Referat zum Thema Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Vorgetragen von Dieter Gründonner Landschaftsplaner und Umweltingenieur (FH) bei den landschaftsarchitekten gutschker dongus im Rahmen der Konferenz der Koordinierungsstelle Windenergie Auswirkungen der Windenergie auf Vögel und Fledermäuse Berlin, 18. April 2008
Referat zum Thema Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Ebenen der Raumordnung Aufgabe und Grundsätze Berücksichtigung der Umweltbelange
Ebenen der Raumordnung Die Raumordnung in Deutschland ist durch das Raumordnungsgesetz (ROG) als gesamtstaatliche und gesamträumliche Aufgabe definiert. Die Planungsebenen reichen dabei vom Bund über die Bundesländer bis in die einzelnen Gemeinden. Je nach Planungsebene gibt es dabei unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen
Ebenen der Raumordnung aumordnungsgesetz andesplanungsgesetze eschlüsse der egionalparlamente Bund Länder Planungsregionen / Regionale Planungsverbände Raumordnungsberichte Raumentwicklung in Deutschland Landesentwicklungspläne Strategische Planung d. Landesentw Vermittlung zw. Landesplanung Regionalpläne Teilräumliche Feinkoordination ommunale lanungshoheit - igenverantwortlich Gestaltung der tädtebaulichen Entwicklung unter erücksichtigung der landes- bzw. egionalplanerischen Vorgaben Landkreise Städte u. Gemeinden und Bauleitplanung Bauleitpläne Flächennutzungs- & Bebauungspläne
Hauptaufgabe: Konflikte zwischen Naturschutz und Windkraft - Aufgabe, Leitbilder und Grundsätze der Raumordnung Abstimmung und Konfliktausgleich Vorsorge für bestimmte Funktionen Leitvorstellungen: Nachhaltige Raumentwicklung ausgewogenen Ordnung gleichwertige Lebensverhältnisse
Aufgabe, Leitbilder und Grundsätze der Raumordnung u folgenden Themen werden im ROG Grundsätze formuliert Allgemein (nachhaltige Daseinsvorsorge) Europäische Zusammenarbeit Raum- und Siedlungsstrukturen Verteidigung, Zivilschutz Infrastruktur, Verkehr Wirtschaft Umwelt, Klimaschutz Kulturlandschaften
Aufgabe, Leitbilder und Grundsätze der Raumordnung uszüge aus den Grundsätzen der Raumordnung zum Thema. Wirtschaft Den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung ist Rechnung zu tragen.
Aufgabe, Leitbilder und Grundsätze der Raumordnung uszüge aus den Grundsätzen der Raumordnung zum Thema Umwelt und Klimaschutz.. die Funktionsfähigkeit.. der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas.. zu entwickeln, zu sichern oder.. wiederherzustellen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen.. sind unter Beachtung der ökologischen Funktionen zu gestalten. Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien.. zu schaffen.
Berücksichtigung der Umweltbelange in der regionalen Raumordnung Rechtliche Grundlagen Europäische Richtlinie Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme Landesplanungsgesetz Im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen ist eine Umweltprüfung durchzuführen und als gesonderter Bestandteil der Begründung ein Umweltbericht zu erstellen
Berücksichtigung der Umweltbelange in der regionalen Raumordnung Vorgaben zu Art und Umfang der Umweltprüfung Der Umweltbericht soll, Angaben enthalten die vernünftigerweise verlangt werden können den gegenwärtigen Wissensstand berücksichtigen aktuelle Prüfmethoden anwenden Inhalt und Detaillierungsgrad des Plans bzw. der Planungsebene berücksichtigen Hinweise enthalten, ob weitergehende Untersuchungen notwendig sind (Abschichtung).
Berücksichtigung der Umweltbelange in der regionalen Raumordnung eispiel: Planungsgemeinschaft Westpfalz (Rheinland-Pfalz) esamtkonzept zur raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung - 2003 Definition der Ausschlussgebiete anhand bestimmter Kriterien Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Allgemeine Analyse und Bewertung dieser Vorranggebiete hinsichtlich möglicher Beeinträchtigung auf die Avifauna Hinweis auf weitere Prüfungen im Genehmigungsverfahren
Berücksichtigung der Umweltbelange in der regionalen Raumordnung Beispiel: Planungsgemeinschaft Region Trier (Rheinland-Pfalz) Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes / Kapitel Energieversorgung / Teilbereich Windenergie - 2004 Definition der Ausschlussgebiete anhand bestimmter Kriterien Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie Detaillierte Analysen und Bewertungen der Vorranggebiete hinsichtlich möglicher Beeinträchtigung der Fledermausarten in den angrenzenden FFH-Gebieten und Vogelarten in den Vogelschutzgebieten (Verträglichkeitsuntersuchungen) Hinweis auf weitere Prüfungen im Rahmen der Eingriffsregelung zur Festlegung der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
Berücksichtigung der Umweltbelange in der regionalen Raumordnung Ansätze für genauere Risikoanalysen und - bewertungen Reduzierung der pauschalen Ausschlusskriterien Flächendeckenden Analysen und Bewertungen unter Berücksichtigung der Risikoarten (empfindliche Vogel- und Fledermausarten) Identifizierung von Flächen mit Konfliktpotenzialen, die im Rahmen eines Einzelvorhabens zur Konkretisierung der möglichen Konflikte noch genauer untersucht werden müssen Ausweisung von Vorrangflächen mit geringem oder vernachlässigbarem Beeinträchtigungspotenzial, bei denen zur Festlegung von Ausgleichsund Kompensationsmaßnahmen nur einzelne Bereiche oder Arten untersucht werden müssen