IHK-Merkblatt Stand: 02.06.2016 HINWEIS: Dieses Merkblatt sll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vllständigkeit. Obwhl es mit größter Srgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernmmen werden, es sei denn, der IHK wird vrsätzliche der grb fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen. Arbeitsverträge können swhl unbefristet als auch befristet abgeschlssen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine Kündigung der ein Aufhebungsvertrag erfrderlich ist, endet ein befristeter Arbeitsvertrag grundsätzlich mit Ablauf der Frist. Arten vn Befristungen Befristete Arbeitsverträge können entweder als zeitbefristete Verträge auf einen bestimmten Zeitraum (Beispiel: ein Mnat, ein Jahr usw.) der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bespiel: bis zum 31.12.2009) der als zweckbefristete Verträge für einem bestimmten Zweck (Beispiele: Urlaubsund Krankheitsvertretung, Mitarbeit an einen bestimmten Prjekt) abgeschlssen werden. Zeitbefristete Arbeitsverträge enden, hne dass es einer Kündigung bedarf, zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Bei zweckfristeten Verträgen muss dagegen eine Auslauffrist vn zwei Wchen eingehalten werden. Diese Frist beginnt, sbald der Arbeitnehmer durch schriftlichen Hinweis des Arbeitgebers vn der Erreichung des Zwecks erfährt. Schrifterfrdernis beachten! Wichtig ist, dass die Befristung schriftlich vereinbart wird, da sie ansnsten unwirksam ist. Eine unwirksame Befristung führt aber nicht zu einem unwirksamen Arbeitsvertrag, sndern zu einem unbefristeten! Es empfiehlt sich hnehin, den gesamten Arbeitsvertrag schriftlich abzufassen; dabei sllte der Arbeitsvertrag dppelt ausgefertigt und beide Ausfertigungen vn Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden. Ein Handzeichen der eine Paraphe reichen zur Wahrung der Schriftfrm nicht aus; ntwendig ist die Zeichnung mit ganzem Namen. Der Arbeitgeber sllte auch die Übergabe eines vn beiden Seiten unterschriebenen Exemplars des Arbeitsvertrages vm Arbeitnehmer quittieren lassen der dies zumindest anderweitig dkumentieren, z. B. Einschreiben mit Rückschein bei Übersendung per Pst. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kmmt auch zustande, wenn die Befristungsabrede nicht vr Arbeitsantritt vn beiden Vertragsparteien unterschrieben ist, d. h. die Befristungsabrede muss v r Arbeitsantritt vn Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben wrden sein, um wirksam zu sein. Seite 1 vn 5
Bei einer Zweckbefristung muss der Zweck, bei einer Zeitbefristung muss die Dauer bzw. das Enddatum angegeben werden. Befristetes Arbeitsverhältnis mit sachlichem Grund für die Befristung Eine Befristung ist möglich, wenn ein sachlicher Grund hierfür vrliegt. Beispiele hierfür sind ein Arbeitsverhältnis auf Prbe, Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer, Prjektarbeit, kurzfristiger übermäßiger Arbeitsanfall der dringende Eilaufträge, die mit dem vrhandenen Persnal nicht erledigt werden können. Befristetes Arbeitsverhältnis hne sachlichen Grund für die Befristung Ein zeitbezgener befristeter Arbeitsvertrag kann auch dann vereinbart werden, wenn kein sachlicher Grund für die Befristung vrliegt. Ohne sachlichen Grund ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses jedch nur nch bei einer Neueinstellung zulässig, als nicht, wenn zu irgendeinem früheren Zeitpunkt mit demselben Arbeitgeber schn einmal ein unbefristetes der ein (mit der hne Grund) befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Die Höchstdauer der sachgrundlsen Befristung beträgt bis zu zwei Jahre. Bis zu dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Vertrages möglich. Die Wirksamkeit der Verlängerung der Befristung hängt davn ab, dass die Verlängerung vr dem Ablauf des vrherigen Vertrages stattfindet, die Schriftfrm gewahrt wird, nur die Laufzeit verlängert wird und die bisherigen Vertragsbedingungen beibehalten werden. Werden bei der Verlängerung der Befristung die Vertragsbedingungen (auch zum Vrteil des Arbeitsnehmers!) geändert, liegt nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ein Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages vr, was bei einer sachgrundlsen Befristung dazu führt, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Auch die Verletzung des Schriftfrmerfrdernisses der eine Verlängerung der sachgrundlsen Befristung nach dem Ablauf der ersten Befristung führen dazu, dass der Arbeitsvertrag nicht als verlängert, sndern als unbefristet abgeschlssen gilt. Möglich ist es, an eine Befristung hne Sachgrund einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund anzuschließen. Erleichterte Befristung bei der Beschäftigung Älterer Mit Arbeitnehmern, die bei Beginn der Beschäftigung das 52. Lebensjahr vllendet haben und zuvr mindestens vier Mnate beschäftigungsls gewesen sind, Transferkurzarbeitergeld bezgen der an einer öffentlichen Beschäftigungsmaßnahme teilgenmmen haben, können hne sachlichen Seite 2 vn 5
Grund befristete Arbeitsverträge bis zu fünf Jahren abgeschlssen werden. Bis zu einer Gesamtdauer vn fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung möglich. Bisher ffen gelassen hat das BAG die Frage, b das Verbt der Zuvr-Beschäftigung gilt; es hat allerdings erhebliche Bedenken an der Zulässigkeit einer wiederhlten Befristung älterer Arbeitnehmer geäußert. Erleichterung für Existenzgründer In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages hne Vrliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer vn vier Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer vn vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Es gilt auch hier das Verbt der uvr-beschäftigung. Die Erleichterungen gelten aber nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung vn Unternehmen und Knzernen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die der Gemeinde der dem Finanzamt mitzuteilen ist. Befristung aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen Weitere Befristungsmöglichkeiten für Beschäftigungsverhältnisse aufgrund spezialgesetzlicher Vrschriften sllen hier nur kurz erwähnt werden; für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre IHK: Ersatzeinstellung für Mütter und andere Elternzeitberechtigte (BEEG), Befristung vn Leiharbeitnehmern gem. dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Ausschluss der Befristung / Verhältnis zur vrherigen Beschäftigung An ein unbefristetes der ein befristetes Arbeitsverhältnis kann ein hne sachlichen Grund befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber nicht angeschlssen werden. Dieses sg. Verbt der Zuvr-Beschäftigung, das bisher zeitlich unbegrenzt galt, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vm 06.04.2011 (AZ 7 AZR 716/09) auf einen Zeitraum vn drei Jahren zwischen dem Ende des vrangegangenen und dem Beginn des sachgrundls befristeten Arbeitsverhältnisses begrenzt. Da auch bei einem Verstß gegen das Verbt der Zuvr-Beschäftigung nur die Befristung unwirksam ist, nicht aber der Arbeitsvertrag als slcher, wird in derartigen Fällen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet. Zu einer wirksamen Befristung kmmt es - bei Unterschreiten der drei-jahre-grenze in derartigen Fällen nur, wenn sich an ein unbefristetes Arbeitsverhältnis der eine Befristung mit der hne Sachgrund ein mit Sachgrund befristeter Arbeitsver- Seite 3 vn 5
trag anschließt. Diese Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes zur Bekämpfung des Vrbeschäftigungsverbts auf drei Jahre ist in danach ergangenen Urteilen kritisiert wrden nicht unwidersprchen geblieben, insweit herrscht derzeit eine gewisse Rechtsunsicherheit bei der Anwendung der 3-Jahresfrist in der Praxis. Hinweis: Mehrere Befristungen mit Sachgrund können grundsätzlich aufeinander flgen. Auch ein Wechsel des Sachgrundes ist dabei erlaubt. Allerdings hat der Eurpäische Gerichtshf (EuGH) darauf hingewiesen, dass bei der Prüfung, b die Verlängerung einer Vertretungsbefristung mit Sachgrund sachlich gerechtfertigt ist, alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt werden müssten. Hierzu gehörten auch die Anzahl und die Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitnehmer geschlssenen Arbeitsverträge. Dennch stellt das Gericht klar, dass aus dem blßen Umstand, dass ein Arbeitgeber gezwungen sei, wiederhlt der dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückzugreifen und dass der Vertretungsbedarf auch durch Abschluss unbefristeter Verträge gedeckt werden könne, weder autmatisch flge, dass kein sachlicher Grund für die Befristung gegeben sei, nch dass die Befristung missbräuchlich erflge. Seitdem müssen die deutschen Arbeitsgerichte bei Mehrfachbefristungen prüfen, b ein Rechtsmissbrauch vrliegt. Befristetes Arbeitsverhältnis und Kündigung Da das befristete Arbeitsverhältnis endet, hne dass eine Kündigung erfrderlich ist, kann es grundsätzlich auch weder durch den Arbeitnehmer nch durch den Arbeitgeber vrher gekündigt werden. Etwas anderes gilt, wenn das Recht zur rdentlichen Kündigung anderweitig im anwendbaren Tarifvertrag der im Einzelarbeitsvertrag vereinbart wrden ist. Eine weitere Ausnahme neben der möglichen ausdrücklichen Regelung einer Kündigungsfrist im befristeten Arbeitsvertrag gilt, wenn ein wichtiger Grund vrliegt, der zu einer außerrdentlichen ( fristlsen") Kündigung berechtigt. Eine vrzeitige Beendigung ist auch dann möglich, wenn das befristete Arbeitsverhältnis für die Dauer der Lebenszeit der Persn der über einen Zeitraum vn mehr als fünf Jahren eingegangen wrden ist. In diesen Fällen kann vn dem Arbeitnehmer nach fünf Jahren Dauer der Beschäftigung mit einer Frist vn sechs Mnaten gekündigt werden. Die Entbehrlichkeit der Kündigung zum Ablauf der Frist bedeutet auch, dass für den Arbeitnehmer kein Kündigungsschutz besteht. Das Arbeitsverhältnis endet daher mit Ablauf der Frist auch dann, wenn der Arbeitnehmer z. B. schwerbehindert der Mitglied des Betriebsrates der eine Arbeitnehmerin schwanger der im Mutterschutz ist. Seite 4 vn 5
Ausbildungsverhältnis und anschließende Befristung Im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis kann ein befristeter Arbeitsvertrag hne Sachgrund abgeschlssen werden, da das Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis darstellt. Ansprechpartner Ihr Ansprechpartner bei der IHK: Ass. iur. Sebastian Greif Tel.: 02161 241-148 E-Mail: greif@menchengladbach.ihk.de Seite 5 vn 5