37 Warenverkauf und Wareneinkauf Ausland ( purchase and sale of goods foreign countries)



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Transkript:

37 Warenverkauf und Wareneinkauf Ausland ( purchase and sale of goods foreign countries) Lernziele: Sie können Binnenmarkt und Drittland unterscheiden. Sie wissen wozu eine UID-Nummer verwendet wird. Sie wissen die Merkmale einer ordnungsgemäßen Rechnung an ein ausländisches Unternehmen. Sie können eine i. g. Lieferung verbuchen. Sie können einen i. g. Erwerb und die Erwerbssteuer verbuchen. Sie können eine Lieferung in ein Drittland verbuchen. Sie können einen Einkauf aus einem Drittland und die Einfuhrumsatzsteuer verbuchen. 37.1 Binnenmarkt ( internal market) Der Europäische Binnenmarkt ist der Wirtschaftsraum der 28 (Stand 2013) Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Mehr und mehr Staaten treten diesem Wirtschaftsraum bei, d. h. die Staaten stellen einen Beitrittsantrag, diesem muss vom Europäischen Parlament und allen Mitgliedsstaaten zugestimmt werden. Kennen Sie alle Mitgliedsstaaten? Aufgabe 1: Vervollständigen Sie die Namen der Mitgliedsstaaten der EU! Belgien Irland Por. Bul. Italien Rumänien Dänemark Lett..... Schw Deutschland Lit.... Slowakei Est. Luxemburg Slow. Finnland Ma... Spanien Frankreich Niederlande Tschechien Griechenland Österreich Ung... Großbritannien Polen Zypern Kro... 37.2 Drittlandgebiet Unter Drittlandsgebiet versteht man alle Länder und Gebiete, die NICHT zur EU zählen, wie z. B.: USA, Japan, China, Vatikanstadt, Nord-Zypern, Berg Athos in Griechenland und alle internationalen Gewässer. VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 1

37.3 MIAS (Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem) Mit Beginn des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 wurden die Steuerkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft und ein neues Mehrwertsteuer-Kontrollsystem für den innergemeinschaftlichen Handel eingerichtet. Der größte Vorteil dieses Systems war die Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Unternehmen: Jährlich entfielen rund 60 Millionen Zollpapiere. Bevor ein österreichisches Unternehmen in einen Mitgliedsstaat der EU liefert, muss überprüft werden, ob das erwerbende Unternehmen tatsächlich seinen Sitz in der EU hat. Dafür gibt es das elektronische MIAS, mit dem das österreichische Unternehmen sich schnell und einfach eine Bestätigung der gültigen Nummer von der Geschäftspartnerin bzw. vom Geschäftspartner holen kann. Genaue Informationen zum MwSt-Informationsaustauschsystem finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/traders/vat_number/index_de.htm 37.4 Innergemeinschaftliche Lieferung (i. g. L.) Liefert ein österreichisches Unternehmen (= Warenverkauf) z. B. an ein deutsches Unternehmen, nennt man dies innergemeinschaftliche Lieferung (innergemeinschaftlich = innerhalb der EU). Diese innergemeinschaftliche Lieferung (abgekürzt i. g. L.) ist STEUERFREI (0 % Steuer)! = Innergemeinschaftliche Lieferung (i. g. L.) 0 % Steuer Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind folgende Punkte: Nachweis, dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedsstaat gelangt ist (anhand eines Beförderungs- und Versendungsbelegs). Buchnachweis (ordnungsgemäßer Beleg) mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID- Nummer) der Kunden. 37.4.1 Buchnachweis (ordnungsgemäßer Beleg) Folgende Punkte müssen auf der Rechnung (Beleg) angeführt sein, um steuerfrei liefern zu können: 1. Name, Anschrift und die richtige UID-Nummer der Käuferin bzw. des Käufers im anderen Mitgliedsstaat (durch die UID-Nummer weist sie/er sich als Unternehmen innerhalb der EU aus!) 2. handelsübliche Bezeichnung und Menge des Liefergegenstandes 3. Tag der Lieferung 4. das vereinbarte Entgelt 5. Hinweis über die steuerfreie Lieferung, z. B.: Die Lieferung ist gem. Art. 6 Abs. 1 Z 1 UStG steuerfrei! 6. Hinweis auf die Beförderung und Versendung (z. B. Name und Anschrift der Spedition) in den anderen Mitgliedsstaat mit Angabe des Bestimmungsortes VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 2

Auch alle anderen gesetzlichen Bestandteile laut Rechnungslegungsgesetz müssen auf der Rechnung vorhanden sein! Zusatzaufgabe: Zählen Sie die gesetzlichen Bestandteile der Rechnung in Paararbeit auf! 37.4.2 Zusammenfassende Meldung (ZM) Alle Unternehmen, die Warenlieferungen an andere Mitgliedsstaaten der EU tätigen, müssen zusätzlich auch eine Meldung (ZM) über innergemeinschaftliche Lieferungen abgeben. Diese Zusammenfassende Meldung (ZM) muss monatlich (in Ausnahmefällen auch vierteljährlich) bis zum Ablauf des Folgemonats auf dem amtlichen Vordruck U 13 beim Finanzamt abgegeben werden. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der ZM über FinanzOnline, ausgenommen die elektronische Übermittlung ist mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar. Aufgabe 2: Betrachten Sie die Rechnung der Kunsttischlerei Franziska Fuchs und beantworten Sie folgende Fragen: Wann wurde die Lieferung getätigt? Wann wurde der Beleg ausgestellt? Wohin wurde die Ware geliefert? Wer lieferte die Ware? Wie lautet die UID-Nummer des verkaufenden Unternehmens? Wie lautet die UID-Nummer des kaufenden Unternehmens? Wie hoch ist das vereinbarte Entgelt? Wie lautet der Hinweis auf die Steuerfreiheit? Hinweis: Namen, Adressen und sonstige Daten auf dem abgebildeten Beleg sind frei erfunden; jede Ähnlichkeit mit realen Namen oder Daten ist zufällig und nicht beabsichtigt! VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 3

37.4.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) Alle Unternehmen in den EU Mitgliedsstaaten erhalten von der jeweiligen Finanzverwaltung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID). Jede dieser Nummern wird nur ein einziges Mal vergeben. Damit kann man innerhalb der EU eindeutig nachweisen, dass man ein Unternehmen ist. Die UID in den anderen Mitgliedsstaaten der EU Jede UID-Nummer eines EU Mitgliedsstaates besteht aus einem zweistelligen Länderkennzeichen und 8 bis 12 weiteren Stellen mit Zahlen und Buchstaben. Einige Beispiele: Mitgliedsstaat der EU Länderkennzeichen weitere Stellen Beispiel Deutschland DE 9 DE123456789 Italien IT 11 IT12345678901 Österreich AT U und 8 Ziffern ATU12345678 Slowakei SK 9 bis 10 SK123456789(0) Slowenien SI 8 SI12345678 Tschechien CZ 8 bis 10 CZ12345678(90) Ungarn HU 8 HU12345678 Die österreichische UID-Nummer hat folgende Merkmale: z. B. ATU12345678 AT Staatenkennzeichnung für Österreich U Hinweis auf die Umsatzsteuer 12345678 8 Ziffern Aktuelle Informationen zu den UID-Nummern finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/umsatzsteuer/uidnummerbinnenmarkt. Überprüfung einer UID-Nummer Die Grundvoraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung ist die Angabe der richtigen Kunden-UID auf der Ausgangsrechnung! Daher hat jedes österreichische Unternehmen die Aufgabe die ausländische UID der/des Geschäftspartnerin/Geschäftspartners zu überprüfen. Dazu gibt es drei Möglichkeiten: 1. Anfragen über FinanzOnline FinanzOnline ist ein Serviceprogramm (online) des Österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (BMF), das Unternehmen aber auch für Privatpersonen nutzen können. Im Rahmen von FinanzOnline können Anfragen der Stufe 1 und der Stufe 2 durchgeführt werden. Die Antwort wird elektronisch mitgeteilt. Der Ausdruck erfolgt durch die/den Abfragende/Abfragenden selbst. Dieser Ausdruck gilt als Beleg und muss gem. 132 BAO aufbewahrt werden. VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 4

Stufe 1 (einfache Abfrage): Bei der einfachen Abfrage wird die Nummer ohne Bezug auf ein bestimmtes Unternehmen überprüft. Stufe 2 (qualifizierte Abfrage): Bei der qualifizierten Abfrage wird die Nummer im Zusammenhang mit der Unternehmensanschrift überprüft. Da die Antwort immer nur gültig oder nicht gültig (Datenschutz) lautet, ist es sehr wichtig, die Angaben zum Namen und Anschrift des zu prüfenden Unternehmens sehr genau anzugeben! ACHTUNG: Seit 1. Juli 2011 MÜSSEN die Bestätigungsanfragen elektronisch, also über FinanzOnline erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind. 2. Anfragen über das UID-Büro Fehlen die technischen Voraussetzungen für FinanzOnline, können die Bestätigungsanfragen auch beim UID- Büro des BMF (Bundesministerium für Finanzen) erfolgen. Die Anträge können telefonisch, schriftlich oder per Fax (Formular U 16) an das UID-Büro (UID-Büro des BM für Finanzen, Suben 25, 4975 Suben) gerichtet werden. 3. MIAS-Selbstabfrage Auch eine Online-Abfrage auf der Homepage der Europäischen Kommission ist jederzeit möglich. Die Möglichkeit einer Schnellabfrage einer UID-Nummer finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies. Web-Aufgabe: Nehmen Sie einen Kassabeleg von Ihrem letzten Einkauf und versuchen Sie, die auf der Rechnung abgedruckte UID-Nummer zu überprüfen. Welche Informationen bekommen Sie? 37.4.4 Buchen von innergemeinschaftlichen Lieferungen (i. g. L.) Für die Verbuchung einer i. g. L. benötigt man ein eigenes Erlöskonto: 4010 Erlöse aus innergemeinschaftlichen Lieferungen (EU) 0 % 1. 7. 20.., AR 546: Verkauf von Konto Soll Haben Waren an unseren Kunden Fa. 2000 Lieferforderungen 1.256,00 Huber (DE547827895) in Berlin 4010 Erlöse aus i. g. L. 0 % 1.256,00 über 1.256,00 Diese Buchung ist x erfolgswirksam + / Aufgabe 3: Verbuchen Sie den Beleg der Fa. Kunsttischlerei Fuchs (Seite 3). Die UID-Nummer des Kunden wurde bereits überprüft und für gültig bestätigt. 16. 7. 20.., AR 547: Verkauf von Konto Soll Haben Waren an unseren Kunden Fa. GmbH (DE21547895) in München. VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 5

Aufgabe 4: Verbuchen Sie folgende i. g. Lieferungen! Die UID-Nummern der Kunden wurden bereits überprüft und für gültig bestätigt. 20. 7. 20.., AR 548: Warenverkauf Konto Soll Haben an den Kunden Fa. Sóskút in Budapest (HU548721578) über 981,00. 28. 7. 20.., AR 549: Verkauf von Konto Soll Haben Waren an unseren Kunden Fa. Mêlnik in Prag (CZ3159814021) über 456,00. VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 6

37.4.5 Binnenmarkt und Drittland/Alles klar? 1 Kreuzen Sie alle Länder an, die KEINE Mitgliedsstaaten in der EU (= Drittländer) sind. Albanien Lettland Monaco Schweden Griechenland Liechtenstein Norwegen Schweiz Irland Luxemburg Rumänien Serbien Island Malta Russland Slowenien 37.4.6 Innergemeinschaftliche Lieferung/Alles klar? 1 Beurteilen und korrigieren Sie die folgenden Aussagen! a. Die österreichische UID-Nummer besteht aus AT und 8 Ziffern. b. MIAS ist die Abkürzung für Mehr internationale Austauschsysteme c. Auf einer steuerfreien Rechnung in die EU reicht die UID-Nummer der österreichischen Firma. d. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung verkauft ein österreichisches Unternehmen Waren an ein Unternehmen in der EU. e. UID-Nummer ist die Abkürzung für Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. f. Die Zusammenfassende Meldung ist bei der Gemeinde abzugeben. g. Eine Erlösbuchung ist immer erfolgswirksam. h. Die Verbuchung einer innergemeinschaftlichen Lieferung erfolgt auf dem Konto HW- Erlöse 20 %. i. Mit innergemeinschaftlich meint man innerhalb des Gebietes rund um Österreich. j. Bei einer i. g. Lieferung muss geprüft werden, ob die/der Kundin/Kunde auch wirklich ein Unternehmen innerhalb Europas hat. k. Mit Beginn des Binnenmarktes wurden die Steuerkontrollen an den Binnengrenzen verschärft. l. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind steuerfrei. VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 7

37.5 Innergemeinschaftlicher Erwerb (i. g. Erwerb) Ein österreichisches Unternehmen kauft Gegenstände (Wareneinkauf) von einem ausländischen Unternehmen (aus einem Mitgliedsstaat der EU). Dieser Wareneinkauf innerhalb der EU nennt man innergemeinschaftlicher Erwerb. = Innergemeinschaftlicher Erwerb (i. g. E.) Erwerbsteuer 37.5.1 Erwerbsteuer in Österreich Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt einer besonderen Umsatzsteuer, der ERWERBSTEUER! Da seit dem EU-Beitritt die Grenzformalitäten weggefallen sind, ist an ihrer Stelle diese besondere Umsatzsteuer auf den Erwerb (kurz Erwerbsteuer) getreten. Diese Erwerbsteuer ist im Unternehmen selbst zu berechnen und kann gleichzeitig wieder als Vorsteuer abgezogen werden! HINWEIS: Diese Verbuchung der Erwerbsteuer spielt sich nur auf dem Papier ab, der/dem Unternehmerin/Unternehmer entstehen keine Kosten! Trotzdem ist diese Verbuchung der Erwerbsteuer verpflichtend, da die innergemeinschaftlichen Erwerbe in der monatlichen UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) und der Jahreserklärung genau ausgewiesen werden müssen! Voraussetzungen für die Erwerbsbesteuerung in Österreich Die Ware gelangt AUS einem anderen Mitgliedsstaat der EU nach Österreich, egal ob die Ware befördert (mit dem eigenen LKW), versendet (z. B. durch eine Spedition) oder abgeholt wird. Der Erwerber ist ein Unternehmen (mit UID-Nummer), das die Ware für betriebliche Zwecke erwirbt. Der Lieferant ist ein Unternehmen (mit UID-Nummer). Auf der Eingangsrechnung ist der Hinweis auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (aus Sicht der/des Lieferantin/Lieferanten) vorhanden. 37.5.2 Buchen von innergemeinschaftlichen Erwerben (i. g. E.) Die Steuersätze betragen 10 % (z. B. bei Lebensmittel) oder 20 % (Normalsteuersatz) vom Warenwert. Für die Verbuchung der Erwerbsteuer benötigt man zusätzliche Steuerkonten z. B.: 2510 Vorsteuer aus i. g. Erwerb 20 % 2511 Vorsteuer aus i. g. Erwerb 10 % 3510 Erwerbsteuer (USt aus i. g. Erwerb) 20 % 3511 Erwerbsteuer (USt aus i. g. Erwerb) 10 % VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 8

3. 8. 20.., ER 1546: Kauf von Konto Soll Haben Waren von unserem Lieferanten 5010 Handelswareneinsatz 2.458,00 Venturi aus Rom (IT12245878871) 3300 Lieferverbindlichkeiten 2.458,00 über 2.458,00. Diese Buchung ist x erfolgswirksam + / Gleichzeitig mit der Verbuchung der Eingangsrechnung MUSS die Verbuchung der Erwerbsteuer erfolgen! Konto Soll Haben Verbuchung der Erwerbsteuer 2510 VSt aus i. g. Erwerb 20 % 491,60 (Normalsteuersatz)! 3510 Erwerbsteuer 20 % 491,60 x erfolgsneutral Berechnung: 2.458,00 (Warenwert lt. ER) x 20/100 = 491,60 Bei der Verbuchung von innergemeinschaftlichen Erwerben (i. g. E.) sind immer ZWEI Buchungssätze notwendig! Aufgabe 5: Verbuchen Sie folgende innergemeinschaftlichen Erwerbe: 5. 8. 20.., ER 1547: Kauf von Konto Soll Haben Waren von unserem Lieferanten Limburska aus Maribor (SI98421478) über 747,00. Gleichzeitig erfolgt die Verbuchung der Erwerbsteuer (Normalsteuersatz). Konto Soll Haben 16. 8. 20.., ER 1548: Wareneinkauf Konto Soll Haben bei der Firma Michalská in Bratislava (SK1098421478) über 2.666,00. Gleichzeitig erfolgt die Verbuchung der Erwerbsteuer (10 %). Konto Soll Haben VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 9

Die Kunsttischlerei Fuchs hat für die bestellte und gelieferte Ware eine Eingangsrechnung von ihrem deutschen Lieferanten Holzbau GmbH erhalten. Aufgabe 6: Verbuchen Sie diesen i. g. Erwerb und die Erwerbsteuer! (nächste Belegnummer: ER 1549) 1. Verbuchung des i. g. Erwerbes: Datum:... Belegnummer:... Diese Buchung ist erfolgswirksam + / - 2. Verbuchung der Erwerbsteuer 20 %: Diese Buchung ist erfolgswirksam + / - Hinweis: Namen, Adressen und sonstige Daten auf dem abgebildeten Beleg sind frei erfunden; jede Ähnlichkeit mit realen Namen oder Daten ist zufällig und nicht beabsichtigt! Aufgabe 7: Beantworten Sie folgende Fragen zum Beleg! Wie gelangten die Waren von Deutschland nach Österreich?... Wie lautet die deutsche UID-Nummer?... Woran erkennt man, dass der deutsche Lieferant ein Unternehmen ist?... Warum wird für die Ware 20 % Erwerbsteuer berechnet, und nicht 10 %?... VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 10

37.5.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb/Alles klar? 1 Vervollständigen Sie die Sätze, kreuzen Sie die richtige Antwort an (Mehrfachnennungen möglich)! a. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist b. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb wird abgekürzt mit c. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb unterliegt d. Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb e. Der Steuersatz beträgt f. Der Hinweis auf die Steuerfreiheit auf der ER ist g. Für die Erwerbsteuerverbuchung benötigt man folgende Konten: h. Für die Verbuchung einer Eingangsrechnung aus der EU braucht man i. Bei der Berechnung der Erwerbsteuer ist der Warenwert gleich Wareneinkauf in Österreich Wareneinkauf innerhalb der EU inner ER i. g. L. der Einfuhrumsatzsteuer der Erwerbsteuer braucht nur das liefernde Unternehmen eine UID braucht nur das kaufende Unternehmen eine UID 20 % vom Warenwert 10 % vom Warenwert freiwillig notwendig 2510 VSt i. g. E. 20 % 2511 VSt i. g. E. 10 % einen Buchungssatz zwei Buchungssätze 110 % 120 % Wareneinkauf außerhalb der EU Warenverkauf innerhalb der EU i. g. E. keine Abkürzung erlaubt der Einkaufssteuer der Einkommenssteuer müssen beide Unternehmen eine UID haben brauchen beide Unternehmen keine UID 0 % vom Warenwert 25 % vom Warenwert verpflichtend umsonst 3510 Erwerbsteuer 20 % 3511 Erwerbsteuer 10 % keinen Buchungssatz drei Buchungssätze 20 % 100 % 2 Entscheiden Sie in jedem Einzelfall richtig! Geschäftsfall Buchung Buchung ist richtig falsch Wenn falsch: Richtig ist Wareneinkauf auf Ziel inkl. 20 % USt. 5010 HW-Einsatz 2500 Vorsteuer 20 % an 3300 Lieferverbindl. Wareneinkauf bar inkl. 10 % USt. 5010 HW-Einsatz 3500 Umsatzsteuer 20 % an 2700 Kassa Wareneinkauf innerhalb der EU (Erwerbsteuer 20 %) auf Ziel. 5010 HW Einsatz an 3300 Lieferverbindl. und 2510 VSt i. g. E. 20 % an 3510 Erwerbst. 20 % Wareneinkauf innerhalb der EU (Erwerbsteuer 10 %) auf Ziel. 5010 HW Einsatz an 3300 Lieferverbindl. und 2500 Vorsteuer 20 % an 3500 USt 20 % VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 11

37.6 Steuerfreie Ausfuhrlieferungen (Exporte) Ausfuhrlieferungen (Exporte) sind Warenlieferungen von einem österreichischen Unternehmen zu einem ausländischen Unternehmen in einem Drittland (= KEIN Mitgliedsstaat der EU). Drittland = AUSFUHR (Export) 0 % Steuer Bei einer Ausfuhrlieferung können die Waren auf folgende Arten ins Drittland gelangen: Beförderung Das österreichische Unternehmen befördert die Waren über die Grenze zum ausländischen Unternehmen im Drittland. Versendung Das österreichische Unternehmen versendet die Waren z. B. durch eine Spedition über die Grenze zum ausländischen Unternehmen im Drittland. Abholung Das ausländische Unternehmen holt die Waren selbst ab und befördert diese über die Grenze ins Drittland. Ausfuhrlieferungen sind steuerfrei unter folgenden Voraussetzungen: Das österreichische Unternehmen befördert oder versendet die Waren in ein Drittland. Hier muss die Ausfuhr durch Versendungsbelege (Frachtbriefe, etc.) nachgewiesen werden. Oder die/der ausländische Unternehmerin/Unternehmer aus dem Drittland holt die Waren selbst ab. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Erfassung in der Buchhaltung auf einem eigenen Konto muss immer vorhanden sein (Buchnachweis). 37.6.1 Buchen von Ausfuhrlieferungen (Exporten) Für die Verbuchung einer Ausfuhrlieferung (Export) benötigt man ein eigenes Erlöskonto: 4015 Exporterlöse (Drittland) 0 % 3. 9. 20.., AR 550: Verkauf von Konto Soll Haben Waren an den Kunden Fa. Spergli 2000 Lieferforderungen 589,00 in Bern (Schweiz) über 589,00. 4015 Exporterlöse 0 % 589,00 Diese Buchung ist x erfolgswirksam + / Aufgabe 6: Verbuchen Sie folgende Ausfuhrlieferung (Export): 15. 9. 20.., AR 551: Verkauf von Konto Soll Haben Waren an den Kunden Fa. Letter in New York über 981,00. VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 12

37.7 Einfuhren (Importe) von Waren Einfuhren (Importe) sind Wareneinkäufe eines österreichischen Unternehmens von einem Unternehmen aus einem Drittland (= KEIN Mitgliedsstaat der EU). Drittland = EINFUHR (Import) Einfuhrumsatzteuer Bei diesem Wareneinkauf aus einem Drittland schreibt die Zollbehörde die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) vor. Die Steuersätze betragen 10 % (z. B. bei Lebensmittel) oder 20 % (Normalsteuersatz) vom jeweiligen Zollwert. In diesem Kapitel wird der Schwerpunkt auf die Verbuchung der Importe gelegt und daher sind die Zollwerte angegeben und werden nicht berechnet. 37.7.1 Arten der Verzollung Selbstverzollung Das österreichische Unternehmen führt die Verzollung selbst durch und hat beim Zollamt eine eigene Steuernummer. Dann zahlt die/der österreichische Unternehmerin/Unternehmer die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und die Zollabgaben direkt beim Zollamt ein. Speditionsverzollung Die beauftragte Spedition führt die Verzollung durch und zahlt die Abgaben (EUSt und Zollabgaben) an das Zollamt. Die Spedition erstellt für diese Abgaben dann eine Rechnung an das österreichische Unternehmen. Einhebung der EUSt durch das Finanzamt Der österreichische Unternehmer kann bei der Zollanmeldung beantragen, dass die EUSt nicht an das Zollamt, sondern an das Finanzamt zu entrichten ist. Wird von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht, erhält die/der Abgabenpflichtige vom Zollamt monatlich eine Aufstellung über die an das Finanzamt zu entrichtenden EUSt-Beträge des jeweiligen Monats. 37.7.2 Buchen von Importen Für die Verbuchung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) benötigt man ein eigenes Konto: 2520 Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) 5. 10. 20.., ER 1550: Kauf von Konto Soll Haben Waren von der Fa. Salzmann AG 5010 HW-Einsatz 644,00 aus Zürich (Schweiz) über 3300 Lieferverbindlichkeiten 644,00 umgerechnet 644,00. Diese Buchung ist x erfolgswirksam + / 25. 10. 20.., B 66: Überweisung an Konto Soll Haben die Spedition SpeedTrans für bezahlte EUSt beim Zollamt über 2520 Einfuhrumsatzsteuer 128,80 128,80. 2800 Bank 128,80 x erfolgsneutral VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 13

Aufgabe 7: Verbuchen Sie folgende Einfuhren von Waren (Importe). 3. 11. 20.., ER 1551: Kauf von Konto Soll Haben Waren von der Fa. Petrovic aus Moskau (Russland) über umgerechnet 781,00. 3. 12. 20.., B 67: Überweisung an die Konto Soll Haben Spedition SpeedTrans für bezahlte EUSt beim Zollamt über 156,20. 5. 12. 20.., ER 1552: Kauf von Konto Soll Haben Waren von der Fa. Gjøvik aus Oslo (Norwegen) über umgerechnet 1.333,00. 22. 12. 20.., B 68: Überweisung an Konto Soll Haben die Spedition SpeedTrans für Bezahlte EUSt beim Zollamt über 266,60. Die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer holt sich das österreichische Unternehmen wieder als Vorsteuer vom Finanzamt zurück (im Zuge der UVA). VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 14

37.7.3 Ausfuhr und Einfuhr von Waren/Alles klar? 1 Beantworten Sie folgende Fragen zum Thema Ausfuhr und Einfuhr von Waren! Wie können Waren bei einer Ausfuhrlieferung (Export) ins Drittland gelangen?... Unter welchen Voraussetzungen sind Ausfuhrlieferungen steuerfrei?... Welche Arten der Verzollung bei der Einfuhr von Waren (Import) gibt es?... 2 Beurteilen und korrigieren Sie die folgenden Aussagen! a. Ausfuhrlieferungen sind Warenlieferungen in ein Drittland. b. Bei einer Versendung werden die Waren z. B. durch eine Spedition über die Grenze ins Drittland versendet. c. Bei einer Beförderung werden die Waren vom kaufenden Unternehmen abgeholt. d. Ausfuhrlieferung werden auf dem Konto 4000 HW-Erlöse 20 % gebucht. e. Ausfuhrlieferungen sind steuerfrei. f. Ausfuhrlieferungen nennt man auch Importe. g. Einfuhren sind Wareneinkäufe aus einem Drittland. h. Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine freiwillige Abgabe beim Zoll. i. Die Einfuhrumsatzsteuer wird mit ESt abgekürzt. j. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt immer 20 %. k. Für die Einfuhrumsatzsteuer gibt es immer ein eigenes Konto, wie z. B. 2520 VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 15

3 Entscheiden Sie in jedem Einzelfall richtig! Geschäftsfall Einfuhr von Waren aus einem Drittland auf Ziel Buchung 5010 HW-Einsatz an 3300 Lieferverbindl. Buchung ist richtig falsch Wenn falsch: Richtig ist Banküberweisung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) 2520 EUSt an 2700 Kassa Ausfuhrlieferung in ein Drittland auf Ziel Warenverkauf auf Ziel inkl. 10 % USt 4015 Exporterlöse 0 % an 2000 Lieferforderung. 2000 Lieferforderungen an 4000 HW-Erlöse 20 % 3500 USt 20 % 4 Ergänze folgende Begriffe: Erwerbsteuer, 0 % Steuer, Einfuhrumsatzsteuer Innergemeinschaftliche Lieferung Steuer Einfuhr Drittland Innergemeinschaftlicher Erwerb Ausfuhr Drittland VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 16

37.8 Wareneinkauf/-verkauf Ausland/Übung macht d. Meister 1 Verbuchen Sie folgende Geschäftsfälle der Kunsttischlerei Fuchs! Vergeben Sie jeweils die Beleggruppe und -nummer! Beginnen Sie bei jeder Beleggruppe mit der Nummer 1. Die UID-Nummern der Kunden wurden bereits überprüft und für gültig bestätigt. 1. : Warenverkauf an die Fa. Konto Soll Haben in München (DE215478905) im Wert von 1.500,00 auf Ziel. 2. : Wareneinkauf von der Fa. Konto Soll Haben Müller in Wien über 5.940,00 exkl. 20 % USt auf Ziel. 3. : Der Kunde Moser über- Konto Soll Haben weist 2.250,00 für eine offene AR auf unser Bankkonto. 4. : Wir überweisen die Konto Soll Haben fällige USt-Zahllast über 3.154,00. 5. : Wareneinkauf bei der Fa. Konto Soll Haben Lucca in Udine (IT10688789012) über 3.300,00 auf Ziel. (Erwerbssteuer 20 %) 6. : Warenverkauf an die Fa. Konto Soll Haben Matte & Co in Zürich über umgerechnet 3.548,00 auf Ziel. 7. : Wir überweisen an die Fa. Konto Soll Haben Lucca die offene ER über 3.300,00. VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 17

8. : Warenentnahme für Konto Soll Haben private Zwecke (Eigenverbrauch) im Wert von 240,00 inkl. 20 % USt. 9. : Wareneinkauf bei der Konto Soll Haben norwegischen Fa. Kattø in Oslo über umgerechnet 1.987,00 auf Ziel. 10. : Unser Spediteur verrechnet Konto Soll Haben uns 397,40 Einfuhrumsatzsteuer für die Sendung aus Oslo auf Ziel. 11. : Tageslosung über Konto Soll Haben 107,69 inkl. 10 % USt. 12. : Wir kaufen Büromaterial Konto Soll Haben im Wert von 117,84 inkl. 20 % USt und bezahlen bar. 13. : Warenverkauf an den Konto Soll Haben Kunden Rath in Graz, frei Haus, über 547,20 inkl. 20 % USt auf Ziel. 14. : Für die Transportkosten an Konto Soll Haben den Kunden Rath zahlen wir der Spedition 48,00 exkl. 20 % bar. 15. : Kauf von Waren bei der Konto Soll Haben Fa. Ruster in Berlin (DE302458702) über 3.120,00 auf Ziel. (Erwerbsteuer 10 %) VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 18

16. : Überweisung der Konto Soll Haben Feuerversicherungsprämie für unser Geschäft über 2.200,00. 17. : Verkauf von Waren bar Konto Soll Haben im Wert von 88,00 (exkl. 10 %) USt. 18. : Wareneinkauf bei unserem Konto Soll Haben ungarischen Lieferanten Fa. Danubia (HU35980124) in Sopron über 5.222,00 auf Ziel. (Erwerbssteuer 20 %) 19. : Kauf einer Maschine Konto Soll Haben über 9.894,00 inkl. 20 % USt von der Fa. Becker in Wien auf Ziel. 20. : Bezahlung der Bahnfracht Konto Soll Haben für den Transport der Maschine bar über 360,00 exkl. 20 % USt. 21. : Kauf eines neuen Druckers Konto Soll Haben im Wert von 255,96 inkl. 20 % USt bar. 22. : Überweisung der Miete Konto Soll Haben für unser Geschäftslokal über 1.540,00 exkl. 20 % USt. 23. : Import von Waren aus Konto Soll Haben Mukachevo (Ukraine) vom Lieferanten Fa. Bokan um umgerechnet 899,00 auf Ziel. VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 19

24. : Verzollung an der Grenze: Konto Soll Haben Bezahlung der Einfuhrumsatzsteuer über 179,80 bar beim Zollamt. 25. : Warenverkauf an den Konto Soll Haben Kunden Pichler in Linz auf Ziel über 45,00 (exkl. 10 % USt). 26. : Für Beratungskosten Konto Soll Haben werden vom Steuerberater 1.548,00 exkl. 20 % USt auf Ziel verrechnet. 27. : Wareneinkauf bei der Konto Soll Haben Fa. Ludwig GmbH über 5.131,20 inkl. 20 % USt auf Ziel. 28. : Bezahlung der Transport- Konto Soll Haben kosten für den Wareneinkauf über 56,00 exkl. 20 % USt bar. 29. : 100,00 Privateinlage Konto Soll Haben in die Kassa. 30. : Export von Waren an die Konto Soll Haben russische Firma Ivanova in Moskau über 6.169,00 auf Ziel. 31. : Kauf einer neue Konto Soll Haben PC-Anlage auf Ziel bei der Fa. PC1A in Wien über 1.520,00 exkl. 20 % USt. VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 20

32. : Privatentnahme über Konto Soll Haben 500,00 vom Firmenkonto. 33. : Warenverkauf an die Konto Soll Haben schwedische Fa. Lundstad in Malmö (SE502145789512) über 2.154,00 auf Ziel. 2 Für PROFIS! Verbuchen Sie folgende Geschäftsfälle der Kunsttischlerei Fuchs! Die UID-Nummern der Kunden wurden bereits überprüft und für gültig bestätigt. 1. AR 266: Warenverkauf an die Fa. Konto Soll Haben Rinner in Wien über 3.100,00 exkl. 20 % auf Ziel. 2. ER 199: Wareneinkauf bei der Konto Soll Haben finnischen Firma Aldhult in Helsinki (FI54802145) über 8.024,00 auf Ziel. (Erwerbssteuer 20 %) 3. S 74: Aufgrund einer Reklamation Konto Soll Haben erhält der Kunde Fa. Rinner eine Gutschrift über 10 % des Kaufpreises. 4. S 75: Rücksendung eines Teils der Konto Soll Haben Ware an die finnische Firma Adhult (FI54802145); erhalt einer Gutschrift über 1.240,00. (Erwerbsteuer 20 %) 5. AR 267: Warenverkauf an die Fa. Konto Soll Haben Oldman in London (GB254871456) über umgerechnet 4.245,00 auf Ziel. VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 21

6. AR 268: Verkauf von Waren an Konto Soll Haben die weißrussische Fa. Petrov in Minsk im Wert von 4.012,00 auf Ziel. 7. S 76: Der Kunde Fa. Oldmann Konto Soll Haben (GB254871456) schickt Ware zurück. Die Gutschrift beträgt 959,00. 37.9 Wareneinkauf/-verkauf Ausland/Zum Abspeichern! Ergänzen Sie die Tabelle mit den Schlüsselwörtern aus dem Kapitel und erklären Sie diese. Schlüsselwort Erklärung VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 22

Korrigieren Sie den folgenden Text (nicht Zutreffendes streichen)! Der Europäische Binnenmarkt ist der Wirtschaftsraum der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union/Eurozone. Unter Drittlandsgebiet versteht man alle Länder und Gebiete, die zur/nicht zur EU zählen. Das Mehrwertsteuer-Kontrollsystem (MIAS) wurde anstatt/zusätzlich zu den Steuerkontrollen an den Binnengrenzen eingeführt. Verkauft ein österreichisches Unternehmen Waren an ein Unternehmen in der EU nennt man das innergemeinschaftlicher Erwerb/innergemeinschaftliche Lieferung. Eine Ausgangsrechnung für Warenlieferungen an ein Unternehmen in der EU ist steuerpflichtig/steuerfrei. Die UID-Nummer dient als Nachweis für die Unternehmenseigenschaft im Drittland/innerhalb der EU. Die österreichische UID-Nr. besteht aus drei Buchstaben (ATU) und 7/8/9 Ziffern. Wenn ein Internetzugang vorhanden ist kann/muss die Überprüfung einer UID-Nr. (Bestätigungsanfrage) über FinanzOnline erfolgen. Unternehmen die Waren an andere Mitgliedsstaaten der EU verkaufen, müssen auch eine Zusammengesetzte Meldung/Zusamenfassende Meldung abgeben, und zwar beim Finanzamt/bei der Gemeinde. Innergemeinschaftliche Erwerbe sind Wareneinkäufe eines Unternehmens bei einem anderen Unternehmen innerhalb der EU/Europas. Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt einer besonderen Umsatzsteuer, der Einfuhrumsatzsteuer/Erwerbsteuer. Diese Steuer kann/muss vom Unternehmen selbst berechnet werden. Ausfuhrlieferungen nennt man auch Importe/Exporte. Wenn ein österreichisches Unternehmen (z. B. mit dem eigenen LKW) Waren über die Grenze zum ausländischen Unternehmen im Drittland transportiert, dann nennt man das Beförderung/Versendung/Abholung. Ausfuhrlieferungen sind steuerfrei/steuerplichtig. Kauft ein österreichisches Unternehmen Waren von einem Unternehmen aus einem Drittland nennt man das Einfuhr/Ausfuhr bzw. Import/Export. Bei diesem Wareneinkauf aus einem Drittland schreibt die Zollbehörde die Erwerbsteuer/Einfuhrumsatzsteuer vor. VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 23

Daten und Fakten nach: Homepage der Wirtschaftskammer http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=274960&dstid=1389 Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/umsatzsteuer/uidnummerbinnenmarkt/_start.htm Unternehmensserviceportal von help.gv.at unter https://www.usp.gv.at/portal.node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/umsatzsteuer/umsaetze_inne rhalb_eu/umsatzsteuer_identifikationsnummer/seite.800232.html#zm Fachbuch "Die Umsatzsteuer im Rechnungswesen" vom Bilanz-Verlag GmbH, 6. aktualisierte Auflage 2012 von den Autoren Abt, Binder ua, Kapitel "Binnenmarkt" Seite 210 ff VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 24

Inhaltsverzeichnis Zusatzkapitel Warenverkauf und Wareneinkauf Ausland 37 Warenverkauf und Wareneinkauf Ausland... 1 37.1 Binnenmarkt... 1 37.2 Drittlandsgebiet... 1 37.3 MIAS (Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem)... 2 37.4 Innergemeinschaftliche Lieferung (i. g. L.)... 2 37.4.1 Buchnachweis (ordnungsgemäßer Beleg)... 2 37.4.2 Zusammenfassende Meldung (ZM)... 3 37.4.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)... 4 37.4.4 Buchen von innergemeinschaftlichen Lieferungen (i. g. L.)... 5 37.4.5 Binnenmarkt und Drittland/Alles klar?... 7 37.4.6 Innergemeinschaftliche Lieferung/Alles klar?... 7 37.5 Innergemeinschaftlicher Erwerb (i. g. Erwerb)... 8 37.5.1 Erwerbsteuer in Österreich... 8 37.5.2 Buchen von innergemeinschaftlichen Erwerben (i. g. E.)... 8 37.5.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb/Alles klar?... 11 37.6 Steuerfreie Ausfuhrlieferungen (Exporte)... 12 37.6.1 Buchen von Ausfuhrlieferungen (Exporten)... 12 37.7 Einfuhren (Importe) von Waren... 13 37.7.1 Arten der Verzollung... 13 37.7.2 Buchen von Importen... 13 37.7.3 Ausfuhr und Einfuhr von Waren/Alles klar?... 15 37.8 Wareneinkauf und Warenverkauf Ausland/Übung macht den Meister... 17 37.9 Wareneinkauf und Warenverkauf Ausland/Zum Abspeichern!... 22 VERITAS-Verlag, Linz http://buch-fuehren.veritas.at. 25