Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 September 2015



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Transkript:

Zertifizierung Alternative zur Erfüllung des EDL-G Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 Dipl.-Ing. Holger Hoffmann Leiter Fachbereich Managementsysteme TÜV NORD CERT GmbH, Essen Zerifizierung Informationsveranstaltung Verpflichtende Energieaudits für Unternehmen 15.09.2015 IHK Bonn/Rhein-Sieg 1 Inhalt 1 EED und EDL-G 2 Managementsysteme ISO 50001 4 Schlussbemerkungen 2

Inhalt 1 EED und EDL-G 2 Managementsysteme ISO 50001 4 Schlussbemerkungen 3 Energieeffizienz Warum? Ressourcenknappheit Klimaschutz Energiekosten Energie Effizienz Förderprogramme Globaler Wettbewerb Rechtliche Anforderungen Energieeffizienz: Eine Schlüsselkompente für zukünftiges unternehmerisches Handeln 4

Energy Efficiency Directive (EED) (1/4) Im Dez. 2012 hat die EU die Energy Efficiency Directive (EED) erlassen. Diese ist jeweils in nationale Gesetze umzuwandeln. Ziel der Energieeffizienz-Richtlinie: Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu erhöhen. Politisches Ziel: relevante Zielgruppen zu nachhaltigem und ressourcenschonendem Umgang anzuhalten, durch den sie nicht nur einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, sondern gleichzeitig auch von Einsparungen (z.b. Energie-kosten) und Fördermitteln profitieren können. 5 Energy Efficiency Directive (EED) (2/4) Bis 05.06.2014 Bis 05.12.2015 Mind. Alle 4 Jahre Umsetzung der RL durch die EU-Mitgliedstaaten bis 05.06.2014. Ziel: Förderung von hochwertigen und kostenwirksamen Energieaudits für alle Endkunden durch die EU-Mitgliedsstaaten Verpflichtendes Energieaudits* für Unternehmen, die kein KMU sind Wiederholung des Energieaudits spätestens vier Jahre nach dem vorangegangen Energieaudit *Ausgenommen sind Unternehmen, die ein zertifiziertes EnMS oder UMS einrichten bzw. bereits betreiben Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) < 250 Mitarbeiter und Umsatz /a oder Jahresbilanzsumme 6

Energy Efficiency Directive (EED) (3/4) Zu den wesentlichen Bestandteilen der EU- Energieeffizienz-Richtlinie zählt, Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits bzw. alternativ zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder einer Validierung nach EMAS -zu verpflichten. Die Pflicht gilt für alle Nicht-KMU s (entsprechend der EU Definition 2003/361/EU). Alle Unternhmensarten sind vom EDL-G betroffen, vom produzierenden Gewerbe über Handelsunternehmen sowie Finanzwirtschaft bis hin zum Gesundheitswesen. - unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch. 7 Energy Efficiency Directive (EED) (4/4) Nicht-KMU s = Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanz von mehr als 43 Millionen. Die Definition umfasst auch kleinere Unternehmen, die Teil eines Großkonzerns sind, oder ihrerseits größere Unternehmen besitzen. Frist: Bis 05. Dezember 2015: Durchführung eines Energieaudits im Vier-Jahres-Turnus. Die EED selbst sieht keine Sonderregelung für ISO 50001/EMAS vor. 8

KMU Definition im Details (1/2) Sehr komplizierte Regelungen zur Feststellung des KMU Status 1) Diese Regelungen haben jedoch nur Auswirkungen auf die Feststellung des KMU Status, nicht auf die Durchführung von Energieaudits oder Zertifizierungen. Grundsätzlich sind Mitarbeiterzahlen (Vollzeitjahresäquivalente), Umsatz und Bilanzsumme maßgeblich für die Einordnung. Beachtenswert ist, dass Unternehmensverflechtungen entsprechend der Besitzverhältnisse hinzuaddiert werden müssen. Quelle: Die neue KMU Definition, ISBN: 92-894-7907-8 1) http://bookshop.europa.eu/de/die-neue-kmu-definition-pbnb6004773/ 9 KMU Definition im Details (1/2) So sind auch sehr kleine Unternehmen, die bspw. zu 25% in Besitz eines anderen großen Unternehmens sind (bspw. 1000 MA) in diesem Beispiel keine KMUs, da 25% der MA des anderen Unternehmens hinzugerechnet werden müssen. In jedem Fall ist eine Einzelfallentscheidung nötig. Die Einordnung ob KMU oder nicht KMU ist vom Unternehmen zu treffen und ist nicht Element einer behördlichen Feststellung oder eines Energieaudits bzw. Zertifizierung. Bsp.: Quelle: Die neue KMU Definition, ISBN: 92-894-7907-8 Unternehmen A (UK) besitzt 25 % Anteil an B 400 MA. Unternehmen B (D) Unternehmen C (China) Eigenes Unternehmen: 40 % im Besitz von B: 100 MA 200 MA Ergebnis: 25 % von A: 100 MA 100% von B: 100 MA 40 % von C: 80 MA. Total: 280 MA. B ist ein Nicht-KMU 10

Energy Efficiency Directive (EED) Ende 2012 wurde die Energieeffizenzrichtlinie 2012/27/EU (EED) verabschiedet. Ziel der EED: Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu erhöhen (20/20-Ziel) Seit April 2015 hat Deutschland diese Richtlinie in nationales Recht (EDL-G) umgesetzt. Politisches Ziel ist es, relevante Zielgruppen zu nachhaltigem und ressourcenschonendem Umgang anzuhalten, durch den sie nicht nur einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, sondern gleichzeitig auch von Einsparungen (z.b. Energiekosten) und Fördermitteln profitieren können. 11 Nationale Umsetzung in D: Das EDL-G (1/2) Die nationale EED Implementierung erfolgte als Novelle des Energie- Dienstleistungs-Gesetzes (EDL-G). Diese ist seit April 2015 in Kraft. Die Anforderungen der EED wurden weitgehend übernommen. Die Nicht-KMU sind verpflichtet, spätestens bis zum 05.12.2015 und dann minds. alle 4 Jahre ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind Organisationen, die entweder über ein zertifiziertes EnMS gemäß DIN EN 50001 oder ein UMS gemäß EMAS verfügen. Fristverlängerung bei Einführung eines Managementsystems gem. DIN EN ISO 50001 oder EMAS. Die Zertifizierung muss bis 31. Dezember 2016 erfolgen. Der Nachweis zur Einführung eines solchen Systems muss allerdings auch bis 05.12.2015 erbracht werden. Zugelassene Auditoren: a) auf der sog. BAFA Liste geführte Personen oder b) alle Auditoren einer für ISO 50001 akkreditierten Prüfstelle. 12

Nationale Umsetzung in D: Das EDL-G (2/2) Welche Vorgaben sind zu erfüllen: Das Energieaudit bzw. die im Geltungsbereich der Zertifizierung bzw. Validierung befindlichen Standorte oder Prozesse betrachten mindestens 90% des Gesamtenergieverbrauchs der Organisation Mischsysteme aus EMAS, ISO 50001 und DIN EN 16247-1 sind zulässig sofern alle gemeinsam den 90%-Ansatz erfüllen. Die Kontrolle der rechtskonformen Umsetzung obliegt in Deutschland dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA führt diesbezüglich Stichprobenkontrollen aller Nicht-KMUs (Größenordnung 20% innerhalb eines 4-jahres Zyklus). Eine proaktive Meldung an das BAFA ist nicht erforderlich, die Nachweise sind nur auf verlangen vorzulegen. Das BAFA ist aufgrund der zeitlichen Restriktionen hinsichtlich der späten Umsetzung der EnEff-RL in Deutsches Recht gehalten, bei der Sanktionierung Augenmaß zu bewahren. 13 Energy Efficiency Directive (EED) - Ordnungsgelder Zur Durchsetzung der Forderungen werden in mehreren Mitgliedsstaaten Strafgelder bzw. Ordnungsgelder bei Verstößen (wie bspw. kein oder kein vollständiges Energieaudit, wahrheitswidrige Behauptung ein KMU zu sein, etc..) verbunden. Deutschland: Bußgeld bis zu 50.000 Frankreich (Decree): bis zu 2% des Jahresumsatzes des Unternehmens (Hinweis: hier wird nicht die 2003/361/EG für die KMU Definition genutzt) 14

Energy Efficiency Directive (EED) - Ordnungsgelder Österreich (EEffG, Effizienzpaket des Bundes): 10.000 bis 50.000 (hier geht es soweit, dass das Mutterunternehmen eines Betriebes in Österreich verpflichtet wird, auf gesamter Unternehmensebene die Anforderungen zu erfüllen und dabei alle Standorte einzubeziehen -> ansonsten kann auch in diesem Fall eine Verwaltungsstrafe verhängt werden) Italien (DLGS 102): bei Nicht-Einhaltung 4.000 bis 40.000, bei unvollständiger Umsetzung 2.000 bis 20.000 UK (2014 Nr. 1643): Nicht-Einhaltung von ESOS führt zu einer festgelegten Strafe von bis zu 50.000 zuzüglich 500 pro Tag für jeden weiteren Tag non-compliance über einen Zeitraum von 80 Tagen 15 Inhalt 1 EED und EDL-G 2 Managementsysteme ISO 50001 4 Schlussbemerkungen 16

Magagementsysteme allgemein (EnMS und UMS) Umfassender Ansatz - Systematische Gewinnung von Daten - Optimierung des Energieeinsatzes sowie des Energieverbrauches - Steigerung der Energieeffizienz - Vorteile bei der Energiebeschaffung - Erfüllung von gesetzlichen und kundenseitigen Anforderungen Integration des Themas Energieeffizienz in betriebliches Handeln Imageverbesserung gegenüber Investoren, Kunden und Arbeitsmarkt Erfordert kontinuierliche Bearbeitung des Themas 17 Energiemanagementsystem nach ISO 50001 Zertifizierung Gültiger Internationaler Standard für Energiemanagementsysteme Über die erfolgreiche Zertifizierung wird vom Zertifizierer ein Zertifikat ausgestellt. Eine Zertifizierung ist geeignet für Unternehmen aller Branchen und Größen, die ihre Energieeinsparpotenziale identifizieren und nutzen wollen und somit auch eine Ressourcenschonung anstreben. Vorteile einer Zertifizierung Rechtssicherheit Kosteneinsparung Verbindung zu vorhandenen Managementsystemen bspw. ISO 14001 Ressourcenschonung (Energieeinsparpotenziale) Zertifizierung eines Energiemanagementsystems bis zum 31.12. 2016 lt. EDL-G 18

Umweltmanagementsystem nach EMAS EMAS-Validierung Gültiger EU-Standard für Umweltmanagementsysteme EMAS Teilnehmer werden in ein öffentliches Register eingetragen und erhalten eine Urkunde von der zuständigen Registrierungsstelle Eine EMAS-Validierung ist geeignet für Unternehmen aller Branchen und Größen, die neben der Nutzung von Energieeinsparpotenzialen auch eine umfassende Verbesserung ihrer Umweltleistung anstreben. Vorteile einer EMAS-Validierung Rechtssicherheit Kosteneinsparung Imagegewinn Gut mit vorhandenen ISO 14001 Systemen kombinierbar Ressourcenschonung (Energieeinsparpotenziale) Erfolgreiche Validierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS bis zum 31.12.2016 lt. EDL-G 19 Anforderungen an Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 Geltungsbereich und Energiepolitik Geltungsbereich (Kap. 4.5.4) Das Unternehmen muss den Anwendungsbereich und die Grenzen des EnMS festgelegen. Energiepolitik (Kap. 4.3) Die Energiepolitik muss u.a. enthalten: die Verpflichtung zur Erreichung einer Verbesserung der energiebezogenen Leistung die Verpflichtung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen Die Energiepolitik muss angemessen sein. Die o.g. Verpflichtungen sollten in der Formulierung der Energiepolitik deutlich zum Ausdruck kommen. 20

Anforderungen DIN EN ISO 50001 Beauftragter des Managements (Kap. 4.2.2) Das Management muss einen EnM-Beauftragten benennen, um sicherzustellen, dass das EnMS eingeführt, verwirklicht, aufrecht erhalten und kontinuierlich verbessert wird. Der EnMB muss über entsprechende Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen, u.a. bezüglich Bewertung energietechnischer Fragen Durchführung interner Audits - Auf die richtige Stellung des EnMB im Organigramm und eine klare Beschreibung der Verantwortlichkeiten und Befugnisse des EnMB sollte geachtet werden. 21 Anforderungen DIN EN ISO 50001 Energetische Bewertung (Kap. 4.4.3) Das Unternehmen muss eine energetische Bewertung entwickeln, die verwendete Methodik sowie Kriterien dokumentieren und eine Aussage zum bisherigem, aktuellen und erwarteten Energieeinsatz treffen. Das Unternehmen muss den Energieeinsatz auf Basis von Messungen und anderen Daten analysieren. 1.Hilfestellung können die Tabellen 1 bis 3 des BAFA-Merkblattes II.A.1 oder Anlage 2 der SpaEfV geben (eingesetzte Energieträger, Energie verbrauchende Anlagen, Potentiale) 2.Weitere Hinweise können interne / externe Benchmarks und der Vergleich mit bester verfügbarer Technik (BVT) geben 22

Anforderungen DIN EN ISO 50001 Energetische Bewertung (Kap. 4.4.3a) Energieeinsatz und Energieverbrauch Ermittlung der derzeitigen Energiequellen Bewertung des Energieeinsatzes (z.b. Beleuchtung; Heizung; Kühlung; Transport; Prozesse; Produktionslinien) und des Energieverbrauchs [MWh/a] Sankey-Diagramme Tortendiagramme Prozessübersichten Vergleich mit den Vorjahren Das Datum, zu dem die energetische Ausgangsbasis erstmals definiert wurde, sollte dokumentiert werden (ggf. auch das Datum der Revision). 23 Anforderungen DIN EN ISO 50001 Energetische Bewertung (Kap. 4.4.3b) Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs für die Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz Ermittlung der Bereiche des wesentlichen Energieeinsatzes Ermittlung von Einflussgrößen Bestimmung der energiebezogenen Leistung (Energieeffizienz; Energieeinsatz, Energieverbrauch) 24

Anforderungen DIN EN ISO 50001 Energieleistungskennzahlen EnPIs (Kap. 4.4.5) Energiekennzahlen müssen angemessen sein, d.h. die wichtigen Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch müssen bekannt sein und berücksichtigt werden. Die Methode, wie die Energiekennzahlen definiert sind, muss beschrieben sein. Anfangs sollten eher mehr als zu wenig Kennzahlen erhoben werden, um die geeigneten zu identifizieren: Bsp.: [Stromverbrauch/kg Produkt], [Gasverbrauch/kg Produkt], [kwh/m 3 Druckluft], Auslastung (Nenn-, Teillast, Leerlauf, Schichtbetrieb), Temperatur, Druck, Feuchte, Sommer-/Winterbetrieb, etc. Weitere Hinweise können Branchenbenchmarks (ggfs. interne) geben. 25 Anforderungen DIN EN ISO 50001 Strategische & operative E-Ziele & Aktionspläne (Kap. 4.4.6) strategische und operative Energieziele für die relevanten Prozesse und Anlagen Aktionspläne mit Prioritäten, Terminen und Verantwortlichkeiten Gegenstand von internem Audit und Management-Review (Zielerreichung) Ziele sollten SMART sein: Spezifisch Messbar Angemessen Realistisch Terminiert Eine Potentiale / Beeinflussbarkeit-Matrix kann bei der Priorisierung der Ziele helfen. 26

Anforderungen DIN EN ISO 50001 Dokumentation (Kap. 4.5.4) Die EnMS-Dokumentation muss u.a. enthalten: Geltungsbereich / Grenzen des EnMS Energiepolitik strategische und operative Energieziele Aktionspläne Weitere Dokumente (Rechtskataster, Organigramme, etc.) Die exakte Beschreibung des Geltungsbereichs ist bei Antragstellung gem. 63 ff. EEG besonders wichtig, denn der Geltungsbereich muss alle Standorte des antragstellenden Unternehmens (z.b. der GmbH) umfassen. Beschaffung von Energiedienstleistungen, Produkten, Einrichtungen und Energie (Kap. 4.5.7) Berücksichtigung der geplanten oder erwarteten Nutzungsdauer ( Lebenszykluskosten ) bei energierelevanten Produkten, Einrichtungen und Dienstleistungen Auch bei der Beschaffung von Energie sollte eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung angestrebt werden (vgl. Kap. A.5.7) Außer den Beschaffungskosten sind auch die Kosten für den Energieverbrauch über die Nutzungsdauer zu bewerten (gilt für Instandhaltung und Neuinvestitionen). Ein kostenloses Kalkulationstool stellt z.b. der ZVEI zur Verfügung. 28

Vorbereitung auf die Zertifizierung PDCA-Zyklus Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung und des EnMS Überwachung Messung Dokumentation Dokumentation Act Setze die Veränderung um oder breche ab oder durchlaufe den Zyklus erneut. Check Untersuche die Ergebnisse: Was haben wir gelernt? Was ist schiefgegangen? Erfasse die Situation energetische Bewertung Bildung Energiekennzahlen Energieziele Aktionspläne Plan Plane eine Veränderung oder einen Test mit dem Ziel der Verbessrung. DO Führe die Veränderung oder den Test mit geringstem Aufwand aus. Einführung der Aktionspläne Machen Sie sich mit dem PDCA-Zyklus vertraut. 29 Vorbereitung auf die Zertifizierung (ISO 50001) Aufbau des EnMS Geltungsbereich des EnMS festlegen Energiemanagement-Beauftragten benennen Erfassung der eingesetzten Energieträger Identifikation der relevanten Energieverbraucher Aufbau einer Energie-Datenerfassung Bewertung des Energieverbrauchs Ziele formulieren & Aktionspläne erstellen 30

Vorbereitung auf die Zertifizierung (ISO 50001) Interne Überprüfung Internes Audit durchführen Managementreview durchführen Kontinuierliche Verbesserung (KVP) einleiten 31 Ablauf der Zertifizierung Stufe 1 Audit Prüfung der Zertifizierungsbereitschaft Prüfung der EnMS-Systemdokumentation Begehung des Standortes Prüfung des Geltungsbereiches Befragung von Mitarbeitern Prüfung des internen Audits / Management Reviews Erstellung eines Auditberichts (Stufe 1) Das interne Audit und das Management Review sollten i.d.r. bereits vor dem Stufe 1 Audit durchgeführt werden; spätestens aber vor dem Stufe 2 Audit. 32

Ablauf der Zertifizierung Stufe 2 Audit Prüfung der Erfüllung aller Normanforderungen Prüfung der EnMS-Systemdokumentation Begehung des Standortes Auditierung der (energie-) relevanten Abteilungen Prüfung der praktischen Umsetzung von Verfahrensanweisungen, etc. Erstellung eines Auditberichts (Stufe 2) Zum Zeitpunkt des Stufe 2 Audits müssen Normanforderungen, wie die Formulierung von Energiezielen und Aktionsplänen bereits erfüllt sein. Achtung! Die Einführung eines EnMS an sich ist kein Ziel im Sinne des EnMS (sondern Voraussetzung für die Zertifizierung). 33 Inhalt 1 EED und EDL-G 2 Managementsysteme ISO 50001 4 Schlussbemerkungen 34

Schlussbemerkungen Die Durchführung von Energieaudits ist im Normalfall weniger aufwändig als die Einführung eines EnMS. Energiemanagementsysteme verfolgen einen umfangreicheren und nachhaltigeren Ansatz, so dass langfristig mit höheren Einsparungen zu rechnen ist. Mischsysteme und ein Umstieg von Energieaudits auf EnMS ist möglich. Bei Unternehmen mit ausländischen Standorten sind länderspezifische Regelungen zu beachten. Die Zeit drängt.. Deadline 5.12.2015 für Energieaudits bzw. Ende 2016 für EnMS. Betriebliche Entscheidungen für eine Vorgehensweise sollten rasch getroffen werden. Für weitere Informationen: Besuchen Sie unsere Website www.tuv-nord.com/energy-efficiency-directive September 2015 35 Nützliche Informationen zur Vorbereitung auf die Zertifizierung (ISO 50001) BMU / UBA Leitfaden http://www.umweltdaten.de/pu blikationen/fpdf-l/3959.pdf EMAS Energy Efficiency Toolkit http://ec.europa.eu/environm ent/emas mod.eem http://www.modeem.de 36

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Holger Hoffmann Leiter Fachbereich Managementsysteme TÜV NORD CERT GmbH Langemarckstraße 20 45141 Essen Tel. +49 (201) 825-2213 hhoffmann@tuev-nord.de info.tncert@tuev-nord.de www.tuev-nord-cert.com 37