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Transkript:

Anlage 4 zur Begründung des Bebauungsplans Nr. 171 "Hotel am Ganzjahresbad" AiR INGENIEURBÜRO GMBH AKUSTIK, MESS- UND BESCHALLUNGSTECHNIK, QUALITÄTSSICHERUNG AM BAU Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplans 171 Auftraggeber: Wirtschaftsbetriebe Stadt Nienburg GmbH Marktplatz 1 31582 Nienburg Berichtsdatum: 15.01.2014 Bericht Nr.: 140115/IP/W/PG Berichtsumfang: 37 Seiten Bericht, 29 Seiten Anhang AiR Ingenieurbüro GmbH Virchowstraße 20 Nottelmannufer 8 Körtestraße 34 22767 Hamburg 30655 Hannover 10967 Berlin Tel. (040) 38 61 69 74 Tel. (0511) 86 50 66 Tel. (030) 69 04 27 74 info@air-akustik.de Fax (040) 38 61 69 75 Fax (0511) 86 50 67 Fax (030) 69 04 27 75 www.air-akustik.de

Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Zweck... 3 2 Zusammenfassende Beurteilung... 4 2.1 Schalltechnische Belastung durch gewerbliche Anlagen... 4 2.1.1 Beurteilung der Lärmbelastung des Hotelneubaus durch gewerblichen Lärm innerhalb des Plangebietes... 4 2.1.2 Beurteilung der gewerblichen Lärmbelastung der außerhalb des Plangebietes gelegenen schützenswerten Nutzungen... 5 2.2 Schalltechnische Belastung durch Freizeitlärm... 6 2.2.1 Beurteilung der Lärmbelastung des Hotelneubaus durch Lärm aus Freizeitanlagen... 7 2.2.2 Beurteilung der Belastung der außerhalb des Plangebietes gelegenen schützenswerten Nutzungen durch Freizeitlärm... 8 2.3 Schalltechnische Belastung durch Sportlärm... 8 2.3.1 Beurteilung der Lärmbelastung des Hotelneubaus durch Lärm aus Sportanlagen... 8 2.4 Schalltechnische Belastung durch verkehrstechnische Anlagen... 9 2.4.1 Beurteilung der Lärmbelastung des Hotelneubaus durch Verkehrslärm... 9 2.4.2 Beurteilung der Belastung der außerhalb des Plangebietes gelegenen schützenswerten Nutzungen durch Verkehrslärm... 9 2.5 Schalltechnische Anforderungen an die Außenbauteile des Hotelneubaus... 10 2.6 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan... 11 3 Allgemeine Angaben... 12 3.1 Normen und Richtlinien und Unterlagen... 12 4 Ermittlung der Belastung durch Gewerbelärm... 13 4.1 Emissionen durch umliegende Parkplatzanlagen... 14 4.1.1 Parkplatzanlage Hotelbetrieb Weserschlößchen... 14 4.1.1 Behindertenparkplatz Theater... 14 4.1 Emissionen durch die KFZ-Werkstatt und das Ladengeschäft an der Mindener Straße 21... 15 4.2 Modellierung des Werkstattbetriebes... 15 4.2.1 Emissionsquellen Werkstattbetrieb, Innenpegel... 15 4.2.2 Kundenparkplatz Werkstatt und Ladengeschäft... 17 4.2.3 Betriebs- und Einwirkzeiten Werkstatt und Ladengeschäft... 17 140115/IP/W/PG Seite 1 von 36

4.2.4 Schallemissionen aufgrund der Haus- und Lüftungstechnik des Hotelneubaus... 17 4.2.5 Schallemissionen aufgrund der öffentlichen Parkplatzanlage (Anteil Gewerbelärm)... 18 5 Ermittlung der Belastung durch Freizeitlärm... 19 5.1 Emissionen durch den Betrieb des Freizeitbades... 19 5.1.1 Modellierung der Lärmquellen im Außenbereich... 19 5.1.2 Modellierung und geforderte Eigenschaften der haustech- nischen Lüftungsanlagen... 20 5.1.3 Modellierung der Lärmquellen im Innenbereich... 21 5.2 Schallemissionen aufgrund der öffentlichen Parkplatzanlage (Anteil Freizeitlärm)... 21 5.2.1 Einwirkzeiten... 23 6 Ermittlung der Belastung durch Sportlärm... 23 6.1 Modellierung des Betriebes des Sportanlage... 24 6.2 Emissionsquellen der Sportanlage... 25 6.2.1 Einwirkzeiten der Sportanlage... 26 6.3 Modellierung des Parkplatzes des Wassersportvereins... 26 7 Ermittlung der Belastung durch Verkehrslärm... 27 7.1 Modellierung der Geräuschemissionen aufgrund des Kfz-Verkehrs auf öffentlichen Straßen... 27 7.1.1 Darstellung der Verkehrsvorbelastung... 27 7.1.2 Darstellung der Verkehrsgesamtbelastung... 28 8 Ermittlung der Festsetzungen im Bebauungsplan... 30 8.1 Grundlagen des passiven Schallschutzes... 30 9 Immissionsorte... 32 10 Berechnungsgrundlagen... 34 10.1 Modell-Kenngrößen... 34 10.1.1 Berechnungsverfahren... 34 10.1.2 Reflexionen... 34 10.1.3 Höhenstruktur des Geländes, Schallschirme... 34 10.1.4 Meteorologiedämpfung... 34 10.1.5 Bodendämpfung... 34 10.2 Berechnung der Beurteilungspegel... 35 11 Beurteilung der Qualität der Immissionsprognose... 35 12 Anhang... 36 140115/IP/W/PG Seite 2 von 36

1 Veranlassung und Zweck Die Stadt Nienburg stellt für einen Bereich an den Straßenzügen der Mindener Landstraße und der Straße Mühlentorsweg einen Bebauungsplan auf. Der betrachtete Bereich wird zurzeit hauptsächlich als Parkplatzfläche genutzt. In einem nördlichen Teilbereich des Plangebietes befindet sich eine derzeit ungenutzte Bestandsbebauung, die zukünftig durch einen neu zu errichtenden Hotelbetrieb ersetzt werden soll. Dementsprechend soll die Beplanung des Bereiches des Hotelneubaus die Ausbildung eines Sondergebietes (SO) zum Ziel haben. Die AiR Ingenieurbüro GmbH wurde von der Wirtschaftsbetriebe Stadt Nienburg GmbH, Marktplatz 1 in 31582 Nienburg, mit der Beurteilung der schalltechnischen Immissionssituation unter Berücksichtigung der unterschiedlichen lärmtechnischen Belastungen beauftragt. Als Ergebnis der Beurteilung sollen Vorschläge für die textliche Festsetzung zur Sicherung des schalltechnischen Immissionsschutzes im Bebauungsplan erarbeitet werden. Der betrachtete Bereich befindet sich südöstlich des Nienburger Stadtzentrums, in direkter Nähe zum Theater und zum neu errichteten Freizeitbad, siehe Abbildung 1. Abbildung 1: Lage des Plangebietes Die schalltechnische Belastung des betrachteten Gebietes wird durch gewerbliche Anlagen, durch eine Sportplatzanlage und durch den Straßenverkehr hervorgerufen. Innerhalb des Plangebietes ist lediglich der Hotelneubau als schützenswerte Nutzung zu betrachten. 140115/IP/W/PG Seite 3 von 36

2 Zusammenfassende Beurteilung Schalltechnische Belastung durch gewerbliche Anlagen Lärmimmissionen, die von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verursacht werden, sind nach TA Lärm [1] zu ermitteln und zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Beurteilung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erfolgt. Die für die städtebauliche Planung heranzuziehende DIN 18005-1 [6] verweist auf die TA Lärm. Entsprechend der TA Lärm ist dabei die Gesamtbelastung bestehend aus der Vor- und Zusatzbelastung mit den gültigen Richtwerten zu vergleichen. In diesem Sinne sind außerhalb des Plangebietes folgende Anlagen entsprechend TA Lärm als Vorbelastung zu betrachten und zu beurteilen: - Hotelbetrieb Weserschlößchen (PKW-Stellplätze) - Theaterbetrieb (Geräusche der Behinderten-PKW-Stellplätze) - KFZ-Werkstattbetrieb in der Mindener Str. 21 (Geräusche des Werkstattbetriebes und der Parkplätze) - Geschäft für mobile Kommunikation in der Mindener Str. 21 (Geräusche der PKW- Stellplätze) Innerhalb des Plangebietes sind folgende Anlagen entsprechend TA Lärm als Zusatzbelastung zu betrachten und zu beurteilen: - Neubau Hotelbetrieb (Haus- und lüftungstechnische Anlagen) - Öffentliche Parkplatzanlage. Die für den Betrieb des Hotels und für den Betrieb des Theaters nachzuweisenden Parkplätze werden auf dieser öffentlichen Parkplatzfläche im Sinne einer überlagerten Nutzung nachgewiesen. Zudem werden auch die Parkbewegungen aufgrund der öffentlichen Zugänglichkeit berücksichtigt. Beurteilung der Lärmbelastung des Hotelneubaus durch gewerblichen Lärm innerhalb des Plangebietes. Die Flächen für den Hotelneubau sollen im Sinne der BauNVO als sonstiges Sondergebiete (SO) definiert werden. Die DIN 18005 fordert für Sondergebiete (SO) in der Tageszeit je nach der Schutzbedürftigkeit der Nutzung einen Orientierungswert zwischen 45 db(a) und IRW = 65 db(a). In der Nachtzeit wird je nach der Schutzbedürftigkeit der Nutzung ein 140115/IP/W/PG Seite 4 von 36

Orientierungswert zwischen 35 db(a) und 65 db(a) gefordert. An der Fassade des geplanten Hotelneubaus werden aufgrund der gewerblichen Gesamtbelastung in der Tageszeit Beurteilungspegel zwischen L r = 27 db(a) und L r = 54 db(a) berechnet. In der Nachtzeit sind Beurteilungspegel zwischen L r = 33 db(a) und L r = 59 db(a) zu erwarten. In der Tages- und Nachtzeit wird ein maximaler Pegel von L AFmax = 81,9 db(a) an der Fassade des Neubaus berechnet. Auf Basis der berechneten Beurteilungspegel des Gewerbelärms ist im Bereich des Sondergebietes für die Tageszeit ein erforderlicher Immissionsrichtwert von IRW = 54 db(a) und für die Nachtzeit ein erforderlicher Immissionsrichtwert von IRW = 59 db(a) abzuleiten. Ein Immissionsrichtwert von IRW = 59 db(a) in der Nachtzeit führt jedoch zu einer Überschreitung des dann maximal zulässigen Grenzwertes für kurzzeitige Geräuschspitzen von L AFmax = 79,0 db(a) um 2,9 db(a). Eine Immissionsrichtwert von IRW = 62 db(a) in der Nachtzeit verhindert diese Überschreitung. Die an der Fassade des geplanten Hotelneubaus berechneten Beurteilungspegel werden sowohl in der Tages- als auch in der Nachtzeit durch die Geräusche des öffentlichen Parkplatzes verursacht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der in der Nachtzeit auf Basis der TA Lärm berechnete Beurteilungspegel auf die lauteste Stunde bezogen wurde und die Immissionssituation durch eine vollständige Leerung des öffentlichen Parkplatzes nach Beendigung einer Veranstaltung im Theater verursacht wird. Der Abgang der Zuschauer erfolgt typischerweise in der Zeit zwischen 22 Uhr und 23 Uhr und wird innerhalb dieser Stunde beendet sein. In der verbleibenden Nachtzeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist dann mit keinem oder nur geringfügigem Betrieb auf der Parkplatzfläche zu rechnen. Entsprechend den Ausführungen der DIN 18005 ist ab einem Beurteilungspegel über 45 db(a) ein ungestörter Schlaf, auch bei nur teilweise geöffneten Fenstern, nicht möglich. Die aus dieser Situation resultierenden Anforderungen an die Ausführungen der Außenfassaden des Hotelbaus und der Lüftungstechnik werden in Abschnitt 2.5 dargestellt. Beurteilung der gewerblichen Lärmbelastung der außerhalb des Plangebietes gelegenen schützenswerten Nutzungen Die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung überschreiten in der Tageszeit nicht die in den umliegenden schützenswerten Gebiete gemäß TA Lärm gültigen Immissionsrichtwerte. Die Grenzwerte für kurzzeitige Maximalpegel werden ebenfalls durch die kurzzeitigen Maximalpegel der Gesamtbelastung nicht überschritten. 140115/IP/W/PG Seite 5 von 36

In der Nachtzeit werden die gemäß TA Lärm gültigen Immissionsrichtwerte in folgenden Bereichen überschritten: - Im Bereich der Gebäude Mühlentorsweg 1 bis Mühlentorsweg 11 wird der Immissionsrichtwert in der Nachtzeit von IRW = 40 db(a) um bis zu 8 db (A) überschritten. Der Grenzwert für kurzzeitige Maximalpegel von L AFmax = 60 db(a) wird um bis zu 2,3 db(a) überschritten. - Im Bereich der Gebäude Mühlentorsweg 13 bis Mühlentorsweg 15 wird der Immissionsrichtwert in der Nachtzeit von IRW = 45 db(a) um bis zu 2 db (A) überschritten. Der Grenzwert für kurzzeitige Maximalpegel von L AFmax = 65 db(a) wird nicht überschritten. - Im Bereich der Gebäude Cretschmerstr. 1, 1a, 2, 4 und Cretschmerstr. 6 wird der Immissionsrichtwert in der Nachtzeit von IRW = 40 db(a) um bis zu 2 db (A) überschritten. Der Grenzwert für kurzzeitige Maximalpegel von L AFmax = 60 db(a) wird nicht überschritten. - Im Bereich der Gebäude Mindener Landstraße 15, 17, 19 und 21 wird der Immissionsrichtwert in der Nachtzeit von IRW = 45 db(a) um bis zu 7 db (A) überschritten. Der Grenzwert für kurzzeitige Maximalpegel von L AFmax = 65 db(a) wird nicht überschritten. Die dokumentierten Überschreitungen werden durch die Entleerung des vollständig besetzten Parkplatzes hervorgerufen. Dieser Belastungsfall tritt insbesondere nach der Beendigung einer Veranstaltung im Theater statt. Da die im Theater überwiegenden stattfindenden Veranstaltungen einen Abgang der Zuschauer in der Zeit zwischen 22 Uhr und 23 Uhr zur Folge haben, kann durch eine Verschiebung der Nachtzeit (Abschnitt 6.4 der TA Lärm) die Richtwertüberschreitung verhindert werden, wenn weiterhin eine 8 stündige Nachtruhe der Nachbarschaft sichergestellt werden kann. Veranstaltungen mit einem Abgang der Zuschauer nach 23 Uhr können nur durch Beurteilung als seltenes Ereignisse (Abschnitt 7.2 der TA Lärm) dargestellt werden. Da ein passiver Lärmschutz an Gebäuden bei Gewerbekonflikten nicht dienlich ist 1, bleibt der Lärmkonflikt in den angegebenen Bereichen bestehen. Die berechneten Beurteilungspegel des der Anlage zugeordneten Kfz-Verkehrs (Zusatzbelastung) auf öffentlichen Straßen erhöhen die Beurteilungspegel der Straßenverkehrsvorbelastung nicht um mehr als 3 db(a). Schalltechnische Belastung durch Freizeitlärm Gemäß DIN 18005-1 [6] sind die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Freizeitanlagen entsprechend den in den Ländern gültigen Vorschriften zu beurteilen. Freizeitanlagen werden in Niedersachsen wie nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach 1 Die TA Lärm definiert den Beurteilungsort 0,5 m vor dem geöffneten Fenster, unabhängig von den schalldämmenden Eigenschaften des Fensters. 140115/IP/W/PG Seite 6 von 36

TA Lärm beurteilt 2. Zusätzlich zu den Regelungen der TA Lärm werden zur Beurteilung von Freizeitanlagen die Ruhezeiten-Zuschläge nach Nr. 6.5 der TA Lärm auch in Gebieten nach Nr. 6.1, Buchstabe c, der TA Lärm (Mischgebiete) vergeben. In diesem Sinne sind außerhalb des Plangebietes folgende Anlagen als Freizeitanlagen zu betrachten und zu beurteilen (Vorbelastung): - Betrieb des neugebauten Freizeitbades Nienburg mit allen zugehörigen Anlagenteilen (RLT-Technik, Betrieb Außenanlagen und Indoorbetrieb) Innerhalb des Plangebietes sind folgende Anlagen als Freizeitanlagen zu betrachten und zu beurteilen (Zusatzbelastung): - Öffentliche Parkplatzfläche mit dem dem Freizeitbad zugeordneten Verkehr Beurteilung der Lärmbelastung des Hotelneubaus durch Lärm aus Freizeitanlagen An der Fassade des geplanten Hotelneubaus werden aufgrund der Gesamtbelastung durch Freizeitanlagen in der Tageszeit Beurteilungspegel zwischen L r = 42 db(a) und L r = 62 db(a) berechnet. In der Nachtzeit sind Beurteilungspegel zwischen L r = 25 db(a) und L r = 51 db(a) zu erwarten. In der Tages- und Nachtzeit wird ein maximaler Pegel von L AFmax = 81,9 db(a) an der Fassade des Neubaus berechnet. Auf Basis der berechneten Beurteilungspegel des Freizeitlärms ist im Bereich des Sondergebietes für die Tageszeit ein erforderlicher Immissionsrichtwert von IRW = 62 db(a) und für die Nachtzeit ein erforderlicher Immissionsrichtwert von IRW = 51 db(a) abzuleiten. Ein Immissionsrichtwert von IRW = 51 db(a) führt jedoch zu einer Überschreitung des dann maximal zulässigen Grenzwertes für kurzzeitige Geräuschspitzen von L AFmax = 71,0 db(a) um 10,9 db(a). Eine Immissionsrichtwert von IRW = 62 db(a) in der Nachtzeit verhindert diese Überschreitung. In der Tageszeit werden die berechneten Beurteilungspegel durch die Geräusche des Parkplatzes als auch durch die Geräusche der Außenanlagen des Freizeitbades (Spielplatz und Planschbecken) bestimmt. In der Nachtzeit sind die Geräusche des Parkplatzes Pegel bestimmend. 2 Freizeitrichtlinie, Erlass vom 25.05.2012, Gem. RdErl. d. MU, d. ML u. d. MW, 305-40502/7.0 [16] 140115/IP/W/PG Seite 7 von 36

Beurteilung der Belastung der außerhalb des Plangebietes gelegenen schützenswerten Nutzungen durch Freizeitlärm Die durch Freizeitlärm hervorgerufenen Beurteilungspegel überschreiten in der Tages- und Nachtzeit die in den umliegenden schützenswerten Gebieten gemäß Freizeitlärmrichtlinie gültigen Immissionsrichtwerte nicht. Im Bereich der Gebäude Mühlentorsweg 1 bis Mühlentorsweg 9 wird der Grenzwert für kurzzeitige Maximalpegel von L AFmax = 60 db(a) wird um bis zu 2,3 db(a) überschritten. An allen anderen Immissionsorten werden die Grenzwerte für kurzzeitige Maximalpegel nicht überschritten. Schalltechnische Belastung durch Sportlärm Gemäß DIN 18005-1 [6] sind die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Sportanlagen gemäß der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) zu beurteilen. In diesem Sinne sind außerhalb des Plangebietes folgende Anlagen als Freizeitanlagen zu betrachten und zu beurteilen (Vorbelastung): - Stadion- und Sportanlage an der Mindener Landstraße - Anlage des Wassersportvereins Nienburg (Parkplatz) Beurteilung der Lärmbelastung des Hotelneubaus durch Lärm aus Sportanlagen An der Fassade des geplanten Hotelneubaus werden aufgrund der Gesamtbelastung durch Sportanlagen in der Tageszeit an Werktagen Beurteilungspegel zwischen L r = 23 db(a) und L r = 49 db(a) berechnet. In der Tageszeit an Sonntagen sind Beurteilungspegel zwischen L r = 31 db(a) und L r = 52 db(a) zu erwarten. In der Tageszeit wird ein maximaler Pegel von L AFmax = 60,8 db(a) an der Fassade des Neubaus berechnet. Auf Basis der berechneten Beurteilungspegel des Freizeitlärms ist im Bereich des Sondergebietes für die Tageszeit ein Immissionsrichtwert von IRW = 52 db(a) zu fordern. In der Tageszeit werden die berechneten Beurteilungspegel insbesondere durch die Geräusche des Parkplatzes des Wassersportvereins bestimmt. In der Nachtzeit sind keine Geräusche durch Sportanlagen vorzufinden. 140115/IP/W/PG Seite 8 von 36

Schalltechnische Belastung durch verkehrstechnische Anlagen Gemäß DIN 18005-1 [6] sind die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Straßen nach RLS 90 [3] zu berechnen. Sowohl bei der Planung von Straßen als auch bei der Planung von schutzbedürftigen Nutzungen in den Einwirkungsbereichen der Straßen ist die Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005-1 anzustreben. Die lärmtechnische Situation innerhalb des Plangebietes wird durch den Verkehr auf der östlich des Plangebietes verlaufenden Mindener Landstraße sowie durch den Verkehr auf der nördlich gelegenen Straße Mühlentorsweg verursacht. Die Berechnung der Geräuschimmissionen aufgrund des Straßenverkehrs basiert auf den Angaben des Verkehrsgutachtens [4] der Ingenieurgemeinschaft Dr. Schubert. Grundsätzlich ist in die Verkehrslärmbelastung durch die Vorbelastung (Verkehrszählung 2012 und Modellprognose) und in die Verkehrslärmbelastung durch die Gesamtbelastung (Vorbelastung und Verkehr durch Betrieb des neuen Freizeitbades) zu unterscheiden. Beurteilung der Lärmbelastung des Hotelneubaus durch Verkehrslärm An der Fassade des geplanten Hotelneubaus werden durch Verkehrslärm (Vorbelastung und Verkehr durch Betrieb des neuen Freizeitbades) in der Tageszeit Beurteilungspegel zwischen L r = 44 db(a) und L r = 55 db(a) berechnet. In der Nachtzeit sind Beurteilungspegel zwischen L r = 34 db(a) und L r = 45 db(a) zu erwarten. Auf Basis der berechneten Beurteilungspegel des Verkehrslärms ist im Bereich des Sondergebietes für die Tageszeit ein erforderlicher Immissionsrichtwert von IRW = 55 db(a) und für die Nachtzeit ein erforderlicher Immissionsrichtwert von IRW = 45 db(a) zu fordern. Beurteilung der Belastung der außerhalb des Plangebietes gelegenen schützenswerten Nutzungen durch Verkehrslärm Die Beurteilungspegel der Verkehrsvorbelastung überschreiten die gemäß der 16. BImSchV gültigen Immissionsgrenzwert für die im Umfeld des Plangebietes liegenden schützenswerten Gebiete sowohl in der Tages- als auch in der Nachtzeit: - Im Verlauf der Straße Mühlentorsweg 1 bis Mühlentorsweg 15 wird der Immissionsgrenzwert von IGW = 59 db(a) in der Tageszeit um bis zu 5 db (A) überschritten. In der Nachtzeit ist eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 140115/IP/W/PG Seite 9 von 36

IGW = 49 db(a)von bis zu 5 db(a) zu verzeichnen. - Im Bereich des Gebäudes Mindener Landstr. 19 werden die Immissionsgrenzwerte von IGW = 64 db(a) in der Tages- bzw. von IGW = 54 db(a) in der Nachtzeit um 1 db (A) überschritten. - Im Bereich der Gebäude Mindener Landstraße 29 bis Landstraße 33 werden die Immissionsgrenzwerte von IGW = 59 db(a) in der Tages- bzw. von IGW = 49 db(a) in der Nachtzeit um bis zu 3 db (A) überschritten. Die dargestellten Überschreitungen sind vor dem Hintergrund der in dem Verkehrsgutachten [4] nicht veröffentlichen LKW-Anteile zur relativieren, da die pauschal auf Basis der RLS90 getroffenen Annahmen (Gemeindestraße, p tag = 10 % und p nacht = 3%) vermutlich über den in der Realität vorzufindenden Werten des LKW -Anteils liegen. Die Beurteilungspegel aufgrund der Verkehrsvorbelastung werden durch den zu erwartenden zusätzlichen Besucherverkehr des Freizeitbades um maximal 1,7 db(a) erhöht. Es ergeben sich folgende Überschreitungen aufgrund der Verkehrsgesamtbelastung: - Im Verlauf der Straße Mühlentorsweg 1 bis Mühlentorsweg 15 wird der Immissionsgrenzwerte von IGW = 59 db(a) in der Tageszeit um bis zu 5 db (A) überschritten. In der Nachtzeit ist eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von IGW = 49 db(a) von bis zu 5 db(a) zu verzeichnen. - Im Bereich der Gebäude Mindener Landstr. 15, 17 und 19 werden die Immissionsgrenzwerte von IGW = 64 db(a) in der Tages- bzw. von IGW = 54 db(a) in der Nachtzeit um bis zu 3 db (A) überschritten. - Im Bereich der Gebäude Mindener Landstraße 29 bis Landstraße 33 werden die Immissionsgrenzwerte von IGW = 59 db(a) in der Tages- bzw. von IGW = 49 db(a) in der Nachtzeit um bis zu 4 db (A) überschritten. Schalltechnische Anforderungen an die Außenbauteile des Hotelneubaus Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile werden auf Basis der DIN 4109 durch Festlegung von Lärmpegelbereichen formuliert. Bei der Berechnung der Lärmpegelbereiche werden die Beurteilungspegel des Gewerbelärms, des Freizeitlärms und des Verkehrslärm in der Nachtzeit berücksichtigt. Entsprechend der in Kapitel 8 dargestellten Berechnung wird eine Einordnung aller Fassadenbereiche des Hotelneubaus in den Lärmpegelbereich III vorgeschlagen. 140115/IP/W/PG Seite 10 von 36

Vorschlag für die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan Unter Berücksichtigung der sowohl in der Tages- als auch in der Nachtzeit vorliegenden Lärmsituation sind im Bebauungsplan Festsetzungen zum passiven Lärmschutz und zur Grundrissgestaltung erforderlich, um einen erforderlichen Geräuschimmissionsschutz zu gewährleisten. Auf Basis der in diesem Gutachten dokumentierten Berechnungen ist die nachfolgend aufgeführte textliche Festsetzungen 3 für den Bebauungsplan zu empfehlen: Im Planungsgebiet sind gemäß 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bauliche Vorkehrungen zum Schutz gegen Lärm zu treffen. Für die dem ständigen Aufenthalt von Personen dienenden Räume sind an den Fassaden passive Schallschutzmassnahmen gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau entsprechend den im B-Plan festgesetzten Lärmpegelbereich III vorzusehen. Die erforderlichen resultierenden bewerteten Schalldämm-Maße (erf. R w,res) aller Außenbauteile (Außenwände, Fenster, Zuluftöffnungen) der jeweiligen Aufenthaltsräume betragen: Raumart Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel [db(a)] Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res [db] Büroräume und ähnliches erf. R w,res [db] III 61 bis 65 35 30 Nachweise zur Schalldämmung sind im Baugenehmigungsverfahren nach DIN 4109 zu führen. Die Geräuschimmissionen aller dem Hotelneubau zugehörigen haus- und lüftungstechnischen Anlagen dürfen im Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung am Mühlentorsweg einen Immissionsgrenzwert von IGW = 34 db(a) nicht überschreiten. 3 Die aufgeführten Empfehlungen für die textliche Festsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der juristischen Prüfung der verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkte, die von der AiR Ingenieurbüro GmbH nicht durchgeführt wurde. 140115/IP/W/PG Seite 11 von 36

3 Allgemeine Angaben Normen und Richtlinien und Unterlagen [1] Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom 26.08.1998 [2] DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2, Allgemeine Berechnungsverfahren von 10/99 [3] RLS 90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [4] Verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des geplanten Ganzjahresbads in Nienburg / Weser, Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing Schubert, November 2013 [5] Verkehrslärmschutzverordnung, Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV), 1990 [6] DIN 18005-1: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Beuth Verlag GmbH, Berlin Juli 2002. [7] Beiblatt 1 zur DIN 18005-1: Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Beuth Verlag GmbH, Berlin, Mai 1987 [8] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen., Bayerisches Landesamt für Umwelt, 6. Auflage 2007 [9] BauGB: Baugesetzbuch in der Fassung vom 27.8.1997 (BGBl. 1 S. 2141), Berichtigung vom 16.1.1998 (BGBl. 1 S 137). [10] BauNVO: Baunutzungsverordnung, in der Fassung vom 23.1.1990 (BGBl. 1 S.132), geändert 22.4.1993 (BGBl. 1 S. 466). [11] VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen von 04/2002 Vom Auftraggeber wurde zur Verfügung gestellt: - Vorentwurf des Bebauungsplan 171 per E-Mail am 25.07.2013 Sämtliche Berechnungen zur Schallausbreitung wurden mit der Prognosesoftware IMMI 2013 der Firma Wölfel Messinstrumente und Software durchgeführt. 140115/IP/W/PG Seite 12 von 36

4 Ermittlung der Belastung durch Gewerbelärm Lärmimmissionen, die von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verursacht werden, sind nach TA Lärm [1] in Verbindung mit ISO 9613-2 [2] zu ermitteln und zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Beurteilung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erfolgt. Die für die städtebauliche Planung heranzuziehende DIN 18005-1 verweist auf die TA Lärm. Die TA Lärm definiert die Bestimmung von Beurteilungspegel zur Beurteilung der an einem Immissionsort auftretenden Geräuschbelastung. Der Beurteilungspegel berücksichtigt die Summe der in den Beurteilungszeiten einwirkenden Anlagengeräusche. Dabei werden Zuschläge für Impulshaltigkeit, für Tonhaltigkeit und für die Informationshaltigkeit berücksichtigt. Der Tag- Beurteilungspegel bezieht sich auf den Zeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr. Es werden besondere Ruhezeiten definiert (6 Uhr bis 7 Uhr und 20 Uhr bis 22 Uhr und zusätzlich von 6 Uhr bis 9 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr an Sonn- und Feiertagen), in denen in Wohngebieten ein Zuschlag von 6 db(a) erteilt wird. Der Nacht- Beurteilungspegel wird in der vollen Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel bestimmt. Der maßgebliche Beurteilungsort liegt bei bebauten Flächen 0,5 m vor dem geöffneten Fenster, des am stärksten betroffenen, schutzbedürftigen Raumes. Die TA Lärm definiert die in Tabelle 1 dargestellten Immissionsrichtwerte, bei deren Einhaltung der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sichergestellt ist. Tabelle 1: Darstellung in der TA Lärm definierten Immissionsrichtwerte Art der Nutzung des Gebietes Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) IRW [db(a)] Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) IRW [db(a)] Mischgebiet (MI) 60 45 Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 40 Reines Wohngebiet 50 35 Die Festsetzung der Gebietsart wird typischerweise über einen Bebauungsplan geregelt. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzung besteht, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Einzelne Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Verkehrsgeräusche auf dem Betriebsgrundstück, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage stehen, sind dem Betriebsgeräusch der Anlage zu zurechnen. Parkplätze sind in schalltechnischer Hinsicht dadurch gekennzeichnet, dass bei ihnen nicht die Geräusche des fließenden Verkehrs überwiegen, sondern dass sie vielmehr durch 140115/IP/W/PG Seite 13 von 36

unregelmäßige, teils impulshaltige Geräusche gekennzeichnet sind. Aufgrund dieser Tatsache gleicht die Geräuschcharakteristik von Parkplätzen mehr jener von Anlagen als der von fließendem Straßenverkehr. Gemäß Parkplatzlärmstudie sollen Parkplätze deshalb aus schalltechnischer Sicht wie immissionsschutzrechtliche nicht genehmigungsbedürftige Anlagen beurteilt werden. Emissionen durch umliegende Parkplatzanlagen Nördlich des Plangebietes befindet sich der Hotelbetrieb Weserschlößchen und das Stadttheater Nienburg. Parkplatzanlage Hotelbetrieb Weserschlößchen Die Parkplatzanlage des Hotelbetriebes Weserschlößchen umfasst 28 Stellplätze. Die Stellplatzanlage wurde entsprechend der Parkplatzlärmstudie modelliert. Dabei wurde als Bezugsgröße eine gesamte Anzahl von B = 62 Betten angesetzt, siehe Tabelle 2. Tabelle 2: Annahmen zur Modellierung der Parkplatzanlage entsprechend Parkplatzlärmstudie Pos. Parkplatztyp Berechnungsart Anzahl Stellplätze Bezug B NTag NNacht NRuhe 1. Parkplatz an Gaststätten Kp = 3 db KI = 4 db Normalfall 28 62 0,11 0,09 0,11 Behindertenparkplatz Theater Der Behindertenparkplatz des Stadttheaters Nienburg umfasst 3 Stellplätze. Für jeden der vier Stellplätze wurden drei Fahrzeugbewegungen in der Tageszeit und eine Fahrzeugbewegung in der Nachtzeit angenommen. Die Stellplatzanlage wurde entsprechend der Parkplatzlärmstudie modelliert, siehe Tabelle 3. Tabelle 3: Annahmen zur Modellierung der Parkplatzanlage entsprechend Parkplatzlärmstudie Pos. Parkplatztyp Berechnungsart Anzahl Stellplätze NTag NNacht NRuhe 1. Sonstiger Parkplatz KI = 4 db Normalfall 3 0,188 1,00 0,188 140115/IP/W/PG Seite 14 von 36

Emissionen durch die KFZ-Werkstatt und das Ladengeschäft an der Mindener Straße 21 An der Mindener Straße befindet sich eine KFZ-Werkstatt, die neben dem eigentlichen Reparaturbetrieb auch einen KFZ-Ersatzteilhandel betreibt. Als maßgebliche Emissionsquelle ist der Innenpegel in der Reparaturhalle sowie die zugehörigen Parkplatzanlage vor der Werkstatthalle zu betrachten. Neben dem KFZ-Betrieb befindet sich ein Ladengeschäft für elektronische Kommunikation. Für das Ladengeschäft sind die vor dem Gebäude befindlichen Kundenparkplätze als relevante Schallquelle zu nennen. Modellierung des Werkstattbetriebes Der Pegel innerhalb des Werkstattgebäudes wird gedämpft durch die Gebäudebegrenzungsflächen nach außen hin abgestrahlt. Die abgestrahlte Schallleistung ist dabei von der Schalldämmung der Gebäudeflächen abhängig. Die Außenwände des betrachteten Gebäudes bestehen aus einem massiven Mauerwerk. Eine Schallabstrahlung über die massiven Außenwände wird aufgrund deren ausreichend hohen Bauschalldämm-Maß vernachlässigt. Die Geräusche werden relevant über die Fenster- und Torflächen sowie die Dachfläche des Gebäudes abgestrahlt. Die abstrahlenden Flächen wurden entsprechend ihrer tatsächlichen Lage und Größe der jeweiligen Außenfassade zugeordnet. Die Abstrahlung der einzelnen Flächen erfolgt unter Berücksichtigung der Bauschalldämm-Maße der Bauteile. Emissionsquellen Werkstattbetrieb, Innenpegel Die über die relevanten Teile der Außenfassade abgestrahlten Schallemissionen werden als Flächenschallquellen gemäß DIN ISO 9613 modelliert. Hierbei wird der nachfolgend aufgeführte Innenpegel über die entsprechenden Flächen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Bauschalldämm-Maßes, als Flächenschallleistungspegel nach außen abgestrahlt. Den Berechnungen liegt im Werkstattbereich ein Innenpegel von L AFTeq = 85 db(a) während der gesamten Betriebszeit zugrunde. Die Berechnung des Innenpegels erfolgt nach VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten [6] auf der Basis von Messwerten für den mittleren Rauminnenpegel in KFZ-Werkstätten als energieäquivalenter Dauerschallpegel von L Aeq = 80 db(a) mit einem Impulszuschlag K I von 5 db(a). Es wurde weiterhin ein Maximalpegel von L AFmax = 110 db(a) für kurzzeitige Geräuschspitzen angenommen. Der Werkstattbetrieb erfolgt bei geschlossenen Toren. Es wurden die in Tabelle 4 bis Tabelle 6 dargestellten Flächenschallquellen berücksichtigt. 140115/IP/W/PG Seite 15 von 36

Tabelle 4: Schallabstrahlende Außenflächen des Werkstattbereiches, Nordostfassade Emissionsquellen Werkstattbetrieb, Nordostfassade Pos. Bauteil Anzahl Einzelfläche [m²] Gesamtfläche [m²] R w [db] 1 Fenster 5 5 25 24 Tabelle 5: Schallabstrahlende Außenflächen des Werkstattbereiches, Nordwestfassade Emissionsquellen Werkstattbetrieb, Nordwestfassade Pos. Bauteil Anzahl Einzelfläche [m²] Gesamtfläche [m²] R w [db] 1 Werkstatttore, geschlossen 3 12,2 36,5 29 Tabelle 6: Schallabstrahlende Außenflächen des Werkstattbereiches, Dachfläche Emissionsquellen Werkstattbetrieb, Dachfläche Pos. Bauteil Anzahl Einzelfläche [m²] Gesamtfläche [m²] R w [db] 1 Sheddach Fenster 1 91,0 91,0 25 Der Zu- und Abfahrtsverkehr (40 Werkstattkunden täglich, gemäß Betreiberauskunft) erfolgt direkt von der Mindener Straße auf das Betriebsgelände. Abbildung 2: Lage der KFZ-Werkstatt Nordwestfassade Nordostfassade Werkstatt Parklatzanlage Ladengeschäft 140115/IP/W/PG Seite 16 von 36

Kundenparkplatz Werkstatt und Ladengeschäft Der Kundenparkplatz der Werkstatt und des Ladengeschäftes umfasst 28 Stellplätze. Für die Werkstatt werden täglich 40 Kunden mit 80 PKW-Bewegungen (Betreiberauskunft) sowie 8 PKW-Bewegungen aufgrund der Mitarbeiter angenommen. Für das Ladengeschäft werden 20 Kunden mit 40 PKW-Bewegungen (Betreiberauskunft) und ebenfalls 8 PKW-Bewegungen für Mitarbeiter berücksichtigt. Die Stellplatzanlage wurde entsprechend der Parkplatzlärmstudie modelliert, siehe Tabelle 7. Tabelle 7: Annahmen zur Modellierung der Parkplatzanlage entsprechend Parkplatzlärmstudie Pos. Parkplatztyp Berechnungsart Anzahl Stellplätze 1. Sonstiger Parkplatz KI = 4 db Normalfall NTag NNacht NRuhe 28 0,304 0,00 0,304 Betriebs- und Einwirkzeiten Werkstatt und Ladengeschäft Tabelle 8: Betriebszeiten Betriebszeiten Dauer Werkstatt 9 Uhr bis 17 Uhr 8 Stunden Ladengeschäft 10 Uhr bis 18 Uhr 8 Stunden Tabelle 9: Einwirkzeiten der Emissionsquellen Einwirkzeiten Werktag, 6 22 Uhr [h] Werktag, Nacht [h] Werkstatt 8 0 Ladengeschäft 8 0 Schallemissionen aufgrund der Haus- und Lüftungstechnik des Hotelneubaus Die Geräuschimmissionen aller dem Hotelneubau zugehörigen haus- und lüftungstechnischen Anlagen dürfen im Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung am Mühlentorsweg einen Immissionsgrenzwert von IGW = 34 db(a) nicht überschreiten. Im Zuge des Bauantragverfahrens für den Hotelneubau sollte ein entsprechender Nachweis erbracht werden. 140115/IP/W/PG Seite 17 von 36

Schallemissionen aufgrund der öffentlichen Parkplatzanlage (Anteil Gewerbelärm) Im Zuge des Neubaus des Freizeitbades wird auch der ehemalige Theaterparkplatz umgebaut und erweitert. Der Parkplatz soll zukünftig 310 Stellplätze besitzen und öffentlich zugänglich sein. Die Bewirtschaftung des Parkplatzes erfolgt über Schrankenanlagen und Kassenautomaten. Der Parkplatz wird sowohl durch die Besucher des Freizeitbades, durch die Besucher des Theaters als auch durch sonstige Besucher genutzt werden. Die Einfahrt zum Parkplatz soll über die vorhandene Ein- und Ausfahrt am Mühlentorsweg und die Ausfahrt über die südliche Zufahrt des ehemaligen Hallenbadparkplatzes an der Mindener Landstraße erfolgen. Das verkehrstechnische Gutachten [4] weist, neben der Angabe des insgesamt zu erwartenden Parkverkehrs, die Anteile des durch den Betrieb des Freizeitbades bedingten Parkverkehrs explizit aus, siehe Tabelle 10. Tabelle 10: Annahmen zur Modellierung der öffentlichen Parkplatzanlage entsprechend dem Verkehrsgutachten [4] Gesamtes Verkehrsaufkommen Fahrten aufgrund des Badbetriebes am Wochenende Fahrten aufgrund des Theaters /Sonstiger Parkverkehr [KFZ-Fahrten/Tag] [KFZ-Fahrten/Tag] [KFZ-Fahrten/Tag] 2700 950 1750 Unterstellt man eine vollständige Nutzung des Parkplatzes aufgrund eines Veranstaltungsbetriebes im Theater, so ist in der Zeit nach der Beendigung der Veranstaltung eine vollständige Leerung des Parkplatzes zu erwarten. Dieser Vorgang wird typischer Weise in der Zeit von 22 Uhr bis 23 Uhr stattfinden. Tabelle 8 stellt die aus dieser Annahme resultierenden KFZ-Fahrten aufgrund des Theaterbetriebes dar. Tabelle 11: Annahmen zur Modellierung der öffentlichen Parkplatzanlage entsprechend dem Verkehrsgutachten Fahrten aufgrund des Theaters / Sonstiger Parkverkehr [KFZ-Fahrten/Tag] Fahrten aufgrund des Theaters / Sonstiger Parkverkehr Tageszeit (6 Uhr bis 22 Uhr) [KFZ-Fahrten] Fahrten aufgrund des Theaters / Sonstiger Parkverkehr Nachtzeit, lauteste Stunde (22 Uhr bis 23 Uhr) [KFZ-Fahrten] 1750 1440 310 Für die Berechnung der durch den Parkplatz erzeugten Emissionspegel wird der öffentliche Parkplatz (Anteil Gewerbelärm) als sonstiger Parkplatz gemäß Parkplatzlärmstudie [8] modelliert, siehe Tabelle 12. 140115/IP/W/PG Seite 18 von 36

Tabelle 12: Annahmen zur Modellierung der öffentlichen Parkplatzanlage (Anteil Gewerbelärm)entsprechend Parkplatzlärmstudie Pos. Parkplatztyp Berechnungsart Anzahl Stellplätze 1. Sonstiger Parkplatz KI = 4 db NTag NNacht NRuhe Normalfall 310 0,290 1 0,290 Zur Berücksichtigung der Geräusche des Türenschlagens wird ein Maximalpegel von L WAmax = 97,5 db(a) je Parkplatzfläche berücksichtigt. Die Geräusche des Parkplatzverkehrs aufgrund des Theaterbetriebes/Sonstiges werden entsprechend TA Lärm berechnet und beurteilt. 5 Ermittlung der Belastung durch Freizeitlärm Der Neubau des Freizeitbades Nienburg mit allen zugehörigen Anlagenteilen sowie der zugehörige Parkverkehr auf dem öffentlichen Parkplatz werden auf Basis der Freizeitlärmrichtlinie 4 beurteilt. Emissionen durch den Betrieb des Freizeitbades Der Standort des Ersatzneubaus des Schwimmbades befindet sich auf dem gleichen Betriebsgrundstück wie das seit Jahren bestehende Bad. Modellierung der Lärmquellen im Außenbereich Es werden die in Tabelle 13 dargestellten Lärmquellen außerhalb des Gebäudes angenommen. Die Modellierung der Lärmquellen erfolgt auf Basis der VDI 3770, Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen. Um den Anforderungen der TA Lärm zu entsprechen, wurden die Lärmquellen auf den Außenflächen zusätzlich zu den Annahmen der VDI 3770 mit Zuschlägen für Informationshaltigkeit KT und Impulshaltigkeit KI beurteilt. 4 Freizeitrichtlinie, Erlass vom 25.05.2012, Gem. RdErl. d. MU, d. ML u. d. MW, 305-40502/7.0 [16] 140115/IP/W/PG Seite 19 von 36

Tabelle 13: Lärmquellen im Außenbereich Pos. Lärmquelle Größe Quellenart Emissionspegel Zuschläge 1. Außen- Schwimmerbecken 300 m² Flächenschallquelle ISO 9613 LwA = 65 db(a) /m² LwAmax = 86 db(a) KT = 3 db KI = 3 db 2. Außenwarmbecken 96 m² Flächenschallquelle ISO 9613 LwA = 65 db(a) /m² LwAmax = 86 db(a) KT = 3 db KI = 3 db 3. Außen-Kinderplanschbecken 50 m² Flächenschallquelle ISO 9613 LwA = 80 db(a) /m² LwAmax = 86 db(a) KT = 3 db KI = 3 db 4. Liegewiese 2540 m² Flächenschallquelle ISO 9613 5. Spielplatz 300 m² Flächenschallquelle ISO 9613 LwA = 62 db(a)/m² LwAmax = 73 db(a) LwA = 77 db(a) /m² LwAmax = 86 db(a) KI = 3 db KT = 3 db KI = 3 db Modellierung und geforderte Eigenschaften der haustechnischen Lüftungsanlagen Die haustechnischen Anlagen wurden entsprechend dem Plan der Dachaufsicht Ganzjahresbad Nienburg, Entwurf Schwimmbadtechnik / Lüftung (Planungsstand 08.10.11) angenommen. Es wurden die in Tabelle 14 dargestellten Anlagen berücksichtig. Tabelle 14: Lärmquellen der raumlufttechnischen Anlagen Lüftungsanlage Schall abstrahlende Flächen [m²] Anlage 1: Sportbad Fortluft: 3,9 m² Zuluft: 3,9 m² Anlage 2: Umkleide / Duschen Anlage 3: Kursbecken / Gesundheitsbecken Anlage 4: Eingang / Küche Anlage 5: Sauna / Gesundheit Fortluft: 1,4 m² Zuluft: 1,4 m² Fortluft: 2,4 m² Zuluft: 2,4 m² Fortluft: 0,62 m² Zuluft: 0,62 m² Fortluft: 2,2 m² Zuluft: 2,2 m² Orientierung Fortluft oben Zuluft östlich Fortluft oben Zuluft westlich Fortluft oben Zuluft westlich Fortluft oben Zuluft westlich Fortluft oben Zuluft westlich Emissionspegel LAeq in 1 m Abstand [db(a)] Fort: LAeq = 61 db(a) Zu: LAeq = 61 db(a) Fort: LAeq = 58 db(a) Zu: LAeq = 58 db(a) Fort: LAeq = 59 db(a) Zu: LAeq = 59 db(a) Fort: LAeq = 57 db(a) Zu: LAeq = 57 db(a) Fort: LAeq = 59 db(a) Zu: LAeq = 59 db(a) Volumenstrom [m³/h] 35000 12500 22000 5600 19300 Ab-/Umluft Trafo Fortluft: 0,13 m² Fortluft oben Fort: LAeq = 57 db(a) 2800 Abluft Umkl. Personal Fortluft: 0,03 m² Fortluft oben Fort: LAeq = 57 db(a) 600 Abluft WCs Sport Bad Fortluft: 0,08 m² Fortluft oben Fort: LAeq = 58 db(a) 1600 Abluft Küche / Müll Fortluft: 0,03 m² Fortluft oben Fort: LAeq = 57 db(a) 450 Abluft WCs Eingang Fortluft: 0,03 m² Fortluft oben Fort: LAeq = 57 db(a) 400 Abluft WCs Duschen Fortluft: 0,06 m² Fortluft oben Fort: LAeq = 58 db(a) 1150 Abluft WCs Sauna Fortluft: 0,03 m² Fortluft oben Fort: LAeq = 57 db(a) 400 Es ist konstruktiv sicherzustellen, dass keine relevante Schallabstrahlung über die Kanal- und Gehäusefläche erfolgt und die Frequenzspektren der Lüftungsemissionen keine Tonhaltigkeiten aufweisen. 140115/IP/W/PG Seite 20 von 36

Modellierung der Lärmquellen im Innenbereich Auf allen öffentlich zugänglichen Flächen innerhalb der Schwimmhallen wird ein Innen-pegel von L Aeq = 85 db(a) angenommen. Der Innenpegel im Schwimmbadgebäude wird gedämpft durch die Gebäudebegrenzungsflächen nach außen hin abgestrahlt. Die abge-strahlte Schallleistung ist dabei von der Schalldämmung der Gebäudeflächen abhängig. Die angenommenen Werte für das jeweilige Bauschalldämm-Maß R w sind in Tabelle 15 dargestellt. Die Abstrahlung erfolgt ausschließlich über die Glasfassadenflächen sowie die Trapezwellblechflächen im Dachbereich. Die Abstrahlung über die massiven Außenwände und die massiven Bereich des Betondaches wurde aufgrund des ausreichend hohen Bauschalldämm-Maßes vernachlässigt. Tabelle 15: Darstellung der angenommenen Bauschalldämm-Maße R w Material Bauteil R w [db] Flächen [m²] Glasfassaden Außenwände, Fenster, Türen 29 480 Trapezblech, isoliert Dachflächen 30 1702 Alle Außenwände des Schwimmbadgebäudes wurden jeweils als eine Emissionsfläche angenommen. Die Flächen von Fenstern und Türen wurden entsprechend ihrer tatsächlichen Lage und Größe in der jeweiligen Fassade zugeordnet. Emissionen durch Fenster und Türen sind im geschlossenen Zustand berechnet worden. Schallemissionen aufgrund der öffentlichen Parkplatzanlage (Anteil Freizeitlärm) Das verkehrstechnische Gutachten [4] benennt für die Wochenendtage aufgrund des Badbetriebes eine tägliche Anzahl von 950 KFZ-Fahrten je Tag. Seitens des Betreibers des Freizeitbades wurde im Jahr 2012 die in Tabelle 16 dargestellte zu erwartende Verteilung der Badbesucher in Abhängigkeit der Tageszeit dargestellt. 140115/IP/W/PG Seite 21 von 36

Tabelle 16: Darstellung des maximalen Besucher-PKW-Aufkommens entsprechend Betreiberangaben Uhrzeit PKW- Anfahrten PKW- Abfahrten Gesamte PKW- Bewegungen 6:15 7:15 40 20 60 7:15 08:15 40 40 80 08:15 20:00 670 455 1125 20:00 22:00 50 150 200 22:00 23:00 0 75 75 23:00 24:00 0 60 60 Summe Tag (6 Uhr 22 Uhr) 800 665 1465 Summe Nacht (22 Uhr 6 Uhr) 0 135 135 Lauteste Stunde (22 Uhr 23 Uhr) 75 Aus den Angaben des Betreibers kann ein Verhältnis der PKW-Fahrten in der lautesten Stunde (22 Uhr bis 23 Uhr) zu den PKW-Fahrten während des gesamten Tages von 0,05 erechnet werden. Auf Basis der täglichen Anzahl von 950 KFZ-Fahrten gemäß dem verkehrstechnischen Gutachten [4] ergibt sich durch Anwendung des ermittelten Verhältnisses von 0,05 eine Anzahl von 48 Fahrten in der lautesten Nachtstunde. Für die Berechnung der durch den Parkplatz erzeugten Emissionspegel wird der öffentliche Parkplatz (Anteil Freizeitlärm) als sonstiger Parkplatz gemäß Parkplatzlärmstudie [8] modelliert, siehe Tabelle 17. Tabelle 17: Annahmen zur Modellierung der öffentlichen Parkplatzanlage (Anteil Freizeit-- lärm) entsprechend Parkplatzlärmstudie Pos. Parkplatztyp Berechnungsart Anzahl Stellplätze 1. Sonstiger Parkplatz KI = 4 db NTag NNacht NRuhe Normalfall 310 0,182 0,155 0,182 140115/IP/W/PG Seite 22 von 36

Einwirkzeiten Für die Anlagen im Innenbereich des Schwimmbades wurde eine Öffnungszeit von 6 Uhr bis 24 Uhr festgelegt. Die Öffnungszeit des Bades wird für den Außenbereich von 10 Uhr bis 22 Uhr festgelegt. Tabelle 18: Einwirkzeiten Freizeitbad, werktags Einwirkzeiten Werktag, RZ 6 7 Uhr [h] Werktag, 7 20 Uhr [h] Werktag, RZ 20 22 Uhr [h] Werktag, Nacht 22 06 Uhr [h] Außenanlagen 0 10 2 0 Anlagen im Innenbereich 1 13 2 1 Parkplatzanlage 1 13 2 1 RLT-Anlagen 1 13 2 1 Tabelle 19: Einwirkzeiten Freizeitbad, sonntags Einwirkzeiten Sonntag, RZ 6 9 Uhr 20 22 Uhr [h] Sonntag, 9 13 Uhr 15 20 Uhr [h] Sonntag, RZ 13 15 Uhr [h] Sonntag, Nacht 22 06 Uhr [h] Außenanlagen 2 8 2 0 Anlagen im Innenbereich 5 9 2 1 Parkplatzanlage 5 9 2 1 RLT-Anlagen 5 9 2 1 6 Ermittlung der Belastung durch Sportlärm Südlich des Plangebietes befindet sich eine Sportplatzanlage. Die Anlage besteht aus drei Fußballfeldern (A-Platz, B-Platz und C-Platz). Der A-Platz ist als Stadion mit einer 400 m- Bahn und einem ausgewiesenem Zuschauerbereich konzipiert. Weiterhin befindet sich ein Beachvolleyballfeld in der Sportanlage, siehe Abbildung 4. Neben der Fußball- und Volleyballnutzung wird die Anlage auch zur Durchführung von Leichtathletik-Wettkämpfen und Leichtathletik-Training, insbesondere als Schulsportanlage genutzt. Aus schalltechnischer Sicht hat die Durchführung von Leichtathletik-Wettkämpfen und Leichtathletik-Training im Vergleich zur Geräuschentwicklung bei der Fußball- und Volleyballnutzung eine nachrangige Bedeutung. Im Folgenden werden daher lediglich die letztgenannten Sportarten betrachtet. 140115/IP/W/PG Seite 23 von 36

Modellierung des Betriebes des Sportanlage Zur Modellierung der des Betriebes der Sportanlage wurden in Absprache mit dem Amt für Soziales und Sport der Stadt Nienburg eine exemplarischer Betrieb an einem Werktag und ein exemplarischer Betrieb an einem Sonntag definiert, siehe Tabelle 20 und Tabelle 21. Tabelle 20: Exemplarischer Betrieb der Sportanlage an einem Werktag Werktag Platz Betrieb Uhrzeit A-Platz 1 Fußballspiel 19 Uhr bis 21 B-Platz Fußball Training 17 Uhr bis 21 Uhr C-Platz Fußball Training 17 Uhr bis 21 Uhr Volleyballfeld Spiel 15 Uhr bis 16 Uhr Tabelle 21: Exemplarischer Betrieb der Sportanlage an einem Sonntag Sonntag Platz Betrieb Uhrzeit A-Platz 2 Fußballspiel 13 Uhr bis 17Uhr B-Platz 1 Fußballspiel 15Uhr bis 17 Uhr Volleyballfeld Spiel 13 Uhr bis 17 Uhr Abbildung 3: Lageplan der Sportanlage Volleyball Zuschauer C-Platz A-Platz B-Platz Zuschauer 140115/IP/W/PG Seite 24 von 36

Emissionsquellen der Sportanlage Die Sportplätze und der Zuschauerbereich wurden auf Basis der VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport und Freizeitanlagen [2] modelliert. Dazu wurden sowohl auf den Spielfeldern als auch auf den Zuschauerbereichen Flächenschallquellen gemäß DIN ISO 9613 [3] angeordnet. Für die Modellierung des Spielbetriebs wurde eine Zuschauerzahl von n = 50 angenommen. Tabelle 22 zeigt die entsprechend den Angaben in der VDI 3770 angenommenen Schallleistungspegel. Tabelle 22: Darstellung der angenommenen Schalleistungen für die Modellierung des SSpielbetriebs Pos. Lärmquelle Größe Quellenart Emissionspegel 1. Spielbereich A-Platz 7700 m² Flächenschallquelle ISO 9613 LwA = 104,1 db(a) LwAmax = 118 db(a) KI = 6 db(a) 2. Zuschauerbereich A-Platz (2x) 432 m² Flächenschallquelle ISO 9613 LwA = 94,8 db(a) LwAmax = 95 db(a) KT = 3 db(a) 3. Spielbereich B-Platz 4455m² Flächenschallquelle ISO 9613 LwA = 104,1 db(a) LwAmax = 118 db(a) KI = 6 db(a) 4. Zuschauerbereich B-Platz (2x) 396 m² Flächenschallquelle ISO 9613 LwA = 94,8 db(a) LwAmax = 95 db(a) KT = 3 db(a) 5. Volleyballfeld 405 m² Flächenschallquelle ISO 9613 LwA = 84,0 db(a) LwAmax = 113 db(a) KI = 13 db(a) Die Schallleistungspegel der Flächenschallquellen für die Spielfelder berücksichtigen die Geräusche des Schiedsrichters sowie die Geräusche der Spieler. Die Geräusche der Zuschauer werden durch die Flächenschallquellen im Zuschauerbreich berücksichtigt. In der Berechnungsvariante Trainingsbetrieb wurde eine Zuschauerzahl von n = 10 angenommen. Tabelle 23 zeigt die entsprechend den Angaben in der VDI 3770 angenommenen Schallleistungspegel für die Modellierung des Trainingsbetriebes. Tabelle 23: Darstellung der angenommenen Schalleistungen für die Modellierung des Trainingsbetriebes Pos. Lärmquelle Größe Quellenart Emissionspegel 1. Spielbereich B-Platz 4455m² Flächenschallquelle ISO 9613 LwA = 95,5 db(a) LwAmax = 118 db(a) KI = 6 db(a) 2. Spielbereich C-Platz 220 m² Flächenschallquelle ISO 9613 LwA = 95,5 db(a) LwAmax = 118 db(a) KI = 6 db(a) 140115/IP/W/PG Seite 25 von 36

Einwirkzeiten der Sportanlage Tabelle 24: Einwirkzeiten Sportanlage, werktags Einwirkzeiten Werktag, 6 8 Uhr [h] Werktag, 8 20 Uhr [h] Werktag, 20 22 Uhr [h] Werktag, Nacht 22-23Uhr [h] Werktag, Nacht 23-24Uhr [h] A-Platz, Spielbetrieb 0 1 1 0 0 A-Platz, Zuschauer 0 1 1 0 0 B-Platz, Training 0 3 1 0 0 C-Platz, Training 0 3 1 0 0 Tabelle 25: Einwirkzeiten Sportanlage, sonntags Einwirkzeiten Sonntag, 7 9 Uhr [h] Sonntag, 9 13 Uhr 15 20 Uhr [h] Sonntag, 13 15 Uhr [h] Sonntag, 20 22 Uhr [h] Sonntag, Nacht 22-23Uhr [h] Sonntag, Nacht 23-24Uhr [h] A-Platz, Spielbetrieb 0 2 2 A-Platz, Zuschauer 0 2 2 B-Platz, Spielbetrieb 0 2 2 B-Platz, Zuschauer 0 2 2 Volleyball, Spiel 0 2 2 Modellierung des Parkplatzes des Wassersportvereins Der Parkplatz des Wassersportvereins Nienburg umfasst 10 Stellplätze. In der Tageszeit werden 60 KFZ-Bewegungen entsprechend 30 Besuchsvorgängen angenommen. Die Stellplatzanlage wurde entsprechend der Parkplatzlärmstudie modelliert, siehe Tabelle 26. Tabelle 26: Annahmen zur Modellierung der Parkplatzanlage entsprechend Parkplatzlärmstudie Pos. Parkplatztyp Berechnungsart Anzahl Stellplätze 1. Sonstiger Parkplatz KI = 4 db Normalfall NTag NNacht NRuhe 0,375 0,188 0 0,375 140115/IP/W/PG Seite 26 von 36

7 Ermittlung der Belastung durch Verkehrslärm Gemäß der DIN 18005-1 sind die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Straßen nach RLS 90 zu berechnen. Dies gilt auch für öffentliche Parkplätze und für Parkplätze, die nicht genehmigungsbedürftigen Sportanlagen bzw. Freizeitanlagen zuzuordnen sind. Sowohl bei der Planung von Straßen und Schienenwegen als auch bei der Planung von schutzbedürftigen Nutzungen in den Einwirkungsbereichen der Straßen und Schienenwege ist die Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005-1 anzustreben. Modellierung der Geräuschemissionen aufgrund des Kfz-Verkehrs auf öffentlichen Straßen Die Modellierung der Geräusche des Kfz-Verkehrs auf der Mindener Landstraße, auf der Straße Mühlentorsweg und der Cretschmerstraße erfolgen entsprechend den Ausführungen des Verkehrsgutachtens [4] der Ingenieurgemeinschaft Dr. Schubert. Grundsätzlich ist in die Verkehrslärmbelastung durch die Vorbelastung (Verkehrszählung 2012 und Modellprognose) und in die Verkehrslärmbelastung durch die Gesamtbelastung (Vorbelastung und Verkehr durch Betrieb des neuen Freizeitbades) zu unterscheiden. Darstellung der Verkehrsvorbelastung Es wurden die in Tabelle 27 und Abbildung 4 dargestellten Verkehrsstärken zur Modellierung der Verkehrsvorbelastung angenommen. Tabelle 27: Darstellung der Verkehrsstärken der Verkehrsvorbelastung Ort 24 Stunden Belastung, Verkehrsprognose LKW-Anteil, Verkehrsprognose Stündliche Belastung Tags nach RLS 90, Gemeindestraße Stündliche Belastung Nachts nach RLS 90, Gemeindestraße LKW-Anteil nach RLS 90, Gemeindestraße Q[KFZ/24h] [p] M [KFZ/h] M [KFZ/h] ptag / pnacht [%] [km/h] V1 2400-144,00 26,40 10 / 3 30 V2 1400-84,00 15,40 10 / 3 30 V3 4000-240,00 44,00 10 / 3 50 V4 2700-162,00 29,70 10 / 3 50 V5 2200-132,00 24,20 10 / 3 50 V6 400-24,00 4,40 10 / 3 50 v 140115/IP/W/PG Seite 27 von 36

Abbildung 4: Darstellung der Verkehrsvorbelastung entsprechend [4], Ingenieurgemeinschaft Dr. Schubert, Hannover V2 V1 V3 V4 V6 V5 Die Straßen werden entsprechend RLS 90 modelliert. Da in den Verkehrsdaten eine Differenzierung der Verkehrsdaten in Tages- und Nachtverkehr sowie die Angabe eines LKW-Anteils nicht vorlag, wurden die betrachteten Straßen als Gemeindestraße bzw. als Gemeindeverbindungsstraße im Sinne der RLS 90 beurteilt. Darstellung der Verkehrsgesamtbelastung Es wurden die in Tabelle 28 und Abbildung 5 dargestellten Verkehrsstärken zur Modellierung der Verkehrsgesamtbelastung angenommen. 140115/IP/W/PG Seite 28 von 36

Tabelle 28: Darstellung der Verkehrsstärken der Verkehrsgesamtbelastung Ort 24 Stunden Belastung, Verkehrsprognose LKW-Anteil, Verkehrsprognose Stündliche Belastung Tags nach RLS 90, Gemeindestraße Stündliche Belastung Nachts nach RLS 90, Gemeindestraße LKW-Anteil nach RLS 90, Gemeindestraße Q[KFZ/24h] [p] M [KFZ/h] M [KFZ/h] ptag / pnacht [%] [km/h] V1 2750-165,00 30,25 10 / 3 30 V2 1400-84,00 15,40 10 / 3 30 V3 5400-324,0 59,40 10 / 3 50 V4 3900-234,00 42,90 10 / 3 50 V5 2950-177,00 32,45 10 / 3 50 V6 2500-150,00 27,50 10 / 3 50 V7 400-24,00 4,40 10 / 3 50 v Abbildung 5: Darstellung der Verkehrsgesamtbelastung entsprechend [4], Ingenieurgemeinschaft Dr. Schubert, Hannover V2 V1 V3 V4 V5 V7 V6 140115/IP/W/PG Seite 29 von 36

8 Ermittlung der Festsetzungen im Bebauungsplan Grundlagen des passiven Schallschutzes Die bauaufsichtlich eingeführte DIN 4109 enthält die baurechtlichen Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit des maßgeblichen Außenlärmpegels, siehe Tabelle 29. Tabelle 29: Darstellung der erforderlichen Schalldämm-Maße R w,res [db] in Abhängigkeit von den Lärmpegelbereichen und der Nutzungsart der betrachteten Räume nach DIN 4109 Raumart Maßgeblicher Außenlärmpegel [db(a)] Lärmpegelbereich Aufenthaltsräume in Wohnungen erf. R w,res [db] Bettenräume in Krankenanstalten erf. R w,res [db] Büroräume erf. R w,res [db] I Bis 55 30 35 - II 56 bis 60 30 35 30 III 61 bis 65 35 40 30 IV 66 bis 70 40 45 35 V 71 bis 75 45 50 40 In Abhängigkeit der betrachteten Lärmart (Gewerbe, Verkehr, etc.) beschreibt die DIN 4109 unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels. Wird der maßgebliche Außenlärmpegel z.b. durch die Geräuschpegel des Straßen- und Schienenverkehrs bestimmt, so ist zu den berechneten Werten der Beurteilungspegel ein Wert von 3 db(a) zu addieren, um einen Ausgleich für die geringere Schalldämmung der für diffusen Schalleinfall gekennzeichneten Bauteile bei einwirkenden Linienschallquellen zu berücksichtigen. Entsprechend Abschnitt 5.5.7 der DIN 4109 sind bei einer Geräuschbelastung aufgrund mehrerer (gleich- oder verschiedenartigen) Quellen der resultierende Außenlärmpegel durch Pegeladdition zu bestimmen. Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß erf. R w,res ist unter Berücksichtigung aller Umfassungsbauteile eines Raumes zu bilden. Nachweise zur Schalldämmung sind nach DIN 4109 zu führen. Tabelle 30 stellt die an den betrachteten Immissionsaufpunkten berechneten Lärmpegelbereiche (LPB) dar. Die berechneten Außenlärmpegel liegen entweder im LPB II oder im LPB III. Vereinfachend wird eine Zuordnung aller Fassadenbereiche in den Lärmpegelbereich LPB III vorgeschlagen. 140115/IP/W/PG Seite 30 von 36

Tabelle 30: Detaillierte Berechnung der Lärmpegelbereiche Immissionsaufpunkte Gewerbelärm Tag (6h-22h) Freizeitlärm Tag (6h-22h) Sportlärm Tag (6h-22h) Verkehrslärm Tag (6h-22h) Summe Tag (6h-22h) L r L r L r L r (inkl. 3 db(a) L r - IP Hotel Süd SW EG 46 58 49 47 59 II IP Hotel Süd SW 1OG 47 59 50 48 60 II IP Hotel Süd SW 2OG 47 60 50 47 61 III IP Hotel Süd SW 3OG 46 61 51 47 62 III IP Hotel Süd SW 4OG 46 62 51 48 63 III IP Hotel Süd SW 5OG 46 62 52 48 63 III IP Hotel Süd SO1 EG 54 56 50 50 59 II IP Hotel Süd SO1 1OG 53 56 50 51 59 II IP Hotel Süd SO1 2OG 53 56 51 51 59 II IP Hotel Süd SO1 3OG 52 57 51 52 60 II IP Hotel Süd SO1 4OG 52 58 52 52 60 II IP Hotel Süd SO1 5OG 51 59 52 53 61 III IP Hotel Süd SO2 EG 53 55 49 52 59 II IP Hotel Süd SO2 1OG 53 55 50 53 59 II IP Hotel Süd SO2 2OG 52 54 50 54 59 II IP Hotel Süd SO2 3OG 52 54 50 55 59 II IP Hotel Süd SO2 4OG 51 54 51 56 60 II IP Hotel Süd SO2 5OG 51 54 51 56 59 II IP Hotel Süd NO1 EG 28 47 31 57 57 II IP Hotel Süd NO1 1OG 29 48 31 58 58 II IP Hotel Süd NO1 2OG 29 49 32 58 59 II IP Hotel Süd NO1 3OG 29 51 32 58 59 II IP Hotel Süd NO1 4OG 29 53 32 57 58 II IP Hotel Süd NO1 5OG 30 54 36 56 58 II IP Hotel Nord SO EG 27 42 33 55 56 II IP Hotel Nord SO 1OG 28 42 33 57 57 II IP Hotel Nord SO 2OG 28 43 33 57 57 II IP Hotel Nord SW EG 40 58 47 47 59 II IP Hotel Nord SW 1OG 41 59 49 48 60 II IP Hotel Nord SW 2OG 41 60 50 48 61 III LPB 140115/IP/W/PG Seite 31 von 36

9 Immissionsorte Zur detaillierteren Betrachtung werden in der Immissionsprognose die in Tabelle 31 beschriebenen Immissionsaufpunkte zur Berechnung herangezogen. Tabelle 31: Darstellung der betrachteten Immissionsaufpunkte Nr. Ort Geschoss Höhe [m] Gebiet IAP 1 Mühlentorsweg 1 EG 1,80 WA IAP2 Mühlentorsweg 1 1.OG 4,80 WA IAP 3 Mühlentorsweg 3 EG 1,80 WA IAP 4 Mühlentorsweg 3 1.OG 4,80 WA IAP 5 Mühlentorsweg 3 2.OG 7,80 WA IAP 6 Mühlentorsweg 3, Rückseite 2.OG 7,80 WA IAP 7 Mühlentorsweg 5 EG 7,80 WA IAP 8 Mühlentorsweg 5 1.OG 1,80 WA IAP 9 Mühlentorsweg 5, Rückseite 1.OG 1,80 WA IAP 10 Mühlentorsweg 7 EG 4,80 WA IAP 11 Mühlentorsweg 7 1.OG 7,80 WA IAP 12 Mühlentorsweg 7, Rückseite 1.OG 7,80 WA IAP 13 Mühlentorsweg 9 EG 1,80 WA IAP 14 Mühlentorsweg 9 1.OG 4,80 WA IAP 15 Mühlentorsweg 11 EG 7,80 WA IAP 16 Mühlentorsweg 11 1.OG 1,80 WA IAP 17 Mühlentorsweg 13 1.OG 4,80 MI IAP 18 Mühlentorsweg 13 2.OG 7,80 MI IAP 19 Mühlentorsweg 15 EG 1,80 MI IAP 20 Mühlentorsweg 15 1.OG 4,80 MI IAP 21 Mühlentorsweg 15 2.OG 7,80 MI IAP 22 Cretschmarstr. 1 EG 1,80 WA IAP 23 Cretschmarstr. 1 1.OG 4,80 WA IAP 24 Cretschmarstr. 1 2.OG 7,80 WA IAP 25 Cretschmarstr. 1a EG 1,80 WA IAP 26 Cretschmarstr. 1a 1.OG 4,80 WA IAP 27 Cretschmarstr. 2 EG 1,80 WA IAP 28 Cretschmarstr. 2 1.OG 4,80 WA IAP 29 Cretschmarstr. 4 EG 1,80 WA IAP 30 Cretschmarstr. 4 1.OG 4,80 WA IAP 31 Cretschmarstr. 6 EG 1,80 WA IAP 32 Cretschmarstr. 6 1.OG 4,80 WA IAP 33 Mindener Landstr. 15 EG 1,80 MI IAP 34 Mindener Landstr. 15 1.OG 4,80 MI IAP 35 Mindener Landstr. 15, Rückseite 1.OG 4,80 MI IAP 36 Mindener Landstr. 17 EG 1,80 MI IAP 37 Mindener Landstr. 17 1.OG 4,80 MI IAP 38 Mindener Landstr. 17, Rückseite 1.OG 4,80 MI IAP 39 Mindener Landstr. 19 EG 1,80 MI 140115/IP/W/PG Seite 32 von 36

IAP 40 Mindener Landstr. 19 1.OG 4,80 MI IAP 41 Mindener Landstr. 19, Rückseite 1.OG 4,80 MI IAP 42 Mindener Landstr. 21 1.OG 4,80 MI IAP 43 Mindener Landstr. 23 HP 4,80 MI IAP 44 Mindener Landstr. 23 1.OG 4,80 MI IAP 45 Mindener Landstr. 29, Nord EG 1,80 WA IAP 46 Mindener Landstr. 29, Nord 1.OG 4,80 WA IAP 47 Mindener Landstr. 29, West EG 1,80 WA IAP 48 Mindener Landstr. 29,West 1.OG 4,80 WA IAP 49 Mindener Landstr. 31, Nord EG 1,80 WR IAP 50 Mindener Landstr. 31, Nord 1.OG 4,80 WR IAP 51 Mindener Landstr. 31, West EG 1,80 WR IAP 52 Mindener Landstr. 31, West 1.OG 4,80 WR IAP 53 Mindener Landstr. 33, West EG 1,80 WR IAP 54 Mindener Landstr. 33, West 1.OG 4,80 WR IAP 55 IP Hotel Süd SW EG EG 1,80 SO IAP 56 IP Hotel Süd SW 1OG 1.OG 4,60 SO IAP 57 IP Hotel Süd SW 2OG 2.OG 7,60 SO IAP 58 IP Hotel Süd SW 3OG 3.OG 10,60 SO IAP 59 IP Hotel Süd SW 4OG 4.OG 13,60 SO IAP 60 IP Hotel Süd SW 5OG 5.OG 16,60 SO IAP 61 IP Hotel Süd SO1 EG EG 1,80 SO IAP 62 IP Hotel Süd SO1 1OG 1.OG 4,60 SO IAP 63 IP Hotel Süd SO1 2OG 2.OG 7,60 SO IAP 64 IP Hotel Süd SO1 3OG 3.OG 10,60 SO IAP 65 IP Hotel Süd SO1 4OG 4.OG 13,60 SO IAP 66 IP Hotel Süd SO1 5OG 5.OG 16,60 SO IAP 67 IP Hotel Süd SO2 EG EG 1,80 SO IAP 68 IP Hotel Süd SO2 1OG 1.OG 4,60 SO IAP 69 IP Hotel Süd SO2 2OG 2.OG 7,60 SO IAP 70 IP Hotel Süd SO2 3OG 3.OG 10,60 SO IAP 71 IP Hotel Süd SO2 4OG 4.OG 13,60 SO IAP 72 IP Hotel Süd SO2 5OG 5.OG 16,60 SO IAP 73 IP Hotel Süd NO1 EG EG 1,80 SO IAP 74 IP Hotel Süd NO1 1OG 1.OG 4,60 SO IAP 75 IP Hotel Süd NO1 2OG 2.OG 7,60 SO IAP 76 IP Hotel Süd NO1 3OG 3.OG 10,60 SO IAP 77 IP Hotel Süd NO1 4OG 4.OG 13,60 SO IAP 78 IP Hotel Süd NO1 5OG 5.OG 16,60 SO IAP 79 IP Hotel Nord SO EG EG 1,80 SO IAP 80 IP Hotel Nord SO 1OG 1.OG 4,60 SO IAP 81 IP Hotel Nord SO 2OG 2.OG 7,60 SO IAP 82 IP Hotel Nord SW EG EG 1,80 SO IAP 83 IP Hotel Nord SW 1OG 1.OG 4,60 SO IAP 84 IP Hotel Nord SW 2OG 2.OG 7,60 SO 140115/IP/W/PG Seite 33 von 36

10 Berechnungsgrundlagen Modell-Kenngrößen Berechnungsverfahren Für die Berechnung der Immissionspegel wurde streng nach den Vorgaben der DIN ISO 9613-2 [2] gerechnet. Die Beurteilung der durch Gewerbelärm erzeugten Immissionspegel erfolgt gemäß TA Lärm [1], mit den hierin festgelegen Beurteilungszeiten von tagsüber 16 Std. (6 22 Uhr) und nachts (22 6 Uhr) in der lautesten Nachtstunde (z.b. 2 Uhr 3 Uhr). Freizeitlärm wird entsprechend der Freizeitlärmrichtline beurteilt. Die Berechnung und Beurteilung der Verkehrsimmissionen erfolgt für Kfz-Geräusche gemäß 16.BImSchV in Verbindung mi der RLS 90 [3]. Die Berechnung von Sportlärm erfolgt nach der 18.BImSchV. Reflexionen Reflexionen werden im Rechenmodell entsprechend den Vorgaben der DIN 9613-2 berücksichtigt. Im Modell wird zur Berechnung der Immissionspegel eine Reflexion berücksichtigt. Das bedeutet, dass neben dem Direktschall auch die Schallenergie, die nach einer Reflexion an einer entsprechenden Fläche am Immissionsaufpunkt einfällt, mit aufaddiert wird. Höhenstruktur des Geländes, Schallschirme In der betrachteten Umgebung sind keine relevanten Erhöhungen vorhanden. Meteorologiedämpfung Alle Berechnungen basieren auf der in der DIN 9613 angenommenen Mitwindwetterlage. Es wurde keine meteorologische Korrektur C met berücksichtigt. Zur Berechnung der Luftabsorption wurde von einer Temperatur von 10 C und einer Luftfeuchtigkeit von 70 % ausgegangen. Bodendämpfung Der Faktor G, der gemäß DIN 9613-2 die Bodendämpfung beschreibt (G = 0 reflektierender Boden, G = 1 poröser Boden), im Modell wird mit G = 0,5 gerechnet. Dieser Ansatz berücksichtigt das Vorhandensein von teils asphaltierten Flächen (Reflexionsflächen) und Grünflächen (absorbierende Flächen). 140115/IP/W/PG Seite 34 von 36

Berechnung der Beurteilungspegel Gemäß TA Lärm [1] erfolgt die Berechnung der Beurteilungspegel gemäß der nachfolgend aufgeführten Formel: Lr = 10 lg[ N 0,1 ( LAeq, j Cmet+ KT, j + KI, j + = Tj 10 1 R, j Tr j 1 K ) ] mit Tr = 16 h tags bzw. = 1 h nachts Tj = Teilzeit j N = Zahl der gewählten Teilzeiten LAeq,j = Mittelungspegel während der Teilzeit Tj Cmet = meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2 (nicht angewandt) K T,j = Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K I,j = Zuschlag für Impulshaltigkeit K R,j = Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nummer 6.5 11 Beurteilung der Qualität der Immissionsprognose Die getroffenen Annahmen zu Art und Einwirkzeit der Schallemissionen stellen immer Maximalwerte dar und tragen somit zu einer hohen Planungssicherheit bei. Gemäß DIN 9613-2 ist für die Ausbreitungsrechnung von der Emissionsquelle zum Aufpunkt aufgrund der Höhe der Schallquellen und der Entfernung zu den Aufpunkten mit einer Abweichung von ± 3 db zu rechnen. Die Verwendung von Maximalwerten bei der Modellierung der Quellen sorgt dafür, dass, bei einem Vertrauensbereich von ± 3 db, die Schallleistungspegel der Quellen an dessen oberen Rand liegen und daher die in der Ausbreitungsrechnung bestehende Unsicherheit nicht vergrößert wird. Aufgrund des geringen Abstandes von Quelle und Immissionsort liegt die Berechnungsunsicherheit im vorliegenden Fall sicher unter ± 3 db. Eine genauere statistische Aussage über den durch die Ermittlung der Emissionsdaten entstehenden Fehler ist nicht möglich. 140115/IP/W/PG Seite 35 von 36

12 Anhang A) Lagepläne mit eingezeichneten Immissionsaufpunkten B) B1Tabellarische Darstellung der Berechnungsergebnisse Gewerbelärm B2 Tabellarische Darstellung der Berechnungsergebnisse Freizeitlärm B3 Tabellarische Darstellung der Berechnungsergebnisse Sportlärm B4 Tabellarische Darstellung der Berechnungsergebnisse Verkehrslärm C) C1 Immissionsrasterkarte Gewerbelärm,,Gesamtbelastung Beurteilungszeit Tag (6-22 Uhr), Rasterhöhe 4,5 m Immissionsrasterkarte Gewerbelärm,,Gesamtbelastung Beurteilungszeit Nacht (22-6 Uhr), Rasterhöhe 4,5 m C2 Immissionsrasterkarte Freizeitlärmlärm,,Gesamtbelastung Beurteilungszeit Tag (6-22 Uhr), Rasterhöhe 4,5 m Immissionsrasterkarte Freizeitlärmlärm,,Gesamtbelastung Beurteilungszeit Nacht (22-6 Uhr), Rasterhöhe 4,5 m C3 Immissionsrasterkarte Sportlärmlärm,,Gesamtbelastung Beurteilungszeit Tag (20-22 Uhr), Rasterhöhe 4,5 m Immissionsrasterkarte Sportlärmlärm,,Gesamtbelastung Beurteilungszeit Sonntag (13-15 Uhr), Rasterhöhe 4,5 m C4 Immissionsrasterkarte Verkehrslärm, Gesamtbelastung Beurteilungszeit Tag (6-22 Uhr), Rasterhöhe 4,5 m Immissionsrasterkarte Verkehrslärm, Gesamtbelastung Beurteilungszeit Nacht (22-6 Uhr), Rasterhöhe 4,5 m Bearbeiter:...... H. Weitkämper, Dipl.-Ing. H. Achelpöhler, Dipl.-Ing.(FH) 140115/IP/W/PG Seite 36 von 36

Anhang A: Lagepläne Abbildung 1: Lageplan 140115/IP/W/PG Anhang A Seite 1 von 3

Abbildung 2: Lageplan Detail 140115/IP/W/PG Anhang A Seite 2 von 3