Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis



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Transkript:

Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4 Inhalt Seite A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Leinefelde-Worbis am 08.03.2013 27 B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen Pressemitteilung des Landkreises Eichsfeld -Feiertagsregelung - Karfreitag als stiller Feiertag Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Eichsfelder Kessel" (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2013 29 29 Herausgeber: Bezugsmöglichkeiten: Stadt Leinefelde-Worbis Das Amtsblatt kann gegen Zusendung eines frankierten Briefumschlages bei der Stadt Leinefelde-Worbis, Ratsbüro, Worbis, Rossmarkt 1, 37339 Leinefelde-Worbis, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. (Preis je Doppelseite 0,10 zzgl. Versandkosten) Das Amtsblatt wird in den Bürgerbüros der Stadt Leinefelde-Worbis für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch unter der Internetadresse www.leinefelde-worbis.de (Amtsblatt) 26

A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis E I N L A D U N G Am Freitag, dem 08.03.2013 um 09:00 Uhr, findet im Rathaus Wasserturm Leinefelde, kleiner Sitzungssaal, Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis, die 42. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Leinefelde-Worbis für die Wahlperiode 2009 2014 statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Die Beratungsteilnehmer sind während der Sitzung unter Telefon 03605/200-461 zu erreichen. gez.gerd Reinhardt Bürgermeister Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 19.11.2012 4. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Verwaltung und Aussprache 5. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung von Beschlüssen und getroffenen Eilentscheidungen 6. Beratung und Beschlussfassung zu Beschlussvorlagen des Hauptausschusses 6.1. Änderungen in der personellen Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis sowie in den anderen Gremien Vorlage: 17/2013 7. Beratung und Beschlussfassung über die vom Bauausschuss vom 06.02.2013 vorgelegten Beratungsgegenstände 7.1. Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 78 "Neubau Altenpflegeheim der Stiftung St. Elisabeth zu Worbis" Vorlage: 21/2013 7.2. Abwägungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 "Büschleb's Mühle", Stadtteil Worbis Vorlage: 22/2013 7.3. Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 "Büschleb's Mühle", Stadtteil Worbis Vorlage: 23/2013 27

7.4. Abwägungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 74 "Peggy Hunold", Stadtteil Birkungen Vorlage: 24/2013 7.5. Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 74 "Peggy Hunold", Stadtteil Birkungen Vorlage: 25/2013 7.6. Abwägungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hausener Weg, Stadtteil Worbis Vorlage: 27/2013 7.7. Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hausener Weg, Stadtteil Worbis Vorlage: 28/2013 7.8. Abschnittsbildung beim Straßenausbau "Kleine Gasse" im Stadtteil Breitenbach Vorlage: 35/2013 7.9. Abschnittsbildung beim Straßenausbau "Hopfenhofstraße" im Stadtteil Birkungen Vorlage: 36/2013 8. Beratung und Beschlussfassung über die vom Finanzausschuss vom 04.03.2013 vorgelegten Beratungsgegenstände 8.1. Ermächtigungsübertrag aus 2012 Vorlage: 44/2013 8.2. 1.Nachtragshaushaltssatzung 2013 der Stadt Leinefelde-Worbis Vorlage: 48/2013 8.3. Beauftragung Prüfung Gesamtabschluss 2012 Vorlage: 45/2013 8.4. Außerplanmäßige Ausgabe zur Objektplanung Verkehrsanlagen Kreisverkehr L 3080/ Mühlhäuser Straße/Bahnhofstraße in der Ortslage Leinefelde Vorlage: 1/2013 8.5. Controllingbericht 9. Anfragen und Anregungen 10. Schließung der öffentlichen Sitzung 11. Bürgerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung 28

B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen LANDKREIS EICHSFELD Pressemitteilung Nr. 2013 / 024 Heilbad Heiligenstadt, den 20.02.2013 Feiertagsregelung - Karfreitag als stiller Feiertag Das Rechts- und Ordnungsamt des Landkreises Eichsfeld weist bereits jetzt, insbesondere für alle Veranstaltungsplaner, auf die besondere Feiertagsregelung für Karfreitag hin. Nach dem Thüringer Feiertagsgesetz ist Karfreitag, der in diesem Jahr am 29. März begangen wird, ein gesetzlicher und stiller Feiertag. Stille Feiertage genießen durch das Thüringer Feiertagsgesetz einen besonderen Schutz. Ganztägig gilt für Karfreitag ein umfangreiches Veranstaltungsverbot. Dies trifft insbesondere für musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten sowie für öffentliche sportliche Veranstaltungen oder sonstige öffentliche Veranstaltungen zu, wenn sie nicht der Würdigung des Tages oder der Kunst dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Die stillen Tage sind traditionell durch Gedanken der Trauer, des Totengedenken und der inneren Einkehr geprägt. Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Eichsfelder Kessel" (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2013 Auf der Grundlage des 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. 290), geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113), vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) i. V. m. 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) und des 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), zuletzt geändert durch Verordnungen vom 12. Juni 2006 (GVBl. S. 407), vom 30. November 2011 (GVBl. S. 561) erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband Eichsfelder Kessel folgende Haushaltssatzung. 1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt a) im Erfolgsplan auf Erträge Bereich Wasser 3.972.000,00 Erträge Bereich Abwasser 6.398.000,00 Aufwendungen Bereich Wasser 3.783.000,00 Aufwendungen Bereich Abwasser 6.360.000,00 29

b) im Vermögensplan auf Finanzierungsmittel Bereich Wasser 1.327.000,00 Finanzierungsmittel Bereich Abwasser 7.255.000,00 Finanzbedarf Bereich Wasser 1.327.000,00 Finanzbedarf Bereich Abwasser 7.255.000,00 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Bereich Wasser auf 0,00 festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Bereich Abwasser auf 1.491.000,00 festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird im Bereich Wasser auf 35.000,00 festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird im Bereich Abwasser auf 500.000,00 festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird im Bereich Wasser auf 300.000,00 und im Bereich Abwasser auf 600.000,00 festgesetzt. 5 Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Ausfertigung: Niederorschel, den 06.12.2012 (Siegel) gez. Heinrich Barthel Verbandsvorsitzender Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung. Bekanntmachung der Haushaltssatzung I. Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Eichsfelder Kessel für das Jahr 2013 30

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Mit Beschluss vom 27.11.2012 Nr. 07-2012 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2013 beschlossen. 2. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 04.12.2012 - den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von Bereich Wasser 0,00 Bereich Abwasser 1.491.000,00 - die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von Bereich Wasser 35.000,00 Bereich Abwasser 500.000,00 - den Kassenkredit in Höhe von Bereich Wasser 300.000,00 Bereich Abwasser 600.000,00 genehmigt. III. Auslegungshinweis Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 11.12.2012 bis 10.01.2013 im Sitz des Zweckverbandes, Breitenworbiser Straße 1, 37355 Niederorschel, im Zimmer - Nr. 101 (Kaufmännischer Bereich) zu den Geschäftszeiten öffentlich aus. Der Wirtschaftsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres während der allgemeinen Dienstzeiten (Mo. 13.30-15.30 Uhr, Di. 09.30-11.45 Uhr, Do. 09.30-11.45 + 13.30-17.30, Fr. 9.30-11.45 Uhr) am Sitz unseres Verbandes in 37355 Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 eingesehen werden. Niederorschel, den 06.12.2012 gez. Heinrich Barthel Verbandsvorsitzender Siegel 31