Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Ähnliche Dokumente
Korruption im Gesundheitswesen

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Unbefugtes Verschaffen von Daten/ Betriebsgeheimnissen in Intranet und Internet

Mindestlohn was geht uns das an?

Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober in der Patentnichtigkeitssache

Kollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Entscheidung der Kommission vom zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

316 StGB - Strafzumessung

DNotI. Dokumentnummer: 2w136_09 letzte Aktualisierung: OLG Celle, W 136/09. KostO 147 Abs. 2, 3, 5

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Statuten in leichter Sprache

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen

Berufungsentscheidung

EÜR contra Bilanzierung

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Die neue DGUV Vorschrift 1

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Februar in der Abschiebungshaftsache

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

Was ist das Budget für Arbeit?

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! -

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Information über das Korruptionsstrafrecht. Empfehlungen der Büros an die Ratsmitglieder

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Die beiden Seiten der Medaille beim -Marketing

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union

Verhandelt. zu Göttingen am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Strafgesetzbuch (StGB)

Freier Mitarbeiter Vertrag

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli in dem Insolvenzverfahren

Was Sie im Namen der Firma tun, kann Sie im Namen des Volkes teuer zu stehen kommen

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Vertrag über eine Praxisphase

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht. Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

Xesar. Die vielfältige Sicherheitslösung

U R T E I L S A U S Z U G

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

Gerichtsverfahren alt -> neu

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

BRENNPUNKT ARZTZEUGNIS

Berufungsentscheidung

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a.

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Berufungsentscheidung

Informationsblatt Induktionsbeweis

Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße Münster

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

Transkript:

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1-

Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete Ärzte Niedergelassene Ärzte als Unternehmer Der Arzt darf seine medizinischen Entscheidungen für den Patienten nicht unter das Primat seines wirtschaftlichen Vorteils stellen -2-

Ausgangspunkt In regelmäßigen Abständen gibt es in Deutschland öffentliche Kampagnen, die sich mit der Korruption von Ärzten befassen.. 1990er Jahre: Herzklappen-Skandal 2003er Jahre: ratiopharm-skandal -3-

Ausgangspunkt Herzklappenskandal: Zuwendungen wegen des Einkaufs von Klappen und Pacern.. Über 5.000 Ermittlungsverfahren Weniger als 100 Prozesse Nur zwei Ärzte wurden verurteilt -4-

Ausgangspunkt Ratiopharmskandal: Zuwendungen an Ärzte, die generische Präparate der Firma ratiopharm verschrieben, die innerhalb der zugelassenen Festbeträge lagen Über 2.000 Ermittlungsverfahren Weniger als 10 Prozesse Nur ein Arzt wurde verurteilt und eine Pharmareferentin -5-

Ausgangspunkt Durchgriffsmöglichkeit des ärztlichen Berufsrechts Information Ermittlung Bestrafung -6-

Ausgangspunkt Die Frage der Strafbarkeit des niedergelassenen Vertragsarztes nach der Vorschrift des 299 StGB bzw. nach den Amtsträgerdelikten der 331 ff. StGB war in der juristischen Literatur und Rechtsprechung lange umstritten. -7-

299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebs im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. -8-

332 StGB - Bestechlichkeit (1) Ein Amtsträger, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. -9-

Der große Senat für Strafsachen des BGH hat durch seinen Beschluss vom 29. März 2012 nunmehr entschieden: Ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt handelt bei der Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben weder als Amtsträger im Sinne des 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB (und damit im Sinne der Straftaten im Amt gem. 331 ff. StGB) noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des 299 StGB. Vertragsärzte machen sich bei einer Vorteilsnahme nicht wegen Bestechlichkeit im Sinne des Strafgesetzbuches strafbar. -10-

Wesentliche Begründung des BGH Vertragsärzte üben ihren Beruf in freiberuflicher Tätigkeit aus. Der Vertragsarzt ist nicht Angestellter oder bloßer Funktionsträger einer öffentlichen Behörde; er wird im konkreten Fall nicht aufgrund einer in eine hierarchische Struktur integrierten Dienststellung tätig, sondern aufgrund der individuellen, freien Auswahl der versicherten Person. -11-

Das Verhältnis des Versicherten zum Vertragsarzt wird wesentlich bestimmt von Elementen persönlichen Vertrauens und einer der Bestimmung durch die Krankenkassen entzogenen Gestaltungsfreiheit. Vertragsärzte und Krankenkassen begegnen sich im kooperativen Zusammenwirken und damit auf einer Ebene der Gleichordnung. -12-

Hinweis des BGH auf Gesetzgeber Der BGH hat sich bei seiner Entscheidung darauf beschränkt, zu entscheiden, ob korruptives Verhalten von Vertragsärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach geltendem Recht strafbar ist. Die Beurteilung, inwieweit und welches korruptive Verhalten strafwürdig ist und wie ein solches Verhalten ggf. durch Schaffung entsprechender Straftatbestände geahndet werden könne, sei Sache des Gesetzgebers. -13-

Wie ging es weiter? Diskussion in den Ärztekammern zur Lösungsmöglichkeit über das Berufsrecht Viele unterschiedliche Gesetzesvorschläge Zwei konkrete Vorschläge: Regierung: Lösung über das SGB V Opposition: Lösung über das StGB -14-

Stellungnahme der Bundesärztekammer 1. Schaffung eines Straftatbestandes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen; 2. Dabei Erfassung aller Akteure im Gesundheitswesen, keine lex specialis für Ärzte! 3. Kein Übermaß bei Ermittlung, Verfolgung, Bestrafung 4. Ergänzung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) zur Verfolgung von Berufsvergehen; 5. Schaffung von Transparenz über ökonomische Verpflichtungen im Gesundheitswesen (physicians sunshine act) -15-

Wie geht es weiter? Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption über das SGB V ist an das Präventionsgesetz angehängt: Positiver Beschluss des Bundestages Bundesrat stimmt am 20. September ab Diskontinuität? -16-

Vielen Dank für Ihre Zeit! -17-