Anlegen von Einsätzen durch die ILS (siehe auch Punkt 1.5 Seite 9/10 der geänderten Dienstanweisung)



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Transkript:

Newsletter 01-2013 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr, liebe Kameradinnen und Kameraden, der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein als Betreiber der Integrierten Leitstelle (ILS) Traunstein ist bestrebt, die Kommunikation und den Informationsfluss mit den Feuerwehren in unserem Zuständigkeitsbereich (Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn und Traunstein) weiter zu optimieren. Aus diesem Grund wurde in Absprache mit den Kreisbrandinspektionen und Landratsämtern ein Newsletter geschaffen, um über Informationen und Neuerungen aus der ILS Traunstein unmittelbar zu informieren. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie deshalb Informationen zum Einsatzleitsystem, zur Organisation der ILS sowie allgemeine Themen. Die nachfolgenden Themenpunkte wurden in der letzten Projektgruppensitzung Feuerwehr am 08.05.13 behandelt bzw. beschlossen. Wir hoffen auf diesem Wege die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und der Integrierte Leitstelle weiter zu verbessern. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder andere Wünsche haben, dürfen Sie uns gerne (über die Kreisbrandinspektionen oder das Landratsamt) kontaktieren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Josef Gschwendner Anton Groschack Gerhard Jäkel Geschäftsführer ZRF Leiter der Leitstelle stellv. Leiter der Leitstelle Seite 1 von 5

Anlegen von Einsätzen durch die ILS (siehe auch Punkt 1.5 Seite 9/10 der geänderten Dienstanweisung) 1.5 Eigenständige Einsatzübernahme (ohne Alarmierung durch ILS) Pflichtaufgaben nach Art. 4 Abs. 1 BayFwG Sollten Feuerwehren über andere Wege Kenntnis von Einsätzen erhalten, die unter die Pflichtaufgaben nach Art. 4 Abs. 1 / 2 BayFwG fallen (Abwehrender Brandschutz, Technischer Hilfsdienst, Sicherheitswachen), ist die ILS zwingend vor Ausrücken über den Einsatz zu informieren. Es handelt sich hierbei z. B. um folgende Einsatzszenarien: -Ölspuren -Brände -Keller unter Wasser (wenn Einsatz im öffentlichen Interesse z. B. Drittgefährdung) -Baum über Fahrbahn -Fahrbahnverunreinigung -Sicherheitswachen die von der Gemeinde angeordnet wurden bzw. aufgrund besonderer Vorschriften notwendig sind (z. B. Versammlungsstättenverordnung) Bei Unwetterlagen werden ggf. auch Einsätze direkt an die Feuerwehr gemeldet und selbständig abgearbeitet. Diese Einsätze müssen im Nachgang per Formular EB 2.32 (das Formular kann unter www.ils-traunstein.de im Bereich Feuerwehr heruntergeladen werden) an die ILS gemeldet werden. Die ILS wird diese Einsätze im Anschluss im Leitsystem nacherfassen. Der ILS sind alle einsatzrelevanten Daten (Ort, Straße, Hausnummer, Einsatzart, geplante Einsatzmittel) mitzuteilen. Die ILS benötigt diese Daten, um einen Einsatz im Leitsystem zu eröffnen und die Einsatzmittel mitzuführen. Die Einsatzmittel sind dann nicht abkömmlich und können durch die ILS nicht anderweitig alarmiert werden. Die ILS ist telefonisch 0861/209350-194, (nicht über 112!) zu informieren. Freiwillige Tätigkeiten nach Art. 4 Abs. 3 BayFwG Andere Aufgaben dürfen die Feuerwehren nach BayFwG nur ausführen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dies sind z. B. folgende Einsatzszenarien: -Entfernen eines Wespennestes (wenn keine Gefahr in Verzug vorliegt) -Absperrungsmaßnahmen (Fronleichnam, Martinszug, Vereinsfeste usw.) -Unterstützung des Bauhofs mit der Drehleiter oder anderem Gerät -Parkplatzdienste -Baumschneiden Falls ein Einsatzmittel bei der Ausübung einer freiwilligen Tätigkeit nicht alarmierbar bzw. abkömmlich sein soll, so liegt dies im eigenen Ermessen und Verantwortung der betroffenen Feuerwehr. In diesem Fall sind der ILS alle einsatzrelevanten Daten (Ort, Straße, Hausnummer, Einsatzart, geplante Einsatzmittel) mitzuteilen. Die ILS benötigt diese Daten, um einen Einsatz im Leitsystem zu eröffnen und die Einsatzmittel mitzuführen. Die Einsatzmittel sind dann nicht abkömmlich und können durch die ILS nicht anderweitig alarmiert werden. Die ILS ist telefonisch 0861/209350-194, (nicht über 112!) zu informieren. Wenn ein Einsatzmittel bei der Ausübung einer freiwilligen Tätigkeit jederzeit für die ILS alarmierbar bleiben soll bzw. abkömmlich ist, wird kein Einsatz durch die ILS angelegt, außerdem muss keine Meldung mehr an die ILS erfolgen. Wenn die Feuerwehr diesen Einsatz statistisch erfassen will, so muss dies über die Einsatznachbearbeitung erfolgen! Seite 2 von 5

Wichtig: Wenn die Einsatzmittel für Folgeeinsätze nicht abkömmlich sind, muss ein Einsatz zwingend von der ILS eröffnet und geführt werden. Dies bedeutet, dass die Feuerwehr im eigenen Einsatzbereich als örtlich zuständige Dienststelle alarmiert wird, aber die verbuchten Einsatzmittel für die Alarmierung nicht mehr zur Verfügung stehen und automatisch die Geräte in Nachbardienststellen gesucht werden. Bei überörtlichen Einsätzen werden nur noch die einsatzklaren Einsatzmittel alarmiert! Sollten die Einsatzmittel abkömmlich und jederzeit alarmierbar bleiben, muss keine Meldung an die ILS erfolgen. Die Feuerwehr kann für statistische Zwecke einen Sonstigen Einsatz über die Einsatznachbearbeitung generieren. Dies bedeutet, dass die Einsatzmittel jederzeit für die ILS alarmierbar bleiben! Ortsteile mit schlechter Löschwasserversorgung Bei einigen Feuerwehren ist noch nicht bekannt, dass eine Sonderbeplanung für Ortsteile mit schlechter Löschwasserversorgung jederzeit möglich ist. Hierzu stehen im Einsatzleitsystem der Leitstelle folgende Möglichkeiten zur Verfügung: -Es kann grundsätzlich primär gleich mehr Löschwasser als in der Standardeinsatzmittelkette alarmiert werden, z. B. 1000 Liter mehr! -Es kann grundsätzlich in der Primäralarmierung mehr Schlauchmaterial und Pumpen für die Löschwasserförderung über lange Schlauchstrecken alarmiert werden als standardmäßig z. B. 2 x Druckschlauch B (Transporteinheiten 500 Meter), zusätzlich 4 x TS 8/8! Die Berücksichtigung kann individuell hinterlegt, z. B. ab B3 aufwärts, nur beim Einsatzstichwort B4. Die Planungswünsche sollen über die Kreisbrandinspektion/Landratsamt an die ILS weitergeleitet werden. Meldung von angemeldeten Feuern (z. B. Daxnfeuer) an die ILS Angemeldete Feuer müssen künftig nicht mehr von den Kommunen an die ILS weitergeleitet werden, da diese Meldungen auf die Alarmierungsentscheidungen letztendlich keine Auswirkungen haben. Die Landratsämter informieren in Absprache mit der ILS die Kommunen. Eine Genehmigung der Nutzfeuer durch die Kommunen ist weiterhin notwendig. Alarmierung des Rettungsdienstes bei BMZ-Alarmen Bei BMZ-Alarmen wird seit dem 01.05.13 immer ein RTW parallel zur Feuerwehr alarmiert wird. Bei Sonderbauten die auch von der Feuerwehr mit einem größeren Einsatzstichwort beplant sind (z. B. B3 bei BMA-Alarm), wird zusätzlich zum RTW auch der ELRD alarmiert. Seite 3 von 5

Überörtlicher Einsatz in den Nachbar-ILS-Bereich Einige Feuerwehren haben das Einsatzstichwort überörtliche Hilfe, Anforderung Nachbar ILS mit kleinen Alarmierungsschleifen beplant. Bei einem überörtlichen Einsatz ist meist davon auszugehen, dass es sich um einen größeren Einsatz handelt und somit auch mehr Personal gebraucht wird. Die Alarmierungsplanung soll in diesem Fall nochmals überprüft und Änderungswünsche an die Kreisbrandinspektion/Landratsamt mitgeteilt werden. Abmelden von Feuerwehren zu Vereinsfesten Sollten sich Feuerwehren für Vereinsfeste, Ausflüge usw. vollständig abmelden, werden nur die Einsatzmittel außer Dienst gestellt, die Dienststelle bleibt alarmierbar. Sollte sich bei kleinen Einsätzen bei denen nur die Dienstelle alarmiert wird kein Einsatzmittel melden, kann der Disponent entscheiden, welche Dienststelle ersatzweise alarmiert wird. Nach Möglichkeit sollte dies nach Bereichsfolge bzw. in Absprache mit der Kreisbrandinspektion erfolgen! Sollte z. B. nur ein Teil der Mannschaft zur Verfügung stehen, können auch einzelne Fahrzeuge abgemeldet bzw. die gemeldete Mannschaftsstärke (Tag/Nachts) reduziert werden. Eine vollständige Abmeldung von Feuerwehren darf nur eine absolute Ausnahme darstellen und muss im Vorfeld konkret mit der Kreisbrandinspektion und dem Landratsamt abgesprochen werden. Faxmeldungen an die ILS Wird eine Faxmeldung an die ILS gesendet (z. B. Fahrzeugabmeldung), rufen viele Feuerwehren parallel in der ILS an und fragen nach, ob das Fax auch wirklich angekommen ist. Diese Vorgehensweise stellt für die ILS eine doppelte Arbeitsbelastung und keine Erleichterung dar. Die Empfehlung der ILS ist, dass am Faxgerät ein Empfangsbericht aktiviert wird. Somit kann ohne großen Aufwand festgestellt werden ob das Fax bei der Gegenstelle angekommen ist. Verwendung der Notrufnummer 112 für Meldungen an die ILS; Hochwasserlage Die Zusammenarbeit bei der Hochwasserlage Anfang Juni hat bestens geklappt, hierfür möchten wir uns nochmals herzlich bedanken. Leider verwendeten viele Feuerwehren die Notrufnummer 112 für Meldungen an die ILS. Wir bitten darum, dass für solche Fälle die bekannten internen Durchwahlen und nicht die Notrufnummer verwendet wird. Die Notrufnummer soll für den Bürger zur Verfügung stehen und für Notfälle frei gehalten werden. Seite 4 von 5

Digitale Rettungsdatenblätter Die ILS hat grundsätzlich die Berechtigung, auf die Daten des Kraftfahrtbundesamtes zuzugreifen. Hierfür wurden die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Nach einer Kennzeichenabfrage kann der Disponent den Feuerwehren die eindeutigen Fahrzeugtyp und die digitale Rettungskartennummer nennen. Derzeit gib es drei verschiedene Anbieter. Zur Einführung der digitalen Rettungskarten wird von Seiten der ILS die Technik und Kosten abgeklärt werden. Das System, das in der ILS zu Anwendung kommt, muss auch von den Feuerwehren vor Ort genutzt werden, damit eine eindeutige Zuordnung der Rettungsdatenblätter vorgenommen werden kann. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Seite 5 von 5