Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch in der Sekundarstufe I am Gymnasium Harsewinkel ( Stand : Februar 2015)



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Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch in der Sekundarstufe I am Gymnasium Harsewinkel ( Stand : Februar 2015) 1. Ermittlung der Gesamtnote zum Halbjahr und zum Jahresende Die Sonstigen Leistungen im Unterricht und Schriftlichen Arbeiten besitzen bei der Leistungsbewertung und bei der Festsetzung der Zeugnisnote den gleichen Stellenwert. Dieser Richtwert nimmt der Lehrkraft nicht ihren pädagogischen Ermessensspielraum. Mit dem auf die besonderen Verhältnisse bei jedem einzelnen Schüler eingegangen werden kann. 2. Klassenarbeiten und zentrale Prüfungen 2.1 Anzahl, Arten und Dauer Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Anzahl 6 6 6 5 und Lernstandserhebung 4 Arten Typ 1 Erzählen a) Erlebtes, Erfahrenes, Erdachtes b) auf der Basis von Materialien oder Mustern Sachlich berichten und beschreiben a) auf der Basis von Material b) auf der Basis von Beobachtungen zu einem im Unterricht thematisierten in einem funktionalen Zusammenhang auf der Basis von Materialien sachlich berichten und beschreiben eine Argumentation zu einem Sachverhalt Verfassen eines informativen Textes (Materialauswahl und sichtung, Gestaltung des Textes, Reflexion über Mittel und Verfahren) eine (ggf auch textbasierte) Argumentation 1

Sachverhalt begründet Stellung nehmen verfassen zu einem Sachverhalt erstellen a) einen Sachtext oder literarischen Text a) einen Sachtext, medialen Text oder a) einen Sachtext, medialen Text mithilfe von Fragen untersuchen literarischen Text mithilfe von Fragen auf analysieren, einen literarischen Text b) durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet: Wirkung und Intention untersuchen und analysieren und interpretieren aus kontinuierlichen und/oder bewerten b) durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet: aus diskontinuierlichen Texten b) durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet: aus kontinuierlichen und/oder diskontinuierlichen Informationen ermitteln, die kontinuierlichen und / oder diskontinuierlichen Texten Informationen ermitteln, Informationen ermitteln, die Texten Informationen ermitteln, die Textaussagen deuten und abschließend Informationen miteinander vergleichen Informationen miteinander vergleichen, deuten reflektieren und bewerten und daraus Schlüsse ziehen und abschließend reflektieren und bewerten. Einen Text nach vorgegebenen Kriterien einen vorgegebenen Text überarbeiten einen Text unter vorgegebenen überarbeiten Gesichtspunkten sprachlich analysieren und überarbeiten und die vorgenommenen Textänderungen begründen Texte nach einfachen Textmustern verfassen, Sich mit einem literarischen Text durch dessen umschreiben oder fortsetzen Umgestaltung auseinandersetzen, z.b. a) einen Dialog schreiben produktionsorientiert zu Texten schreiben b) Perspektive wechseln (mit Reflexionsaufgabe) Länge max. 45 Minuten inkl. Vor- und 45 Minuten - bis in Einzelfällen - max. 90 90 Minuten bis in Einzelfällen max. 135 Nachbereitungszeit Minuten Minuten 2

Die Fachkonferenz hat sich darauf geeinigt, die Klassenarbeiten so zu gestalten, dass sich der Zeitrahmen in der Regel an den Minimalvorgaben orientiert. 2. 2. Diktate Zur Überprüfung der Rechtschreibkompetenz können Diktate und gleichwertige Überprüfungsnormen als Teile von Klassenarbeiten eingesetzt werden. 2.3. Aufsätze Die in Klassenarbeiten zu fordernden Leistungen umfassen immer einer Verstehens- und eine Darstellungsleistung. Die Verstehensleistung bezieht sich auf den geforderten Inhalt und fließt mit 70% in die Bewertung ein. In der Klasse 5 gilt das nur im Einzelfall (z.b. bei der Sachtextanalyse). Die Darstellungsleistung bezieht sich auf die Beachtung der geforderten Stilebene, korrekte Grammatik und Orthographie und fließt mit 30 % in die Bewertung ein. In der Klasse 5 gilt das nur im Einzelfall. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note im Umfang von bis zu einer Notenstufe. Im Gegenzug bedingt ein hohes Maß an sprachlicher Sicherheit eine entsprechende Notenanhebung. 3. Bewertung von Diktaten und Aufsätzen Bei Diktaten als Teilen von Klassenarbeiten liegt die Note Mangelhaft in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad des Textes oder des Leistungstands der Klasse. Die Schülerleistung in Klassenarbeiten wird mit ausreichend bewertet, wenn annähernd die Hälfte der Gesamtpunktzahl bzw. die Hälfte der zu erwartenden Leistung erreicht wurde. Die übrigen Notenstufen werden in einem linearen Verfahren, d.h. in gleichen Abständen festgelegt. Bei der Bewertung von Diktaten gilt folgendes Fehlerraster: 0 bis 2 Fehler = sehr gut; 3 bis 5 Fehler = gut; 6 bis 8 Fehler = befriedigend ; 9 bis 11 = ausreichend; 12 bis 15 Fehler = mangelhaft ; ab 16 Fehler... = ungenügend 4. Ausnahmeregelung Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache Für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache werden im Bereich der sprachlichen Darstellungsleistung im Hinblick auf ihre Lernausgangslage sowie ihren individuellen Lernfortschritt und den bereits erreichten Leistungsstand bewertet. 3

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird für diese Schülerinnen und Schüler die sprachliche Darstellungsleistung nur bezüglich der Sprachphänomene bewertet, die konkret im Unterricht erarbeitet worden sind bzw. vorausgesetzt werden können. Leserechtschreibschwierigkeiten Für Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 und 6, bei denen der Fachlehrer Deutsch besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) feststellt, gelten für die Leistungsbewertung folgende Regelungen für schriftliche Arbeiten: Rechtschreibleistungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach werden nicht in die Beurteilung einbezogen. Die Lehrkraft kann im Einzelfall eine andere Aufgabe stellen mehr Zeit einräumen, bzw. weniger Aufgaben stellen Leistung des Lernstands unter pädagogischer Würdigung von Anstrengung und Lernfortschritt bewerten technische ( PC ) / didaktische Hilfsmittel ( z.b. größere Schrift, optisch klar strukturierte Arbeitsblätter, Aufgaben vorlesen ) bereitstellen. Diese Ausnahmeregelungen ( s.lrs Erlass NRW 1991 ) gelten auch in den Klassenstufen 7 9, wenn die besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens im Einzelfall noch nicht behoben werden konnten. Ab der Jahrgangsstufe 10 findet der Erlass keine Anwendung mehr. Gleichwohl bleiben für betroffene Schülerinnen und Schüler das Anrecht auf individuelle Förderung und die Möglichkeit des Nachteilsausgleiches bestehen ( zeitliche, technische, räumliche, personelle Anpassungen). 5. Sonstige Leistungen im Unterricht Sie gehen zu ca. 50 Prozent mit in die Gesamtnote (s.) ein und schlüsseln sich auf in: Qualität, Kontinuität und Quantität von Beiträgen zum Unterricht Von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie o Kurze schriftliche Übungen 4

o Szenische Verfahren (Rollenspiele,...) o Präsentationen o Protokolle, Referat etc. 6. Transparenz der Bewertungskriterien Die mündlichen und schriftlichen Bewertungskriterien werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres transparent gemacht. Die Anforderungen der Klassenarbeiten werden den Schülern und Schülerinnen vorher transparent gemacht. 5