Newsletter Juni 2015 der Kanzlei GREEVE Rechtsanwälte in Hamburg



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Transkript:

Newsletter Juni 2015 der Kanzlei GREEVE Rechtsanwälte in Hamburg Dies ist der aktuelle Newsletter der Kanzlei GREEVE Rechtsanwälte in Hamburg. Nachfolgend finden Sie von uns zusammengestellte Informationen aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Wir haben sie mit viel Sorgfalt ausgewählt. Einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben sie dennoch naturgemäß nicht. Wenn Sie unseren kostenfreien Newsletter jeden Monat unverbindlich erhalten möchten, klicken Sie auf unserer Website den Punkt "Newsletter-Bezug" an und tragen sich dort ein. Dann erhalten Sie diesen Newsletter künftig unaufgefordert, unverbindlich - und natürlich kostenfrei - Monat für Monat per E-Mail. In gleicher einfacher Weise können Sie sich jederzeit vom Bezug abmelden. Ihre Daten geben wir selbstverständlich an niemanden weiter. Wir nutzen sie ausschließlich zum Versand unseres Newsletter und nur, solange Sie dazu angemeldet sind. THEMA DES MONATS Manchmal wollen Erblasser über ihren Tod hinaus und über mehrere Generationen hinweg den Zugriff auf das Erbe regeln. Vielfach betrifft das Testamente von Geschiedenen und/oder Wiederverheiratungsklauseln. Oft geschieht das im Testament per Vorerbschaft und Nacherbschaft steuerlich oft nachteilig. Der Regelfall ist dann, daß der Vorerbe nach 2113 ff. BGB erheblichen Beschränkungen und Kontrollrechten des Nacherben unterliegt. Davon kann ihn der Erblasser im Testament nach 2136 BGB ganz oder teilweise befreien. Dabei kann eine Befreiung über die in 2136 BGB genannten Möglichkeiten hinaus nicht erfolgen. Umgehen kann man das in Grenzen in der Form, daß man per Vorausvermächtnis einzelne Teile des Nachlasses zugunsten des Vorerben aus dem Erbgang herauslöst. Ebenfalls kann man den Nacherben mit dem Vermächtnis beschweren, bestimmten Handlungen des Vorerben über den o.g. 2136 BGB hinaus zuzustimmen. Dabei muß man aber ggf. bestehende Pflichtteilsrechte beachten. Schließlich ist eine Vorerben- Testamentsvollstreckung denkbar. Verstößt andererseits der Vorerbe gegen seine Pflichten, kann ihn der Nacherbe dennoch nur im Rahmen des 2138 BGB auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn der Vorerbe schuldhaft unentgeltlich verfügt hat oder den Nacherben absichtlich benachteiligt hat. Fazit: Das ist ein kompliziertes Thema, bei dem es ohne Anwalt und Steuerberater oft zu nicht gewollten und häufig auch zu nicht optimalen Lösungen kommt. Zudem gibt es dann oft Streit, welcher Nachlaßwert der Berechnung des Pflichtteils zugrunde zu legen ist, was man als also Nachlaßverbindlichkeiten abziehen darf. Dabei sind die Kosten des Erbscheins und der Testamentseröffnung nicht zu berücksichtigen, auch nicht die Kosten einer eventuellen Testamentsvollstreckung. Abzusetzen sind hingegen die Kosten der Beerdigung, nicht aber der Grabpflege, außer wenn diese im Testament vorgeschrieben ist. Die Erbschaftssteuer können Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten nicht ansetzen. Gehören zum Nachlaß Immobilien und werden diese binnen etwa 3 bis 5 Jahren verkauft, ist der Nachlaßwert auf die Verkaufserlöse zu korrigieren. Für Aktien / Wertpapiere gilt das hingegen nicht.

ALLGEMEINES (Bearbeiter/innen: diverse) Dashcam Immer häufiger montieren Autofahrer Kameras auf dem Armaturenbrett, um den Verkehr vor Ihnen zu filmen, sog. Dashcams. Bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sind diese als Beweismittel nicht zugelassen (LG Heilbronn NJW-SP 2015, 299; AG München Beck-RS 2014, 16291). Gutachterkosten Beauftragt ein Besteller wegen Mängeln einer Werkleistung, nachdem der Unternehmer die Mängelrüge zurückgewiesen hat, einen Gutachter und stellt dieser die Mängel fest, kann er die Gutachterkosten auch dann von dem Unternehmer erstattet verlangen, wenn er statt Mangelbeseitigung Minderung verlangt (BGH VersR 2015, 627). ARBEITSRECHT (Bearbeiter: RA Ulrich Relling) Arbeitsunfall Es ist nur der direkte Weg zur und von der Arbeit versichert, selbst kleinste Umwege wie z.b. der Halt zum Brötchenkauf schaden (LSG NRW NZV2015, 89). Ausbildung (Vergütung) Eine Ausbildungsvergütung ist auch bei einem auf Spenden angewiesenen Träger sittenwidrig niedrig, wenn sie die übliche Vergütung um fast 50 % unterschreitet. In der Regel ist sie bereits sittenwidrig niedrig, wenn sie die übliche Vergütung um mehr als 20 % unterschreitet (BAG PM 28/15). BEM Kündigt ein Arbeitgeber wegen häufiger kurzer Erkrankungen, ohne zuvor ein BEM durchgeführt zu haben, muß er nachweisen, daß jenes künftige Fehlzeiten nicht vermieden hätte (BAG NZA 2015, 612). Betriebsrente (Anpassung) Eine Betriebsrente muß nicht erhöht werden, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebes das nicht zuläßt, wobei es nicht darauf ankommt, ob dies durch Verrechnungspreise verursacht ist, solange kein Fall des sog. Berechnungsdurchgriffs auf die wirtschaftliche Lage einer anderen Konzerngesellschaft gegeben ist (BAG PM 22/15). Vergütung Erreicht eine Arbeitsvergütung weniger als 2/3 der üblichen Vergütung, besteht ein auffälliges Missverhältnis (BAG NZA 2015, 608). Verletztenrente Erhält ein Beschäftigter pauschale Spesen und belegt, daß er diese nicht für Verpflegung / Übernachtung verwenden mußte, weil er als LKW-Fahrer im Führerhaus schläft und sich selbst verpflegt, sind diese Spesen als Einkommen anzusehen (LSG München L 3 U 619/11 mwn). Für Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Elterngeld usw. dürfte das in gleicher Weise gelten. Urlaub Arbeitgeber können nach 17 I 1 BEEG den Urlaubsanspruch wegen Elternzeit anteilig kürzen. Das gilt aber nicht für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (BAG PM 31/15). MIETE und EIGENTUM (Bearbeiter: RA Henrik Völker)

Autofreiheit Eine Mietvertragsklausel, wonach sich Mieter verpflichten, kein KFZ zu halten und zu nutzen, ist unwirksam (LG Münster NJW 2015, 94). Schönheitsreparaturen - Die in einem Mietvertragsformular enthaltene Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist unwirksam, sofern die Wohnung unrenoviert bzw. in renovierungsbedürftigem Zustand übergeben wird (BGH NJW 2015, 1594). VERKEHRSRECHT (Bearbeiter/in: RAin Geesche Warnke und RA Ulrich Relling) Aufwendungen (frustrierte) Aufwendungen, die Geschädigte auf ein totalbeschädigtes KFZ gemacht haben und die wegen des Totalschadens nutzlos geworden sind, sind nicht ersatzfähig (OLG Köln SP 2014, 339). Autobahn Wer mit 150 km/h die Autobahn auf der Überholspur befährt und mit einem Spurwechsler kollidiert, der mit 90 km/h einen LKW überholen will, haftet zu 60 % mit (LG Verden SP 214, 265). Betriebsgefahr (Haftung) Für die Haftung aus der Betriebsgefahr des 7 StVG eines abgestellten KFZ reicht es, wenn ein Schaden in einem nahen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Abstellen eines KFZ steht, als z.b. ein abgestelltes KFZ von selbst in Brand gerät wegen z.b. eines Fehlers der Elektrik (BGH NJW 2014, 1182). Anders ist es, wenn die Ursache von außen kommt (Brandstiftung z.b.) (BGH NJW-RR 2008, 764) oder wenn ein auf einen Abschleppwagen aufgeladenes KFZ in Brand gerät (OLG Karlsruhe NZV 2015, 87). Betriebsgefahr (erhöht) Die erhöhte Betriebsgefahr z.b. von LKW und Bussen ist nur zu berücksichtigen, wenn sie sich bei einem Unfall auch auswirkt (BGH NJW 1995, 1029 und 2007, 506). Einbiegen Kollidiert ein wartepflichtiges KFZ, welches von einem Grundstück nach rechts auf eine Straße einbiegt und gleich danach wieder nach links abbiegen will, mit einem die Straße in gleicher Richtung bereits befahrenden nachfolgenden KFZ, haftet das einbiegende KFZ allein (OLG Hamm NZV 2014, 409). Kollidiert ein KFZ, welches aus einer wartepflichtigen Straße in eine Vorfahrtstraße einbiegt, mit einem dort bereits fahrenden KFZ, welches den Fahrstreifen wechselt, haftet das einbiegende KFZ solange, wie es noch nicht im Verkehr der Vorfahrtstraße mitschwimmt, was erst nach einer Strecke von 31 Metern anzunehmen ist (LG Hamburg NZV 2015, 132). Fußgänger Ein Fußgänger haftet bei einem Unfall mit einem KFZ nur dann allein oder mit, wenn fest steht oder bewiesen ist, daß der Unfall durch sein Verhalten verursacht oder mit verursacht wurde, was von dem KFZ nachzuweisen ist (BGH NJW 2014, 217 und 3300). Gewährleistung Die Regelung in Ziffer VI. der Gebrauchtwagenhandel-AGB in der Fassung 3/2008 des ZdK über die Verkürzung der Gewährleistung auf 1 Jahr ist unwirksam (BGH PM 71/2015). Kettenunfall Ist bei einem sog. Kettenunfall, bei dem mindestens 3 KFZ beteiligt sind, unklar, ob das mittlere KFZ auf das erste KFZ aufgefahren ist oder von dem dritten KFZ

aufgeschoben wurde, ist das dritte KFZ mangels entsprechenden Anscheins nicht für den Frontschaden des mittleren KFZ verantwortlich, aber wegen entsprechenden Anscheins für dessen Heckschaden (OLG Hamm NJW 2014, 3790). Kinder Ab dem Schulalter müssen Kinder auf dem Schulweg nach Einweisung nicht mehr beaufsichtigt werden, sondern können diesen allein zurücklegen, auch wenn sie dazu ein Fahrrad benutzen (LG Saarbrücken Beck-RS 2015, 03502). Kreuzung Wer bei Grün in eine Kreuzung einfährt, muß dort bereits stehendem Querverkehr die Möglichkeit geben, die Kreuzung zu räumen (LG Aachen SP 2014, 409). Linienbus Kommt ein Fahrgast bei dem Anfahren oder Bremsen eines Linienbusses oder einer Straßenbahn zu Fall, spricht ein Anschein für fehlende oder nicht ausreichende Eigensicherung (OLG Dresden Beck-RS 2014, 09883). Mangel Eine fachgerechte Nachlackierung allein ist kein Mangel (OLG Hamm 2 U 97/14). Gebrauchtwagenhändler müssen bei hereingenommenen KFZ nur eine sorgfältige äußere Sichtprüfung vornehmen, wenn es keine Anhaltspunkte für Mängel gibt (BGH VIII ZR 80/14). Mietwagen - Dem Geschädigten ist es zuzumuten, bei der Anmietung eines Ersatzwagens nach einem Unfall seine Kreditkarte einzusetzen. Er hat stets Anspruch auf Vollkasko ohne SB, weil es sich um ein fremdes KFZ handelt (OLG Koblenz NJW 2015, 1615). Nutzungsentschädigung Bei einem gebrauchten KFZ ist im Fall der Rückabwicklung des Kaufes die Nutzungsentschädigung nach der Formel Kaufpreis x gefahrene km : geschätzte Restlaufleistung in km festzulegen (OLG Düsseldorf zfs 2015, 268). Schuldanerkenntnis Erklärt ein Beteiligter im Anhörungsbogen, er habe den Unfall verursacht und sehe seine Schuld ein, kann das nur im Rahmen des 286 ZPO gewürdigt werden, es ist kein Schuldanerkenntnis (LG Ravensburg SP 2014, 261). Totalschaden Läßt ein Versicherter sein KFZ im Rahmen eines Kaskoschadens reparieren, kann er nicht später zur Abrechnung auf Totalschadenbasis übergehen, nachdem er das KFZ nach der Reparatur verkauft hat (LG Duisburg SP 2014, 383). Geschädigte müssen dem Versicherer des Schädigers die Möglichkeit geben, nach Vorliegen des Gutachtens ein höheres Restwert abzugeben (AG Bünde SP 2014, 379). Hinweis: Diese Meinung vertreten die Gerichte in Hamburg derzeit nicht. Überholen Ein Überholverbot schützt nicht auf die Straße einfahrende oder vom Fahrbahnrand anfahrende KFZ (OLG Hamm (NZV 2014, 414). Wer eine stehende Kolonne überholt, muß mit Querverkehr aus zwischen den KFZ der Kolonne bestehenden Lücken rechnen, auch wenn es sich um solchen aus Grundstücksausfahrten handelt, die Haftung ist dann zu teilen (OLG Köln VM 2015,17). Vermögensschaden Kann eine Autobahnraststätte nach einem Unfall für mehrere Stunden wegen Sperrung der BAB nicht angefahren werden, ist der dadurch eintretende Verdienstausfall des Pächters als reiner Vermögensschaden nicht vom Unfallverursacher zu ersetzen (BGH NJW 2015, 1174).

VERSICHERUNGSRECHT (Bearbeiter: RA Ulrich Siemer und RA Ulrich Relling) Leistungsfreiheit Der Versicherer wird bei einem Diebstahlschaden leistungsfrei, wenn der Kilometerstand deutlich falsch angegeben wird (KG r+s 2015, 66). Obliegenheitsverletzung Wer mit 1,84 Promille einen Unfall verursacht und anschließend versucht, das durch einen Nachtrunk zu verschleiern, begeht 2 Obliegenheitsverletzungen mit der Folge, daß der Versicherer doppelt Regreß nehmen kann (OLG Frankfurt SP 2014, 28). Wer sein beschädigtes KFZ vor Anzeige des Schadenfalls reparieren läßt und ins Ausland verkauft, verliert den Kasko-Entschädigungsanspruch (LG zfs 2015, 275). Rechtsschutz Für den Versicherungsfall kommt es allein auf den Zeitpunkt der von dem VN dem Gegner vorgeworfenen Pflichtverletzung an (BGH zfs 2015, 282). Rechtsschutz für einen arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag setzt voraus, daß der VN geltend macht, der Arbeitgeber habe eine rechtswidrige Kündigung in Aussicht gestellt (OLG Frankfurt zfs 2015, 284). Deckungsklagen sind darauf zu richten, festzustellen, daß der Versicherer verpflichtet ist, Rechtsschutz zu gewähren (BGH VersR 1994, 44; 1981, 173; BGH NJW 2014, 2038). Die Erfüllung erfolgt dann über 887 ZPO. Deckungszusagen sind stets auf die Versicherungssumme beschränkt (OLG Köln r+s 1991, 92 und 1996, 105). Streitwert einer Deckungsklage ist das gesamte Kostenrisiko einer Instanz (OLG Hamm NJW-RR 2005, 760). Wir hoffen, daß wir Ihnen einige interessante Informationen geben konnten. Es handelt sich überwiegend um allgemeine Angaben, die sich oft nicht direkt auf einen konkreten Fall übertragen lassen. Wenn Sie meinen, von einer neuen / geänderten Regelung betroffen zu sein, sprechen Sie uns gern unverbindlich an. Gleiches gilt, falls eine der oben aufgeführten Entscheidungen für Sie von Bedeutung sein könnte. Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie für dessen Bezug in unserer "Besteller-Datenbank" angemeldet sind. Falls eine dritte Person Sie ohne Ihre Kenntnis angemeldet hat, bitten wir, die Versendung an Sie zu entschuldigen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall über den auf unserer Website links befindlichen Button Newsletter bestellen" ab oder senden Sie uns eine kurze Nachricht. Wir löschen Sie dann selbstverständlich umgehend aus unserer Besteller- Datenbank. Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß wir ergänzend auf unseren Haftungsausschluß ("Disclaimer") auf unserer Website verweisen. GREEVE Rechtsanwälte (Hamburg)