeminderung, Farbsinnstörung Physische Ermüdung 10-15 Min. Augenermüdung 2Std. Sehschärfeminderung, Farbsinnstörung, Akkomodations- und 15 Min. Adaptionsstörungen 1,5Std. Gesundheitliche Beeinträchtigungen (Schwedische Studie) 1 Std. Sehschärfeminderung, Farbsinnstörung 10 Min. Empfohlene Arbeitszeitgestaltung (Richenhagen 1996) 7:30-10:10 Uhr Arbeitszeit 160 Minuten 10:10-10:25 Uhr Pausenzeit 15 Minuten 10:25-12:00 Uhr Arbeitszeit 95 Minuten 12:00-12:45 Uhr Pausenzeit 45 Minuten (incl. Mittagspause) 12:45-14:20 Uhr Arbeitszeit 95 Minuten 14:20-14:35 Uhr Pausenzeit 15 Minuten 14:35-16:00 Uhr Arbeitszeit 85 Minuten 435 Minuten Arbeitszeit + 45 Minuten bezahlte Pausenzeit + 30 Minuten Mittagspause = 8,5 Std. Arbeitshaltung bei Bildschirmarbeit... verursacht Probleme Belastungen der Bandscheiben Augenbeschwerden (Quelle:DGB Technologieberatung e.v. Berlin: Bildschirmarbeit human gestalten, Berlin 1993)

Spezielle Sehhilfen muß Arbeitgeber bezahlen falls normale Sehhilfe nicht ausreicht muß spezifisch für Arbeitsplatz sein muß durch Betriebsarzt für notwendig befunden werden Entspiegelung, etc. nur nach entsprechendem augenärztlichen Attest Arbeitsumgebung Ausreichender Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und Bewegungen Gute Beleuchtung (Kontrast, Reflexionen,...) Abdunklung des Tageslichts (Jalousie) Keine unzuträgliche Wärmebelastung Ausreichende Luftfeuchtigkeit Niedrige elektromagnetische Strahlung Arbeitsplatzgestaltung Stuhl Arbeitsfläche: > 160 * 80 cm Unterarme auf Schreibtisch Beinfreiheit > 58 * 65 * 60 cm (B/H/T) Blick leicht nach unten Füße abgestützt Tisch standsicher, erschütterungsfrei Die Blickrichtung verläuft parallel zur Fensterfläche. > 90 > 90 60-90cm 68-75cm Höhenverstellbar 42 bis 53 cm 1 m Platz nach hinten Sitztiefe: 38 bis 44 cm, Sitzbreite: 40 bis 48 cm, Breite der Rückenlehne: 36 bis 48 cm (nach DIN 4550,4551) Sitzfederung mindestens 5 Rollen Fußstützen Alternative Sitzmöbel Nicht in Richtlinien berücksichtigt aber ergonomisch Kniestühle und Sitzbälle nur zeitweilig Unterstützen dynamisches Sitzen Arbeiten im Stehen Schont den Rücken im Wechsel mit Sitzen Sitz-Steh-Tisch Stehpult In Schreibtisch integriert

Bildschirm Flimmerfreie, verzerrungsfreie und ausreichend große Bildschirmdarstellung Leicht dreh- und neigbar Angemessen große Zeilen- und Zeichenabstände, scharfe, deutliche Zeichen Leicht anpaßbare Helligkeit und Kontrast So strahlungsarm wie möglich Keine störenden Reflexionen und Blendungen Bildschirmanordnung Sehabstand zum Minimale Maximale Bildschirm (mm) Schrifthöhe (mm) Schrifthöhe (mm) 500 2,9 4,5 560 3,3 5,1 600 3,5 5,5 660 3,9 6,0 700 4,1 6,4 Eventuell Bildschirm versenken! Blendungen Fenster Deckenleuchte Optimal: Mix aus indirekter Beleuchtung und Arbeitsplatzleuchten Ergonomienorm ISO 13406-2 für Flachbildschirme Seit Frühjahr 2001 Anpassung von ISO 9241-3/7/8 für Flachbildschirme Reflexionen Gleichmäßigkeit von Leuchtdichte und Farben abhängig vom Betrachtungswinkel Klassen I bis IV Pixel-Fehlerklassen Fehlerklasse Typ 1 Typ 2 Typ 3 I 0 0 0 II 2 2 5 III 5 15 50 IV 50 150 500 weiß schwarz defekte Subpixel Betrachtungswinkel Tastatur Klasse I Mehrere Benutzer Klasse III Ein Benutzer ganzen Schirm Klasse II Ein beweglicher Benutzer Klasse IV Ein Benutzer Schirmzentrum Vom Bildschirm getrennt, neigbar, variabel anzuordnen Platz für das Auflegen der Hände (min. 5cm, besser 10cm) Reflexionsarme Oberfläche Tasten gut lesbar, 12 bis 15 mm groß, Tastenweg 2-4 mm Schlecht Gut

Ergonomische Tastaturen Verhindern Abwinkeln der Hände Verbessern Durchblutung Software-Ergonomie Anpassung von Software-Eigenschaften an die psychischen Eigenschaften der damit arbeitenden Menschen Behinderungen! Unzureichende Software führt zu erhöhten Belastungen Gehört zu Mindestanforderungen der Bildschirmarbeitsplatzverordnung Konkrete Anforderungen an ergonomische Gestaltung von Software in DIN EN ISO 9241, Teile 10-17 DIN EN ISO 9241 Teil 8: Anforderungen an Farbdarstellung Teil 10: Grundsätze der Dialoggestaltung Teil 11: Angaben zur Benutzbarkeit VL Usability Teil 12: Informationsdarstellung VL UI-Design Teil 13: Benutzerführung Teil 14: Dialogführung mittels Menü Teil 15: Dialogführung mittels Kommandosprachen Teil 16: Dialogführung mittels direkter Manipulation Teil 17: Dialogführung mittels Bildschirmformularen Anforderungen an Software gemäß ISO 9241, Teil 10 Aufgabenangemessenheit Selbstbeschreibungsfähigkeit Erwartungskonformität Steuerbarkeit Fehlertoleranz Individualisierbarkeit Lernförderlichkeit Berücksichtigen beim Entwurf Ihres UserInterfaces!!! Ziele des Behindertengleichstellungsgesetz (seit 1. Mai 2002 in Kraft) Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von behinderten Menschen Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft und Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung Umsetzung des Benachteiligungsverbotes des Grundgesetzes ( Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. ) für den Bereich der Bundesverwaltung Berücksichtigung der besonderen Belange behinderter Frauen und Förderung der Gleichstellung behinderter Frauen Herstellung und Gewährleistung der Barrierefreiheit in gestalteten Lebensbereichen Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache Verbesserung des Rechtsschutzes bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. (Behindertengleichstellungsgesetz, Art. 1, Abschnitt 1, 4)

Gesetzliche Pflichten (Behindertengleichstellungsgesetz, Art. 1, Abschnitt 1) 5 Zielvereinbarungen sollen zur Herstellung der Barrierefreiheit zwischen Verbänden,, und Unternehmen oder Unternehmensverbänden der verschiedenen Wirtschaftsbranchen für ihren jeweiligen sachlichen und räumlichen Organisations- oder Tätigkeitsbereich getroffen werden. regeln Mindestbedingungen und Erfüllungszeitpunkt 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentl. Gewalt Barrierefreiheit muss aktiv gefördert werden Behinderte Menschen dürfen in der gleichberecht. Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht beeinträchtigt werden Verordnung regelt Details Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 1.0 des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999 gilt für Internet-Angebote sowie für mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind (CDs, DVDs, etc.) Besondere Anforderungen an zentrale Einstiegsangebote, Portale ( Priorität 2 ) Anforderungen Priorität I Für jedes Nicht-Text-Element äquivalenter Text Bilder, Animation, Applets, Imagemaps, Frames, Für Videos äquivalente Audio-Beschreibung Texte und Graphiken müssen verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden. Kombin. Vorder-/Hintergrund, ausreichender Kontrast, Markup-Sprachen sind entsprechend Spezifikation und formaler Definitionen zu verwenden Z. B. nicht durch Bilder ersetzen Sprachliche Besonderheiten wie Sprachwechsel oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben Anforderungen Priorität I Funktion, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind. Äquivalente für dynamischen Inhalt, Funktion auch ohne Style- Sheets, Scripts, Applets Benutzeragent: Text-Browser, Sprach-Browser, Mobiltelefone, Multimedia-Player und assistive Software-Technologien wie Screenreader, Bildschirmlupen oder Spracherkennungssoftware Nutzer(in) kann zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts kontrollieren (z. B. Blinken) Direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen (z.b. Applets) Funktion unabhängig vom Ein- oder Ausgabegerät Außerdem: Unterstützung älterer Browser, nur öffentlich zugängliche Techniken, Informationen zur Orientierung, übersichtliche Navigation und Förderung des Verständnisses Assistive Technologien: Beispiele Braille-Tastatur Ausgabemedium für Screen Reader Breath Controler Als Mouse-Ersatz XP-Unterstützung ( Bildquelle: http://www.dolphinuk.co.uk/products/hal.htm ) Priorität II für zentrale Angebote Redundante Texthyperlinks für clientseitige Imagemaps Kombinationen aus Vorder- und Hintergrundfarbe geeignet für Farbfehlsichtige Erläuterung von Abkürzungen und Akronymen sowie der vorherrschenden Sprache durch Markup-Sprachen-Elemente (MSE) Zusammenfassungen von Tabellen-Inhalten sowie Abkürzungen für Überschriftenzellen durch MSE Navigierbarkeit durch Tabulatortasten, Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks Für alle Tabellen auch linearer Text ohne Zeilenumbrüche Platzhalter für Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen Nebeneinanderliegende Hyperlinks sind durch druckbare Zeichen zu trennen Informationen in der Sprache des(r) Nutzers(in) Navigationsleisten, Gruppierung von inhaltlich verwandten Hyperlinks Ggf. verschiedene Arten der Suche Aussagekräftige Informationen am Anfang von Informationsblöcken Zusammenstellungen von inhaltlich zusammenhängende Dokumenten Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen Ergänzung von Text mit graphischen oder Audio-Präsentationen Durchgängiger Präsentationsstil ( Bildquellen: http://therafin.com/sipnpuff.htm)

Wie geht s weiter? VL Wahrnehmung Wie funktioniert menschliche Wahrnehmung? VL Usability Was ist bei der Benutzerschnittstelle zu berücksichtigen? VL Systemdesign Wie entwirft man Systeme, die die Usability- Kriterien erfüllen VL Immersive Systeme, VL Haptische Systeme und VL Auditive Systeme Wie geht man mit den einzelnen Sinne um? Interessante Links Ergonomie - Normen in der Europäischen Union http://www.tu-bs.de/institute/wirtschaftswi/arbeitswi/cewg-en.htm (TU Braunschweig, keine Volltexte) Ergo-Online - Fachinformationen rund um den Bildschirmarbeitsplatz http://www.sozialnetz-hessen.de/ergo-online/ Fragebogen: http://www.sozialnetz-hessen.de/ergoonline/service/tips /selbst-test.htm Web ohne Barrieren http://www.wob11.de/ Zusammenfassung Normen spiegeln arbeitswissenschftliche Erkenntnisse wider Sie werden verbindlich durch Gesetze Beispiel: Bildschirmarbeitsplatzverordnung Zuständigkeiten der Betriebsräte Pausen, Arbeitsplatzgestaltung Normen für Bildschirme und Tastaturen Softwareergonomie Barrierefreiheit