Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH Bezüge zentral THEMATIK Private Altersvorsorge für Besoldungs- und Versorgungsempfänger nach 10a Einkommensteuergesetz (EStG); Verfahren zur Beantragung der Zulagenummer und Übermittlung der Jahresmeldungen, Aktualisierung der Hinweise vom 07.04.2003 und 21.10.2004 BEARBEITUNG D 2.2 DATUM 17. September 2010 Für die Übermittlung der Datensätze zur Beantragung einer Zulagennummer bzw. der Jahresmeldung im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge für Besoldungs- und Versorgungsempfänger an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), so genanntes Riester-Meldeverfahren, gebe ich folgende Hinweise: 1. Erforderliche Erfassungen in KIDICAP Fenster 01 Stand: 09 / 2010 Seite 1 von 7 Vordr.-Nr. BBS065
Datenblock Geburt Das Feld Ort ist in der Schreibweise der Geburtsurkunde zu erfassen. Das Feld Name ist immer zu füllen. Dies bedeutet, dass auch in Fällen, in denen der Nachname mit dem Geburtsnamen übereinstimmt, der Geburtsname zu erfassen ist. Das Kennzeichen Geburtsname ist nicht anzukreuzen. Grund hierfür sind Probleme bei Namensänderungen. Fenster 34 Datenblock Antrag Wurde eine Zulagenummer beantragt, so ist im Feld "Antrag ZfA Zulage Mkm das Kennzeichen 1 zu erfassen. Das Feld ist nicht zu füllen, wenn bereits eine Sozialversicherungsnummer aus einer früheren Tätigkeit in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis vorliegt, oder nach einem Dienstherrenwechsel (z.b. Wechsel eines Beamten vom Landes- in den Bundesdienst) von der ZfA bereits eine Zulagenummer vergeben wurde. Besonderheiten: Das Feld kann bei der Erfassung über die rechte Maustaste gelöscht werden. Sollte sich nach der Übermittlung der Antragsdaten herausstellen, dass die Beantragung einer Zulagenummer nicht erforderlich war, so ist die spätere Übermittlung der Zulagenummer durch die ZfA unschädlich. Das Kennzeichen 9 (Stornierung des Antrags) ist nicht zu verwenden. Stand: 09/2010 Seite 2 von 7 Vordr.-Nr. BBS065
Die Eingabe des Kennzeichens 1 im Feld "Antrag ZfA Zulage Mkm bewirkt eine Eintragung im Anzeigefeld "Antrag offen". Damit ist gekennzeichnet, dass bei der nächsten Abrechnung die Meldung an die ZfA erfolgt. Nach Meldungserstellung wird das Feld wieder auf "blank" gesetzt. Im Anzeigefeld "Meldezeit" wird der Zeitstempel (Datum/Uhrzeit) angezeigt, unter dem die Meldung an die ZfA erzeugt worden ist. Weiterer Datenblock Hinweis: Erfassungen in den Feldern Einverständnis DV, Staatsangehörigkeit und Übergangsregelung 69e BeamtVG sind für die Datenübermittlung zwingend erforderlich: Feld "Einverständnis gilt bis": Hier ist das Beitragsjahr einzutragen, für das letztmals Daten übermittelt werden dürfen, falls eine entsprechende Begrenzung mitgeteilt wurde. Feld Einverständnis DV : Für den in 10 a Abs. 1 S. 1 u. 4 EStG genannten Personenkreis ist eine Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung erforderlich. Der jeweilige Personenkreis wird durch unterschiedliche Schlüsselzahlen gekennzeichnet: 1 - Empfänger von Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz. 2 - Empfänger von Amtsbezügen aus einem Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des 69e Abs. 3 + 4 des BeamtVG vorsieht (dies ist der Fall bei Bundesministern und Parl. Staatssekretären). 3 - die nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 SGB VI versicherungsfrei Beschäftigten (sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentl. Rechts) und die nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigten (nicht im Bereich des BADV - Abt. D -), deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des 69e Abs. 3 + 4 des BeamtVG vorsieht. 4 - Beamte und Richter, die ohne Besoldung beurlaubt sind und die während der Zeit der Beurlaubung einer Beschäftigung nachgehen und sich der Anspruch auf Versorgung während der Beurlaubung auf diese Beschäftigung erstreckt ( 10a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG). Hinweis: Bei Besoldungsempfängern, die sich in Elternzeit befinden oder die aus Sonstigen Gründen ohne Besoldung beurlaubt sind, ist der Schlüssel 1 zu verwenden. Die Steuerung der unterschiedlichen Meldungen an die ZfA erfolgt über den jeweiligen Unterbrechungsgrund in Fenster 24a. 5 - Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hinweis: Bei diesem Personenkreis sind weitere Erfassungen in den Fenstern 13a/b erforderlich (siehe u.a. Erläuterungen zu diesen Fenstern). Stand: 09/2010 Seite 3 von 7 Vordr.-Nr. BBS065
Sofern Zweifel darüber bestehen, welches Kennzeichen beim jeweiligen Zahlungsfall zu verwenden ist, bitte ich, dies ggf. im Einvernehmen mit der personalbearbeitenden Stelle zu klären. Feld "Staatsangehörigkeit": Hier ist die Staatsangehörigkeit mit der entsprechenden Schlüsselung zu erfassen. Die zulässigen Werte sind im Auswahlfenster hinterlegt. Feld "Übergangsregelung 69e BeamtVG": Die Förderung kommt nur in Betracht, wenn das Versorgungsrecht die Anwendung des 69e Abs. 3 u. 4 BeamtVG vorsieht. Dies ist bei Bundesbeamten regelmäßig der Fall. Es ist deshalb immer das Kennzeichen J zu erfassen. Datenblock ZfA-Zulagenummer Pfeiltasten Über die Pfeiltaste nach rechts kann eine neue Zulagenummer mit einem entsprechenden Gilt-ab-Datum erfasst werden. Die Pfeiltaste nach links zeigt die ursprüngliche Zulagenummer. Hinweis: Bei Übermittlung einer neuen Zulagenummer sollte mit der ZfA geklärt werden, welche Nummer für die künftige Datenübermittlung verwendet werden soll. Feld "Gilt ab": Bei bereits vorhandener Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.), die gleichzeitig Zulagenummer ist, muss ein Gilt-ab-Datum erfasst werden. Dabei sollte das Datum erfasst werden, ab dem die Einwilligungserklärung gelten soll. Die Eingabe eines Datums vor Historikbeginn bzw. Zahlungsaufnahme ist allerdings nicht möglich. Ist noch keine SV-Nr. vorhanden (und sind deshalb die Felder im Datenblock Antrag gefüllt), darf ein Gilt-ab-Datum nicht erfasst werden. Feld "ZfA-Zulage/SV-Nr": Sofern eine SV-Nr. bereits aus früherer Tätigkeit in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bzw. wegen Wehr- oder Ersatzdienst vorhanden ist, so ist diese hier zu erfassen. Das Gleiche gilt bei einem Dienstherrenwechsel. Ansonsten wird hier die von der ZfA maschinell zurückgemeldete Zulagenummer angezeigt. Dabei wird maschinell im o.a. Feld Gilt ab das Datum des Abrechnungsmonats eingespielt. Stand: 09/2010 Seite 4 von 7 Vordr.-Nr. BBS065
Fenster 13a und 13b Sofern im Fenster 34, Feld Einverständnis DV das Kennzeichen 5 (DU-Beamte) erfasst wurde, müssen in den Fenstern 13a und 13b folgende Kennzeichen vorhanden sein, damit eine Jahresmeldung an die ZfA erfolgen kann: Im Fenster 13a muss in den Feldern Versorgungsempfänger und Versorgungsart das Kennzeichen 1 erfasst sein. Im Fenster 13b muss im Feld Grund das Kennzeichen 01 (Dienstunfähigkeit) erfasst sein. Stand: 09/2010 Seite 5 von 7 Vordr.-Nr. BBS065
2. Darstellung der Ergebnisse in KIDICAP Fenster 34 Datenblock Ergebnisse In diesen Feldern wird das so genannte ZfA-Brutto nachgewiesen, das im laufenden Abrechnungsmonat und in den RR-Monaten entstanden ist. Hinweis: Das ZfA-Brutto kann vom steuerpflichtigen Brutto abweichen. So werden z. B. der Altersteilzeitzuschlag und Zuschläge für den Dienst an Sonn- und Feiertagen steuerfrei gezahlt, sind aber beim ZfA-Brutto zu berücksichtigen. Stand: 09/2010 Seite 6 von 7 Vordr.-Nr. BBS065
Fenster 27 Registerblatt Jahres-Summen 4 Die kumulierten Monatsbeträge werden im Fenster 27, Registerblatt 4, Feld ZfA-Besold dargestellt. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresmeldung an die ZfA übermittelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gem. 86 Abs. 1 EStG die Vorjahreswerte übermittelt werden und die Jahresmeldung für das jeweilige Beitragsjahr gem. 91 Abs. 2 EStG bis zum 31. März des Folgejahres durchgeführt werden muss. Beispiel: Jahresmeldung für das Beitragsjahr 2010 am 28.03.2011 mit den Besoldungs-/ Versorgungsbezügen des Jahres 2009. 3. Manuelle Überwachung In Fällen, in denen im Fenster 34, Feld Einverständnis DV das Kennzeichen 5 erfasst wurde, ist eine manuelle Überwachung der Vollendung des 67. Lebensjahres erforderlich. Eine maschinelle Lösung ist für eine KIDICAP-Version nach der Version 10.2 angekündigt. Bis dahin muss das Ende des Anspruchs manuell im Fenster 34, Feld Einverständnis gilt bis eingetragen werden. Arnold Stand: 09/2010 Seite 7 von 7 Vordr.-Nr. BBS065